In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmer sind immer krankenversichert, entweder gesetzlich oder privat. Werden Sie krank, zahlt bzw. erstattet je nach Versicherungsart die GKV oder PKV die Kosten für medizinische Behandlungen und andere medizinische Versorgungen.
Was ist in der GKV und PKV gleich?
Folgende Leistungen gelten in Deutschland als Grundversicherungsschutz und werden sowohl gesetzlich als auch privat übernommen:
- Ambulante ärztliche Behandlungen (z.B. in Arztpraxen)
- Zahnärztliche Versorgung
- Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
- Stationäre Aufenthalte und Behandlungen (z.B. in Krankenhäusern)
- Medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen für Schwangere bei der Entbindung
Als Krankenversicherter haben Sie automatisch auch eine Pflegeversicherung
WeitererVorteil: Mit dem Abschluss einer Krankenversicherung schließen Sie in Deutschland auch immer eine Pflegeversicherung ab: gesetzlich oder privat. Ihre Pflegeversicherung greift, wenn Sie sich aufgrund z.B. einer schweren Krankheit nicht mehr selbst versorgen können und Hilfe im Alltag benötigen. Oder, wenn Sie im Alter pflegebedürftig werden. In beiden Fällen erhalten Sie gegebenenfalls einen Pflegegrad und gelten als Pflegebedürftiger.