Mann sitzt beim Psychotherapeuten und führt ein Erstgespräch für seine Psychotherapie
Behandlungen, Abrechnung & Co.

Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie von der Privaten Krankenversicherung übernommen wird, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer – und hängt vom Tarif ab.
  • Je nach abgeschlossenem Tarif und dessen Leistungsumfang übernimmt die Private Krankenversicherung (PKV) meist eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen pro Jahr.
  • Relativ neu sind Online-Therapieangebote, für die Private Krankenversicherungen die Kosten übernehmen. Auch Online-Services für Ihre seelische Gesundheit wie z.B. Schlaf Coaching, Stress Coaching oder Burnout Coaching zählen heute vielfach zu den Serviceangeboten, die im Rahmen eines PKV-Tarifs geboten werden.
  • Fangen Sie als Versicherter in einer Privaten Krankenversicherung eine Psychotherapie neu an, hat dies keinen Einfluss auf Ihren Beitragssatz. Möchten Sie in eine PKV wechseln, kann eine zurückliegende, bereits abgeschlossene oder laufende Psychotherapie den Eintritt in die PKV unter Umständen erschweren.

Die Allianz übernimmt in der Regel, je nach Tarif, bis maximal 50 Sitzungen pro versicherte Person und Versicherungsjahr. In den höherwertigen Tarifen (Best-Niveau) entfällt diese Begrenzung.

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Überblick

Für welche psychotherapeutischen Behandlungen die Private Krankenversicherung aufkommt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Das liegt daran, dass der Leistungsumfang der Psychotherapie nicht in den Musterbedingungen des PKV-Verbandes geregelt ist. 

Infolge dessen hängen die Leistungen der PKV bei Psychotherapie von Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab (§ 192 Abs. 1 VVG). Die Private Krankenversicherung deckt nur solche Psychotherapie-Behandlungen ab, die in Ihrem Versicherungsvertrag ausdrücklich aufgeführt sind.

Die Psychotherapie umfasst verschiedene therapeutische Verfahren. Hierzu gehören Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Welche Behandlungsform Sie in Anspruch nehmen bzw. medizinisch benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel Art und Schwere Ihrer psychischen Erkrankung.

Krankheitsbilder, die typischerweise mit Psychotherapie behandelt werden, sind z.B.:

 
  • Depressive Störungen (Depressionen)
  • Angsterkrankungen
  • Zwangsstörungen
  • Psychosomatische Störungen
  • Suchterkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychische Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen, traumatischer Erlebnisse oder Psychosen
    
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Abrechnung
Ob und in welchem Umfang Ihre PKV die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. Meist begrenzen Versicherungsunternehmen die Erstattungssumme (bzw. Sitzungen) pro Privatversicherten und pro Kalenderjahr.

Der gewählte Krankenversicherungstarif ist bestimmend für den Erstattungsumfang von psychotherapeutischen Leistungen. In der Regel sind Therapiekosten nur bis zu einer gewissen Obergrenze erstattungsfähig. Die meisten Privaten Krankenversicherungen deckeln die Kostenübernahme, indem Sie die Therapiesitzungen auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr beschränken.

Hinweis: Bei Beamten übernimmt der Dienstherr durch die Beihilfe einen Teil der Psychotherapie-Kosten. In der Regel sind es bis zu 50 Prozent je nach Bundesland und je nach privat versichertem prozentualen Anteil (z. B. 30 oder 50 Prozent). Den Antrag müssen Beamte im Voraus stellen. Die meisten Beihilfetarife sehen zudem eine Begrenzung der Sitzungsanzahl vor. 

Wie die Psychotherapie-Kosten innerhalb der PKV abgerechnet werden, hängt von Art und Qualifikation des behandelnden Psychotherapeuten ab. Man unterscheidet zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten:

  •  Ärztliche Psychotherapeuten (= approbierte Ärzte mit psychotherapeutischer Weiterbildung) stellen ihren Patienten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aus.
  • Psychologische Psychotherapeuten (= Psychologen mit Psychotherapeuten-Ausbildung) sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.

Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme ist zudem die medizinische Notwendigkeit der Therapie.

     
Gut zu wissen

Nein, die Beiträge Ihrer Privaten Krankenversicherung ändern sich durch die Inanspruchnahme einer Psychotherapie nicht. Die Beitragskosten bleiben gleich – egal, wie viele medizinische Behandlungen Sie in Anspruch nehmen. Auch die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit erhalten.

Egal, ob für PKV-versicherten Arbeitnehmer, Selbstständigen, Arzt, Studenten oder Beamten: Eine Beitragsanpassung kommt in der PKV nur dann vor, wenn die tatsächlichen Gesundheitskosten einer Versichertengruppe zu stark von den veranschlagten Kosten abweichen. Das passiert in der Regel als Folge von Inflation und steigenden Kosten durch medizinischen Fortschritt.

Ratgeber
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Besonderheiten
Ist eine Online-Therapie als medizinische Heilbehandlung notwendig, übernehmen private Versicherer unter Umständen auch dafür die Kosten. Fernbehandlungen werden allerdings je nach PKV unterschiedlich gewertet.

Grundsätzlich gilt: Die PKV erstattet Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die wirksam und nützlich für den Patienten sind. Das gilt auch für telemedizinische oder onlinebasierte Therapien. Ob Ihre Private Krankenversicherung die Kosten für Online-Therapien erstattet, hängt also davon ab, ob diese als medizinisch notwendige Heilbehandlungen eingestuft werden.

Austausch zwischen Therapeut und Patient muss i.d.R. persönlich stattfinden

Welche Behandlungsart diese Kriterien erfüllt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Fest steht: Bei vielen psychischen Erkrankungen ist eine Therapie von „Angesicht zu Angesicht“ notwendig, beispielsweise bei Patienten mit soziopathischen oder suizidalen Tendenzen, Angststörungen oder Depressionen. In diesen Fällen wäre eine Online-Therapie medizinisch nicht ausreichend, sodass die PKV den Antrag ablehnen kann.

Zudem ist in ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsordnungen vorgeschrieben, dass der Kontakt zwischen Patient und Therapeut persönlich stattfinden muss. Daher genehmigt die Private Krankenversicherung Fernbehandlungen als Leistung nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten. Der Therapeut muss die Online-Therapie genauso durchführen können, als wäre der Patient bei ihm in der Praxis.

Online-Gesundheitsservices werden oft zusätzlich geboten

Online-Services für eine Verbesserung der seelischen Gesundheit zählen heute vielfach zu den Serviceangeboten, die im Rahmen eines PKV-Tarifs geboten werden. Sie sollen die seelische Gesundheit stärken und verbessern. Dazu gehören beispielsweise digitale Angebote für besseren Schlaf, Burnout Coaching oder Stress Coaching

Finden Sie im Ratgeber alle Details zu den grundsätzlichen und Ihren persönlichen Vorteile einer Privaten Krankenversicherung.

Die Allianz Private Krankenversicherung beispielsweise bietet privat Krankenvollversicherten eine Teilnahme und Kostenübernahme am Online Programm Mein PsychoCoach Online des Partners Novego für das Programm Depressionen bewältigen an. Finden Sie hier weitere Therapieangebote der Allianz PKV für seelische und psychische Gesundheit.

    
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Antragstellung

Eine Psychotherapie ist bei den meisten Privaten Krankenversicherungen genehmigungspflichtig (antragspflichtig). Daher schicken Sie am besten gleich nach dem Erstgespräch einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung an Ihre PKV. Liegt Ihnen bereits ein Kostenvoranschlag für die geplante Therapie vor, können Sie diesen Ihrem Antrag beifügen.

Im Anschluss wird die Private Krankenversicherung entweder mit einer Bewilligung reagieren oder Ihnen zusätzliche Formulare zusenden. Dabei handelt es sich um Patienten- und Behandlerfragebögen, die Sie und Ihr Psychotherapeut ausfüllen und zurückschicken müssen.

Oftmals Prüfung durch Gutachter oder Vertragsarzt

Da private Krankenversicherungsunternehmen in der Regel nur für tatsächliche psychische Störungen aufkommen, lassen sie Anträge oftmals von einem Gutachter oder Vertragsarzt prüfen. Dieser hinterfragt insbesondere die Begründung des Psychotherapeuten, warum die Behandlung in Ihrem Fall notwendig ist.

