Mann sitzt beim Psychotherapeuten und führt ein Erstgespräch für seine Psychotherapie
Be­hand­lungen, Ab­rech­nung & Co.

Psycho­therapie in der privaten Kranken­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ob und in welchem Umfang eine Psycho­therapie von der privaten Kranken­versicherung übernommen wird, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer – und hängt vom Tarif ab.
  • Je nach abgeschlossenem Tarif und dessen Leistungs­umfang übernimmt die private Kranken­versicherung (PKV) meist eine bestimmte Anzahl an Therapie­sitzungen pro Jahr.
  • Relativ neu sind Online-Therapie­angebote, für die private Kranken­versicherungen die Kosten übernehmen. Auch Online-Services für Ihre seelische Gesundheit wie z. B. Schlaf Coaching, Stress Coaching oder Burnout Coaching zählen heute vielfach zu den Service­angeboten, die im Rahmen eines PKV-Tarifs geboten werden.
  • Fangen Sie als versicherte Person in einer privaten Kranken­versicherung eine Psycho­therapie neu an, hat dies keinen Einfluss auf Ihren Beitrags­satz. Möchten Sie in eine PKV wechseln, kann eine zurück­liegende, bereits abge­schlossene oder laufende Psycho­therapie den Eintritt in die PKV unter Umständen erschweren.

Die Allianz über­nimmt in der Regel, je nach Tarif, bis maximal 50 Sitzungen pro versicherte Person und Ver­sicherungs­jahr. In den höher­wertigen Tarifen (Best-Niveau) entfällt diese Begrenzung.

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Überblick
Für welche psycho­therapeu­tischen Behandlungen die private Krankenversicherung aufkommt, ist von Versicherer zu Versicherer unter­schiedlich. Das liegt daran, dass der Leistungs­umfang der Psycho­therapie nicht in den Muster­bedingungen des PKV-Verbandes geregelt ist.
Infolge dessen hängen die Leistungen der PKV bei Psycho­therapie von Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungs­vertrag ab (§ 192 Abs. 1 VVG). Die private Kranken­versicherung deckt nur solche Psycho­therapie-Behandlungen ab, die in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag aus­drücklich auf­geführt sind.
Die Psycho­therapie umfasst ver­schiedene thera­peutische Verfahren. Hierzu gehören Psycho­analyse, tiefen­psychologisch fundierte Psycho­therapie und Verhaltens­therapie. Welche Behandlungs­form Sie in Anspruch nehmen bzw. medizinisch benötigen, hängt von ver­schiedenen Faktoren ab, zum Beispiel Art und Schwere Ihrer psychischen Erkrankung.
  • Depressive Störungen (Depressionen)
  • Angst­erkrankungen
  • Zwangs­störungen
  • Psycho­somatische Störungen
  • Sucht­erkrankungen
  • Persönlichkeits­störungen
  • Psychische Be­ein­trächti­gungen oder Be­hin­de­rungen aufgrund schwerer körperlicher Er­krankungen, traumatischer Er­leb­nisse oder Psychosen
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Abrechnung
Ob und in welchem Umfang Ihre PKV die Kosten für eine Psycho­therapie erstattet, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. Meist begrenzen Versicherungs­unternehmen die Erstattungs­summe (bzw. Sitzungen) pro privat­ Versicherten und pro Kalender­jahr.

Der gewählte Kranken­versicherungs­tarif ist bestimmend für den Erstattungs­umfang von psycho­therapeutischen Leistungen. In der Regel sind Therapie­kosten nur bis zu einer gewissen Ober­grenze erstattungs­fähig. Die meisten privaten Kranken­versicherungen deckeln die Kosten­übernahme, indem Sie die Therapie­sitzungen auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr beschränken.

