Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie können ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten, wenn dieses inhaltliche oder formale Fehler enthält oder wenn Sie mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden sind.
  • Sie haben nach jeder Kündigung einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes und wahres Arbeitszeugnis. Offene Negativkritik ist darin nicht erlaubt.
  • Bevor Sie über eine Zeugnisberichtigungsklage vor Gericht nachdenken, sollten Sie zunächst das klärende Gespräch mit Ihren Vorgesetzten suchen.
  • Eine gesetzliche Frist für das Anfechten eines Arbeitszeugnisses existiert nicht. Gerichte akzeptieren Klagen aber üblicherweise nur circa sechs Monate nach Beschäftigungsende.
  • Der  Allianz Rechtsschutz  hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen: Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis sind im Arbeits-Rechtsschutz mitversichert.
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Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat jeder Mitarbeiter nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Ein gutes Arbeitszeugnis kann Ihnen auf Ihrer beruflichen Laufbahn so manche Türe öffnen, während ein schlechtes im schlimmsten Fall zum Hindernis wird.
zwei Frauen stehen in einem Büroraum und diskutieren über ein Dokument


Wer Erfolge und ein vorbildliches Verhalten von seinem alten Arbeitgeber bescheinigt bekommt, der ist bei der Jobsuche gegenüber Mitbewerbern klar im Vorteil. Personalverantwortliche wissen schließlich ganz genau, auf welche Formulierungen es ankommt.

In der Regel lohnt sich daher eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses, wenn Sie mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden sind oder wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler aufweist. Lesen Sie Ihr Zeugnis deshalb genau durch und achten Sie zum Beispiel auf folgende Punkte:

  • Grundsätzliche Fehler: Werden zum Beispiel falsche Angaben zu Ihrer Person oder Ihrer Tätigkeit im Unternehmen gemacht?
  • Inhaltliche Lücken: Werden beispielsweise wichtige Projekte, an denen Sie mitgewirkt haben, nicht erwähnt?
  • Negativ- oder Passivformulierungen: Derartige Konstruktionen deuten häufig auf das fehlende Engagement des Mitarbeiters hin. Zum Beispiel "Sein/Ihr Verhalten gab keinen Anlass zur Beanstandung" oder "Ihm/Ihr wurden folgende Aufgaben übertragen".
  • Widersprüchliche Aussagen: Werden Sie beispielsweise für Ihre herausragenden Leistungen in bestimmten Projekten gelobt, bekommen dann aber in der Gesamtbewertung nur die Note 3 ("zur vollen Zufriedenheit")?
  • Textlänge: Ist Ihr Arbeitszeugnis eher ausführlich oder umfasst es nicht einmal eine DIN-A4-Seite?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem Angaben über Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis enthalten sind, muss unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung bestimmte formale Kriterien erfüllen. Andernfalls können Sie dieses anfechten und den Arbeitgeber zu einer Nachbesserung auffordern. Der Aufbau eines aussagekräftigen Zeugnisses sollte wie folgt aussehen:

  • Briefkopf mit den Daten des Arbeitgebers
  • Daten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbewertung (Fachkompetenz und Arbeitsweise)
  • Verhaltensbewertung gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
  • Grund für Beendigung des Arbeitsverhältnisses (optional)
  • Schlussformel (optional)
  • Datum und Unterschrift der Vorgesetzten

Außerdem haben Sie ein Recht darauf, dass Ihr Arbeitszeugnis individuell und schriftlich ausgestellt wird. Es darf also nicht bloß von einer Vorlage kopiert sein, sondern muss Ihre persönlichen Leistungen entsprechend würdigen. Das Zeugnis muss zudem sauber und ohne Knicke auf Firmenpapier ausgedruckt werden.

Was viele nicht wissen: Auch wenn Ihre Vorgesetzten nicht hundertprozentig zufrieden mit Ihren Leistungen waren, haben Sie dennoch Anspruch auf ein wohlwollendes und wahres Arbeitszeugnis. Dieses muss verständlich und klar formuliert sein.

