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Job verlassen ohne Kündigung

Aufhebungs­vertrag: Inhalt, Voraus­setzungen, Vor- und Nachteile

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Durch einen Aufhebungsvertrag beenden Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Allerdings müssen weder Sie noch Ihr Chef einen angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
  • Durch den Vertrag verzichten Sie auf einige Ansprüche, wie zum Beispiel auf Ihren Kündigungsschutz oder die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
  • Wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis aufheben, müssen Sie unter Umständen mit Einbußen beim Arbeitslosengeld  rechnen.
  • Im Rahmen der Berufsrechtsschutzversicherung der Allianz  können Sie sich über Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags beraten lassen.
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Definition
Mit einem Aufhebungsvertrag lösen Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf.
Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig funktioniert, müssen beide Vertragsparteien einverstanden sein. Der Vertrag ist nur rechtsgültig, wenn ihn beide Seiten akzeptiert und unterschrieben haben. Der Vorschlag, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber kommen.
Im Grunde genommen meinen beide Begriffe das Gleiche: Eine Beendigung des Arbeitsvertrages ohne eine Kündigung. Ähnliche Begriffe mit derselben Bedeutung sind Aufhebungsvereinbarung oder Auflösungsvereinbarung.
Gut zu wissen

Beide Verträge sind eine beidseitige Willenserklärung. Stimmen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht zu, gibt es keinen gültigen Vertrag. Der Hauptunterschied ist der Einsatzzweck:

Mit einem Aufhebungsvertrag wird die Zusammenarbeit beendet. Bei einem Abwicklungsvertrag dagegen gab es zuvor bereits eine Kündigung oder eine befristete Anstellung, die ausläuft. Im Abwicklungsvertrag werden dann nur noch die daraus folgenden Details geklärt.

Otto ist Mechaniker und arbeitet bereits seit seiner Ausbildung in ein und demselben Unternehmen. Nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält er die Kündigung von seinem Arbeitgeber. Im Prozess gegen die Kündigung einigen sich beide Parteien auf einen Abwicklungsvertrag. Darin ist eine hohe Abfindung für Otto festgelegt.

Die Prozesskosten können in der ersten Instanz bei mehr als 2.000 Euro liegen. Vor diesen Kosten kann Sie die Rechtsschutzversicherung bewahren.

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Welche Voraus­setzungen gibt es?

Damit ein Aufhebungsvertrag überhaupt gültig sein kann, muss er einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Zustimmung beider Seiten
  • Freiwilligkeit
  • Schriftform

Ganz grundlegend ist: Beide Seiten müssen den Vertrag unterschreiben. Das bedeutet in der Folge auch, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt, wenn entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht zustimmen. Außerdem müssen beide Parteien aus freien Stücken unterschreiben. Sie können also nicht gezwungen werden, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Das gilt aber auch umgekehrt.

Ein Beispiel für die einvernehmliche Zustimmung: Sebastian ist seit 5 Jahren beim selben Arbeitgeber angestellt. Nun hat er die Zusage für einen neuen Job bekommen und möchte schnellstmöglich wechseln. Er schlägt seinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor. Dieser möchte Sebastian aber so lange wie möglich im Unternehmen halten und verweigert seine Unterschrift.  Da die Zustimmung beider Seiten notwendig ist, kommt es zu keinem gültigen Vertrag. Sebastian muss also ordentlich kündigen und die Kündigungsfrist einhalten.

Grundsätzlich gilt auch für Auflösungsverträge Vertragsfreiheit. Sie können den Inhalt also individuell gestalten. Es gibt jedoch eine Formvorgabe, die zwingend eingehalten werden muss: Der Vertrag muss in Schriftform vorliegen. Schriftform bedeutet, dass es tatsächlich ein Schriftstück mit Ihrer Unterschrift geben muss. Ein mündlicher Abschluss ist also nicht möglich und auch eine E-Mail genügt nicht.

In manchen Fällen müssen zusätzlich noch tarifliche Vorgaben berücksichtigt werden, zum Beispiel eine vertraglich festgelegte Bedenkzeit.

