Vorteile der Privaten Krankenversicherung im Vergleich und persönliche Vorteile der PKV: Paar schaut sich lächelnd an
Vergleichen & wählen: Mit einer PKV individuell ab­gesichert

Vorteile der privaten Kranken­versicherung

  • Wer die Voraus­setzungen erfüllt, für den hat eine private Kranken­versicherung (PKV) viele allgemeine und persönliche Vorteile.
  • Einer der wichtigsten Vorzüge: Ihre Wunsch­leistungen bestimmen Sie bei Vertrags­abschluss selbst! Diese Leistungen sind Ihnen dann ein Leben lang garantiert: Je nach PKV-Tarif können Sie beispiels­weise Chefarzt­behandlung, Einbett­zimmer oder hoch­wertige Zahn­leistungen frei wählen.
  • Darüber hinaus bietet die PKV modernste medizinische Versorgung und Zusatz­bau­steine für den Krank­heits­fall, wie z.B. Kranken­tage­geld.
  • Ihre monatlichen PKV-Beiträge richten sich dabei nach Leistungen, Alter und Gesund­heits­zustand – aber auch nach gewählter Selbst­beteiligung oder Beitrags­rück­erstattung: Beides kann Ihre monat­lichen Beiträge spürbar senken.
  • Im Gegen­satz zur GKV sind PKV-Beiträge nicht einkommens­abhängig. Je jünger Sie die PKV abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Auch Über­zinsen aus den Alterungs­rück­stellungen und der gesetzliche Beitrags­zuschlag tragen zu stabilen Versicherungs­beträgen im Alter bei. Vorsorge­komponenten können Beiträge z.B. ab Alter 65 sogar reduzieren!
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Basis­wissen
Bei einer privaten Kranken­versicherung (PKV) schließen Sie selbst einen Vertrag mit einem privat­wirtschaft­lichen Unter­nehmen ab. Ihren gewünschten Leistungs­umfang legen Sie dabei vertraglich fest.
  • Ihre monatlichen Versicherungs­beiträge in der PKV berechnen sich nach den gewählten Leistungen sowie Ihrem Alter und Gesund­heits­zustand zu Vertragsbeginn.
  • In der PKV versicherbare Kinder erhalten günstige eigene Kranken­versicherungs­verträge je nach gewähltem Tarif. Neu­geborene können unter gewissen Voraus­setzungen von Geburt an PKV-versichert werden.
  • Im Gegen­satz zur gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) besteht in der PKV Vertrags­frei­heit. Das heißt: Private Versicherer können Sie aufgrund von Vorer­krankungen auch ablehnen oder einen Risiko­zuschlag fordern. 
  • Private Kranken­versicherungen bilden gemeinsam mit der GKV das duale Kranken­versicherungs­system in Deutschland. Wer in die PKV eintreten oder wechseln möchte, muss gewisse Voraus­setzungen erfüllen.
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Vergleich und Überblick
Finden Sie hier die grund­legenden Vorteile einer privaten Kranken­versicherung - sowie zusätz­liche Vorteile für Sie persönlich:
  • Leistungs­garantie für alle Versicherten in der privaten Kranken­versicherung – ein Leben lang.
  • Gute Beitrags­stabilität, unter anderem durch Alterungs­rück­stellungen (AR). Zusammen mit anderen stabili­sierenden Mechanismen gleichen PKV-Anbieter damit alters­bedingte höhere Krank­heits­kosten aus. Die Beiträge, die Sie in jüngeren Jahren zahlen, enthalten einen Spar­anteil. Dieser wird verzinslich angelegt. Alterungs­rück­stellungen tragen also dazu bei, dass Beiträge nicht auf­grund von Alters­zunahme steigen. Beim PKV-Tarif­wechsel bleiben Alterungs­rück­stellungen meist erhalten.

    Zu beachten: Eine Garantie für immer gleich­bleibende Beiträge sind auch Alterungs­rück­stellungen nicht. Wirt­schaft­liche Faktoren wie Inflation, medizinischer Fort­schritt oder steigende Lebens­erwartung fließen von Zeit zu Zeit in Beitrags­anpassungen ein.

