Die maßgebliche Kennzahl für Arbeitnehmer:innen zur Einstufung in die private Krankenversicherung (PKV) ist die PKV-Versicherungspflichtgrenze. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder nur Arbeitsentgeltgrenze genannt. Ihre Höhe entscheidet darüber, ob und wann Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können. Vereinfacht gesagt: Die PKV Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensobergrenze, bis zu der sich Arbeitnehmer:innen gesetzlich versichern müssen. Bis zu dieser Obergrenze sind sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Überschreitung versicherungsfrei.
- Im Jahr 2024 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro pro Jahr – oder 5.775 Euro pro Monat. Ab diesem Gehalt dürfen Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Die JAEG richtet sich nach dem Entgeltniveau des Vorjahres und steigt in der Regel jährlich.