Allianz Unfallversicherung - Eine junge Schreinerin fräst Holz
Unfallmeldung, Lohnfortzahlung und wichtige Infos

Unfallversicherung: Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ein Arbeitsunfall hängt im Speziellen mit Ihrem Job zusammen – er passiert während oder durch eine entsprechend versicherte Tätigkeit.
  • Verletzung bei einer Maschinenbedienung oder Unfälle auf dem Werksgelände – solche Unglücke gelten klar als Arbeitsunfall. Aber auch im Büro, bei der Betriebsfeier oder im Homeoffice kann es zu Gesundheitsschäden kommen. 
  • Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur einen Teil der Unfallfolgen ab. Die private Unfallversicherung fängt dagegen auch die oft sehr hohen Kosten für Zusatz- oder Spezialtherapien ab und hilft Ihnen insbesondere bei schweren Unfallfolgen mit der vereinbarten Invaliditätsleistung, das Lebensumfeld an die neue gesundheitliche Situation anzupassen.
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Pflichten & Maßnahmen
Haben Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall, greift Unfallversicherungsschutz gemäß § 7 Abs. 1 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Als Träger der Unfallversicherung tritt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ein. Sie kommt für Kosten auf, die Ihnen im Zuge von Heilbehandlung, Therapie und Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall entstehen. Damit die Berufsgenossenschaft den Versicherungsfall reibungslos abwickeln kann, haben Sie und Ihr Arbeitgeber folgende Maßnahmen und Pflichten zu erfüllen:

Lassen Sie sich medizinisch versorgen

Verunfallen Sie im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg, sind Sie zu genau zwei Dingen verpflichtet: erstens, Ihren Arbeitgeber umgehend über den Vorfall zu informieren. Und zweitens, sich von einem qualifizierten Arzt behandeln zu lassen. Im ersten Schritt ist bei einem Unfall Erste Hilfe angesagt. Danach fahren Sie ins Krankenhaus, in die Notaufnahme oder eine Arztpraxis. Dort melden Sie auch, ob Ihre Verletzung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall zurückzuführen ist.

Tipp: Auch kleine Unfälle, die anfangs nicht so schlimm aussehen, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber schnellstmöglich melden. Gerade bei Stürzen können Folgeschäden durch Prellungen, Zerrungen oder Stauchungen auftreten und Therapiekosten nach sich ziehen.

Ihr Arbeitgeber muss den Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden

Sind Sie voraussichtlich länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber den Unfall innerhalb von drei Tagen der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft melden. Nur dann greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. § 193 SGB VII).

Damit der verunfallte Arbeitnehmer eine schnelle und angemessene Kostenerstattung erhält, sollten alle Beteiligten den Unfallhergang und -ablauf so ausführlich wie möglich wiedergeben und dokumentieren. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser die schriftliche Unfallanzeige ebenfalls unterzeichnen. Im Anschluss geht die Meldung postalisch oder per Online-Formular an den Unfallversicherungsträger.

Der Unfallversicherungsträger entscheidet, ob ein Arbeitsunfall vorliegt

Anhand der übermittelten Angaben prüft die Berufsgenossenschaft, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und entscheidet, welche Leistungen sie erbringt: von Lohnfortzahlung, Verletztengeld bis zum Krankengeld – auch bei einem längeren Arbeitsausfall. Außerdem sorgt sie für medizinische Behandlung und Heilverfahren. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich selbst um nichts kümmern.

Melden Sie den Arbeitsunfall auch Ihrer privaten Unfallversicherung

Haben Sie neben der gesetzlichen eine private Unfallversicherung abgeschlossen, sollten Sie Ihren Versicherer ebenfalls über den Arbeitsunfall informieren – online, per Post oder telefonisch. Sind in Ihrem Vertrag Fristen vorgesehen, haben Sie diese einzuhalten. Andernfalls kommt die Versicherung nicht für kosmetische Operationen, Zahnersatz oder andere Leistungen auf, die Ihr privater Zusatzschutz beinhaltet.