  • Generelle Möglich­keit einer Selbst­beteiligung. Diese gibt es in der gesetzlichen Kranken­versicherung auf diese Weise nicht – durch Ihre Tarif­wahl (mit Selbst­behalt) steuern Sie die Höhe Ihrer monat­lichen Beiträge.
  • Umfang­reiche stationäre Leistungen in Klinik und Kranken­haus, z.B. mit Unter­bringung im Einbett­zimmer und der Wahl des Chef­arztes oder der Chefärztin. Siehe auch Kosten­übernahme.
  • Meist sehr umfassende persönliche und digitale Services und Assistenz­leistungen, auch Online Therapie-Angebote, digitale Rechnungs­einreichung und mehr. Viele PKV-Tarife sind zudem online abschließbar.
  • Hohe Flexibilität für jetzt und in Zukunft: Möglich­keit einer Anwart­schafts­versicherung, wenn die PKV kurz­zeitig aus­gesetzt werden muss.
  • Auch sind günstige Options­tarife möglich, wie z.B. OptionFlexiMed. Solche Tarife sichern vor allem jungen Menschen einen guten Einstieg in eine zukünftige PKV, zum aktuellen Gesund­heits­zustand beim Abschluss der Option.
  • Wahl­frei­heit bei Leistungen: Sie selbst können vergleichen und schnüren Ihr individuelles Leistungs­paket mit umfassenden ambulanten & stationäre Leistungen. Dieses können Sie bei Bedarf durch einen Tarif­wechsel inner­halb Ihrer PKV anpassen.
  • Freie Wahl über Selbst­beteiligungen und deren Höhe: In der Regel von 0 Euro bis über 1.000 Euro. Mit einer Selbst­beteiligung (Selbst­behalt) können Sie Ihre monat­lichen PKV-Beiträge senken.
  • Beitrags­rück­erstattung (BRE): So gut wie alle PKVs bieten die Möglich­keit, dass Sie Ihre Beiträge bis zu einem gewissen Prozent­satz zurück erhalten, wenn Sie z.B. für ein Jahr keine Leistungen beanspruchen.
  • Wahl­frei­heit für ganz persönliche Top-Zahn­leistungen, Zahn­behand­lungen und hoch­wertigen Zahn­ersatz.
  • Auch Leistungen für Seh­hilfen sind inkludiert.
  • Wahl­freiheit – ob Sie direkt zum Fach­arzt bzw. zur Fachärztin gehen wollen oder erst zum Primär­arzt bzw. zur Primärarzt (Haus­arzt / Hausärztin). Oder ob Sie sich eine:n Heil­praktiker:in suchen. Psycho­therapie­leistungen sind in der Regel eben­falls enthalten.
  • Wahl­freiheit für optionales Kranken­tage­geld: Ihre Absicherung für den Fall, dass Sie für gewisse Zeit arbeits­unfähig sein sollten.
  • Wahl­freiheit – für Zusatz­bau­steine wie z.B. Wechsel­optionen, Pflege­zusatz oder Kranken­haus­tagegeld.
  • Welt­weiter Schutz. Behand­lungs­kosten und der Rück­trans­port werden weltweit über­nommen.
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Solidar­gemeinschaft
Eine private Kranken­versicherung bietet Ihnen eine erst­klassige medizinische Versorgung. Leistungs­stabilität, individuelle Tarif­wahl und stabile Beiträge sind weitere Vorteile der PKV. Das Preis-Leistungs­verhältnis haben Sie durch den gewählten Tarif selbst in der Hand.

Als privat­versicherte Person genießen Sie umfassende Vorteile bei ambulanter, stationärer sowie zahn­ärztlicher Behand­lung. Private Kranken­versicherungen garantieren Ihnen modernste medizinische Versorgung und umfassende Mehr­leistungen im Krank­heits­fall.

Der Umweg über den Haus­arzt oder die Hausärztin entfällt, sofern Sie keinen Tarif nach Primär­arzt-Prinzip gewählt haben. Termine beim Fach­arzt bzw. der Fachärztin sind für privat ­Versicherte in der Regel schneller zugänglich. Ihren Versicherungs­schutz können Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen frei wählen. Zahl­reiche Tarife ermöglichen Ihnen die Leistungen, die Sie auch wirklich benötigen. Lesen Sie im Rat­geber weitere Vergleiche und Unter­schiede PKV versus GKV.

