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Vorstellungsgespräch: Welche Fragen zulässig sind

Was ist erlaubt und was ein No-Go?
  • Zulässig sind typische Bewerbungs­fragen, zum Beispiel zu Aus­bildung, Qualifikation oder auch Nebeneinkünften – diese müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten.
  • Unzulässige Fragen, zum Beispiel nach dem Beziehungs­status, müssen Sie gar nicht und auch nicht wahr­heits­gemäß beantworten.
  • Verbotene Fragen im Vorstellungs­gespräch dürfen Sie ebenfalls unbeantwortet lassen – diese verstoßen zudem gegen Gesetze.
  • Auf Jobsuche? Mit unserer Checkliste sind Sie auf jede Frage im Vorstellungs­gespräch bestens vorbereitet.
  • Unsere Rechtsschutzversicherung unter­stützt Sie bei allen Fragen und Zweifeln rund um zulässige Fragen im Vorstellungs­gespräch – unter anderem mit unserer telefonischen Rechtsberatung.

Ehrlich sein müssen Sie im Bewerbungsgespräch bei Fragen, die einen direkten Bezug zur Stelle haben. Typische Fragen, die Sie im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten müssen, drehen sich zum Beispiel um:

  • Schulische oder akademische Laufbahn
  • Berufsausbildung, Abschlüsse
  • Zeugnisse, Zertifikate
  • Qualifikationen, Hard Skills
  • Lücken im Lebenslauf
  • Nebeneinkünfte
  • Mobilität (z. B. Führerschein)
  • Wettbewerbsverbot

Wichtig: Ist die Information Teil der Bewerbungsunterlagen, muss sie stimmen. Sie dürfen zum Beispiel keine Schlüsselqualifikationen dazuerfinden – auch wenn es Ihre Chancen drastisch steigern würde. Schließlich möchte der oder die Arbeitgeber:in Mitarbeitende einstellen, die das, was sie versprechen, auch tatsächlich können.

Mit Stressfragen wollen Recruiting-Profis Bewerber:innen bewusst aus dem Konzept bringen. Ziel ist, die Kreativität und Spontaneität der Person zu testen – zum Beispiel mit Fragen wie:

  • Warum haben Sie so lange studiert?
  • Was mochten Sie an Ihrem bis­herigen Job am wenigsten?
  • Welche Frage möchten Sie nicht gestellt bekommen?

Wie Sie auf Stressfragen im Vorstellungs­gespräch am besten reagieren? Cool bleiben, einen Moment in sich gehen und so sach­lich und authentisch wie möglich antworten. Wer souverän mit der Belastungs­probe umgeht, beweist Soft Skills und über­zeugt damit im besten Fall den künftigen Arbeit­geber.

Wenn herauskommt, dass die Bewerberin oder der Bewerber bei einer dieser Fragen gelogen hat, kann das auch lange nach abgeschlossener Probe­zeit ein Kündigungs­grund sein. War der ent­scheidende Grund für die Einstellung eine Lüge, kann der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufgehoben werden. Eventuell kann der Arbeit­geber sogar auf Schadens­ersatz klagen.

Wer so weit geht, ein Zeugnis zu fälschen, begeht Urkunden­fälschung (§ 267 StGB) und kann mit einer Geld- oder Freiheits­strafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Deswegen ist es wichtig, zulässige Fragen im Bewerbungs­gespräch wahrheits­gemäß und vollständig zu beantworten.

Bevor es ins Detail geht, ist wichtig zu verstehen: Im Vorstellungsgespräch sind nicht alle Fragen erlaubt. Auch wenn Arbeitgeber:innen oder Personalier:innen ein berechtigtes Interesse daran haben, Bewerber:innen kennenzulernen, setzt das Arbeitsrecht klare Grenzen. Zum Schutz der Privatsphäre und vor Diskriminierung gibt es Fragen, die als unzulässig oder sogar ausdrücklich verboten gelten. Diese betreffen vorwiegend persönliche Lebensbereiche, die für die Ausübung der konkreten Tätigkeit nicht relevant sind.

Unzulässige Fragen sind Fragen, die der oder die Arbeitgeber:in eigentlich nicht stellen darf, weil sie keinen Bezug zur konkreten Stelle haben oder Persönlichkeitsrechte verletzen (z. B. nach dem AGG). Wer auf eine unzulässige Frage antwortet, darf die Unwahrheit sagen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen ("Recht zur Lüge").

Typische Beispiele:

  • Religion oder Weltanschauung
  • Beziehungsstatus
  • Krankheit oder Behinderung (sofern nicht arbeitsrelevant)
  • Schwangerschaft oder Kinderwunsch
  • Parteizugehörigkeit
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft

Verbotene Fragen gehen einen Schritt weiter: Sie sind klar rechtswidrig und verstoßen unmittelbar gegen gesetzliche Verbote, etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder Datenschutzrecht. Auch hier gilt: Bewerber:innen dürfen nicht nur schweigen, sondern ebenfalls falsch antworten.

