- Sie möchten in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Der Einstieg ist leichter als gedacht: Arbeitnehmer:innen dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Somit sind sie versicherungsfrei und können sich zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV entscheiden.
- Sie sind selbstständig und fallen deshalb aus der Versicherungspflicht in der GKV? Damit sind Sie nicht versicherungspflichtig und können in die PKV wechseln. Dasselbe gilt für Beamte bzw. Beamtinnen und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe.
- Umgekehrt gilt: Sinkt Ihr Einkommen unter die JAEG oder Sie wechseln von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis? Dann sind Sie mit einem Gehalt unter der JAEG unter Umständen nicht mehr versicherungsfrei und müssen in die GKV zurückkehren.
- Wechselvorteil für Allianz Neukunden und Neukundinnen: Wechseln Sie von einer anderen PKV oder GKV zur Allianz, steigen Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, mit einer höheren Beitragsrückerstattung (BRE) ein. Plus: Sie profitieren vom sogenannten BONUS Programm.
In die private Krankenversicherung wechseln und zurück
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- Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
- Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Als Neukunde oder Neukundin der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung.
Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

In die private Krankenversicherung wechseln kurz erklärt

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchstbeitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.
Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 73.800 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
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Wann ist der Wechsel von GKV zu PKV möglich?

Jahreseinkommen
Für Angestellte ist der Wechsel in die private Krankenversicherung erst ab einer gewissen Einkommensgrenze möglich. In den letzten Jahren wurde diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze oder JAEG) regelmäßig angehoben. 2025 liegt die JAEG bei 73.800 Euro brutto jährlich.
Berufliche Situation
Anders als für Arbeitnehmer:innen ist ein Mindesteinkommen für Selbstständige keine Voraussetzung für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Ihre Versicherungspflicht in der GKV entfällt ab dem Tag, an dem sie die hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Sie können dann in die PKV wechseln.
Für eine kleine Anzahl von Freiberuflern und Freiberuflerinnen gibt es spezielle Vorgaben, wie beispielsweise Künstler:innen und Publizist:innen. Diese sind in der Regel über die Künstlersozialkasse abgesichert und können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine PKV entscheiden. Beamte bzw. Beamtinnen unterliegen einer Sonderregelung: Sie beziehen im Krankheitsfall die sogenannte Beihilfe von ihrem jeweiligen Dienstherrn für entstandene Krankheitskosten. Die Restkosten sollten sie über eine private Krankenzusatzversicherung wie die Beihilfeergänzungstarife der Allianz, die einen weiteren Weg in die private Krankenversicherung darstellt, absichern.
Mögliche Befreiungen von der Versicherungspflicht
Arbeitslos, Studium oder in eine Beschäftigung in Teilzeit: Sie möchten Schutz und Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung nicht aufgeben? Dann lassen Sie sich von einer anstehenden Versicherungspflicht befreien. Dieses Befreiungsrecht greift beispielsweise unter folgenden Voraussetzungen:
- Bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit, wenn in den letzten fünf Jahren keine Absicherung über die GKV bestanden hat
- Beim Wechsel privat versicherter Arbeitnehmer:innen in eine Teilzeitbeschäftigung, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze Ihr Einkommen "überholt" bzw. übersteigt
Sie möchten Ihre private Krankenversicherung als Student:in beibehalten und einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vermeiden? Dann können Sie sich in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Alter
Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit privat krankenversichert werden, sobald ein Elternteil in der PKV ist. Für Neugeborene ist die private Absicherung über PKV-versicherte Eltern ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt möglich.
Erwachsene können sich bei den meisten privaten Krankenversicherungen ab dem 21. Lebensjahr als eigenständig versicherte Person privat krankenversichern. Früher in die PKV einzutreten ist möglich, z. B.:
- nach Wegfall der GKV-Familienversicherung
- im Rahmen eines Ausbildungstarifes
- bis zum 65. Lebensjahr – aber aufgepasst: Möchten Sie ab 55 Jahren in die private Krankenversicherung wechseln, ist das aufgrund des Höchstaufnahmealters in der Regel eher schwierig.
Wechsel im Rentenalter
Je später Sie in die private Krankenversicherung wechseln, desto höher sind in der Regel die Beiträge. Mit diesen Kostenfaktoren, finanziellen Erleichterungen und Zuschüssen sollten Sie rechnen, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln:
Alterungsrückstellungen: Das Bilden von Rücklagen in Form von Alterungsrückstellungen (oder Altersrückstellungen, AR) ist für private Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtend. Sie sollen verhindern, dass Ihr Beitrag altersbedingt und aufgrund des meist erhöhten Mehrbedarfs an Leistungen im Alter angehoben wird.
