Rechtswissenswelt der Allianz

Mediation: Definition, Ablauf & Kosten

Definition
Eine Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein:e neutrale:r Mediator:in zwischen zwei oder mehreren streitenden Parteien vermittelt. Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts zu erreichen. Es braucht also keine:n Dritte:n, wie etwa eine:n Richter:in, der bzw. die den Rechtsstreit zugunsten einer Seite und zum Nachteil der anderen entscheidet. Auf diese Weise sparen sich alle Parteien nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch teure Prozesskosten, die mit einer Klage vor Gericht verbunden wären. Unter welchen Bedingungen eine Mediation abläuft und welche Rechte und Pflichten ein:e Mediator:in hat, ist im Mediationsgesetz ( MediationsG) geregelt.
1 von 4
Erklärung und weitere Informationen
  • Die Mediation ist eine mildere und kostengünstigere Alternative zur Klage vor Gericht.
  • Beim Mediationsverfahren suchen die streitenden Parteien gemeinsam mit einem Mediator oder einer Mediatorin nach einer außergerichtlichen Lösung des Konflikts.
  • Eine Mediation eignet sich besonders dann, wenn die Konfliktparteien auch noch in Zukunft miteinander zu tun haben werden (zum Beispiel Mieter:in und Vermieter:in) und bereit sind, gemeinsam an einer Streitlösung zu arbeiten.
  • Die Übernahme von Mediationskosten ist in allen Allianz Rechtsschutz-Tarifen  inbegriffen.

Um als Mediator:in zu arbeiten, muss man kein Rechtsanwalt und keine Rechtsanwältin sein. Auch eine zertifizierte Ausbildung ist nicht zwingend nötig. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass sich Mediatoren und Mediatorinnen für ihre Tätigkeit eigenverantwortlich, regelmäßig und adäquat fortbilden (§ 5 MediationsG). Zu den notwendigen Kompetenzen eines Mediators oder einer Mediatorin zählen unter anderem Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie Verhandlungs- und Kommunikationstechniken.

Außerdem unterliegen Mediatoren und Mediatorinnen einer Offenbarungspflicht. Das heißt, sie müssen den Konfliktparteien alle Umstände offenlegen, die ihre Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnten (§ 3 MediationsG). Auch über ihren fachlichen Hintergrund sowie einschlägige Ausbildungen und Erfahrungen müssen sie die Parteien auf Nachfrage aufklären.

Ein:e Mediator:in darf hingegen nicht tätig werden, wenn er oder sie vor dem Beginn des Verfahrens bereits eine der Konfliktparteien als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vertreten hat. Dasselbe gilt, wenn er oder sie mit einer Person zusammengearbeitet hat, die für eine der Parteien im gleichen Verfahren tätig gewesen ist oder noch immer tätig ist. Ausnahmen gelten nur, wenn alle Seiten explizit damit einverstanden sind und Belange der Rechtspflege dem nicht entgegenstehen (zum Beispiel durch die Gefährdung der Unabhängigkeit des Mediators oder der Mediatorin).

Bei den Begriffen Mediation und Schlichtung handelt es sich zwar in beiden Fällen um außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung, allerdings dürfen sie nicht verwechselt werden.

Bei einer Schlichtung arbeitet der oder die Schlichter:in aktiv an der Lösungsfindung mit. Das heißt, er oder sie lässt sich von allen Beteiligten Unterlagen zukommen, um diese zu bewerten, und unterbreitet am Ende der Auseinandersetzung einen Vorschlag, wie der Konflikt am besten zu lösen ist. Der sogenannte Schlichterspruch wird rechtskräftig, sobald er von allen Parteien ausdrücklich angenommen wird. Damit ist er bindend und kann bei Bedarf in einem Gerichtsverfahren als Beweisgegenstand vorgelegt werden.