So entschied der Bundesgerichtshof bereits 1963, dass die Karriere eines Arbeitnehmers nicht unnötig durch ein schlechtes Zeugnis erschwert werden darf (Az. VI ZR 221/62). Das heißt, der Arbeitgeber muss sich einerseits bemühen, Ihre Leistungen möglichst objektiv zu bewerten, andererseits muss er dabei wohlwollende Formulierungen benutzen. Offene Negativkritik, bloße Vermutungen oder Meinungsäußerungen sind verboten. Dieser Doppelanspruch – wahr und gleichzeitig wohlwollend – führt in der Praxis dazu, dass Arbeitgeber auf das sogenannte Zeugnisdeutsch zurückgreifen. Dabei handelt es sich um Standardsätze, die zwar oft nett klingen, hinter denen sich aber Kritik beziehungsweise schlechte Noten verstecken können. Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis muss daher nicht zwingend ein gutes Zeugnis sein.

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Bewertung „sehr gut“ („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“) oder „gut“ („zu unserer vollsten Zufriedenheit“ / „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) haben Sie jedenfalls nicht. Wollen Sie dennoch, dass in Ihrem Arbeitszeugnis die Note „sehr gut“ oder „gut“ steht, tragen Sie dafür selbst die Beweislast. Sie müssen also nachweisen, dass Sie die gute oder sehr gute Note verdient haben.

Auch eine Schlussformel, die Dank und Bedauern über den Weggang eines Mitarbeiters ausdrückt, ist rein optional (Bundesarbeitsgericht, 2012, Az. AZR 227/11) und daher ein häufiger Streitpunkt. Fehlt diese nämlich komplett, schlagen bei Personalverantwortlichen in der Regel sofort die Alarmglocken.

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Gegen Arbeits­zeugnis vorgehen
Ein schlechtes Arbeitszeugnis ist immer ein Ärgernis. Völlig hilflos sind Sie als Arbeitnehmer jedoch nicht.

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie über eine Klage vor dem Arbeitsgericht nachdenken, sollten Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihren Vorgesetzten suchen – am besten so schnell wie möglich. Sprechen Sie an, mit welchen Passagen im Zeugnis Sie nicht einverstanden sind, und bitten Sie freundlich um eine Korrektur. Einfachere Formfehler, wie zum Beispiel Rechtschreibfehler oder falsche Angaben, sollten sich ohne Streitigkeiten beheben lassen. Schwieriger wird es, wenn es um die Nachbesserung Ihrer Leistungsbewertung geht. Damit sich ein konstruktives Gespräch ergibt, sollten Sie sich Ihre Argumente am besten schon vorab zurechtlegen und sich Gedanken über konkrete Änderungsvorschläge machen.

Kommen Sie auf diesem Weg zu keiner Einigung, können Sie schriftlich eine Nachbesserung verlangen – idealerweise mit einer Korrekturfrist von 14 Tagen. Darin sollten Sie noch einmal auflisten, welche Fehler Sie im Zeugnis gefunden haben beziehungsweise welche Formulierungen Sie gerne ändern lassen würden. Begründen Sie Ihre Einwände gut und verweisen Sie unter Umständen auf vorzeigbare Arbeitsergebnisse oder Kollegen, mit denen Sie gemeinsam an Projekten gearbeitet haben. Weiter unten finden Sie dazu ein Musterschreiben.

Hilft auch der schriftliche Korrekturwunsch nichts und zeigt sich Ihr Arbeitgeber nach wie vor uneinsichtig oder lässt die Korrekturfrist verstreichen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann einschätzen, ob Ihre Nachbesserungswünsche gerechtfertigt sind und wie Ihre Chancen bei einer Klage vor Gericht stehen würden. Bevor es allerdings so weit kommt, wird auch der Anwalt zunächst versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden. Schließlich kann er professioneller argumentieren und hat einen besseren Überblick über die Rechtslage des Arbeitnehmers.

