Zeit­wert­konto

Zeit oder Gehalt ansparen mit dem Lebens­arbeits­zeit­konto
Allianz Zeitwertkonto: Ein Mann genießt den Ausblick auf einem Berg.
Mit einem Zeitwertkonto (auch Lebensarbeitszeitkonto oder Wertguthabenkonto genannt) können Sie, anders als bei einem reinen Arbeitszeitkonto, auch längere Freistellungszeiten finanzieren. Zum Beispiel für Elternzeit, Sabbatical, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren oder früher in den Ruhestand gehen möchten. Dabei können Sie Ihre Arbeitszeit oder Ihr Gehalt als Wertguthaben ansparen. Bei der Allianz erhalten Sie Zinsen auf Ihr Wertguthaben, wenn Ihr Zeitwertkonto dort angelegt wird. Das Wertguthaben kann bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden und ist frei vererbbar. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die angesparten Beträge werden erst fällig, wenn Sie eine bezahlte Auszeit oder Freistellung nehmen. Während der Auszeit haben Sie weiterhin Kranken- und Sozialversicherungsschutz über den Arbeitgeber. Die eingezahlten Beträge auf das Zeitwertkonto sind gegen eine Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt.
Die Infografik erklärt, wie ein Zeitwertkonto funktioniert. In der Arbeitsphase bringen die Arbeitnehmer:innen Geld und Zeit ein, die in Geld bewertet werden. Diese Einbringungen fließen in das Zeitwertkonto. Während der Freistellungsphase erhalten die Arbeitnehmer:innen weiterhin Lohnfortzahlung, wodurch das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.
Zeitwertkonten, die offizielle Bezeichnung dafür: Wertguthabenvereinbarung, sind vergleichbar mit Sparkonten. Sie sammeln dort angespartes Gehalt, das Sie später in der Freistellung ausgezahlt bekommen. Das ermöglicht Ihnen, dass Sie sich eine Auszeit von Ihrer Arbeit nehmen und in dieser Phase finanziell gut über die Runden kommen, denn normalerweise ist längeres Aussetzen von der Arbeit mit finanziellen Einbußen verbunden. Im Unterschied zu anderen Spar- oder Vorsorgemodellen können Sie auch Arbeitszeit auf Ihr Zeitwertkonto einzahlen. Ein Zeitwertkonto wird immer in einer Währung geführt. Deswegen wird die Zeit in Geld umgerechnet und gutgeschrieben, das sieht das Gesetz so vor. Wie viel Geld Sie für Ihre Überstunden und ungenutzten Urlaubstage als Guthaben bekommen, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!
Wie viel Geld Sie einbringen, liegt ganz bei Ihnen. Verwenden Sie einen Teil Ihres Gehalts oder auch Sonderzahlungen – beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Boni. Wie Sie Zeit umwandeln können? Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Regelung für die Umrechnung. Dann übertragen Sie ganz einfach die Zeit, die Sie mehr arbeiten, in Geld auf Ihr Zeitwertkonto – zum Beispiel das Arbeitsentgelt für überzählige Gleitzeit, Überstunden oder gegebenenfalls nicht verbrauchte Urlaubstage. Der große Vorteil: Die Einzahlungen erfolgen auf Basis der Bruttoeinkünfte, sind also steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst wenn Sie das Geld für Ihre Freistellung verwenden, zahlen Sie Steuern und Abgaben.
In der Freistellung sind Sie von der Arbeitsleistung befreit. Der Clou: Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Sie sind also weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert – im Gegensatz zu freiwilligen unbezahlten Auszeiten, in denen Sie sich privat krankenversichern. Je nach Wertguthabenvereinbarung des Unternehmens gibt es eventuell eine Mindest- und/oder Höchstgrenze, um eine Freistellung zu beantragen. Die Freistellungsdauer richtet sich nach der Höhe des angesparten Wertguthabens und der Höhe des Freistellungsgehaltes.
