Ob Sie von der gesetzlichen Versicherung befreit sind – und sich privat versichern dürfen, darüber entscheidet meist Ihre Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Personengruppe. Aber auch andere Kriterien bestimmen, was Sie wählen können:
- Selbstständige und Freiberufler, wie z.B. Architekten, können sich ohne weitere Prüfungen privat krankenversichern, ebenso beihilfeberechtigte Beamte. Jedoch ist nicht nur der Beruf ausschlaggebend:
- Als Arbeitnehmer entscheidet die Höhe Ihres Einkommens. Ab dem Überschreiten einer bestimmten Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Pflichtversicherungsgrenze genannt, von aktuell 66.600 Euro – dürfen Sie sich privat versichern.
- Studierende können sich sofort bei der PKV versichern.
- Hausfrauen und Hausmänner ebenfalls, sofern ihr Einkommen die Grenze von 520 Euro (Minijob) nicht überschreitet.
- Maßgeblich kann es auch sein, ob Sie in Ihrem Beruf selbstständig oder unselbstständig arbeiten. Niedergelassene Ärzte fallen unter die Privatversicherung – angestellte Mediziner bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze unter die GKV.