Das sollten Sie zu den Studenten­tarifen wissen

Private Kranken­versicherung für Studenten und Studentinnen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als jugendliche Person haben Sie sich wahrscheinlich aufgrund der Familien­versicherung bei Ihren Eltern noch keine Gedanken über eine eigene Kranken­versicherung machen müssen.
  • Spätestens ab dem 25. Geburtstag endet Ihre Familien­versicherung und Ihre Versicherungs­pflicht beginnt – gesetzlich oder privat. Eine Private Kranken­versicherung für Studenten und Studentinnen bietet meist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Bei bestehender Familien­versicherung in der GKV können Sie als Student:in eine leistungs­starke Privat­versicherung auch parallel abschließen, zum günstigen Eintritts­alter.
  • Ihre Alternativen? Da Sie als junger Mensch gesünder sind, können Sie Ihren aktuellen Gesundheits­zustand auch durch eine Option auf eine spätere Kranken­vollversicherung oder Kranken­zusatz­versicherung sicher stellenz. B. mit OptionFlexiMed bei der Allianz.

Grundsätzlich gilt die Versicherungs­pflicht als Student:in ab Beginn des Studiums.

  • Möglichkeit 1: Waren Sie bisher als Schüler:in bei Ihren Eltern in der Familien­versicherung, dann besteht die Familien­versicherung weiter bis max. zum 25. Geburtstag; anschließend sind Sie als Student:in pflicht­versichert (GKV) oder Sie entscheiden sich für die PKV.
  • Möglichkeit 2: Waren Sie bisher als Schüler:in bei den Eltern PKV-versichert, dann besteht die PKV während Ihres Studiums fort. (Voraussetzung ist die Befreiung von der Versicherungs­pflicht als Student)

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Kosten im Überblick
Auch wenn Sie als Student:in vermutlich noch ein über­schaubares Einkommen haben, kann ein Wechsel in eine Private Kranken­versicherung Sinn machen. Private Kranken­versicherungen bieten oftmals umfassende Leistungen zu attraktiven Preisen.

Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt zum einen von den gewählten Leistungen als auch dem Eintritts­alter ab. Wenn Sie sich als Student:in privat versichern möchten, dann gilt: Je jünger die versicherte Person bei Versicherungs­beginn ist, desto günstiger ist der Studenten­tarif.

Zu beachten: Bei Studententarifen werden keine Rück­stellungen gebildet. Das heißt, der Beitrag steigt mit dem Alter an, unabhängig davon, wie früh Sie sich privat versichert haben.

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Alter des Studierenden

Mtl. Beiträge Ausbildungstarif ­AktiMed 70P

(AMP70PUA)

Mtl. Beiträge Ausbildungstarif ­AktiMed 90A

(AMP90UA)

21-24 Jahre 145,95 € 297,91 €
25-29 Jahre 155,39 € 355,95 €
30-33 Jahre 161,84 € 414,33 €
34-38 Jahre 162,45 € 379,46 €

Ausbildungs­tarife werden mit unter­schiedlichen Alters­grenzen angeboten: Bei der Allianz können Sie den PKV-Ausbildungs­tarif beispiels­weise bis zum voll­endeten 39. Lebens­jahr als Höchst­aufnahme­alter abschließen.

Und wie sieht es nach dem Studieren aus? Grund­sätzlich können Sie sich bei den meisten Privaten Kranken­versicherungs­anbietern, unter den Voraus­setzungen für die jeweilige PKV, bis zum vollendeten 65. Lebens­jahr versichern.

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Infos für Versicherte
Lesen Sie hier, warum das Alter bei den GKV-Beiträgen eine wichtige Rolle spielt. Außerdem finden Sie Fristen für gesetzlich und privat Versicherte und Vorteile für Beamtenkinder.
  • Übersicht über GKV-Beiträge für Studierende

