- Durch das Bürgerentlastungsgesetz (seit 2010) können Versicherte ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Im Folgenden ist damit aus steuerrechtlicher Sicht die Krankenpflichtversicherung gemeint.
- Ihre Beiträge können Sie auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich geltend machen – gleiches gilt für die Beiträge für Ehepartner:innen und Kinder.
- Auch die Pflegepflichtversicherung wirkt sich in Ihrer Steuererklärung vollständigsteuermindernd aus.
- Damit Ihre Beiträge steuerlich berücksichtigt werden, müssen sie vom Versicherer elektronisch an die Finanzbehörden gemeldet werden.
Private Krankenversicherung: Beiträge steuerlich absetzbar machen
Private Krankenversicherung: Das können Sie von der Steuer absetzen
Warum die private Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben?
Dort finden Sie jene Regelungen, wie Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen können. Das umfasst Ihre Beiträge für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Lassen Sie sich dabei nicht von den zahlreichen Formularen abschrecken. Die Mühe kann sich lohnen!
- Beiträge für die Basisvorsorge Ihrer Krankenpflichtversicherung können Sie vollumfänglich geltend machen. Und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung.
- Als privatversicherte Person können Sie (ebenso wie GKV-Versicherte) Ihre Krankheitskosten, die nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen worden sind, u. U. als außergewöhnliche Belastung absetzen.
- Neben den eigenen Kosten können Sie auch Beiträge für jene private Krankenpflichtversicherung und Pflegepflichtversicherung absetzen, die Sie für bestimmte Familienmitglieder zahlen.
Mehr wissen? Finden Sie hier alle grundsätzlichen und Ihre persönlichen Vorteile einer privaten Krankenversicherung.
Steuerlich absetzbare Höchstbeträge
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag der privaten Krankenversicherung beläuft sich auf die Höhe der Basisvorsorge. Zu 100 Prozent können außerdem die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen können nur dann zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zusammen mit den Basisbeiträgen zur Krankenpflicht- und Pflegepflichtversicherung in Summe unter folgenden Höchstgrenzen liegen:
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Rentner:innen sowie Beihilfeberechtigte: 1.900 Euro jährlich (Stand: 2026)
- Selbstständige und Freiberufler:innen: 2.800 Euro jährlich (Stand: 2026)
Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung
Krankenversicherungen informieren über absetzbare Beiträge
Sie müssen die steuerlich absetzbaren Beträge der privaten KV also nicht selbst berechnen. Warten Sie einfach auf die Mitteilung Ihrer Versicherung.
So funktioniert die Bescheinigung
Sie hinterlegen beim Versicherer Ihre persönliche Steuer-ID. Dieser muss Ihre Beiträge (Basisabsicherung, Pflegepflichtbeiträge) daraufhin direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nur so werden Ihre Beiträge zur Basisabsicherung steuerlich unbeschränkt berücksichtigt. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine sogenannte Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz. Auf Basis dieser Bescheinigung füllen Sie Ihre Steuererklärung zutreffend aus.
Welche Zahlungen an die Private können Sie steuerlich absetzen – welche nicht?
Beiträge: Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fast vollständig von der Steuer absetzen. Dabei entspricht die gesetzliche Krankenversicherung der Basisabsicherung. Absetzbar ist auch ein möglicherweise anfallender Zusatzbeitrag. In der PKV ist eine Berücksichtigung von Beträgen, die den Höchstbetrag überschreiten nur möglich, soweit sie auf die Basisabsicherung fallen. Unter Vorsorgeaufwendungen einer privaten Krankenversicherung fallen auch die sogenannten Mehrleistungen.
Mehrleistungen: Da in der privaten Krankenpflichtversicherung häufig auch Mehrleistungen (z. B. Einbettzimmer, Behandlung durch den Chefarzt oder die Chefärztin, besserer Zahnersatz) versichert sind, gestaltet sich die Aufteilung in steuerlich absetzbare und nicht absetzbare Beträge mitunter kompliziert. Ob Kosten absetzbar sind, richtet sich nach den jeweiligen Leistungen.