Laut Bundesarbeitsgericht tragen Sie die Beweislast, wenn Sie ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote 3 ("zur vollen Zufriedenheit") oder besser anfechten wollen (2014, Az. 9 AZR 584/13). Das bedeutet, Sie müssen vor Gericht belegen können, weshalb eine Nachbesserung Ihrer Leistungsbeurteilung gerechtfertigt wäre. In der Praxis ist das häufig nicht so einfach. Hier kann es sinnvoll sein, sich professionellen Rat einzuholen. Erst bei der Gesamtnote 4 ("zur Zufriedenheit") oder schlechter kehrt sich die Beweislast um und Ihr Arbeitgeber muss begründen, wie die Bewertung zustande gekommen ist.
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Gut zu wissen
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Ein Zwischenzeugnis können Sie noch während Ihrer Beschäftigung beantragen. Es bescheinigt Ihnen Ihre bisherigen Leistungen und stellt somit eine Art Zwischenbilanz dar. Dabei gilt: Auch ein Zwischenzeugnis muss ordnungs- und wahrheitsgemäß sein und darf Ihnen nicht böswillig die Aussicht auf einen anderen Job zunichtemachen. Andernfalls können Sie es ebenso anfechten wie ein normales Arbeitszeugnis. Zudem besitzt es Bindungswirkung. Das bedeutet, Ihre Vorgesetzten dürfen bei der späteren Ausstellung des Endzeugnisses nicht zu stark von der Bewertung im Zwischenzeugnis abweichen – es sei denn, sie können triftige Gründe dafür nennen.

Im Übrigen können Sie Mängel, die Sie im Zwischenzeugnis bereits widerspruchslos hingenommen haben, trotzdem noch im Endzeugnis beanstanden.

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Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist, die vorschreibt, wie lange Sie Zeit haben, um ein Arbeitszeugnis anzufechten und Korrekturansprüche durchzusetzen.

Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag – unter Umständen können darin entsprechende Vereinbarungen festgehalten sein. Ist dies nicht der Fall, gilt meist der "Grundsatz der Verwirkung". Demnach gehen Gerichte in der Regel davon aus, dass der Arbeitgeber die Leistungen eines Mitarbeiters bis zu sechs Monate nach dem Beschäftigungsende angemessen bewerten kann. Klagen, die später eingereicht werden, lehnen Arbeitsgerichte in den meisten Fällen ab.

Grundsätzlich sollten Sie sich merken: Handeln Sie möglichst zeitnah, sobald Ihnen das Arbeitszeugnis zugestellt wird! Gerichte haben auch schon Klagen abgelehnt, die vier Monate nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters eingereicht wurden.

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Muster: Nachbesserung verlangen
Wollen Sie gegen ein Arbeitszeugnis vorgehen, empfiehlt es sich im ersten Schritt, Ihren Arbeitgeber schriftlich um eine Korrektur zu bitten.
Hier finden Sie ein Musterschreiben, das Sie nur noch mit Ihren individuellen Begründungen füllen müssen:
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Gut zu wissen

Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann der entscheidende Faktor sein, ob Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden oder nicht. Haben Sie ein negatives Zeugnis erhalten, kann es sich demnach lohnen, dagegen vorzugehen.

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis anfechten wollen, sich dabei aber unsicher fühlen, bietet sich eine telefonische Erstberatung durch einen Anwalt an. Dieser klärt Sie über Ihre Ansprüche auf und gibt Ihnen wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen. Streitigkeiten bezüglich des Arbeitszeugnisses sind im Arbeits-Rechtsschutz der Allianz mitversichert.

Wenn sich die Fronten im Streit noch nicht verhärtet haben, kann auch eine Mediation eine sinnvolle Streitlösungsoption sein. Hierbei versucht ein neutraler Mediator gemeinsam mit den beiden Parteien den Streit außergerichtlich zu lösen. Diese konfliktarme Alternative steht Ihnen in allen Allianz Rechtsschutz-Tarifen zur Verfügung.

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