Eine Auszeit vom Job nehmen und zugleich etwas für die eigene Karriere tun? Mit einem Bildungsurlaub ist das möglich. 14 von 16 Bundesländer haben den Anspruch auf Extra-Urlaubstage für Fortbildung gesetzlich verankert – die einzigen Ausnahmen sind Bayern und Sachsen. Welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten, finden Sie in unserer aktuellen Übersicht.
Neue Technologien, fortschreitende Globalisierung und verstärkte Internationalisierung verändern immer schneller die täglichen Anforderungen in vielen Jobs. Um wirklich "up to date" zu bleiben, bedarf es ständiger Weiterbildung. Der Staat will mit Bildungsurlaub die Initiative des Einzelnen zum lebenslangen Lernen fördern. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Länder fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetze.
Wer darf Bildungsurlaub nehmen?
Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz im jeweiligen Bundesland haben, können einen Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) beantragen. Der Kreis der Berechtigten variiert je nach Bundesland und reicht von Arbeitern und Angestellten bis zu Azubis, Beamten und Richtern.
Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?
Meist gibt es fünf Tage pro Kalenderjahr. In manchen Bundesländern kann auch gesammelt werden - bis zu zehn Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren sind drin.
Wer übernimmt die Kosten?
Der Arbeitnehmer kommt für Kosten der Weiterbildung selbst auf – inklusive Unterkunft, Fahrtkosten, Verpflegung. Dafür trägt der Arbeitgeber die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort.
Was zählt als Fortbildung?
Mit Einschränkungen kann jeder die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Fortbildung selbst wählen. In Frage kommen anerkannte Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung und politischen Bildung. Teils auch zur Qualifikation für ein Ehrenamt, wenn sie für jedermann zugänglich sind. Grundsätzlich muss die Weiterbildung etwas mit dem Beruf zu tun haben. Was anerkannt wird, variiert jedoch. Beispiel: In manchen Bundesländern ist ein Sprachseminar in aller Welt drin, in Nordrhein-Westfalen aber nur im Radius von 500 km zur Landesgrenze.
Muss mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigen?
Nein, nicht in jedem Fall. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Antrag auf Bildungsurlaub unter bestimmten Voraussetzungen abzulehnen. In manchen Bundesländern sind Kleinbetriebe (teils bis zu 10, teils bis zu 50 Mitarbeitern) von vornherein ausgenommen, oder es müssen betriebsinterne Weiterbildungen angerechnet werden. Bildungsurlaub ist dann eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Fragen Sie nach, was bei Ihnen gilt.
Wie komme ich zu meinem Bildungsurlaub?
Denken Sie daran, sich rechtzeitig um die Fortbildung zu kümmern, nur so hat auch der Chef Zeit, Sie entsprechend einzuplanen.
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Bundesland
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Wer hat Anspruch
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Anzahl der Tage für Bildungsurlaub
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Wartezeit
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Baden-Württemberg | Arbeiter, Angestellte, Azubis, Landes- und Kommunalbeamte | bis zu 5 pro Jahr | 12 Monate |
Bayern |
hier gibt es bisher kein Bildungsurlaubsgesetz |
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Berlin | Arbeiter, Angestellte, Azubis (nur politische Bildung); Sonderregelung für Beamte | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Brandenburg | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Bremen | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Hamburg | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Hessen | Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden |
6 Monate |
Mecklenburg-Vorpommern |
Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte, Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; Azubis bis zu 5 Arbeitstage während der Ausbildung |
6 Monate |
Niedersachsen | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 5 pro Kalenderjahr; Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden | 6 Monate |
Nordrhein-Westfalen | Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden; Azubis: bis zu 5 für politische Bildung während der Ausbildung |
6 Monate |
Rheinland-Pfalz |
Arbeiter, Angestellte, Azubis, Beamte, Richter |
bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren; Azubis: 5 pro Ausbildungsjahr, nur gesellschaftspolitische Weiterbildung |
6 Monate |
Saarland | Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter, Azubis |
bis zu 6 pro Kalenderjahr, davon die ersten beiden Tage mit kompletter Freistellung; ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil |
12 Monate |
Sachsen |
hier gibt es bisher kein Bildungsurlaubsgesetz |
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Sachsen-Anhalt | Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; 2 Kalenderjahre können zusammengefasst werden |
6 Monate |
Schleswig-Holstein |
Arbeiter, Angestellte, Azubis, Beamte, Richter |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; 2 Kalenderjahre können zusammengefasst werden |
6 Monate |
Thüringen |
Arbeiter, Angestellte, Azubis, Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, Beamte, Richter |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; für Azubis 3 pro Kalenderjahr |
6 Monate |
Jeder zweite Arbeitnehmer verschenkt Geld, weil er auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) verzichtet. Dabei hätte jeder Beschäftigte – ob im Großkonzern oder Kleinbetrieb – darauf einen Rechtsanspruch nach §1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Der Staat unterstützt den Aufbau der Vorsorge durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Die Beiträge können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer allein oder gemeinsam getragen werden. In beiden Fällen ist die bAV aufgrund der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen sehr attraktiv. Die Attraktivität erhöht sich, wenn der Arbeitgeber sich daran beteiligt.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Chef ist aber nicht gesetzlich verpflichtet, von sich aus ein Angebot zu unterbreiten, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 3 AZR 807/11). Sprechen Sie also Ihren Chef selbst auf die betriebliche Altersvorsorge an. Sie brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben. Dem Unternehmen entsteht nur ein minimaler Verwaltungsaufwand, und die Entgeltumwandlung ist für beide Seiten lukrativ. Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber können Sozialversicherungsbeiträge sparen. Je nach Produkt kann ggf. noch ein Arbeitgeber-Zuschuss dazu kommen.