Steuermindernde Beiträge der privaten Krankenpflichtversicherung
Die Ermittlung der steuermindernden Beiträge ist kompliziert und wird nach der "Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO)" durchgeführt. Als Faustregel lässt sich jedoch sagen: Der Staat erkennt mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge an.
Für die Berechnung des abzugsfähigen Beitrags werden im ersten Schritt jene Beiträge abgezogen, die auf Mehrleistungen entfallen und über die Basisabsicherung hinausgehen. Zu den typischen Mehrleistungen (die somit nicht generell von der Steuer absetzbar sind) zählen:
- Behandlungen durch einen Heilpraktiker bzw. eine Heilpraktikerin
- Behandlungen durch einen Chefarzt bzw. eine Chefärztin in Verbindung mit einem Zweibettzimmer
- Einbettzimmer (auch ohne Chefarztbehandlung)
- hochwertiger Zahnersatz sowie implantologische Leistungen
- kieferorthopädische Leistungen
- Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
Sofern Ihr PKV-Tarif bestimmte Mehrleistungen enthält, wird der Beitrag aufgeteilt. Dazu multipliziert Ihr Versicherer den Tarifbeitrag mit einem Faktor. Dieser Faktor berechnet sich aus der Summe der abzugsfähigen Leistungen geteilt durch die Summe aller Leistungen, wobei jede Leistung eine bestimmte Punktezahl erhält.
Entspricht der Beitrag nach dem Abzug solcher Mehrleistungen dem Grundschutz (Basisabsicherung), dann können Sie die private Krankenversicherung in der Steuererklärung angegeben. Sollten Sie Ihren Höchstbetrag von 1.900 Euro (beziehungsweise 2.800 Euro) noch nicht ausgeschöpft haben, dann können Sie Mehrleistungen unter Umständen auch als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" angeben.
Bürgerentlastungsgesetz
Steuerliche Berücksichtigung von PKV-Beitragsrückerstattungen
Online-Services rund um Ihre Steuern
So machen Sie die Kosten der Basisabsicherung geltend
Für sich selbst:
Für Ihre Kinder:
Für getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner:innen:
Für sonstige Personen:
Wahl der Versicherung für den Steuervorteil nicht von Bedeutung
Für welche Fälle kann eine Beitragsvorauszahlung der PKV steuerlich sinnvoll sein?
PKV-Versicherte können ihre Monatsbeiträge bis zu drei Jahren im Voraus zahlen. Sollten die 36 PKV-Monatsbeiträge auf einmal gezahlt werden, dann kann sich in Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz eine Steuerersparnis ergeben. Dies hängt immer auch von der Höhe des Versicherungsbeitrags, dem Selbstbehalt und Versicherungstarif ab.
Die Vorauszahlung kann sich für jede privat krankenpflichtversicherte Person lohnen, die mit den Beiträgen zu Basisabsicherung die Grenze von 1.900 / 2.800 Euro übersteigt.
Kann ich auch als Beamter oder Beamtin bzw. Freiberufler:in meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?
Kann ich Beiträge von ausländischen privaten Krankenversicherungen in der Steuererklärung angeben?
Sollten Sie Beiträge einer ausländischen Krankenversicherung geleistet haben, können Sie diese auch in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Dazu gilt unter anderem, dass das Versicherungsunternehmen einen Sitz in einem EU bzw. EWR-Staat haben muss oder eine Geschäftserlaubnis in Deutschland besitzt.
Weiterhin gelten die üblichen Voraussetzungen: Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden, der erzielte Arbeitslohn im Ausland darf in Deutschland nicht als steuerfrei eingestuft werden oder die versicherungsnehmende Person und der Beitragszahler bzw. die Beitragszahlerin muss identisch sein.
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