Private Krankenversicherung: Alles Wichtige zum Wechsel in die PKV und Ihren Wechselvorteilen
Allianz Wechsel­vorteil nutzen & BONUS sichern!

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­versicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vorversicherungs­zeit (in Ihrer Voll­versicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung) auf Ihre Staffel der Beitrags­rückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsler von einer gesetzlichen Kranken­kasse.
  • Als Neukunde der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen auf bis zu 50 % Beitrags­rückerstattung.

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

In die Private Kranken­versicherung wechseln und zurück

  • In die Private Krankenversicherung wechseln dürfen Arbeit­nehmer, wenn sie die Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) überschreiten. Diese liegt 2023 bei einem jährlichen Bruttogehalt von 66.600 Euro.
  • In die PKV wechseln kann auch, wer sich selbst­ständig macht und deshalb aus der Ver­sicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) herausfällt. Dasselbe gilt für Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Sie sind versicherungs­frei und können eine PKV wählen.
  • Sinkt Ihr Einkommen unter die JAEG oder findet ein Wechsel von der Selbst­ständigkeit in ein Angestellten­verhältnis statt, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurück­kehren. Dann sind Sie erneut versicherungs­pflichtig in der GKV.
  • Wechselvorteil für Allianz Neu­kunden: Wer von einer anderen PKV oder GKV zur Allianz wechselt, steigt mit einer höheren Beitrags­rückerstattung (BRE) ein und profitiert vom sogenannten BONUS Programm.
1 von 11
GKV zu PKV
Der Wechsel in die Private Kranken­versicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ab wann Sie sich privat kranken­versichern können, beruht zum Teil auf Entscheidungen des Gesetz­gebers. Er legt beispielsweise fest, ab welchem Gehalt Angestellte privat kranken­versichert sein können. Doch auch Versicherer stellen Bedingungen. Ob ein Wechsel von GKV in PKV möglich ist, entscheiden unter anderem folgende Kriterien:

Es gibt weitere Konstellationen, in denen der Abschluss einer PKV möglich ist (z.B. für Beihilfeberechtigte, Kinder, Studenten, Hausfrauen oder Hausmänner mit einem Einkommen unter 485 Euro, etc.).

2 von 11
Vorteile bietet die Private Kranken­versicherung vor allem bei den Leistungen: Diese beinhalten zum Beispiel Chefarzt­behandlung, umfassendere Zahn­leistungen (z.B. für höher­wertigen Zahn­ersatz, Füllungen und Prophylaxe), alternative Heil­methoden (z.B. Heil­praktiker), Ein- oder Zwei­bettzimmer bei Kranken­haus­aufenthalten und verkürzte Warte­zeiten beim Arzt.
Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Leistungen vertrag­lich garantiert – ein Leben lang. Die Beiträge in der PKV berechnen sich zudem nicht nach dem Einkommen, sondern unter anderem nach Alter und Gesund­heits­zustand zu Vertrags­beginn. Wer gut verdient und in jungen Jahren in die PKV wechselt, ist oft günstiger und umfassender abgesichert als in der GKV. Finden Sie im Ratgeber weitere Infos zu generellen und Ihren persönlichen Vorteilen einer Privaten Kranken­versicherung.
Die Alternative für Jüngere? Für sie kann nach der Aus­bildung oder dem Studium ein PKV-Optionstarif wie OptionFlexiMed infrage kommen. Er ist sinnvoll, wenn Sie sich noch nicht PKV-versichern können, das für die Zukunft aber planen. Ein Options­tarif sichert v.a. jungen Menschen (Hochschul­absolventen, Berufs­einsteigern oder Selbst­ständigen) den späteren Einstieg bzw. Wechsel in die PKV, zu ihrem aktuellen Gesundheits­zustand.
3 von 11
Gut zu wissen
Wer früh in die PKV wechselt, besteht die Gesundheits­prüfung in der Regel ohne größere Probleme und steigt mit günstigeren Beiträgen ein. Denn mit zu­nehmendem Alter steigen die Krankheits­risiken – und somit die Beitrags­höhe.

Ab wann Sie sich am besten privat kranken­versichern, hängt von Ihren Lebens­umständen ab. Steigen Sie bereits in jungen Jahren in die Private Kranken­versicherung ein, können Sie länger Alterungs­rückstellungen aufbauen als jemand, der sich zum Beispiel erst mit Anfang 50 privat versichern lässt. Das sorgt dafür, dass Ihre laufenden Beiträge günstiger ausfallen.

Hinzu kommt: Mit steigendem Alter ist die Gesundheits­prüfung nicht mehr so leicht ohne Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse absolvierbar.