Beim Mediationsverfahren verhält sich der oder die neutrale Dritte eher passiv. Mediatoren und Mediatorinnen unterliegen der Verschwiegenheit und bewerten die Positionen der Konfliktparteien auch nicht. Vielmehr besteht ihre Aufgabe darin, für einen strukturierten Ablauf des Streits zu sorgen und durch Kommunikation zu erreichen, dass die streitenden Parteien sich wieder annähern und eigenständig eine Konfliktlösung erarbeiten. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums ist eine schriftliche Mediationsvereinbarung grundsätzlich auch rechtlich bindend. Die folgende Tabelle verdeutlicht noch einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen Mediation und Schlichtung:

Wischen um mehr anzuzeigen

Mediation
Schlichtung
Der oder die Mediator:in bewertet die Positionen der Konfliktparteien nicht, sondern vermittelt lediglich zwischen diesen. Er bzw. sie selbst macht keine Lösungsvorschläge. Der oder die Schlichter:in arbeitet aktiv an der Lösungsfindung mit und macht eigene Vorschläge dazu. Er oder sie lässt sich dafür Unterlagen von den Beteiligten zukommen und bewertet diese.
Der oder die Mediator:in unterstützt die Konfliktparteien dabei, eigenständig eine Lösung zu finden. Eine Entscheidungsbefugnis hat er bzw. sie nicht. Der oder die Schlichter:in präsentiert am Ende der Auseinandersetzungen einen Schlichterspruch, auf den die Konfliktparteien keinen direkten Einfluss haben. Sie können diesen entweder annehmen oder ablehnen.
Die Konfliktparteien entscheiden gemeinsam über den Rahmen der Mediation (Fristen, Termine, Entscheidungen, etc.). Die Schlichtung ist an förmliche Rahmenbedingungen gebunden.
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++ Jetzt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
2 von 4
Anwendungs­bereiche & Beispiele
Die Mediation ist in vielen Fällen ein mildes und kostengünstiges Mittel, um auch ohne Klage für die eigenen Interessen und Bedürfnisse einzutreten. Immerhin können sich Gerichts- und  Prozesskosten
schnell bis in den vierstelligen Bereich aufsummieren. Was viele nicht wissen: Verlieren Sie einen Rechtsstreit vor Gericht, müssen Sie in der Regel auch die Kosten der Gegenseite tragen!

Eine Mediation ist deshalb immer dann geeignet, wenn sich die Fronten noch nicht bis zum Äußersten verhärtet haben. Beide Seiten müssen also zumindest bereit sein, aufeinander zuzugehen und sich auf eine Mediation einzulassen. Das Mediationsverfahren richtet sich also insbesondere an Parteien, die aller Voraussicht nach auch zukünftig noch miteinander zu tun haben werden. Hier finden Sie typische Beispiele aufgelistet, in denen eine Mediation oft zur Anwendung kommt und erfolgversprechend ist:

  • Streit zwischen Familienangehörigen
  • Ehestreit und Scheidung
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Streit zwischen Mieter:in und Vermieter:in
  • Streit mit dem Nachbarn oder der Nachbarin
  • Streit im öffentlichen Bereich (zum Beispiel zwischen Verbänden und Anwohnern bzw. Anwohnerinnen) 

Weniger geeignet wäre eine Mediation, wenn es den Konfliktparteien nur darum geht, Recht zu behalten und den Streit um jeden Preis zu gewinnen. Aber auch für den Fall, dass die Parteien nach ihrer Auseinandersetzung nichts mehr miteinander zu schaffen haben (zum Beispiel bei Verbraucherstreitigkeiten), wäre eine Mediation kaum die angemessene Lösung. Hierfür käme unter Umständen eher eine Schlichtung infrage.

