Mann sitzt beim Psychotherapeuten und führt ein Erstgespräch für seine Psychotherapie
Be­hand­lungen, Ab­rech­nung & Co.

Psycho­therapie in der Privaten Kranken­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ob und in welchem Umfang eine Psycho­therapie von der Privaten Kranken­versicherung übernommen wird, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer – und hängt vom Tarif ab.
  • Je nach abgeschlossenem Tarif und dessen Leistungs­umfang übernimmt die Private Kranken­versicherung (PKV) meist eine bestimmte Anzahl an Therapie­sitzungen pro Jahr.
  • Relativ neu sind Online-Therapie­angebote, für die Private Kranken­versicherungen die Kosten übernehmen. Auch Online-Services für Ihre seelische Gesundheit wie z. B. Schlaf Coaching, Stress Coaching oder Burnout Coaching zählen heute vielfach zu den Service­angeboten, die im Rahmen eines PKV-Tarifs geboten werden.
  • Fangen Sie als Versicherter in einer Privaten Kranken­versicherung eine Psycho­therapie neu an, hat dies keinen Einfluss auf Ihren Beitrags­satz. Möchten Sie in eine PKV wechseln, kann eine zurück­liegende, bereits abge­schlossene oder laufende Psycho­therapie den Eintritt in die PKV unter Umständen erschweren.

Die Allianz über­nimmt in der Regel, je nach Tarif, bis maximal 50 Sitzungen pro versicherte Person und Ver­sicherungs­jahr. In den höher­wertigen Tarifen (Best-Niveau) entfällt diese Begrenzung.

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Überblick
Für welche psycho­therapeu­tischen Behandlungen die Private Krankenversicherung aufkommt, ist von Versicherer zu Versicherer unter­schiedlich. Das liegt daran, dass der Leistungs­umfang der Psycho­therapie nicht in den Muster­bedingungen des PKV-Verbandes geregelt ist.
Infolge dessen hängen die Leistungen der PKV
bei Psycho­therapie von Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungs­vertrag ab (§ 192 Abs. 1 VVG). Die Private Kranken­versicherung deckt nur solche Psycho­therapie-Behandlungen ab, die in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag aus­drücklich auf­geführt sind.
Die Psycho­therapie umfasst ver­schiedene thera­peutische Verfahren. Hierzu gehören Psycho­analyse, tiefen­psychologisch fundierte Psycho­therapie und Verhaltens­therapie. Welche Behandlungs­form Sie in Anspruch nehmen bzw. medizinisch benötigen, hängt von ver­schiedenen Faktoren ab, zum Beispiel Art und Schwere Ihrer psychischen Erkrankung.
  • Depressive Störungen (Depressionen)
  • Angst­erkrankungen
  • Zwangs­störungen
  • Psycho­somatische Störungen
  • Sucht­erkrankungen
  • Persönlichkeits­störungen
  • Psychische Be­ein­trächti­gungen oder Be­hin­de­rungen aufgrund schwerer körperlicher Er­krankungen, traumatischer Er­leb­nisse oder Psychosen
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Abrechnung
Ob und in welchem Umfang Ihre PKV die Kosten für eine Psycho­therapie erstattet, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. Meist begrenzen Versicherungs­unternehmen die Erstattungs­summe (bzw. Sitzungen) pro Privat­versicherten und pro Kalender­jahr.

Der gewählte Kranken­versicherungs­tarif ist bestimmend für den Erstattungs­umfang von psycho­therapeutischen Leistungen. In der Regel sind Therapie­kosten nur bis zu einer gewissen Ober­grenze erstattungs­fähig. Die meisten Privaten Kranken­versicherungen deckeln die Kosten­übernahme, indem Sie die Therapie­sitzungen auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr beschränken.

Hinweis: Bei Beamten übernimmt der Dienst­herr durch die Beihilfe einen Teil der Psycho­therapie-Kosten. In der Regel sind es bis zu 50 Prozent je nach Bundes­land und je nach privat versichertem pro­zentu­alen Anteil (z. B. 30 oder 50 Prozent). Den Antrag müssen Beamte im Voraus stellen. Die meisten Beihilfe­tarife sehen zudem eine Be­grenzung der Sitzungs­anzahl vor.

Wie die Psycho­therapie-Kosten innerhalb der PKV ab­gerechnet werden, hängt von Art und Qualifikation des be­handelnden Psycho­therapeuten ab. Man unter­scheidet zwischen ärztlichen und psycho­logischen Psycho­therapeuten:

  • Ärzt­liche Psycho­therapeuten (= approbierte Ärzte mit psycho­therapeutischer Weiter­bildung) stellen ihren Patienten eine Rechnung nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) aus.
  • Psycho­logische Psycho­therapeuten (= Psycho­logen mit Psycho­therapeuten-Ausbildung) sowie Kinder- und Jugendlichen-Psycho­therapeuten rechnen nach der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeuten (GOP) ab.

