- Sie möchten in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Der Einstieg ist leichter als gedacht: Arbeitnehmer:innen dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Somit sind sie versicherungsfrei und können sich zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV entscheiden.
- Sie sind selbstständig und fallen deshalb aus der Versicherungspflicht in der GKV? Damit sind Sie nicht versicherungspflichtig und können in die PKV wechseln. Dasselbe gilt für Beamte bzw. Beamtinnen und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe.
- Umgekehrt gilt: Sinkt Ihr Einkommen unter die JAEG oder Sie wechseln von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis? Dann sind Sie mit einem Gehalt unter der JAEG unter Umständen nicht mehr versicherungsfrei und müssen in die GKV zurückkehren.
- Wechselvorteil für Allianz Neukunden und Neukundinnen: Wechseln Sie von einer anderen PKV oder GKV zur Allianz, steigen Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, mit einer höheren Beitragsrückerstattung (BRE) ein. Plus: Sie profitieren vom sogenannten BONUS Programm.
In die private Krankenversicherung wechseln und zurück
Wechseln Sie zur Allianz Privaten Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!
- Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
- Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Als Neukunde oder Neukundin der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung.
Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

In die private Krankenversicherung wechseln kurz erklärt

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchstbeitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.
Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 73.800 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

Ist ein Wechsel innerhalb der PKV möglich?

Ist es sinnvoll, die private Krankenversicherung zu wechseln?
Zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln, ist selten sinnvoll und kann einige Nachteile für Sie bringen. Ein PKV-Tarifwechsel beim gleichen Anbieter ist deswegen meist die bessere Alternative. Ein Vergleich:
- Wechsel von PKV zu PKV: Ein Anbieterwechsel der privaten Krankenversicherung kann für Sie mit Nachteilen verbunden sein. Für den neuen Anbieter gelten Sie als Neukunden und -kundinnen, durchlaufen also eine erneute Gesundheitsprüfung. In der Folge fällt Ihr Beitrag für einen vergleichbaren Tarif beim neuen Anbieter meist höher aus als bei Ihrem alten. Je nach Vertrag (Abschluss vor oder nach 2009) verlieren Sie die Alterungsrückstellungen Ihrer bisherigen PKV ganz oder teilweise. Gründe dafür können unter anderem das "neue" Einstiegsalter in den neuen Vertrag sein und wenn sich Ihr Gesundheitszustand im Laufe der Zeit verschlechtert hat. Wenn Sie Ihre bisherige PKV vor 2009 abgeschlossen haben, können Sie bei einem Anbieterwechsel zudem Ihre Alterungsrückstellungen verlieren, die verhindern, dass die Beiträge aufgrund des Älterwerdens steigen.
- Wechsel innerhalb Ihrer bestehenden PKV: Ein Tarifwechsel beim selben Versicherungsanbieter bietet sich an, um in der privaten Krankenversicherung bessere Leistungen oder günstigere Beiträge zu erhalten. Erwägen Sie einen Wechsel aus finanziellen Gründen, erkundigen Sie sich bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer nach einem Standardtarif (falls Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat versichert waren) oder Basistarif. Solche günstigen Einheitstarife, angelehnt an die Leistungen der GKV, bietet jede PKV an. Wenn Sie innerhalb Ihrer bestehenden PKV in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln möchten, ist in der Regel auch eine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Kündigung der GKV bei Wechsel in die PKV
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung kümmern Sie sich selbst um die fristgerechte Kündigung. Je nach Vertrag gelten folgende Fristen, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln:
- Reguläre Kündigungsfrist: In der GKV können Sie in der Regel schriftlich zwei Monate zum Monatsende kündigen. Möchten Sie beispielsweise zum 1. Juni in die PKV wechseln, kündigen Sie Ihre GKV spätestens bis 31. März. Wollen Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, gelten die gleichen Fristen, allerdings ist die Mindestlaufzeit von 12 Monaten zu beachten.
- Wahltarif: Sind Sie in einem Wahltarif versichert? Dann gilt unter Umständen die gesetzliche Bindungsfrist von einem oder drei Jahren.
- Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) den Zusatzbeitrag und liegt Ihr Einkommen über der JAEG, können Sie jederzeit außerordentlich kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss dann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung bei der GKV eingehen. Ohne Beitragserhöhung liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monaten.
- Freiwillig Versicherte: Sie sind beim Wechsel von GKV in PKV nicht an die Bindungsfrist von zwölf Monaten gebunden. Ihre Versicherungspflicht endet mit Statuswechsel. Also zum Beispiel, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten oder in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln. Sind Sie bereits freiwillig in der GKV versichert, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Vorausgesetzt, es liegt kein Wahltarif vor.
Kündigung der PKV bei Wechsel in die GKV
- Reguläre Kündigungsfrist: private Krankenversicherungen sind normalerweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Wichtig: Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Bei einigen Anbietern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Andere definieren das Ende des ersten Versicherungsjahres genau zwölf Monate ab Versicherungsbeginn bzw. dann fortlaufend.
- Mindestvertragslaufzeit: Ob es eine Mindestvertragslaufzeit in der PKV gibt, hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung geschlossen haben.
- Außerordentliches Kündigungsrecht: Erhöht die PKV Ihren Beitrag, können Sie Ihrem Versicherer innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Anpassungsschreibens kündigen. Der Vertrag endet (ggf. rückwirkend) zum Datum der Beitragserhöhung.
- Einkommensverlust: Fällt das Einkommen freiwillig versicherter Angestellter längerfristig unter die JAEG, sind sie nicht mehr versicherungsfrei und müssen sich in der GKV versichern. Sie haben dann ebenfalls das Recht, ihre private Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen. Und zwar unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht.
Nachweis über Abschluss einer Folgeversicherung
Kann man von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Treten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen ein, haben privat Versicherte sogar keine andere Wahl, als in die GKV zurückzukehren. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist zum Beispiel möglich, wenn:
- durch Gehaltskürzungen oder Arbeitgeberwechsel Ihr Jahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze) sinkt.
- Sie Ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben und wieder als Arbeitnehmer:in tätig werden. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie unter 55 Jahre alt sind.
Temporär in die GKV mit einer Anwartschaft
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt? Oder Ihre Kinder fallen mit Abschluss ihres Studiums aus Ihrem PKV-Tarif für Studierende und werden GKV-pflichtig? Wenn Sie nur vorübergehend von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln, ist eine Anwartschaftsversicherung zur Überbrückung sinnvoll. Damit können Sie die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt reaktivieren. Oder parallel in eine Zusatzversicherung wechseln. Und zwar ohne erneute Risikoprüfung bei einer Risikoanwartschaft. Eine Gesundheitsprüfung bei der späteren Aktivierung ist dann nicht mehr nötig. Wenn Sie Ihren Vertrag auf eine Anwartschaft umstellten, können Sie parallel in der Regel auch bestimmte Zusatzversicherungen im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich abschließen. Somit erhalten Sie sich während der Zeit in der GKV so gut wie möglich die Leistungen einer privatärztlichen Versorgung.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, während der Anwartschaft weiterhin Alterungsrückstellungen anzusparen. Der Beitrag nach Ihrer Rückkehr ist dadurch günstiger, als wenn Sie auf diese Option verzichten. Welche Variante für Sie die beste ist, entscheiden Sie selbst. Wir beraten Sie gerne.