Mit dem Tarif, den Sie bei Abschluss der PKV wählen, sind Sie ein Leben lang abge­sichert. Die verein­barten Leistungen kann Ihr Versicherer weder nach­träglich kürzen noch streichen. Zum Vergleich: Der Leistungs­katalog der gesetz­lichen Kranken­versicherung unter­liegt gesetz­lichen Bestimmungen und wurde in den letzten Jahren zum Nach­teil der Versicherten immer wieder reduziert.
In der privaten Kranken­versicherung entscheiden individuelle Faktoren (z.B. Alter, Gesundheits­zustand, der durch Gesundheitsfragen geprüft wird) und die vereinbarten Leistungen über die monatlichen Beitrags­kosten. Kurz gesagt: Wer einen PKV-Tarif mit umfangreichen Leistungen wählt, zahlt entsprechend höhere Beiträge. Wer auf Mehr­leistungen verzichtet und einen schlankeren Tarif wählt, zahlt auch weniger. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kranken­versicherung ist der Beitrag nicht an Leistungen geknüpft, sondern an das Einkommen. Wer viel verdient, zahlt auch mehr GKV-Beiträge – unabhängig von den beanspruchten Leistungen.

Ändert sich Ihre Lebens­situation oder Ihr Gesund­heits­zustand, benötigen Sie bestimmte Leistungen Ihres PKV-Tarifs möglicher­weise nicht mehr. Dann können Sie problemlos in einen anderen Tarif wechseln, der Ihre Bedürfnisse besser abdeckt und/oder unter Umständen günstiger ist.

Diese Anpassungs­möglich­keiten haben GKV-Versicherte nicht. Sie zahlen immer denselben Prozent­satz ihres Einkommens – ohne Einfluss auf die versicherten Leistungen. Eine Zubuchung spezieller Leistungen oder Behand­lungen ist im System der gesetz­lichen Kranken­versicherung nicht üblich. Angebote, die über die gesetzlich vorge­sehene Regel­versorgung hinaus­gehen, zahlen Sie in der Regel selbst.

Von der medizinischen Hotline bis zum Patienten­begleiter bzw. der Patientenbegleiterin oder Angeboten während der Schwanger­schaft: Als PKV-versicherte Person erhalten Sie eine Rundum-Betreuung in Versicherungs- oder medizinischen Fragen. Sind Sie beispiels­weise bei der Allianz privat versichert, haben Sie digital Zugang zu umfassenden Services. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Allianz Gesundheitswelt.
Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Versicherungs­pflicht­grenze (oft Einkommens­grenze genannt) über­schreiten: In der privaten Kranken­versicherung richtet sich die Beitrags­höhe nach dem tariflich gewählten Leistungs­umfang, dem Alter bei Vertrags­schluss und Ihrem Gesund­heits­risiko. Unab­hängig davon, wie viel Sie als Arbeit­nehmer:in verdienen. Der Arbeit­nehmer­anteil beträgt in der Regel die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte, den Arbeit­geber­zuschuss oder Beitrags­zuschuss, trägt der Arbeit­geber.
Was Sie zur PKV noch wissen sollten oder welche möglichen Nach­teile die PKV haben kann, lesen Sie in unseren Ratgebern. Oder informieren Sie sich über Begriffe der privaten Kranken­versicherung im Glossar.

Beiträge für die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung (GKV) steigen jährlich an. Der monat­liche Höchst­beitrag liegt heute bereits über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahres­einkommen ab 69.300 Euro oder für Selbst­ständige ist der Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung (PKV) möglich.

Finden Sie jetzt heraus, ob sich ein Wechsel in die Allianz Private Kranken­ver­sicherung lohnt & sichern Sie sich ein unverbind­liches Angebot!

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Gut zu wissen
Um die Vorteile einer privaten Kranken­versicherung auszuschöpfen, achten Sie bei Vertrags­abschluss genau auf den Leistungs­umfang Ihres PKV-Tarifs.

Legen Sie vor Versicherungs­beginn fest, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten – und worauf Sie verzichten können.

Ist in Ihrem Vertrag beispiels­weise keine Chefarzt­behandlung vorgesehen, behandelt Sie im Kranken­haus möglicher­weise ein anderer Arzt oder eine andere Ärztin. Achten Sie daher auf den konkreten Leistungs­umfang bei der Wahl Ihres PKV-Tarifs.