Frist verpasst
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Normalerweise ist eine Frist von drei Kalendertagen maßgeblich, um die Berufsgenossenschaft über einen Arbeitsunfall zu informieren. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht Bescheid, weil Sie keine offensichtlichen Verletzungen haben oder das Unfallereignis als unbedenklich abtun, kann eine Erstattung von Therapiekosten im Nachhinein schwierig werden.

Haben Sie den Arbeitsunfall zu spät gemeldet, können zum Beispiel Probleme bei der Beweisführung auftreten. Denn ohne Arztbefund kann die Berufsgenossenschaft nur schwer nachvollziehen, wann der Unfall passiert ist und ob Ihre gesundheitlichen Schäden unmittelbar daraus resultieren. Außerdem haben Sie zu beweisen, dass der Vorfall sich tatsächlich während der Arbeitszeit ereignet hat – unabhängig davon, ob Sie die Frist um einen Tag oder drei Wochen verpasst haben. Folglich besteht die Gefahr, dass Sie trotz Spätfolgen einen Teil Ihrer Entschädigungsansprüche verlieren, wenn Sie die Drei-Tages-Frist nicht einhalten. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung der Berufsgenossenschaft.

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Der richtige Versicherungsschutz
Optimal abgesichert mit der privaten Unfallversicherung
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Der Versicherer der privaten Unfallversicherung leistet unabhängig davon, ob Ihr Unfall während ihrer Arbeitstätigkeit oder in Ihrer Freizeit passiert ist.

Bei der Allianz legen Sie die für Ihre Bedürfnisse passende Versicherungssumme individuell fest und entscheiden beim Vertragsabschluss selbst, welcher Tarif und welche Zusatzleistungen für Sie infrage kommen. Für alle Tarife der Allianz Unfallversicherungen gilt:

Die Invaliditätsleistung für den Start in ein neues Leben

Kernleistung bei allen privaten Unfallversicherungen ist die Invaliditätsleistung. Sie wird im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung ausgezahlt. Entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad, der vereinbarten Invaliditätssumme und dem gewählten Tarif erhalten Sie eine einmalige Kapitalleistung. Über deren Verwendung können Sie frei entscheiden.

Ihr persönlicher Unfallberater berät Sie, solange Sie ihn brauchen

Ihnen steht vom ersten Tag an ein medizinisch geschulter Unfallberater zur Seite. Er hilft und koordiniert nach einem Unfall, berät und vermittelt während der Genesung und unterstützt Sie, falls Sie langfristige Beeinträchtigungen zu bewältigen haben, bei der Wiedereingliederung in Beruf und Alltag.

Falls eine kosmetische Operation nötig ist, zahlt die Versicherung

Auch kosmetische Operationen gehören zum Leistungskatalog. Darunter fallen auch unfallbedingte Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

Mit Zusatzbausteinen erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz

Zu den Zusatzleistungen, die Sie im Allianz Unfallschutz hinzuwählen können, zählen zum Beispiel:

  • TopSchutz mit 500 Prozent der Invaliditätssumme ab einer Invalidität von 50 Prozent,
  • eine lebenslange Unfallrente,
  • Rundum Service: Hilfe und Organisation für Sie und Ihre Familie, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt, Pflegedienst, Fahrdienste oder Menüservice,
  • eine Akutleistung als schnelle Geldzahlung unmittelbar nach dem Unfall - auch wenn keine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt.

 Ausführliche Infos zu den Zusatzbausteinen der Allianz Unfallversicherung

Allianz Beratung - Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner
Allianz Unfallversicherung
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Egal, ob Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit – liegt ein versichertes Ereignis vor, haben Sie nach einem Arbeitsunfall Ansprüche auf verschiedene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese unterstützt Ihre Genesung zum Beispiel mit Rehabilitationsangeboten oder hilft bei der Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz. Zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehören:

1. Medizinische Versorgung und Rehabilitation

  • Erstversorgung
  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich Versorgung mit Zahnersatz
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
  • Versorgung mit Hilfsmitteln wie Körperersatzstücken oder orthopädischen Hilfsmitteln
  • Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie
  • Häusliche Krankenpflege
  • Ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht

2. Geldleistungen und Entschädigungen

  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit
  • Übergangsgeld/Übergangsentschädigung während der Dauer berufsfördernder Leistungen
  • Verletztenrente (Höhe der Rente abhängig vom Verlust der Erwerbsfähigkeit, z.B. bei 100-prozentiger Minderung = Vollrente)

3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Beratung, Trainingsmaßnahmen
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Mobilitätshilfen, Arbeitsassistenz
  • Aus- und Fortbildung, Umschulung
  • Arbeitsplatzvermittlung

4. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

  • Gewährung von Pflegegeld
  • Auf Antrag: Stellung einer Pflegekraft (Hauspflege)
  • Unterhalt und Pflege in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege)

5. Geldleistungen an Hinterbliebene

  • Sterbegeld
  • Überführungskosten (wenn Tod nicht am Wohnsitz des Versicherten eingetreten ist)
  • Witwen-, Witwer- und Waisenrenten
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Häufige Fragen
  • Wer entscheidet nach einem schweren Arbeitsunfall über den Grad der Invalidität?

    Das entscheidet ein Arzt, der ein medizinisches Gutachten erstellt. Mithilfe der sogenannten Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, die dem Invaliditätsgrad entsprechen. Ein Beispiel: Der Verlust eines Auges entspricht einem Invaliditätsgrad von 50 %. Aus dem Invaliditätsgrad und der abgeschlossenen Invaliditätssumme errechnet sich die Höhe der Kapitalleistung, die Ihnen zusteht. Sind mehrere Körperteile dauerhaft beeinträchtigt, werden die Prozentzahlen addiert. Der Invaliditätsgrad kann allerdings niemals 100 % überschreiten.

    Wie Sie die Unfallrente berechnen

  • Bei welchen Arbeitsunfällen zahlt die private Unfallversicherung nicht?

    Wenn Sie Drogen oder zu viel Alkohol konsumiert haben, sodass Ihre Wahrnehmung dadurch erheblich gestört ist. Und auch, wenn Sie den Unfall absichtlich herbeigeführt haben. Einschränkungen gibt es für einzelne Berufsgruppen, etwa Profisportler, Extremsportler, Artisten oder Dompteure. Hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren Allianz Ansprechpartner vor Ort.
  • Bin ich gegen Arbeitsunfälle versichert, wenn mich mein Arbeitgeber ins Ausland schickt?

    Beschäftigte, die in Deutschland angestellt sind und nur vorübergehend im Ausland arbeiten, unterliegen weiterhin dem hiesigen Versicherungsschutz. Das heißt, für Arbeitsunfälle gelten die gleichen Regeln wie hierzulande: Alle betrieblichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Wege sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Auslandsaufenthalt muss allerdings im Voraus zeitlich begrenzt werden (zum Beispiel durch eine vertragliche Vereinbarung). Privat greift die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland nicht. Falls Sie sich auch in Ihrer Freizeit gegen Unfälle versichern möchten, benötigen Sie eine private Unfallversicherung.
  • Arbeitsunfall: Ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung Sachschäden?

    In der Regel ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung keine Sachwerte. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn durch das Leisten von erster Hilfe Sachschäden entstehen oder beispielsweise Ihre Brille durch einen Arbeitsunfall beschädigt wurde, werden diese ersetzt.
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Gefährliche Branchen im Überblick
In diesen Branchen wurden im Jahr 2019 die meisten Unfallrenten beantragt:
Balkendiagramm zu beantragte Unfallrenten nach Branchen in 2019 laut DGUV
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Definition
Frau steht auf einer Leiter und lehnt sich vor, um nach einem Paket zu greifen

Generell ist ein Unfall ein Ereignis, das zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkt und zu Gesundheitsschäden, Berufskrankheit oder zum Tod führt. Ein Arbeitsunfall hängt dann wiederum unmittelbar mit Ihrem Job zusammen und passiert während oder durch eine entsprechend versicherte Tätigkeit. Hierfür gibt es jedoch verschiedene Kriterien.