Hinweis: Bei Beamten und Beamtinnen übernimmt der Dienst­herr durch die Beihilfe einen Teil der Psycho­therapie-Kosten. In der Regel sind es bis zu 50 Prozent je nach Bundes­land und je nach privat versichertem pro­zentu­alen Anteil (z. B. 30 oder 50 Prozent). Den Antrag müssen Beamt:innen im Voraus stellen. Die meisten Beihilfe­tarife sehen zudem eine Be­grenzung der Sitzungs­anzahl vor.

Wie die Psycho­therapie-Kosten innerhalb der PKV ab­gerechnet werden, hängt von Art und Qualifikation des be­handelnden Psycho­therapeuten oder der behandelnden Psychotherapeutin ab. Man unter­scheidet zwischen ärztlichen und psycho­logischen Psycho­therapeut:innen:

  • Ärzt­liche Psycho­therapierende (= approbierte Ärzt:innen mit psycho­therapeutischer Weiter­bildung) stellen ihren Patient:innen eine Rechnung nach der Gebühren­ordnung für Ärzt:innen (GOÄ) aus.
  • Psycho­logische Psycho­therapierende (= Psycho­logen und Psychologinnen mit Psycho­therapeuten-Ausbildung) sowie Kinder- und Jugendlichen-Psycho­therapierende rechnen nach der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeut:innen (GOP) ab.

Grund­voraus­setzung für die Kosten­über­nahme ist zudem die medizinische Not­wendig­keit der Therapie.

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Gut zu wissen
Nein, die Beiträge Ihrer privaten Kranken­versicherung ändern sich durch die Inanspruch­nahme einer Psycho­therapie nicht. Die Beitrags­kosten bleiben gleich – egal, wie viele medizinische Behandlungen Sie in Anspruch nehmen.

Auch die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben für die gesamte Vertrags­lauf­zeit erhalten.

Egal, ob für PKV-versicherte Arbeitnehmer:innen, Selbst­ständige, Ärzt:innen, Studierende oder Beamt:innen: Eine Beitrags­anpassung kommt in der PKV nur dann vor, wenn die tat­sächlichen Gesundheits­kosten einer Versicherten­gruppe zu stark von den ver­an­schlagten Kosten ab­weichen. Das passiert in der Regel als Folge von Inflation und steigenden Kosten durch medi­zinischen Fort­schritt.

Ratgeber
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Besonderheiten
Ist eine Online-Therapie als medizinische Heil­behandlung notwendig, übernehmen private Versicherer unter Umständen auch dafür die Kosten. Fern­behandlungen werden allerdings je nach PKV unter­schiedlich gewertet.
Grund­sätz­lich gilt: Die PKV erstattet Kosten für medizinisch not­wendige Heil­be­hand­lungen, die wirksam und nützlich für den Patienten oder die Patientin sind. Das gilt auch für tele­medizinische oder online­basierte Therapien. Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Online-Therapien erstattet, hängt also davon ab, ob diese als medizinisch not­wendige Heil­behand­lungen ein­gestuft werden.

Welche Be­handlungs­art diese Kriterien erfüllt, lässt sich pauschal nicht be­ant­wor­ten. Fest steht: Bei vielen psychischen Er­krankungen ist eine Therapie von „An­gesicht zu An­gesicht“ not­wendig, beispiels­weise bei Patienten und Patientinnen mit sozio­pathischen oder suizidalen Tendenzen, Angst­störungen oder Depressionen. In diesen Fällen wäre eine Online-Therapie medizinisch nicht ausreichend, sodass die PKV den Antrag ablehnen kann.

Zudem ist in ärztlichen und psycho­thera­peutischen Berufs­ordnungen vor­geschrieben, dass der Kontakt zwischen Patient:in und Therapeut:in persönlich stattfinden muss. Daher genehmigt die private Kranken­versicherung Fern­behand­lungen als Leistung nur in begründeten Ausnahme­fällen und unter Beachtung besonderer Sorgfalts­pflichten. Der Therapeut oder die Therapeutin muss die Online-Therapie genauso durch­führen können, als wäre der Patient bzw. die Patientin bei ihm oder ihr in der Praxis.

