Selbstbeteiligung in der PKV ist vor allem für Selbststaendige ein Thema
Ihre Eigen­leistung bei Krankheits­kosten

Selbst­beteiligung in der Privaten Kranken­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die meisten Privaten Kranken­versicherungen bieten Tarife mit Selbst­behalt (oft auch Selbst­beteiligung genannt) an. Das heißt: Einen vereinbarten Teil der Kosten zahlen Versicherte im Krankheits­fall selbst.
  • Beteiligen Sie sich im Versicherungs­fall an den Krankheits­kosten, sparen Sie bei guter Gesundheit Geld in Ihrer Privaten Kranken­versicherung (PKV): Je höher der vereinbarte Selbst­behalt (SB) ist, desto günstiger fallen Ihre monatlichen Beiträge aus.
  • Ihr Gesundheits­zustand ist bei der Wahl der Selbst­beteiligung ausschlag­gebend: Nehmen Sie öfter ärztliche Leistungen in Anspruch, empfiehlt sich eine niedrige Selbst­beteiligung. Sind Sie überwiegend fit und gesund, zahlt sich eine höhere SB aus.
  • Lesen Sie hier,  für wen sich eine hohe Selbst­beteiligung in der PVK lohnt.
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Definition & Vorteile
Tragen Sie einen Teil des Kosten­risikos selbst, können Sie sich günstiger privat kranken­versichern. Dieses Prinzip ist in der Privaten Kranken­versicherung als Selbstbehalt oder Selbst­beteiligung verankert.

Die meisten Privaten Kranken­versicherungen (PKV) bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Vertrags­abschluss einen Selbst­behalt zu vereinbaren. Der Selbst­behalt ist auch als Selbst­beteiligung bekannt. Das Prinzip: Einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen Sie bei Arzt­rechnungen oder im Krankheits­fall selbst.

Höhe der Selbst­beteiligung ist nicht frei wählbar, sie hängt ab von den PKV-Tarifen des jeweiligen Versicherungs­unternehmens. Sie wählen sie bei Vertrags­abschluss in Abhängigkeit von den angebotenen Tarifen. Auf diese Weise reduzieren Sie Ihre monatlichen Beiträge in der Privaten Kranken­versicherung.

Sind Sie bei guter Gesundheit, können Sie durch den Selbst­behalt pro Versicherungs­jahr einiges an Geld in Ihrer Privaten Kranken­versicherung sparen. Zahlt Ihr Versicherungs­unternehmen Beitrags­rück­erstattungen bei nicht in Anspruch genommenen PKV-Leistungen profitieren Sie sogar doppelt.
Damit Sie im Fall einer teuren Versorgung (beispiels­weise einer langwierigen stationären Behandlung im Kranken­haus) keine unzumutbare Selbst­beteiligung leisten müssen, gelten Ober­grenzen. Um der gesetzlichen Versicherungs­pflicht zu genügen, darf der (ambulante und prozentuale) Selbst­behalt für ambulante und stationäre Heil­behandlung 5.000 Euro pro Jahr und versicherte Person nicht übersteigen - ausgenommen Zahn­behandlung und Zahn­ersatz.
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Überblick für Sie
Je nach Versicherungs­unternehmen und Tarif gibt es generelle, prozentuale oder modulare Modelle für die Selbst­beteiligung in der Privaten Kranken­versicherung. Finden Sie hier eine Übersicht über die Vor- und Nachteile:

Selbst­behalt-Modelle können Sie je nach Versicherer als feste Summe oder prozentualen Beitrag mit einem Maximal­betrag vereinbaren. Dabei begleichen Sie entweder Rechnungen bis zur vereinbarten Summe in Eigen­verantwortung (Fixbetrag) oder beteiligen sich prozentual an jeder geleisteten Behandlung.

Ihre PKV erstattet Ihnen nach Einreichung der Rechnung die Differenz zur festgelegten Selbst­beteiligung. Der von den Versicherungs­unternehmen angebotene Selbst­behalt gilt in der Regel pro Person und Kalender­jahr.

