Was schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?
Doch so eindeutig und einfach ist die Lage nicht. Denn derselbe Paragraf liefert bereits eine Ausnahme: Die Arbeitszeit darf auf zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung ist, dass es innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt bei den vorgeschriebenen acht Stunden bleibt. Man spricht dabei vom sogenannten "Ausgleichszeitraum".
Mehr als diese zehn Stunden dürfen Sie in der Regel nicht arbeiten. Es gibt jedoch vereinzelte Berufe, in denen auch bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit zulässig sind, zum Beispiel in der Krankenpflege oder im Bauwesen. Dort müssen die geleisteten Stunden trotzdem durch einen entsprechenden Freizeitausgleich kompensiert werden. Ob Überstunden ausbezahlt werden können oder nicht, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab.
Führungskräfte und leitende Angestellte sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Das bedeutet, sie dürfen mehr als zehn Stunden pro Tag arbeiten.
Ein weiterer Sonderfall sind Schwangere und stillende Frauen. Für sie gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Arbeitszeit ist auf achteinhalb Stunden bzw. 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen begrenzt, für Minderjährige sind es acht Stunden bzw. 80 Stunden innerhalb von zwei Wochen. Nach der Arbeit ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden verpflichtend. Nachtarbeit sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Einzelfall ist dies mit Zustimmung der Schwangeren unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts, jedoch möglich.
Maximale Arbeitszeit im Homeoffice
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Maximale Arbeitszeit pro Tag, Woche und Monat
Maximale Arbeitszeit pro Tag mit Pause
Maximale Arbeitszeit pro Woche
Maximale Arbeitszeit pro Monat
Ist es erlaubt, pro Tag zwölf Stunden zu arbeiten?
Maximale Arbeitszeit pro Tag bei zwei Jobs
Ist eine 60 Stunden Woche erlaubt?
Was passiert, wenn ich die maximale Stundenzahl überschreite?
Liegt ein solcher Verstoß vor, bekommen in der Regel allerdings nicht Sie als Arbeitnehmer:in den Ärger, sondern Ihr Arbeitgeber. Er ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet und muss darauf achten, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Müssen Sie dennoch mehr arbeiten als gesetzlich erlaubt, droht Ihrem Arbeitgeber ein Bußgeld. Die Höhe hängt dabei immer vom Einzelfall ab, beginnt aber in der Regel bei 80 Euro und kann bis zu 30.000 Euro betragen. In extremen Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.
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Welche Arbeitszeiten gelten für Minderjährige?
Die Regelungen, wann und wie viel Minderjährige arbeiten dürfen, finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchg). Dabei ist vor allem das Alter entscheidend: Kinder unter 15 Jahren dürfen in der Regel überhaupt nicht beschäftigt werden. Zwischen 15 und 18 beträgt die maximale Arbeitszeit acht Stunden pro Tag, beziehungsweise 40 Stunden pro Woche. Denn im Gegensatz zu Erwachsenen ist für Jugendliche lediglich eine Fünf-Tage-Woche möglich. Samstag, Sonntag und Feiertage müssen arbeitsfrei sein.
Doch nicht nur die Arbeitszeiten unterscheiden sich: Jugendlichen stehen auch mehr Pausen und längere Ruhezeiten zu. Pausen müssen mindestens 30 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden) beziehungsweise 60 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden) lang sein. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss zwölf Stunden betragen. Außerdem darf die Beschäftigung nur zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr stattfinden. Nachtarbeit ist also nicht möglich.
In Einzelfällen sind Abweichungen von diesen Regelungen möglich, so etwa in Bäckereibetrieben oder in der Landwirtschaft.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur maximalen Arbeitszeit
Bin ich versichert, wenn ich mehr als zehn Stunden arbeite?
Welche maximale Arbeitszeit pro Tag gilt in der Gastronomie?
Wie viel Arbeitstage am Stück sind maximal erlaubt?
Eine gesetzliche Vorgabe zu maximalen Arbeitstagen am Stück gibt es im Arbeitsrecht nicht. Die Regelung gibt in diesem Fall ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor: Dieser entschied 2017, dass maximal zwölf Arbeitstage aufeinander folgen dürfen (Az. C-306/16). Häufig finden sich entsprechende Vorgaben auch im geltenden Tarifvertrag.