Zu den häufigsten Fällen, in denen ein:e Mediator:in beauftragt wird, zählen Angelegenheiten aus dem Familienrecht, darunter insbesondere die Scheidung. Nicht immer gelingt es den Partnern und Partnerinnen, ihre Trennung auf eine einvernehmliche Weise zu regeln – beispielsweise wenn es um die Obsorge oder den Unterhalt nach der Scheidung geht. So kommt zur emotionalen Belastung nicht selten noch eine enorme finanzielle hinzu.

Eine Mediation kann die Kosten einer Scheidung verringern und einen langen und nervenaufreibenden Rechtsstreit abwenden. Ziel ist, dass die Partner:innen eine friedliche, zukunftsfähige und für beide Seiten gerechte Lösung finden. Eine strittige Scheidung, die mit hohen Kosten verbunden ist, soll im besten Fall vermieden werden.

Die Mediation bei Scheidung macht allerdings nur Sinn, wenn sich die Geschiedenen auch einig sind, dass die Ehe nicht weiter fortgeführt werden kann. Außerdem sollten sich beide Partner:innen über ihre rechtliche Situation im Klaren sein, bevor sie sich auf eine Mediation einlassen. Es ist deshalb wichtig, dass sie sich zunächst anderweitig beraten lassen und auch eine gefundene Lösung rechtlich prüfen lassen. Diese Aufgabe darf der oder die neutrale Mediator:in nicht übernehmen.

3 von 4
Ablauf einer Mediation
Die Bedingungen, unter denen ein Mediationsverfahren abzulaufen hat, sind im Mediationsgesetz (§ 2 MediationsG) genau geregelt:
  • Die Konfliktparteien haben sich gemeinsam auf eine:n Mediator:in geeinigt
  • Der oder die Mediator:in stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien den Grundsätzen des Mediationsverfahrens (Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit, Informiertheit und Vertraulichkeit) zugestimmt haben.
  • Bei Mediationsterminen müssen grundsätzlich alle beteiligten Konfliktparteien anwesend sein. Solange alle Seiten damit einverstanden sind, dürfen auch Einzeltermine vereinbart oder Dritte in die Mediation miteinbezogen werden. 
  • Eine Mediation muss nicht zwingend vor Ort stattfinden. Bei einer sogenannten Shuttle-Mediation läuft das Verfahren komplett über E-Mail oder Telefon ab. 
  • Die Mediation kann jederzeit beendet werden – entweder von den Parteien selbst oder vom Mediator bzw. von der Mediatorin, wenn diese:r der Meinung ist, dass keine Einigung in Sicht ist. 
  • Sollte es zu einer Einigung kommen, hat der oder die Mediator:in sicherzustellen, dass sich alle Parteien über die Sachlage und die Folgen ihrer Abschlussvereinbarung bewusst sind. Außerdem muss er oder sie darauf hinweisen, dass die Vereinbarung bei Bedarf von einem externen Berater oder einer externen Beraterin überprüft werden kann.

Nicht alle Mediationsverfahren laufen nach demselben Muster ab. Es hat sich aber ein 5-Phasen-Modell etabliert, mit dem viele ausgebildete Mediatoren und Mediatorinnen arbeiten:

  1. Zunächst einigen sich die Konfliktparteien auf die „Spielregeln“ der Mediation. Hier wird zum Beispiel festgelegt, ob alle damit einverstanden sind, dass auch getrennte Gespräche mit dem oder der Mediator:in geführt werden dürfen.
  2. Im zweiten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme: Wer sind die streitenden Parteien? Worum geht es bei dem Streit eigentlich? Welche konkreten Konfliktpunkte müssen besprochen und gelöst werden? Diese Punkte werden schriftlich festgehalten.
  3. In der dritten Phase arbeiten die Parteien gemeinsam und offen an den verschiedenen Konfliktpunkten. Der oder die Mediator:in hilft ihnen dabei, ihre eigene Position und die der Gegenseite besser zu verstehen, indem er oder sie zwischen ihnen vermittelt. Er oder sie greift allerdings nicht selbst mit ein.
  4. Danach entsteht idealerweise ein sogenannter Lösungsraum. Das heißt, alle mögliche Lösungsalternativen werden gemeinsam mit dem oder der Mediator:in zusammengetragen und gegeneinander abgewogen.
  5. Zum Schluss folgt die Gestaltungsphase. Dabei entscheiden die Konfliktparteien einvernehmlich über diejenige Lösung, die für alle Beteiligten am akzeptabelsten ist. Die Mediationsvereinbarung wird anschließend schriftlich festgehalten und ist damit grundsätzlich rechtlich bindend.

