Kurz erklärt in 30 Sekunden

Im Folgenden sind unter dem Begriff "Ehe­partner" auch immer eingetragene Lebens­partner mitgemeint, wo nicht gesondert aufgeführt.

  • Ehe­partner profitieren in der Privaten Kranken­versicherung (PKV) von umfassenden Leistungen und passenden Tarifen.
  • Eine beitrags­freie Mit­versicherung wie bei der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der PKV nicht. Für jede versicherte Person ist ein eigener Beitrag zu zahlen.
  • Sind Sie ohne eigenes Ein­kommen oder geringfügig beschäftigt, können Sie sich privat versichern, wenn Ihr Ehe­partner bereits in der Privaten ist.
  • Ehe- oder eingetragene Lebens­partner von Beamten haben einkommens­abhängig eventuell An­spruch auf Bei­hilfe durch den Dienst­herrn. Dieser übernimmt für Ehe­partner von Beamten bis zu 70 Prozent der Gesundheits­kosten der Privaten Kranken­versicherung. 

In Schleswig-Holstein bis zu 90 Prozent möglich

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Versicherungs­optionen

Sie möchten Ihren Partner mitversichern oder eine Private Kranken­versicherung für die Familie ab­schließen? Eine beitrags­freie Mit­versicherung für Ehe­partner, Kinder und Familien­angehörige gibt es in der Privaten Kranken­versicherung nicht. Anders als im System der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) existiert in der Privaten Krankenversicherung im Vergleich keine Familien­versicherung für Partner oder Kinder. Stattdessen zahlt jede versicherte Person einen eigenen Versicherungs­beitrag.

Einen Vorteil haben Ehe- und eingetragene Lebens­partner von Privat­versicherten: Sie können unter bestimmten Umständen eine PKV abschließen und von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren. Dies gilt für Ehe­partner ohne eigenes Ein­kommen oder mit geringfügiger Beschäftigung sowie für Ehe­partner von Beamten. Man spricht dabei von einer sogenannten Ehe­gatten­nachversicherung.

 
Gut zu wissen
Eine Ehegatten­nach­versicherung hat den Vor­teil, dass Ehe­partner ohne eigenes Ein­kommen eine Private Kranken­versicherung in An­spruch nehmen können. Hierbei ist eine Gesundheits­prüfung für den Ehe­partner erforderlich, der sich privat versichern möchte. Der Tarif der Privaten Kranken­versicherung muss im Vergleich dem Tarif des bereits versicherten Ehe­partners gleichen.
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Vorteile beim Wechsel
Jeder PKV-Versicherte genießt seinen individuellen Versicherungsschutz. Teilweise ist der Wechsel in die PKV für Ehepartner von bereits Privatversicherten einfacher und schneller. Ehe- und Lebenspartner von Beamten profitieren von Beihilfeleistungen des Dienstherren.
Leistungen, Umfang und Kosten der Versicherten sind in der Privaten Krankenversicherung nicht an den Vertrag des Ehepartners gekoppelt. Das heißt: Möchten Sie sich privat versichern, bestimmen Sie Ihren Versicherungsschutz ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und haben freie Wahl bei Tarif und Zusatzbausteinen. Ehepartner in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung haben hingegen keine freie Tarifwahl.
 

Wann können Ehepartner in die PKV wechseln?

Sofern ihr Ehepartner bereits privatversichert ist, dürfen Personen ohne eigenes Einkommen, geringfügig Beschäftigte (bis 520 Euro Monatsverdienst) und Angehörige von Beamten in die Private Krankenversicherung wechseln. Diese Regelung gilt nur, wenn keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.

Auch Selbstständigen, Verbeamteten und besserverdienenden Arbeitnehmern mit einem regelmäßigen Jahreseinkommen von mindestens 66.600 Euro (Stand Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023) steht es frei, eine Private Krankenversicherung abzuschließen – und zwar unabhängig vom Versichertenstatus Ihres Partners.

Ehepartner von Beamten profitieren von Beihilfe

Insbesondere eingetragene Lebenspartner oder Ehepartner von Verbeamteten genießen günstige Vorteile in der PKV. Der Dienstherr übernimmt je nach Bundesland und Familienstand bis zu 70 Prozent der Krankheitskosten für Partner von Beamten  in der Privaten Krankenversicherung.

Die Beihilfe für Ehepartner ist an eine Einkommensgrenze gekoppelt: Der Beihilfeanspruch greift nur, wenn Sie selbst kein oder nur geringes Einkommen haben (bundeslandabhängige Einkommensgrenze bis zu circa 20.000 Euro pro Jahr/ Stand 2023). Darüber hinaus erhalten Beihilfe nur Ehepartner, die nicht gesetzlich versichert sind. Dies gilt sowohl für freiwillig gesetzlich Versicherte als auch in der GKV Pflichtversicherte.

Für die nicht vom Dienstherren übernommenen Krankheitskosten bieten viele Privatversicherer eine sogenannte Restkostenversicherung für Beamte und deren Lebenspartner an.

Wie wechselt mein Ehepartner in die PKV?

Ist beispielsweise der Ehemann privatversichert, die Ehefrau gesetzlich,  kann sie in die Private Krankenversicherung wechseln. Allerdings nur dann, wenn sie nicht versicherungspflichtig in der GKV ist oder sobald bei ihr Versicherungsfreiheit eintritt. In den meisten Fällen können Ehepartner unkompliziert die PKV online abschließen. Beachten Sie dabei die jeweilige Kündigungsfrist Ihrer vorherigen PKV oder gesetzlichen Krankenversicherung. Warten Sie außerdem die Annahmebestätigung des neuen Versicherungsunternehmens ab, um Versicherungslücken zu vermeiden. 

Lesen Sie im Ratgeber, welche Vorteile die Private Krankenversicherung bietet.

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Umfangreicher Versicherungsschutz
Für Ehepartner wie alle anderen Versicherungsnehmer gilt in der Privaten Krankenversicherung individueller Leistungsumfang und voller Versicherungsschutz. Die Tarifwahl bestimmen Privatversicherte je nach Bedürfnis selbst. Eine gute PKV bietet umfangreiche Leistungen und hohe Kostenerstattung.

Möchten Sie eine Private Krankenversicherung abschließen und sind verheiratet? Als Versicherter der PKV bestimmen Sie selbst, welche Leistungen und Behandlungen Sie beanspruchen möchten. Die freie Tarifwahl gilt in der Privaten Krankenversicherung für alle Versicherungsnehmer – inklusive Ehepartner. Je höher die vereinbarten Leistungen der PKV ausfallen, desto höher ist zumeist auch Ihre monatliche Beitragsprämie. Leistungskürzungen haben Ehe- und Lebenspartner in der PKV nicht zu befürchten: Der vertraglich festgelegte Versicherungsschutz ist Ihnen für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert, wenn Sie privat versichert sind.

Eine gute Private Krankenversicherung für Ehepartner sollte folgende Leistungen abdecken:

  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Direkter Zugang zum Facharzt
  • Hohe Kostenerstattung und volle Arztleistungen
  • Freie Wahl des behandelnden Arztes sowie der Unterbringung bei stationärer Behandlung
  • Heilpraktikerleistungen

Für den nachzuversichernden Ehepartner muss ein Tarif abgeschlossen werden, der vom Leistungsniveau dem des schon versicherten Ehepartners gleicht.

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Kosten
Welche Kosten auf Ehepartner in der PKV zukommen, hängt von individuellen Faktoren ab. Studierende und Lebenspartner von Beamten profitieren in der PKV in einigen Fällen von geringen monatlichen Beiträgen.

Wie hoch die Beiträge einer Privaten Krankenversicherung für Sie und Ihren Ehepartner ausfallen, ist nicht pauschal kalkulierbar. Neben Anbieter und Tarif spielen auch individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand eine Rolle. Folglich kann sich Ihr Monatsbeitrag zum Teil deutlich von dem Ihres Ehepartners unterscheiden. Ob sich eine Private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV für Ihre individuelle Situation lohnt, hängt auch davon ab, ob Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen ist, wie sich Ihre finanzielle Situation entwickelt und welche Lebenssituation Sie als Rentner erwartet.

Geringe Kosten z. B. für Studierende und Ehepartner von Beamten

Je nach Tarifwahl sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen oder geringfügig Beschäftigte in der PKV in einigen Fällen sogar günstiger versichert als in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung: Ist beispielsweise Ihre Ehefrau in der Privaten Krankenversicherung, wird ihr Einkommen teilweise auf Ihre Versicherungskosten in der GKV angerechnet. Ist Ihnen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig, kann es je nach individueller Situation sein, dass die Private punktet. Auch beihilfeberechtigte Ehepartner von Beamten profitieren in der Privaten Krankenversicherung, da sie ebenfalls Beihilfe vom Dienstherrn erhalten.

Junge Ehepaare, die frühzeitig eine Private Krankenversicherung abschließen, profitieren von günstigen Beitragssätzen. Auch Tarife der Privaten Krankenversicherung für Studenten punkten durch niedrige monatliche Beiträge: Bei vielen Versicherern gelten die Tarife bis zum 39. Lebensjahr. Zudem verzichten PKV-Tarife für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr, Auszubildende und Studierende oftmals auf Alterungsrückstellungen.

 
Gut zu wissen: Kinder

Ob Sie Ihr Kind bei Vater oder Mutter mitversichern, kommt auf Ihre Versicherungsform an: Die Krankenversicherung für Kinder richtet sich nach der Versicherung der Eltern:

  • Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, ist der Nachwuchs beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert.
  • Privatversicherte Eltern schließen für Ihre Kinder eine eigene PKV ab.
  • Bei Ehepartnern, die unterschiedlich versichert sind, entscheidet die Einkommenshöhe: Ist die Mutter beispielsweise privat versichert und bezieht ein höheres Einkommen als der andere Elternteil, muss auch das Kind privat krankenversichert sein. Verdient hingegen der gesetzlich versicherte Ehepartner mehr, können die Eltern entscheiden, ob Sie Ihre Jüngsten privat oder gesetzlich versichern möchten. 

 

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
  • Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und Privater Krankenversicherung für Ehepartner?

    Zwischen GKV und PKV gibt es für Ehepartner zum Teil große Unterschiede bei Preis und Leistungen. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung besteht, schließt in der PKV jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag ab: Eine gemeinsame Krankenversicherung gibt es in der Privaten Krankenversicherung für Familie und Ehepartner nicht.

    Als Ehepartner eines Beamten profitieren Sie hingegen ausschließlich in der Privaten vom Anspruch auf Beihilfe. Die sogenannten Kassenleistungen liegen meist unter dem Leistungsumfang der privaten Versicherungen. Welches Versicherungssystem sich für Ehepartner anbietet, hängt von der individuellen Lebenssituation, Einkommen und gesundheitlichen Faktoren ab.

  • Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner und Kind?

    Der sogenannte Arbeitgeberzuschuss  zu den Beiträgen der PKV steht Ihnen auch für Ihre Angehörigen zu. Dabei gilt: Sofern Ehepartner oder Kind aufgrund des familiären Status oder Einkommens die Voraussetzung für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen würden, steht ihnen auch der Arbeitgeberzuschuss für die PKV zu.

    Jedoch gilt die monatliche Obergrenze des Zuschusses (403,99 Euro im Jahr 2023) für die ganze Familie. Das heißt: Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder gemeinsam dürfen die Grenze nicht überschreiten. In der Regel schöpft bereits der Hauptversicherte den Großteil des Zuschusses aus. Liegt der Betrag darunter, erhalten Sie die Differenz als Zuschuss für Ehepartner oder Kind.

  • Wer zahlt die Private Krankenversicherung, wenn mein Ehepartner arbeitslos ist?

    Damit ist gemeint:  „Wer zahlt die Beiträge der Privaten Krankenversicherung, wenn die versicherte Person arbeitslos wird?“ Ist eine privat krankenversicherte Person arbeitslos geworden und erhält Arbeitslosengeld, möchte aber dennoch privat versichert bleiben, kann sie sich grundsätzlich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit allerdings oftmals nur einen Teil der Beiträge. Sie werden maximal in der Höhe übernommen, die im Fall einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflegeversicherung anfallen würden. Den Rest zahlt der Arbeitslose aus eigener Tasche.

    Kann oder will der Arbeitslose sich nicht länger privat versichern, verbleibt er bei seiner Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld. Die Beiträge der gesetzlichen Kranken– und sozialen Pflegeversicherung übernimmt dann das Arbeitsamt.

    Es ist in diesem Fall erforderlich, die PKV bei Eintritt der Versicherungspflicht gemäß den Versicherungsbedingungen zu kündigen. Gegebenenfalls können Sie auf eine Anwartschaftsversicherung umzustellen, um sich eine Option zur Rückkehr in die PKV zu erhalten.

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