    • Bis 24 Jahre ist eine kosten­lose Mit­versicherung in der GKV über die Familien­versicherung für Studenten und Studentinnen bis zum 25. Lebens­jahr möglich. Dabei darf das Einkommen die monatliche Verdienst­grenze nicht über­schreiten.
    • Ab dem 25. Geburtstag entfällt Ihre Familien­versicherung. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine grundsätzliche Versicherungs­pflicht in der Kranken­versicherung der Studierende (GKV). Dann können Sie mit einem GKV Beitrag für eine studentische Kranken­versicherung ab ungefähr 88 Euro (ohne Pflege­versicherungs­beitrag) rechnen. Sie können sich nun auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und als Student:in ab 25 Jahren in eine Private Krankenversicherung wechseln.
    • Ab dem 30. Geburtstag endet für Sie in der GKV die Kranken­versicherung als Student:in. Da Sie aber weiterhin versicherungs­pflichtig sind, müssen Sie sich um eine Versicherung in der GKV (circa 180 Euro) oder um eine private Absicherung kümmern. Für Studenten und Studentinnen ab 30 Jahren ist eine PKV ab circa 161 Euro möglich.

    Hinweis: Zusätzlich ist in der gesetzlichen Kranken­versicherung für die Pflege­pflicht­versicherung ein Beitrag von rund 26 Euro zu zahlen. In der Privaten Kranken­versicherung ist die Pflege­pflicht­versicherung beitrags­frei, wenn bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sind. Ansonsten kostet hier die Pflege­pflicht­versicherung rund 26 Euro. Details erklärt Ihnen gerne Ihre Allianz Beratung.

    Achtung: Fällt Ihre Wahl auf eine Private Kranken­versicherung für Studierende, muss der Abschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungs­pflicht in der GKV erfolgen. Ansonsten ist der Wechsel erst nach Ende der Versicherungs­pflicht wieder möglich.

    Die Versicherungs­pflicht endet generell mit der Exmatrikulation bzw. einem Monat nach Ablauf des letzten Semesters. Des Weiteren scheiden Studierende aus der gesetzlichen Kranken­kasse aus, wenn sie älter als 29 Jahre sind oder wenn eine andere vorrangige Versicherungs­pflicht eintritt (z. B. als Arbeit­nehmer und Arbeit­nehmerinnen).

    Fiktiver Beitrag auf Basis eines Einkommens in Höhe des maximalen Bafög-Satzes. Der GKV-Beitrag entspricht 70 % des Beitragssatzes für einen Bafög-Bedarfssatz sowie einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,7 %. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist nicht enthalten.

  • Versicherungspflicht: Achten Sie auf folgende Fristen

    • GKV-Versicherte: werden ab dem Wegfall der Familien­versicherung als Studierende versicherungs­pflichtig. Sie haben dann drei Monate Zeit, sich von der Versicherungs­pflicht zu befreien – und sich privat zu versichern.
    • Privat Versicherte: werden ab Studien­beginn (gesetzlich) versicherungs­pflichtig – können sich aber von dieser Pflicht innerhalb von drei Monaten befreien lassen und privat versichert bleiben. Lassen sie sich nicht befreien, ist ein Wechsel in die PKV erst nach Ende der Versicherungs­pflicht wieder möglich.
  • Info: Vorteil für Beamtenkinder

    Verbeamtete Eltern (Elternteile) haben Anspruch auch für berück­sichtigungs­fähige Angehörige, z. B. Kinder in Aus­bildung oder im Studium. Das heißt, der Staat über­nimmt die Kosten für Ärzt:innen und Medikamente über die sogenannte Beihilfe in der Regel zu 80 Prozent. Die verbleibenden 20 Prozent müssen selbst abgesichert werden. Dadurch genießen sie für einen vergleichs­weise geringen Beitrag quasi den Status eines Privat­patienten oder einer Privatpatientin. Aber auch für Beamten­kinder endet diese Möglich­keit mit dem 25. Geburtstag.
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OptionFlexiMed
Sie wollen sich jetzt noch nicht fest­legen oder können sich noch nicht privat versichern? Auch dann können Sie in studentischen Jahren schon vorsorgen.
Mit der Allianz OptionFlexiMed sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheits­zustand. Wenn Sie mit diesem Tarif später eine Kranken­vollversicherung oder eine Kranken­zusatz­versicherung abschließen wollen, spielt Ihr späterer Gesundheits­zustand keine Rolle mehr.
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Im Detail
Eine Private Kranken­versicherung für Studierende punktet nicht nur durch den Preis, den Sie beispiels­weise auf dem Allianz PKV Rechner für sich selbst berechnen können, sondern auch durch umfassende Leistungen. Die Vor- und Nach­teile einer PKV für Studenten und Studentinnen  finden Sie hier in der Übersicht:
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für privat versicherte Studierende bzw. Werk­studierende mit umfassendem Versicherungs­schutz.
  • Je nach Tarif­umfang leistet die Private Kranken­versicherung auch für Zusatz­leistungen wie Chefarzt­behandlung, Einzel- oder Zweibett­zimmer, Behandlungen beim Heil­praktiker bzw. der Heilpraktikerin und mehr.
  • Beitrags­rück­er­stattun­gen: Manche private Versicherer bieten, je nach Tarif, eine teilweise Rück­zahlung von Beiträgen an, wenn Versicherungs­leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

