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Private Kranken­versicherung: Beiträge von der Steuer absetzen

Steuer­erklärung, Absetzbar­keit & Co.
Private Krankenversicherung Steuer: Ein Paar sitzt auf einem Sofa und schaut nachdenklich in ein Dokument
  • Versicherte können ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung von der Steuer absetzen. Für gesetzlich Versicherte sind die Beiträge zur Kranken­pflicht­versicherung fast vollständig absetzbar.
  • Privatversicherte können ihre Beiträge für die gesundheitliche Basis­absicherung steuerlich geltend machen. Auch die Pflege­pflicht­versicherung wirkt sich in Ihrer Steuer­erklärung vollständig steuermindernd aus.
  • Damit Ihre Beiträge steuerlich berücksichtigt werden, müssen sie vom Versicherer elektronisch an die Finanz­behörden übermittelt werden. Hierfür hinterlegen Sie nur Ihre Steuer-ID bei Ihrer Versicherung. Der Rest läuft automatisch.
  • Wo in der Steuererklärung Sie die Versicherungs­beiträge angeben müssen, hängt davon ab, für wen Sie Beiträge gezahlt haben. Denn auch die Beiträge für Kinder und Ehe- oder Lebens­partner:innen sind steuerlich absetzbar.

Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Denn wer kranken­versichert ist, kann den Beitrag für den Grundschutz (die Basis­absicherung) von der Steuer absetzen. In der privaten Krankenversicherung entspricht der Basistarif den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung. Diese Beiträge zur Basis­kranken- und Pflegepflicht­versicherung können privat Kranken­versicherte nach dem Einkommen­steuergesetz (§ 10 EStG) vollumfänglich steuerlich absetzen. Und zwar in der Anlage Vorsorge­aufwand der Steuer­erklärung.

Juristische Grundlage für die Absetz­barkeit ist das "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorge­aufwendungen", kurz: das Bürger­entlastungs­gesetz. In der Steuer­erklärung können Sie Beiträge für sich selbst, Ihre:n Ehepartner:in, eingetragene:n Lebens­partner:in oder unterhalts­berechtigte Kinder geltend machen. Auch Zusatz­beiträge oder Krankheits­kosten, die Ihre Kranken­versicherung nicht übernimmt, können unter Umständen als außer­gewöhnliche Belastung angegeben werden – wenn der Höchst­betrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Der steuerlich absetzbare Anteil der privaten Kranken­versicherung entspricht den Leistungen des PKV Basistarifs. Zu 100 Prozent können außerdem die Beiträge zur Pflege­pflicht­versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Über die Basis­absicherung hinaus­gehende Beiträge zu Kranken­versicherungen können nur dann zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zusammen mit den Basis­beiträgen unter folgenden Höchstgrenzen liegen:

Diese Höchst­beträge gelten auch für weitere Vorsorge­leistungen (wie die private Unfallversicherung), die Sie steuerlich geltend machen können. Ein Beispiel: Zahlen Sie als Arbeit­nehmer:in 1.300 Euro in die Basis­versorgung der Kranken­pflicht­versicherung, können Sie zusätzlich 600 Euro als sonstige Vorsorge­aufwendungen geltend machen.

Die maximale steuerliche Entlastung ist jedoch meistens mit den Krankenversicherungsbeiträgen schon ausgeschöpft. Sie möchten mehr zur gesund­heitlichen Vorsorge wissen? Finden Sie hier alle grund­sätzlichen und Ihre persönlichen Vorteile der privaten Kranken­versicherung:

Als Faustregel gilt: Mindestens 80 Prozent der gezahlten Kranken­versicherungs­beiträge werden als steuer­mindernde Beiträge vom Staat anerkannt. Abhängig vom Versicherungs­status können Sie folgende Leistungen steuerlich geltend machen:

Mehr­leistungen: In der privaten Kranken­pflichtversicherung sind häufig auch Mehr­leistungen versichert, beispielsweise Chefarzt­behandlung, die Unter­bringung im Einbett­zimmer oder besserer Zahnersatz. Deren Aufteilung in steuerlich absetzbare und nicht absetzbare Beträge gestaltet sich mitunter kompliziert. Ob Kosten absetzbar sind, richtet sich nach den jeweiligen Leistungen. Ein Überblick:

  • Beiträge zur Basis­absicherung der privaten Kranken­versicherung (entsprechend dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung)
  • Beiträge zur Pflegepflicht­versicherung (gesetzlich Versicherte) oder sozialen Pflegekasse (Privat­versicherte)

  • Arztkosten und Zahnarzt­kosten bei zugelassenen Ärztinnen und Ärzten über Fest­zuschüsse und die Regel­versorgung hinaus

  • Kranken­kosten, zum Beispiel im Rahmen eines vereinbarten Selbst­behalts

  • Kosten für Brillengläser

  • Zuzahlungen für Medikamente

Diese können zwar grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, werden aber in der Regel nicht anerkannt.

Bitte beachten Sie: Arztkosten, Kranken­kosten sowie die Zuzahlungen für Brillen­gläser und Medikamente können im Rahmen der außer­gewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

Die Berechnung, wie viel Sie von Ihren Beiträgen zur privaten Kranken­versicherung von der Steuer absetzen können, ist etwas kompliziert. Sie richtet sich nach einer speziellen Regelung, der sogenannten "Kranken­versicherungs­beitrags­anteil-Ermittlungs­verordnung (KVBEVO)":

  1. Im ersten Schritt wird geprüft, ob ein Teil Ihrer Beiträge für zusätzliche Leistungen gezahlt wird, die über die Grund­absicherung hinausgehen. Darunter fällt beispielsweise das Einbett­zimmer im Krankenhaus.
  2. Wenn Ihr Tarif solche Extras enthält, wird Ihr Beitrag aufgeteilt. Ihr Versicherer berechnet dann, wie viel von Ihrem Beitrag auf die Grund­absicherung entfällt. Dafür wird der Beitrag mit einem bestimmten Wert (Faktor) multipliziert. Dieser Wert ergibt sich aus dem Verhältnis der Leistungen, die steuerlich absetzbar sind, zu allen Leistungen Ihres Tarifs. Jede Leistung bekommt dabei eine bestimmte Punktzahl.
  3. Den Teil Ihres Beitrags, der nach Abzug der Extras übrig bleibt und zur Grund­absicherung gehört, können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Haben Sie den Höchst­betrag für Vorsorge­aufwendungen (1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige) noch nicht erreicht? Dann können Sie möglicherweise auch die zusätzlichen Leistungen als "sonstige Vorsorge­aufwendungen" absetzen.

Einmal jährlich erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine sogenannte Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommens­steuer­gesetz. Sie listet auf, welchen Teil Ihres Beitrags zur privaten Kranken­versicherung Sie von der Steuer absetzen können. Auf Basis dieser Bescheinigung füllen Sie Ihre Steuer­erklärung zutreffend aus.

Voraussetzung: Damit Sie diese Bescheinigung erhalten, hinterlegen Sie beim Versicherer Ihre persönliche Steuer-ID. Dieser muss Ihre Beiträge (Basis­absicherung, Pflege­pflicht­beiträge) daraufhin direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nur so werden Ihre Beiträge zur Basis­absicherung steuerlich unbeschränkt berück­sichtigt.

Hier finden Sie Ihre Allianz Bescheinigungen, Rechnungen und Nachweise.

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Eine Beitrags­rück­erstattung der privaten Kranken­versicherung reduziert den steuerlich absetzbaren Versicherungs­beitrag in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird. Denn Beitrags­rück­erstattungen sind steuer­pflichtig. Hiervon ausgeschlossen sind Beitrags­rück­erstattungen der Pflege­pflicht­versicherung. Erstattete PKV-Beiträge müssen in Anlage „Vorsorge­aufwand“ der Einkommens­steuer­erklärung an folgender Stelle angegeben werden:

Zeile 26: Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflicht­versicherung erstattete Beiträge

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen Sie alljährlich bei der Steuer­erklärung entsprechend der Bescheinigung Ihres Versicherers auf unter­schiedlichen Formularen angeben. Wo genau Sie die Beiträge eintragen, hängt davon ab, für wen Sie Beiträge zur Basis­absicherung gezahlt haben. Sie können beispiels­weise auch die Beiträge der privaten Kranken­versicherung für Ihr Kind von der Steuer absetzen.

