Private Krankenversicherung: Alles Wichtige zum Wechsel in die PKV und Ihren Wechselvorteilen
Allianz Wechsel­vorteil nutzen & BONUS sichern!

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­versicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vorversicherungs­zeit (in Ihrer Voll­versicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung) auf Ihre Staffel der Beitrags­rückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Kranken­kasse.
  • Als Neukunde oder Neukundin der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen auf bis zu 50 % Beitrags­rückerstattung.

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

In die private Kranken­versicherung wechseln und zurück

  • Sie möchten in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln? Der Einstieg ist leichter als gedacht: Arbeit­nehmer:innen dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) über­schreiten. Somit sind sie versicherungs­frei und können sich zwischen gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) und PKV entscheiden.
  • Sie sind selbst­ständig und fallen deshalb aus der Ver­sicherungs­pflicht in der GKV? Damit sind Sie nicht versicherungs­pflichtig und können in die PKV wechseln. Dasselbe gilt für Beamte bzw. Beamtinnen und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe.
  • Umgekehrt gilt: Sinkt Ihr Ein­kommen unter die JAEG oder Sie wechseln von der Selbst­ständigkeit in ein Angestellten­verhältnis? Dann sind Sie mit einem Gehalt unter der JAEG unter Umständen nicht mehr versicherungs­frei und müssen in die GKV zurückkehren.
  • Wechselvorteil für Allianz Neu­kunden und Neukundinnen: Wechseln Sie von einer anderen PKV oder GKV zur Allianz, steigen Sie, unter bestimmten Voraus­setzungen, mit einer höheren Beitrags­rückerstattung (BRE) ein. Plus: Sie profitieren vom sogenannten BONUS Programm.

Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­sicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchst­beitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 69.300 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

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GKV zu PKV
Ob und wann Sie in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln können, ist an bestimmte Voraus­setzungen geknüpft. Über einen Wechsel von GKV zu PKV entscheiden folgende Kriterien:

Für Angestellte ist der Wechsel in die private Kranken­versicherung erst ab einer gewissen Ein­kommensgrenze mög­lich. In den letzten Jahren wurde diese Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAE-Grenze oder JAEG) regelmäßig angehoben. 2024 liegt die JAEG bei 69.300 Euro brutto jährlich.

 

Sie möchten in die PKV wechseln, aber haben noch Fragen zum Tarifwechsel? Schreiben Sie uns! 
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  • Sie möchten in die private Kranken­ver­sicherung wechseln? Berechnen Sie schnell und un­verbind­lich Ihren indi­viduellen Monats­beitrag mit unseren Beitrags­beispielen für Kinder, Angestellte und Selbst­ständige und unserem Allianz-Beitragsrechner!
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Vorteile PKV
Vorteile gegenüber der GKV bietet die PKV vor allem im Leistungs­vergleich: Sie beinhaltet beispiels­weise Chefarzt­behandlung, umfassende Zahn­leistungen oder alternative Heil­methoden. Ein Überblick:

Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Leistungen einer privaten Krankenversicherung vertrag­lich garantiert.

Ein weiterer Pluspunkt: Die Beiträge in der PKV berechnen sich nicht nach dem Einkommen, sondern unter anderem nach Alter und Gesund­heits­zustand zu Vertrags­beginn. Auch die vereinbarten Leistungen beein­flussen die Beitrags­höhe. Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung: Das Einkommen spielt in der privaten Kranken­versicherung keine Rolle bei der Beitrags­berechnung. Das bedeutet im Umkehrschluss:

  • Sie verdienen ein Gehalt über der Beitrags­bemessungs­grenze und wechseln in jungen Jahren in die PKV? Mit einer privaten Kranken­versicherung wie der Allianz sind Sie oft preiswerter und umfassender ab­gesichert als in der GKV. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur PKV. Die meisten Tarife in der PKV bieten folgende Vorteile bei den Leistungen:

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Bereich der Gesundheitsversorgung
Leistungen der PKV
Zahnleistungen Höherwertiger Zahnersatz, Füllungen, umfassende Prophylaxe
Alternative Heilmethoden Akupunktur, Heilpraktiker-Behandlung oder Homöopathie
Klinikaufenthalt Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Arztbesuche Verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen
Zu den wenigen Nachteilen einer PKV zählt die Altersbeschränkung durch das Höchstaufnahmealter. Auch kann es je nach Gesundheitszustand und vorhandenen Vorerkrankungen schwierig werden, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen.

