- Typische Bewerbungsfragen, zum Beispiel zu Ausbildung, Qualifikation oder auch Nebeneinkünften sind zulässig.
- Ist eine Frage relevant für die angestrebte Stelle, muss sie ehrlich beantwortet werden.
- Auch wenn es Ihr Traumjob ist: Unzulässige Fragen, zum Beispiel nach Beziehungsstatus oder ethnischer Herkunft, müssen Sie gar nicht und auch nicht wahrheitsgemäß beantworten.
- Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch können Sie komplett ignorieren – oder sich vorab schlagfertige Antworten zurechtlegen.
- Auf Jobsuche? Mit unserer Checkliste sind Sie auf jede Frage im Vorstellungsgespräch top vorbereitet.
- Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei allen Fragen und Zweifeln rund um (un-)zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – zum Beispiel mit unserer erweiterten telefonischen Rechtsberatung.
Vorstellungsgespräch: Welche Fragen zulässig sind
Erlaubt oder No-Go?
Welche Fragen sind zulässig im Vorstellungsgespräch?
Typische und zulässige Bewerbungsfragen, die Sie ehrlich beantworten müssen
Ehrlich sein müssen Sie im Bewerbungsgespräch bei Fragen, die einen direkten Bezug zur Stelle haben.
Typische Fragen, die Sie im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten müssen, drehen sich zum Beispiel um:
- Schulische bzw. akademische Laufbahn
- Berufsausbildung, Abschlüsse
- Zeugnisse, Zertifikate
- Qualifikationen, Hard Skills
- Lücken im Lebenslauf
- Nebeneinkünfte
- Mobilität (z. B. Führerschein)
- Wettbewerbsverbot
Wichtig: Ist die Information Teil der Bewerbungsunterlagen, muss sie stimmen. Sie dürfen zum Beispiel keine Schlüsselqualifikationen dazuerfinden – auch wenn es Ihre Chancen drastisch steigern würde. Schließlich will der Arbeitgeber Mitarbeitende einstellen, die das, was sie versprechen, auch tatsächlich können.
Zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch falsch beantwortet: Was jetzt?
Wenn herauskommt, dass die Bewerberin oder der Bewerber bei einer dieser Fragen gelogen hat, kann das lange nach abgeschlossener Probezeit ein Kündigungsgrund sein. War der entscheidende Grund für die Einstellung eine Lüge, kann der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufgehoben werden. Eventuell kann der Arbeitgeber sogar auf Schadensersatz klagen.
Wer so weit geht, ein Zeugnis zu fälschen, begeht Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Deswegen ist es wichtig, zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Stressfragen im Vorstellungsgespräch
Mit Stressfragen wollen Recruiting-Profis Bewerber:innen bewusst aus dem Konzept bringen. Ziel ist, die Kreativität und Spontaneität der Person zu testen – zum Beispiel mit Fragen wie:
- Warum haben Sie so lange studiert?
- Was mochten Sie an Ihrem bisherigen Job am wenigsten?
- Welche Frage möchten Sie nicht gestellt bekommen?
Wie Sie auf Stressfragen im Vorstellungsgespräch am besten reagieren? Cool bleiben, einen Moment in sich gehen und so sachlich und authentisch wie möglich antworten. Wer souverän mit der Belastungsprobe umgeht, beweist Soft Skills und überzeugt damit im besten Fall den künftigen Arbeitgeber.
Was sind unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?
Obwohl Personaler:innen es eigentlich besser wissen: Verbotene Fragen in Vorstellungsgesprächen werden immer wieder gestellt. Unzulässig sind Fragen zu Themen, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind, gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen oder in Ihre Privatsphäre eindringen.
Solche nicht zulässigen Fragen müssen Sie im Vorstellungsgespräch nicht wahrheitsgemäß beantworten, Sie dürfen die Antwort sogar verweigern. Tabu sind unter anderem diese Themen:
- Ethnische Herkunft
- Geschlecht, sexuelle Identität
- Religion, Weltanschauung
- Krankheit, Behinderung
- Alter
- Schwangerschaft, Kinderwunsch
- Beziehungsstand, Heiratsabsicht
- Partei, Vereinsmitgliedschaft
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Vorstrafen
- Schulden
Sollten Sie aufgrund Ihrer Antwort auf eine dieser verbotenen Fragen einen eindeutigen Nachteil erfahren, können Sie in extremen Fällen auf Schadensersatz klagen. Allerdings gibt es für nahezu jeden dieser Punkte eine Ausnahme, wenn die Frage direkt relevant für Ihre zukünftige Stelle ist. Die Berufsbezeichnung spielt dabei weniger eine Rolle, sondern vielmehr die konkrete Tätigkeit, die Sie ausüben wollen. So dürfen Sie Arbeitgeber zum Beispiel nach Infektionskrankheiten fragen, wenn Sie dadurch bei Ihrer Arbeit Dritte gefährden würden. Auch Fragen nach einer Schwangerschaft können beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn die Aufnahme der neuen Tätigkeit dem Kind schaden würde. Arbeitgeber würden sich ansonsten strafbar machen.
Wie gehe ich mit verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch um?
Ihnen wird eine verbotene Frage im Vorstellungsgespräch gestellt? Als Allererstes gilt: Bleiben Sie möglichst entspannt und professionell. Bestenfalls haben Sie sich vorab einen Notfallplan zurechtgelegt, wie Sie unzulässige oder fiese Fragen im Vorstellungsgespräch souverän beantworten.


