Vorteile, Leistungen, Kosten

Private Kranken­versicherung für Ehe­partner:innen

Kurz erklärt in 30 Sekunden

Im Folgenden sind unter dem Begriff "Ehe­partner" auch immer ein­ge­tra­gene Lebens­partner mit­gemeint, wo nicht gesondert auf­geführt.

  • Ehe­partner:innen profitieren in der privaten Kranken­versicherung (PKV) von umfassenden Leistungen und passenden Tarifen.
  • Eine beitrags­freie Mit­versicherung wie bei der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der PKV nicht. Für jede versicherte Person ist ein eigener Beitrag zu zahlen.
  • Sind Sie ohne eigenes Ein­kommen oder geringfügig beschäftigt, können Sie sich privat versichern, wenn Ihre Ehe­partnerin oder Ihr Ehepartner bereits in der privaten ist.
  • Ehe- oder eingetragene Lebens­partner:innen von verbeamteten Personen haben einkommens­abhängig eventuell An­spruch auf Bei­hilfe durch den Dienst­herrn. Dieser übernimmt für Ehe­partner:innen von Personen mit Beamtenstatus bis zu 70 Prozent der Gesundheits­kosten der privaten Kranken­versicherung.

In Schleswig-Holstein bis zu 90 Prozent möglich

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Versicherungs­optionen
Sie möchten Ihren Partner oder Ihre Partnerin mitversichern oder eine private Kranken­versicherung für die Familie ab­schließen? Eine beitrags­freie Mit­versicherung für Ehe­partner:innen, Kinder und Familien­angehörige gibt es in der privaten Kranken­versicherung nicht.

Anders als im System der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) existiert in der privaten Krankenversicherung im Vergleich keine Familien­versicherung für Partner:innen oder Kinder. Stattdessen zahlt jede versicherte Person einen eigenen Versicherungs­beitrag.

Einen Vorteil haben Ehe- und eingetragene Lebens­partner:innen von privat ­Versicherten: Sie können unter bestimmten Umständen eine PKV abschließen und von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren. Dies gilt für Ehe­partner und -partnerinnen ohne eigenes Ein­kommen oder mit geringfügiger Beschäftigung sowie für Partner:innen von verbeamteten Personen. Man spricht dabei von einer sogenannten Ehe­gatten­nachversicherung.

Gut zu wissen
Eine Ehegatten­nach­versicherung hat den Vor­teil, dass Ehe­partner:innen ohne eigenes Ein­kommen eine private Kranken­versicherung in An­spruch nehmen können. Hierbei ist eine Gesundheits­prüfung für die Ehe­partnerin oder den Ehepartner erforderlich, der sich privat versichern möchte. Der Tarif der privaten Kranken­versicherung muss im Vergleich dem Tarif des bereits versicherten Ehe­partners oder der Ehepartnerin gleichen.
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Vorteile beim Wechsel
Jeder PKV-Versicherte genießt seinen individuellen Versicherungs­schutz. Teil­weise ist der Wechsel in die PKV für Ehe­partner oder Ehepartnerinnen von bereits privat ­Versicherten einfacher und schneller. Ehe- und Lebens­partner:innen von verbeamteten Personen profitieren von Beihilfe­leistungen des Dienst­herren.

Bin ich an den Vertrag meiner Ehepartner:in gekoppelt?

Leistungen, Um­fang und Kosten der Versicherten sind in der privaten Kranken­versicherung nicht an den Vertrag des Ehe­partners oder der Ehepartnerin ge­koppelt. Das heißt: Möchten Sie sich privat versichern, bestimmen Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und haben freie Wahl bei Tarif und Zusatz­bausteinen. Ehe­partner:innen in der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung haben hingegen keine freie Tarif­wahl.

Wann können Ehe­partner:innen in die PKV wechseln?

