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Das Wichtigste in Kürze Sie sind gesetzlich verpflichtet, spätestens nach sechs Stunden eine Pause zu machen. Je länger Sie arbeiten, desto mehr Pause müssen Sie auch machen. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen nicht vergütet werden. Toilettengänge und Bildschirmpausen zählen aber zum Beispiel nicht als Ruhepause. Maximal dürfen Sie zehn Stunden arbeiten. Danach müssen Sie eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Es gibt Ausnahmen für die gesetzliche Pausenregelung, zum Beispiel für Jugendliche, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder bei Rufbereitschaft.
Was gilt laut Arbeitszeitgesetz für Pausen?
Alles, was die Arbeitszeit betrifft, ist im gleichnamigen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. So auch die gesetzlichen Pausenregelungen für Arbeitnehmer:innen. Die Paragraphen 4 und 5 beschäftigen sich mit den Ruhepausen und Ruhezeiten.

In §4 ArbZG heißt es:
"Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."

Sie sind demnach verpflichtet eine Pause von der Arbeit zu machen, sobald Sie mehr als sechs Stunden arbeiten. Diese Pause ist vorgeschrieben und muss auch eingehalten werden. Selbst wenn Sie freiwillig auf Ihre Pause verzichten möchten, ist das unzulässig.

Je länger Sie arbeiten, desto mehr Pause müssen Sie auch machen. Der Gesetzgeber staffelt die Pausenzeiten gemäß den Arbeitsstunden:

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Gearbeitete Stunden
Gesetzliche Pausen
Bis zu sechs Stunden Keine Pause gesetzlich vorgeschrieben
Sechs bis neun Stunden Mindestens 30 Minuten Pause
Neun Stunden oder mehr Mindestens 45 Minuten Pause

Nach dem Arbeitszeitgesetz kann die Pause auch auf mehrere kleine Pausen aufgeteilt werden. Eine Ruhepause muss lediglich mindestens 15 Minuten am Stück betragen. Arbeiten Sie beispielsweise acht Stunden, stehen Ihnen 30 Minuten als gesetzliche Pausenzeiten zu. Diese können Sie entweder am Stück nehmen oder auf zwei kürzere Pausen aufteilen.

Die Pausenregelung gilt übrigens nicht nur für die Arbeit im Büro, sondern auch, wenn Sie im Homeoffice tätig sind. Nach sechs Stunden "Heimarbeit" ist eine Pause Pflicht, denn im Homeoffice gelten in puncto Arbeitszeit die gleichen Regelungen wie im Büro.

Viele Beschäftigte fürchten Nachteile, wenn sie im Homeoffice einmal nicht erreichbar sind und verzichten auf Ihre gesetzlichen Pausen. Dabei können Ruhezeiten und etwas Bewegung gerade im Homeoffice, in dem die Gänge in die Kantine, Kaffeeküche oder zur Toilette entsprechend kürzer ausfallen, besonders wertvoll sein.

In bestimmten Berufszweigen gibt es Ausnahmen bei Pausen und/oder Ruhezeiten, zum Beispiel im Gesundheitssektor, der Gastronomie, bei Verkehrsbetrieben oder in Rundfunkanstalten. Auch für Jugendliche gelten beispielsweise andere Regeln als für Erwachsene.
Gut zu wissen
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Ruhepausen und Arbeitsunterbrechungen

Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und müssen daher auch nicht vergütet werden. Arbeiten Sie beispielsweise acht Stunden pro Tag, ist die Pause dabei normalerweise nicht inklusive und muss nachgearbeitet werden. Wenn sie also um acht Uhr morgens beginnen zu arbeiten, endet ihr Arbeitstag nicht etwa um 16 Uhr, sondern um 16.30 Uhr, da sie die Arbeit für 30 Minuten unterbrechen müssen. In manchen Firmen ist die Pause in der Arbeitszeit enthalten, jedoch ist eine solche Sonderregelung Kulanz des Arbeitgebers.

Nicht jede Arbeitsunterbrechung ist allerdings automatisch auch eine Ruhepause. Der Gang zur Toilette oder eine kurze Bildschirmpause zählen beispielsweise nicht als solche.

Raucherpausen gibt es vor dem Gesetz nicht, sie müssten also grundsätzlich nachgearbeitet werden. Allerdings haben viele Betriebe eine gesonderte Regelung, wie viele Raucherpausen am Tag gestattet sind und ob diese nachgearbeitet werden müssen. Prüfen Sie daher, was in Ihrer Firma gilt.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zu geben. Sie müssen diese aber auch nehmen. Freiwillig auf Ihre Pause verzichten können Sie nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung zu überwachen. Verstöße gegen die gesetzliche Pausenregelung stellen für den Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bestraft werden. In besonderen Fällen oder wenn der Arbeitgeber vorsätzlich gegen die Pausenregelung verstößt, kann dies sogar als Straftat gewertet werden.
Gut zu wissen

Ihr Arbeitgeber verfügt über das sogenannte Weisungs- oder auch Direktionsrecht. Dadurch kann er entscheiden, wann Sie Ihre Pause nehmen dürfen und wie lange diese dauern darf – solange er sich im gesetzlichen Rahmen bewegt. Die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz dürfen über-, aber nicht unterschritten werden. Beispielsweise kann Ihr Arbeitgeber auch bei einer Arbeitszeit von nur sechs Stunden eine Pause festlegen, obwohl sie gesetzlich nicht verpflichtend wäre.