Welche Kriterien muss ein Arbeitsunfall erfüllen? 

Was genau als Arbeitsunfall gilt, definiert das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII.) ausführlich. Generell entscheiden zwei Faktoren, ob in Folge eines Arbeitsunfalls die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt:

  • Wo passiert der Unfall?
  • Wann passiert der Unfall?

Wo passiert der Arbeitsunfall?

Betriebsgelände, Büro (inkl. Homeoffice) oder Parkplatz gelten für Arbeitnehmer als typische Orte für Arbeitsunfälle. Aber auch das Schulgelände oder der Campus der Universität zählen als Arbeitsumfeld, da Schüler und Studenten – ja sogar Kindergartenkinder – gegen Unfälle im Rahmen ihrer Tätigkeit pflichtversichert sind.

Eine versicherte Tätigkeit ist laut Sozialgesetzbuch auch der Arbeitsweg. Versichert sind nicht nur der unmittelbare Weg zum oder vom Tätigkeitsort, auch das Bringen oder Holen der im Haushalt lebenden Kinder zur Kinderbetreuung oder Schule, gilt als Arbeitsweg. Ebenso, wenn der direkte Weg abweicht, und Sie Ihren Ehegatten oder Partner auf dem Weg in die Arbeit fahren – oder Sie mit anderen Betriebsangehörigen eine Fahrgemeinschaft zum selben Arbeitgeber nutzen.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei der Anfahrt oder Abfahrt zum Hotel, wenn Sie aus Berufsgründen nicht von der eigenen Wohnung in die Arbeit starten. Als Arbeitsunfall gelten für den Unfallversicherungsträger auch Betriebsausflüge, Betriebsfeiern, der Weg zum Restaurant oder in die Betriebskantine zum Mittagessen – aber auch der Betriebssport. Für Ihre private Unfallversicherung ist der Ort des Unfalls unerheblich. Sie greift auch während der Freizeit – und zwar weltweit.

Wann gilt ein Unfall als Arbeitsunfall?

Ein Unfall gilt während der Arbeitszeit dann als Arbeitsunfall, wenn eine arbeitsbezogene Beschäftigung ausgeführt wird. Wer kurz zum Bäcker geht oder während des Mittagessens oder in der Mittagspause auf dem Weg zur Reinigung verunfallt, ist in diesem Moment nicht gesetzlich unfallversichert. Für Ihre private Unfallversicherung ist der Zeitpunkt des Unfalls und die zu diesem Zeitpunkt ausgeführte Arbeits- oder Freizeittätigkeit unerheblich.

Was gilt für Arbeitsunfälle im Homeoffice?

Durch flexiblere Arbeitsmodelle und neue Technologien bieten immer mehr Firmen die Arbeit aus dem Heimbüro an. Im Arbeitsrecht gilt diese Tätigkeit als Telearbeit.  Hierbei sind Sie gesetzlich unfallversichert – sofern Sie zur Zeit des Unfalls arbeitsbezogene Tätigkeiten verrichten. Dies gilt übrigens auch für den Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung, wie das Bundessozialgericht in Kassel im Dezember 2021 entschied. In diesem Fall hatte sich ein Arbeitnehmer durch einen Sturz auf der Treppe zwischen Schlaf- und häuslichem Arbeitszimmer verletzt (Az. B 2 U 4/21 R). 

Was gilt, wenn ich gegen Vorschriften verstoße?

Selbst wenn Sie gegen Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen Ihres Arbeitgebers verstoßen haben, bleibt der Schutz der Unfallversicherung bestehen. Das heißt: ob Sie den Arbeitsunfall (teil-)verschuldet haben, ist unwichtig. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung geht es lediglich um die Entschädigung für das eingetretene Unfallereignis, nicht um die Schuldfrage.

Missachten Sie Vorschriften und verursachen dadurch oder dabei einen Arbeitsunfall, kann Ihr Fehlverhalten allerdings arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Eigenverschulden kann der geschädigte Arbeitnehmer zu Teilen oder ganz zur Verantwortung gezogen werden. Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine fristlose Kündigung durch Ihren Arbeitgeber. 

