- Versicherte können ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Für gesetzlich Versicherte sind die Beiträge zur Krankenpflichtversicherung fast vollständig absetzbar.
- Privatversicherte können ihre Beiträge für die gesundheitliche Basisabsicherung steuerlich geltend machen. Auch die Pflegepflichtversicherung wirkt sich in Ihrer Steuererklärung vollständig steuermindernd aus.
- Damit Ihre Beiträge steuerlich berücksichtigt werden, müssen sie vom Versicherer elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Hierfür hinterlegen Sie nur Ihre Steuer-ID bei Ihrer Versicherung. Der Rest läuft automatisch.
- Wo in der Steuererklärung Sie die Versicherungsbeiträge angeben müssen, hängt davon ab, für wen Sie Beiträge gezahlt haben. Denn auch die Beiträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner:innen sind steuerlich absetzbar.
Private Krankenversicherung: Beiträge von der Steuer absetzen
Private Krankenversicherung: Das können Sie von der Steuer absetzen
Warum sollte ich meine private Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben?
Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Denn wer krankenversichert ist, kann den Beitrag für den Grundschutz (die Basisabsicherung) von der Steuer absetzen. In der privaten Krankenversicherung entspricht der Basistarif den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung können privat Krankenversicherte nach dem Einkommensteuergesetz (§ 10 EStG) vollumfänglich steuerlich absetzen. Und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung.
Juristische Grundlage für die Absetzbarkeit ist das "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen", kurz: das Bürgerentlastungsgesetz. In der Steuererklärung können Sie Beiträge für sich selbst, Ihre:n Ehepartner:in, eingetragene:n Lebenspartner:in oder unterhaltsberechtigte Kinder geltend machen. Auch Zusatzbeiträge oder Krankheitskosten, die Ihre Krankenversicherung nicht übernimmt, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung angegeben werden – wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Steuerlich absetzbare Höchstbeträge in der privaten Krankenversicherung
Der steuerlich absetzbare Anteil der privaten Krankenversicherung entspricht den Leistungen des PKV Basistarifs. Zu 100 Prozent können außerdem die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen können nur dann zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zusammen mit den Basisbeiträgen unter folgenden Höchstgrenzen liegen:
- Angestellte Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Beihilfeberechtigte: 1.900 Euro jährlich (Stand: 2026)
- Selbstständige und Freiberufliche: 2.800 Euro jährlich (Stand: 2026)
Diese Höchstbeträge gelten auch für weitere Vorsorgeleistungen (wie die private Unfallversicherung), die Sie steuerlich geltend machen können. Ein Beispiel: Zahlen Sie als Arbeitnehmer:in 1.300 Euro in die Basisversorgung der Krankenpflichtversicherung, können Sie zusätzlich 600 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Die maximale steuerliche Entlastung ist jedoch meistens mit den Krankenversicherungsbeiträgen schon ausgeschöpft. Sie möchten mehr zur gesundheitlichen Vorsorge wissen? Finden Sie hier alle grundsätzlichen und Ihre persönlichen Vorteile der privaten Krankenversicherung:
Welche Zahlungen an die private Krankenversicherung kann ich steuerlich absetzen?
Als Faustregel gilt: Mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge werden als steuermindernde Beiträge vom Staat anerkannt. Abhängig vom Versicherungsstatus können Sie folgende Leistungen steuerlich geltend machen:
- Gesetzlich Krankenversicherte können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fast vollständig von der Steuer absetzen. Absetzbar ist auch ein möglicherweise anfallender Zusatzbeitrag.
- Privat Krankenversicherte können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für die sogenannte Basisabsicherung von der Steuer absetzen. Die Basisabsicherung entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusatzleistungen oder Mehrleistungen in der privaten Krankenversicherung, die über die Basisabsicherung hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden.
Mehrleistungen: In der privaten Krankenpflichtversicherung sind häufig auch Mehrleistungen versichert, beispielsweise Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Einbettzimmer oder besserer Zahnersatz. Deren Aufteilung in steuerlich absetzbare und nicht absetzbare Beträge gestaltet sich mitunter kompliziert. Ob Kosten absetzbar sind, richtet sich nach den jeweiligen Leistungen. Ein Überblick:
Bitte beachten Sie: Arztkosten, Krankenkosten sowie die Zuzahlungen für Brillengläser und Medikamente können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.
Wie werden die steuermindernden Beiträge berechnet?
Die Berechnung, wie viel Sie von Ihren Beiträgen zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen können, ist etwas kompliziert. Sie richtet sich nach einer speziellen Regelung, der sogenannten "Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO)":
- Im ersten Schritt wird geprüft, ob ein Teil Ihrer Beiträge für zusätzliche Leistungen gezahlt wird, die über die Grundabsicherung hinausgehen. Darunter fällt beispielsweise das Einbettzimmer im Krankenhaus.
- Wenn Ihr Tarif solche Extras enthält, wird Ihr Beitrag aufgeteilt. Ihr Versicherer berechnet dann, wie viel von Ihrem Beitrag auf die Grundabsicherung entfällt. Dafür wird der Beitrag mit einem bestimmten Wert (Faktor) multipliziert. Dieser Wert ergibt sich aus dem Verhältnis der Leistungen, die steuerlich absetzbar sind, zu allen Leistungen Ihres Tarifs. Jede Leistung bekommt dabei eine bestimmte Punktzahl.
- Den Teil Ihres Beitrags, der nach Abzug der Extras übrig bleibt und zur Grundabsicherung gehört, können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Haben Sie den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige) noch nicht erreicht? Dann können Sie möglicherweise auch die zusätzlichen Leistungen als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" absetzen.
