Je älter Sie werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie früher oder später zum Arzt müssen. Unabhängig von Ihrer gesundheitlichen Konstitution steigen deshalb langfristig die Kosten jeder Krankenversicherung – egal ob privat oder gesetzlich. Das lässt sich auf drei Faktoren zurückführen
Letzteres führt zu besseren Behandlungsverfahren, die Ihre persönliche Patientenversorgung verbessern – jedoch gleichzeitig die Kosten des Gesundheitssystems erhöhen.
Info: Beitragsanpassungen sind gesetzlich geregelt
Als Privatversicherter haben Sie Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch Ihre Deutsche Rentenversicherung. Dieser Zuschuss wird monatlich bezahlt. Er berechnet sich vergleichbar zu dem, der Rentnern bezahlt wird, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dabei gilt es Folgendes zu beachten: Der Zuschuss folgt dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen (14,6 %) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragsatzes der GKV. Für das Jahr 2021 liegt dieser bei 1,3%. Er beträgt somit: 7,95% (7,3 + 0,65%) des Rentenzahlbetrages.
Info: Der Zuschuss darf nicht die Hälfte des kompletten PKV-Beitrages übersteigen. Er ist auf 50 % des PKV-Beitrages begrenzt.