Und was macht der Arbeitgeber mit Ihrem Angesparten? Mindestens Ihre eingezahlten Beiträge müssen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme für Ihre Auszeit zur Verfügung stehen. Ob Sie darüber hinaus mehr Geld bekommen, hängt davon ab, wie das Geld angelegt wird. Ein weiteres Plus in punkto Sicherheit: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber Ihre Einzahlungen ins Zeitwertkonto gegen Insolvenz absichern muss.
Ein Zeitwertkonto ist für einen ganz bestimmten Zweck gedacht: eine gewisse Zeit nicht arbeiten zu müssen, bei bezahlter Freistellung. Einfach mal die Seele baumeln lassen oder den lang erträumten Sprachkurs machen. Was Sie mit der Zeit anfangen, liegt an Ihnen.
Im Berufsleben gilt: Karriere erfordert Wissen und Fortbildungen, beispielsweise zum Fachwirt/zur Fachwirtin oder ein Bachelor- bzw. Masterstudium. Wer eine solche Weiterbildung schon hinter sich hat, der weiß: Die Prüfungen sind kein Zuckerschlecken. Es ist anstrengend, sich neben der Arbeit immer zu motivieren und am wohlverdienten Wochenende zu lernen. Machen Sie es doch entspannter, mit einem Zeitwertkonto schaffen Sie die finanziellen Voraussetzungen für Ihren nächsten Karriereschritt.
Sie wollen sich weiterbilden für den nächsten Schritt auf der Karriereleiter? Eine gute Idee, die Sie mit einer Auszeit noch besser umsetzen können. Haben sie dafür schon mal über ein Bildungskarenz-Jahr nachgedacht? Wenn Sie das machen wollen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über ein Zeitwertkonto sprechen. Denn so bleibt Ihnen nicht nur der Arbeitsplatz erhalten. Mit dem Wertguthaben Ihres Zeitwertkontos haben Sie den Kopf frei. Sie können unbeschwerter lernen – quasi zum Nulltarif für das Unternehmen.
Eine Radtour durch Norwegen, einmal von Feuerland nach Alaska oder gleich eine Weltreise? Ferne Länder zu bereisen, ist eine außergewöhnliche Erfahrung. Ein Sabbatical bietet viel mehr als ein einfacher Urlaub und kann Ihr Leben bereichern – ohne dass Sie dazu den Job aufgeben müssen. Planen Sie weit voraus – ein Zeitwertkonto sichert Ihnen Zeit und Geld für die schönsten Orte der Welt.
Sabbatical – wenn das Abenteuer ruft
Sabbatical: Einmal raus aus dem Trott und rein ins Abenteuer. Auch Sie können diesen Traum Wirklichkeit werden lassen. Das nötige Kleingeld ist mit ein wenig Disziplin schnell zusammengespart. Aber Vorsicht: Wer einfach nur unbezahlt Urlaub macht, ist nicht sozialversichert, weder in der Kranken-, noch in der Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Mit dem Zeitwertkonto geht das besser: Durch die Verwendung des Wertguthabens ist Geld auf Ihrem Konto und gleichzeitig sind Sie während des Sabbaticals über den Arbeitgeber weiter voll sozialversichert.
Zeit, um die richtige Balance zu finden
Sie fühlen sich überarbeitet und im Dauerstress? Dann wird es Zeit, mal alle Fünfe gerade sein zu lassen. Nehmen Sie sich eine Auszeit von der Arbeit und genießen Sie das Leben wieder. Nutzen Sie ein Sabbatical, um wieder aufzutanken. Dadurch sind Sie ausgeglichener, kreativer und können später auch im Beruf wieder voll zupacken.
