Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles rund um die Selbstbeteiligung in der PKV.
Ihre Eigen­leistung bei Krankheits­kosten

Selbst­beteili­gung in der privat­en Kranken­ver­sicherung

Das finden Sie hier
  • Die meisten privaten Kranken­versicherungen (PKV) bieten Tarife mit "Selbstbeteiligung" oder "Selbst­behalt" (SB) an. Das heißt: Im Krankheits­fall zahlen Versicherte einen verein­barten Teil der Kosten selbst.
  • Der Vorteil: Mit dem richtigen Selbst­beteiligungs-Modell sparen Sie bares Geld. Denn je höher der verein­barte Selbst­behalt im Versicherungs­fall, desto günstiger sind in der Regel Ihre monatlichen Beiträge.
  • Über die Wahl des passenden Selbst­beteiligungs-Modells entscheiden Sie bei der Antrags­stellung für eine private Kranken­versicherung. Nehmen Sie aufgrund Ihres Gesundheits­zustands voraus­sichtlich öfter ärztliche Leistungen in Anspruch, empfiehlt sich eine niedrige SB. Sind Sie über­wiegend fit und gesund, zahlt sich oftmals eine höhere SB aus.
  • Doch für wen lohnt sich eine Selbst­beteiligung in der PVK und wie hoch sollte Sie sein? In den Mein­Gesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Private Kranken­versicherung liegt Ihre SB bzw. Eigen­beteiligung bei 30 Prozent, 10 Prozent oder 0 Prozent. Der jährliche Eigen­beitrag ist dabei immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.
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Definition & Vorteile
Tragen Sie einen Teil des Kosten­risikos für Ihre medizinische Versorgung selbst, fallen Ihre Beiträge für die private Kranken­versicherung in der Regel günstiger aus. Dieses Prinzip nennt sich Selbst­behalt oder Selbst­beteiligung.

Die meisten privaten Kranken­versicherungen (PKV) und gesetzlichen Kranken­versicherungen (GKV) bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Vertrags­abschluss einen sogenannten Selbst­behalt zu vereinbaren. Auch bekannt als Selbst­beteiligung. Dabei übernehmen Sie einen Teil der anfallenden Kosten bei Arzt­rechnungen oder im Krankheits­fall selbst.

Wichtig zu wissen: Die Höhe der Selbst­beteiligung ist nicht frei wählbar. Sie hängt ab von den PKV-Tarifen des jeweiligen Versicherungs­unternehmens. Bei Vertrags­abschluss wählen Sie aus den angebotenen Tarifen Ihr Selbstbeteiligungs-ModellJe höher die gewählte Selbst­beteiligung ist, desto kosten­günstiger ist in der Regel der monatliche Beitrag für die Versicherung.

  • In den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung können Sie das Selbst­beteili­gungs-Modell wählen, das am Besten zu Ihnen passt. Bei Vertrags­abschluss wählen Sie im ersten Schritt Ihr Tariflevel (Mein­Gesundheits­schutz Plus oder Best) und im zweiten Schritt Ihre Selbst­beteiligung. Je höher die gewählte Selbst­beteiligung, desto kosten­günstiger ist der monatliche Beitrag für die Versicherung. Sie können in den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen aus folgenden Selbst­beteili­gungen wählen: ohne Selbstbeteiligung10 Prozent Selbstbeteiligung (maximal 500 Euro pro Jahr) oder 30 Prozent Selbstbeteiligung (maximal 1.500 Euro pro Jahr).

Ihr Gesundheitszustand ist einwandfrei? Dann können Sie mit dem Selbst­behalt pro Kalender­jahr sogar zweifach profitieren: Einerseits zahlen Sie für Ihre private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung geringere Beiträge.

  • Andererseits zahlen Ihnen Versicherer wie die Allianz, sofern vertraglich vereinbart, für nicht in Anspruch genommene PKV-Leistungen Beitragsrückerstattungen auf Ihre gezahlten Beiträge. Zu beachten ist jedoch, dass die Beitrags­rück­erstattung bei einem Tarif mit hoher Selbst­beteiligung oftmals geringer ausfällt, als bei einem Tarif mit niedriger Selbst­beteiligung.

