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Überstunden: Eine Frau sitzt in einem dunklen Büro am Schreibtisch
Rechtliche Grundlagen für den Job

Überstunden: Diese Rechte haben Arbeit­nehmer:innen

Das Wichtigste in Kürze Überstunden sind grundsätzlich rechtlich zulässig. Ihr Arbeitgeber kann Überstunden allerdings nur verlangen, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung stehen. Ohne entsprechende Vereinbarung ist niemand verpflichtet, Überstunden zu leisten – außer in Notfällen. Sie müssen Ihre Arbeitszeit erfassen, auch die Überstunden.
Was ist ist zulässig und was nicht
In der Arbeit wird es mal wieder spät, weil der Chef oder die Chefin dringend noch etwas braucht. Und Sie fragen sich nicht zum ersten Mal, wie es eigentlich um Ihre Rechte bei Überstunden steht?
Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Ihre reguläre Arbeitszeit ist in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt. Zusätzliche Arbeitsstunden kann Ihr Arbeitgeber allerdings von Ihnen verlangen, wenn sie von vornherein vereinbart wurden. Aufgrund einer Änderung des Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber seit 2022 schriftlich festhalten, ob und unter welchen Bedingungen das Unternehmen Überstunden anordnen darf.
  • Überstunden sind die Zeit, die Sie über die vertraglich festgelegte Zeit hinaus arbeiten.
  • Von Mehrarbeit spricht der Gesetzgeber, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Meist enthalten Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Klauseln, die zusätzliche Arbeitsstunden regeln. Dort legen beide Parteien fest, wie viele Überstunden Ihre Chefin oder Ihr Chef verlangen darf, wann diese zu leisten sind und wie sie ausgeglichen werden. In Unternehmen mit Betriebsrat handelt dieser stellvertretend für die Mitarbeitenden die Regelungen zu Überstunden mit dem Unternehmen aus und legt sie in der Betriebsvereinbarung fest.

Gilt in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag, dann liegen je nach Vertrag häufig Überstunden vor, wenn für Mehrarbeit nicht bis zum Ende der folgenden Woche ein Freizeitausgleich stattfindet. Für Überstunden können im Tarifvertrag Zuschläge vorgesehen sein, für Mehrarbeit nicht. Sobald Sie Ihren Arbeitsvertrag unterzeichnen, stimmen Sie auch den jeweils für das Unternehmen geltenden Vereinbarungen zu.

Nur in Notsituationen dürfen Betriebe ausnahmsweise ohne Ihre Zustimmung Überstunden anordnen. Unter Notsituation versteht die Gesetzgebung allerdings nicht die eine wichtige Bestellung, die unbedingt noch am Freitagabend bearbeitet werden muss, wenn die Kollegen und Kolleginnen schon im Wochenende sind. Notfälle oder außergewöhnliche Fälle liegen laut § 14 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vor, "[…] wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen."

Beispiele für Notsituationen: Ihre Vorgesetzen können Überstunden anordnen, wenn

  • eine Lieferung mit verderblichen Lebensmitteln verspätet eintrifft und das Ausladen nicht warten kann, weil die Ware gekühlt werden muss.
  • es im Betrieb zu einem Wasserrohrbruch kam und der Schaden beseitigt werden muss, damit die Produktion nicht stillsteht.

Wie lange Arbeitnehmer maximal arbeiten dürfen, ist in § 3 des Arbeitszeitgesetzes festgelegt: Grundsätzlich darf die reguläre Arbeitszeit pro Werktag acht Stunden nicht überschreiten, also höchstens 48 Stunden in sechs Werktagen. Die Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, dann muss allerdings innerhalb der nächsten sechs Monate ein entsprechender Freizeitausgleich stattfinden.

In Tarifverträgen können andere Ausgleichszeiträume oder Ausnahmen festgelegt werden. Laut § 7 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darf die Arbeitszeit per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sogar über zehn Stunden hinaus verlängert werden, wenn ein Teil dieser Zeit Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst enthält.

Ob Sie Überstunden machen oder nicht – gesetzliche Pausenzeiten schreibt das Arbeitszeitgesetz vor:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen Sie mindestens 30 Minuten Pause einkalkulieren.
  • Bei bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden schreibt das Gesetz 45 Minuten Pause vor. In Betrieben mit elektronischer Arbeitszeiterfassung zieht das System die Pausen in der Regel automatisch ab.