Welche Bescheinigung der PKV brauche ich für die Steuer?
Einmal jährlich erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine sogenannte Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz. Sie listet auf, welchen Teil Ihres Beitrags zur privaten Krankenversicherung Sie von der Steuer absetzen können. Auf Basis dieser Bescheinigung füllen Sie Ihre Steuererklärung zutreffend aus.
Voraussetzung: Damit Sie diese Bescheinigung erhalten, hinterlegen Sie beim Versicherer Ihre persönliche Steuer-ID. Dieser muss Ihre Beiträge (Basisabsicherung, Pflegepflichtbeiträge) daraufhin direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nur so werden Ihre Beiträge zur Basisabsicherung steuerlich unbeschränkt berücksichtigt.
Wie wirkt sich eine Beitragsrückerstattung der PKV auf die Steuer aus?
Eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung reduziert den steuerlich absetzbaren Versicherungsbeitrag in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird. Denn Beitragsrückerstattungen sind steuerpflichtig. Hiervon ausgeschlossen sind Beitragsrückerstattungen der Pflegepflichtversicherung. Erstattete PKV-Beiträge müssen in Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Einkommenssteuererklärung an folgender Stelle angegeben werden:
Zeile 26: Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge
Wo muss ich die Kosten zur PKV Basisabsicherung in der Steuererklärung angeben?
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen Sie alljährlich bei der Steuererklärung entsprechend der Bescheinigung Ihres Versicherers auf unterschiedlichen Formularen angeben. Wo genau Sie die Beiträge eintragen, hängt davon ab, für wen Sie Beiträge zur Basisabsicherung gezahlt haben. Sie können beispielsweise auch die Beiträge der privaten Krankenversicherung für Ihr Kind von der Steuer absetzen.
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Beiträge für wen gezahlt?
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Welche Beiträge?
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Wo eintragen?
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|---|---|---|
| Für mich selbst | Vorsorgebeiträge zur Basisabsicherung | Anlage Vorsorgeaufwand |
| Für meine kindergeldberechtigten Kinder | Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung | Anlage Kind (eine Anlage pro Kind ausfüllen) |
| Für getrennt lebende/geschiedene Ehepartner:innen | Leistungen für die Basisversorgung | Anlage U |
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Für sonstige Personen, z. B. Lebenspartner:innen, Kinder ohne Kindergeld-Anspruch |
Vorsorgebeiträge zur Basisabsicherung | Anlage Vorsorgeaufwand |
Online-Services rund um Ihre Steuererklärung
Hier können Sie Steuerbescheinigungen, Rechnungen und Nachweise Ihrer hinterlegten Versicherungen für Ihre Steuererklärung ganz einfach online anfordern und herunterladen:
Warum ist die Wahl der Versicherung für den Steuervorteil nicht von Bedeutung?
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung sollte nicht anhand von steuerlichen Aspekten entschieden werden. Natürlich ist die Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen zur privaten und auch gesetzlichen Krankenversicherung durchaus positiv. Machen Sie Ihre Entscheidung für oder gegen einen Wechsel der Krankenversicherung aber nicht von möglichen Steuervorteilen abhängig. Denn diese Vorteile gelten sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.
In welchen Fällen kann eine Beitragsvorauszahlung der privaten Krankenversicherung steuerlich sinnvoll sein?
Abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz können Sie Steuern sparen, wenn Sie 36 Monatsbeiträge zur privaten Krankenversicherung auf einmal zahlen. Dies hängt immer auch von der Höhe des Versicherungsbeitrags, Ihrem Selbstbehalt und dem gewählten Versicherungstarif ab. Privat Krankenversicherte können ihre Monatsbeiträge generell bis zu drei Jahren im Voraus zahlen.
Für privat krankenpflichtversicherte Personen lohnt sich die Vorauszahlung meist dann, wenn sie mit ihren Beiträgen zur Basisabsicherung die Grenze von 1.900 / 2.800 Euro übersteigen.
Kann ich auch als Beamter oder Beamtin bzw. Freiberufler:in meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?
Ja. Ähnlich wie Angestellte können Sie auch als Beamtin und Beamter oder als Freiberufler:in Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Beiträge für die Basisabsicherung einer privaten Krankenversicherung können Sie vollständig steuerlich geltend machen. Vorsorgeaufwendungen und Zusatz- bzw. Mehrleistungen lassen sich allerdings nur im Rahmen der zugelassenen Beitragshöchstgrenze steuerlich absetzen.
Kann ich Beiträge von ausländischen privaten Krankenversicherungen in der Steuererklärung angeben?
Ja, mit Einschränkungen. Sollten Sie Beiträge für eine ausländische Krankenversicherung gezahlt haben, können Sie diese auch in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Ein Kriterium: Ihr Versicherungsunternehmen hat einen Sitz in einem EU-Land bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums. Oder besitzt zumindest eine Geschäftserlaubnis in Deutschland. Weiterhin gelten die üblichen steuerlichen Voraussetzungen für die private Krankenversicherung:
- Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
- Der erzielte Arbeitslohn im Ausland darf in Deutschland nicht als steuerfrei eingestuft werden.
- Die versicherungsnehmende Person und der Beitragszahler bzw. die Beitragszahlerin müssen identisch sein.
Kann ich Anwartschaftskosten von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können sowohl die kleine als auch die große Anwartschaftsversicherung in der Steuererklärung angeben. In welcher Höhe sie steuerlich abgesetzt werden kann, hängt von Ihrer Prämie ab. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: