Junger Mann sitzt im Home-Office in Wohnzimmer am Laptop.
Unfall­versicherung, Hausrat und Haftpflicht

Homeoffice Versicherung: Das sollten Arbeit­nehmer:innen wissen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Homeoffice, auch Telearbeit genannt, wird immer relevanter in Deutschland – und das nicht erst seit Corona. Laut einer Umfrage könnten theoretisch 80 Prozent der Belegschaften von zu Hause aus arbeiten
  • Doch ebenso wichtig wie im Büro ist auch im Homeoffice ein angemessener Versicherungsschutz. Zwar gibt es keine extra Homeoffice Versicherung, im Falle zum Beispiel eines Arbeitsunfalls gilt grundsätzlich auch daheim die gesetzliche Unfallversicherung. 
  • Der Versicherungsschutz im Homeoffice hat seit Juni 2021 denselben Umfang wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. Damit ist etwa auch der Gang in die Küche oder zur Toilette versichert.
  • Mit einer privaten Unfallversicherung sowie einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung sind Sie im Homeoffice in jedem Fall rundum abgesichert.
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Rechtsanspruch und Co.

Egal ob im Unternehmen oder im Homeoffice: Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Um Ihre Gesundheit zu schützen, müssen Sie daher die Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten einhalten. Von wann bis wann Sie arbeiten und erreichbar sind und wann Sie Mittagspause machen, klären Sie am besten individuell mit Ihrer Führungskraft ab. Als Arbeitnehmer:in sind Sie übrigens auch zu Hause dafür zuständig, Datenschutz zu gewährleisten. Sie sind zum Beispiel dazu verpflichtet, Geschäftsunterlagen vor dem Einblick durch Dritte zu schützen.

 

Das sollten Sie wissen:

Ein Rechtsanspruch auf Telearbeit besteht hierzulande noch nicht. Allerdings sah beispielsweise ein Gesetzesentwurf vom Oktober 2020 einen Anspruch auf 24 Tage jährlich vor. Ansonsten bleibt es dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin überlassen, ob er oder sie den Mitarbeitenden Homeoffice ermöglichen möchte. Wenn mobiles Arbeiten angeboten wird, ist dies meist in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in einem extra Telearbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Mit dem Laptop am Strand arbeiten – für viele Arbeitnehmer:innen ein Traum. Doch die rechtlichen Bedingungen für Homeoffice im Ausland sind nicht ganz klar. Maßgeblich sind immer Dauer und Umfang für das Arbeiten außerhalb Deutschlands. Ob also bei einem Unfall beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung greift, hängt von Ihrer individuellen Arbeitssituation ab.
Immer mehr Arbeitnehmer:innen wünschen sich, von daheim zu arbeiten. Daher sollten Arbeitgeber:innen nach Möglichkeit prüfen, den Mitarbeitenden Homeoffice zu gestatten. Allerdings dürfen Arbeitgeber:innen Homeoffice nicht einseitig anordnen – der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss immer zustimmen. Ansonsten sollten Arbeitgeber:innen unbedingt dafür sorgen, dass die Mitarbeiter:innen das Arbeitszeitgesetz beachten. Und noch etwas wird immer wichtiger: Cyberkriminelle versuchen auszunutzen, dass Mitarbeitende vermehrt daheim arbeiten. Arbeitgeber:innen sollten ihre Mitarbeiter:innen deshalb unbedingt im Umgang mit unbekannten Websites und Mails sowie angehängten Daten sensibilisieren. Sofern das Unternehmen über eine Cyberversicherung verfügt, sollte überprüft werden, ob die Tätigkeit im Homeoffice eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellt.
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Durch flexiblere Arbeitsmodelle, neue Technologien und befeuert durch die Corona-Pandemie, bieten immer mehr Firmen die Arbeit aus dem Heimbüro an. Im Arbeitsrecht gilt diese Tätigkeit als Telearbeit.  

Hierbei sind Sie gesetzlich unfallversichert – sofern Sie zur Zeit des Unfalls arbeitsbezogene Tätigkeiten verrichten. Dies gilt übrigens auch für den Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung, wie das Bundessozialgericht in Kassel im Dezember 2021 entschied. In diesem Fall hatte sich ein Arbeitnehmer durch einen Sturz auf der Treppe zwischen Schlaf- und häuslichem Arbeitszimmer verletzt (Az. B 2 U 4/21 R). 

Unfälle auf dem Weg zwischen Homeoffice und Kita sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes. Bis Juni 2021 waren nur Eltern versichert, wenn sie auf dem Weg ins Unternehmen ihre Kinder in der Kita abgegeben haben.