Für Angestellte, die im Homeoffice oder mobil arbeiten, gelten im Übrigen dieselben Regelungen bei Arbeitszeiten, Pause- und Ruhezeigen wie im Betrieb oder Unternehmen selbst. Das Arbeitszeitgesetz ist gerade im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit einzuhalten und schließt auch Überstundenregelungen mit ein. Grundsätzlich muss die eigene Arbeitszeit im Homeoffice genauso transparent erfasst werden wie bei einer Tätigkeit vor Ort. So können auch Überstunden im Homeoffce erfasst und entsprechend der jeweiligen vertraglichen Regelung ausgeglichen werden.

Nein. Deshalb sollten Sie mit Ihrem Arbeit­geber zu Beginn des Arbeits­verhältnisses klären, wie das Unter­nehmen generell mit dem Thema umgeht. Wenn laut Unternehmens­politik keine oder nur wenige Über­stunden erwünscht sind, bringt es wenig, ein dickes Überstunden­konto aufzubauen, weil sie später Stunden abfeiern oder das Gehalt auf­bessern möchten.
Gut zu wissen
Bei Ihnen fallen immer wieder Über­stunden an, aber Sie sind sich unsicher, wie Sie mit dem Thema umgehen sollen? Mit der Allianz Rechtsschutzversicherung haben Sie die richtige Unterstützung für Berufs- und Arbeits­rechtsschutz an Ihrer Seite. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Arbeit­geber Über­stunden anordnen darf oder ob Sie Über­stunden verweigern dürfen, steht Ihnen die kostenlose telefonische Rechts­beratung rund um die Uhr zur Verfügung. Spezialisierte Anwälte und Anwältinnen beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema "Über­stunden".
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Jugendliche Arbeitnehmer:innen
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Das schreibt das Jugendarbeits­schutzgesetz (JArbSchG) Arbeitgebern und Ausbildungs­betrieben in § 8 vor. Falls ausnahms­weise unvermeid­bare Mehrarbeit anfällt, muss diese spätestens innerhalb von drei Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden. Für voll­jährige Aus­zubildende gelten, wie für alle anderen Arbeit­nehmer:innen, die Regelungen des Arbeitszeit­gesetzes (ArbZG).
Schwangere und stillende Mütter

Für voll­jährig werdende und stillende Mütter gelten laut § 4 Abs. 1 und 2 des Mutterschutz­gesetzes (MuSchG) zu ihrem Schutz folgende Vorgaben: Sie dürfen täglich nicht länger als achteinhalb Stunden und an zwei aufeinander­folgenden Wochen nicht mehr als 90 Stunden arbeiten.

Für nicht voll­jährige Mütter gilt: Minder­jährige dürfen maximal acht Stunden pro Tag arbeiten oder 80 Stunden in zwei Wochen.

Schwerbehinderte Menschen

Das neunte Buch des Sozialgesetzbuchs überlässt schwerbehinderten Arbeitnehmer:innen in § 207 (SGB IX) bezüglich Überstunden die Entscheidung: "Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."

Das bedeutet: Wenn Vorgesetzte schwerbehinderte Angestellte bitten, statt der sonst üblichen sieben Stunden am Tag noch eine Stunde länger zu bleiben, wäre das keine Mehrarbeit. Die liegt erst bei mehr als acht Stunden pro Arbeitstag vor. Eine Schwerbehinderung setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus.

Teilzeitkräfte
Arbeiten Sie in Teilzeit, dann müssen Sie generell keine Überstunden leisten. Ausnahmen: Notsituationen oder nachdem Sie mit dem Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung eine gewisse Zahl an Überstunden und deren Ausgleich akzeptiert haben.

