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Junge brünette Frau mit Brille nutzt Smartphone am Arbeitsplatz
Wann privates Telefonieren und Surfen im Job erlaubt ist

Handyverbot am Arbeitsplatz

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Das Smartphone ist mittlerweile fast überall dabei. Oft auch am Arbeitsplatz. Manche:r Chef:in sieht das jedoch gar nicht gern. Aber wie ist das eigentlich rechtlich geregelt?
  • Grundsätzlich ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig. In Notfällen muss der Arbeitgeber die Nutzung des Handys aber dulden.
  • Diensthandys dürfen nur mit Genehmigung privat genutzt werden.
  • In der Praxis ist gelegentliches Telefonieren während der Arbeitszeit meist kein Problem.
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Die Rechtslage

Grundsätzlich gilt: Wer arbeitet, wird dafür bezahlt und hat seine gesamte Aufmerksamkeit auch dem Job zu widmen. Deswegen ist die private Nutzung von Smartphone oder Tablet während der Arbeit generell nicht erlaubt.

Das steht im Gesetz

Auch wenn das Verbot nicht explizit im Arbeitsvertrag vermerkt ist, kann der Arbeitgeber nach § 106 der Gewerbeordnung das Verhalten der Mitarbeiter:innen festlegen. Dazu zählt auch die Handynutzung. Allerdings muss dies nach „billigem Ermessen“ geschehen. „Das heißt, dass er berechtigte Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat“, erklärt Arbeitsrechtsanwalt Jochen Grünhagen. „Grundsätzlich können Handys während der Arbeitszeit also verboten sein, im Notfall – zum Beispiel bei familiären Angelegenheiten – muss der Chef die Nutzung aber dulden.“

Arbeitgeber dürfen die pauschale Handynutzung am Arbeitsplatz jedoch nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates verbieten. So urteilte das Arbeitsgericht München im Jahr 2016. Im Fall von Diensthandys, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, ist die private Nutzung aber natürlich grundsätzlich verboten, solange es mit dem oder der Arbeitnehmer:in keine andere Vereinbarung gibt.

Handyverbot manchmal sinnvoll

Manchmal ist es sinnvoll oder sogar nötig, Mobilfunkgeräte vollständig zu verbieten. Das kann zum Beispiel im Krankenhaus der Fall sein, wenn Handystrahlen Maschinen wie Röntgengeräte stören könnten. Auch Datenschutz spielt eine Rolle. Mit den Handy-Kameras kann man unauffällig Fotos machen – ob von Kollegen und Kolleginnen oder internen Dokumenten. Nicht jeder Arbeitgeber möchte das in Kauf nehmen.

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Handynutzung am Arbeitsplatz

Im Alltag sieht es jedoch in der Regel anders aus. Viele Chefs und Chefinnen tolerieren, wenn die Mitarbeiter:innen ihr Handy am Arbeitsplatz zum Telefonieren oder Surfen nutzen. „In sozialüblichem Umfang ist das oft kein Problem – wenn man zum Beispiel kurz zu Hause durchruft und fragt, was es später zu essen gibt“, erklärt Rechtsexperte Jochen Grünhagen. „Das entspricht dann ja ungefähr der Zigarettenpause oder einem kleinen Plausch mit dem Kollegen.“

Wenn der oder die Chef:in aber seinen Unmut über die Nutzung des Smartphones während der Arbeitszeit bemerkbar macht, sollte man lieber vorsichtig sein. Denn der Arbeitgeber kann im Ernstfall eine Abmahnung aussprechen. Einen Unterschied zwischen Telefonieren und Surfen gibt es dabei übrigens nicht.

Wie verhält es sich mit dem Gewohnheitsrecht?

Wenn das Nutzen von Smartphones eine sogenannte betriebliche Übung geworden ist, also der oder die Chef:in es jahrelang toleriert hat, ist es möglich, dass er oder sie es nicht mehr so schnell verbieten kann. Das kommt aber sehr auf den Einzelfall an. „Viele Faktoren spielen eine Rolle. Zum Beispiel, ob der Chef die Nutzung ausdrücklich erlaubt oder nur stillschweigend geduldet hat“, sagt Grünhagen.

Muss ein Handyverbot am Arbeitsplatz für alle gelten?

Nicht immer muss das Verbot für alle Mitarbeiter:innen gelten. Der Arbeitgeber darf differenzieren – aber nur, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung besteht. Wenn eine Abteilung beispielsweise Anrufe von außen entgegen nehmen und deswegen erreichbar sein muss, kann der oder die Chef:in für deren Mitarbeiter:innen private Telefongespräche während der Arbeitszeit verbieten. „Willkürlich nach Sympathie darf der Chef aber auf keinen Fall entscheiden“, stellt Grünhagen klar.

Pausen – Zeit für sich und das Smartphone

Die Pausen gehören dem oder der Arbeitnehmer:in. Es gilt das Prinzip der privaten Freizeitgestaltung und kein Arbeitgeber kann vorschreiben, wie man die Zeit nutzen sollte. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verschieben Sie die Internetnutzung und Telefonate also lieber auf Ihre Mittagspause. Oder Sie fragen Ihre:n Chef:in, wie er oder sie zu dem Thema Pausenzeiten steht. Das ist doppelt sinnvoll, denn so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, und Sie gefährden auch nicht die Stimmung im Büro. Um auch mit dem Handy auf der sicheren Seite zu sein, könnte zudem eine Handyversicherung sinnvoll sein.

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