Bewertung & Vergleich
Eine der größten Vorteile einer PKV ist die freie Wahl bei Ihrem Tarif. Durch diese Wahl­frei­heit können Sie alle Leistungen genau nach Ihren Vorstellung kombinieren. Lesen Sie, wie Allianz Tarife bewertet werden:
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Ihre Optionen
Sie können Ihren PKV-Tarif mit frei kombinier­baren Zusatz­bau­steinen erweitern und so je nach Bedarf Ihren persönlichen Gesund­heits­schutz verbessern. Häufig gewählte Zusatz­bau­steine sind beispiels­weise Pflege­zusatz­tarife oder garantierte Unter­bringung im Ein­bett­zimmer. Gesetz­lich Versicherte können ihre Gesund­heits­leistungen mit einer privaten Kranken­zusatz­versicherung erweitern. Damit können sie sich Kosten erstatten lassen, die für Leistungen über dem Niveau der GKV anfallen.
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Berufs­gruppen
Für folgende Personen- und Berufs­gruppen kann eine private Kranken­versicherung von Vorteil sein:
Gut verdienende Angestellte zahlen in der PKV unter Umständen geringere Beiträge als in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Im Gegen­satz zur GKV ist die Beitrags­höhe in der Privat­versicherung einkommens­unab­hängig. Hinzu kommt der gesetzlich vorge­schriebene Arbeit­geber­zuschuss für privat versicherte Arbeit­nehmer:innen. Das heißt: Ihr Chef oder Ihre Chefin ist dazu verpflichtet, einen PKV-Zuschuss zu zahlen, in der Regel die Hälfte.
Ähnlich wie bei fest angestellten gut­verdienenden Personen fällt die PKV für haupt­berufliche Selbst­ständige oft günstiger aus als eine gesetzliche Kranken­versicherung. Im Krank­heits­fall haben Selbst­ständige und Frei­berufler:innen keinen gesetzlichen Anspruch auf Kranken­geld. Eine PKV mit zusätzlicher Kranken­tage­geld-Option schützt Selbst­ständige vor Verdienst­ausfall bei Arbeits­unfähig­keit oder während des Mutter­schutzes.
Beihilfe­berechtigte Beamt:innen (Personen mit Anspruch auf Beihilfe) haben sehr spezifische Vorteile in der PKV. Grund ist das gute Preis-Leistungs-Verhältnis und der Fakt, dass sie nur einen Teil absichern müssen. Sie benötigen in der Regel nur eine soge­nannte Rest­kosten­versicherung, da ihr Dienst­herr im Krank­heits­fall zwischen 50 und 90 Prozent der Krank­heits­kosten bzw. Behand­lungs­kosten über­nimmt. Die GKV bietet eine solche Rest­kosten­versicherung nicht an. Eine PKV schließt mit speziellen Tarifen für Beamte und Beamtinnen die entstehende Versicherungs­lücke und erstattet die verbleibenden Krankheits­kosten bis zu 100 Prozent.

Für junge, gesunde Menschen lohnt sich eine private Kranken­versicherung ganz besonders. Denn: Je jünger Sie bei Eintritt in die PKV sind, desto niedriger fallen Ihre monat­lichen Beiträge aus. Spezielle Aus­bildungs- oder Studenten­tarife verzichten zudem auf Alterungs­rück­stellungen. Treten Sie nach Ausbildungs-/ Studiums­ende Ihren ersten Job an und fallen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze, ist ein Wechsel in die GKV nötig.

Durch Options­tarife sichern Sie vorüber­gehend Ihren Gesund­heits­zustand für die Privat­versicherung. Ein Eintritt in die PKV wird dann möglich, sobald Sie z.B. als angestellte Person mit Ihrem Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze, JAEG, liegen.

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Ein­kommen & Beiträge
Warum Ihr Ein­kommen für den PKV-Abschluss eine Rolle spielt und wie sich Ihre Versicherungs­beiträge berechnen, lesen Sie hier.