Wie Sie Ihre Pause verbringen, dürfen Ihre Chefin oder Ihr Chef allerdings in der Regel nicht vorschreiben. Ob Sie essen, Sport treiben oder einen Spaziergang machen, ist Ihnen überlassen.

Ruhezeiten

Nicht nur die Pausen während der Arbeitszeit sind klar geregelt – auch für die Ruhezeiten zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn gibt es Vorschriften. Insgesamt dürfen Sie in der Regel nicht mehr als zehn Stunden arbeiten. Danach müssen Sie eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten.

Arbeiten Sie also beispielsweise Spätschicht und haben erst um Mitternacht Feierabend, dürfen Sie nicht am nächsten Tag bereits um acht Uhr morgens wieder eingeteilt werden.

Allerdings gibt es für diese Regelung Ausnahmen: Zum Beispiel in Krankenhäusern, Gastronomie oder Rundfunkeinrichtungen darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden. Allerdings muss innerhalb eines Monats bzw. innerhalb von vier Wochen diese Verkürzung ausgeglichen werden.

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Arbeitszeiterfassung

In 2022 gab es ein wegweisendes Urteil im Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aufgezeichnet werden muss (Urteil vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21). Damit wendet das BAG ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Deutschland an (Urteil vom 14.05.19, Az. RS 55/18 CCOO).

Durch die neue Regelung sollen die Einhaltung von Höchstarbeitszeit sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten gewährleisten werden können. Dafür müssen Anfang und Ende der Arbeitszeit sowie die Gesamtdauer festgehalten werden.

Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es derzeit noch nicht. Die Regierung berät noch über Gesetzentwürfe.

Ein FAQ mit den wichtigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung und dem derzeitigen Stand finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Jugendarbeitsschutzgesetz
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten andere Pausenregelungen als für volljährige Arbeitnehmer:innen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt dabei strengere Pausenregeln vor als bei Erwachsenen:

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Gearbeitete Stunden
Gesetzliche Pausen
Bis zu viereinhalb Stunden Keine Pause gesetzlich vorgeschrieben
Viereinhalb bis sechs Stunden Mindestens 30 Minuten Pause
Sechs Stunden oder mehr Mindestens eine Stunde Pause

Jugendliche dürfen maximal viereinhalb Stunden am Stück arbeiten. Danach muss eine Ruhepause von mindestens 15 Minuten erfolgen.

Auch die Gesamtarbeitszeit ist bei Heranwachsenden kürzer: In der Regel sind maximal ein acht-Stunden-Tag und eine 40-Stunden-Woche zulässig. Nach den acht Stunden Arbeitszeit muss bei Jugendlichen eine Ruhezeit von zwölf Stunden eingehalten werden.

Diese Pausenregelungen gelten auch für Azubis und Azubinen bzw. sogenannte "Werkstudenten" im ausbildungsintegrierenden Studium (Duales Studium). Arbeiten diese für Ihren Ausbildungsbetrieb im Homeoffice, müssen auch in Heimarbeit die gesetzlichen Pausen eingehalten werden.

FAQ

Was gilt für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Co.?

Bereitschaftsdienst, also wenn Sie an einem festgelegten Ort darauf warten, ob Sie gegebenenfalls arbeiten müssen, zählt als Arbeitszeit. Daher gelten hier die gesetzlichen Pausenregelungen.

Bei Rufbereitschaft ist Ihre Anwesenheit nicht notwendig, Sie müssen lediglich erreichbar sein. Die Rufbereitschaft zählt demnach auch als Ruhezeit. Nur wenn Sie tatsächlich während Ihrer Rufbereitschaft arbeiten müssen, wird die Ruhezeit unterbrochen und die Arbeitsstunden werden angerechnet.

Bin ich während meiner Arbeitspause versichert?

Während Ihrer Pause sind Sie nicht immer versichert. Entsprechende Wege, zum Beispiel zum Mittagessen, sind in der Regel versichert. Privatangelegenheiten, wie beispielsweise das Essen selbst oder private Besorgungen, dagegen nicht. Es kommt also immer auf die konkrete Situation und den Einzelfall an.

Tipp zum Weiterlesen: Home Office Versicherung

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