- Zulässig sind typische Bewerbungsfragen, zum Beispiel zu Ausbildung, Qualifikation oder auch Nebeneinkünften – diese müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten.
- Unzulässige Fragen, zum Beispiel nach dem Beziehungsstatus, müssen Sie gar nicht und auch nicht wahrheitsgemäß beantworten.
- Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch dürfen Sie ebenfalls unbeantwortet lassen – diese verstoßen zudem gegen Gesetze.
- Auf Jobsuche? Mit unserer Checkliste sind Sie auf jede Frage im Vorstellungsgespräch bestens vorbereitet.
- Unsere Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei allen Fragen und Zweifeln rund um zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – unter anderem mit unserer telefonischen Rechtsberatung.
Vorstellungsgespräch: Welche Fragen zulässig sind
Was ist erlaubt und was ein No-Go?
Das sollten Sie vor dem Vorstellungsgespräch wissen:
Typische und zulässige Bewerbungsfragen
Ehrlich sein müssen Sie im Bewerbungsgespräch bei Fragen, die einen direkten Bezug zur Stelle haben. Typische Fragen, die Sie im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten müssen, drehen sich zum Beispiel um:
- Schulische oder akademische Laufbahn
- Berufsausbildung, Abschlüsse
- Zeugnisse, Zertifikate
- Qualifikationen, Hard Skills
- Lücken im Lebenslauf
- Nebeneinkünfte
- Mobilität (z. B. Führerschein)
- Wettbewerbsverbot
Wichtig: Ist die Information Teil der Bewerbungsunterlagen, muss sie stimmen. Sie dürfen zum Beispiel keine Schlüsselqualifikationen dazuerfinden – auch wenn es Ihre Chancen drastisch steigern würde. Schließlich möchte der oder die Arbeitgeber:in Mitarbeitende einstellen, die das, was sie versprechen, auch tatsächlich können.
Stressfragen im Vorstellungsgespräch
Mit Stressfragen wollen Recruiting-Profis Bewerber:innen bewusst aus dem Konzept bringen. Ziel ist, die Kreativität und Spontaneität der Person zu testen – zum Beispiel mit Fragen wie:
- Warum haben Sie so lange studiert?
- Was mochten Sie an Ihrem bisherigen Job am wenigsten?
- Welche Frage möchten Sie nicht gestellt bekommen?
Wie Sie auf Stressfragen im Vorstellungsgespräch am besten reagieren? Cool bleiben, einen Moment in sich gehen und so sachlich und authentisch wie möglich antworten. Wer souverän mit der Belastungsprobe umgeht, beweist Soft Skills und überzeugt damit im besten Fall den künftigen Arbeitgeber.
Zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch falsch beantwortet: Was jetzt?
Wenn herauskommt, dass die Bewerberin oder der Bewerber bei einer dieser Fragen gelogen hat, kann das auch lange nach abgeschlossener Probezeit ein Kündigungsgrund sein. War der entscheidende Grund für die Einstellung eine Lüge, kann der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufgehoben werden. Eventuell kann der Arbeitgeber sogar auf Schadensersatz klagen.
Wer so weit geht, ein Zeugnis zu fälschen, begeht Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Deswegen ist es wichtig, zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Was sind unzulässige oder verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch?
Bevor es ins Detail geht, ist wichtig zu verstehen: Im Vorstellungsgespräch sind nicht alle Fragen erlaubt. Auch wenn Arbeitgeber:innen oder Personalier:innen ein berechtigtes Interesse daran haben, Bewerber:innen kennenzulernen, setzt das Arbeitsrecht klare Grenzen. Zum Schutz der Privatsphäre und vor Diskriminierung gibt es Fragen, die als unzulässig oder sogar ausdrücklich verboten gelten. Diese betreffen vorwiegend persönliche Lebensbereiche, die für die Ausübung der konkreten Tätigkeit nicht relevant sind.
Unzulässige Fragen
Unzulässige Fragen sind Fragen, die der oder die Arbeitgeber:in eigentlich nicht stellen darf, weil sie keinen Bezug zur konkreten Stelle haben oder Persönlichkeitsrechte verletzen (z. B. nach dem AGG). Wer auf eine unzulässige Frage antwortet, darf die Unwahrheit sagen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen ("Recht zur Lüge").
Typische Beispiele:
- Religion oder Weltanschauung
- Beziehungsstatus
- Krankheit oder Behinderung (sofern nicht arbeitsrelevant)
- Schwangerschaft oder Kinderwunsch
- Parteizugehörigkeit
- Gewerkschaftsmitgliedschaft
Verbotene Fragen
Verbotene Fragen gehen einen Schritt weiter: Sie sind klar rechtswidrig und verstoßen unmittelbar gegen gesetzliche Verbote, etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder Datenschutzrecht. Auch hier gilt: Bewerber:innen dürfen nicht nur schweigen, sondern ebenfalls falsch antworten.