Sie haben Angst, dass Sie im Falle einer teuren Versorgung eine hohe Selbst­beteiligung leisten müssen? Beispiels­weise bei einer lang­wierigen stationären Behandlung im Kranken­haus? Keine Sorge. In diesem Fall gelten feste Ober­grenzen

  • Für Privat­versicherte bei der Allianz ist der Selbst­behalt in den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen begrenzt, er liegt je nach Tarif bei maximal 30 Prozent und 1.500 Euro pro Kalenderjahr. Hiervon aus­ge­nom­men ist der Mein­Gesund­heits­schutz Zahn.

Neben umfassenden Leistungen bietet Ihnen eine private Kranken­versicherung mit Selbst­beteiligung viele weitere Vorteile. So können Sie unter anderem von Beitrags­rück­er­stattungen profitieren, wenn Sie darauf ver­zichten, Kosten geltend zu machen. Ob das für Sie sinn­voll ist, erfahren Sie bei der Allianz Privaten Krankenversicherung beispiels­weise über den BonusCheck Online.

Unser Tipp: Sie möchten mehr über die Vorteile der privaten Kranken­versicherung erfahren? Lesen Sie alle Details über Ihre persönlichen Vorteile in unserem Ratgeber zu diesem Thema. Sie sind derzeit gesetzlich kranken­ver­sichert, interessieren sich aber für das Modell der Selbst­beteili­gung in der privaten Kranken­ver­sicherung?

Ratgeber
So klappt der Wechsel in die private Kranken­versicherung
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Checkliste
Prüfen Sie vor Abschluss einer privaten Kranken­versicherung mit Selbst­beteiligung, ob und in welcher Höhe sich der Selbst­behalt für Sie lohnt. Ein späterer Wechsel in einen PKV-Tarif mit geringerem oder ohne Selbst­behalt ist nicht immer problem­los möglich.

Bitte beachten Sie folgende Aspekte, bevor Sie sich für einen Selbst­behalt ent­scheiden:

  • Wie hoch ist Ihre Beitrags­ersparnis? Prüfen Sie, ab welcher Höhe Ihnen eine Selbst­beteiligung echte finanzielle Vorteile bringt.
  • Wer profitiert von der Beitrags­reduzierung? Vergewissern Sie sich, dass sich durch den Selbst­behalt nicht auch Ihr Arbeitgeber­zuschuss verringert.
  • Wie oft nutzen Sie Ihre Selbst­beteiligung? Kalkulieren Sie, ob Sie den Selbst­behalt wirklich regelmäßig ausschöpfen würden.
  • Wollen Sie Ihren PKV-Tarif in absehbarer Zeit wechseln? Während einer Krankheit oder medi­zinischen Behand­lung können Sie eine hohe Selbst­beteili­gung nicht per se reduzieren. Für eine Reduzierung des Selbst­behalts müssten Sie den Tarif wechseln und ggf. eine erneute Gesund­heits­prüfung ab­solvieren.
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
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Generell, prozentual oder modular
Je nach Versicherungs­unternehmen gibt es in der privaten Kranken­versicherung Selbst­beteilgungs-Modelle mit fester (fixer) bzw. modularer oder prozen­tualer Eigen­beteiligung. Ein Überblick:

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung in der Praxis? Abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen entscheiden Sie sich selbst für ein geeignetes Selbstbehalt-Modell. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Fixbetrag: Begleichen Sie Ihre Rechnungen in Eigenverantwortung bis zu einer fest vereinbaren Summe.
  2. Prozentual: Beteiligen sich anteilig an den Kosten jeder einzelnen medizinischen Behandlung – bis zu einem festgelegten Maximalbetrag.
  3. In beiden Fällen gilt: Nach Einreichen der Rechnung erstattet Ihre PKV Ihnen die Differenz zur festgelegten Selbstbeteiligung. Der von Versicherern angebotene Selbstbehalt gilt in der Regel pro versicherter Person und Kalenderjahr.

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Angestellte, Selbst­ständige, Verbeamtete
Abhängig von Ihrer Berufs­gruppe kann es unter­schiedliche Präferenzen bei der Selbst­beteiligung in der PKV geben. Für Selbst­ständige, Arbeit­nehmer:innen oder Verbeamtete Personen gibt es unter­schiedliche Empfehlungen.

Selbst­ständige und Frei­berufler:innen kommen für ihre private Kranken­versicherung vollständig selbst auf. Ein hoher Selbst­behalt reduziert den Monats­beitrag und spart in der Regel bares Geld.

