Wer Erfolge und ein vorbildliches Verhalten von seinem alten Arbeitgeber bescheinigt bekommt, der ist bei der Jobsuche gegenüber Mitbewerbern und Mitbewerberinnen klar im Vorteil. Personalverantwortliche wissen schließlich ganz genau, auf welche Formulierungen es ankommt.
In der Regel lohnt sich daher eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses, wenn Sie mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden sind oder wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler aufweist. Lesen Sie Ihr Zeugnis deshalb genau durch und achten Sie zum Beispiel auf folgende Punkte:
- Grundsätzliche Fehler: Werden zum Beispiel falsche Angaben zu Ihrer Person oder Ihrer Tätigkeit im Unternehmen gemacht?
- Inhaltliche Lücken: Werden beispielsweise wichtige Projekte, an denen Sie mitgewirkt haben, nicht erwähnt?
- Negativ- oder Passivformulierungen: Derartige Konstruktionen deuten häufig auf das fehlende Engagement des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin hin. Zum Beispiel "Sein/Ihr Verhalten gab keinen Anlass zur Beanstandung" oder "Ihm/Ihr wurden folgende Aufgaben übertragen".
- Widersprüchliche Aussagen: Werden Sie beispielsweise für Ihre herausragenden Leistungen in bestimmten Projekten gelobt, bekommen dann aber in der Gesamtbewertung nur die Note 3 ("zur vollen Zufriedenheit")?
- Textlänge: Ist Ihr Arbeitszeugnis eher ausführlich oder umfasst es nicht einmal eine DIN-A4-Seite?