Studien belegen, dass zufriedene Mitarbeiter:innen ihre Arbeit effizienter ausführen und loyaler gegenüber ihrem Arbeitgeber sind. Das erkennen mittlerweile immer mehr Unternehmen und bieten deswegen unterschiedliche Maßnahmen an: Weiterbildungsangebote, Teambuilding-Events oder Zeitwertkonten sorgen für eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Und die lohnt sich am Ende für alle – Ihren Chef oder Ihre Chefin und Sie.

Wenn „der Storch“ kommt, haben junge Mütter und Väter eine bewegte Zeit vor sich – und lernen mit einer ganz besonderen Verantwortung umzugehen. In diese Rolle wollen viele erst einmal hineinwachsen. Die gesetzliche Elternzeit ist dafür ein guter Anfang. Aber was dann? Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen, ist der Wunsch vieler Eltern – der häufig am lieben Geld scheitert. Mit einem Zeitwertkonto können Sie Ihre Elternzeit verlängern oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Auszeit nehmen, ohne dabei finanzielle Abstriche machen zu müssen.
Wenn geliebte Menschen pflegebedürftig werden, stehen die Angehörigen oft vor einer schwierigen Entscheidung. Wer kümmert sich? Wenn Sie die zeitintensive Pflege selbst übernehmen, können Sie weniger Zeit in der Arbeit verbringen. Da liegt die nächste Frage auf der Hand: Wie finanzieren Sie das? Beizeiten geplant, verschafft Ihnen ein Zeitwertkonto einen zeitlichen Spielraum und gleicht die finanzielle Mehrbelastung aus.
Manchen Menschen ist Freizeit wichtiger als das Einkommen, das sie mit Arbeit erzielen können. Dafür gibt es gute Gründe, wie Familie und Fortbildung, einen großen Umzug oder ein Hobby. Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass es Ihnen auch nach Krankheit oder Unfall helfen kann, in Teilzeit zu arbeiten? Um finanzielle Einbußen kommt man selten herum. Die Alternative: Finanzieren Sie das Teilzeitgehalt aus dem Wertguthaben Ihres Zeitwertkontos.

In Ruhestand zu gehen, solange man sich noch fit fühlt und unternehmungslustig ist, ist eine schöne Aussicht. Vorruhestand kann aber kostspielig sein. Denn für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, streicht Ihnen der Staat 0,3 % Ihrer monatlichen Bezüge. Ersparen Sie sich diese Einbußen: Mit einem Zeitwertkonto können Sie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zum Ruhestand selbst bestimmt reduzieren, als Alternative zum Beispiel zur Altersteilzeit.
Einmal zum Nordkap und zurück: Michael Habighorst aus Freiburg erfüllt sich diesen großen Traum, mit Hilfe seines Fahrrads und des Allianz Zeitwertkontos. Möchten auch Sie sich eine längere Auszeit gönnen und einfach mal aus Ihrem Alltag ausbrechen? Das Zeitwertkonto hilft Ihnen dabei.
Robert Wolf genießt seine Freistellung ein Jahr vor dem Ruhestand und hat sich diese Wünsche erfüllt. Möchten Sie auch früher in den Ruhestand gehen und Ihre Zeit optimal nutzen? Ein Zeitwertkonto hilft Ihnen auch hierbei.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, Ihre Arbeitszeit oder Ihr Gehalt auf einem Konto anzusparen? In drei Schritten können Sie sich so auf Ihrem Zeitwertkonto die Auszeit von morgen sichern. Ihr angespartes Guthaben können Sie zum Beispiel für ein Sabbatical, eine Eltern- oder Pflegezeit verwenden oder einfach Teilzeit arbeiten. Und so funktioniert es:
Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber richten Sie Ihr eigenes Zeitwertkonto ein. Ein Zeitwertkonto können Sie zum Beispiel bei der Allianz anlegen lassen. Ein Teil Ihres Gehalts oder Ihrer Arbeitszeit wird dann laufend auf Ihr Zeitwertkonto gutgeschrieben. Wie viel Geld oder Zeit Sie ansparen wollen, entscheiden Sie einfach selbst.
