- Ehepartner:innen profitieren in der privaten Krankenversicherung (PKV) von umfassenden Leistungen und passenden Tarifen.
- Eine beitragsfreie Mitversicherung wie bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nicht. Für jede versicherte Person ist ein eigener Beitrag zu zahlen.
- Sind Sie ohne eigenes Einkommen oder geringfügig beschäftigt, können Sie sich privat versichern, wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bereits in der privaten ist.
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen von verbeamteten Personen haben einkommensabhängig eventuell Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Dieser übernimmt für Ehepartner:innen von Personen mit Beamtenstatus bis zu 70 Prozent der Gesundheitskosten der privaten Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung für Ehepartner:innen

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung für Ehepartner:innen?
Bin ich an den Vertrag meiner Ehepartner:in gekoppelt?
Wann können Ehepartner:innen in die PKV wechseln?
Sofern ihr Ehepartner oder ihre Ehepartnerin bereits privatversichert ist, dürfen Personen ohne eigenes Einkommen, geringfügig Beschäftigte (bis 535 Euro Monatsverdienst) und Angehörige von Personen mit Beamtenstatus in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Regelung gilt nur, wenn keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.
Auch Selbstständigen, Verbeamteten und besserverdienenden Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen mit einem regelmäßigen Jahreseinkommen von mindestens 73.800 Euro (Stand Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025) steht es frei, eine private Krankenversicherung abzuschließen – und zwar unabhängig vom Versichertenstatus Ihres Partners.
Ehepartner:innen von Verbeamteten profitieren von Beihilfe
Insbesondere eingetragene Lebens- oder Ehepartner:innen von Verbeamteten genießen günstige Vorteile in der PKV. Der Dienstherr übernimmt je nach Bundesland und Familienstand bis zu 70 Prozent der Krankheitskosten für Partner:innen von Beamten und Beamtinnen in der privaten Krankenversicherung.
Die Beihilfe für Ehepartner:innen ist an eine Einkommensgrenze gekoppelt: Der Beihilfeanspruch greift nur, wenn Sie selbst kein oder nur geringes Einkommen haben (bundeslandabhängige Einkommensgrenze bis zu circa 21.000 Euro pro Jahr/ Stand 2025). Darüber hinaus erhalten Beihilfe nur Ehepartner:innen, die nicht gesetzlich versichert sind. Dies gilt sowohl für freiwillig gesetzlich Versicherte als auch in der GKV Pflichtversicherte.
Für die nicht vom Dienstherren übernommenen Krankheitskosten bieten viele Privatversicherer eine sogenannte Restkostenversicherung für Vermbeamtete und deren Lebenspartner:innen an.
Wie wechselt mein:e Ehepartner:in in die PKV?
Ist beispielsweise die Ehefrau privatversichert, der Ehemann gesetzlich, kann er in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings nur dann, wenn er nicht versicherungspflichtig in der GKV ist oder sobald bei ihm Versicherungsfreiheit eintritt. In den meisten Fällen können Ehepartner:innen unkompliziert die PKV online abschließen. Beachten Sie dabei die jeweilige Kündigungsfrist Ihrer vorherigen PKV oder gesetzlichen Krankenversicherung. Warten Sie außerdem die Annahmebestätigung des neuen Versicherungsunternehmens ab, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Lesen Sie im Ratgeber, welche Vorteile die private Krankenversicherung bietet.
Leistungen der privaten Krankenversicherung für Ehepartner:innen
Möchten Sie eine private Krankenversicherung abschließen und sind verheiratet? Als Versicherte:r der PKV bestimmen Sie selbst, welche Leistungen und Behandlungen Sie beanspruchen möchten. Die freie Tarifwahl gilt in der privaten Krankenversicherung für alle Versicherungsnehmer und -nehmerinnen – inklusive Ehepartner:innen. Je höher die vereinbarten Leistungen der PKV ausfallen, desto höher ist zumeist auch Ihre monatliche Beitragsprämie. Leistungskürzungen haben Ehe- und Lebenspartner:innen in der PKV nicht zu befürchten: Der vertraglich festgelegte Versicherungsschutz ist Ihnen für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert, wenn Sie privat versichert sind.