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Vor- und Nachteile abwägen
Ohne Kündigung aus dem Arbeitsvertrag und das noch mit einer Abfindung – das mag zunächst reizvoll klingen. Jedoch ist ein Aufhebungsvertrag nicht immer sinnvoll, denn er kann für Sie als Arbeitnehmer erhebliche Nachteile bergen. Sie sollten daher abwägen, ob diese Variante für Sie sinnvoll ist.

Für Arbeitnehmer ergeben sich vor allem zwei große Vorteile:

  • Wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis beenden wollen, brauchen Sie keine gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Haben Sie beispielsweise einen neuen Job in Aussicht, können Sie so sofort aus Ihrem alten Job austreten und können schneller bei Ihrer neuen Stelle anfangen.
  • In vielen Verträgen sind eine Abfindung oder andere Zugeständnisse vorgesehen. Wenn Sie das Unternehmen ohnehin verlassen wollen oder eine Kündigung wahrscheinlich ist, können Sie einen Nutzen daraus ziehen. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie zwar keine  Kündigung nach der Elternzeit  einreichen, aber sich trotzdem entschlossen haben, nicht mehr in Ihren Job zurückzukehren. Stimmt Ihr Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zu, können Sie nicht nur sofort die Stelle verlassen, sondern eventuell zusätzlich noch eine Abfindung erhalten.

Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann sich durchaus auch negativ auswirken und Nachteile mit sich bringen.

  • Sie verzichten auf  wesentliche Arbeitsrechte  . Da es sich streng genommen nicht um eine Kündigung handelt, fällt jeglicher Kündigungsschutz für Sie weg.
  • Es droht Ihnen eine Sperrzeit beim  Arbeitslosengeld  , da Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Diese Sperre kann bis zu 12 Wochen dauern.

Da es um eine beidseitige Vereinbarung geht, gelten für Sie als Arbeitgeber die gleichen Spielregeln wie für Ihre Angestellten. Aber für Sie können sich andere Vorteile ergeben:

  • Da es sich um eine einvernehmliche Beendigung der Beschäftigung handelt, müssen Sie dem Betriebsrat keine Rechenschaft ablegen.
  • Im Gegensatz zur Kündigung müssen Sie einen Aufhebungsvertrag nicht begründen. Wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen wollen, aber keinen Grund dafür nennen wollen, haben Sie so einen möglichen Ausweg.
  • Der Kündigungsschutz erlischt. Wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen wollen, der schwer kündbar ist, darunter fallen zum Beispiel Schwerbehinderte,  Schwangere  oder Betriebsratsmitglieder, ist das eine Möglichkeit.
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Die wichtigsten Punkte im Aufhebungs­vertrag
Aufgrund der Vertragsfreiheit sind Sie theoretisch frei, was den Vertragsinhalt betrifft. Jedoch gibt es einige sinnvolle Punkte, die aufgenommen werden sollten:
  • Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet
  • Rückgabe von Firmeneigentum (Dienstwagen, Laptop, Handy)
  • Ausstehende Ansprüche (zum Beispiel Urlaubstage, Überstunden, Sonderzahlungen)
  • Erledigungsklausel, die festgelegt, dass alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind
Allianz - Illustration: Frau am Schreibtisch zuversichtlich vor Computer
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Allianz - Illustration: Frau am Schreibtisch zuversichtlich vor Computer
Hier finden Sie ein Muster an denen Sie sich für Ihren Auf­hebungs­vertrag orientieren können. Doch Vorsicht: Der Auf­hebungs­vertrag muss immer individuell auf Ihre Situation zuge­schnitten sein. Passen Sie das Muster also auf Ihre Bedürfnisse an.
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Was ist als Abfindung üblich?
Für viele Arbeitnehmer ist die Abfindung ein Anreiz, einen Aufhebungsvertrag anzunehmen. 

Wenn sie das Unternehmen ohnehin verlassen wollen oder eine Kündigung wahrscheinlich ist, ist das Extra-Geld ein guter Bonus. Dass mit jedem Aufhebungsvertrag eine Abfindung einhergeht, ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum. Ihr Arbeitgeber ist keineswegs verpflichtet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Es ist allerdings gängige Praxis, sei es aus Kulanz oder um eine Einigung zu begünstigen und so eine mögliche Kündigungsschutzklage abzuwenden.