Sie sehen: Entscheidend für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ist immer, zu welchem Zweck – beruflich oder privat – die Tätigkeit im Moment des Unfalls ausgeübt wurde. Wer viel und regelmäßig daheim arbeitet, kann sich zusätzlich mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Damit sind Sie nicht nur bei Arbeitsunfällen versichert, sondern auch, wenn Sie in der Freizeit, beim Sport oder im Ausland verunglücken.

Bei einem Unfall im Homeoffice sollten Sie wie folgt vorgehen: 

  • Dokumentieren Sie, was Sie im Moment des Unfalls gemacht haben, beispielsweise welches Arbeitsdokument Sie gerade bearbeitet oder welches dienstliche Telefonat Sie geführt haben.
  • Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
  • Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin meldet den Unfall anschließend der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse.
  • Suchen Sie einen Arzt oder eine Ärztin auf oder gehen Sie ins Krankenhaus. Geben Sie unbedingt an, dass sich der Unfall während der Arbeit im Homeoffice ereignet hat. Nur dann kann dieser auch als Arbeitsunfall aufgenommen werden.
Unfallversicherung
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Laptop und Co.  
Sie arbeiten mit einem teuren Notebook Ihrer Arbeitsstelle von zu Hause aus? Eine Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Sollte also Ihr Notebook aus dem Arbeitszimmer gestohlen werden, müssten Sie für den Schaden nicht aufkommen. Falls Sie mit Ihrem privaten Laptop im Homeoffice arbeiten, gilt das ebenfalls. 

Alternativ zur Hausratversicherung können Sie auch einzelne Gegenstände wie z. B. Ihren Laptop mit der Gegenstandsversicherung der Allianz gegen Schaden und Diebstahl absichern.  
Hausratversicherung
Statistik
Die Zahl der Arbeitnehmer:innen, die hin und wieder aus dem Homeoffice arbeiten, steigt. Die Corona-Pandemie beschleunigt zusätzlich den Prozess hin zu mehr mobiler Arbeit. 
Infografik - Balkendiagramm zu Homeoffice Zahlen während Corona Pandemie
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Selbst verursachter Schaden

Ob im Büro oder zu Hause – etwas schiefgehen kann immer. Beim Stolpern fällt der Laptop auf den Boden oder Sie kippen aus Versehen Kaffee auf die Tastatur. Schnell stellt sich die Frage: Welche Versicherung haftet für den Schaden? Im Angestelltenverhältnis gelten die Grundsätze zur abgestuften Arbeitnehmerhaftung je nach Verschuldensgrad und Schadenshöhe. Das heißt in der Regel: 

  • bei Vorsatz haftet der oder die Arbeitnehmer:in oder die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
  • bei mittlerer Fahrlässigkeit gibt es eine Haftungsteilung 
  • bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Schaden.

Dies gilt auch bei der Heimarbeit und auch dann, wenn zum Beispiel Familienangehörige Firmeneigentum beschädigen. Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin beispielsweise den Arbeitslaptop grob fahrlässig nicht vor einer Beschädigung durch Dritte geschützt hat, muss er oder sie eventuell selbst für den Schaden aufkommen. 

Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung sind aber nur für Handlungen gültig, die betrieblich veranlasst sind. Im Homeoffice ist es nicht einfach zu unterscheiden, ob sich der Schaden in der Freizeit oder während der Arbeitszeit abgespielt hat. Passiert das Missgeschick, nachdem Ihr Chef oder Ihre Chefin ausdrücklich Homeoffice angewiesen hat, ist der Schaden in der Regel durch den Arbeitgebenden zu übernehmen. Anders verhält es sich, wenn Sie von sich aus abends noch schnell eine Mail schreiben: Dann kann es sein, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen, obwohl Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben – es sei denn, Sie haben eine Privat-Haftpflicht

Suchen Sie im Zweifelsfall das Gespräch mit Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten, denn oft lässt sich kaum unterscheiden, ob die Arbeit zu Hause freiwillig oder angeordnet war.

Definition

Gemeint ist mit allen Begriffen eine flexible Arbeitsform, bei der Sie nicht immer an einem Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen, sondern auch im privaten Umfeld arbeiten. 

Telearbeit: Telearbeit ist in der Arbeitsstättenverordnung definiert. Dort heißt es: "Telearbeitsplätze sind von Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat." Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Ausstattung des Telearbeitsplatzes bereitzustellen. 

Mobiles Arbeiten: Damit wird eine flexiblere Form der Arbeitsgestaltung bezeichnet, die nicht orts- und zeitgebunden ist. Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Der Mitarbeiter kann im Homeoffice oder auch zum Beispiel im Zug seine Arbeit erledigen. 

Homeoffice: Dieser Begriff wird oft sowohl für Telearbeit als auch für mobile Arbeit bezeichnet. Meist ist damit gelegentliches Arbeiten von zu Hause gemeint.

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