Sofern ihr Ehe­partner oder ihre Ehepartnerin bereits privat­versichert ist, dürfen Personen ohne eigenes Ein­kommen, geringfügig Beschäftigte (bis 520 Euro Monats­verdienst) und Angehörige von Personen mit Beamtenstatus in die private Kranken­versicherung wechseln. Diese Regelung gilt nur, wenn keine Pflicht­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung vorliegt.

Auch Selbst­ständigen, Ver­beamteten und besser­verdienenden Arbeit­nehmern oder Arbeitnehmerinnen mit einem regelmäßigen Jahres­einkommen von mindestens 69.300 Euro (Stand Jahres­arbeits­entgeltgrenze 2024) steht es frei, eine private Kranken­versicherung ab­zuschließen – und zwar un­abhängig vom Ver­sicherten­status Ihres Partners.

Ehe­partner:innen von Verbeamteten profitieren von Beihilfe

Insbesondere ein­ge­tragene Lebens­- oder Ehe­partner:innen von Ver­beamteten genießen günstige Vor­teile in der PKV. Der Dienst­herr über­nimmt je nach Bundes­land und Familien­stand bis zu 70 Prozent der Krankheits­kosten für Partner:innen von Beamten und Beamtinnen in der privaten Kranken­versicherung.

Die Bei­hilfe für Ehe­partner:innen ist an eine Einkommens­grenze gekoppelt: Der Beihilfeanspruch greift nur, wenn Sie selbst kein oder nur geringes Ein­kommen haben (bundesland­abhängige Einkommens­grenze bis zu circa 20.000 Euro pro Jahr/ Stand 2024). Darüber hinaus erhalten Bei­hilfe nur Ehe­partner:innen, die nicht gesetzlich versichert sind. Dies gilt sowohl für freiwillig gesetzlich Versicherte als auch in der GKV Pflicht­versicherte.

Für die nicht vom Dienst­herren über­nommenen Krankheits­kosten bieten viele Privat­versicherer eine sogenannte Rest­kosten­versicherung für Vermbeamtete und deren Lebens­partner:innen an.

In Schleswig-Holstein bis zu 90 Prozent möglich.

Wie wechselt mein:e Ehe­partner:in in die PKV?

Ist beispiels­weise die Ehe­frau privatversichert, der Ehemann gesetzlich, kann er in die private Kranken­versicherung wechseln. Allerdings nur dann, wenn er nicht versicherungs­pflichtig in der GKV ist oder sobald bei ihm Versicherungs­freiheit eintritt. In den meisten Fällen können Ehe­partner:innen unkompliziert die PKV online abschließen. Beachten Sie dabei die jeweilige Kündigungs­frist Ihrer vorherigen PKV oder gesetzlichen Kranken­versicherung. Warten Sie außerdem die Annahme­bestätigung des neuen Versicherungs­unternehmens ab, um Versicherungs­lücken zu vermeiden.

Lesen Sie im Ratgeber, welche Vorteile die private Kranken­versicherung bietet.

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Umfang­reicher Versicherungs­schutz
Für Ehe­partnerinnen und partner, wie für alle anderen Versicherten, gilt in der privaten Kranken­versicherung individueller Leistungs­umfang und voller Versicherungs­schutz. Die Tarif­wahl bestimmen privat ­Versicherte je nach Bedürfnis selbst. Eine gute PKV bietet umfangreiche Leistungen und hohe Kosten­erstattung.

Möchten Sie eine private Kranken­versicherung ab­schließen und sind verheiratet? Als Versicherte:r der PKV bestimmen Sie selbst, welche Leistungen und Be­handlungen Sie beanspruchen möchten. Die freie Tarif­wahl gilt in der privaten Kranken­versicherung für alle Versicherungs­nehmer und -nehmerinnen – inklusive Ehe­partner:innen. Je höher die verein­barten Leistungen der PKV aus­fallen, desto höher ist zumeist auch Ihre monatliche Beitrags­prämie. Leistungs­kürzungen haben Ehe- und Lebens­partner:innen in der PKV nicht zu befürchten: Der vertraglich fest­gelegte Versicherungs­schutz ist Ihnen für die gesamte Vertrags­laufzeit garantiert, wenn Sie privat versichert sind.