Solche Fragen dürfen gar nicht gestellt werden. Werden sie dennoch gestellt, können sie:

Typische Beispiele:

  • Herkunft oder ethnische Zugehörigkeit
  • Geschlecht oder sexuelle Identität
  • Alter (sofern nicht zwingend für die Stelle erforderlich)
  • Schwerbehinderung (außer bei zwingender arbeitsbezogener Relevanz)

Zusammengefasst:

In der Praxis werden beide Begriffe häufig synonym benutzt. Juristisch sinnvoll ist die Unterscheidung vor allem, wenn es um Rechte der Bewerber:innen und mögliche Entschädigungen geht. Hier hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung.

Wenn Ihnen eine unzulässige Frage im Vorstellungsgespräch gestellt wird, gilt als Allererstes: Bleiben Sie möglichst entspannt und professionell. Bestenfalls haben Sie sich vorab einen Notfallplan zurechtgelegt, wie Sie diese Art von Fragen im Vorstellungsgespräch souverän beantworten.

So reagieren Sie richtig auf un­an­gemessene Fragen im Bewerbungs­gespräch:

  • Gegenüber bestimmt, aber freund­lich auf Unzulässigkeit hinweisen: "Ich sehe hier keine Relevanz für die Stelle. Ich muss diese Frage daher nicht beantworten."
  • Gegenfrage stellen: "Warum ist diese Frage für die Stelle relevant?"
  • Patzige Antworten vermeiden: "Das geht Sie nichts an."

 

Bei einem Vorstellungsgespräch ist Vorbereitung die halbe Miete. Keine Sorge, Sie müssen nicht die Firmen­geschichte aus­wendig lernen. Es reicht, wenn Sie sich mit den Tätig­keiten des Unter­nehmens vertraut machen, besonders aber mit Ihrer angestrebten Stelle. Zeigen Sie den Personaler:innen, dass Sie die Sache ernst nehmen und Zeit in die Vorbereitung investiert haben:

  • Informieren Sie sich über das Unternehmen. So können Sie wichtige Facts gezielt ins Gespräch einstreuen und zum Beispiel erwähnen, was Ihnen an der Firma besonders gefällt.
  • Überlegen Sie sich, warum die Stelle Ihr Wunschjob ist und aus welchen Gründen Sie die Idealbesetzung sind.
  • Bereiten Sie sich auf typische Bewerbungsfragen vor. Zum Beispiel: Was sind Ihre Hobbys? Was sind Ihre Erwartungen an den Job? Was sind Ihre Stärken und Schwächen?
  • Legen Sie sich smarte Antworten auf unzulässige Fragen zurecht.

Alle wichtigsten Tipps zur Vorbereitung haben wir als Checkliste zum Download zusammengefasst:

Hilfreiche Tipps zur Vorstellungsgespräch-Vorbereitung hier kostenlos downloaden.

Sie sind nicht sicher, ob Sie wegen einer nicht zulässigen Frage im Vor­stellungs­gespräch im Nachteil sind oder geringere Chancen auf eine Anstellung haben? Die Allianz Rechts­schutz­versicherung hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Fragen zu klären und Ihr gutes Recht durchzusetzen. Wir unterstützen Sie unter anderem mit einer kosten­losen telefonischen Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist: Als erste Anlauf­stelle beraten spezialisierte Anwältinnen und Anwälte unkompliziert und unverbindlich am Telefon.

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Muss ich jede Frage ehrlich beantworten?

Wahrheitsgemäß beantworten müssen Sie nur Fragen, die konkret für den Job relevant sind. Zulässig im Vorstellungs­gespräch sind zum Beispiel Fragen nach Aus­bildung, beruflicher Kompetenz oder Schlüssel­qualifikationen. Persönliche Fragen können im Vorstellungs­gespräch schön­geredet werden, zum Beispiel wenn es um Freizeit­beschäftigungen oder Hobbys geht. Zu sehr von der Wahrheit entfernen sollte man sich aber nicht.

Bin ich verpflichtet, meinem neuen Arbeitgeber zu sagen, dass ich schwanger bin?

Im Bewerbungsverfahren müssen Sie Ihre Schwangerschaft nicht offenlegen. Haben Sie die Stelle jedoch bekommen, sollten Sie den Arbeitgeber zum Arbeitsbeginn über Ihre Schwangerschaft informieren, damit der Mutterschutz greift (unter anderem Kündigungsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Umgestaltung/Umsetzung des Arbeitsplatzes).

Den Arbeitgeber zu informieren, ist besonders wichtig und im eigenen Interesse der schwangeren Arbeitnehmerin, wenn sich der neue Beruf potenziell negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes auswirken kann. Dazu gehört zum Beispiel schwere körperliche Arbeit oder Arbeit mit schädlichen Chemikalien.

Weitere Informationen:

Welche Gesundheitsfragen sind in einem Vorstellungsgespräch erlaubt?

Zum Thema Gesundheit sind persönliche Fragen im Vorstellungs­gespräch zum Beispiel in medizinischen Berufen und im Lebens­mittel­sektor erlaubt. Kann sich eine ansteckende Krankheit zum Beispiel auf die Kunden und Kundinnen oder die Arbeits­leistung auswirken, muss das Thema im Bewerbungsgespräch angesprochen werden. Fragen zu Gesund­heit oder Behinderungen, die nicht den Beruf oder dessen Ausübung betreffen, sind im Bewerbungs­gespräch nicht erlaubt.
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