Eine Psychotherapie ist bei den meisten Privaten Krankenversicherungen genehmigungspflichtig (antragspflichtig). Daher schicken Sie am besten gleich nach dem Erstgespräch einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung an Ihre PKV. Liegt Ihnen bereits ein Kostenvoranschlag für die geplante Therapie vor, können Sie diesen Ihrem Antrag beifügen.
Im Anschluss wird die Private Krankenversicherung entweder mit einer Bewilligung reagieren oder Ihnen zusätzliche Formulare zusenden. Dabei handelt es sich um Patienten- und Behandlerfragebögen, die Sie und Ihr Psychotherapeut ausfüllen und zurückschicken müssen.
Oftmals Prüfung durch Gutachter oder Vertragsarzt
Da private Krankenversicherungsunternehmen in der Regel nur für tatsächliche psychische Störungen aufkommen, lassen sie Anträge oftmals von einem Gutachter oder Vertragsarzt prüfen. Dieser hinterfragt insbesondere die Begründung des Psychotherapeuten, warum die Behandlung in Ihrem Fall notwendig ist.
Stimmt der Gutachter zu, bewilligt die PKV Ihren Antrag auf Psychotherapie und übernimmt eine bestimmte Anzahl an Sitzungen. Abhängig vom Therapieverfahren und Ihren individuellen Tarifbedingungen gewährt der Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente.
Gut zu wissen: Hat die Private Krankenversicherung Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten – und zwar vollständig. Sie müssen nichts hinzuzahlen.