Kündigung in der Probezeit

Kündigungsfrist in Probezeit: Was sind die gesetzlichen Fristen?
Welche Frist muss der oder die Arbeitgeber:in einhalten?
Während der Probezeit greift die gesetzliche Kündigungsfrist nicht. Arbeitgeber:innen können das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen beenden. Ihr Chef oder Ihre Chefin darf Ihnen täglich kündigen, wobei als erster Tag der 14-tägigen Frist der Tag nach Eingang der Kündigung gilt.
Kürzere Kündigungsfristen in der Probezeit, wie zum Beispiel zwei Tage, sind nicht zulässig – auch wenn sie im Arbeitsvertrag genannt sind.
Wann kann man selbst kündigen innerhalb der Probezeit?
Während der Probezeit können Sie jeden Tag kündigen. Im Gegensatz zu den Regelungen während der Wartezeit oder gesetzlichen Regelungen nach Ablauf der ersten sechs Monate gibt es keine rechtlich vorgegebenen Fristen zum 15. oder Monatsende. Die 14-tägige Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem formgerechten Eingang der Kündigung.
Ist im Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart, greifen die Fristen der Wartezeit. Währenddessen gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ist für beide Parteien dann der gesetzliche Kündigungsschutz bindend. Häufig stehen im Arbeitsvertrag allerdings längere Fristen, als das Gesetz vorgibt.
Beispiele: Kündigung während der Probezeit
- Sie treten Ihre Stelle am 1. November an. Im Vertrag haben Sie eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Am 3. Januar kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag und nutzen die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit, die auf zwei Wochen festgesetzt wurde. Der 18. Januar ist Ihr letzter Arbeitstag im Unternehmen.
- Das neue Arbeitsverhältnis startete am 1. März. Als Probezeit sind sechs Monate festgeschrieben, der 31. Juli wäre Ihr letzter Tag der Probezeit. Die Kündigung für Ihren Arbeitsvertrag reichen Sie noch in der Probezeit am 28. Juli ein. Durch die zweiwöchige Kündigungsfrist besteht Ihr Arbeitsverhältnis bis zum 11. August. Bis dahin arbeiten Sie regulär weiter und bekommen weiterhin Gehalt ausgezahlt.
- Ihre neue Arbeit startet am 1. Januar mit einer sechsmonatigen Probezeit. Am 30. April erhalten Sie eine Kündigung in der Probezeit. Aufgrund der zweiwöchigen Kündigungsfrist ist Ihr letzter Arbeitstag der 14. Mai.
Gibt es Versicherungsschutz bei einer Kündigung in der Probezeit?
Eine Rechtsschutzversicherung kann bei einer Kündigung in der Probezeit helfen, eigene Ansprüche durchzusetzen. Das kann unter anderem in folgenden Aspekten wichtig sein:
- Rechtliche Beratung: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine erste rechtliche Beratung. Ein Anwalt oder eine Anwältin können die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und Handlungsoptionen aufzeigen, falls etwa formelle Fehler oder die Verletzung bestimmter Schutzrechte (z. B. für Schwangere) die Kündigung angreifbar machen.
- Unterstützung bei Verhandlungen: Falls Verhandlungen mit dem oder der Arbeitgeber:in anstehen, etwa über eine Abfindung oder ein Arbeitszeugnis, kann Rechtsberatung hilfreich sein.
- Prüfung von Ansprüchen: Die Versicherung kann helfen, zum Beispiel ausstehende Gehaltszahlungen oder Urlaubsansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
- Kostenübernahme bei Gerichtsverfahren: Sollte es zu einem Kündigungsschutzprozess kommen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten.
Wichtig: Die genauen Leistungen der Rechtsschutzversicherung hängen von der jeweiligen Versicherungspolice ab. Zudem greift der Versicherungsschutz oftmals erst nach einer Wartezeit von einigen Monaten nach Abschluss der Versicherung.

Das leistet die Allianz

Eine Kündigung in der Probezeit bringt zumeist einige Fragen mit sich: Was passiert mit dem Resturlaub nach meiner Kündigung und habe ich bei der Probezeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
DieAllianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Fragen zu klären und Ihre Ansprüche durchzusetzen. In allen Tarifen enthalten ist dietelefonische Rechtsberatung, bei der Sie sich zum Beispiel von einem Anwalt oder einer Anwältin darüber beraten lassen können, welche Schritte Sie nach einer erhaltenen Kündigung einleiten sollten.