+++ Neue Pflegereform 2023 +++

Zum 1. Juli 2023 ist die neue Pflege­reform in Kraft getreten. Dadurch steigen für die meisten Personen in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) die Beiträge. Der Höchst­beitrag zur GKV liegt erstmalig über 1.000 EUR.

Finden Sie heraus, ob sich ein Wechsel von der GKV in die Private Kranken­versicherung (PKV) für Sie lohnt. Folgende Personen können sich in der Regel privat krankenversichern:

  • Selbstständige
  • Arbeitnehmer mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Beiträge zur PKV sind von den gewählten Leistungen, Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Antrags­stellung abhängig. Deshalb zahlen Sie unter Umständen weniger Beiträge und profitieren von umfangreicheren Leistungen im Bereich der Gesundheits­vorsorge!

Jahresarbeitsentgeldgrenze für 2023: 66.600 Euro.

4 von 11
PKV zu GKV
Ein Wechsel von der Privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche Kranken­versicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. In die GKV zurück­kehren können zum Beispiel Arbeit­nehmer, deren Einkommen unter die JAEG sinkt.

Wer privat versichert ist, kann unter bestimmten Voraus­setzungen wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln. Treten diese gesetzlichen Voraus­setzungen ein, haben Privat­versicherte sogar keine andere Wahl, als in die GKV zurück­zukehren. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist zum Beispiel möglich, wenn:

  • Ihr Jahres­einkommen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze (= Versicherungs­pflicht­grenze) sinkt. Zum Beispiel, weil Ihr Gehalt gekürzt wurde oder Sie den Arbeit­geber gewechselt haben.
  • Der Gesetz­geber die Versicherungs­pflicht­grenze anhebt und Sie dadurch Ihren Anspruch auf eine Private Kranken­versicherung verlieren.
  • Sie Ihre haupt­berufliche selbst­ständige Tätigkeit aufgeben und wieder als Arbeit­nehmer tätig werden. Der Wechsel von der Privaten Kranken­versicherung in die Gesetzliche ist für ehemals Selbstst­ändige nur möglich, wenn ihr Einkommen unter der Versicherungs­pflicht­grenze liegt. Dies gilt bis zum 55. Lebensjahr.

Wechseln Sie nur vorüber­gehend von der PKV in die GKV, ist eine Anwartschafts­versicherung sinnvoll. Damit können Sie die Leistungen Ihrer Privaten Kranken­versicherung unter­brechen und zu einem späteren Zeit­punkt reaktivieren. Und zwar ohne erneute Risiko­prüfung bei einer Risiko­anwartschaft. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, weiterhin Alterungs­rückstellungen anzusparen. Der Beitrag nach Rückkehr ist dadurch günstiger, als wenn Sie auf diese Option verzichten. Welche Variante für Sie die beste ist, entscheiden Sie selbst. Wir beraten Sie gerne.

Diese Art der Über­brückungs­lösung lohnt sich zum Beispiel bei einem längeren Auslands­aufenthalt. Oder für Kinder privat versicherter Eltern, die nach dem Studium GKV-pflichtig werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, parallel in eine Zusatz­versicherung ohne Risiko­prüfung wechseln zu können.

5 von 11
Oft gefragt
Wer Schutz und Vorteile seiner Privaten Kranken­versicherung nicht aufgeben möchte, kann sich unter bestimmten Voraus­setzungen von einer anstehenden Versicherungs­pflicht befreien lassen. Das ist zum Beispiel bei Eintritt von Arbeits­losigkeit möglich.

Oder wenn privat versicherte Arbeit­nehmer in eine Teilzeit­be­schäf­ti­gung wechseln. Auch wenn die Jahres­arbeits­entgelt­grenze Ihr Ein­kommen "über­holt", haben Sie ein Befreiungs­recht.

Sie möchten Ihre Private Kranken­versicherung als Student bei­behalten und einen Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung vermeiden? Dann können Sie sich in den ersten drei Monaten nach Studien­beginn von der Versicherungs­pflicht befreien lassen.

  • Beachten Sie bitte: Diese Liste ist nicht abschließend. Lassen Sie sich deshalb bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall von Ihrer Kranken­versicherung beraten.
6 von 11
PKV innerhalb/zu PKV
Von einem PKV-Anbieter zum anderen umsteigen? Die Private Kranken­versicherung zu wechseln, ist meist nicht sinnvoll. Denn Ihre Alterungs­rückstellungen werden nicht oder nur teilweise zum neuen Versicherer übertragen. Ob sich der Wechsel der Privaten Kranken­versicherung für Sie lohnt, das sollten Sie genau prüfen.