Stimmt der Gutachter zu, bewilligt die PKV Ihren Antrag auf Psychotherapie und übernimmt eine bestimmte Anzahl an Sitzungen. Abhängig vom Therapieverfahren und Ihren individuellen Tarifbedingungen gewährt der Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente.

Gut zu wissen: Hat die Private Krankenversicherung Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten – und zwar vollständig. Sie müssen nichts hinzuzahlen.

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Tipps

Suchen Sie eine Private Krankenversicherung, welche die Kosten für Psychotherapie zu einem möglichst hohen Prozentsatz und für eine hohe Zahl an Sitzungen übernimmt? Dann hilft ein Anbieter- und Tarifvergleich. Denn Leistungsumfang und Kostenerstattung können deutlich variieren. Ob eine PKV im Bereich Psychotherapie gut aufgestellt ist, lässt sich anhand folgender Kriterien feststellen:

  • Anzahl der Therapiestunden (Sitzungen): Die PKV sollte mindestens 30 Sitzungen pro Jahr übernehmen. Denn eine Kurzzeittherapie umfasst bereits bis zu 24 Therapieeinheiten. Mit Probesitzungen sind 30 Einheiten also schnell „aufgebraucht“.
  • Höhe der erstatteten Kosten pro Sitzung (in Prozent): Es gibt Private Krankenversicherungen, welche die ersten 30 Einheiten zu 100 Prozent erstatten, alle weiteren Therapiesitzungen aber nicht mehr übernehmen. Andere Anbieter zahlen wiederum ab der ersten Sitzung nur 75 Prozent der Kosten, übernehmen dafür aber bis zu 50 Sitzungen im Jahr.
  • Qualifikation des Therapeuten: Während die Kostenübernahme der PKV bei ärztlichen Psychotherapeuten (Medizinstudium + psychotherapeutische Weiterbildung) meist kein Problem darstellt, kann eine Übernahme der Kosten bei psychologischen Psychotherapeuten oder Heilpraktikern mit Einschränkungen verbunden sein.
  • Stationäre Behandlung: Gute private Krankenversicherungstarife leisten bei Psychotherapie sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Das heißt: Sie übernehmen auch die Kosten für längere Klinikaufenthalte – ohne Beschränkung auf einen maximalen Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von Behandlungstagen.

Fazit: Nicht jede Private Krankenversicherung mit Kostenübernahme für psychische Behandlungen deckt in jedem Tarif die gleichen Leistungen ab. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen und ein Vergleich des Leistungsumfangs ist daher unerlässlich.

Die Allianz Private Krankenversicherung übernimmt in der Heilkostenvollversicherung i.d.R. bis zu 50 Sitzungen pro Versichertem und Versicherungsjahr. In manchen Tarifen (Best-Niveau) entfällt diese Begrenzung sogar.

Die Allianz Private Krankenversicherung übernimmt in den meisten Tarifen bis zu 100 Prozent Kostenerstattung bis zur 30. Sitzung und danach i.d.R. 70 Prozent. In den höherwertigen Tarifen (Best-Niveau) entfällt die Begrenzung auf 50 Sitzungen pro Versichertem und Versicherungsjahr.

    
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
  • Ist der Eintritt in die Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie möglich?

    Ja, die Aufnahme in die PKV ist trotz erfolgter (abgeschlossener) Psychotherapie in der Regel möglich. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung ermittelt der Versicherer, wie lange Ihre Psychotherapie zurückliegt. Der abgefragte Zeitraum variiert je nach Anbieter und liegt meist zwischen fünf und zehn Jahren. Fand Ihre Psychotherapie vor diesem Zeitraum statt, steht Ihnen einer Aufnahme in die PKV nichts entgegen.

    Bei laufender Psychotherapie ist der Eintritt in die Private Krankenversicherung hingegen nicht möglich. Auch wenn Ihre psychische Vorerkrankung sehr schwerwiegend war, wird die PKV Ihren Antrag in der Regel ablehnen.

    Wichtig: Eine Psychotherapie sollten Sie Ihrer Privaten Krankenversicherung trotzdem nie verschweigen. Ansonsten riskieren Sie Leistungskürzungen oder einen späteren Ausschluss aus der PKV.

