In die Private Krankenversicherung wechseln: Kurz erklärt
- In die Private Krankenversicherung wechseln dürfen Arbeitnehmer, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Diese liegt 2023 bei einem jährlichen Bruttogehalt von 66.600 Euro.
- In die PKV wechseln kann auch, wer sich selbstständig macht und deshalb aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausfällt. Dasselbe gilt für Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Sie sind versicherungsfrei und können eine PKV wählen.
- Sinkt Ihr Einkommen unter die JAEG oder findet ein Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis statt, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dann sind Sie erneut versicherungspflichtig in der GKV.
- Wechselvorteil für Allianz Neukunden: Wer von einer anderen PKV oder GKV zur Allianz wechselt, steigt mit einer höheren Beitragsrückerstattung (BRE) ein und profitiert vom sogenannten BONUS Programm.
Wechsel zur Privaten Krankenversicherung: Jetzt noch attraktiver!

Zum 1. Juli 2023 ist die neue Pflegereform in Kraft getreten. Dadurch steigen für die meisten Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Beiträge. Der Höchstbeitrag zur GKV liegt erstmalig über 1.000 EUR.
Finden Sie heraus, ob sich ein Wechsel von der GKV in die Private Krankenversicherung (PKV) für Sie lohnt. Folgende Personen können sich in der Regel privat krankenversichern:
Die Beiträge zur PKV sind von den gewählten Leistungen, Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Antragsstellung abhängig. Deshalb zahlen Sie unter Umständen weniger Beiträge und profitieren von umfangreicheren Leistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge!

Von der PKV zurück in die GKV wechseln
Wer privat versichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Treten diese gesetzlichen Voraussetzungen ein, haben Privatversicherte sogar keine andere Wahl, als in die GKV zurückzukehren. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist zum Beispiel möglich, wenn:
- Ihr Jahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze) sinkt. Zum Beispiel, weil Ihr Gehalt gekürzt wurde oder Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
- Der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze anhebt und Sie dadurch Ihren Anspruch auf eine Private Krankenversicherung verlieren.
- Sie Ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben und wieder als Arbeitnehmer tätig werden. Der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche ist für ehemals Selbstständige nur möglich, wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dies gilt bis zum 55. Lebensjahr.
Nur temporär in die GKV? Zeit bis zur Rückkehr in die PKV mit Anwartschaft überbrücken
Wechseln Sie nur vorübergehend von der PKV in die GKV, ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Damit können Sie die Leistungen Ihrer Privaten Krankenversicherung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt reaktivieren. Und zwar ohne erneute Risikoprüfung bei einer Risikoanwartschaft. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, weiterhin Alterungsrückstellungen anzusparen. Der Beitrag nach Rückkehr ist dadurch günstiger, als wenn Sie auf diese Option verzichten. Welche Variante für Sie die beste ist, entscheiden Sie selbst. Wir beraten Sie gerne.
Diese Art der Überbrückungslösung lohnt sich zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Oder für Kinder privat versicherter Eltern, die nach dem Studium GKV-pflichtig werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, parallel in eine Zusatzversicherung ohne Risikoprüfung wechseln zu können.
Arbeitslos oder in Teilzeit? Mögliche Befreiungen von der Versicherungspflicht:

Oder wenn privat versicherte Arbeitnehmer in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln. Auch wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze Ihr Einkommen "überholt", haben Sie ein Befreiungsrecht.
Sie möchten Ihre Private Krankenversicherung als Student beibehalten und einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vermeiden? Dann können Sie sich in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wechselvorteil nutzen und BONUS sichern!
Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung
Kann man die Private Krankenversicherung wechseln? Anders als oft angenommen ist das problemlos möglich. Sie können Ihren Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beenden. Oder Sie nutzen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Anbieter zum Beispiel Ihre Beiträge erhöht.
Wichtig bei einem Wechsel von PKV zu PKV: Ihr Beitrag für einen vergleichbaren Tarif ist beim neuen Versicherer in der Regel höher als bei Ihrem bisherigen Anbieter. Denn Sie können Ihre bisherigen Alterungsrückstellungen entweder gar nicht (Verträge vor 2009) oder nur teilweise (Verträge ab 2009) zur neuen PKV mitnehmen. Den Anbieter der Privaten Krankenversicherung zu wechseln, bringt Nachteile für Sie.