Grund­voraus­setzung für die Kosten­über­nahme ist zudem die medizinische Not­wendig­keit der Therapie.

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Gut zu wissen
Nein, die Beiträge Ihrer Privaten Kranken­versicherung ändern sich durch die Inanspruch­nahme einer Psycho­therapie nicht. Die Beitrags­kosten bleiben gleich – egal, wie viele medizinische Behandlungen Sie in Anspruch nehmen.

Auch die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben für die gesamte Vertrags­lauf­zeit erhalten.

Egal, ob für PKV-versicherten Arbeitnehmer, Selbst­ständigen, Arzt, Studenten oder Beamten: Eine Beitrags­anpassung kommt in der PKV nur dann vor, wenn die tat­sächlichen Gesundheits­kosten einer Versicherten­gruppe zu stark von den ver­an­schlagten Kosten ab­weichen. Das passiert in der Regel als Folge von Inflation und steigenden Kosten durch medi­zinischen Fort­schritt.

Ratgeber
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Besonderheiten
Ist eine Online-Therapie als medizinische Heil­behandlung notwendig, übernehmen private Versicherer unter Umständen auch dafür die Kosten. Fern­behandlungen werden allerdings je nach PKV unter­schiedlich gewertet.
Grund­sätz­lich gilt: Die PKV erstattet Kosten für medizinisch not­wendige Heil­be­hand­lungen, die wirksam und nützlich für den Patienten sind. Das gilt auch für tele­medizinische oder online­basierte Therapien. Ob Ihre Private Krankenversicherung die Kosten für Online-Therapien erstattet, hängt also davon ab, ob diese als medizinisch not­wendige Heil­behand­lungen ein­gestuft werden.

Welche Be­handlungs­art diese Kriterien erfüllt, lässt sich pauschal nicht be­ant­wor­ten. Fest steht: Bei vielen psychischen Er­krankungen ist eine Therapie von „An­gesicht zu An­gesicht“ not­wendig, beispiels­weise bei Patienten mit sozio­pathischen oder suizidalen Tendenzen, Angst­störungen oder Depressionen. In diesen Fällen wäre eine Online-Therapie medizinisch nicht ausreichend, sodass die PKV den Antrag ablehnen kann.

Zudem ist in ärztlichen und psycho­thera­peutischen Berufs­ordnungen vor­geschrieben, dass der Kontakt zwischen Patient und Therapeut persönlich stattfinden muss. Daher genehmigt die Private Kranken­versicherung Fern­behand­lungen als Leistung nur in begründeten Ausnahme­fällen und unter Beachtung besonderer Sorgfalts­pflichten. Der Therapeut muss die Online-Therapie genauso durch­führen können, als wäre der Patient bei ihm in der Praxis.

Online-Services für eine Ver­besserung der seelischen Gesund­heit zählen heute vielfach zu den Service­angeboten, die im Rahmen eines PKV-Tarifs geboten werden. Sie sollen die seelische Gesund­heit stärken und ver­bessern. Dazu gehören beispiels­weise digitale Angebote für besseren Schlaf, Burnout Coaching oder Stress Coaching.

Finden Sie im Rat­geber alle Details zu den grund­sätzlichen und Ihren  persönlichen Vorteilen einer Privaten Kranken­versicherung.

Die Allianz Private Kranken­versicherung beispiels­weise bietet privat Kranken­voll­versicherten eine Teilnahme und Kosten­über­nahme am Online Programm Mein PsychoCoach Online des Partners Novego für das Programm Depressionen bewältigen an. Finden Sie hier weitere Therapie­angebote der Allianz PKV für seelische und psychische Gesund­heit.

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Antrag­stellung
Eine Psycho­therapie ist bei den meisten Privaten Kranken­versicherungen genehmigungs­pflichtig (antrags­pflichtig). Daher schicken Sie am besten gleich nach dem Erst­gespräch einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psycho­thera­peutischen Behandlung an Ihre PKV.

Liegt Ihnen bereits ein Kosten­voranschlag für die geplante Therapie vor, können Sie diesen Ihrem Antrag bei­fügen.

Im Anschluss wird die Private Kranken­versicherung entweder mit einer Be­willi­gung reagieren oder Ihnen zu­sätzliche Formulare zu­senden. Dabei handelt es sich um Patienten- und Behandler­fragebögen, die Sie und Ihr Psycho­thera­peut aus­füllen und zurück­schicken müssen.

Da pri­va­te Kranken­versicherungs­unter­nehmen in der Regel nur für tat­sächliche psychische Störungen auf­kommen, lassen sie Anträge oftmals von einem Gut­achter oder Vertrags­arzt prüfen. Dieser hinter­fragt ins­besondere die Be­grün­dung des Psycho­thera­peuten, warum die Behandlung in Ihrem Fall not­wendig ist.