Online-Services für eine Ver­besserung der seelischen Gesund­heit zählen heute vielfach zu den Service­angeboten, die im Rahmen eines PKV-Tarifs geboten werden. Sie sollen die seelische Gesund­heit stärken und ver­bessern. Dazu gehören beispiels­weise digitale Angebote für besseren Schlaf, Burnout Coaching oder Stress Coaching.

Finden Sie im Rat­geber alle Details zu den grund­sätzlichen und Ihren  persönlichen Vorteilen einer privaten Kranken­versicherung.

Die Allianz Private Kranken­versicherung beispiels­weise bietet privat Kranken­voll­versicherten eine Teilnahme und Kosten­über­nahme am Online Programm Mein PsychoCoach Online des Partners Novego für das Programm Depressionen bewältigen an. Finden Sie hier weitere Therapie­angebote der Allianz PKV für seelische und psychische Gesund­heit.

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Antrag­stellung
Eine Psycho­therapie ist bei den meisten privaten Kranken­versicherungen genehmigungs­pflichtig (antrags­pflichtig). Daher schicken Sie am besten gleich nach dem Erst­gespräch einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psycho­thera­peutischen Behandlung an Ihre PKV.

Liegt Ihnen bereits ein Kosten­voranschlag für die geplante Therapie vor, können Sie diesen Ihrem Antrag bei­fügen.

Im Anschluss wird die private Kranken­versicherung entweder mit einer Be­willi­gung reagieren oder Ihnen zu­sätzliche Formulare zu­senden. Dabei handelt es sich um Patienten- und Behandler­fragebögen, die Sie und Ihre Psycho­thera­peutin oder Ihr Psychotherapeut aus­füllen und zurück­schicken müssen.

Da pri­va­te Kranken­versicherungs­unter­nehmen in der Regel nur für tat­sächliche psychische Störungen auf­kommen, lassen sie Anträge oftmals von einem Gut­achter bzw. einer Gutachterin oder einem Vertrags­arzt bzw. einer Vertragsärztin prüfen. Dieser oder diese hinter­fragt ins­besondere die psychotherapeutische Be­grün­dung, warum die Behandlung in Ihrem Fall not­wendig ist.

Stimmt der Gut­achter oder die Gutachterin zu, bewilligt die PKV Ihren Antrag auf Psycho­thera­pie und über­nimmt eine bestimmte Anzahl an Sitzungen. Abhängig vom Thera­pie­ver­fah­ren und Ihren indi­vidu­ellen Tarif­be­dingungen ge­währt der Versicherer sehr unter­schiedliche Stunden­kontingente.

Gut zu wissen: Hat die private Kranken­versicherung Ihren Antrag auf Psycho­therapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten – und zwar voll­ständig. Sie müssen nichts hinzu­zahlen.

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Tipps
Suchen Sie eine private Kranken­versicherung, welche die Kosten für Psycho­therapie zu einem möglichst hohen Prozent­satz und für eine hohe Zahl an Sitzungen übernimmt? Dann hilft ein Anbieter- und Tarif­vergleich. Denn Leistungs­umfang und Kosten­erstattung können deutlich variieren.

Ob eine PKV im Bereich Psycho­therapie gut aufgestellt ist, lässt sich anhand folgender Kriterien fest­stellen:

  • Anzahl der Therapie­stunden (Sitzungen): Die PKV sollte mindestens 30 Sitzungen pro Jahr über­nehmen. Denn eine Kurz­zeit­therapie umfasst bereits bis zu 24 Therapie­einheiten. Mit Probe­sitzungen sind 30 Einheiten also schnell „aufgebraucht“.
  • Höhe der erstatteten Kosten pro Sitzung (in Prozent): Es gibt private Kranken­versicherungen, welche die ersten 30 Einheiten zu 100 Prozent erstatten, alle weiteren Therapie­sitzungen aber nicht mehr über­nehmen. Andere Anbieter zahlen wiederum ab der ersten Sitzung nur 75 Prozent der Kosten, über­nehmen dafür aber bis zu 50 Sitzungen im Jahr.
  • Qualifikation der therapierenden Person: Während die Kosten­übernahme der PKV bei ärztlichen Psycho­therapierenden (Medizin­studium + psycho­therapeutische Weiter­bildung) meist kein Problem darstellt, kann eine Über­nahme der Kosten bei psycho­logischen Psycho­therapeut:innen oder Heil­praktiker:innen mit Ein­schränkungen verbunden sein.
  • Stationäre Behandlung: Gute private Kranken­versicherungs­tarife leisten bei Psychotherapie sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Das heißt: Sie übernehmen auch die Kosten für längere Klinik­aufenthalte – ohne Beschränkung auf einen maximalen Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von Behandlungs­tagen.

