- Versicherungspflicht: Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen grundsätzlich eine Krankenversicherung haben.Ab wann Sie sich privat krankenversichern können, lesen Sie hier.
- Voraussetzungen: Sie möchten sich privat krankenversichern? Ob Sie das dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Beruf, ob selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, sowie dem Einkommen.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Für angestellte Arbeitnehmer:innen ist diese Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro Bruttojahreseinkommen im Jahr 2025 maßgeblich. Ein Rechenbeispiel zeigt, wann es mit dem Versicherungswechsel klappt.
- Gesundheitsfragen: Ihr aktueller Gesundheitszustand und die korrekte Beantwortung wichtiger Gesundheitsfragen sind ebenfalls wesentlich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).
Voraussetzungen für die private Krankenversicherung

Voraussetzungen für die private Krankenversicherung kurz erklärt
Ab wann ist privat versichern möglich?

PKV-Versicherungspflichtgrenze
Die maßgebliche Kennzahl für Arbeitnehmer:innen zur Einstufung in die private Krankenversicherung (PKV) ist die PKV-Versicherungspflichtgrenze. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder nur Arbeitsentgeltgrenze genannt. Ihre Höhe entscheidet darüber, ob und wann Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können. Vereinfacht gesagt: Die PKV Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensobergrenze, bis zu der sich Arbeitnehmer:innen gesetzlich versichern müssen. Bis zu dieser Obergrenze sind sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Überschreitung versicherungsfrei.
- Im Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro pro Jahr – oder 6.150 Euro pro Monat. Ab diesem Gehalt dürfen Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Die JAEG richtet sich nach dem Entgeltniveau des Vorjahres und steigt in der Regel jährlich.
Wer darf sich privat versichern und ab wann?
Sie können ab dem Zeitpunkt (Stichtag) eine private Krankenversicherung abschließen, ab dem Sie kranken versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind.
- Für Angestellte gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme in die private Krankenversicherung das Einkommen: Überschreiten sie mit ihrem Jahres-Bruttoeinkommen die Entgeltgrenze von 73.800 Euro, dürfen sie im Folgejahr in die PKV wechseln. Das gilt nur, sofern auch dann die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
- Für Selbstständige entfällt die Versicherungspflicht in etwa dann, sobald sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
- Studierende können sich sofort bei Start des Studiums privat versichern. Hierfür müssen sie sich unter Umständen von der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien lassen.
- (Niedergelassene) Ärztinnen und Ärzte sowie (beihilfeberechtigte) Beamtinnen und Beamte sind wie Studierende oder Selbstständige grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Personen, die über kein oder nur ein geringfügiges Einkommen (Minijob) unter 556 Euro verfügen, haben die Wahl: Dann können Sie sich ab jenem Datum in der PKV versichern, ab dem das Einkommen wegfällt beziehungsweise, wenn der Minijob Ihre einzige Beschäftigung ist.
Für welche Berufsgruppen und Personengruppen der Abschluss einer privaten Krankenversicherung wann möglich ist, finden Sie hier in unserem Überblick.
Ein Überblick, wer sich privat versichern kann
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Berufsgruppen & Personengruppen
|
PKV möglich
|
Höhe des Einkommens und/oder Altersgrenzen
|
---|---|---|
Angestellte Arbeitnehmer:innen |
Ja |
Jahresarbeitsentgelt von über 73.800 Euro |
Selbstständige und Unternehmer:innen |
Ja |
Ohne Einkommensgrenze |
Freiberufliche (z. B. Architekten und Architektinnen) |
Ja |
Ohne Einkommensgrenze |
(Beihilfeberechtigte) Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter:innen, Richter:innen |
Ja |
Ohne Einkommensgrenze |
Ja |
Befreiung möglich zu Beginn des Studiums oder nach dem Ende der Familienversicherung (i.d.R. bis zum 25. Geburtstag). Zudem ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht ab dem 30. Geburtstag möglich. |
|
Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen |
Ja |
Ohne Einkommensgrenze |
Ärzte und Ärztinnen in Anstellung oder Assistenzärztinnen und Assistenzärzte |
Ja |
Jahresarbeitsentgelt von über 73.800 Euro |
Kinder und Personen ohne oder mit geringem Einkommen, z.B. Hausfrauen oder Hausmänner (gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen) |
Ja |
Ohne eigenes Einkommen oder Einkommen bis zur Grenze für geringfügig Beschäftigte in Höhe von 556 Euro (Minijob) |
Unter welchen Voraussetzungen kann man sich privat krankenversichern?