Kann man die Private Kranken­versicherung wechseln? Anders als oft angenommen ist das problem­los möglich. Sie können Ihren Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungs­frist beenden. Oder Sie nutzen Ihr außer­ordent­liches Kündigungs­recht, wenn Ihr bisheriger Anbieter zum Beispiel Ihre Beiträge erhöht.

Wichtig bei einem Wechsel von PKV zu PKV: Ihr Beitrag für einen vergleichbaren Tarif ist beim neuen Versicherer in der Regel höher als bei Ihrem bisherigen Anbieter. Denn Sie können Ihre bis­herigen Alterungs­rückstellungen entweder gar nicht (Verträge vor 2009) oder nur teil­weise (Verträge ab 2009) zur neuen PKV mitnehmen. Den Anbieter der Privaten Kranken­versicherung zu wechseln, bringt Nachteile für Sie.

Deshalb bietet sich zunächst ein PKV-Tarif­wechsel beim selben Versicherungs­anbieter an, um in der Privaten Kranken­versicherung bessere Leistungen oder günstigere Beiträge zu erhalten.

Erwägen Sie einen PKV-Tarifwechsel vor allem aus finanziellen Gründen? Dann bietet sich optional bei Ihrem bisherigen Kranken­versicherer ein Wechsel in den Standard­tarif (falls Sie bereits vor dem 1.1.2009 privat versichert waren) oder Basis­tarif an. Dabei handelt es sich um Einheits­tarife, die jede PKV anbietet und deren Leistungen an die GKV angelehnt sind.

Der Wechsel zu einer anderen Privaten Kranken­versicherung ist selten sinnvoll. Der Grund: Für den neuen Anbieter sind Sie ein Neukunde. Sie durchlaufen also eine erneute Gesund­heits­prüfung. Je nach Vertrag gehen Alterungs­rückstellungen, die Ihre bisherige PKV für Sie gebildet hat, zum Teil oder ganz verloren. Die Private Kranken­versicherung zu wechseln kann Nachteile für Sie bringen. Ein PKV-Tarif­wechsel beim gleichen Anbieter ist deswegen meist die bessere Alternative.
7 von 11
Wechsel im Renten­alter
Je später Sie in die PKV wechseln, desto höher sind die Beiträge. Rentner erhalten zudem keinen Zuschuss zur Privaten Kranken­versicherung durch den Arbeit­geber. Jedoch können sie, sofern privat oder freiwillig kranken­versichert, von der gesetzlichen Renten­versicherung einen Beitrags­zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss wird zum Beispiel zusammen mit der Rente beantragt. Gleichzeitig entfallen mit dem Renten­eintritt mehrere Kosten­faktoren:
  • Alterungs­rück­stellungen und Beitrags­zuschlag

    Der Gesetz­geber verpflichtet Private Kranken­versicherungen dazu, Alterungs­rückstellungen zu bilden. Alterungs­rückstellungen sorgen dafür, dass der Beitrag nicht aufgrund des steigenden Alters und dem damit verbundenen Mehr­bedarf an Leistungen angehoben wird.

    Zusätzlich wird ein gesetzlicher Beitrags­zuschlag erhoben, der jedem Vertrag individuell zuge­schrieben wird. Diese Rück­stellungen werden verzinslich angelegt. Die sogenannten Über­zinsen aus den Alterungs­rück­stellungen und das Guthaben aus dem gesetzlichen Beitrags­zuschlag dienen ab Alter 65 dazu, notwendige Beitrags­zuschläge so weit wie möglich auszu­gleichen.

    Je später Sie in die PKV wechseln, desto kürzer ist der Zeitraum, der zum Aufbau von Alterungs­rück­stellungen bleibt. Sind Sie erst im fort­geschrittenen Alter privat versichert, kosten Ihre Beiträge deshalb mehr. Ab wann Sie sich privat kranken­versichern, bleibt Ihnen über­lassen. Es gilt: Je früher, desto günstiger.

  • Zuschuss des Arbeit­gebers (und der Renten­versicherung) zur PKV

    Bei Renten­eintritt entfällt der Arbeitgeber­zuschuss zur Privaten Kranken­versicherung. Der Zuschuss, den Arbeit­geber zur PKV zahlen, liegt 2023 bei maximal 403,99 Euro im Monat. Jedoch können PKV-versicherte Rentner meist einen Zuschuss bei der Deutschen Renten­versicherung beantragen.
  • Wie funktioniert die Beitrags­berechnung?

