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Maximale Arbeitszeit pro Tag: Wie viele Stunden sind laut Gesetz erlaubt?

Alle Regeln zur täglichen Arbeitszeit, Pausen und Ausnahmen im Überblick.
Maximale Arbeitszeit pro Tag: Mehrere Personen sitzen um einen Laptop herum

Sie dürfen in den meisten Berufen acht Stunden, in Ausnahme­fällen auch zehn Stunden pro Tag arbeiten. Für bestimmte Berufe, zum Beispiel in der Kranken­pflege oder im Baugewerbe, sind bis zu zwölf Stunden pro Tag zulässig, solange Sie entsprechend ausgeglichen werden. Verstößt Ihr Arbeit­geber gegen das Arbeits­zeit­gesetz, ist dies eine Ordnungs­widrigkeit. Ihm drohen dann Buß­gelder oder im Extrem­fall sogar eine Freiheits­strafe. Für Minder­jährige gelten andere Vorschriften. Sie dürfen weniger Stunden arbeiten als Erwachsene.

Im Arbeitsrecht ist alles rund um das Thema Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit von Arbeitnehmenden zu schützen und Überlastung zu vermeiden. Daher gilt es für die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – mit nur wenigen Ausnahmen, zum Beispiel für leitende Angestellte.

Haben Sie mehrere Jobs gleichzeitig, werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet. Auch dann dürfen die gesetzlichen Grenzen insgesamt nicht überschritten werden. Das gilt etwa, wenn Sie morgens im Supermarkt jobben und abends Kellnern gehen.

Nein. Als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gilt nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit; Pausen zählen nicht dazu (§ 2 ArbZG).

Wenn Sie also von 8 bis 17 Uhr im Betrieb sind und eine Stunde Pause machen, arbeiten Sie rechtlich gesehen acht Stunden. Pausen werden bei der maximal zulässigen Arbeitszeit nicht mitgerechnet. Arbeitnehmer:innen sind daher in der Realität meist länger an ihrer jeweiligen Arbeitsstätte.

Wie lange dürfen Sie am Tag, in der Woche oder im Monat arbeiten? Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen – doch je nach Branche und Ausgleichszeitraum gibt es Spielräume. Hier erfahren Sie, welche Höchstarbeitszeiten gelten und wann Ausnahmen möglich sind.

Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich acht Stunden. Doch in der Praxis gibt es Spielräume: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie länger arbeiten – wenn ein Ausgleich erfolgt.

  • Grundsatz: Maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG).
  • Verlängerung auf 10 Stunden: Zulässig, wenn die Mehrarbeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen ausgeglichen wird.
  • Ausnahme bis 12 Stunden: In bestimmten Branchen (z. B. Krankenpflege, Bauwesen) unter strengen Voraussetzungen möglich.
  • Gilt auch für Teilzeit: Die Regelungen gelten unabhängig vom vereinbarten Stundenumfang.

Das Arbeitszeitgesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche aus – der Samstag zählt als Werktag. Daraus ergibt sich die maximale Wochenarbeitszeit. Auch hier gilt: Mehr ist möglich, aber nur mit Ausgleich.

Eine feste monatliche Höchstarbeitszeit gibt es im Arbeitszeitgesetz nicht, da Monate unterschiedlich lang sind. Die maximale Monatsarbeitszeit lässt sich nur aus der zulässigen Wochenarbeitszeit ableiten.

Nicht für alle Beschäftigten gelten die gleichen Arbeitszeitregeln. Das Arbeitszeitgesetz sieht in bestimmten Fällen Ausnahmen vor.

In einzelnen Branchen kann die maximale Arbeitszeit verlängert werden. Etwa durch

  • Tarifverträge
  • Dienstvereinbarungen
  • bestimmte Arbeitszeitmodelle, u. a. ein Zwölf-Stunden-Modell

Die Verlängerung ist beispielsweise im Bauwesen oder in der Krankenpflege gängig. Solche Vereinbarungen dürfen jedoch die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht vollständig aushebeln. Auch hier muss ein angemessener Ausgleichszeitraum vorgesehen sein, damit die durchschnittliche Arbeitszeit die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.

Leitende Angestellte sind vom Arbeitszeitgesetz weitgehend ausgenommen. Für sie gilt keine feste gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Tag. Wie lange sie arbeiten, richtet sich in der Praxis meist nach dem Arbeitsvertrag und der konkreten Verantwortung im Unternehmen.

Für Minderjährige und Schwangere gelten besondere Schutzvorschriften. Hintergrund dieser Sonderregeln ist ein erhöhter Gesundheitsschutz.

  • Minderjährige: Maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche (Jugendarbeitsschutzgesetz).
  • Schwangere und stillende Frauen: Die Arbeitszeit ist ebenfalls begrenzt und darf 8,5 Stunden täglich bzw. 90 Stunden in einer Doppelwoche nicht überschreiten (Mutterschutzgesetz).
  • Zusätzliche Einschränkungen: Für Schwangere und Stillende gelten Verbote bei Nachtarbeit (20–6 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.

Grundsätzlich gilt: Zeiten der Rufbereitschaft zählen nicht automatisch als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Nur wenn Sie tatsächlich zur Arbeit herangezogen werden, gilt diese Zeit als Arbeitszeit und wird auf die tägliche Höchstarbeitszeit angerechnet.

Anders ist es beim Bereitschaftsdienst: Hier kann bereits die bloße Anwesenheit als Arbeitszeit gewertet werden. Ob und in welchem Umfang Rufbereitschaft die maximale Arbeitszeit pro Tag beeinflusst, hängt daher vom konkreten Einsatz und den arbeitsvertraglichen Regelungen ab.

Pausen während der Arbeitszeit dienen Ihrer Erholung und sind gesetzlich vorgeschrieben. Auf eine Pause – etwa die Mittagspause – können Sie daher nicht einfach verzichten. Auch zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Mindestruhezeit eingehalten werden.

  • Ab 6 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 30 Minuten Pause.
  • Ab 9 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 45 Minuten Pause.
  • Aufteilung erlaubt: Pausen dürfen aufgeteilt werden – jeder Abschnitt muss aber mindestens 15 Minuten betragen.
  • Ruhezeit zwischen Arbeitstagen: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe nach Arbeitsende.

Wichtig: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden nicht vergütet.

Die klare Antwort lautet: Ja. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nicht zwischen Büro, Betrieb oder Homeoffice. Auch zu Hause gilt grundsätzlich die maximale Arbeitszeit pro Tag von acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur mit entsprechendem Ausgleich zulässig. Ebenso gelten die gesetzlichen Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten.

Wichtig ist dabei: Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer:innen zu dokumentieren. Das gilt auch im Homeoffice. In der Praxis bedeutet das: Ihre Arbeitszeit muss erfasst werden – zum Beispiel über ein digitales System zur Arbeitszeiterfassung oder eine andere entsprechende Dokumentation im Unternehmen.

Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer heißt das: Auch im Homeoffice sollten Sie darauf achten, Ihre Arbeitszeiten, wie in Ihrer Firma vorgegeben, festzuhalten und die gesetzlichen Höchstgrenzen einzuhalten. Arbeitgeber:innen wiederum müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeitregelung eingehalten wird.

Liegt ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor, bekommen in der Regel nicht Sie als Arbeitnehmer:in den Ärger, sondern Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Er oder sie ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet und muss darauf achten, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Ein solcher Verstoß ist eine Ordnungs­­widrigkeit. Das gilt nicht nur für die Über­­schreitung der maximalen Arbeits­zeit, sondern zum Beispiel auch für die Ein­haltung von Pausen.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen in Ihrem Betrieb regelmäßig überschritten werden, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Gespräch suchen: Oft hilft es bereits, das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu suchen und auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen.
  • Betriebsrat einschalten: Hilft das nicht weiter, können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden, sofern es einen gibt. Dieser kann prüfen, ob die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.
  • Behörde informieren: Alternativ können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Dort können Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gemeldet werden.
  • Rechtsberatung einholen: Mit der Allianz Rechtsschutzversicherung können Sie sich jederzeit an die kostenlose telefonische Rechtsberatung wenden – auch schon bevor eine konkrete Auseinandersetzung entsteht. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in, übernimmt die Versicherung u. a. die Anwaltskosten – damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können, ohne das finanzielle Risiko allein zu tragen.
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