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So lange dürfen Arbeitnehmer arbeiten

Maximale Arbeitszeit pro Tag: Wie viele Stunden sind erlaubt?

Sie dürfen in den meisten Berufen acht Stunden, in Ausnahme­fällen auch zehn Stunden pro Tag arbeiten. Für bestimmte Berufe, zum Beispiel in Kranken­pflege oder Bauwesen sind bis zu zwölf Stunden pro Tag zulässig, solange Sie entsprechend ausgeglichen werden. Verstößt Ihr Arbeit­geber gegen das Arbeits­zeit­gesetz, ist dies eine Ordnungs­widrigkeit. Ihm drohen dann Buß­gelder oder im Extrem­fall sogar eine Freiheits­strafe. Für Minder­jährige gelten andere Vorschriften. Sie dürfen weniger Stunden arbeiten als Erwachsene.
Gesetzliche Grundlage
Alles rund um das Thema Arbeitszeit, Pausen und Ruhe­zeiten ist im Arbeits­zeit­gesetz (ArbZG) festgelegt. Darin heißt es zur maximalen Arbeits­zeit: "Die werk­tägliche Arbeits­zeit der Arbeit­nehmer darf acht Stunden nicht über­schreiten." (§ 1 ArbZG)

Doch so eindeutig und einfach ist die Lage nicht. Denn derselbe Paragraf liefert bereits eine Ausnahme: Die Arbeits­zeit darf auf zehn Stunden verlängert werden. Voraus­setzung ist, dass es inner­halb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durch­schnitt bei den vorge­schriebenen acht Stunden bleibt. Man spricht dabei vom sogenannten "Ausgleichszeitraum". 

Mehr als diese zehn Stunden dürfen Sie in der Regel nicht arbeiten. Es gibt jedoch vereinzelte Berufe, in denen auch bis zu zwölf Stunden Arbeits­zeit zulässig sind, zum Beispiel in der Kranken­pflege oder im Bau­wesen. Dort müssen die geleisteten Stunden trotzdem durch einen entsprechenden Freizeit­ausgleich kompensiert werden. Ob Über­stunden ausbezahlt werden können oder nicht, hängt vom jeweiligen Arbeits­vertrag ab.

Führungskräfte und leitende Angestellte sind vom Arbeits­zeit­gesetz ausgenommen. Das bedeutet, sie dürfen mehr als zehn Stunden pro Tag arbeiten.

Ein weiterer Sonderfall sind Schwangere und stillende Frauen. Für sie gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Arbeitszeit ist auf achteinhalb Stunden bzw. 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen begrenzt, für Minderjährige sind es acht Stunden bzw. 80 Stunden innerhalb von zwei Wochen. Nach der Arbeit ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden verpflichtend. Nachtarbeit sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Einzelfall ist dies mit Zustimmung der Schwangeren unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts, jedoch möglich.

Mitarbeitende mit Heimarbeitsplatz sollten wissen: Das Arbeitszeitgesetz gilt überall. Egal, ob Sie als Arbeitnehmer:in im Büro oder im Homeoffice arbeiten. Wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitszeit dokumentieren und sich auch hier an die maximale Stundenzahl halten.
Gut zu wissen
Sie sind sich unsicher, wie viele Stunden täglich Sie tat­sächlich arbeiten dürfen? Sie wissen nicht, ob in Ihrer Firma diese Zeiten auch korrekt einge­halten werden? Die Allianz unter­stützt Sie hier mit kosten­loser Rechts­beratung, die in allen Tarifen inbe­griffen ist. Als Allianz Rechts­schutz Kunde oder Kundin sind Sie damit immer auf der sicheren Seite. Nutzen Sie unser Allianz-Rechtsschutz-Service-Telefon. Spezialisierte Anwälte und Anwältinnen beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema "Maximale Arbeits­zeit". Mit dem Berufsrechtsschutz der Allianz haben Sie für arbeitsrechtliche Streitigkeiten einen starken Partner an ihrer Seite.
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Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Laut Arbeitszeit­gesetz dürfen Sie nicht mehr als acht, in Ausnahme­­fällen auch zehn Stunden pro Tag arbeiten. Bei diesen Angaben handelt es sich allerdings um die Netto-­Arbeitszeit, das heißt Pausen sind nicht ein­gerechnet.
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Pausen­zeiten: Spätestens nach sechs Stunden müssen Sie eine Ruhe­pause einlegen. Bei einer Arbeits­zeit von sechs bis neun Stunden müssen Sie mindestens 30 Minuten Pause machen, bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Je nach Arbeit­geber kann die Pause aber auch durchaus länger ausfallen. Die Höchstarbeitszeit pro Tag beträgt also zehn Stunden plus mindestens 45 Minuten Pause.
Im Arbeits­zeit­gesetz zählt auch der Samstag als Werktag. Dement­sprechend hat die Arbeits­woche hier sechs Tage. Daraus ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, als Ausnahme bis zu 60 Stunden. 
Da die Monate unterschiedlich viele Tage haben, gibt es keine eindeutige monatliche Höchstarbeitszeit. Diese lässt sich nur aus der wöchentlichen maximalen Stundenanzahl ableiten oder als Durchschnittswert angeben. 
Ja. In einzelnen Berufen (zum Beispiel der Kranken­pflege, dem Bauwesen oder der Land­wirt­schaft) sind bis zu zwölf Stunden Arbeits­zeit möglich. Die geleisteten Stunden müssen dann durch einen Freizeit­ausgleich kompensiert werden. Ob Über­stunden ausbe­zahlt werden können oder nicht, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Für die meisten Berufe sind jedoch maximal zehn Stunden pro Tag möglich. Führungs­kräfte und leitende Angestellte sind vom Arbeits­zeit­gesetz ausge­nommen. Das bedeutet, sie dürfen mehr als zehn Stunden pro Tag arbeiten.
Wenn Sie mehrere Jobs haben, müssen Sie die Arbeits­zeit aus allen Tätig­keiten zusammen­rechnen. In der Summe dürfen Sie eine wöchentliche Arbeits­zeit von 48 Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche nicht überschreiten.
Ja. In Ausnahme­fällen dürfen Sie zehn Stunden pro Tag, bei einer Sechs-Tage-Woche also insgesamt 60 Stunden arbeiten. Entscheidend ist, dass Sie inner­halb eines halben Jahres oder inner­halb von 24 Wochen auf durch­schnittlich 48 Wochen­stunden kommen.
Verstöße
Ein Verstoß gegen das Arbeits­zeit­­gesetz ist eine Ordnungs­­widrigkeit. Das gilt nicht nur für die Über­­schreitung der maximalen Arbeits­zeit, sondern zum Beispiel auch für die Ein­haltung von Pausen. 

