Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag der privaten Krankenversicherung beläuft sich auf die Höhe der Basisvorsorge. Zu 100 Prozent können außerdem die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen können nur dann zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zusammen mit den Basisbeiträgen zur Krankenpflicht- und Pflegepflichtversicherung in Summe unter folgenden Höchstgrenzen liegen:
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Rentner:innen sowie Beihilfeberechtigte: 1.900 Euro jährlich (Stand: 2024)
- Selbstständige und Freiberufler:innen: 2.800 Euro jährlich (Stand: 2024)