Gesetzliche Krankenversicherung
GKV |
Private Krankenversicherung
PKV |
Beiträge (Kosten & Tarife)
Finden Sie im Ratgeber mehr zu möglichen PKV Tarifen und Beiträgen, z.B. für Arbeitnehmer. |
Die Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen ab. Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Zuzüglich eines Zusatzbeitrags, der je nach GKV variiert. Arbeitnehmer:innen übernehmen den Versicherungsbeitrag je zur Hälfte, der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte. Selbstständige zahlen den Beitrag in der (sogenannten freiwilligen Krankenversicherung) allein. Auch bei freiwillig Versicherten hängt der Beitrag vom Einkommen ab. |
Wie hoch der Beitrag ist, hängt von den im Tarif vereinbarten Leistungen und vom Gesundheitszustand des Versicherten ab. Je umfangreicher die Leistungen sind, desto höher ist in der Regel der Beitrag. |
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Leistungen
Lesen Sie im Ratgeber mehr zu den Leistungen der Privaten Krankenversicherung. |
Die Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz geregelt und identisch. Unterschiede gibt es meist nur bei wenigen Zusatzleistungen. |
Bei privaten Krankenversicherungen können Versicherte den Leistungsumfang selbst über Ihren gewählten Tarif festlegen. |
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Wie erfolgt die Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung?
Finden Sie im Ratgeber PKV Kostenerstattung mehr dazu, wie diese in der Privaten Krankenversicherung erfolgt. |
Behandlungskosten übernimmt die GKV direkt, Versicherte gehen nicht in Vorleistung bzw. Vorkasse. Die Versicherten müssen Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel leisten. |
Privat Versicherte erhalten vom Arzt eine Rechnung, die sie in der Regel selbst bezahlen und anschließend bei ihrer PKV einreichen. Der Versicherer erstattet anschließend die Kosten in tariflich vereinbarter Höhe. Ausnahme: Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus. Hier kommt eine direkte Kostenübernahme der PKV in Frage. |
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Selbstbeteiligung
Details finden Sie im Ratgeber Selbstbeteiligung in der PKV. |
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es meist keine Selbstbeteiligung. Allerdings bieten einige Krankenkasse einen Wahltarif mit Selbstbehalt an. Die Mitglieder tragen dabei einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen selbst. Dafür erhalten sie eine Prämie von der Krankenkasse. |
In der privaten Krankenversicherung gibt es Tarife mit Selbstbeteiligung. Wer einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählt, profitiert von günstigeren Beiträgen. |
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Vorerkrankungen
Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Vorerkrankungen in der Privaten Krankenversicherung. |
Vorerkrankungen haben keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe oder Versicherungsfähigkeit. Erfüllen Antragsteller:innen die Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung, darf die GKV sie nicht ablehnen. |
Vorerkrankungen führen in der Regel zu einem höheren Versicherungsbeitrag (Risikozuschläge). Versicherer können Antragsteller:innen aufgrund ihres Gesundheitszustands unter Umständen auch ablehnen. |
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