Erlaubt oder No-Go?

Vorstellungs­gespräch: Welche Fragen zu­lässig sind

Quick & easy
  • Typische Bewerbungs­fragen, zum Beispiel zu Aus­bildung, Qualifikation oder auch Nebeneinkünften sind zulässig.
  • Ist eine Frage relevant für die an­ge­strebte Stelle, muss sie ehrlich be­ant­wortet werden.
  • Auch wenn es Ihr Traumjob ist: Unzulässige Fragen, zum Beispiel nach Beziehungs­status oder eth­ni­scher Her­kunft, müssen Sie gar nicht und auch nicht wahr­heits­gemäß beantworten.
  • Verbotene Fragen im Vorstellungs­gespräch können Sie komplett ignorieren – oder sich vorab schlag­fertige Antworten zurechtlegen.
  • Auf Jobsuche? Mit unserer Checkliste sind Sie auf jede Frage im Vorstellungs­gespräch top vorbereitet.
  • Die Allianz Rechts­schutzversicherung unter­stützt Sie bei allen Fragen und Zweifeln rund um (un-)zulässige Fragen im Vorstellungs­gespräch – zum Beispiel mit unserer erweiterten telefonischen Rechtsberatung.
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Das dürfen Personaler:innen fragen
Ehrlich sein müssen Sie im Bewerbungsgespräch bei Fragen, die einen direkten Bezug zur Stelle haben.

Typische Fragen, die Sie im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten müssen, drehen sich zum Beispiel um:

  • Schulische bzw. akademische Laufbahn
  • Berufsausbildung, Abschlüsse
  • Zeugnisse, Zertifikate
  • Qualifikationen, Hard Skills
  • Lücken im Lebenslauf
  • Nebeneinkünfte
  • Mobilität (z. B. Führerschein)
  • Wettbewerbsverbot

Wichtig: Ist die Information Teil der Bewerbungsunterlagen, muss sie stimmen. Sie dürfen zum Beispiel keine Schlüsselqualifikationen dazuerfinden – auch wenn es Ihre Chancen drastisch steigern würde. Schließlich will der Arbeitgeber Mitarbeitende einstellen, die das, was sie versprechen, auch tatsächlich können.

Wenn herauskommt, dass die Bewerberin oder der Bewerber bei einer dieser Fragen gelogen hat, kann das lange nach abgeschlossener Probe­zeit ein Kündigungs­grund sein. War der ent­scheidende Grund für die Einstellung eine Lüge, kann der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufgehoben werden. Eventuell kann der Arbeit­geber sogar auf Schadens­ersatz klagen.

Wer so weit geht, ein Zeugnis zu fälschen, begeht Urkunden­fälschung (§ 267 StGB) und kann mit einer Geld- oder Freiheits­strafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Deswegen ist es wichtig, zulässige Fragen im Bewerbungs­gespräch wahrheits­gemäß und vollständig zu beantworten.

Mit Stressfragen wollen Recruiting-Profis Bewerber:innen bewusst aus dem Konzept bringen. Ziel ist, die Kreativität und Spontaneität der Person zu testen – zum Beispiel mit Fragen wie:

  • Warum haben Sie so lange studiert?
  • Was mochten Sie an Ihrem bis­herigen Job am wenigsten?
  • Welche Frage möchten Sie nicht gestellt bekommen?

Wie Sie auf Stressfragen im Vorstellungs­gespräch am besten reagieren? Cool bleiben, einen Moment in sich gehen und so sach­lich und authentisch wie möglich antworten. Wer souverän mit der Belastungs­probe umgeht, beweist Soft Skills und über­zeugt damit im besten Fall den künftigen Arbeit­geber.

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No-Gos
Obwohl Personaler:innen es eigentlich besser wissen: Verbotene Fragen in Vorstellungs­gesprächen werden immer wieder gestellt. Unzulässig sind Fragen zu Themen, die durch das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) geschützt sind, gegen das Mutter­schutzgesetz verstoßen oder in Ihre Privat­sphäre eindringen.

Solche nicht zulässigen Fragen müssen Sie im Vorstellungsgespräch nicht wahr­heits­gemäß beantworten, Sie dürfen die Ant­wort sogar ver­weigern. Tabu sind unter anderem diese Themen:

  • Ethische Herkunft
  • Geschlecht, sexuelle Identität
  • Religion, Weltanschauung
  • Krankheit, Behinderung
  • Alter
  • Schwangerschaft, Kinder­wunsch
  • Beziehungsstand, Heirats­absicht
  • Partei, Vereinsmitglied­schaft
  • Gewerkschafts­zugehörigkeit
  • Vorstrafen
  • Schulden

Sollten Sie aufgrund Ihrer Antwort auf eine dieser verbotenen Fragen einen eindeutigen Nachteil erfahren, können Sie in extremen Fällen auf Schadensersatz klagen. Allerdings gibt es für nahezu jeden dieser Punkte eine Ausnahme, wenn die Frage direkt relevant für Ihre zukünftige Stelle ist. Die Berufsbezeichnung spielt dabei weniger eine Rolle, sondern vielmehr die konkrete Tätigkeit, die Sie ausüben wollen. So dürfen Sie Arbeitgeber zum Beispiel nach Infektionskrankheiten fragen, wenn Sie dadurch bei Ihrer Arbeit Dritte gefährden würden. Auch Fragen nach einer Schwangerschaft können beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn die Aufnahme der neuen Tätigkeit dem Kind schaden würde. Arbeitgeber würden sich ansonsten strafbar machen.

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Schlagfertig antworten
Ihnen wird eine verbotene Frage im Vorstellungsgespräch gestellt? Als Allererstes gilt: Bleiben Sie möglichst entspannt und professionell. Bestenfalls haben Sie sich vorab einen Notfallplan zurechtgelegt, wie Sie unzulässige oder fiese Fragen im Vorstellungsgespräch souverän beantworten.