Deshalb bietet sich zunächst ein PKV-Tarifwechsel beim selben Versicherungsanbieter an, um in der Privaten Krankenversicherung bessere Leistungen oder günstigere Beiträge zu erhalten.
Erwägen Sie einen PKV-Tarifwechsel vor allem aus finanziellen Gründen? Dann bietet sich optional bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer ein Wechsel in den Standardtarif (falls Sie bereits vor dem 1.1.2009 privat versichert waren) oder Basistarif an. Dabei handelt es sich um Einheitstarife, die jede PKV anbietet und deren Leistungen an die GKV angelehnt sind.
Ist es sinnvoll, die Private Krankenversicherung zu wechseln?
Private Krankenversicherung im Alter
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Alterungsrückstellungen und Beitragszuschlag
Der Gesetzgeber verpflichtet Private Krankenversicherungen dazu, Alterungsrückstellungen zu bilden. Alterungsrückstellungen sorgen dafür, dass der Beitrag nicht aufgrund des steigenden Alters und dem damit verbundenen Mehrbedarf an Leistungen angehoben wird.
Zusätzlich wird ein gesetzlicher Beitragszuschlag erhoben, der jedem Vertrag individuell zugeschrieben wird. Diese Rückstellungen werden verzinslich angelegt. Die sogenannten Überzinsen aus den Alterungsrückstellungen und das Guthaben aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag dienen ab Alter 65 dazu, notwendige Beitragszuschläge so weit wie möglich auszugleichen.
Je später Sie in die PKV wechseln, desto kürzer ist der Zeitraum, der zum Aufbau von Alterungsrückstellungen bleibt. Sind Sie erst im fortgeschrittenen Alter privat versichert, kosten Ihre Beiträge deshalb mehr. Ab wann Sie sich privat krankenversichern, bleibt Ihnen überlassen. Es gilt: Je früher, desto günstiger.
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Zuschuss des Arbeitgebers (und der Rentenversicherung) zur PKV
Bei Renteneintritt entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss, den Arbeitgeber zur PKV zahlen, liegt 2023 bei maximal 403,99 Euro im Monat. Jedoch können PKV-versicherte Rentner meist einen Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. -
Wie funktioniert die Beitragsberechnung?
Im Gegensatz zur GKV orientiert sich die Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung nicht am Einkommen. Stattdessen basieren die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung auf vereinbarten Leistungen im Tarif, Alter und Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn. (Stichwort: Risikozuschläge bei Vertragsunterzeichnung.) Das bedeutet: Sinkt Ihr Einkommen durch eine niedrigere Rente, hat das keinen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe. -
Weniger Kosten bei Renteneintritt
Wenn Sie als Rentner privat versichert sind, entfallen unter anderem folgende Kostenpunkte:
- Ab Alter 60 entfällt der gesetzliche Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent, welcher bisher auf den Beitrag für die Krankheitskostenversicherung entrichtet wurde.
- Da Sie als Rentner nicht mehr zur Arbeit gehen, entfällt in der Regel auch der Beitragsanteil für das Krankentagegeld. Dieser hängt vom versicherten Nettoeinkommen ab und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. Dies kann also noch einmal bis zu 10 Prozent der Gesamtprämie betragen.
- Zusätzlich entfallen Beiträge für gegebenenfalls bestehende Optionstarife (z.B. freie Tarifwechselmöglichkeit ohne Gesundheitsprüfung innerhalb eines Versicherungsunternehmens) mit begrenzter Laufzeit.
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
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Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Wechsel in die Private
- Die reguläre Kündigungsfrist in der GKV beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wollen Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, können Sie Ihre Mitgliedschaft normalerweise erst nach zwölf Monaten kündigen. Anders sieht es aus, wenn Sie in einem Wahltarif versichert sind. Dann gilt unter Umständen die gesetzliche Bindungsfrist von einem oder drei Jahren.
- Erhöht Ihre Krankenkasse (GKV) den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ihr Kündigungsschreiben muss dann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung bei der GKV eingehen.
- Freiwillig Versicherte sind beim Wechsel von GKV in PKV nicht an die Bindungsfrist von zwölf Monaten gebunden. Ihre Versicherungspflicht endet mit Statuswechsel. Also zum Beispiel, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten oder in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln. Sind Sie bereits freiwillig in der GKV versichert, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Vorausgesetzt, es liegt kein Wahltarif vor.