Stimmt der Gut­achter zu, bewilligt die PKV Ihren Antrag auf Psycho­thera­pie und über­nimmt eine bestimmte Anzahl an Sitzungen. Abhängig vom Thera­pie­ver­fah­ren und Ihren indi­vidu­ellen Tarif­be­dingungen ge­währt der Versicherer sehr unter­schiedliche Stunden­kontingente.

Gut zu wissen: Hat die Private Kranken­versicherung Ihren Antrag auf Psycho­therapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten – und zwar voll­ständig. Sie müssen nichts hinzu­zahlen.

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Tipps
Suchen Sie eine Private Kranken­versicherung, welche die Kosten für Psycho­therapie zu einem möglichst hohen Prozent­satz und für eine hohe Zahl an Sitzungen übernimmt? Dann hilft ein Anbieter- und Tarif­vergleich. Denn Leistungs­umfang und Kosten­erstattung können deutlich variieren.

Ob eine PKV im Bereich Psycho­therapie gut aufgestellt ist, lässt sich anhand folgender Kriterien fest­stellen:

  • Anzahl der Therapie­stunden (Sitzungen): Die PKV sollte mindestens 30 Sitzungen pro Jahr über­nehmen. Denn eine Kurz­zeit­therapie umfasst bereits bis zu 24 Therapie­einheiten. Mit Probe­sitzungen sind 30 Einheiten also schnell „aufgebraucht“.
  • Höhe der erstatteten Kosten pro Sitzung (in Prozent): Es gibt Private Kranken­versicherungen, welche die ersten 30 Einheiten zu 100 Prozent erstatten, alle weiteren Therapie­sitzungen aber nicht mehr über­nehmen. Andere Anbieter zahlen wiederum ab der ersten Sitzung nur 75 Prozent der Kosten, über­nehmen dafür aber bis zu 50 Sitzungen im Jahr.
  • Qualifikation des Therapeuten: Während die Kosten­übernahme der PKV bei ärztlichen Psycho­therapeuten (Medizin­studium + psycho­therapeutische Weiter­bildung) meist kein Problem darstellt, kann eine Über­nahme der Kosten bei psycho­logischen Psycho­therapeuten oder Heil­praktikern mit Ein­schränkungen verbunden sein.
  • Stationäre Behandlung: Gute private Kranken­versicherungs­tarife leisten bei Psychotherapie sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Das heißt: Sie übernehmen auch die Kosten für längere Klinik­aufenthalte – ohne Beschränkung auf einen maximalen Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von Behandlungs­tagen.

Fazit: Nicht jede Private Kranken­versicherung mit Kosten­übernahme für psychische Be­hand­lungen deckt in jedem Tarif die gleichen Leistungen ab. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungs­bedingungen und ein Vergleich des Leistungs­umfangs ist daher unerlässlich.

Die Allianz Private Kranken­versicherung über­nimmt in der Heil­kosten­voll­versicherung in der Regel bis zu 50 Sitzungen pro Versichertem und Versicherungs­jahr. In manchen Tarifen (Best-Niveau) entfällt diese Begrenzung sogar.

Die Allianz Private Kranken¬versicherung über¬nimmt in den meisten Tarifen bis zu 100 Prozent Kosten¬erstattung bis zur 30. Sitzung und danach in der Regel 70 Prozent. In den höher¬wertigen Tarifen (Best-Niveau) entfällt die Be¬grenzung auf 50 Sitzungen pro Versichertem und Versicherungs¬jahr.

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Ist der Eintritt in die Private Kranken­versicherung trotz Psycho­therapie möglich?

    Ja, die Aufnahme in die PKV ist trotz erfolgter (abgeschlossener) Psycho­therapie in der Regel möglich. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung ermittelt der Versicherer, wie lange Ihre Psycho­therapie zurückliegt. Der abgefragte Zeit­raum variiert je nach Anbieter und liegt meist zwischen fünf und zehn Jahren. Fand Ihre Psycho­therapie vor diesem Zeit­raum statt, steht Ihnen einer Aufnahme in die PKV nichts entgegen.

    Bei laufender Psycho­therapie ist der Eintritt in die Private Kranken­versicherung hingegen nicht möglich. Auch wenn Ihre psychische Vor­erkrankung sehr schwer­wiegend war, wird die PKV Ihren Antrag in der Regel ablehnen.

    Wichtig: Eine Psycho­therapie sollten Sie Ihrer Privaten Kranken­versicherung trotzdem nie verschweigen. Ansonsten riskieren Sie Leistungs­kürzungen oder einen späteren Aus­schluss aus der PKV.

  • Kann eine erfolgte Psycho­therapie die Auf­nahme in eine Private Kranken­versicherung erschweren (PKV Gesundheits­fragen bei Psycho­therapie)?

