Private Krankenversicherung für ausländische Bürger:innen
- In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Das heißt: Wenn Sie aus dem Ausland kommen und dauerhaft in Deutschland leben möchten, müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen können.
- Ob Sie in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abschließen müssen – oder sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern können, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.
- Es gibt wichtigeBesonderheiten in einer privaten Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Selbstständigen und Studierenden.
- Prinzipiell ist eine bestehende Krankenversicherung Voraussetzung für die Ausstellung eines Visums durch die Ausländerbehörde. Welche Krankenversicherung die aus dem Ausland kommende Person wählt, hängt ab von: Aufenthaltsdauer, Herkunftsland und Berufsgruppe.
Unterschiede zwischen Personen aus EU- und Nicht-EU-Ländern
Bürger und Bürgerinnen, die aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen, können oft in der Krankenversicherung ihres Heimatlandes versichert bleiben. Das gilt auch für Staatsangehörige aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Voraussetzung ist, dass ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik nur vorübergehend ist. Ab wann ein Aufenthalt nicht mehr als vorübergehend gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Die Versicherungsleistungen (des Heimatlandes) unterscheiden sich oft von den Leistungen einer deutschen Krankenversicherung. Deshalb kann es sein, dass ausländische Versicherungsnehmer:innen bestimmte Kosten in Deutschland selbst zahlen.
Private Zusatzversicherungen bieten GKV-Versicherten hier einen ergänzenden Schutz und schließen die Versorgungslücke. Hingegen genießen privat krankenversicherte ausländische Bürger:innen bereits einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und benötigen in der Regel keine Zusatzversicherungen.
EU-Bürger:innen
Wer aus EU-Ländern wie Spanien oder Italien kommt, kann bei seiner Krankenversicherung im Herkunftsland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Damit wird die ausländische Krankenversicherung in Deutschland anerkannt. Mit der EHIC stehen ausländischen Personen jedoch ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen zu.
Können diese verschoben werden, bis die Person wieder zurück im Heimatland ist, werden sie nicht übernommen. Grundsätzlich haben Ausländer:innen in Deutschland aber Anspruch auf alle Leistungen, die gesetzlich krankenversicherte Deutsche auch haben.
Nicht-EU-Bürger:innen
Mit bestimmten Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Damit wird die ausländische Krankenversicherung in der Bundesrepublik anerkannt. Das Sozialversicherungsabkommen gilt beispielsweise für Arbeitnehmende aus Bosnien und Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Türkei oder Tunesien.
Alle anderen Personen benötigen sowohl ein Visum als auch eine passende Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland. Hierfür gibt es spezielle Reiseversicherungen bzw. Incoming-Versicherungen für Ausländer:innen, die für einen begrenzten Zeitraum gültig sind. Wer länger in Deutschland bleibt, schließt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ab.