Arbeitsunfall melden: Welche Pflichten und Maßnahmen gibt es?
Lassen Sie sich medizinisch versorgen
Ihr Arbeitgeber muss den Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden
Der Unfallversicherungsträger entscheidet, ob ein Arbeitsunfall vorliegt
Melden Sie den Arbeitsunfall auch Ihrer privaten Unfallversicherung
Arbeitsunfall zu spät gemeldet - was tun bei verpasster Frist?
Normalerweise ist eine Frist von drei Kalendertagen maßgeblich, um die Berufsgenossenschaft über einen Arbeitsunfall zu informieren. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht Bescheid, weil Sie keine offensichtlichen Verletzungen haben oder das Unfallereignis als unbedenklich abtun, kann eine Erstattung von Therapiekosten im Nachhinein schwierig werden.
Haben Sie den Arbeitsunfall zu spät gemeldet, können zum Beispiel Probleme bei der Beweisführung auftreten. Denn ohne Arztbefund kann die Berufsgenossenschaft nur schwer nachvollziehen, wann der Unfall passiert ist und ob Ihre gesundheitlichen Schäden unmittelbar daraus resultieren. Außerdem haben Sie zu beweisen, dass der Vorfall sich tatsächlich während der Arbeitszeit ereignet hat – unabhängig davon, ob Sie die Frist um einen Tag oder drei Wochen verpasst haben. Folglich besteht die Gefahr, dass Sie trotz Spätfolgen einen Teil Ihrer Entschädigungsansprüche verlieren, wenn Sie die Drei-Tages-Frist nicht einhalten. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung der Berufsgenossenschaft.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Was leistet die private Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall?
Die Invaliditätsleistung für den Start in ein neues Leben
Ihr persönlicher Unfallberater ist sofort für Sie da
Falls eine kosmetische Operation nötig ist, zahlt die Versicherung
Mit Zusatzbausteinen erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz
Zu den Zusatzleistungen, die Sie im Allianz Unfallschutz hinzuwählen können, zählen zum Beispiel:
- TopSchutz mit 500 Prozent der Invaliditätssumme ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent,
- eine lebenslange Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent,
- Rundum Service: Hilfe und Organisation für Sie und Ihre Familie, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt, Pflegedienst, Fahrdienste oder Menüservice, und das für bis zu 6 Monate nach einem Unfall.
- eine Akutleistung als schnelle Geldzahlung unmittelbar nach dem Unfall - auch wenn keine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt.
Was zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall?
1. Medizinische Versorgung und Rehabilitation
2. Geldleistungen und Entschädigungen
3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
4. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
5. Geldleistungen an Hinterbliebene
Wer entscheidet nach einem schweren Arbeitsunfall über den Grad der Invalidität?
Das entscheiden Arzt oder Ärztin, die ein medizinisches Gutachten erstellen. Mithilfe der sogenannten Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, die dem Invaliditätsgrad entsprechen. Ein Beispiel: Der Verlust eines Auges entspricht einem Invaliditätsgrad von 50 %. Aus dem Invaliditätsgrad und der abgeschlossenen Invaliditätssumme errechnet sich die Höhe der Kapitalleistung, die Ihnen zusteht. Sind mehrere Körperteile dauerhaft beeinträchtigt, werden die Prozentzahlen addiert. Der Invaliditätsgrad kann allerdings niemals 100 % überschreiten.
Bei welchen Arbeitsunfällen zahlt die private Unfallversicherung nicht?
Bin ich gegen Arbeitsunfälle versichert, wenn mich mein Arbeitgeber ins Ausland schickt?
Arbeitsunfall: Ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung Sachschäden?
Wo passieren die meisten Arbeitsunfälle?
Arbeitsunfall Definition: Was genau ist ein Arbeitsunfall?
Generell ist ein Unfall ein Ereignis, das zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkt und zu Gesundheitsschäden, Berufskrankheit oder zum Tod führt. Ein Arbeitsunfall hängt dann wiederum unmittelbar mit Ihrem Job zusammen und passiert während oder durch eine entsprechend versicherte Tätigkeit. Hierfür gibt es jedoch verschiedene Kriterien.
Welche Kriterien muss ein Arbeitsunfall erfüllen?
Was genau als Arbeitsunfall gilt, definiert das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII.) ausführlich. Generell entscheiden zwei Faktoren, ob in Folge eines Arbeitsunfalls die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt:
- Wo passiert der Unfall?
- Wann passiert der Unfall?
Wo passiert der Arbeitsunfall?