Ihre Überstunden werden in Geld um­gerechnet. Das Geld wird auf das Zeit­wertkonto eingezahlt. Laufende Gehalts­bestandteile können ebenfalls in das Zeitwert­konto fließen. Dabei sind Ihre Einzahlungen steuer- und sozial­versicherungsfrei. Wenn Ihr Geld zum Beispiel auf einem Allianz Zeitwertkonto angelegt wird, profitieren Sie vom Wertzuwachs und Ihr Guthaben ist gleichzeitig gegen Insolvenz Ihres Arbeitgebers abgesichert.
Sie haben ein schönes Sümmchen auf Ihrem Zeitwertkonto angespart? Jetzt können Sie dieses Guthaben nutzen und sich bezahlt von der Arbeit freistellen lassen, etwa um eine Weiterbildung zu absolvieren. Auf das Guthaben zahlen Sie, wie bei jedem Einkommen, die üblichen Steuern und Sozialversicherungsbeträge.
Sie wollen ein Zeitwertkonto einrichten und wissen nicht, was Sie dafür brauchen? Es ist ganz einfach. Zuerst einmal müssen Sie Arbeitnehmer:in sein. Selbständige können kein Zeitwertkonto eröffnen. Anschließend regeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber, was und wie Sie auf Ihr Zeitwertkonto einsparen wollen. Diese Unterlagen brauchen Sie dafür:
Treffen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung. Hier sind alle Details geregelt, beispielsweise wie das Geld angelegt ist oder ab wann Sie darüber verfügen können. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er Zeitwertkonten anbieten möchte. Einen verpflichtenden Rechtsanspruch auf deren Einrichtung gibt es nicht. Achten Sie darauf, dass in der Wert­guthaben­vereinbarung die Frei­stellungs­zwecke aufgeführt sind, die für Sie wichtig sind. In der Praxis ist die Basis der Wert­guthaben­vereinbarung häufig ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Das zweite wichtige Schriftstück fürs Einrichten des Zeitwertkontos ist die sogenannte Einbringungserklärung. Damit legen Sie schriftlich fest, welchen Anteil Sie von Ihrem Gehalt beziehungsweise Arbeitsentgelt oder Ihrer Zeit auf das Zeitwertkonto einbringen wollen. Grundsätzlich bestehen weder für Ihren Zeit- noch Geldeinsatz gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstgrenzen. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie nach dem Abzug weiterhin ein Freistellungsgehalt über der allgemeinen Geringfügigkeitsgrenze beziehen.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihr Wertguthaben in das neue Unternehmen mitnehmen – vorausgesetzt der neue Arbeitgeber ist damit einverstanden und trifft mit Ihnen auch wieder eine Wertguthabenvereinbarung. So können Sie Ihre Freistellungspläne auch bei einem Arbeitsplatzwechsel weiterverfolgen. Ein Wertguthaben ab dem sechsfachen Wert der jeweiligen monatlichen Bezugsgröße (Rechtskreis Ost/West) können Sie alternativ auch auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Die Deutsche Rentenversicherung verwaltet das Guthaben bis zu Ihrer Freistellung und zahlt es dann wie ein Arbeitgeber an Sie aus.
Ihr Geld auf dem Zeitwertkonto ist in jedem Fall sicher. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Wertguthaben gegen Insolvenz zu schützen. Dafür in Frage kommende Sicherungsinstrumente sind das Treuhand-, Verpfändungs-, Bürgschafts- oder Kautionsversicherungsmodell. Sollte ein Arbeitgeber eine Beendigung der Insolvenzsicherung anstreben, ist diese nur mit der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig.
Die Höhe der Unterhaltszahlung richtet sich grundsätzlich nach dem verfügbaren Einkommen. Bei einem Wertguthaben handelt es sich weder um eine sogenannte Anwartschaft noch um eine Aussicht auf Versorgung. Wertguthaben fallen deshalb nicht in den Versorgungsausgleich.
Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengelds ist das im letzten Jahr vor Anspruchsentstehung erzielte Arbeitsentgelt – und zwar ohne Berücksichtigung der geschlossenen Wertguthabenvereinbarung. Das schließt Nachteile durch das Ansparen des Wertguthabens aus.
Die meisten Wertguthabenvereinbarungen besagen: Wenn Sie in der Freistellung krank werden, bekommen Sie das Geld weiterhin ausbezahlt. Sie haben dafür aber keinen Anspruch auf Krankengeld. Andere Regelungen sind möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
Das Freistellungsgehalt bestimmen Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen gemeinsam. Es hängt davon ab, wie lange die Freistellung dauern soll. Allerdings muss es im Verhältnis zum bisherigen Gehalt angemessen sein. Das heißt: Möglich ist eine Summe, die zwischen 70 % und 130 % des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes der letzten zwölf Monate vor Beginn der Freistellung liegt.
Ein Beispiel: Ein Freistellungsgehalt von 3.000 Euro brutto für einen Zeitraum von sechs Monaten bekommen Sie schon nach vier Jahren, wenn Sie monatlich 375 Euro ansparen.
Sie möchten die Vorteile eines Zeitwertkontos nutzen? Dann sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden. So überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber von den Vorteilen des Zeitwertkontos:
  • Imagegewinn als innovatives und modernes Unternehmen
  • Gesteigerte Unternehmensattraktivität im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter:innen
  • Anreiz für Bewerber:innen mit bestehendem Wertguthaben: Weiterführung des Kontos im  Unternehmensmodell
  • Höhere Mitarbeiterqualifikation über das Bildungskarenzjahr
  • Bindung von qualifizierten Fach- und Führungskräften
  • Verbesserte Personalplanung durch flexibles Modell
  • Alternative zu arbeitgeberfinanzierten Vorruhestandsprogrammen: Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands für ältere Mitarbeiter:innen
Die Vorteile der Zeitwertkonten gelten für kleine Unternehmen genauso wie für Konzerne und deren Mitarbeiter:innen. Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt die Allianz besonders einfache Instrumente zur Verfügung. So kommt beispielsweise die Produktvariante „Einzelrückdeckung im Verpfändungs­modell“ ohne einen Treuhänder und ohne einen externen Verwalter aus.
Die Infografik erklärt, wie ein Zeitwertkonto funktioniert. In der Arbeitsphase bringen die Arbeitnehmer:innen Geld und Zeit ein, die in Geld bewertet werden. Diese Einbringungen fließen in das Zeitwertkonto. Während der Freistellungsphase erhalten die Arbeitnehmer:innen weiterhin Lohnfortzahlung, wodurch das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.
Zeitwertkonten und betriebliche Altersversorgung sind betriebliche Vorsorgemodelle, die eines gemeinsam haben: Die Besteuerung Ihres Geldes wird erst dann fällig, wenn es ausgezahlt wird. Sie unterscheiden sich grundlegend in Ihrer Zielsetzung: Ein Zeitwertkonto dient der Freistellung während Ihres Arbeitsverhältnisses – gewährt also Freizeit. Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geht es um eine Kapitalvorsorge – hier bekommen Sie Ihr Geld ausgezahlt, sobald Sie in Rente gehen.
Fazit: Ein Zeitwertkonto oder lieber eine betriebliche Altersversorgung? Warum nicht beides! Entscheiden Sie, je nachdem für welchen Abschnitt Ihres Lebens Sie sich finanziell absichern wollen. Beide Modelle sind eine sinnvolle Kombination im Sinne einer umfassenden betrieblichen Vorsorge.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge, auch bAV oder betriebliche Altersversorgung genannt, bilden Sie Rücklagen für verschiedene Lebensabschnitte. Als optimale Kombination zum Zeitwertkonto bieten sich zum Beispiel Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds an. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber über die beiden Vorsorgemodelle Zeitwertkonto und betriebliche Altersvorsorge.