Vorsicht: Werden viele Überstunden über einen längeren Zeitraum zur Regel, kann dies eine stillschweigende Änderung Ihres Arbeitsvertrags zur Folge haben. Aus der vorherigen Teilzeitstelle wird dann durch die stillschweigende Übereinkunft beider Parteien eine Vollzeitstelle.
Leitende Angestellte
Leitende Angestellte sind gemäß § 18 vom Arbeitszeitgesetz von einer Überstundenregelung ausgenommen. Als leitende Angestellte gelten Arbeitnehmer:innen im Sinne von § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes, wenn Sie andere Mitarbeiter:innen einstellen oder entlassen können, Handlungsvollmacht oder Prokura haben. Leitende Angestellte werden in der Regel nicht nach Zeit, sondern nach Zielerreichung entlohnt. Arbeitgeber können daher erwarten, dass Sie Überstunden machen, die nicht gesondert bezahlt werden. Das gilt laut Bundesarbeitsgericht auch, wenn Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 90.600 Euro im Jahr 2024 im Westen oder 89.400 Euro im Osten liegt.
Über­stunden aus­zahlen lassen oder ab­bauen? 
In der Regel gibt Ihr Arbeit­geber vertraglich vor, in welcher Form (Vergütung oder Freizeit­ausgleich) Über­stunden abgegolten werden. Auch den Zeit­punkt des Freizeit­ausgleichs darf Ihre Firma vorgeben, sie muss Sie zwecks Freizeit­planung jedoch recht­zeitig darüber informieren. Bei Tarif­verträgen dürfen Sie nach Ab­stimmung mit Ihren Vor­gesetzten häufig selbst ent­scheiden, wann Sie Ihre Stunden "abfeiern".
  • Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

    In manche Arbeitsverträge haben Betriebe die Klausel eingebaut, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Die Klausel ist allerdings nur dann rechtens, wenn dabei explizit eine bestimmte Stundenzahl oder ein Prozentsatz der Arbeitszeit festgelegt wurde – beispielsweise drei Überstunden pro Woche.
  • Sind unbezahlte Überstunden zulässig?

    Unbezahlte Überstunden im engeren Sinne sind immer dann zulässig, wenn eine bestimmte, vertraglich festgelegte Stundenzahl pauschal mit dem Gehalt abgegolten wird. Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Vorgabe, dass Überstunden ausgezahlt werden müssen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann auch festgelegt sein, dass anstelle der Vergütung ein Freizeitausgleich vorgesehen ist. Für leitende Angestellte, die ohnehin vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind, gilt das natürlich nicht.  
  • Überstunden auszahlen lassen – wie berechne ich sie?

    Überstunden werden in der Regel mit dem regulären Stundenlohn vergütet und entsprechend versteuert. Die Berechnung der Überstundenvergütung hängt davon ab, ob Sie einen Stundenlohn oder ein festes monatliches Gehalt bekommen:

    • Im Fall eines Stundenlohns werden die Überstunden einfach addiert.
    • Bei einem monatlichen Festgehalt müssen Sie erst Ihren Stundenlohn ermitteln

    3 x Ihr Monatslohn (brutto) / 13 / Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden = Stundenlohn (brutto)

    Zum Beispiel:

    3 x 3.000 Euro (brutto) / 13 / 40 = 17,31 Euro Stundenlohn

     
    Je nachdem, zu welchem Ergebnis Sie gelangen: Ein Freizeitausgleich kann steuerlich eine gute Alternative zur Auszahlung von Überstunden mit dem Gehalt sein.
  • Überstundenzuschläge

    In manchen Betrieben gibt es zusätzlich zum regulären Stundenlohn für geleistete Überstunden auch noch Überstundenzuschläge. Der genaue Zuschlagssatz ist im jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Je nach Tarifgebiet, Anzahl der Überstunden sowie Tageszeit liegt der Zuschlag zwischen 15 und 40 Prozent. An Sonn- und Feiertagen gilt in der Regel ein höherer Zuschlag.

    In einigen Branchen oder Unternehmen können spezifische Regelungen und abweichende Zuschlagssätze gelten. Im öffentlichen Dienst beispielsweise sind es je nach Entgeltgruppe zwischen 15 und 30 Prozent. Überstundenzuschläge sind sowohl steuer- als auch sozialabgabenpflichtig. Für Überstunden an Sonn- und Feiertagen ist unter Umständen eine Steuerbefreiung möglich.

  • Was ist, wenn Überstunden nicht abgebaut werden können?

