Wie ist der Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens?
Das Arbeitsgericht ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und -nehmerinnen, zum Beispiel rund um Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen etc. Im Rahmen des Gütetermins wird meist zunächst versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
In der ersten Instanz (also bei einer Klage vor dem regulären Arbeitsgericht) trägt jede Partei ihre Kosten selbst. So soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer:innen aus Furcht vor hohen Kosten darauf verzichten, ihr Recht durchzusetzen.
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