Bitte beachten Sie: Vereinbaren Sie bei Vertrags­abschluss maximal den Selbst­behalt, den Sie pro Kalender­jahr als Eigen­anteil realistisch übernehmen können.

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Rechen­beispiel
Wir zeigen Ihnen anhand von zwei Bei­spielen, wie Sie Ihre Selbst­beteiligung in der privaten Kranken­versicherung berechnen können.
Sie sind sich unsicher, ob es bei Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Lebenssituation sinnvoll ist, den Selbstbehalt zu erhöhen? Unser Vergleich nach Berufsgruppen hilft Ihnen vielleicht weiter:

Wischen um mehr anzuzeigen

 
Angestellte
Selbstständige
PKV-Beitrag ohne Selbstbeteiligung 500 € pro Monat 500 € pro Monat
PKV-Beitrag mit 600 €
Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr
400 € pro Monat 400 € pro Monat
Beitragsersparnis 50 € pro Monat
(100 € abzüglich 50% Arbeitgeberzuschuss)
100 € pro Monat
Als Arbeit­nehmer:in sparen Sie in unserem Rechenbeispiel nur 50 Euro pro Monat. Das sind insgesamt 600 Euro jährlich, 12 x 50 Euro. Da auch Ihr vereinbarter Selbst­behalt bei 600 Euro liegt, ergibt sich je nach Aus­schöpfung am Ende kein Vorteil. Die Selbstbeteiligung lohnt sich in dieser Konstellation nur für Freiberufler:innen und Selbstständige.
Die passende Versicherung
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Oft gefragt
Wann und wie Sie Ihre Kosten und Rechnungen einreichen, bleibt in der Regel Ihnen als versicherte Person über­lassen. Die Selbst­beteiligung Ihrer privaten Krankenversicherung wird meist auf jährlicher Basis vereinbart.

Wie Sie Ihre medizinischen Rechnungen und Belege bei Ihrer privaten Kranken­ver­sicherung ein­reichen, kann je nach Versicherer variieren. Ist Ihnen eine zügige Abwicklung Ihres Anliegen wichtig? Dann reichen Sie Ihre Unterlagen, wenn möglich, digital ein. So liegen die Unterlagen Ihrem Versicherer direkt vor und die Bearbeitung kann schneller beginnen.

Beispiel­haft haben wir Ihnen hier zusammen­gestellt, wie Sie Ihre Arzt­rechnung­en und Rezepte bei der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung einreichen können:

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Wann muss ich die Selbstbeteiligung bezahlen?

    Sie haben eine Rechnung für eine ärztliche Behandlung oder Krankenhauskosten vorliegen, die Ihre PKV übernehmen soll? Sobald Sie diese Rechnungen einreichen, kommt Ihre private Krankenversicherung für die Selbstbeteiligung auf Sie zu. Die Selbst- oder Eigenbeteiligung werden in dem Moment fällig, in dem eine Zahlung durch Ihre private Kranken­ver­sicherung erfolgt. Die Eigenbeteiligung wird dann direkt vom Erstattung­sbetrag abgezogen.

    • Unser Tipp: Sie wissen nicht, ob der von Ihnen gewählte Selbstbehalt für Sie vorteilhaft ist? Bei den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Private Krankenversicherung können Sie zwischen 30 Prozent, 10 Prozent und 0 Prozent Selbst­beteili­gung wählen. Der jährliche Eigen­beitrag bei 30 Prozent und 10 Prozent Selbst­beteili­gung ist dabei immer auf ein Maxi­mum begrenzt. Diese Selbst­beteili­gungen gelten für ambu­lante und stationäre Behand­lungen, jedoch nicht für Vorsorge­leistungen aus dem Mein­Vorsorge­programm.
  • Zu welchem Zeitpunkt kann ich den Selbstbehalt ändern oder den Tarif wechseln?

    Sie möchten Ihren Selbstbehalt anpassen oder wissen, ob es überhaupt möglich ist, eine Selbstbeteiligung zu "kündigen"? Sie können Ihren bei Vertrags­abschluss ver­einbarten Selbst­behalt nicht un­ab­hängig von Ihrer PKV " auf­kündigen". Ihre Selbst­beteiligung ist oftmals an den ab­geschlossenen Tarif ge­koppelt und eine Reduzierung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beim gleichen Versicherer haben Sie jedoch die Möglichkeit für einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Kranken­versicherung. Damit können Sie auch Ihren Selbst­behalt ändern.