    Sollten Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnung eingereicht haben, bekommen Sie als Student:in einen Teil der Beiträge zurückerstattet.

  • Beamten-Tarife: Sind die Eltern (oder ein Eltern­teil) ver­beamtet, kann der Student oder die Studentin bis zum Alter von 25 Jahren auch günstige Beihilfe-Tarife in Anspruch nehmen.
  • Option auf Familien­versicherung: Sollten Sie sich bis zum 25. Lebensjahr über die gesetzliche Familien­versicherung absichern, ist das die kosten­günstigste Version.

    Ihr monatliches Einkommen darf dabei 538 Euro (Mini-Job) bzw. 505 Euro (sonstige monatliche Einkünfte wie z. B. Zins- oder Miet­einkünfte) nicht überschreiten; gültig 2024

  • Kinder von Beamt:innen ab 25 Jahre: Mit dem 25. Lebens­jahr entfällt das Kinder­geld. Da die Beihilfe an dieses gebunden ist, sind die günstigen Beihilfe­tarife nicht mehr verfügbar. Somit erhöht sich der Beitrag der Privat­versicherung.
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Leistungen auf einen Blick
Neben den günstigeren Tarifen stehen Ihnen als privat versicherter Student oder versicherte Studentin erst­klassige Leistungen zur Verfügung, die Sie als gesetzlich versicherte Person meist selbst über­nehmen müssen. Zusatz­leistungen können beispiels­weise sein:
Studentin sucht nach passender PKV
  • Chefarzt­behandlungen
  • Ein- oder Zweibett­zimmer bei stationären Kranken­haus­aufenthalten
  • Homöo­pathische Heil­praktiken
  • Psycho­therapie
  • Hochwertige Zahn­leistungen
  • Rezeptfreie Medikamente uvm.
  • Weiterer großer Vorteil der PKV: Keine nach­träglichen Leistungs­ein­schrän­kun­gen möglich wie bei der GKV

Generell sind in einer Privaten Studentischen Kranken­versicherung die ver­ein­barten Leistungen vertraglich festgelegt und damit lebens­lang garantiert. Sie können nicht ein­ge­schränkt werden. Finden Sie im Ratgeber weitere generelle und persönliche  Vorteile der PKV.

Welche Bedingungen es im Nach­gang zum Studium für die Versicherung in einer Privaten Kranken­versicherung gibt, finden Sie auf unserer Ratgeber­seite Voraus­setzungen.

Studentin sucht nach passender PKV
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Darauf sollten Sie achten
Um das Studium zu finanzieren oder das Studenten­leben finanziell genießen zu können, ist der Neben­job für Studenten und Studentinnen oft das Mittel der Wahl. Darauf sollten Sie achten:
  • Student:in mit Nebenjob in der gesetzlichen Krankenversicherung

    • Einkommens­grenze: Studierende, die kostenlos in der Familien­versicherung der GKV versichert sind, dürfen während der Studien­zeit nicht mehr als 505 Euro pro Monat aus Einkünften wie z. B. Zins- oder Miet­einkünften beziehen. Bei einem Mini­job dürfen die Einkünfte bis zu 538 Euro betragen.
    • Arbeits­zeit: Wer als Student:in in der Kranken­versicherung versichert ist, bei dem darf die Arbeits­zeit auch als Werk­student:in, nicht über 20 Stunden liegen. Falls er diese Grenze überschreitet, muss sich die Studentin oder der Student als Arbeit­nehmer versichern.
    • BAföG-Empfänger:innen: Generell erhalten BAföG-Studierende eine Ausbildungs­förderung in Höhe von 122 Euro für Kranken- und Pflege­versicherung – unabhängig ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Bei der Berech­nung der BAföG kann ein Student oder eine Studentin einem 538 Euro-Mini­job nachgehen, ohne dass es zu Kürzungen beim BAföG kommt.
  • Student:in mit Nebenjob in der Privaten Krankenversicherung