Arbeitgeberzuschuss: Wenn Sie im Ruhestand Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, bekommen Sie abhängig von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung.
Beitragszuschlag: Der gesetzliche Beitragszuschlag wird seit 01.01.2000 für jede neu versicherte Person in der PKV erhoben und verzinslich angelegt. Zusammen mit den Überzinsen aus den Alterungsrückstellungen dienen diese Rückstellungen dem Ausgleich möglicher Beitragszuschläge ab 65 Jahren. Ab einem Alter von 60 Jahren entfällt der gesetzliche Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent.
Beitragszuschuss: Als Ausgleich zum Wegfall des Arbeitgeberzuschusses können PKV-versicherte Rentner:innen meist einen Beitragszuschuss beziehen. Diesen Zuschuss können Sie zum Beispiel zusammen mit der Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Dies gilt, sofern Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
Beiträge Optionstarife: Eine Ersparnis für Rentner und Renterinnen bedeutet auch der Wegfall zusätzlicher Beiträge für gegebenenfalls bestehende Optionstarife. Diese betreffen beispielsweise die freie Tarifwechselmöglichkeit ohne Gesundheitsprüfung innerhalb eines Versicherungsunternehmens und haben eine begrenzte Laufzeit. Diese enden beispielsweise zum 50. Geburtstag.
Gesundheitszustand
Für den Wechsel in die private Krankenversicherung beantworten Sie bei der Antragstellung in der Regel Gesundheitsfragen. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung nimmt Sie die private Krankenversicherung entweder auf oder lehnt Ihren Antrag ab. Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen schwerwiegende Krankheiten wie Krebserkrankungen, Schlaganfall oder HIV bzw. AIDS. Alternativ kann die Versicherung einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangen.
Neben den Angestellten mit einem Gehalt über der JAEG und selbstständig tätigen Personen, gibt es weitere Personengruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen in die PKV ausgenommen werden können und bei denen in der Regel der Gesundheitszustand in der Regel abgefragt wird. Dazu zählen Beihilfeberechtigte, Kinder, Student:innen, und Hausfrauen oder Hausmänner mit einem Einkommen unter 556 Euro.
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Was sind die wichtigsten Vorteile einer PKV?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen einer privaten Krankenversicherung vertraglich garantiert.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Beiträge in der PKV berechnen sich nicht nach dem Einkommen, sondern unter anderem nach Alter und Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn. Auch die vereinbarten Leistungen beeinflussen die Beitragshöhe. Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung: Das Einkommen spielt in der privaten Krankenversicherung keine Rolle bei der Beitragsberechnung. Das bedeutet im Umkehrschluss:
Wischen um mehr anzuzeigen
Bereich der Gesundheitsversorgung
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Leistungen der PKV
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Zahnleistungen | Höherwertiger Zahnersatz, Füllungen, umfassende Prophylaxe |
Alternative Heilmethoden | Akupunktur, Heilpraktiker-Behandlung oder Homöopathie |
Klinikaufenthalt | Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer |
Arztbesuche | Verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen |
Wie viele Menschen wechseln im Schnitt von der GKV in die PKV?
Welche Vorteile hat es, in jungen Jahren in die PKV zu wechseln?
Ab wann Sie sich am besten privat krankenversichern, hängt natürlich von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Doch je früher Sie in die private Krankenversicherung wechseln, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Denn mit zunehmendem Alter steigen die Krankheitsrisiken – und somit die Beitragshöhe. Weitere Vorteile eines frühen Tarifwechsels in die PKV zu Versicherungsbeginn:
- Höhere Alterungsrückstellungen: Steigen Sie bereits in jungen Jahren in die private Krankenversicherung ein, können Sie hohe Alterungsrückstellungen über einen längeren Zeitraum aufbauen. Das sorgt dafür, dass Ihre laufenden Beiträge günstiger ausfallen.
- Einfachere Gesundheitsprüfung: In jungen Jahren können Sie die Gesundheitsfragen der Versicherer in der Regel problemlos beantworten. Mit steigendem Alter ist die Gesundheitsprüfung oft nicht mehr so leicht ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse absolvierbar.
