Umwandlung der Beitrags­rückerstattung in die Vorsorge­komponente V

Schon jetzt an später denken

  •   Beiträge Ihrer Krankenversicherung im Alter spürbar senken
  •   Steuern sparen
  •   Von der Finanzkraft der Allianz profitieren
Wenn Sie jetzt mit der regelmäßigen Umwandlung beginnen, sichern Sie sich schon heute eine Beitragsreduzierung ab Alter 65 - lebenslang und garantiert.
 

Die hier dargestellte Beispielrechnung zeigt einen heute 35-jährigen Kunden mit 6.000 Euro Jahresbeitrag.

Die Beitragsrückerstattung setzt sich zusammen aus einer tariflich garantierten BRE von 10 % und einem zusätzlichen Bonus von bis zu 30 % 

Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung/.

Im Beispiel erhält der Kunde bei Leistungsfreiheit im 1. Jahr eine Beitragsrückerstattung von 25 Prozent (=1.500 Euro). Diese Beitragsrückerstattung steigt bei weiterer Leistungsfreiheit sogar an. Auf bis zu 40 % (=2.400 Euro) ab dem 4. Jahr. Vorausgesetzt, der Bonus wird in den entsprechenden Kalenderjahren gewährt.

*Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen sind nicht dargestellt.

Ausgezeichnete Finanz­stärke
Allianz - Service Hotline
Ein Anruf genügt
Allianz - Service Hotline

Wenn Sie Ihre Beitragsrückerstattung in die Vorsorgekomponente V umwandeln möchten, rufen Sie uns einfach an unter 08 00 41 00 109 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).

Wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.

Service-Hotline Mo bis Fr 8 - 20 Uhr
  • Abschließbar für Personen, die bereits 21, aber noch nicht 65 Jahre alt sind.
  • Wenn Sie eine künftige Umwandlung einmal nicht mehr wünschen, genügt ein schriftlicher Widerruf.
  • Bei Kündigung oder Beendigung der Vorsorgekomponente V gehen die Einzahlungen, die noch nicht für eine Beitragsentlastung verwendet wurden, nicht verloren.

Hier finden Sie die für die Umwandlung wichtigen Informationen:

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