Wie viele Menschen wechseln im Schnitt von der GKV in die PKV?

Bereits seit einigen Jahren möchten durch­schnittlich mehr Menschen in die private Kranken­versicherung wechseln als umgekehrt. 2022 entschieden sich 146.500 Versicherte für einen Tarif­wechsel in die PKV. Laut PKV-Verband stieg die Gesamt­zahl an privaten Krankenvoll- oder Zusatz­versicherungen auf insgesamt 37,8 Millionen. Damit ist fast jeder zweite Bundes­bürger Mitglied einer privaten Kranken­versicherung.

Welche Vorteile hat es, in jungen Jahren in die PKV zu wechseln?

Ab wann Sie sich am besten privat kranken­versichern, hängt natürlich von Ihren persönlichen Lebens­umständen ab. Doch je früher Sie in die private Kranken­versicherung wechseln, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Denn mit zu­nehmendem Alter steigen die Krankheits­risiken – und somit die Beitrags­höhe. Weitere Vorteile eines frühen Tarif­wechsels in die PKV zu Versicherungs­beginn:

  • Höhere Alterungs­rückstellungen: Steigen Sie bereits in jungen Jahren in die private Kranken­versicherung ein, können Sie hohe Alterungs­rückstellungen über einen längeren Zeitraum aufbauen. Das sorgt dafür, dass Ihre laufenden Beiträge günstiger ausfallen.
  • Einfachere Gesundheits­prüfung: In jungen Jahren können Sie die Gesundheit­sfragen der Versicherer in der Regel problem­los beantworten. Mit steigendem Alter ist die Gesundheits­prüfung oft nicht mehr so leicht ohne Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse absolvier­bar.

Eine gute Alternative: Options­tarife für den zukünftigen Einstieg in die PKV

Sie möchten gerne in die private Kranken­versicherung wechseln, können sich aber noch nicht PKV-versichern oder sind unentschieden?

  • Unser Tipp: Sorgen Sie mit einem PKV Options­tarif für die Zukunft vor! Gerade jüngere Menschen (Hochschul­absolvent:innen, Berufs­einsteiger:innen oder Selbst­ständige) können sich nach der Ausbildung oder dem Studium für einen meist sehr günstigen Options­tarif entscheiden. So sichert der Allianz OptionFlexiMed jungen Leuten später den Einstieg bzw. Wechsel in die PKV. Und das zu ihrem aktuellen Gesundheits­zustand am Stichtag des Versicherungs­wechsels in der Zukunft.
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PKV zu PKV
Von einem PKV-Anbieter zum anderen um­zusteigen, ist meist nicht sinnvoll. Welche Nachteile eine solche "Tarifoptimierung" Ihrer privaten Kranke­nversicherung haben kann, haben wir Ihnen hier zusammen­gestellt.
Anders als oft angenommen, können Sie Ihre private Krankenversicherung grundsätzlich problem­los wechseln. Hierfür müssen Sie Ihren Vertrag lediglich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungs­frist beenden. Erhöht Ihr bisheriger Anbieter zum Beispiel Ihre Beiträge, können Sie zudem von Ihrem außer­ordent­lichen Kündigungs­recht (Sonderkündigungsrecht) Gebrauch machen. Die viel wichtigere Frage lautet jedoch:

Zu einer anderen privaten Kranken­versicherung zu wechseln, ist selten sinnvoll und kann einige Nachteile für Sie bringen. Ein PKV-Tarif­wechsel beim gleichen Anbieter ist deswegen meist die bessere Alternative. Ein Vergleich:

  • Wechsel von PKV zu PKV: Ein Anbieter­wechsel der privaten Kranken­versicherung kann für Sie mit Nach­teilen verbunden sein. Für den neuen Anbieter gelten Sie als Neu­kunden und -kundinnen, durchlaufen also eine erneute Gesundheits­prüfung. In der Folge fällt Ihr Beitrag für einen vergleich­baren Tarif beim neuen Anbieter meist höher aus als bei Ihrem alten. Je nach Vertrag (Abschluss vor oder nach 2009) verlieren Sie die Alterungs­rückstellungen Ihrer bisherigen PKV ganz oder teilweise. Gründe dafür können unter anderem das "neue" Einstiegs­alter in den neuen Vertrag sein und wenn sich Ihr Gesundheits­zustand im Laufe der Zeit verschlechtert hat. Wenn Sie Ihre bisherige PKV vor 2009 abgeschlossen haben, können Sie bei einem Anbieter­wechsel zudem Ihre Alterungs­rück­stellungen verlieren, die verhindern, dass die Beiträge aufgrund des Älterwerdens steigen.
  • Bitte beachten Sie: Ein Tarif­wechsel lohnt sich nur in Ausnahme­fällen für Sie. Beispiels­weise mit der Allianz Private Kranken­versicherung Wechsel­prämie und dem Allianz BONUS.
  • Wechsel innerhalb Ihrer bestehenden PKV: Ein Tarif­wechsel beim selben Versicherungs­anbieter bietet sich an, um in der privaten Kranken­versicherung bessere Leistungen oder günstigere Beiträge zu erhalten. Erwägen Sie einen Wechsel aus finanziellen Gründen, erkundigen Sie sich bei Ihrem bisherigen Kranken­versicherer nach einem Standard­tarif (falls Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat versichert waren) oder Basis­tarif. Solche günstigen Einheits­tarife, angelehnt an die Leistungen der GKV, bietet jede PKV an. Wenn Sie innerhalb Ihrer bestehenden PKV in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln möchten, ist in der Regel auch eine erneute Gesundheits­prüfung nötig.
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Vertrag beenden
Wenn Sie Ihren bestehenden Versicherungs­vertrag beenden möchten, gelten bestimmte Kündigungs­fristen. Welche das sind, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat kranken­versichert sind.

Kündigung der GKV bei Wechsel in die PKV

Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die private Kranken­versicherung kümmern Sie sich selbst um die frist­gerechte Kündigung. Je nach Vertrag gelten folgende Fristen, wenn Sie in die private Kranken­versicherung wechseln:

  • Reguläre Kündigungs­frist: In der GKV können Sie in der Regel schriftlich zwei Monate zum Monats­ende kündigen. Möchten Sie beispiels­weise zum 1. Juni in die PKV wechseln, kündigen Sie Ihre GKV spätestens bis 31. März. Wollen Sie zu einer anderen geset­zlichen Kranken­versicherung wechseln, gelten die gleichen Fristen, allerdings ist die Mindest­laufzeit von 12 Monaten zu beachten.
  • Wahl­tarif: Sind Sie in einem Wahl­tarif versichert? Dann gilt unter Umständen die gesetzliche Bindungs­frist von einem oder drei Jahren.
  • Sonder­kündigungs­recht: Erhöht Ihre gesetzliche Kranken­kasse (GKV) den Zusatz­beitrag und liegt Ihr Einkommen über der JAEG, können Sie jederzeit außer­ordentlich kündigen. Ihr Kündigungs­schreiben muss dann innerhalb eines Monats nach Inkraft­treten der Beitrags­satz­erhöhung bei der GKV eingehen. Ohne Beitragserhöhung liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monaten.
  • Freiwillig Versicherte: Sie sind beim Wechsel von GKV in PKV nicht an die Bindungs­frist von zwölf Monaten gebunden. Ihre Versicherungs­pflicht endet mit Status­wechsel. Also zum Beispiel, wenn Sie die Jahres­arbeits­entgelt­grenze überschreiten oder in eine haupt­berufliche Selbst­ständigkeit wechseln. Sind Sie bereits freiwillig in der GKV versichert, beträgt die Kündigungs­frist zwei Monate zum Monats­ende. Voraus­gesetzt, es liegt kein Wahl­tarif vor.