Altersgrenze
Einige Versicherungsunternehmen behalten sich Altersgrenzen für den Abschluss Ihrer PKV-Tarife vor. Ein Tarifvergleich zeigt: Auch das Höchstaufnahmealter, bis zu dem Sie in eine PKV wechseln können bzw. aufgenommen werden, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Hintergrund für die eingeschränkte Versicherungsfähigkeit: Die Kosten für die private Krankenversicherung für ältere Kundinnen und Kunden sind schwer zu kalkulieren. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Erkrankungen.
Arbeitgeberwechsel
Ist das Arbeitsverhältnis neu oder steht ein Arbeitgeberwechsel an? Und Ihr Jahresarbeitsentgelt liegt dabei voraussichtlich über der Versicherungspflichtgrenze? Dann sind Sie als Angestellte:r sofort ab Beschäftigungsbeginn auch versicherungsfrei und können eine private Krankenversicherung abschließen. Diese Regelung gilt ab jedem Tag im Kalenderjahr.
Sie wechseln den Job mit ähnlichen Bedingungen oder bleiben trotz Gehaltsanpassung mit Ihrem Bruttoeinkommen noch unter der Arbeitsentgeltgrenze? Damit bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gehaltserhöhung
Eine Gehaltserhöhung kann für Angestellte in doppelter Hinsicht erfreulich sein: Neben mehr Geld am Monatsende kann sie auch dazu führen, dass für den betreffenden Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Versicherungspflicht in der GKV wegfällt. Wenn Ihr derzeitiges Jahresarbeitsentgelt in den kommenden zwölf Monaten voraussichtlich die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, haben Sie die Wahl. Denn damit erreichen Sie sozusagen das "private Krankenversicherung Mindestgehalt" und können selbst entscheiden, ob Sie sich zum Jahreswechsel lieber privat versichern möchten.
Lesen Sie hier alles zu den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung.
Wechselzeitpunkt
Ihr Einkommen als Angestellte:r liegt im Jahr einer Gehaltserhöhung bei demselben Arbeitgeber oder derselben Arbeitgeberin über der Jahresarbeitsentgeltgrenze? Dann können Sie ab 1. Januar des Folgejahres in die PKV wechseln. Vorausgesetzt natürlich, dass Ihr Einkommen auch im neuen Jahr die dann geltende Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Ein sofortiger Wechsel in die PKV ist auch möglich, hier zwei Beispiele: Sie starten nach dem Studium ins Berufsleben und beziehen direkt ein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze? Dann können Sie ab diesem Zeitpunkt in die private Krankenversicherung wechseln. Das gilt ebenso bei einem Arbeitgeberwechsel. Wenn Sie beispielsweise im alten Job ein Gehalt unter der JAEG bezogen haben, können Sie ab dem Zeitpunkt in die PKV wechseln, zu dem Sie den Arbeitgeber wechseln. Die Bedingung ist, dass Ihr monatliches Gehalt in der neuen Firma die entsprechende Grenze überschreitet.
Eine weitere gute Nachricht für Ihren Wechselzeitpunkt: Sobald Sie alle Bedingungen erfüllen und in die PKV wechseln können, entfällt auch die 12-Monatsbindung an die GKV. Als Bindungsfrist versteht sich jener Zeitraum, für den Sie mindestens an die von Ihnen gewählte Krankenkasse gebunden sind bzw. wären. Diese gilt grundsätzlich nur, wenn Sie die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten, nicht jedoch bei einem Wechsel von GKV zu PKV.