    • Verdienst­grenze: Für Studierende in einer Privaten Kranken­versicherung gibt es keine Einkommens­grenze. Sollten Sie monatlich mehr als 538 Euro aus Ihrer Tätigkeit beziehen, dann kann sich der Beitrag zur Pflege­versicherung geringfügig erhöhen. Lesen Sie im Ratgeber alle Details zu den Regelungen für Student:innen und Mini­jobs.
    • Arbeits­zeit: Auch als PKV Student:in sollten Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, dann gilt die allgemeine Sozial­versicherungs­pflicht. Sprich, Sie werden vom Gesetz als Arbeit­nehmer eingestuft und müssten gegebenen­falls in die GKV wechseln. Gleiches gilt für privat versicherte Werk­studierende. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihren Arbeit­geber tätig sind. Dafür müssen Sie auch voll immatrikuliert sein. Ausnahmen gelten in den Semester­ferien.
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Warum eine PKV sinnvoll ist
Grund­sätzlich sollten Sie als Student:in bei der Beantwortung der Frage immer das Preis-Leistungs-Verhältnis im Hinter­kopf haben. Es lohnt sich auch ein Blick darauf, wie Ihre Eltern versichert sind.
  • Beide Eltern­teile sind privat versichert: In diesem Fall haben Studierende kein Recht auf eine gesetzliche Familien­versicherung. Sie müssen sich zwischen der Kranken­versicherung der Studenten und Studentinnen (KVdS) oder einer Privaten Kranken­versicherung (Ausbildungstarif) entscheiden.
  • Ein Eltern­teil ist privat versichert: Verdient der gesetzlich versicherte Eltern­teil (bei Verheirateten) mehr als der privat versicherte, so ist für Studierende unter Umständen eine kosten­lose Mit­versicherung in der GKV möglich. Eine Wahl zur PKV steht frei.
  • Eltern sind gesetzlich versichert: In diesem Fall können Studenten und Studentinnen bis zum 25. Lebens­jahr kosten­los mit­versichert sein, oder Sie entscheiden sich für die private Versicherung zu Beginn des Studiums. Dafür müssen sie sich zu Beginn des Studiums (innerhalb der ersten drei Monate) von der Versicherungs­pflicht befreien lassen.
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Das Studium endet – was dann?
Was passiert nach dem Studium? Bleiben Sie privat versichert oder müssen Sie zurück in die GKV? Diese Antworten helfen:
  • Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

    Liegt Ihr Gehalt nach Studienende unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) von 69.300 Euro (Stand: 2024) gilt die automatische gesetzliche Versicherungs­pflicht. Das heißt, Sie fallen in die GKV zurück.

    Tipp: Anwartschafts­versicherung

    Sollten Sie damit rechnen, dass Ihr Gehalt in wenigen Jahren oberhalb der Jahres­arbeits­entgeltgrenze liegt, können Sie eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Dabei sichern Sie Ihren Gesundheits­zustand und das Eintritts­alter für die spätere Rückkehr in die Private Kranken­versicherung. Hinweis: Im Fall einer Arbeits­losigkeit oder Selbst­ständigkeit nach Ihrem Studium bleiben Sie in der Regel privat versichert und können nicht in die GKV wechseln.

  • Arbeitnehmertarife der Privaten Krankenversicherung

    Sollten Sie nach dem Studium in einer gesetzlichen Kranken­versicherung sein und ausreichend verdienen, dann haben Sie die Möglichkeit, in eine Private Kranken­versicherung zu wechseln. Die Voraus­setzungen dafür im Überblick:

    Sie können in die PKV wechseln, wenn Sie:

    • Freiwillig in einer gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sind: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass sie zum Ende des übernächsten Kalender­monats bei der GKV kündigen.
    • Eine Gehalts­erhöhung erhalten, welche die Jahres­arbeits­entgeltgrenze (69.300 Euro: im Jahr 2024) übersteigt: Dann können Sie sich zu Beginn des neuen Jahres privat versichern, sofern auch dann die JAEG überschritten wird.
    • Ein neues Arbeits­verhältnis aufnehmen: Und dabei die Jahres­arbeits­entgeltgrenze mit Ihrem Gehalt überschreiten.
    • Flexibler mit OptionFlexiMed: Sie wollen sich jetzt noch nicht festlegen oder können sich noch nicht privat versichern? Mit der OptionFlexiMed sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheits­zustand. Denn wenn Sie später in die Kranken­voll­versicherung wechseln oder eine Kranken­zusatz­versicherung abschließen wollen, spielt Ihr späterer Gesundheits­zustand keine Rolle mehr.
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Können Studierende mit Kind ebenfalls in die PKV eintreten?

    Das ist möglich. Da in der Privaten Kranken­versicherung das Prinzip der Familien­versicherung (aus der GKV) nicht gilt, muss das Kind zusätzlich versichert werden.
  • Gibt es für Studierende einen Zuschuss für die Private Krankenversicherung?

    Sollten Sie BAfög erhalten, können Sie einen Zuschuss für die PKV beantragen. Dieser liegt ab dem Winter­semester 2022 bei 94 Euro pro Monat, der Pflege­versicherungs­zuschlag beträgt 28 Euro. Dafür muss ein Antrag auf Be­zu­schussung bei Ihrem Versicherer gestellt werden.
  • Ist während des Studiums ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich?

    Zu Beginn des Studiums können Sie sich frei entscheiden, wo Sie sich versichern lassen. Wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren, können Sie sich von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und in eine PKV für Studierende wechseln. Dieser Antrag ist bei der gesetzlichen Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungs­pflicht als Student:in zu stellen – bei einer Familien­versicherung also innerhalb von drei Monaten nach dem 25. Geburtstag.

    Allerdings ist diese Entscheidung für den Rest Ihres Studiums verbindlich. Sie können während des Studiums die Kranken­versicherung nicht mehr wechseln.

  • Können Promotionsstudent:innen in die Private studentische Krankenversicherung eintreten?

    Sobald Sie Ihr Erst­studium (Bachelor und/oder Master) abgeschlossen haben, gelten Sie laut Gesetz nicht mehr als „ordentlich studierende Person“. Eine Doktor­arbeit gilt aus GKV-Sicht nicht mehr als Teil des geregelten „Studiums mit Ausbildungs­bezug“. Bedeutet im Detail:

    • Promovierende, sozial­versicherungs­pflichtige Studierende, die an der Universität (z. B. als wissenschaft­licher Mitarbeiter) oder über einen anderen Arbeit­geber angestellt sind, können auch weiterhin in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben. Solange die Jahres­arbeits­entgelt­grenze nicht über­schritten wird.
    • Sollte der Doktorand bzw. die Doktorandin keinen sozial­versicherungs­pflichtigen Neben­job haben und im Besitz eines Stipendiums für die Dissertation sein, dann muss sich dieser entweder gesetzlich freiwillig oder privat versichern.

    Tipp: Private Versicherer bieten für Promotions­studierende oft vergünstigte Studenten­tarife an. Wenden Sie sich dazu am besten an die jeweilige Beratung.

  • Können ausländische Studierende ebenfalls in die Private Krankenversicherung eintreten?

    Um in deutschen Hoch­schulen studieren zu können, müssen Sie eine Kranken- und Pflege­versicherung nachweisen. Als Student:in sind Sie bis zum 29. Lebensjahr kranken­versicherungs­pflichtig. Sie sind in der gesetzlichen Kranken­kasse ver­sichert, wenn Sie sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen.

    Jedoch ist der GKV-Beitrag für Studierende oft höher als der PKV-Studenten­beitrag. Daher lohnt es sich für aus­län­di­sche Studenten und Studentinnen, sich auch die Optionen einer Privaten Kranken­versicherung anzuschauen. Dies ist vor allem dann empfehlens­wert, wenn Studierende älter als 30 Jahre sind.

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