So reagieren Sie schlagfertig auf unangemessene Fragen im Bewerbungsgespräch:
- Gegenüber bestimmt, aber freundlich zurechtweisen ("Ich sehe hier keine Relevanz für die Stelle. Ich muss diese Frage daher nicht beantworten.")
- Gegenfrage stellen ("Warum ist diese Frage für die Stelle relevant?")
- Patzige Antworten vermeiden ("Das geht Sie nichts an.")
Wichtig: Auf nicht zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch können Sie auch einfach antworten. Ob es sich dabei um die Wahrheit handelt, spielt erstmal keine Rolle. Schließlich möchten Sie die Chancen auf Ihren Traumjob nicht verspielen. Handelt es sich um eine verbotene Frage, die zudem für Ihre zukünftige Position komplett irrelevant ist, kann eine Notlüge eine entsprechende Antwort sein.
Das leistet die Allianz
Sie sind nicht sicher, ob Sie wegen einer nicht zulässigen Frage im Vorstellungsgespräch im Nachteil sind oder geringere Chancen auf eine Anstellung haben? Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zum Beispiel mit einer kostenlosen, erweiterten telefonischen Rechtsberatung, die in allen Tarifen inbegriffen ist.


Nicht zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch könnten sich zu Ihrem Nachteil ausgewirkt haben? Die Allianz Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Fragen zu klären und Ihr gutes Recht durchzusetzen. In allen Tarifen ist eine kostenlose, erweiterte telefonische Rechtsberatung enthalten: Als erste Anlaufstelle beraten erfahrene Anwältinnen und Anwälte Sie unkompliziert am Telefon.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, deckt der Allianz Berufsrechtsschutz Ihre Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Alternativ bietet Ihnen die Allianz mit einer Mediation die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen.

Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein:e Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++
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Checkliste: Vorstellungsgespräch Vorbereitung
Bei einem Vorstellungsgespräch ist Vorbereitung die halbe Miete. Keine Sorge, Sie müssen nicht die Firmengeschichte auswendig lernen. Es reicht, wenn Sie sich mit den Tätigkeiten des Unternehmens vertraut machen, besonders aber mit Ihrer angestrebten Stelle. Zeigen Sie den Personaler:innen, dass Sie die Sache ernst nehmen und Zeit in die Vorbereitung investiert haben.


Sie möchten das Vorstellungsgespräch erfolgreich meistern und sich Ihren Traumjob angeln? Die wichtigsten Tipps als Checkliste zusammengefasst:
Und das Wichtigste: Verstellen Sie sich nicht und seien Sie ganz Sie selbst. Nervosität ist okay und macht sympathisch.
Noch Fragen zum Vorstellungsgespräch?
Muss ich jede Frage ehrlich beantworten?
Wahrheitsgemäß beantworten müssen Sie nur Fragen, die konkret für den Job relevant sind. Zulässig im Vorstellungsgespräch sind zum Beispiel Fragen nach Ausbildung, beruflicher Kompetenz oder Schlüsselqualifikationen. Persönliche Fragen können im Vorstellungsgespräch schöngeredet werden, zum Beispiel wenn es um Freizeitbeschäftigungen oder Hobbys geht. Zu sehr von der Wahrheit entfernen sollte man sich aber nicht.
Bin ich verpflichtet meinem neuen Arbeitgeber zu sagen, dass ich schwanger bin?
Nur wenn sich der Beruf, auf den Sie sich bewerben, sich potenziell negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes auswirken kann und folglich gegen das Mutterschutzgesetz verstößt. Dazu gehört zum Beispiel schwere körperliche Arbeit oder Arbeit mit schädlichen Chemikalien. In diesem Fall müssen Sie Ihren neuen Arbeitgeber unbedingt von einer Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Denn für ihn hätte es rechtliche Folgen, eine schwangere Person einzustellen.
Weitere Informationen: Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Welche Gesundheitsfragen sind in einem Vorstellungsgespräch erlaubt?
Zum Thema Gesundheit sind persönliche Fragen im Vorstellungsgespräch zum Beispiel in medizinischen Berufen und im Lebensmittelsektor erlaubt. Kann sich eine ansteckende Krankheit zum Beispiel auf die Kunden und Kundinnen oder die Arbeitsleistung auswirken, muss das Thema im Bewerbungsgespräch angesprochen werden. Fragen zu Gesundheit oder Behinderungen, die nicht den Beruf oder dessen Ausübung betreffen, sind im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt.
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