Für viele Menschen ist die Elternzeit einer der schönsten Abschnitte des Lebens. Die Betreuungsauszeit erlaubt es Arbeitnehmern, sich in Ruhe auf den Nachwuchs zu konzentrieren, ohne sich allzu große Sorgen um den Job machen zu müssen. Beide Elternteile können insgesamt bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Während dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis schlicht ruhend gestellt. Nach Ablauf der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis wieder auf. Ihr Arbeitgeber muss Sie dann wieder so beschäftigen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Während Sie in Elternzeit sind, greift ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht ohne Weiteres kündigen kann. Dieser Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Elternzeitanmeldung, frühestens jedoch ab acht Wochen vor dem Antritt der Elternzeit. Entscheiden Sie sich dafür, einen Teil Ihres Elternzeitanspruchs erst zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen, so greift der Sonderkündigungsschutz ebenfalls, in diesem Fall frühestens 14 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Kündigung nach der Betreuungsauszeit
- Während der Elternzeit greift der besondere Kündigungsschutz: Arbeitgeber können dann nur in seltenen Einzelfällen kündigen.
- Als Arbeitnehmer können Sie auch während der Elternzeit kündigen. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
- Unmittelbar nach Ablauf der Elternzeit erlischt der besondere Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann selbst am ersten Arbeitstag möglich. Allerdings müssen sich beide Seiten an die allgemein gültigen Kündigungsvoraussetzungen halten.
- Private und gesetzliche Krankenversicherung: Wenn Sie in Elternzeit gehen, bleiben Sie weiterhin so krankenversichert, wie sie es vorher auch waren.
- Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in der Elternzeit bei rechtlichen Problemen: Sollten Sie etwa nach oder während der Elternzeit unrechtmäßig gekündigt werden, übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Kann mir mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?

Für viele Menschen ist die Elternzeit einer der schönsten Abschnitte des Lebens. Die Betreuungsauszeit erlaubt es Arbeitnehmern, sich in Ruhe auf den Nachwuchs zu konzentrieren, ohne sich allzu große Sorgen um den Job machen zu müssen. Beide Elternteile können insgesamt bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Während dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis schlicht ruhend gestellt. Nach Ablauf der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis wieder auf. Ihr Arbeitgeber muss Sie dann wieder so beschäftigen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Während Sie in Elternzeit sind, greift ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht ohne Weiteres kündigen kann. Dieser Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Elternzeitanmeldung, frühestens jedoch ab acht Wochen vor dem Antritt der Elternzeit. Entscheiden Sie sich dafür, einen Teil Ihres Elternzeitanspruchs erst zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen, so greift der Sonderkündigungsschutz ebenfalls, in diesem Fall frühestens 14 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Kündigung in Einzelfällen trotz besonderem Kündigungsschutz möglich
Kündigungsschutz bei Elternteilzeit
Arbeitnehmerseitige Kündigung während der Elternzeit
Resturlaub und Urlaubsabgeltung bei Kündigung in Elternzeit
Ist eine Kündigung direkt nach der Elternzeit wirksam?

Ist Ihre Elternzeit beendet und kehren Sie in Ihren alten Job zurück, so erlischt der besondere Kündigungsschutz automatisch und unmittelbar zum Zeitpunkt Ihrer Rückkehr. Für Sie bedeutet das, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zwar direkt kündigen kann, doch muss er sich dabei an die regulären Kündigungsvoraussetzungen halten. In Betrieben, die nicht als Kleinbetrieb gelten, heißt es dann: Es greift der allgemeine Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist entsprechend nur wirksam, wenn Sie auf betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen basiert. Wollen Sie etwa an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, doch wurde in der Zwischenzeit Ihre gesamte Abteilung geschlossen und gibt es auch keine alternative Stelle für Sie, so kann Ihnen betriebsbedingt gekündigt werden. Wurde vertraglich nichts Anderweitiges vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Waren Sie etwa bereits seit sechs Jahren für das Unternehmen tätig, so beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende des Kalendermonats.
Sind Sie der Meinung, dass Ihre Kündigung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, so können Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Hierbei prüft das Gericht, ob Ihre Kündigung rechtlich zulässig ist. Ist dem nicht der Fall, bleibt das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. In der Realität wollen jedoch nur wenige Arbeitnehmer nach einer Kündigung wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren: So enden die meisten Kündigungsschutzverfahren in einem Vergleich, bei welchem dem Arbeitgeber eine Abfindung gegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeboten wird. Doch zögern Sie nicht zu lange, denn die Frist ist knapp: Ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung zu wehren.
Kein allgemeiner Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
Erhalte ich bei einer Kündigung direkt nach der Elternzeit eine Abfindung?
Eine Kündigungsschutzklage ist nicht der einzige Grund, weswegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht ziehen. Welche Fälle vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden und wie ein Verfahren abläuft, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Kündigung nach Elternzeit: Das leistet die Allianz

Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen. So enthält jeder Tarif das Rechtsschutz Service-Telefon, welches für Sie rund um die Uhr erreichbar ist. Bei Bedarf kann direkt eine telefonische Erstberatung mit einem Anwalt stattfinden, der Sie über Ihre Rechte bei Kündigung in oder nach der Elternzeit aufklärt und der Ihnen wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen gibt. In den Tarifen Smart, Komfort und Premium ist darüber hinaus Berufsrechtsschutz enthalten. Nichtselbstständige sind hier bei Streitigkeiten im Berufsleben abgesichert.
Mit dem (erweiterten) Arbeitsrechtsschutz erhalten Sie unter anderem schnelle und unkomplizierte Hilfe bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Urlaubsabgeltung. Die Premium-Absicherung enthält darüber hinaus Beratung rund um das Thema Elterngeld.
Arbeitslos nach Elternzeit: Was nun?
Krankenversicherung während der Elternzeit
Wenn Sie in Elternzeit gehen, bleiben Sie so versichert, wie Sie es zuvor auch waren. Das bedeutet: Waren Sie gesetzlich versichert, sind Sie auch weiterhin gesetzlich versichert. Waren Sie hingegen privat versichert, sind Sie es auch weiterhin. Konkret bedeutet das für Sie: Als Pflichtversicherter bleiben Sie auch während der Elternzeit in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert. Entscheiden Sie sich dafür, als gesetzlich Versicherter während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, so sind die üblichen Beiträge fällig. Wie bei regulären Teilzeitbeschäftigungen übernimmt Ihr Arbeitgeber aber einen Teil davon. Hat Ihr Arbeitgeber sich zuvor an der privaten Krankenversicherung beteiligt, so entfallen diese Zuschüsse während der Elternzeit. Das bedeutet, dass Sie monatlich einen höheren Beitrag zahlen müssen. Um dies auszugleichen, fällt dafür der Elterngeldanspruch bei privat Versicherten etwas höher aus.
Setzen Sie sich am besten bereits frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung in Kontakt, um die Beitragshöhe während der Elternzeit besser abschätzen zu können. Einige Tarife können sogar für bestimmte Zeit gänzlich beitragsfrei gestellt werden, was eine Mehrbelastung verhindert. Auch sollten Sie als privat Versicherter frühzeitig darüber nachdenken, wie Sie Ihr Kind versichern wollen: Zahlt mindestens ein Elternteil in die private Krankenversicherung ein, so können Sie auch Ihr Kind in der privaten Krankenversicherung versichern.
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