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Beiträge für wen gezahlt?
Welche Beiträge?
Wo eintragen?
Für mich selbst Vorsorgebeiträge zur Basisabsicherung Anlage Vorsorgeaufwand
Für meine kindergeldberechtigten Kinder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Anlage Kind (eine Anlage pro Kind ausfüllen)
Für getrennt lebende/geschiedene Ehepartner:innen Leistungen für die Basisversorgung Anlage U
Für sonstige Personen, z. B. Lebenspartner:innen,
Kinder ohne Kindergeld-Anspruch
Vorsorgebeiträge zur Basisabsicherung Anlage Vorsorgeaufwand

Hier können Sie Steuer­bescheinigungen, Rechnungen und Nachweise Ihrer hinter­legten Versicherungen für Ihre Steuer­erklärung ganz einfach online anfordern und herunterladen:

Was möchten Sie gerne wissen?

Warum ist die Wahl der Versicherung für den Steuervorteil nicht von Bedeutung?

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung sollte nicht anhand von steuerlichen Aspekten entschieden werden. Natürlich ist die Absetzbar­keit von Versicherungs­beiträgen zur privaten und auch gesetzlichen Kranken­versicherung durchaus positiv. Machen Sie Ihre Entscheidung für oder gegen einen Wechsel der Kranken­versicherung aber nicht von möglichen Steuer­vorteilen abhängig. Denn diese Vorteile gelten sowohl für die gesetzliche als auch für die private Kranken­versicherung.

In welchen Fällen kann eine Beitragsvorauszahlung der privaten Krankenversicherung steuerlich sinnvoll sein?

Abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz können Sie Steuern sparen, wenn Sie 36 Monats­beiträge zur privaten Kranken­versicherung auf einmal zahlen. Dies hängt immer auch von der Höhe des Versicherungs­beitrags, Ihrem Selbst­behalt und dem gewählten Versicherungs­tarif ab. Privat Kranken­versicherte können ihre Monats­beiträge generell bis zu drei Jahren im Voraus zahlen.

Für privat kranken­pflicht­versicherte Personen lohnt sich die Voraus­zahlung meist dann, wenn sie mit ihren Beiträgen zur Basis­absicherung die Grenze von 1.900 / 2.800 Euro übersteigen.

Kann ich auch als Beamter oder Beamtin bzw. Freiberufler:in meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Ähnlich wie Angestellte können Sie auch als Beamtin und Beamter oder als Freiberufler:in Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung von der Steuer absetzen. Beiträge für die Basis­absicherung einer privaten Kranken­versicherung können Sie vollständig steuerlich geltend machen. Vorsorge­aufwendungen und Zusatz- bzw. Mehr­leistungen lassen sich allerdings nur im Rahmen der zugelassenen Beitrags­höchst­grenze steuerlich absetzen.

Kann ich Beiträge von ausländischen privaten Krankenversicherungen in der Steuererklärung angeben?

Ja, mit Einschränkungen. Sollten Sie Beiträge für eine ausländische Kranken­versicherung gezahlt haben, können Sie diese auch in Deutschland unter bestimmten Voraus­setzungen steuerlich absetzen. Ein Kriterium: Ihr Versicherungs­unternehmen hat einen Sitz in einem EU-Land bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschafts­raums. Oder besitzt zumindest eine Geschäfts­erlaubnis in Deutschland. Weiterhin gelten die üblichen steuerlichen Voraus­setzungen für die private Kranken­versicherung:

  • Höchst­grenzen dürfen nicht überschritten werden.
  • Der erzielte Arbeits­lohn im Ausland darf in Deutschland nicht als steuerfrei eingestuft werden.
  • Die versicherungs­nehmende Person und der Beitrags­zahler bzw. die Beitrags­zahlerin müssen identisch sein.

Kann ich Anwartschaftskosten von der Steuer absetzen?

Ja, Sie können sowohl die kleine als auch die große Anwartschafts­versicherung in der Steuer­erklärung angeben. In welcher Höhe sie steuerlich abgesetzt werden kann, hängt von Ihrer Prämie ab. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

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