- Typische Bewerbungsfragen, zum Beispiel zu Ausbildung, Qualifikation oder auch Nebeneinkünften sind zulässig.
- Ist eine Frage relevant für die angestrebte Stelle, muss sie ehrlich beantwortet werden.
- Auch wenn es Ihr Traumjob ist: Unzulässige Fragen, zum Beispiel nach Beziehungsstatus oder ethnischer Herkunft, müssen Sie nicht gar nicht und auch nicht wahrheitsgemäß beantworten.
- Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch können Sie komplett ignorieren – oder sich vorab schlagfertige Antworten zurechtlegen.
- Auf Jobsuche? Mit unserer Checkliste sind Sie auf jede Frage im Vorstellungsgespräch top vorbereitet.
- Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei allen Fragen und Zweifeln rund um (un-)zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – zum Beispiel mit unserer erweiterten telefonischen Rechtsberatung.