    Wenn Sie viele Über­stunden angesammelt haben, weil das Arbeits­pensum kaum zu schaffen ist, kann es auch mit dem Abbau von Über­stunden durch Freizeit­ausgleich schwierig werden. Dokumentieren Sie Ihre Stunden genau, sofern das nicht automatisch über ein Zeiterfassungs­system geschieht können Sie eine Stufe höher eskalieren, sprich Ihr Anliegen zum Vorgesetzten oder zur Vorgesetzten Ihrer Leitungsperson tragen. Sich die Stunden aus­bezahlen zu lassen, kann zumindest Ihre Leistung vergüten. Langfristig sollten allerdings weder Sie noch Ihr Arbeitgeber die zu hohe Belastung ignorieren, um keine gesund­heitlichen Auswirkungen wie Depressionen oder Burnout zu riskieren.
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++
Wie dokumentiere ich meine Über­stunden?
Seit Mai 2019 ist die Arbeitszeit­erfassung für alle Arbeits­verhältnisse in der Europäischen Union Pflicht, 2022 wurde das Gesetz auch in Deutschland wirksam. Wie genau die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung am Ende gestaltet werden muss, ist noch unklar. Über einen vorgelegten Gesetzesentwurf wird aktuell noch regierungsintern beraten

Die Neu­regelung bedeutet:

  • Arbeit­nehmer:innen müssen Ihre tägliche Arbeits­zeit erfassen. Dazu zählen Arbeits­beginn, Pausen, Ende der Arbeits­zeit und damit natürlich auch Über­stunden.
  • Arbeit­geber müssen dafür ein ent­sprechendes System bereit­stellen, dürfen jedoch entscheiden, in welcher Form die Zeit­erfassung stattfindet. Noch darf die Zeit­erfassung in Papier­form erfolgen.
  • Vertrauens­arbeits­zeiten wird es weiterhin geben. Arbeit­nehmer:innen können ihre Zeit also weiterhin selbst erfassen.
  • Leitende Angestellte sind von der Arbeits­zeit­erfassung ausgenommen.

Wichtiger Hinweis für Angestellte im Home­office: Nicht alle Systeme zur Zeit­erfassung sind mit Heim­arbeit oder auch Fern­arbeit beim hybriden Arbeiten kompatibel. Elektronische Zeiterfassungs­geräte wie Stempel­uhren funktionieren ebensowenig wie Zeiterfassungs­protokolle in Papierform. Diese müssen aus rechtlichen Gründen im Unternehmen verbleiben.

FAQ
  • Was tun, wenn Vorgesetzte ständig Überstunden verlangen?

    Wenn das Arbeits­pensum generell zu hoch ist oder ein kurz­fristiger Personal­engpass zum Dauer­problem wird und bei Ihnen ständig zu Über­stunden führt, sollten Sie das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten suchen. Möglicher­weise können sie Aufgaben anders verteilen, neue Strukturen schaffen oder müssen den Personal­bedarf überdenken. Falls Sie zu keiner Lösung finden, können Sie eine Stufe höher eskalieren. Oder Sie wenden sich an den Betriebsrat, sofern es in Ihrem Unte­rnehmen einen gibt. Falls alle Versuche scheitern, hilft manchmal nur die Kündigung.
  • Was passiert mit Überstunden bei einer Kündigung?

    Wenn das Arbeits­verhältnis endet, ist Ihre Firma verpflichtet, Ihnen die Über­stunden auszuzahlen oder als freie Tage vor dem Aus­scheiden zu gewähren. Egal, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Spezifische Regelungen dazu stehen meist im Arbeits- oder Tarifvertrag. Falls die entsprechende Klausel fehlt, müssen Sie sich mit Ihrem Arbeit­geber einigen.

    Bei frist­losen Kündigungen werden angefallene Überstunden vergütet. Ein Freizeit­ausgleich ist dann nicht möglich.

  • Können Überstunden verfallen?

    Einfach verfallen können Über­stunden nicht – auch nicht nach einer Kündigung. Laut § 195 des Bürger­lichen Gesetz­buchs (BGB) verjähren Ansprüche im Allgemeinen erst nach drei Jahren. Somit auch der Anspruch auf Vergütung von Über­stunden.

    Prüfen Sie allerdings Ihren Arbeits- oder Tarif­vertrag, denn dort können anders­lautende Verein­barungen stehen: Der Betrieb darf den Ausgleich von Über­stunden befristen, sodass die Stunden nach Ablauf der Ausschluss­frist verfallen. Diese Frist muss laut Bundes­arbeits­gericht mindestens drei Monate betragen.

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