Über den Berufsrechtsschutz sind Nichtselbstständige bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten abgesichert (z. B. Kündigung oder Anfechtung des Arbeitszeugnisses). Mit dem erweiterten Arbeitsrechtsschutz erhalten Sie zudem schnelle und unkomplizierte Hilfe beispielsweise bei drohender Kündigung, Insolvenz des Arbeitgebers oder einem Aufhebungsvertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit?
Eine Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Testphase. Sie dient dazu, dass Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen prüfen können, ob eine langfristige Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist. Die Probezeit muss explizit vereinbart sein, damit sie gültig ist. Sie gilt nicht automatisch und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber legt lediglich die maximale Dauer von sechs Monaten fest.
Die Wartezeit ist eine gesetzlich festgelegte Phase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. Eine Kündigung ist in der Wartezeit auch ohne Angabe von Gründen möglich. Allerdings gelten die allgemeinen Kündigungsfristen, sie betragen in der Regel vier Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Beispiel: Kündigung nach Probezeit während der Wartezeit
Wie kündigt man in der Probezeit?
Als Arbeitgeber:in
- Kündigungsschreiben verfassen: Die Kündigung erfolgt schriftlich, mündlich ist eine Kündigung nicht rechtsverbindlich. In das Kündigungsschreiben gehören Name und Adresse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll und die Unterschrift des Arbeitgebers, bzw. der Arbeitgeberin oder eines Vertretungsberechtigten.
- Kündigung zustellen: Die Kündigung muss beim Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin innerhalb der Probezeit eingehen, das heißt spätestens am letzten Tag der Probezeit. Die verkürzte Kündigungsfrist darf hingegen über die vereinbarte Probezeit hinausgehen.
Als Arbeitnehmer:in
Wenn Sie als Arbeitnehmer:in während der Probezeit kündigen möchten, müssen Sie Folgendes beachten:
- Kündigungsschreiben verfassen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtswirksam. Erstellen Sie ein formelles Kündigungsschreiben, das Ihren Namen, Ihre Adresse, das Datum und die Adresse des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin enthält. Geben Sie an, dass Sie das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit kündigen, sowie das genaue Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll.
- Kündigung zustellen: Stellen Sie sicher, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eingeht, damit die Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten wird. Es reicht nicht aus, das Kündigungsschreiben am letzten Arbeitstag abzuschicken. Es muss innerhalb der Probezeit beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eingehen.
Vorlage für Arbeitnehmer:innen: Kündigung in der Probezeit
Was sind zulässige Gründe für eine Kündigung in der Probezeit?
Während der Probezeit kann eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das gilt auch für die Wartezeit. Nach sechs Monaten brauchen Arbeitgeber:innen Gründe für die Kündigung von Arbeitnehmer:innen. Das Arbeitsrecht sieht dafür eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung vor.
Die Gründe für eine Kündigung in der Probezeit können vielfältig sein. Arbeitnehmer:innen können sich unwohl fühlen oder passen nicht ins Team. Beide Seiten können einen Kündigungsgrund darin sehen, wenn sich während der Probezeit herausstellt, dass die Art der Zusammenarbeit sehr stark von den gegenseitigen Erwartungen abweicht. Mangelnde Fachkenntnisse oder eine unzureichende Wissensvermittlung an neue Arbeitnehmer:innen können ebenfalls eine Rolle bei einer Kündigung in der Probezeit spielen.
Welche Arten der Kündigung gibt es?
Eine ordentliche Kündigung kann von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in ausgesprochen werden, sie erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen (14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit, vier Wochen in der Wartezeit, ab sechs Monate nach der Probezeit, abhängig von der Betriebszugehörigkeit). Während der Probe- und Wartezeit müssen keine Gründe angegeben werden.
Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist. Nach § 626 BGB erforderte diese Kündigung einen wichtigen Grund, der die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Sie kann ebenfalls von beiden Seiten ausgesprochen werden. Gründe seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin können unter anderem Diebstahl, Betriebsspionage, sexuelle Belästigung oder Arbeitszeitbetrug sein. Arbeitnehmer:innen haben ähnliche Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, zudem können Mobbing und Diskriminierung, das Verlangen von Straftaten oder Lohnrückstände Kündigungsgründe liefern.