Wenn Sie eine Abfindung aushandeln möchten, hängt deren Höhe häufig mit Ihrem Verdienst und Ihrer Beschäftigungsdauer zusammen. Die letztendliche Summe hängt aber auch von Ihrer Verhandlungsposition ab. Als Orientierung dient folgende Faustregel:

Abfindung = Bruttolohn/2 x Anzahl der Beschäftigungsjahre

Für die Abfindung müssen Sie die volle Einkommenssteuer und Sozialabgaben bezahlen. Deswegen kann der Betrag, den Sie netto erhalten, deutlich geringer ausfallen. Steuerlich gesehen gehört die Abfindung zu den sogenannten „außerordentlichen Einkünften“. Eigene Freibeträge gibt es dafür nicht. Sie können aber eine Steuerermäßigung erhalten, zum Beispiel über die sogenannte Fünftelregelung. Dabei wird für die Abfindung ein anderer Steuersatz angewendet als für das restliche Einkommen.

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Sperre beim Arbeitslosen­geld?
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden, kann das Folgen für Ihr Arbeitslosengeld haben. Denn häufig zieht ein Aufhebungsvertrag eine Sperre nach sich.

Der Grund: Durch den Vertrag haben Sie zugestimmt, dass Ihre Anstellung beendet wird und so, nach Ansicht der Agentur für Arbeit, die
Arbeitslosigkeit mitverursacht. Daher wird Ihnen bis zu 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Wenn es einen „wichtigen Grund“ für den Aufhebungsvertrag gibt, können Sie regulär Arbeitslosengeld beziehen. Was ein solcher wichtiger Grund ist, ist gesetzlich nicht festgelegt. Jedoch veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit sogenannte „fachliche Weisungen“, die die Voraussetzungen regeln. Als Grund kommt beispielsweise in Frage, wenn der Arbeitgeber eine personenbedingte oder betriebliche Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat.

Ein Beispiel für einen wichtigen Grund: Sarahs ganze Abteilung soll geschlossen werden. Ihr Chef hat angekündigt, dass die betroffenen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen gekündigt werden sollen. Daher schlägt Sarah einen Aufhebungsvertrag vor, um der Kündigung zuvorzukommen. Da bereits klar war, dass Sarah eine betriebsbedingte Kündigung erhalten würde, liegt ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vor. Sarah kann wahrscheinlich eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden.

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FAQ
  • Kann ich in der Probezeit einen Aufhebungsvertrag abschließen?

    Theoretisch ja. Allerdings dauert die Probezeit maximal 6 Monate und durch die verkürzte Kündigungsfrist kann eine ordentliche Kündigung verhältnismäßig kurzfristig erfolgen. Daher besteht in der Regel kein Grund, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen.
  • Wie wird Resturlaub bei einem Aufhebungsvertrag gehandhabt?

    Mit einem Auflösungsvertrag endet ihr Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist. Können Sie Ihren Resturlaub nicht mehr nehmen, werden Ihnen die restlichen Urlaubstage ausgezahlt. Ihr  Urlaubsanspruch  verfällt also nicht.
  • Ist bei einem Aufhebungsvertrag eine Freistellung möglich?

    Ja. Bei einem Aufhebungsvertrag können Sie, genau wie bei einer Kündigung, freigestellt werden. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr zur Arbeit kommen müssen, aber trotzdem bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin Ihren Lohn erhalten.
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Gut zu wissen

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, gehen damit viele rechtliche Fragen einher: Sind alle Voraussetzungen für einen gültigen Vertrag vorhanden? Ist die Höhe der Abfindung angemessen? Droht im konkreten Fall eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen. Bei Bedarf kann direkt eine telefonische Erstberatung mit einem Anwalt stattfinden, der Sie über Ihre Rechte aufklärt und der Ihnen wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen gibt, zum Beispiel wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen bekommen. Mit dem (erweiterten) Arbeitsrechtsschutz erhalten Sie unter anderem schnelle und unkomplizierte Hilfe bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise Kündigung oder Urlaubsabgeltung.

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