Innerhalb der Probezeit können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennenlernen und, wenn nötig, das Arbeitsverhältnis zügig und unkompliziert wieder auflösen. Dieser Text beantwortet die wichtigsten Fragen von Arbeitnehmern rund um das Thema Kündigung in der Probezeit. Was Arbeitgeber bei Kündigungen innerhalb der Probezeit beachten müssen, lesen Sie im Kapitel Arbeitgeberseitige Probezeitkündigung.
Auch wenn die Probezeit mittlerweile üblich ist, gibt es sie nicht automatisch zu Beginn jedes neuen Jobs. Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Gemäß § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf sie maximal sechs Monate dauern. Eine Verlängerung über die sechs Monate hinaus ist nicht möglich.