Eine Änderungskündigung ist zwar eine Kündigung, die betreffende Person bleibt allerdings im Unternehmen: Sie ist dafür da, andere vertragliche Regelungen einzuführen. Dabei lösen beide Parteien den bestehenden Vertrag durch eine Kündigung auf, gleichzeitig gibt es einen neuen Arbeitsvertrag.
Kündigungsschutz innerhalb der Probezeit
Richtiges Verhalten nach Kündigung in der Probezeit
- Professionelle Kommunikation: Informieren Sie Ihre:n Arbeitgeber:in frühzeitig über Ihre Kündigung in einem persönlichen Gespräch, gefolgt von einer schriftlichen Kündigung. Dies zeigt Professionalität und Respekt gegenüber Ihrer bzw. Ihrem Arbeitgeber:in.
- Professionelles Verhalten bis zum letzten Arbeitstag: Erfüllen Sie Ihre Arbeitspflichten weiterhin gewissenhaft und übergeben Sie Ihre Aufgaben ordnungsgemäß. Vermeiden Sie außerdem negative Bemerkungen über Ihre Kolleg:innen oder Ihre:n Arbeitgeber:in.
- Arbeitspapiere und Zeugnisse: Bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen erhalten.
- Am letzten Arbeitstag: Geben Sie alle Firmeneigentümer, wie Schlüssel oder Laptop zurück und verabschieden Sie sich persönlich bei Ihren direkten Kollegen und Kolleginnen sowie Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Vorgesetzten.
- Kündigung prüfen: Überprüfen Sie die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und ob alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben eingehalten wurden. Bei Zweifeln kann es sinnvoll sein, eine:n Anwalt oder Anwältin für Arbeitsrecht zu konsultieren.
- Arbeitslos melden: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. Dies sollte spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung geschehen.
- Feedback einfordern: Bitten Sie um ein Feedbackgespräch mit Ihrer Führungskraft, um mehr über die Beweggründe für die Kündigung zu erfahren und daraus zu lernen.
Wichtig: Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Haben Sie die Kündigung hingegen selbst verursacht – indem Sie selbst gekündigt oder die Kündigung durch Ihr Verhalten provoziert haben – kann Ihnen das Arbeitslosengeld für bis zu drei Monate gesperrt werden. Professionelle Rechtsberatung kann hier hilfreich sein.
- Klare Kommunikation: Informieren Sie den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eindeutig über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das genaue Enddatum. Senden Sie ihr oder ihm die Kündigung in Schriftform zu.
- Arbeitspapiere vorbereiten: Stellen Sie rechtzeitig alle notwendigen Dokumente, wie eine Arbeitsbescheinigung, aus.
- Faire Behandlung bis zum letzten Tag: Behandeln Sie den oder die ausscheidende:n Mitarbeiter:in weiterhin respektvoll.
- Feedback anbieten: Bieten Sie dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin ein Abschlussgespräch an, um konstruktives Feedback zu geben.
- Am letzten Arbeitstag: Händigen Sie alle ausstehenden Dokumente aus, und verabschieden Sie sich höflich und professionell.
- Kühlen Kopf bewahren: Bleiben Sie ruhig und sachlich, auch wenn die Kündigung unerwartet kommt oder emotional belastend ist.
- Rechtmäßigkeit prüfen: Arbeitgeber:innen sollten prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.
- Kommunikation mit dem Team: Kommunizieren Sie die Kündigung transparent im Team. Dies sollte gleichzeitig und einheitlich geschehen, um Missverständnisse oder Gerüchte zu vermeiden.
- Restarbeitszeit sinnvoll nutzen: Nutzen Sie die verbleibende Arbeitszeit, um laufende Projekte abzuschließen und eine geordnete Übergabe zu organisieren.
- Zukunftsplanung: Arbeitgeber:innen sollten sich darauf konzentrieren, wie es nach der Kündigung weitergeht, und die freie Stelle auf der Website des Unternehmens und in Online-Jobbörsen zu inserieren.
Rechtliche Beratung kann helfen, um formelle Details zu prüfen. Mit der Allianz Rechtsschutzversicherung erhalten Sie professionellen Beistand – mit der telefonischen Erstberatung schon direkt nach Abschluss der Versicherung.