Eine gute private Krankenversicherung für Ehepartner und -partnerinnen sollte folgende Leistungen abdecken:
- Versicherungsschutz im Ausland
- Direkter Zugang zum Facharzt
- Hohe Kostenerstattung und volle Arztleistungen
- Freie Wahl des behandelnden Arztes sowie der Unterbringung bei stationärer Behandlung
- Heilpraktikerleistungen
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Für Ehepartner:innen - Kosten der privaten Krankenversicherung im Vergleich
Geringe Kosten z. B. für Studierende und Ehepartner:innen von Beamten
Je nach Tarifwahl sind Ehepartner oder -partnerinnen ohne eigenes Einkommen oder geringfügig Beschäftigte in der PKV in einigen Fällen sogar günstiger versichert als in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung: Ist beispielsweise Ihr Ehemann in der privaten Krankenversicherung, wird sein Einkommen teilweise auf Ihre Versicherungskosten in der GKV angerechnet. Ist Ihnen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig, kann es je nach individueller Situation sein, dass die Private punktet. Auch beihilfeberechtigte Ehepartner:innen von verbeamteten Personen profitieren in der privaten Krankenversicherung, da sie ebenfalls Beihilfe vom Dienstherrn erhalten.
Junge Ehepaare, die frühzeitig eine private Krankenversicherung abschließen, profitieren von günstigen Beitragssätzen. Auch Tarife der privaten Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen punkten durch niedrige monatliche Beiträge: Bei vielen Versicherern gelten die Tarife bis zum 39. Lebensjahr. Zudem verzichten PKV-Tarife für junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Auszubildende und Studierende oftmals auf Alterungsrückstellungen.
Bei welchem Elternteil soll ich mein Kind krankenversichern?

- Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, ist der Nachwuchs beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert.
- Privatversicherte Eltern schließen für Ihre Kinder eine eigene PKV ab.
- Bei Ehepartner:innen, die unterschiedlich versichert sind, entscheidet die Einkommenshöhe: Ist die Mutter beispielsweise privat versichert und bezieht ein höheres Einkommen als der andere Elternteil, muss auch das Kind privat krankenversichert sein. Verdient hingegen der gesetzlich versicherte Ehepartner oder die Ehepartnerin mehr, können die Eltern entscheiden, ob Sie Ihre Jüngsten privat oder gesetzlich versichern möchten.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Ehepartner:innen?
Zwischen GKV und PKV gibt es für Ehepartner und -partnerinnen zum Teil große Unterschiede bei Preis und Leistungen. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung besteht, schließt in der PKV jede:r Ehepartner:in einen eigenen Vertrag ab: Eine gemeinsame Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung für Familie und Ehepartner:innen nicht.
Als Ehepartnerin oder -partner eines oder einer Verbeamteten profitieren Sie hingegen ausschließlich in der privaten vom Anspruch auf Beihilfe. Die sogenannten Kassenleistungen liegen meist unter dem Leistungsumfangder privaten Versicherungen. Welches Versicherungssystem sich für ein Ehepaar anbietet, hängt von der individuellen Lebenssituation, Einkommen und gesundheitlichen Faktoren ab.
Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner:in und Kind?
Der sogenannte Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen der PKV steht Ihnen auch für Ihre Angehörigen zu. Dabei gilt: Sofern Ehepartner:in oder Kind aufgrund des familiären Status oder Einkommens die Voraussetzung für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen würden, steht ihnen auch der Arbeitgeberzuschuss für die PKV zu.
Jedoch gilt die monatliche Obergrenze des Zuschusses (471,32 Euro im Jahr 2025) für die ganze Familie. Das heißt: Sie, Ihr:e Ehepartner:in und Ihre Kinder gemeinsam dürfen die Grenze nicht überschreiten. In der Regel schöpfen bereits Hauptversicherte den Großteil des Zuschusses aus. Liegt der Betrag darunter, erhalten Sie die Differenz als Zuschuss für Ehepartner:in oder Kind.
Wer zahlt die private Krankenversicherung, wenn mein:e Ehepartner:in arbeitslos ist?
Damit ist gemeint: „Wer zahlt die Beiträge der privaten Krankenversicherung, wenn die versicherte Person arbeitslos wird?“ Ist eine privat krankenversicherte Person arbeitslos geworden und erhält Arbeitslosengeld, möchte aber dennoch privat versichert bleiben, kann sie sich grundsätzlich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit allerdings oftmals nur einen Teil der Beiträge. Sie werden maximal in der Höhe übernommen, die im Fall einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflegeversicherung anfallen würden. Den Rest zahlt der oder die Arbeitslose aus eigener Tasche.
Kann oder will die arbeitslose Person sich nicht länger privat versichern, verbleibt diese bei ihrer Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Empfänger:in von Arbeitslosengeld. Die Beiträge der gesetzlichen Kranken– und sozialen Pflegeversicherung übernimmt dann das Arbeitsamt.
Es ist in diesem Fall erforderlich, die PKV bei Eintritt der Versicherungspflicht gemäß den Versicherungsbedingungen zu kündigen. Gegebenenfalls können Sie auf eine Anwartschaftsversicherung umzustellen, um sich eine Option zur Rückkehr in die PKV zu erhalten.