Kündigung der PKV bei Wechsel in die GKV

  • Reguläre Kündigungsfrist: private Kranken­ver­sicherungen sind normalerweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs­jahres kündbar. Wichtig: Das Versicherungs­jahr ist nicht immer identisch mit dem Kalender­jahr. Bei einigen Anbietern endet das Versicherungs­jahr am 31. Dezember. Andere definieren das Ende des ersten Versicherungs­jahres genau zwölf Monate ab Versicherungs­beginn bzw. dann fort­laufend.
  • Mindestvertragslaufzeit: Ob es eine Mindest­vertrags­laufzeit in der PKV gibt, hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Kranken­versicherung geschlossen haben.
  • Außerordentliches Kündigungsrecht: Erhöht die PKV Ihren Beitrag, können Sie Ihrem Versicherer innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Anpassungs­schreibens kündigen. Der Vertrag endet (ggf. rück­wirkend) zum Datum der Beitrags­erhöhung.
  • Einkommens­verlust: Fällt das Einkommen freiwillig versicherter Angestellter längerfristig unter die JAEG, sind sie nicht mehr versicherungs­frei und müssen sich in der GKV versichern. Sie haben dann ebenfalls das Recht, ihre private Kranken­versicherung außer­ordentlich zu kündigen. Und zwar un­ab­hängig von einer Mindest­vertrags­laufzeit. In diesem Fall beträgt die Kündigungs­frist drei Monate rück­wirkend zum Eintritt der Versicherungs­pflicht.

Nachweis über Abschluss einer Folge­versicherung

Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind: Ihre Kündigung ist erst wirksam, wenn Sie Ihrem bisherigen Versicherer eine Bestätigung über die Folge­versicherung vorlegen. Das kann zum Beispiel die Mitglieds­bescheinigung Ihrer neuen Kranken­versicherung sein. Ohne Folge­versicherungs­nachweis ist Ihre Kündigung ungültig. Das heißt: Ihr bisheriger Vertrag besteht un­verändert fort.
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PKV zu GKV
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur unter bestimmten Voraus­setzungenmöglich. In die gesetzliche Kranken­versicherung zurück­kehren können zum Beispiel Arbeit­nehmer:innen mit einem Ein­kommen unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze.

Treten bestimmte gesetzliche Voraus­setzungen ein, haben privat­ Versicherte sogar keine andere Wahl, als in die GKV zurück­zukehren. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist zum Beispiel möglich, wenn:

  • durch Gehaltskürzungen oder Arbeitgeberwechsel Ihr Jahres­einkommen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze (= Versicherungs­pflicht­grenze) sinkt.
  • Sie Ihre haupt­berufliche selbst­ständige Tätigkeit aufgeben und wieder als Arbeit­nehmer:in tätig werden. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen unter der Versicherungs­pflicht­grenze liegt und Sie unter 55 Jahre alt sind.