Eine gute private Kranken­versicherung für Ehe­partner und -partnerinnen sollte folgende Leistungen ab­decken:

  • Versicherungs­schutz im Aus­land
  • Direkter Zugang zum Fach­arzt
  • Hohe Kosten­erstattung und volle Arzt­leistungen
  • Freie Wahl des behandelnden Arztes sowie der Unter­bringung bei stationärer Behandlung
  • Heilpraktiker­leistungen

Für den nach­zuversichernden Ehe­partner muss ein Tarif ab­geschlossen werden, der vom Leistungs­niveau dem des schon versicherten Ehe­partners gleicht.

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Kosten
Welche Kosten auf Ehe­partnerinnen und -partner in der PKV zukommen, hängt von individuellen Faktoren ab. Studierende und Lebens­partner:innen von Verbeamteten profitieren in der PKV in einigen Fällen von geringen monatlichen Beiträgen.
Wie hoch die Beiträge einer privaten Kranken­versicherung für Sie und Ihren Ehe­partner oder Ihrer Ehepartnerin ausfallen, ist nicht pauschal kalkulierbar. Neben An­bieter und Tarif spielen auch individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheits­zustand eine Rolle. Folglich kann sich Ihr Monats­beitrag zum Teil deutlich von dem Ihrer Ehe­partnerin oder Ihres Ehepartners unter­scheiden. Ob sich eine private Kranken­versicherung im Vergleich zur GKV für Ihre individuelle Situation lohnt, hängt auch davon ab, ob Ihre Familien­planung bereits ab­geschlossen ist, wie sich Ihre finanzielle Situation entwickelt und welche Lebens­situation Sie als Rentner oder Rentnerin erwartet.

Je nach Tarifwahl sind Ehepartner oder -partnerinnen ohne eigenes Einkommen oder geringfügig Beschäftigte in der PKV in einigen Fällen sogar günstiger versichert als in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung: Ist beispielsweise Ihr Ehemann in der privaten Krankenversicherung, wird sein Einkommen teilweise auf Ihre Versicherungskosten in der GKV angerechnet. Ist Ihnen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig, kann es je nach individueller Situation sein, dass die Private punktet. Auch beihilfeberechtigte Ehepartner:innen von verbeamteten Personen profitieren in der privaten Krankenversicherung, da sie ebenfalls Beihilfe vom Dienstherrn erhalten.

Junge Ehepaare, die frühzeitig eine private Krankenversicherung abschließen, profitieren von günstigen Beitragssätzen. Auch Tarife der privaten Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen punkten durch niedrige monatliche Beiträge: Bei vielen Versicherern gelten die Tarife bis zum 39. Lebensjahr. Zudem verzichten PKV-Tarife für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr, Auszubildende und Studierende oftmals auf Alterungsrückstellungen.

  • Die Allianz MeinGesundheitsschutz Tarife bieten Ihnen und Ihrer Familie umfassende Leistungen und die passenden Tarife. Wie hoch die Beiträge einer privaten Krankenversicherung für Sie ausfallen, können Sie den unten aufgeführten Beitragsbeispielen für Kinder, Arbeitnehmer:innen und Selbstständige entnehmen. Ehepartner:innen von privat Versicherten profitieren in einigen Fällen von geringen monatlichen Beiträgen.
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Gut zu wissen
Ob Sie Ihr Kind bei Vater oder Mutter mit­versichern, kommt auf Ihre Versicherungs­form an: Die Kranken­versicherung für Kinder richtet sich nach der Versicherung der Eltern:
  • Sind beide Eltern­teile gesetzlich kranken­versichert, ist der Nachwuchs beitrags­frei in der gesetzlichen Familien­versicherung mit­versichert.
  • Privat­versicherte Eltern schließen für Ihre Kinder eine eigene PKV ab.
  • Bei Ehe­partner:innen, die unterschiedlich versichert sind, entscheidet die Einkommens­höhe: Ist die Mutter beispiels­weise privat versichert und bezieht ein höheres Ein­kommen als der andere Eltern­teil, muss auch das Kind privat kranken­versichert sein. Verdient hingegen der gesetzlich versicherte Ehe­partner oder die Ehepartnerin mehr, können die Eltern entscheiden, ob Sie Ihre Jüngsten privat oder gesetzlich versichern möchten.
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Ehepartner:innen?

