In der GKV richtet sich die Beitragshöhe sowie Höchstbeitrag nach folgenden Kriterien: Dem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) der versicherten Person und nach dem bundeseinheitlichen Beitragssatz der Krankenkasse. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kasse individuell festlegen darf. Die Entwicklung der Beiträge und Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht vom Alter abhängig.
In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Alter der versicherten Person, nach dem Gesundheitszustand und nach den gewählten Tarifleistungen. Damit die PKV-Beiträge im Alter nicht zu stark steigen, müssen die Versicherer von Anfang an Rücklagen bilden. Außerdem werden die angesparten Mittel ab Alter 65 dazu verwendet, Beitragsanpassungen abzumildern.