  • Kann eine erfolgte Psychotherapie die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erschweren (PKV Gesundheitsfragen bei Psychotherapie)?

    Ja, eine zurückliegende Psychotherapie kann den Eintritt in eine PKV erschweren – oder sogar verhindern. Das hängt von Art und Schwere Ihrer Erkrankung, der Behandlungsdauer und Ihrem aktuellen Gesundheitszustand (laut Gesundheitsfragen) ab. Denn bei Antragsstellern mit psychischen Vorerkrankungen wägt die Private Krankenversicherung genau ab, ob ein Vertrag zustande kommen kann und ob ein Risikozuschlag sinnvoll ist.  

    Liegt Ihre Psychotherapie bereits länger zurück und schätzt der Versicherer Ihr Rückfallrisiko gering ein, wird er Ihren Antrag in der Regel annehmen. Aufgrund Ihrer Krankheitsgeschichte ist es wahrscheinlich, dass die Krankenversicherung einen Risikozuschlag auf Ihren monatlichen Beitrag berechnet. Damit gleicht sie das höhere Kostenrisiko aus.

    Rechnet die PKV allerdings damit, dass Sie künftig wieder eine Therapie benötigen, wird sie Ihren Versicherungsantrag unter Umständen entweder komplett ablehnen oder zumindest auf einen Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen bestehen.

  • Ist ein Vorab-Antrag Voraussetzung für die Psychotherapie?

    Nein, ein Vorab-Antrag ist keine zwingende Voraussetzung für eine Psychotherapie. Da die Erstattung von psychotherapeutischen Leistungen bei Privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt ist, gibt es auch kein standardisiertes Antragsverfahren. Nichtsdestotrotz ist die Psychotherapie bei den meisten Privaten Krankenversicherungen genehmigungspflichtig. Privat Krankenversicherte sollten sich die Psychotherapie daher vorab von Ihrer PKV bewilligen lassen. 
  • Wieviel kostet eine privat bezahlte Psychotherapie?

    Haben Sie keine nachgewiesene psychische Störung, ist eine Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Private Krankenversicherung nicht begründet. Selbstverständlich können Sie Therapiestunden als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Für folgende Therapiearten gelten folgende Kosten pro Sitzung: 

    • Verhaltenstherapie: 100,50 Euro
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 92,50 Euro
    • Analytische Psychotherapie: 92,50 Euro.

    Der Arzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, der psychologische Psychotherapeut nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  (GOP).

  • Gibt es Besonderheiten in Bezug auf stationäre Psychotherapie bei der PKV?

    Ja, die Kosten für eine stationäre Psychotherapie erstattet die Private Krankenversicherung nicht einfach so. Die Kostenzusage ist in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft:

    • In manchen Fällen ist eine vorherige schriftliche Zusage vor Antritt des stationären Aufenthalts zwingend erforderlich. Daher empfiehlt es sich vor Beginn der Krankenhausbehandlung, Kontakt mit dem Versicherer  aufzunehmen.
    • Der Arzt muss zudem die Notwendigkeit einer stationären Behandlung eindeutig begründen. Einige Versicherer verlangen vor Therapiebeginn einen ausführlichen Bericht dazu.
    • Die Therapie selbst muss durch einen Facharzt für Psychotherapie oder einen psychologischen Psychotherapeuten erfolgen.
  • Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für GKV-Versicherte bei einer Psychotherapie?

    Erfüllen Sie die Voraussetzungen, gehört die Kostenübernahme von Psychotherapien zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch nicht immer sind diese Voraussetzungen erfüllt, zum Beispiel, wenn Sie sich von einem Heilpraktiker statt von einem Psychotherapeuten behandeln lassen möchten. Oder weil das Behandlungsverfahren von der GKV nicht anerkannt wird.

    Dann kann eine Private Krankenzusatzversicherung für eine Psychotherapie sinnvoll sein. Der Tarif muss die Heilpraktikerbehandlung umfassen, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz für Heilpraktikerbehandlungen.

    Weitere Vorteile einer privaten Krankenzusatzversicherung:

    • Die Psychotherapie wird bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht aktenkundig.
    • Der Bürokratie- und Zeitaufwand ist geringer
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