So reagieren Sie schlagfertig auf un­an­gemessene Fragen im Bewerbungs­gespräch:

  • Gegenüber bestimmt, aber freund­lich zurecht­weisen ("Ich sehe hier keine Relevanz für die Stelle. Ich muss diese Frage daher nicht beantworten.")
  • Gegenfrage stellen ("Warum ist diese Frage für die Stelle relevant?")
  • Patzige Antworten vermeiden ("Das geht Sie nichts an.")

Wichtig: Auf nicht zulässige Fragen im Vorstellungs­gespräch können Sie auch einfach antworten. Ob es sich dabei um die Wahr­heit handelt, spielt erstmal keine Rolle. Schließ­lich möchten Sie die Chancen auf Ihren Traum­job nicht verspielen. Handelt es sich um eine verbotene Frage, die zudem für Ihre zukünftige Position komplett irrelevant ist, kann eine Notlüge eine entsprechende Antwort sein.

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Good to know
Sie sind nicht sicher, ob Sie wegen einer nicht zulässigen Frage im Vor­stellungs­gespräch im Nachteil sind oder geringere Chancen auf eine Anstellung haben? Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zum Beispiel mit einer kosten­losen, erweiterten telefonischen Rechts­beratung, die in allen Tarifen inbegriffen ist.

Nicht zulässige Fragen im Bewerbungs­gespräch könnten sich zu Ihrem Nachteil ausgewirkt haben? Die Allianz Rechts­schutz­versicherung hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Fragen zu klären und Ihr gutes Recht durchzusetzen. In allen Tarifen ist eine kostenlose, erweiterte telefonische Rechtsberatung enthalten: Als erste Anlauf­stelle beraten erfahrene Anwältinnen und Anwälte Sie unkompliziert am Telefon.

Ist eine gerichtliche Auseinander­setzung unvermeidbar, deckt der Allianz Berufsrechts­schutz Ihre Anwalts- und Gerichtskosten bis zur ver­ein­barten Versicherungs­summe ab. Alternativ bietet Ihnen die Allianz mit einer Mediation die Möglich­keit, sich außer­gerichtlich zu einigen.

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Checkliste
Bei einem Vorstellungsgespräch ist Vorbereitung die halbe Miete. Keine Sorge, Sie müssen nicht die Firmen­geschichte aus­wendig lernen. Es reicht, wenn Sie sich mit den Tätig­keiten des Unter­nehmens vertraut machen, besonders aber mit Ihrer angestrebten Stelle. Zeigen Sie den Personaler:innen, dass Sie die Sache ernst nehmen und Zeit in die Vorbereitung investiert haben.

Sie möchten das Vorstellungsgespräch erfolgreich meistern und sich Ihren Traumjob angeln? Die wichtigsten Tipps als Checkliste zusammengefasst:

  • Informieren Sie sich über das Unternehmen. So können Sie wichtige Facts gezielt ins Gespräch einstreuen und zum Beispiel erwähnen, was Ihnen an der Firma besonders gefällt.
  • Überlegen Sie sich, warum die Stelle Ihr Wunschjob ist und aus welchen Gründen Sie die Idealbesetzung sind.
  • Bereiten Sie sich auf typische Bewerbungsfragen vor. Zum Beispiel: Was sind Ihre Hobbys? Was sind Ihre Erwartungen an den Job? Was sind Ihre Stärken und Schwächen?
  • Legen Sie sich smarte Antworten auf unzulässige Fragen zurecht.

Und das Wichtigste: Verstellen Sie sich nicht und seien Sie ganz Sie selbst. Nervosität ist okay und macht sympathisch.

Hilfreiche Tipps zur Vorstellungsgespräch-Vorbereitung hier kostenlos downloaden.
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FAQ
  • Muss ich jede Frage ehrlich beantworten?

    Wahrheitsgemäß beantworten müssen Sie nur Fragen, die konkret für den Job relevant sind. Zulässig im Vorstellungs­gespräch sind zum Beispiel Fragen nach Aus­bildung, beruflicher Kompetenz oder Schlüssel­qualifikationen. Persönliche Fragen können im Vorstellungs­gespräch schön­geredet werden, zum Beispiel wenn es um Freizeit­beschäftigungen oder Hobbys geht. Zu sehr von der Wahrheit entfernen sollte man sich aber nicht.
  • Bin ich verpflichtet meinem neuen Arbeitgeber zu sagen, dass ich schwanger bin?

    Nur wenn sich der Beruf, auf den Sie sich bewerben, sich potenziell negativ auf die Gesund­heit des un­ge­borenen Kindes auswirken kann und folglich gegen das Mutterschutzgesetz verstößt. Dazu gehört zum Beispiel schwere körper­liche Arbeit oder Arbeit mit schädlichen Chemikalien. In diesem Fall müssen Sie Ihren neuen Arbeit­geber unbedingt von einer Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Denn für ihn hätte es rechtliche Folgen, eine schwangere Person einzustellen.

    Weitere Informationen: Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

  • Welche Gesundheitsfragen sind in einem Vorstellungsgespräch erlaubt?

    Zum Thema Gesundheit sind persönliche Fragen im Vorstellungs­gespräch zum Beispiel in medizinischen Berufen und im Lebens­mittel­sektor erlaubt. Kann sich eine ansteckende Krankheit zum Beispiel auf die Kunden und Kundinnen oder die Arbeits­leistung auswirken, muss das Thema im Bewerbungsgespräch angesprochen werden. Fragen zu Gesund­heit oder Behinderungen, die nicht den Beruf oder dessen Ausübung betreffen, sind im Bewerbungs­gespräch nicht erlaubt.
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