Liegt ein solcher Verstoß vor, bekommen in der Regel allerdings nicht Sie als Arbeit­nehmer:in den Ärger, sondern Ihr Arbeit­geber. Er ist zur Arbeits­zeiterfassung verpflichtet und muss darauf achten, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Müssen Sie dennoch mehr arbeiten als gesetzlich erlaubt, droht Ihrem Arbeit­geber ein Buß­geld. Die Höhe hängt dabei immer vom Einzel­fall ab, beginnt aber in der Regel bei 80 Euro und kann bis zu 30.000 Euro betragen. In extremen Fällen ist sogar eine Frei­heits­strafe möglich.

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Jugendarbeitsschutzgesetz

Die Regelungen, wann und wie viel Minderjährige arbeiten dürfen, finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchg). Dabei ist vor allem das Alter entscheidend: Kinder unter 15 Jahren dürfen in der Regel überhaupt nicht beschäftigt werden. Zwischen 15 und 18 beträgt die maximale Arbeitszeit acht Stunden pro Tag, beziehungsweise 40 Stunden pro Woche. Denn im Gegensatz zu Erwachsenen ist für Jugendliche lediglich eine Fünf-Tage-Woche möglich. Samstag, Sonntag und Feiertage müssen arbeitsfrei sein.

Doch nicht nur die Arbeitszeiten unterscheiden sich: Jugendlichen stehen auch mehr Pausen und längere Ruhezeiten zu. Pausen müssen mindestens 30 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden) beziehungsweise 60 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden) lang sein. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss zwölf Stunden betragen. Außerdem darf die Beschäftigung nur zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr stattfinden. Nachtarbeit ist also nicht möglich. 

In Einzelfällen sind Abweichungen von diesen Regelungen möglich, so etwa in Bäckereibetrieben oder in der Landwirtschaft.

FAQ

Bin ich versichert, wenn ich mehr als zehn Stunden arbeite?

Ja. Auch wenn Sie mehr als zehn Stunden arbeiten und damit gegen das Arbeits­zeit­gesetz verstoßen, bleiben Sie versichert.

Welche maximale Arbeitszeit pro Tag gilt in der Gastronomie?

Auch in der Gastronomie gelten die Vor­schriften aus dem Arbeits­zeit­gesetz. Damit dürfen Sie acht, in Ausnahme­fällen bis zu zehn Stunden pro Tag arbeiten. Entscheidend ist, dass Sie inner­halb eines halben Jahres oder inner­halb von 24 Wochen auf durch­schnittlich 48 Wochen­stunden kommen.

Wie viel Arbeitstage am Stück sind maximal erlaubt?

Eine gesetzliche Vorgabe zu maximalen Arbeitstagen am Stück gibt es im Arbeitsrecht nicht. Die Regelung gibt in diesem Fall ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor: Dieser entschied 2017, dass maximal zwölf Arbeitstage aufeinander folgen dürfen (Az. C-306/16). Häufig finden sich entsprechende Vorgaben auch im geltenden Tarifvertrag.

 

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