Betriebsgelände, Büro (inkl. Homeoffice) oder Parkplatz gelten für Arbeitnehmer als typische Orte für Arbeitsunfälle. Aber auch das Schulgelände oder der Campus der Universität zählen als Arbeitsumfeld, da Schüler:innen und Studierende – ja sogar Kindergartenkinder – gegen Unfälle im Rahmen ihrer Tätigkeit pflichtversichert sind.
Eine versicherte Tätigkeit ist laut Sozialgesetzbuch auch der Arbeitsweg. Versichert sind nicht nur der unmittelbare Weg zum oder vom Tätigkeitsort, auch das Bringen oder Holen der im Haushalt lebenden Kinder zur Kinderbetreuung oder Schule, gilt als Arbeitsweg. Ebenso, wenn der direkte Weg abweicht, und Sie Ihren Ehegatten oder Partner auf dem Weg in die Arbeit fahren – oder Sie mit anderen Betriebsangehörigen eine Fahrgemeinschaft zum selben Arbeitgeber nutzen.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei der Anfahrt oder Abfahrt zum Hotel, wenn Sie aus Berufsgründen nicht von der eigenen Wohnung in die Arbeit starten. Als Arbeitsunfall gelten für den Unfallversicherungsträger auch Betriebsausflüge, Betriebsfeiern, der Weg zum Restaurant oder in die Betriebskantine zum Mittagessen – aber auch der Betriebssport. Für Ihre private Unfallversicherung ist der Ort des Unfalls unerheblich. Sie greift auch während der Freizeit – und zwar weltweit.
Wann gilt ein Unfall als Arbeitsunfall?
Was gilt für Arbeitsunfälle im Homeoffice?
Was gilt, wenn ich gegen Vorschriften verstoße?
Selbst wenn Sie gegen Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen Ihres Arbeitgebers verstoßen haben, bleibt der Schutz der Unfallversicherung bestehen. Das heißt: ob Sie den Arbeitsunfall (teil-)verschuldet haben, ist unwichtig. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung geht es lediglich um die Entschädigung für das eingetretene Unfallereignis, nicht um die Schuldfrage.
Missachten Sie Vorschriften und verursachen dadurch oder dabei einen Arbeitsunfall, kann Ihr Fehlverhalten allerdings arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Eigenverschulden kann der geschädigte Arbeitnehmer zu Teilen oder ganz zur Verantwortung gezogen werden. Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine fristlose Kündigung durch Ihren Arbeitgeber.
Arbeitsunfall: Welcher Arzt behandelt mich?
Bin ich versichert, wenn ich trotz Krankschreibung zur Arbeit gehe?
Es besteht ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine von Arzt oder Ärztin bescheinigte Arbeitsunfähigkeit den gesetzlichen Versicherungsschutz außer Kraft setzt. Das ist jedoch falsch. Wer trotz Krankschreibung seine Arbeitsstätte aufsucht und sich währenddessen zum Beispiel ein Bein bricht, ist weiterhin unfall- und krankenversichert. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) stellt kein Arbeitsverbot dar, sondern hat vielmehr eine Hinweis- und Belegfunktion: Einerseits weist sie nach, dass Sie momentan nicht arbeitsfähig sind. Andererseits gibt sie eine Prognose darüber, wie lange der Krankheitszustand voraussichtlich andauert.
Eine gesetzliche Pflicht, dass Sie diesen Zeitraum tatsächlich voll ausschöpfen, besteht hingegen nicht. Das heißt: Sobald Sie sich wieder gesund und diensttauglich fühlen, dürfen Sie Ihre Arbeit jederzeit wieder aufnehmen. Sie gelten dann als arbeitsfähig und sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Trotzdem verliert die Krankschreibung nicht ihre Gültigkeit. Merken Sie, dass Sie sich überschätzt haben, dürfen Sie wieder nach Hause gehen und sich bis zum Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auskurieren.
Erhalte ich bei einem Arbeitsunfall Lohnfortzahlung?
Bei einem Arbeitsunfall erhalten Sie medizinische Versorgung und rehabilitierende Maßnahmen, die Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Finanziell greifen folgende Leistungen ineinander:
Sind Sie durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, entlohnt Sie der Arbeitgeber sechs Wochen lang mit Ihrem normalen Gehalt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG.
Nach diesen sechs Wochen haben Sie Anspruch auf das sogenannte Verletztengeld mit 80 Prozent Ihres Bruttolohnes. Das zahlt Ihnen die Krankenkasse, holt sich Ihr Verletztengeld jedoch vom gesetzlichen Unfallversicherer, meist der Berufsgenossenschaft, zurück. Alle genauen Leistungen für einen Arbeitsunfall beschreibt der Paragraph 1 des Siebten Sozialgesetzbuches in Absatz 2.