Fazit: Nicht jede private Kranken­versicherung mit Kosten­übernahme für psychische Be­hand­lungen deckt in jedem Tarif die gleichen Leistungen ab. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungs­bedingungen und ein Vergleich des Leistungs­umfangs ist daher unerlässlich.

Die Allianz Private Krankenversicherung übernimmt in der Heilkostenvollversicherung in der Regel bis zu 50 Sitzungen pro versicherte Person und Versicherungsjahr. In manchen Tarifen (Best-Niveau) entfällt diese Begrenzung sogar.

Die Allianz Private Krankenversicherung übernimmt in den meisten Tarifen bis zu 100 Prozent Kostenerstattung bis zur 30. Sitzung und danach in der Regel 70 Prozent. In den höherwertigen Tarifen (Best-Niveau) entfällt die Begrenzung auf 50 Sitzungen pro versicherte Person und Versicherungsjahr.

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Ist der Eintritt in die private Kranken­versicherung trotz Psycho­therapie möglich?

    Ja, die Aufnahme in die PKV ist trotz erfolgter (abgeschlossener) Psycho­therapie in der Regel möglich. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung ermittelt der Versicherer, wie lange Ihre Psycho­therapie zurückliegt. Der abgefragte Zeit­raum variiert je nach Anbieter und liegt meist zwischen fünf und zehn Jahren. Fand Ihre Psycho­therapie vor diesem Zeit­raum statt, steht Ihnen einer Aufnahme in die PKV nichts entgegen.

    Bei laufender Psycho­therapie ist der Eintritt in die private Kranken­versicherung hingegen nicht möglich. Auch wenn Ihre psychische Vor­erkrankung sehr schwer­wiegend war, wird die PKV Ihren Antrag in der Regel ablehnen.

    Wichtig: Eine Psycho­therapie sollten Sie Ihrer privaten Kranken­versicherung trotzdem nie verschweigen. Ansonsten riskieren Sie Leistungs­kürzungen oder einen späteren Aus­schluss aus der PKV.

  • Kann eine erfolgte Psycho­therapie die Auf­nahme in eine private Kranken­versicherung erschweren (PKV Gesundheits­fragen bei Psycho­therapie)?

    Ja, eine zurück­liegende Psycho­therapie kann den Eintritt in eine PKV erschweren – oder sogar verhindern. Das hängt von Art und Schwere Ihrer Erkrankung, der Behandlungs­dauer und Ihrem aktuellen Gesundheits­zustand (laut Gesundheits­fragen) ab. Denn bei Antrags­stellenden mit psychischen Vor­erkrankungen wägt die private Kranken­versicherung genau ab, ob ein Vertrag zustande kommen kann und ob ein Risiko­zuschlag sinnvoll ist.

    Liegt Ihre Psycho­therapie bereits länger zurück und schätzt der Versicherer Ihr Rückfall­risiko gering ein, wird er Ihren Antrag in der Regel annehmen. Aufgrund Ihrer Krankheits­geschichte ist es wahr­schein­lich, dass die Kranken­versicherung einen Risiko­zuschlag auf Ihren monatlichen Beitrag berechnet. Damit gleicht sie das höhere Kosten­risiko aus.