Nicht jeder kann eine PKV abschließen. Wie hoch Ihr Einkommen sein muss, damit Sie sich privat kranken­versichern können, hängt von Ihrer Berufs­gruppe ab:

  • Arbeit­nehmer:innen können sich erst ab einer gewissen Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG, auch: Versicherungs­pflicht­grenze) privat kranken­versichern. 2024 liegt diese Einkommens­grenze bei 69.300 Euro im Jahr. Verdienen Sie mehr, können Sie eine private Kranken­versicherung abschließen und ihre Vorteile nutzen.
  • Haupt­beruflich Selbst­ständige und Frei­berufler:innen können unab­hängig von ihrem Einkommen jederzeit eine private Kranken­versicherung abschließen. Das heißt: Es gibt keine Mindest­einkommens­grenze, die sie erreichen müssen. Sie können sich jederzeit privat kranken­versichern und die Vorteile der PKV nutzen.
  • Ärzte und Ärztinnen (selbst­ständig tätig) haben keine Einkommens­grenze für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung.
  • Beamte und Beamtinnen: Für beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen (bzw. Personen mit Anspruch auf Beihilfe) gilt keine Einkommens­grenze für den Eintritt in die PKV.

Die monatlichen Versicherungs­beiträge in der PKV hängen nicht mit Ihrem Einkommen zusammen. Sprich: Unab­hängig von Ihrem Gehalt berechnet sich Ihr PKV-Beitrag nach den gewählten Leistungen sowie Ihrem Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertrags­beginn. Wie viel eine private Kranken­versicherung kostet, kann man nicht pauschal beantworten.

Ob sich eine private Kranken­versicherung für Sie lohnt, ist außerdem nicht primär eine Frage des Geldes. Legen Sie Wert auf eine umfang­reichere medizinische Versorgung, die in der GKV nicht Standard ist, kann eine private Kranken­versicherung sinn­voll sein. Auch für aus­ländische Bürger und Bürgerinnen, die dauer­haft in Deutschland leben möchten, kann die private Kranken­versicherung eine gute Alter­native zur Gesetzlichen sein.

  • Tipp: Je früher Sie in die PKV einsteigen, desto günstiger sind Ihre monatlichen Versicherungs­beiträge. Auch bei Arbeits­losig­keit können Sie unter gewissen Voraus­setzungen in der PKV bleiben.
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Oft gefragt
Auch im Ruhe­stand garantiert eine private Kranken­versicherung Ihren vertraglich fest­gelegten Versicherungs­schutz. Leistungs­kürzungen haben Rentner und Renterinnen in der PKV nicht zu befürchten, selbst wenn ihre Krank­heits­kosten mit zunehmendem Alter steigen.

Was kostet eine private Kranken­versicherung im Alter? Tatsächlich können auch Rentner:innen von stabilen Beiträgen ausgehen: Ab dem 60. Lebens­jahr entfällt der gesetzliche Beitrags­zuschlag von zehn Prozent. Sie profitieren dann von Ihren ange­sparten Rück­lagen. Beantragen Sie zusammen mit Ihrem Renten­versicherungs­antrag einen Beitrags­zuschuss, reduziert sich Ihr monatlicher Versicherungs­beitrag zusätzlich.

Vorteil garantierte Beitrags­entlastung: Mit einer soge­nannten Vorsorge­komponente können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter (ab Alter 65) garantiert und lebens­lang senken.

Beispiels­weise können Sie mit der Allianz Vorsorge­komponente V Ihre Beiträge zur PKV im Alter reduzieren: Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie mit diesem Bau­stein bis zu 80 Prozent weniger im Monat. Die Finanz­stärke der Allianz sorgt dabei für die Stabilität dieser Beiträge.

Gut zu wissen

Ja. Ihre PKV-Beiträge gelten als Vorsorge­auf­wendungen und sind als Sonder­aus­gaben zum Teil in der Steuer­erklärung absetzbar. Steuerlich geltend machen können Sie in der Regel die soge­nannte Basis­absicherung.

Tipp: Steuerlich absetzbar sind nicht nur Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern auch die Ihrer privat versicherten Familien­mitglieder.

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
  • Ist nach dem Wechsel in die private Kranken­versicherung eine Rück­kehr in die gesetzliche Kranken­versicherung möglich?

    Wer einmal privat kranken­versichert ist, kann nur unter bestimmten Bedingungen in die gesetzliche Kranken­versicherung zurück­kehren. Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist zum Beispiel in diesen Fällen möglich:

    • Angestellte können von der PKV in die GKV zurück­wechseln, wenn ihr Einkommen unter die soge­nannte Versicherungs­pflicht­grenze (2024: 69.300 Euro) sinkt.
    • Selbst­ständige können von der PKV in die GKV wechseln, wenn sie in ein sozial­versicherungs­pflichtiges Arbeits­verhältnis wechseln. Voraus­gesetzt, ihr Einkommen liegt unter der Versicherungs­pflicht­grenze (privat Versicherung Grenze).
  • Gibt es in der privaten Kranken­versicherung eine Basis­absicherung?