Scheitert die Mediation, kann das Verfahren vor Gericht fortgesetzt werden. In einigen Fällen kann es sogar erforderlich sein, dass zunächst eine Mediation stattgefunden haben muss, bevor ein anschließendes Gerichtsverfahren zugelassen wird. Das gilt zum Beispiel in einigen Bundesländern bei Streit unter Nachbarn und Nachbarinnen.

Grundsätzlich sollte eine Mediation so kurz wie möglich und so lange wie nötig dauern. Immerhin ist das Ziel, dass die Konfliktparteien eine Lösung finden, mit der alle Seiten einverstanden sind. Eines steht jedenfalls fest: Eine Mediation spart Zeit und Nerven und umgeht deutlich längere Gerichtsprozesse, die sich im schlimmsten Fall über ein ganzes Jahr hinziehen können.

Wie lange ein Mediationsverfahren im Einzelfall dauert, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab – je nachdem wie viele Parteien in den Konflikt verwickelt sind, wie kooperativ sie sich zeigen und wie viele Streitpunkte es zu klären gibt. Deshalb einigen sich alle Beteiligten auf einen individuellen Rahmen, in dem unter anderem festgelegt wird, wie lange und wie häufig die gemeinsamen Mediationssitzungen stattfinden (üblicherweise dauert eine Mediationssitzung zwischen 90 Minuten und 2 Stunden). Erfahrungswerte zeigen, dass eine Shuttle-Mediation per E-Mail oder Telefon im Durchschnitt bereits nach 3 Wochen zu einem Ergebnis führt.

4 von 4
Kosten für Mediatoren und Mediatorinnen

Die Kosten für eine Mediation können je nach Einzelfall und Region stark variieren. Mediatoren und Mediatorinnen werden in der Regel nach Stundensätzen vergütet, wobei die Spanne von knapp 100 bis zu 500 Euro bei schwierigeren Fällen reicht. Normalerweise werden die Kosten unter den beteiligten Parteien aufgeteilt.

  • Rechtsschutzversicherte bei der Allianz sind jedenfalls auf der sicheren Seite, denn die Übernahme von Mediationskosten ist in allen Tarifen inbegriffen.
Gut zu wissen

Die Allianz bietet Ihnen Rechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich, im Arbeits- und Berufsleben, im Straßenverkehr, im Mietrecht sowie in eigentumsrechtlichen Angelegenheiten.

Streit mit dem Nachbarn oder der Nachbarin, dem Arbeitgeber oder auch innerhalb der Familie ist keine Seltenheit. Sie haben bereits über eine Klage nachgedacht, fürchten aber zu Recht die hohen Anwalts- und Gerichtskosten? Was viele nicht wissen: Die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen im Alltag lassen sich auch ohne Richter:innen regeln.

Wenn sich die Fronten im Streit noch nicht verhärtet haben, kann eine Mediation eine sinnvolle Streitlösungsoption sein. Diese konfliktarme Alternative steht Ihnen ebenfalls in allen Tarifen der Allianz Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Mediation zu Ihrem spezifischen Problem passt, können Sie sich auch direkt an die Allianz Serviceabteilung wenden. Die erfahrenen Sachbearbeiter helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie, ob Mediation ein geeignetes Verfahren für Sie ist.

Service und Kontakt
Haben Sie Fragen zur Rechtsschutz­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Rechtsschutzversicherung.