Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und will nicht einmal die vereinbarte Abfindung zahlen, die Ihnen zusteht? In einem solchen Fall können Sie vor Gericht ziehen – aber das kann teuer werden; sogar dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.
Gut, dass es für solche Fälle die Berufsrechtsschutzversicherung gibt. Umgangssprachlich wird sie als „Arbeitsrechtsschutz“ bezeichnet. Sie sichert Sie finanziell in arbeitsrechtlichen Belangen ab. Dazu zählen zum Beispiel auch ausbleibende Gehälter, die Auszahlung von geleisteten Überstunden oder Streit über das Arbeitszeugnis.