    Rechnet die PKV allerdings damit, dass Sie künftig wieder eine Therapie benötigen, wird sie Ihren Versicherungs­antrag unter Umständen entweder komplett ablehnen oder zumindest auf einen Leistungs­ausschluss für psychische Erkrankungen bestehen.

  • Ist ein Vorab-Antrag Voraus­setzung für die Psycho­therapie?

    Nein, ein Vorab-Antrag ist keine zwingende Voraus­setzung für eine Psycho­therapie. Da die Erstattung von psycho­therapeutischen Leistungen bei privaten Kranken­versicherungen nicht einheitlich geregelt ist, gibt es auch kein standard­isiertes Antrags­verfahren. Nichts­desto­trotz ist die Psycho­therapie bei den meisten privaten Kranken­versicherungen genehmi­gungs­pflichtig. Privat Kranken­versicherte sollten sich die Psycho­therapie daher vorab von Ihrer PKV bewilligen lassen.
  • Wieviel kostet eine privat bezahlte Psycho­therapie?

    Haben Sie keine nach­gewiesene psychische Störung, ist eine Kosten­übernahme der Psycho­therapie durch die private Kranken­versicherung nicht begründet. Selbst­verständlich können Sie Therapie­stunden als Selbst­zahler:in in Anspruch nehmen. Für folgende Therapie­arten gelten folgende Kosten pro Sitzung:

    • Verhaltens­therapie: 100,50 Euro
    • Tiefen­psycho­logisch fundierte Psycho­therapie: 92,50 Euro
    • Analytische Psycho­therapie: 92,50 Euro.

    Der Arzt oder die Ärztin rechnet nach der Gebühren­ordnung für Ärzt:innen (GOÄ) ab, der psycho­logische Psycho­therapeut oder die psychologische Psychotherapeutin nach der Gebühren­ordnung für psycho­logische Psycho­therapeut:innen und Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapeut:innen (GOP).

  • Gibt es Besonder­heiten in Bezug auf stationäre Psycho­therapie bei der PKV?

    Ja, die Kosten für eine stationäre Psycho­therapie erstattet die private Kranken­versicherung nicht einfach so. Die Kosten­zusage ist in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft:

    • In manchen Fällen ist eine vorherige schriftliche Zusage vor Antritt des stationären Aufenthalts zwingend erforderlich. Daher empfiehlt es sich vor Beginn der Kranken­haus­behandlung, Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen.
    • Die Ärztin oder der Arzt muss zudem die Not­wendigkeit einer stationären Behandlung eindeutig begründen. Einige Versicherer verlangen vor Therapie­beginn einen aus­führlichen Bericht dazu.
    • Die Therapie selbst muss durch einen Facharzt bzw. einer Fachärztin für Psycho­therapie oder einen psycho­logischen Psycho­therapeuten bzw. einer psychologischen Psychotherapeutin erfolgen.
  • Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Zusatz­versicherung für GKV-Versicherte bei einer Psycho­therapie?

    Erfüllen Sie die Voraus­setzungen, gehört die Kosten­übernahme von Psycho­therapien zum Leistungs­umfang der gesetzlichen Kranken­versicherung. Doch nicht immer sind diese Voraus­setzungen erfüllt, zum Beispiel, wenn Sie sich von einem Heil­praktiker bzw. einer Heilpraktikerin statt von einem Psycho­therapeuten bzw. einer Psychotherapeutin behandeln lassen möchten. Oder weil das Behandlungs­verfahren von der GKV nicht anerkannt wird.

    Dann kann eine Private Kranken­zusatz­versicherung für eine Psycho­therapie sinnvoll sein. Der Tarif muss die Heil­praktiker­behandlung umfassen, ansonsten besteht kein Versicherungs­schutz für Heil­praktiker­behandlungen.

    Weitere Vorteile einer Privaten Kranken­zusatz­versicherung:

    • Die Psycho­therapie wird bei Ihrer gesetzlichen Kranken­kasse nicht akten­kundig.
    • Der Bürokratie- und Zeit­auf­wand ist geringer
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