Solche Fragen dürfen gar nicht gestellt werden. Werden sie dennoch gestellt, können sie:
- Schadenersatzansprüche auslösen
- eine Benachteiligung im Bewerbungsverfahren rechtswidrig machen
Typische Beispiele:
- Herkunft oder ethnische Zugehörigkeit
- Geschlecht oder sexuelle Identität
- Alter (sofern nicht zwingend für die Stelle erforderlich)
- Schwerbehinderung (außer bei zwingender arbeitsbezogener Relevanz)
Zusammengefasst:
In der Praxis werden beide Begriffe häufig synonym benutzt. Juristisch sinnvoll ist die Unterscheidung vor allem, wenn es um Rechte der Bewerber:innen und mögliche Entschädigungen geht. Hier hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung.
Wie reagiere ich auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?
Wenn Ihnen eine unzulässige Frage im Vorstellungsgespräch gestellt wird, gilt als Allererstes: Bleiben Sie möglichst entspannt und professionell. Bestenfalls haben Sie sich vorab einen Notfallplan zurechtgelegt, wie Sie diese Art von Fragen im Vorstellungsgespräch souverän beantworten.
So reagieren Sie richtig auf unangemessene Fragen im Bewerbungsgespräch:
- Gegenüber bestimmt, aber freundlich auf Unzulässigkeit hinweisen: "Ich sehe hier keine Relevanz für die Stelle. Ich muss diese Frage daher nicht beantworten."
- Gegenfrage stellen: "Warum ist diese Frage für die Stelle relevant?"
- Patzige Antworten vermeiden: "Das geht Sie nichts an."
Checkliste: Vorstellungsgespräch Vorbereitung
Bei einem Vorstellungsgespräch ist Vorbereitung die halbe Miete. Keine Sorge, Sie müssen nicht die Firmengeschichte auswendig lernen. Es reicht, wenn Sie sich mit den Tätigkeiten des Unternehmens vertraut machen, besonders aber mit Ihrer angestrebten Stelle. Zeigen Sie den Personaler:innen, dass Sie die Sache ernst nehmen und Zeit in die Vorbereitung investiert haben:
Alle wichtigsten Tipps zur Vorbereitung haben wir als Checkliste zum Download zusammengefasst:
Das leistet die Allianz
Sie sind nicht sicher, ob Sie wegen einer nicht zulässigen Frage im Vorstellungsgespräch im Nachteil sind oder geringere Chancen auf eine Anstellung haben? Die Allianz Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Fragen zu klären und Ihr gutes Recht durchzusetzen. Wir unterstützen Sie unter anderem mit einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist: Als erste Anlaufstelle beraten spezialisierte Anwältinnen und Anwälte unkompliziert und unverbindlich am Telefon.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, deckt der Allianz Berufsrechtsschutz Ihre Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Alternativ bietet Ihnen die Allianz mit einer Mediation die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen.
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Noch Fragen zum Vorstellungsgespräch?
Muss ich jede Frage ehrlich beantworten?
Wahrheitsgemäß beantworten müssen Sie nur Fragen, die konkret für den Job relevant sind. Zulässig im Vorstellungsgespräch sind zum Beispiel Fragen nach Ausbildung, beruflicher Kompetenz oder Schlüsselqualifikationen. Persönliche Fragen können im Vorstellungsgespräch schöngeredet werden, zum Beispiel wenn es um Freizeitbeschäftigungen oder Hobbys geht. Zu sehr von der Wahrheit entfernen sollte man sich aber nicht.
Bin ich verpflichtet, meinem neuen Arbeitgeber zu sagen, dass ich schwanger bin?
Im Bewerbungsverfahren müssen Sie Ihre Schwangerschaft nicht offenlegen. Haben Sie die Stelle jedoch bekommen, sollten Sie den Arbeitgeber zum Arbeitsbeginn über Ihre Schwangerschaft informieren, damit der Mutterschutz greift (unter anderem Kündigungsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Umgestaltung/Umsetzung des Arbeitsplatzes).
Den Arbeitgeber zu informieren, ist besonders wichtig und im eigenen Interesse der schwangeren Arbeitnehmerin, wenn sich der neue Beruf potenziell negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes auswirken kann. Dazu gehört zum Beispiel schwere körperliche Arbeit oder Arbeit mit schädlichen Chemikalien.
Weitere Informationen:
Welche Gesundheitsfragen sind in einem Vorstellungsgespräch erlaubt?
Zum Thema Gesundheit sind persönliche Fragen im Vorstellungsgespräch zum Beispiel in medizinischen Berufen und im Lebensmittelsektor erlaubt. Kann sich eine ansteckende Krankheit zum Beispiel auf die Kunden und Kundinnen oder die Arbeitsleistung auswirken, muss das Thema im Bewerbungsgespräch angesprochen werden. Fragen zu Gesundheit oder Behinderungen, die nicht den Beruf oder dessen Ausübung betreffen, sind im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt.
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