    Ja, eine zurück­liegende Psycho­therapie kann den Eintritt in eine PKV erschweren – oder sogar verhindern. Das hängt von Art und Schwere Ihrer Erkrankung, der Behandlungs­dauer und Ihrem aktuellen Gesundheits­zustand (laut Gesundheits­fragen) ab. Denn bei Antrags­stellern mit psychischen Vor­erkrankungen wägt die Private Kranken­versicherung genau ab, ob ein Vertrag zustande kommen kann und ob ein Risiko­zuschlag sinnvoll ist.

    Liegt Ihre Psycho­therapie bereits länger zurück und schätzt der Versicherer Ihr Rückfall­risiko gering ein, wird er Ihren Antrag in der Regel annehmen. Aufgrund Ihrer Krankheits­geschichte ist es wahr­schein­lich, dass die Kranken­versicherung einen Risiko­zuschlag auf Ihren monatlichen Beitrag berechnet. Damit gleicht sie das höhere Kosten­risiko aus.

    Rechnet die PKV allerdings damit, dass Sie künftig wieder eine Therapie benötigen, wird sie Ihren Versicherungs­antrag unter Umständen entweder komplett ablehnen oder zumindest auf einen Leistungs­ausschluss für psychische Erkrankungen bestehen.

  • Ist ein Vorab-Antrag Voraus­setzung für die Psycho­therapie?

    Nein, ein Vorab-Antrag ist keine zwingende Voraus­setzung für eine Psycho­therapie. Da die Erstattung von psycho­therapeutischen Leistungen bei Privaten Kranken­versicherungen nicht einheitlich geregelt ist, gibt es auch kein standard­isiertes Antrags­verfahren. Nichts­desto­trotz ist die Psycho­therapie bei den meisten Privaten Kranken­versicherungen genehmi­gungs­pflichtig. Privat Kranken­versicherte sollten sich die Psycho­therapie daher vorab von Ihrer PKV bewilligen lassen.
  • Wieviel kostet eine privat bezahlte Psycho­therapie?

    Haben Sie keine nach­gewiesene psychische Störung, ist eine Kosten­übernahme der Psycho­therapie durch die Private Kranken­versicherung nicht begründet. Selbst­verständlich können Sie Therapie­stunden als Selbst­zahler in Anspruch nehmen. Für folgende Therapie­arten gelten folgende Kosten pro Sitzung:

    • Verhaltens­therapie: 100,50 Euro
    • Tiefen­psycho­logisch fundierte Psycho­therapie: 92,50 Euro
    • Analytische Psycho­therapie: 92,50 Euro.

    Der Arzt rechnet nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) ab, der psycho­logische Psycho­therapeut nach der Gebühren­ordnung für psycho­logische Psycho­therapeuten und Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapeuten (GOP).

  • Gibt es Besonder­heiten in Bezug auf stationäre Psycho­therapie bei der PKV?

    Ja, die Kosten für eine stationäre Psycho­therapie erstattet die Private Kranken­versicherung nicht einfach so. Die Kosten­zusage ist in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft:

    • In manchen Fällen ist eine vorherige schriftliche Zusage vor Antritt des stationären Aufenthalts zwingend erforderlich. Daher empfiehlt es sich vor Beginn der Kranken­haus­behandlung, Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen.
    • Der Arzt muss zudem die Not­wendigkeit einer stationären Behandlung eindeutig begründen. Einige Versicherer verlangen vor Therapie­beginn einen aus­führlichen Bericht dazu.
    • Die Therapie selbst muss durch einen Facharzt für Psycho­therapie oder einen psycho­logischen Psycho­therapeuten erfolgen.
  • Warum lohnt sich der Abschluss einer Privaten Zusatz­versicherung für GKV-Versicherte bei einer Psycho­therapie?

    Erfüllen Sie die Voraus­setzungen, gehört die Kosten­übernahme von Psycho­therapien zum Leistungs­umfang der gesetzlichen Kranken­versicherung. Doch nicht immer sind diese Voraus­setzungen erfüllt, zum Beispiel, wenn Sie sich von einem Heil­praktiker statt von einem Psycho­therapeuten behandeln lassen möchten.Oder weil das Behandlungs­verfahren von der GKV nicht anerkannt wird.

    Dann kann eine Private Kranken­zusatz­versicherung für eine Psycho­therapie sinnvoll sein. Der Tarif muss die Heil­praktiker­behandlung umfassen, ansonsten besteht kein Versicherungs­schutz für Heil­praktiker­behandlungen.

    Weitere Vorteile einer Privaten Kranken­zusatz­versicherung:

    • Die Psycho­therapie wird bei Ihrer gesetzlichen Kranken­kasse nicht akten­kundig.
    • Der Bürokratie- und Zeit­auf­wand ist geringer
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