    Bitte beachten Sie: Bei Neu­abschluss einer PKV oder Redu­zierung Ihrer Selbst­beteiligung durch Tarif­wechsel sehen private Versicherungs­unternehmen in der Regel eine erneute Risikoprüfung vor. Ergibt diese Gesundheitsprüfung ein gestiegenes Kosten­risiko, kann Ihr Monats­beitrag dann deutlich höher aus­fallen.

  • Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung sein?

    Je nach Gesundheits­zustand, Berufs­gruppe und finanziellen Möglichkeiten empfehlen sich unter­schiedlich hohe Selbst­behalte. Grund­sätzlich gilt: Je fitter Sie sind, desto höher kann Ihre Eigen­beteiligung ausfallen. Wenn Sie Wert auf eine hohe Erstattung legen, ist eine niedrige Selbst­beteiligung sinnvoll. Dabei kommt es auch auf Ihre berufliche und finanzielle Situation an:

    • Für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen kann sich ein hoher Selbst­behalt um die 1.000 Euro lohnen.
    • Für angestellte Arbeit­nehmer:innen ist eine Selbst­beteiligung über 500 Euro in der Regel eher unprofitabel.

    Wichtig: Vereinbaren Sie generell keinen zu hohen Selbst­behalt. Für die meisten Tarifen ist eine Höchstgrenze für Selbstbeteiligungen festgelegt. Bei gesund­heitlichen Problemen kann es jedoch schnell zur Aus­schöpfung selbst hoher Selbst­behalte kommen. Kalkulieren Sie bei Vertrags­abschluss entsprechend, welche Summe Sie in jedem Fall zahlen können.

  • Ist es sinnvoll, die Selbstbeteiligung im Rentenalter zu ändern?

    Sie erfreuen sich auch im fort­geschrittenen Alter guter Gesund­heit? Wunderbar! Dann können Sie durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung in der privaten Kranken­versicherung Ihren Monats­beitrag re­du­zie­ren. Eine Re­du­zie­rung des Selbst­behalts mit an­schließend erneuter Gesund­heits­prüfung hingegen kann Sie eventuell teurer zu stehen kommen: Wenn sich während der Vertrags­laufzeit Ihr Gesundheits­zustand verschlechtert hat, ist eine Reduzierung der Selbst­beteiligung oder ein Tarif­wechsel unter Umständen nicht mehr möglich.

    Bitte beachten Sie: Tarife in der privaten Kranken­versicherung bilden Alterungs­rückstellungen, unabhängig von der Höhe der gewählten Selbst­beteiligung. Was hat es damit auf sich? Alles Wichtige dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Alterungs­rückstellungen.

  • Ist die Selbstbeteiligung der privaten Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

    Nicht direkt. Ihre vereinbarte Selbst­beteiligung können Sie nicht von der Steuer absetzen. Ihre Krankheits­kosten allerdings schon, und zwar als außer­gewöhnliche Belastung. Sofern diese die sogenannte zumutbare Belastungs­grenze überschreiten. Diese Grenze wird für jede Steuer zahlende Person anhand folgender Faktoren individuell berechnet:

    • Jahres­einkommen
    • Familien­stand
    • Anzahl der Kinder

    Wann wirken sich die Kosten der PKV steuermindernd aus?

    Die Beitrags­kosten Ihrer privaten Kranken­versicherung können Sie bis zum Rahmen der Basis­kranken­versicherung als „Sonder­ausgaben“ steuer­lich geltend machen. Alle darüber hinaus­gehenden Leistungen der PKV, die Sie ver­sichert haben, können Sie prinzipiell auch unter „sonstige Vorsorge­auf­wendungen“ steuer­mindernd geltend machen. Beispiels­weise die Leistungsausweitung auf eine Chef­arzt­behandlung oder Einzel­zimmer-Belegung im Kranken­haus. Allerdings nur dann, wenn Sie die ent­sprechenden Höchst­grenzen nicht bereits durch Ihre PKV-Beiträge zur Basis­absicherung aus­geschöpft haben.

    Unser Tipp: Mehr zum Thema private Krankenversicherung und einer Steuerersparnis beim Versicherungsbeitrag oder den Gesundheitskosten erfahren Sie in unserem Allianz-Ratgeber Steuern.

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