Zwischen GKV und PKV gibt es für Ehe­partner und -partnerinnen zum Teil große Unter­schiede bei Preis und Leistungen. Während in der gesetzlichen Kranken­versicherung die Möglichkeit einer beitrags­freien Familien­versicherung besteht, schließt in der PKV jede:r Ehe­partner:in einen eigenen Vertrag ab: Eine gemeinsame Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung für Familie und Ehe­partner:innen nicht.

Als Ehe­partnerin oder -partner eines oder einer Verbeamteten profitieren Sie hingegen aus­schließlich in der privaten vom Anspruch auf Bei­hilfe. Die sogenannten Kassen­leistungen liegen meist unter dem Leistungs­umfangder privaten Versicherungen. Welches Versicherungs­system sich für ein Ehe­paar anbietet, hängt von der individuellen Lebens­situation, Ein­kommen und gesund­heitlichen Faktoren ab.

Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner:in und Kind?

Der sogenannte Arbeitgeber­zuschuss zu den Beiträgen der PKV steht Ihnen auch für Ihre An­gehörigen zu. Dabei gilt: Sofern Ehe­partner:in oder Kind aufgrund des familiären Status oder Ein­kommens die Voraus­setzung für eine Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung erfüllen würden, steht ihnen auch der Arbeit­geber­zuschuss für die PKV zu.

Jedoch gilt die monatliche Ober­grenze des Zu­schusses (421,76 Euro im Jahr 2024) für die ganze Familie. Das heißt: Sie, Ihr:e Ehe­partner:in und Ihre Kinder gemeinsam dürfen die Grenze nicht über­schreiten. In der Regel schöpfen bereits Haupt­versicherte den Großteil des Zu­schusses aus. Liegt der Betrag darunter, erhalten Sie die Differenz als Zu­schuss für Ehe­partner:in oder Kind.

Wer zahlt die private Krankenversicherung, wenn mein:e Ehepartner:in arbeitslos ist?

Damit ist gemeint: „Wer zahlt die Beiträge der privaten Kranken­versicherung, wenn die versicherte Person arbeitslos wird?“ Ist eine privat kranken­versicherte Person arbeits­los geworden und erhält Arbeitslosen­geld, möchte aber dennoch privat versichert bleiben, kann sie sich grund­sätzlich von der Kranken­versicherungs­pflicht befreien lassen. In diesem Fall über­nimmt die Bundes­agentur für Arbeit allerdings oftmals nur einen Teil der Beiträge. Sie werden maximal in der Höhe über­nommen, die im Fall einer Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflege­versicherung anfallen würden. Den Rest zahlt der oder die Arbeits­lose aus eigener Tasche.

Kann oder will die arbeits­lose Person sich nicht länger privat versichern, verbleibt diese bei ihrer Kranken­versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung als Empfänger:in von Arbeits­losen­geld. Die Beiträge der gesetzlichen Kranken– und sozialen Pflege­versicherung übernimmt dann das Arbeits­amt.

Es ist in diesem Fall erforderlich, die PKV bei Eintritt der Versicherungs­pflicht gemäß den Versicherungs­bedingungen zu kündigen. Gegebenen­falls können Sie auf eine Anwartschafts­versicherung um­zustellen, um sich eine Option zur Rück­kehr in die PKV zu erhalten.

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