Kurz erklärt in 30 Sekunden
Bildungsurlaub
- Mit einem Bildungsurlaub nehmen Sie zugleich eine Auszeit vom Job und fördern Ihre Karriere.
- Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr haben angestellte Arbeitnehmer, Azubis und Beamte in fast allen Bundesländern, jedoch hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen.
- Achten Sie auf als Bildungsurlaub anerkannte Fortbildungsangebote, zum Beispiel bei einem Sprachkurs. Welche Fortbildung anerkannt wird, variiert von Bundesland zu Bundesland.
- Die Kosten für die Fortbildung müssen Sie in der Regel selbst tragen, dafür zahlt Ihr Arbeitgeber jedoch Ihr Gehalt während des Bildungsurlaubs weiter.
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Hätten Sie das gewusst?
Die Regelungen für Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern
Quelle: bildungsurlaub.de
Die nachfolgende Übersicht (Stand Juni 2018) dient nur der Orientierung, da es in jedem Bundesland Ausnahmen, Abweichungen und Sonderregelungen zum Bildungsurlaub gibt.
Mehr Informationen sowie die jeweiligen Landesgesetze finden Sie auf den Seiten Ihres Kultusministeriums und unter bildungsurlaub.de.
Wischen um mehr anzuzeigen
Bundesland
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Wer hat Anspruch
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Anzahl der Tage für Bildungsurlaub
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Wartezeit
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---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Arbeiter, Angestellte, Azubis, Landes- und Kommunalbeamte | bis zu 5 pro Jahr | 12 Monate |
Bayern |
hier gibt es bisher kein Bildungsurlaubsgesetz |
||
Berlin | Arbeiter, Angestellte, Azubis (nur politische Bildung); Sonderregelung für Beamte | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Brandenburg | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Bremen | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Hamburg | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | 6 Monate |
Hessen | Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden |
6 Monate |
Mecklenburg-Vorpommern |
Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte, Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; Azubis bis zu 5 Arbeitstage während der Ausbildung |
6 Monate |
Niedersachsen | Arbeiter, Angestellte, Azubis | bis zu 5 pro Kalenderjahr; Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden | 6 Monate |
Nordrhein-Westfalen | Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden; Azubis: bis zu 5 für politische Bildung während der Ausbildung |
6 Monate |
Rheinland-Pfalz |
Arbeiter, Angestellte, Azubis, Beamte, Richter |
bis zu 10 innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren; Azubis: 5 pro Ausbildungsjahr, nur gesellschaftspolitische Weiterbildung |
6 Monate |
Saarland | Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter, Azubis |
bis zu 6 pro Kalenderjahr, davon die ersten beiden Tage mit kompletter Freistellung; ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil |
12 Monate |
Sachsen |
hier gibt es bisher kein Bildungsurlaubsgesetz |
||
Sachsen-Anhalt | Arbeiter, Angestellte, Azubis |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; 2 Kalenderjahre können zusammengefasst werden |
6 Monate |
Schleswig-Holstein |
Arbeiter, Angestellte, Azubis, Beamte, Richter |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; 2 Kalenderjahre können zusammengefasst werden |
6 Monate |
Thüringen |
Arbeiter, Angestellte, Azubis, Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, Beamte, Richter |
bis zu 5 pro Kalenderjahr; für Azubis 3 pro Kalenderjahr |
6 Monate |
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