Eine gute Alternative: Optionstarife für den zukünftigen Einstieg in die PKV
Sie möchten gerne in die private Krankenversicherung wechseln, können sich aber noch nicht PKV-versichern oder sind unentschieden?
Kundenstimmen: Wie passt sich die PKV an veränderte Lebensumstände an?
Ist ein Wechsel innerhalb der PKV möglich?

Ist es sinnvoll, die private Krankenversicherung zu wechseln?
Zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln, ist selten sinnvoll und kann einige Nachteile für Sie bringen. Ein PKV-Tarifwechsel beim gleichen Anbieter ist deswegen meist die bessere Alternative. Ein Vergleich:
- Wechsel von PKV zu PKV: Ein Anbieterwechsel der privaten Krankenversicherung kann für Sie mit Nachteilen verbunden sein. Für den neuen Anbieter gelten Sie als Neukunden und -kundinnen, durchlaufen also eine erneute Gesundheitsprüfung. In der Folge fällt Ihr Beitrag für einen vergleichbaren Tarif beim neuen Anbieter meist höher aus als bei Ihrem alten. Je nach Vertrag (Abschluss vor oder nach 2009) verlieren Sie die Alterungsrückstellungen Ihrer bisherigen PKV ganz oder teilweise. Gründe dafür können unter anderem das "neue" Einstiegsalter in den neuen Vertrag sein und wenn sich Ihr Gesundheitszustand im Laufe der Zeit verschlechtert hat. Wenn Sie Ihre bisherige PKV vor 2009 abgeschlossen haben, können Sie bei einem Anbieterwechsel zudem Ihre Alterungsrückstellungen verlieren, die verhindern, dass die Beiträge aufgrund des Älterwerdens steigen.
- Wechsel innerhalb Ihrer bestehenden PKV: Ein Tarifwechsel beim selben Versicherungsanbieter bietet sich an, um in der privaten Krankenversicherung bessere Leistungen oder günstigere Beiträge zu erhalten. Erwägen Sie einen Wechsel aus finanziellen Gründen, erkundigen Sie sich bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer nach einem Standardtarif (falls Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat versichert waren) oder Basistarif. Solche günstigen Einheitstarife, angelehnt an die Leistungen der GKV, bietet jede PKV an. Wenn Sie innerhalb Ihrer bestehenden PKV in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln möchten, ist in der Regel auch eine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Kündigung der GKV bei Wechsel in die PKV
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung kümmern Sie sich selbst um die fristgerechte Kündigung. Je nach Vertrag gelten folgende Fristen, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln:
- Reguläre Kündigungsfrist: In der GKV können Sie in der Regel schriftlich zwei Monate zum Monatsende kündigen. Möchten Sie beispielsweise zum 1. Juni in die PKV wechseln, kündigen Sie Ihre GKV spätestens bis 31. März. Wollen Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, gelten die gleichen Fristen, allerdings ist die Mindestlaufzeit von 12 Monaten zu beachten.
- Wahltarif: Sind Sie in einem Wahltarif versichert? Dann gilt unter Umständen die gesetzliche Bindungsfrist von einem oder drei Jahren.
- Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) den Zusatzbeitrag und liegt Ihr Einkommen über der JAEG, können Sie jederzeit außerordentlich kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss dann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung bei der GKV eingehen. Ohne Beitragserhöhung liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monaten.
- Freiwillig Versicherte: Sie sind beim Wechsel von GKV in PKV nicht an die Bindungsfrist von zwölf Monaten gebunden. Ihre Versicherungspflicht endet mit Statuswechsel. Also zum Beispiel, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten oder in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln. Sind Sie bereits freiwillig in der GKV versichert, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Vorausgesetzt, es liegt kein Wahltarif vor.
Kündigung der PKV bei Wechsel in die GKV
- Reguläre Kündigungsfrist: private Krankenversicherungen sind normalerweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Wichtig: Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Bei einigen Anbietern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Andere definieren das Ende des ersten Versicherungsjahres genau zwölf Monate ab Versicherungsbeginn bzw. dann fortlaufend.
- Mindestvertragslaufzeit: Ob es eine Mindestvertragslaufzeit in der PKV gibt, hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung geschlossen haben.
- Außerordentliches Kündigungsrecht: Erhöht die PKV Ihren Beitrag, können Sie Ihrem Versicherer innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Anpassungsschreibens kündigen. Der Vertrag endet (ggf. rückwirkend) zum Datum der Beitragserhöhung.