Was möchten Sie gerne wissen?
Wer kann ein Zeitwertkonto einrichten?
Alle Personen, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigte sind, können ein Zeitwertkonto einrichten. Also Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte.
Können auch Vorstände und Geschäftsführer ein Zeitwertkonto führen?
Geschäftsführer:innen und Vorstände ohne Beteiligung am Unternehmen können seit dem 08.08.2019 ein Zeitwertkonto nutzen. Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, beherrschende Vorstände und als Arbeitnehmer:in beschäftigte beherrschende Anteilseigner:innen sollten Ihre Steuerberater:innen/Wirtschaftsprüfer befragen.
Wie viel darf ich in ein Zeitwertkonto einzahlen? Gibt es Minimal-/Maximalbeträge?
Wie viel Zeit oder Geld Sie auf ein Zeitwertkonto einbezahlen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindest- oder Höchstgrenzen. Nur wenn das Zeitwertkonto „voll“ ist, darf es nicht mehr bespart werden. Voll ist ein Zeitwertkonto übrigens, wenn die Summe ausreichen würde, um Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freizustellen.
Müssen die Einzahlungen in ein Zeitwertkonto versteuert werden oder sind Sozialabgaben fällig?
Nein, das Ansparen ist steuer- und beitragsfrei. Steuern und Sozialversicherungsabgaben fallen erst in der Freistellungsphase an – in der Höhe Ihres dann gültigen Steuersatzes. Ist dieser während der Freistellung niedriger als in der Ansparphase, sparen Sie Steuern.
Was ist bei der Planung der Freistellungsphase zu beachten?
Je nach Unternehmen gibt es Fristen, um eine Freistellung oder eine Arbeitszeitverringerung zu beantragen. Die Länge der Freistellung richtet sich nach der Höhe des angesparten Wertguthabens und der Höhe des Freistellungsgehaltes.
Kann der Insolvenzschutz des Zeitwertkontos durch den Arbeitgeber aufgehoben werden?
Ja, der Arbeitgeber kann den Insolvenzschutz aufheben. Allerdings benötigt er dazu die schriftliche Zustimmung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.
Hat ein Arbeitnehmer während einer Freistellung Anspruch auf Urlaub?
Ob und wie sich Urlaubsansprüche verändern, hängt von der Wertkontenvereinbarung ab, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen.
Wie werden die Wertguthaben verzinst?
Ob Wertguthaben verzinst werden, hängt von den Regelungen der Wertguthabenvereinbarung ab. In der Regel sehen diese Vereinbarungen vor, dass Sie als Mitarbeiter:in an den Erträgen der hinterlegten Kapitalanlage, also den Erträgen der Allianz Zeitwertkonten mit Garantie, finanziell beteiligt werden.
Was ist ein Störfall?
Ein Störfall liegt vor, wenn das Wertguthaben zwar ausbezahlt wird, der Anlass aber nicht die geplante Freistellung oder Teilzeit ist. Das passiert zum Beispiel, wenn der oder die Arbeitnehmer:in stirbt. Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, kommt es nur dann zum Störfall, wenn sich das Wertguthaben nicht auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung übertragen lässt.
Wie lange binde ich mich?
Die Laufzeit eines Zeitwertkontos ist abhängig von der Wertguthabenvereinbarung. Sie sollte nur durch das Ende des Arbeitsverhältnisses befristet sein. Damit Sie Ihre Lebens- und Freizeitplanung besonders nachhaltig gestalten können, gibt es die Möglichkeit, das Wertguthaben zu einem neuen Arbeitgeber oder zur Deutschen Rentenversicherung mitzunehmen. Diese Option sollte nicht durch eine zu kurze Laufzeit des Insolvenzschutzes beeinträchtigt werden.
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