Die maßgebliche Kennzahl für Arbeitnehmer:innen zur Einstufung in die Private Krankenversicherung (PKV) ist die PKV Versicherungspflichtgrenze. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder nur Arbeitsentgeltgrenze genannt. Ihre Höhe entscheidet darüber, ob und wann eine Aufnahme in die Private Krankenversicherung erfolgt. Vereinfacht gesagt: Die PKV Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensobergrenze, bis zu der sich Arbeitnehmer:innen gesetzlich versichern müssen. Bis zu dieser Obergrenze sind sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Überschreitung versicherungsfrei.
Die JAEG richtet sich nach dem Entgeltniveau des Vorjahres und steigt in der Regel jährlich. Im Jahr 2023 liegt die PKV Versicherungspflichtgrenze in der GKV bei 66.600 Euro pro Jahr – oder 5.550 Euro pro Monat.