- Einkommensverlust: Fällt das Einkommen freiwillig versicherter Angestellter längerfristig unter die JAEG, sind sie nicht mehr versicherungsfrei und müssen sich in der GKV versichern. Sie haben dann ebenfalls das Recht, ihre private Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen. Und zwar unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht.
Nachweis über Abschluss einer Folgeversicherung
Kann man von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Treten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen ein, haben privat Versicherte sogar keine andere Wahl, als in die GKV zurückzukehren. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist zum Beispiel möglich, wenn:
- durch Gehaltskürzungen oder Arbeitgeberwechsel Ihr Jahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze) sinkt.
- Sie Ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben und wieder als Arbeitnehmer:in tätig werden. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie unter 55 Jahre alt sind.
Temporär in die GKV mit einer Anwartschaft
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt? Oder Ihre Kinder fallen mit Abschluss ihres Studiums aus Ihrem PKV-Tarif für Studierende und werden GKV-pflichtig? Wenn Sie nur vorübergehend von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln, ist eine Anwartschaftsversicherung zur Überbrückung sinnvoll. Damit können Sie die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt reaktivieren. Oder parallel in eine Zusatzversicherung wechseln. Und zwar ohne erneute Risikoprüfung bei einer Risikoanwartschaft. Eine Gesundheitsprüfung bei der späteren Aktivierung ist dann nicht mehr nötig. Wenn Sie Ihren Vertrag auf eine Anwartschaft umstellten, können Sie parallel in der Regel auch bestimmte Zusatzversicherungen im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich abschließen. Somit erhalten Sie sich während der Zeit in der GKV so gut wie möglich die Leistungen einer privatärztlichen Versorgung.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, während der Anwartschaft weiterhin Alterungsrückstellungen anzusparen. Der Beitrag nach Ihrer Rückkehr ist dadurch günstiger, als wenn Sie auf diese Option verzichten. Welche Variante für Sie die beste ist, entscheiden Sie selbst. Wir beraten Sie gerne.
Private Krankenversicherung wechseln: Was möchten Sie wissen?
Ist ein Wechsel von PKV in GKV möglich, wenn ich über 55 bin?
Sobald privat Versicherte das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV nahezu unmöglich. Mit dieser Entscheidung will der Gesetzgeber verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidargemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheitssystem.
Ausnahme: Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche über 55 Jahre ist dennoch möglich. Und zwar, wenn Sie sich in die Familienversicherung Ihres Ehe- oder Lebenspartners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss Ihr:e Ehe- oder Lebenspartner:in gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 535 Euro im Monat (bzw. 556 Euro bei Minijobs) betragen.
Wie verhält es sich mit der 12-monatigen Bindungsfrist in der GKV bei einem Wechsel zur PKV?
Seit 1. Januar 2021 sind Versicherte anstatt 18 Monate nur noch zwölf Monate an ihre GKV gebunden. Aber: Wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln, gilt diese Bindungsfrist nicht. Wer in die PKV wechseln will, muss lediglich die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten.
Fällt die Versicherungspflicht in der GKV weg, weil Sie sich beispielsweise hauptberuflich selbstständig machen? Dann können Sie sofort in die PKV wechseln.
In welchen Lebenssituationen lohnt sich die PKV besonders?
Im Krankheitsfall profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung von Leistungen, die über den Schutz der GKV hinausgehen. Ab wann sich eine private Krankenversicherung lohnt, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Viel hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen ab. In der PKV besonders günstig versichert sind in der Regel die Angehörigen folgender Berufsgruppen:
- Beamte und Beamtenanwärterinnen
- Gut verdienende Angestellte
- Selbstständige und Freiberufler:innen
- Auch für Studierende gibt es in der PKV eigene, teils sehr preiswerteTarife.
Wie erfolgt die Berechnung der Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung hängen die Beitragskosten unter anderem von Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Auch die vereinbarten Leistungen beeinflussen die Beitragshöhe. Im Gegensatz zur GKV spielt Ihr Einkommen keine Rolle bei der PKV Beitragsberechnung. Doch je nach Berufsgruppe fallen die Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV unterschiedlich aus.
Nutzen Sie gerne unseren Allianz Private Krankenversicherung Beitragsrechner für einen ersten Überblick über Ihre voraussichtlichen Beiträge.
Können in der PKV die Kinder kostenlos mitversichert werden wie in der GKV?