Sie planen einen längeren Auslands­aufenthalt? Oder Ihre Kinder fallen mit Abschluss ihres Studiums aus Ihrem PKV-Tarif für Studierende und werden GKV-pflichtig? Wenn Sie nur vorüber­gehend von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche wechseln, ist eine Anwartschafts­versicherung zur Über­brückung sinnvoll. Damit können Sie die Leistungen Ihrer privaten Kranken­versicherung unter­brechen und zu einem späteren Zeit­punkt reaktivieren. Oder parallel in eine Zusatz­versicherung wechseln. Und zwar ohne erneute Risiko­prüfung bei einer Risiko­anwartschaft. Eine Gesundheits­prüfung bei der späteren Aktivierung ist dann nicht mehr nötig. Wenn Sie Ihren Vertrag auf eine Anwartschaft umstellten, können Sie parallel in der Regel auch bestimmte Zusatz­versicherungen im ambulanten, zahn­ärztlichen und stationären Bereich abschließen. Somit erhalten Sie sich während der Zeit in der GKV so gut wie möglich die Leistungen einer privat­ärztlichen Versorgung.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, während der Anwartschaft weiterhin Alterungs­rückstellungen anzusparen. Der Beitrag nach Ihrer Rückkehr ist dadurch günstiger, als wenn Sie auf diese Option verzichten. Welche Variante für Sie die beste ist, entscheiden Sie selbst. Wir beraten Sie gerne.

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Häufige Fragen

Ist ein Wechsel von PKV in GKV möglich, wenn ich über 55 bin?

Sobald privat­ Versicherte das 55. Lebensjahr über­schritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV nahezu unmöglich. Mit dieser Entscheidung will der Gesetz­geber verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidar­gemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheits­system.

Ausnahme: Der Wechsel von der privaten Kranken­versicherung in die Gesetzliche über 55 Jahre ist dennoch möglich. Und zwar, wenn Sie sich in die Familien­versicherung Ihres Ehe- oder Lebens­partners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss Ihr:e Ehe- oder Lebenspartner:in gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 505 Euro im Monat (bzw. 538 Euro bei Minijobs) betragen.

Wie verhält es sich mit der 12-monatigen Bindungs­frist in der GKV bei einem Wechsel zur PKV?

Seit 1. Januar 2021 sind Versicherte anstatt 18 Monate nur noch zwölf Monate an ihre GKV gebunden. Aber: Wenn Sie in die private Kranken­versicherung wechseln, gilt diese Bindungs­frist nicht. Wer in die PKV wechseln will, muss lediglich die Kündigungs­frist von zwei Monaten zum Monatsende beachten.

Fällt die Versicherungs­pflicht in der GKV weg, weil Sie sich beispiels­weise haupt­beruflich selbst­ständig machen? Dann können Sie sofort in die PKV wechseln.

In welchen Lebens­situationen lohnt sich die PKV besonders?

Im Krankheits­fall profitieren Sie in der privaten Kranken­versicherung von Leistungen, die über den Schutz der GKV hinaus­gehen. Ab wann sich eine private Kranken­versicherung lohnt, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Viel hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen ab. In der PKV besonders günstig versichert sind in der Regel die Angehörigen folgender Berufs­gruppen:

Wie erfolgt die Berechnung der Beitrags­höhe in der privaten Kranken­versicherung?

In der privaten Kranken­versicherung hängen die Beitrags­kosten unter anderem von Ihrem Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­abschluss ab. Auch die vereinbarten Leistungen beein­flussen die Beitrags­höhe. Im Gegensatz zur GKV spielt Ihr Einkommen keine Rolle bei der PKV Beitrags­berechnung. Doch je nach Berufs­gruppe fallen die Voraus­setzungen für den Eintritt in die PKV unter­schiedlich aus.

Nutzen Sie gerne unseren Allianz Private Kranken­versicherung Beitrags­rechner für einen ersten Überblick über Ihre voraus­sichtlichen Beiträge.

Können in der PKV die Kinder kostenlos mit­versichert werden wie in der GKV?

Nein, leider nicht. Anders als in der GKV können Sie Ihren Nach­wuchs in der privaten Kranken­versicherung nicht kostenlos mit­versichern. In der PKV gibt es keine Familien­versicherung. Jede Person muss eigen­ständig versichert sein – auch Kinder. Für Kinder und Jugendliche oder auch Studierende und Azubis gibt es eigene, besonders günstige PKV-Tarife.
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