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Kündigung der Privaten Krankenversicherung bei Wechsel in die Gesetzliche
- In der Regel sind Private Krankenversicherungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Wichtig: Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Bei einigen Anbietern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Andere definieren das Ende des ersten Versicherungsjahres genau zwölf Monate ab Versicherungsbeginn bzw. dann fortlaufend.
- Ob es eine Mindestvertragslaufzeit gibt, hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung geschlossen haben.
- Erhöht die PKV Ihren Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können Ihrem Versicherer dann innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Anpassungsschreibens kündigen. Der Vertrag endet (ggf. rückwirkend) zum Datum der Beitragserhöhung.
- Fällt das Einkommen privat versicherter Angestellter nicht nur vorübergehend unter die JAEG, werden sie in der GKV versicherungspflichtig. Sie haben dann das Recht, die Private Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen. Und zwar unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht.
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Nachweis über Abschluss einer Folgeversicherung
Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind: Ihre Kündigung ist erst wirksam, wenn Sie Ihrem bisherigen Versicherer eine Bestätigung über die Folgeversicherung vorlegen. Das kann zum Beispiel die Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Krankenversicherung sein. Ohne Folgeversicherungsnachweis ist Ihre Kündigung ungültig. Das heißt: Ihr bisheriger Vertrag besteht unverändert fort.
Private Krankenversicherung wechseln: Was möchten Sie wissen?
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Ist ein Wechsel von PKV in GKV möglich, wenn ich über 55 bin?
Sobald Privatversicherte das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV nahezu unmöglich. Mit dieser Entscheidung will der Gesetzgeber verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidargemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheitssystem.
Der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche ist über 55 aber dennoch möglich. Und zwar, wenn Sie sich in die Familienversicherung Ihres Ehe- oder Lebenspartners aufnehmen lassen. Dafür muss Ihr Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 470 Euro im Monat (bzw. 520 Euro bei Minijobs) betragen.
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Wie verhält es sich mit der 12-monatigen Bindungsfrist in der GKV bei einem Wechsel zur PKV?
Seit 1. Januar 2021 sind Versicherte anstatt 18 Monate nur noch zwölf Monate an ihre GKV gebunden. Aber: Bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung gilt diese Bindungsfrist nicht. Wer in die PKV wechseln will, muss lediglich die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Fällt die Versicherungspflicht in der GKV weg, weil Sie sich beispielsweise hauptberuflich selbstständig machen, können Sie sofort in die PKV wechseln. -
Wie erfolgt die Berechnung der Beitragshöhe in der Privaten Krankenversicherung?
In der Privaten Krankenversicherung hängen die Beitragskosten unter anderem von Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Auch die vereinbarten Leistungen beeinflussen die Beitragshöhe. Unterschied zwischen gesetzlicher und Privater Krankenversicherung: Das Einkommen spielt in der PKV keine Rolle bei der Beitragsberechnung.
Sie möchten privat krankenversichert sein, und fragen ab welchem Gehalt das möglich ist? Je nach Berufsgruppe fallen die Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV unterschiedlich aus.
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Können in der PKV die Kinder mitversichert werden wie in der GKV?
Anders als in der GKV können Sie Ihren Nachwuchs in der Privaten Krankenversicherung nicht mitversichern. In der PKV gibt es keine Familienversicherung. Jede Person muss eigenständig versichert sein – auch Kinder und Jugendliche. -
In welchen Lebenssituationen lohnt sich die PKV besonders?
Ob es sich lohnt, privat versichert zu sein, hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation ab: In die Private Krankenversicherung wechseln vor allem Beamte und Beamtenanwärter, gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Freiberufler. Angehörige dieser Berufsgruppen sind in der PKV oft günstiger versichert.
Sie fragen sich: Ab welchem Gehalt lohnt sich eine Private Krankenversicherung? Pauschal kann man das nicht beantworten. Im Krankheitsfall profitieren sie in der Privaten Krankenversicherung von Leistungen, die über den Schutz der GKV hinausgehen. Sind Sie privat versichert, richten sich die Kosten nicht nach Ihrem Einkommen.
Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung kann aber auch in anderen Situationen sinnvoll sein. Zum Beispiel für Studenten, für die es in der PKV eigene, teils sehr günstige Tarife gibt.



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