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Medizinische Versorgung
Allianz - Arzt und Patient mit Krücken

Nachdem Sie beispielsweise in einem Krankenhaus ärztlich erstversorgt wurden, werden Sie bei einem Arbeitsunfall in der Regel an einen Durchgangsarzt (D-Arzt) überwiesen. Er verfügt über eine spezielle Zulassung für die Identifikation und Behandlung von Arbeitsunfällen.

Zum D-Arzt müssen Sie vor allem dann, wenn Sie voraussichtlich längere Zeit arbeitsunfähig sein werden. Oder wenn die notwendige Behandlung über mehr als eine Woche hinausgeht. Der Durchgangsarzt schickt seine Diagnose automatisch an die gesetzliche Unfallversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft – und empfiehlt oder verschreibt weitere Heilbehandlungen.

Falls Sie eine private Unfallversicherung haben, müssen Sie den Unfall bei der Versicherungsgesellschaft selbst melden. Bitte reichen Sie dabei den Arztbericht des D-Arztes mit ein.

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Gut zu wissen
Allianz - Infografik

Es besteht ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit den gesetzlichen Versicherungsschutz außer Kraft setzt. Das ist jedoch falsch. Wer trotz Krankschreibung seine Arbeitsstätte aufsucht und sich währenddessen zum Beispiel ein Bein bricht, ist weiterhin unfall- und krankenversichert. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) stellt kein Arbeitsverbot dar, sondern hat vielmehr eine Hinweis- und Belegfunktion: Einerseits weist sie nach, dass Sie momentan nicht arbeitsfähig sind. Andererseits gibt sie eine Prognose darüber, wie lange der Krankheitszustand voraussichtlich andauert.

Eine gesetzliche Pflicht, dass Sie diesen Zeitraum tatsächlich voll ausschöpfen, besteht hingegen nicht. Das heißt: Sobald Sie sich wieder gesund und diensttauglich fühlen, dürfen Sie Ihre Arbeit jederzeit wieder aufnehmen. Sie gelten dann als arbeitsfähig und sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Trotzdem verliert die Krankschreibung nicht ihre Gültigkeit. Merken Sie, dass Sie sich überschätzt haben, dürfen Sie wieder nach Hause gehen und sich bis zum Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auskurieren.

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Bei einem Arbeitsunfall erhalten Sie medizinische Versorgung und rehabilitierende Maßnahmen, die Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Finanziell greifen folgende Leistungen ineinander: 

Sind Sie durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, entlohnt Sie der Arbeitgeber sechs Wochen lang mit Ihrem normalen Gehalt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG. Bei einer "normalen" Erkrankung würde das Krankengeld mit 70 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden.

Nach diesen sechs Wochen haben Sie Anspruch auf das sogenannte Verletztengeld mit 80 Prozent Ihres Bruttolohnes. Das zahlt Ihnen die Krankenkasse, holt sich Ihr Verletztengeld jedoch vom Unfallversicherer, meist der Berufsgenossenschaft, zurück. Alle genauen Leistungen für einen Arbeitsunfall beschreibt der Paragraph 1 des Siebten Sozialgesetzbuches in Absatz 2.

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Gut zu wissen
Allianz-Illustration - Frau gibt Tipp zum Thema Schmerzensgeld

Anders als beispielsweise bei Verkehrsunfällen, erhalten Sie bei einem Arbeitsunfall ein Schmerzensgeld nur in Ausnahmefällen: Und zwar dann, wenn Sie eine vorsätzliche Körperverletzung durch Ihren Arbeitgeber, Arbeitsgeräte oder Kollegen erlitten haben.

Ein solcher Vorsatz ist in der Praxis jedoch schwierig nachzuweisen – und damit ein "Ersatz des Personenschadens" in Form von Schmerzensgeld meist unwahrscheinlich.

Allianz-Illustration - Frau gibt Tipp zum Thema Schmerzensgeld
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