Aufhebungsvertrag: Im Überblick
Auflösungsvertrag: Das Wichtigste in Kürze
- Durch einen Aufhebungsvertrag beenden Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Allerdings müssen weder Sie noch Ihr:e Chef:in einen angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
- Durch den Vertrag verzichten Sie auf einige Ansprüche, wie zum Beispiel auf Ihren Kündigungsschutz oder die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
- Wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis aufheben, müssen Sie unter Umständen mit Einbußen beimArbeitslosengeld rechnen.
- Im Rahmen derBerufsrechtsschutzversicherung der Allianz können Sie sich über Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags beraten lassen.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag wirksam?
Damit ein Aufhebungsvertrag überhaupt gültig sein kann, muss er einige Voraussetzungen erfüllen:
- Zustimmung beider Seiten
- Freiwilligkeit
- Schriftform
Ganz grundlegend ist: Beide Seiten müssen den Vertrag unterschreiben. Das bedeutet in der Folge auch, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt, wenn entweder Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber nicht zustimmen. Außerdem müssen beide Parteien aus freien Stücken unterschreiben. Sie können also nicht gezwungen werden, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Das gilt aber auch umgekehrt.
Ein Beispiel für die einvernehmliche Zustimmung: Sebastian ist seit 5 Jahren beim selben Arbeitgeber angestellt. Nun hat er die Zusage für einen neuen Job bekommen und möchte schnellstmöglich wechseln. Er schlägt seinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor. Dieser möchte Sebastian aber so lange wie möglich im Unternehmen halten und verweigert seine Unterschrift. Da die Zustimmung beider Seiten notwendig ist, kommt es zu keinem gültigen Vertrag. Sebastian muss also ordentlich kündigen und die Kündigungsfrist einhalten.
Grundsätzlich gilt auch für Auflösungsverträge Vertragsfreiheit. Sie können den Inhalt also individuell gestalten. Es gibt jedoch eine Formvorgabe, die zwingend eingehalten werden muss: Der Vertrag muss in Schriftform vorliegen. Schriftform bedeutet, dass es tatsächlich ein Schriftstück mit Ihrer Unterschrift geben muss. Ein mündlicher Abschluss ist also nicht möglich und auch eine E-Mail genügt nicht.
In manchen Fällen müssen zusätzlich noch tarifliche Vorgaben berücksichtigt werden, zum Beispiel eine vertraglich festgelegte Bedenkzeit.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Was bringt ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer:innen?
Für Arbeitnehmer:innen ergeben sich vor allem zwei große Vorteile:
- Wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis beenden wollen, brauchen Sie keine gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Haben Sie beispielsweise einen neuen Job in Aussicht, können Sie so sofort aus Ihrem alten Job austreten und können schneller bei Ihrer neuen Stelle anfangen.
- In vielen Verträgen sind eine Abfindung oder andere Zugeständnisse vorgesehen. Wenn Sie das Unternehmen ohnehin verlassen wollen oder eine Kündigung wahrscheinlich ist, können Sie einen Nutzen daraus ziehen. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie zwar keine Kündigung nach der Elternzeit einreichen, aber sich trotzdem entschlossen haben, nicht mehr in Ihren Job zurückzukehren. Stimmt Ihr Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zu, können Sie nicht nur sofort die Stelle verlassen, sondern eventuell zusätzlich noch eine Abfindung erhalten.
Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann sich durchaus auch negativ auswirken und Nachteile mit sich bringen.
- Sie verzichten auf wesentliche Arbeitsrechte. Da es sich streng genommen nicht um eine Kündigung handelt, fällt jeglicher Kündigungsschutz für Sie weg.
- Es droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, da Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Diese Sperre kann bis zu 12 Wochen dauern.
Was bringt ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber?
Da es um eine beidseitige Vereinbarung geht, gelten für Sie als Arbeitgeber die gleichen Spielregeln wie für Ihre Angestellten. Aber für Sie können sich andere Vorteile ergeben:
- Da es sich um eine einvernehmliche Beendigung der Beschäftigung handelt, müssen Sie dem Betriebsrat keine Rechenschaft ablegen.
- Im Gegensatz zur Kündigung müssen Sie einen Aufhebungsvertrag nicht begründen. Wenn Sie sich von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin trennen wollen, aber keinen Grund dafür nennen wollen, haben Sie so einen möglichen Ausweg.
- Der Kündigungsschutz erlischt. Wenn Sie sich von einem Mitarbeitenden trennen wollen, der schwer kündbar ist, darunter fallen zum Beispiel Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder, ist das eine Möglichkeit.
Kommt mit einem Aufhebungsvertrag immer eine Abfindung?
Wenn sie das Unternehmen ohnehin verlassen wollen oder eine Kündigung wahrscheinlich ist, ist das Extra-Geld ein guter Bonus. Dass mit jedem Aufhebungsvertrag eine Abfindung einhergeht, ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum. Ihr Arbeitgeber ist keineswegs verpflichtet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Es ist allerdings gängige Praxis, sei es aus Kulanz oder um eine Einigung zu begünstigen und so eine mögliche Kündigungsschutzklage abzuwenden.
Wenn Sie eine Abfindung aushandeln möchten, hängt deren Höhe häufig mit Ihrem Verdienst und Ihrer Beschäftigungsdauer zusammen. Die letztendliche Summe hängt aber auch von Ihrer Verhandlungsposition ab. Als Orientierung dient folgende Faustregel:
Abfindung = Bruttolohn/2 x Anzahl der Beschäftigungsjahre
Für die Abfindung müssen Sie die volle Einkommenssteuer und Sozialabgaben bezahlen. Deswegen kann der Betrag, den Sie netto erhalten, deutlich geringer ausfallen. Steuerlich gesehen gehört die Abfindung zu den sogenannten „außerordentlichen Einkünften“. Eigene Freibeträge gibt es dafür nicht. Sie können aber eine Steuerermäßigung erhalten, zum Beispiel über die sogenannte Fünftelregelung. Dabei wird für die Abfindung ein anderer Steuersatz angewendet als für das restliche Einkommen.
Was gilt bei einem Aufhebungsvertrag für den Bezug von Arbeitslosengeld?
Der Grund: Durch den Vertrag haben Sie zugestimmt, dass Ihre Anstellung beendet wird und so, nach Ansicht der Agentur für Arbeit, die Arbeitslosigkeit mitverursacht. Daher wird Ihnen bis zu 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Kann ich nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperre vermeiden?
Wenn es einen „wichtigen Grund“ für den Aufhebungsvertrag gibt, können Sie regulär Arbeitslosengeld beziehen. Was ein solcher wichtiger Grund ist, ist gesetzlich nicht festgelegt. Jedoch veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit sogenannte „fachliche Weisungen“, die die Voraussetzungen regeln. Als Grund kommt beispielsweise in Frage, wenn der Arbeitgeber eine personenbedingte oder betriebliche Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat.
Ein Beispiel für einen wichtigen Grund: Sarahs ganze Abteilung soll geschlossen werden. Ihr Chef hat angekündigt, dass die betroffenen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen gekündigt werden sollen. Daher schlägt Sarah einen Aufhebungsvertrag vor, um der Kündigung zuvorzukommen. Da bereits klar war, dass Sarah eine betriebsbedingte Kündigung erhalten würde, liegt ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vor. Sarah kann wahrscheinlich eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden.