Oberstes Gebot: Es gelten immer die jeweils aktuellen Corona-Isolationsvorschriften, welche je nach Bundesland variieren.
Einige Bundesländer haben Ende 2022 die Isolationspflicht aufgehoben. Dazu zählen aktuell Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein (Stand Dezember 2022). Welche Regeln für das jeweilige Land gelten, können Sie auf den Internetseiten der Bundesländer nachlesen.
Sollte in Ihrem Bundesland noch eine Isolationspflicht bei einer Coronainfektion greifen, gilt: Wurden Sie positiv auf das Coronavirus getestet und gehen entgegen der geltenden Isolationsvorschriften zu Ihrer Arbeitsstätte, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
Ihr Arbeitgeber darf Sie mit einer COVID-19-Erkrankung mit Symptomen nicht dazu zwingen, zur Arbeit zu erscheinen. Wenn Sie sich krank fühlen, können Sie sich, wie bei jeder anderen Erkrankung, vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen. Bis zum 31. März 2023 können Sie sich bei einer Atemwegserkrankung sogar telefonisch krankschreiben lassen.
Wenn Sie Ihren Beruf aus dem Homeoffice ausüben können und sich nicht krank fühlen, dann können Sie in häuslicher Isolation trotz Infektion auch weiterhin arbeiten.