    Im Gegen­satz zur GKV orientiert sich die Beitrags­berechnung in der Privaten Kranken­versicherung nicht am Einkommen. Stattdessen basieren die Beiträge in der Privaten Kranken­versicherung auf vereinbarten Leistungen im Tarif, Alter und Gesundheits­zustand zu Vertrags­beginn. (Stichwort: Risiko­zuschläge bei Vertrags­unterzeichnung.) Das bedeutet: Sinkt Ihr Einkommen durch eine niedrigere Rente, hat das keinen direkten Einfluss auf die Beitrags­höhe.
  • Weniger Kosten bei Renten­eintritt

    Wenn Sie als Rentner privat versichert sind, entfallen unter anderem folgende Kosten­punkte:

    • Ab Alter 60 entfällt der gesetzliche Beitrags­zuschlag in Höhe von 10 Prozent, welcher bisher auf den Beitrag für die Krankheits­kosten­versicherung entrichtet wurde.
    • Da Sie als Rentner nicht mehr zur Arbeit gehen, entfällt in der Regel auch der Beitrags­anteil für das Kranken­tagegeld. Dieser hängt vom versicherten Netto­einkommen ab und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. Dies kann also noch einmal bis zu 10 Prozent der Gesamt­prämie betragen.
    • Zusätzlich entfallen Beiträge für gegebenen­falls bestehende Options­tarife (z.B. freie Tarif­wechsel­möglichkeit ohne Gesundheits­prüfung innerhalb eines Versicherungs­unternehmens) mit begrenzter Laufzeit.
8 von 11
Tarif­wechsel, Basis­tarif & Zuschüsse
Neben den Erleichterungen im Alter stehen Ihnen weitere Wege offen, um Ihre Kranken­versicherungs­beiträge zu reduzieren:
9 von 11
Vertrag beenden
Welche Fristen für die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags gelten, hängt davon ab, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
  • Kündigung der gesetzlichen Kranken­versicherung bei Wechsel in die Private

    • Die reguläre Kündigungs­frist in der GKV beträgt zwei Monate zum Monats­ende. Wollen Sie zu einer anderen gesetzlichen Kranken­versicherung wechseln, können Sie Ihre Mit­glied­schaft normaler­weise erst nach zwölf Monaten kündigen. Anders sieht es aus, wenn Sie in einem Wahltarif versichert sind. Dann gilt unter Umständen die gesetzliche Bindungs­frist von einem oder drei Jahren.
    • Erhöht Ihre Krankenkasse (GKV) den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Ihr Kündigungs­schreiben muss dann innerhalb eines Monats nach Inkraft­treten der Beitrags­satz­erhöhung bei der GKV eingehen.
    • Freiwillig Versicherte sind beim Wechsel von GKV in PKV nicht an die Bindungs­frist von zwölf Monaten gebunden. Ihre Versicherungs­pflicht endet mit Status­wechsel. Also zum Beispiel, wenn Sie die Jahres­arbeits­entgelt­grenze überschreiten oder in eine haupt­berufliche Selbst­ständigkeit wechseln. Sind Sie bereits freiwillig in der GKV versichert, beträgt die Kündigungs­frist zwei Monate zum Monats­ende. Voraus­gesetzt, es liegt kein Wahl­tarif vor.
  • Kündigung der Privaten Kranken­versicherung bei Wechsel in die Gesetzliche

    • In der Regel sind Private Kranken­ver­sicherungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs­jahres kündbar. Wichtig: Das Versicherungs­jahr ist nicht immer identisch mit dem Kalender­jahr. Bei einigen Anbietern endet das Versicherungs­jahr am 31. Dezember. Andere definieren das Ende des ersten Versicherungs­jahres genau zwölf Monate ab Versicherungs­beginn bzw. dann fort­laufend.
    • Ob es eine Mindest­vertrags­laufzeit gibt, hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Kranken­versicherung geschlossen haben.
    • Erhöht die PKV Ihren Beitrag, haben Sie ein außer­ordentliches Kündigungs­recht. Sie können Ihrem Versicherer dann innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Anpassungs­schreibens kündigen. Der Vertrag endet (ggf. rück­wirkend) zum Datum der Beitrags­erhöhung.
    • Fällt das Einkommen privat versicherter Angestellter nicht nur vorüber­gehend unter die JAEG, werden sie in der GKV versicherungs­pflichtig. Sie haben dann das Recht, die Private Kranken­versicherung außer­ordentlich zu kündigen. Und zwar un­ab­hängig von einer Mindest­vertrags­laufzeit. Die Kündigungs­frist beträgt drei Monate rück­wirkend zum Eintritt der Versicherungs­pflicht.
  • Nachweis über Abschluss einer Folge­versicherung

    Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind: Ihre Kündigung ist erst wirksam, wenn Sie Ihrem bisherigen Versicherer eine Bestätigung über die Folge­versicherung vorlegen. Das kann zum Beispiel die Mitglieds­bescheinigung Ihrer neuen Kranken­versicherung sein. Ohne Folge­versicherungs­nachweis ist Ihre Kündigung ungültig. Das heißt: Ihr bisheriger Vertrag besteht unverändert fort.
10 von 11
Gut zu wissen
Lesen Sie hier, wer für die Kündigung verantwortlich ist und welche Termine Sie kennen sollten.
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die Private Kranken­versicherung kümmern Sie sich selbst um die frist­gerechte Kündigung. In der Regel beenden Sie Ihre Mitglied­schaft in der GKV schriftlich mit einer Kündigungs­frist von zwei Monaten. Möchten Sie beispiels­weise zum 1. Juni in die PKV wechseln, kündigen Sie Ihre GKV spätestens bis 31. März.
Die passende Versicherung
11 von 11
Häufige Fragen
  • Ist ein Wechsel von PKV in GKV möglich, wenn ich über 55 bin?

    Sobald Privat­versicherte das 55. Lebensjahr über­schritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV nahezu unmöglich. Mit dieser Entscheidung will der Gesetz­geber verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidar­gemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheits­system.

    Der Wechsel von der Privaten Kranken­versicherung in die Gesetzliche ist über 55 aber dennoch möglich. Und zwar, wenn Sie sich in die Familien­versicherung Ihres Ehe- oder Lebens­partners aufnehmen lassen. Dafür muss Ihr Ehe- oder Lebens­partner gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 470 Euro im Monat (bzw. 520 Euro bei Minijobs) betragen.

  • Wie verhält es sich mit der 12-monatigen Bindungs­frist in der GKV bei einem Wechsel zur PKV?

    Seit 1. Januar 2021 sind Versicherte anstatt 18 Monate nur noch zwölf Monate an ihre GKV gebunden. Aber: Bei einem Wechsel in die Private Kranken­versicherung gilt diese Bindungs­frist nicht. Wer in die PKV wechseln will, muss lediglich die Kündigungs­frist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Fällt die Versicherungs­pflicht in der GKV weg, weil Sie sich beispiels­weise haupt­beruflich selbst­ständig machen, können Sie sofort in die PKV wechseln.
  • Wie erfolgt die Berechnung der Beitrags­höhe in der Privaten Kranken­versicherung?

    In der Privaten Kranken­versicherung hängen die Beitrags­kosten unter anderem von Ihrem Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­abschluss ab. Auch die vereinbarten Leistungen beein­flussen die Beitrags­höhe. Unterschied zwischen gesetzlicher und Privater Kranken­versicherung: Das Einkommen spielt in der PKV keine Rolle bei der Beitrags­berechnung.

    Sie möchten privat kranken­versichert sein, und fragen ab welchem Gehalt das möglich ist? Je nach Berufs­gruppe fallen die Voraus­setzungen für den Eintritt in die PKV unter­schiedlich aus.

  • Können in der PKV die Kinder mit­versichert werden wie in der GKV?

    Anders als in der GKV können Sie Ihren Nach­wuchs in der Privaten Kranken­versicherung nicht mit­versichern. In der PKV gibt es keine Familien­versicherung. Jede Person muss eigen­ständig versichert sein – auch Kinder und Jugendliche.
  • In welchen Lebens­situationen lohnt sich die PKV besonders?

    Ob es sich lohnt, privat versichert zu sein, hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation ab: In die Private Kranken­versicherung wechseln vor allem Beamte und Beamten­anwärter, gut verdienende Angestellte, Selbst­ständige und Freiberufler. Angehörige dieser Berufs­gruppen sind in der PKV oft günstiger versichert.

    Sie fragen sich: Ab welchem Gehalt lohnt sich eine Private Kranken­versicherung? Pauschal kann man das nicht beant­worten. Im Krankheits­fall profitieren sie in der Privaten Kranken­versicherung von Leistungen, die über den Schutz der GKV hinaus­gehen. Sind Sie privat versichert, richten sich die Kosten nicht nach Ihrem Einkommen.

    Der Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die Private Kranken­versicherung kann aber auch in anderen Situationen sinnvoll sein. Zum Beispiel für Studenten, für die es in der PKV eigene, teils sehr günstige Tarife gibt.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.