Bei Heiligabend liegt dies an der Verschiebung einer weihnachtlichen Tradition. Ursprünglich feierte man Weihnachten am ersten und zweiten Weihnachtstag. Auch Silvester ist rein rechtlich gesehen einfach nur der letzte Tag des Jahres. Erst an Neujahr – einem gesetzlichen Feiertag – dürfen Sie zuhause bleiben.
Entsprechend haben Sie als Arbeitnehmer:in keinen Anspruch darauf, an Heiligabend und Silvester zu Hause zu bleiben. Möchten Sie die Tage dennoch mit Ihrer Familie verbringen, müssen Sie regulär einen Urlaubsantrag stellen.