Krankgeschrieben arbeiten – was ist erlaubt?
Ist es verboten, trotz Krankschreibung zu arbeiten?
Sollte man sich wieder "gesundschreiben" lassen, wenn man sich früher als prognostiziert fit fühlt?
Muss ich dem Arbeitgeber verraten, welche Krankheit ich habe?
Weitere Fragen zum Thema "Arbeiten trotz Krankschreibung"
Gilt die gesetzliche Unfallversicherung, wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht?
Greift die berufliche Haftpflicht, wenn ich krankgeschrieben arbeite und dabei Firmeneigentum beschädige?
Ändert sich für den Arbeitgeber in puncto Haftung etwas, wenn er das Arbeiten trotz Krankschreibung toleriert?
Darf der Arbeitgeber mich trotz Krankheit zum Arbeiten zwingen?
Nein, der Arbeitgeber darf Sie nicht zwingen, trotz einer Krankschreibung zur Arbeit zu kommen. Eine Krankschreibung durch einen Arzt oder eine Ärztin bestätigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihre Arbeitspflichten zu erfüllen. Während der Krankschreibung sind Sie von der Arbeitspflicht befreit, und ein Arbeitgeber hat daher kein Recht, Sie zu zwingen, zur Arbeit zu kommen. Hier einige wichtige Punkte dazu:
- Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften: Im deutschen Arbeitsrecht gilt, dass ein:e Arbeitnehmer:in, der oder die arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, nicht arbeiten darf, um seine oder ihre Gesundheit nicht weiter zu gefährden sowie die Gesundheit der anderen Mitarbeiterinnen zu schützen.
- Verstoß gegen Fürsorgepflicht: Wenn ein Arbeitgeber Sie trotzdem zur Arbeit auffordert oder zwingt, würde er seine Fürsorgepflicht verletzen. Diese Pflicht besagt, dass der Arbeitgeber für das Wohl und die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen sorgen muss.
- Rechtliche Konsequenzen: Sollte ein Arbeitgeber dennoch Druck ausüben, kann dies rechtliche Konsequenzen für ihn haben. Arbeitnehmer:innen können in einem solchen Fall den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft einschalten oder sich rechtlichen Rat einholen.
Das leistet die Allianz
Der Berufs-Rechtsschutz der Allianz sichert Arbeitnehmer:innen bei rechtlichen Streitigkeiten im Berufsleben finanziell ab. Die Versicherung leistet zum Beispiel, wenn Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen unberechtigt abmahnen, kündigen oder ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Die Allianz übernimmt in diesem Fall Anwalts- und Gerichtskosten sowie andere Ausgaben im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Berufs-Rechtsschutz ist als Baustein ab dem Tarif Smart in der Rechtsschutzversicherung der Allianz integriert.
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, dann nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kunde unsere telefonische Rechtsberatung. Spezialisierte Anwälte und Anwältinnen beantworten gerne Ihre Fragen. Mit der Allianz Rechtsschutzversicherung haben Sie zudem einen starken Partner im Berufs- und Arbeitsrechtsschutz an Ihrer Seite.