    Ja. Seit 2009 sind private Kranken­versicherungs­unter­nehmen verpflichtet, einen Basistarif anzu­bieten. Die Vertrags­leistungen der PKV-Basis­absicherung müssen hin­sichtlich Art, Umfang und Höhe mit den Leistungs­niveau der gesetz­lichen Kranken­versicherung vergleich­bar sein.

    Im Gegen­satz zu anderen PKV-Tarifen besteht bei der Basis­absicherung Annahme­zwang (= Kontra­hierungs­zwang). Das heißt: Die private Kranken­versicherung ist verpflichtet, alle Personen aufzu­nehmen, die die gesetzlichen Voraus­setzungen erfüllen und den Basis­tarif beantragen.

  • Muss ich mich beim Wechsel in die PKV selbst um die Kündigung der gesetz­lichen Kranken­versicherung kümmern?

    Ja. Bei einem Wechsel von GKV zu PKV kümmert sich die versicherte Person selbst um die Kündigung. Der Wechsel erfolgt nicht auto­matisch. Beachten sollten Sie auch, dass Sie vor einer GKV-Kündigung die Bestätigung Ihres neuen PKV-Versicherers erhalten.

    Bei einem Wechsel in die private Kranken­versicherung ist es wichtig, dass Sie die Kündigungs­fristen der GKV einhalten. Normaler­weise beenden Sie Ihre Mitglied­schaft zwei volle Monate zum Monats­ende. Zum Beispiel: Kündigen Sie Ihre GKV am 25. April, können Sie sich ab 1. Juli privat versichern. Aber: Die 12-Monats­bindung an die gesetzliche Kranken­versicherung entfällt bei einem Wechsel in die PKV.

  • Gibt es die private Kranken­versicherung als Familien­versicherung?

    Nein, eine private Kranken­versicherung für Familien gibt es nicht. Nur gesetzliche Kranken­versicherungen bieten Familien­versicherungen an. Darüber können Eltern zum Beispiel ihre Kinder beitrags­frei mitver­sichern. In der PKV hin­gegen muss jedes Familien­mitglied einen eigenen Kranken­versicherungs­vertrag abschließen und eigene Beiträge zahlen.

    Vorteil einer privaten Kranken­versicherung für Kinder: Kinder­tarife sind häufig günstiger als reguläre Erwachsenen­tarife. Denn für Kinder werden keine Alters­rück­stellungen gebildet. Darüber hinaus können privat versicherte Mütter und Väter auch für ihr Neu­geborenes eine PKV abschließen. Ihr Vorteil ist der soge­nannte Kontra­hierungs­zwang. Das heißt: Der Versicherer darf den Antrag für das neuge­borene Kind nicht ablehnen.

    Ehe­partner:innen und einge­tragene Lebens­partner bzw. Lebenspartnerinnen von privat ­Versicherten können die Vorteile der PKV eben­falls in Anspruch nehmen. Diese Möglich­keit haben aller­dings nur Ehe­partner bzw. Ehepartnerinnen ohne eigenes Einkommen oder mit gering­fügiger Beschäftigung (Minijob) sowie Ehe­partner:innen von Beamten bzw. Beamtinnen.

  • Warum steigen die Beiträge der PKV im Laufe der Jahre?

    Die monatlichen Kosten Ihrer privaten Kranken­versicherung erhöhen sich aus verschiedenen Gründen:

    • Weil medizinische Be­handlungen teurer werden.
    • Weil Versicherungen die jährliche Inflation von durch­schnitt­lich zwei Prozent in ihre Beiträge einkalkulieren.
    • Weil die Leistungen der PKV konti­nuierlich erweitert und an den aktuellen Stand der Medizin (neueste Therapie­ansätze) angepasst werden.

    Damit Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung mit zunehm­endem Alter nicht ansteigen, enthält Ihr monatlicher Beitrag einen bestimmten Anteil an soge­nannten Alterungs­rück­stellungen. Sie dienen in der privaten Kranken­ver­sicherung dazu, im Alter steigende Krank­heits­kosten auszu­gleichen. Ihr PKV-Beitrag wird so auf einem Niveau gehalten.

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