Beitragsstrafen
Gesetzliche Vorgaben
Berechnung Jahresarbeitsentgelt: Was zählt dazu?

Die Berechnungsgrundlage bilden die Einnahmen aus dem aktuell vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalt. Hinzu kommen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Zuschläge, wie beispielsweise Boni-Zahlungen. Diese und weitere Einnahmen werden hinzugerechnet, sofern sie regelmäßig gezahlt werden.
Beispiel: Dominik Krüger, 35, ist Manager im Controlling eines Automobilzulieferers. Nach einer Beförderung erhält der kinderlose Arbeitnehmer ab 1. Juli 2025 eine monatliche Gehaltserhöhung von brutto 500 Euro. Dazu einmalig einen Exzellenzbonus in Höhe von 2.000 Euro im November. Dieser wird bei der Berechnung des Jahreseinkommens für die Versicherungspflichtgrenze nicht mitberücksichtigt. Überschreitet Dominik Krüger 2025 die Versicherungspflichtgrenze im Jahr der Gehaltserhöhung? Und wenn ja: Ab wann wäre er dann versicherungsfrei und könnte in die PKV wechseln? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

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Bruttoentgelt und Zuschläge
|
Betrag
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---|---|
Jahresentgelt (13 Monatsgehälter + Weihnachtsgeld) | 72.000 € |
Gehaltserhöhung (monatlich brutto ab 1. Juli x 7 Monate) | 3.500 € (500 € x 7) |
Exzellenzbonus (einmalig im November, wird nicht mitgerechnet) | 2.000 € |
Jahreseinkommen gesamt (Bonus nicht mitgerechnet) | 75.500 € |
2025 überschreitet Dominik Krüger mit der Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze. Überschreitet er die JAEG aller Voraussicht nach auch für das Jahr 2026, dann ist er ab 01. Januar 2026 versicherungsfrei. Damit erfüllt er die Voraussetzung, aufgrund seines Gehalts zum 01.01.2026 in die private Krankenversicherung wechseln zu können, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2026 nicht über seinem Jahreseinkommen liegt.
Gesundheitsprüfung für die private Krankenversicherung
Gesundheitscheck
Ihr Gesundheitszustand ist entscheidend für den Abschluss einer PKV. Daher werden in einer Art Gesundheitscheck Erkrankungen und Unfallverletzungen der letzten drei bis fünf Jahre abgefragt. Anhand dieser Angaben bewertet das Versicherungsunternehmen Ihr Krankheitsrisiko und legt die entsprechenden Beiträge fest. Sind Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit medizinisch behandelt worden? Dann ist es möglich, dass Sie aufgrund des erhöhten Risikos einen monatlichen Beitragszuschlag bezahlen müssen. Wird Ihr Krankheitsrisiko zu hoch eingeschätzt, kann das auch zu einer Ablehnung des Antrags führen. Denn damit ist eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss der PKV nicht erfüllt.
Eine solche Gesundheitsprüfung gilt für den Wechsel von der GKV zur PKV – meist auch von PKV zu PKV. Ein Gesundheits-Check kann auch bei einem Tarifwechsel beim gleichen Versicherer notwendig sein, wenn Sie beispielsweise in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln möchten.
Leistungsausschluss
Checkliste Gesundheitsfragen
Die Gesundheitscheckliste unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Mit Fragen zu diesen Punkten sollten Sie aber in jedem Fall rechnen:
Kann ich jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln?
Gibt es Ausnahmen für die Aufnahme in die PKV?
Unter welchen Voraussetzungen werden PKV-Anträge abgelehnt?
Wann muss das PKV-Unternehmen einen Antrag annehmen – wenn auch nur im Basistarif?
Was ist eine Anwartschaft?