  1. Genereller Selbst­behalt als Fixbetrag: Bei einer generellen Selbst­beteiligung sind alle Bereiche der Privaten Kranken­versicherung in Ihrer Eigen­leistung einge­schlossen. Das heißt, Ihr vereinbarter Selbst­behalt bezieht sich auf ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahn­behandlungen bei einem generellen Selbst­behalt für alle Leistungs­bereiche. Die generelle Selbst­beteiligung ist oftmals ein festgelegter Fixbetrag, der für das gesamte Kalender­jahr gilt. Liegt Ihre PKV-Selbst­beteiligung pro Jahr beispiels­weise bei 500 Euro, erhalten Sie Arzt­rechnungen erst bei Über­schreiten der verein­barten Summe erstattet.
  2. Prozentualer Selbst­behalt: Schließen Sie einen prozentuale Selbst­beteiligung mit Ihrer PKV ab, beteiligen Sie sich an allen Krankheits­kosten mit einem vereinbarten Prozent­satz. Liegt Ihr Eigen­anteil beispiels­weise bei zehn Prozent, erstattet Ihnen Ihre PKV die jeweilige Arzt­rechnung im tariflichen Rahmen abzüglich 10 Prozent. Gesetzlich vorge­schriebene Deckelungen garantieren Ihnen als Versicherungs­nehmer, dass Sie nur bis zu einer bestimmten Maximal­summe in Eigen­leistung gehen müssen. Je nach Versicherer gelten prozentuale Selbst­beteiligungen übergreifend oder auf bestimmte Versicherungs­bereiche beschränkt.
  3. Modularer Selbst­behalt: Ähnlich wie beim generellen Selbst­behalt ist eine baustein­abhängige Selbst­beteiligung als Fixbetrag angelegt. Sie gilt nur für bestimmte Versicherungs­bereiche (beispiels­weise nur für ambulante, nur für stationäre oder nur für Zahn­behandlungen) und kommt entsprechend bei modular aufgebauten PKV-Tarifen zum Einsatz. Haben Sie einen Selbst­behalt beispiels­weise nur für ambulante Behandlungen abgeschlossen, dann gehen Sie für Leistungen beim Zahnarzt oder im Kranken­haus nicht in Eigenleistung.
  4. Leistungs­dynamischer Selbst­behalt: Bei der leistungs­dynamischen Eigen­beteiligung übernehmen Sie pro Rechnung, Behandlung oder Medikament einen fest definierten Betrag. Die Selbst­beteiligung leisten Sie dabei bis zu einer verein­barten Maximal­summe. Diese Form der Selbst­beteiligung bieten wenige PKV-Versicherungs­unternehmen an.
Ratgeber
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Angestellte, Selbst­ständige, Beamte
Je nachdem, welcher Berufs­gruppe Sie angehören, ist eine hohe Selbst­beteiligung in der PKV empfehlens­wert. Auch Privat­versicherte mit guter Gesundheit profitieren von Selbst­behalt-Modellen.

Eine hohe Selbst­beteiligung in der PKV lohnt sich jedoch nicht für alle Versicherungs­nehmer: Angestellte mit einem hohen Selbst­behalt erhalten aufgrund des dadurch niedrigeren Beitrags einen geringeren Arbeitgeber­zuschuss. Sehr sinnvoll ist ein Eigen­anteil jedoch für Selbst­ständige und Frei­berufler.
Selbst­ständige und Frei­berufler kommen für ihre Private Kranken­versicherung vollständig selbst auf. Ein hoher Selbst­behalt reduziert den Monats­beitrag und spart in der Regel bares Geld. Achten Sie bei Vertrags­abschluss darauf, maximal den Selbst­behalt zu vereinbaren, den Sie realistischer Weise pro Kalender­jahr als Eigen­anteil übernehmen können.
Sind Sie privat versichert und in einem Angestellten­verhältnis tätig, zahlt Ihr Arbeit­geber einen Zuschuss zu Ihrer PKV. Der  Arbeit­geber­zu­schuss umfasst dabei bis zu 50 Prozent Ihres monatlichen Versicherungs­beitrags (maximal bis zum entsprechenden Arbeit­geber­anteil der gesetz­lichen Kranken­versicherung). Reduziert sich Ihr Monats­beitrag durch einen hohen Selbst­behalt, verringert sich entsprechend auch Ihr Arbeit­geber­zuschuss. Im Krankheits­fall zahlen Sie jedoch je nach vereinbartem Eigen­anteil Krankheits­kosten selbst, an Ihrem Selbst­behalt beteiligt sich Ihr Arbeit­geber nicht. Das heißt: Von einem hohen Selbst­behalt profitieren Sie als Arbeit­nehmer kaum. Im Gegenteil zahlen Sie bei an­fallenden Krank­heits- und Behandlungs­kosten „drauf“.
Nur wenige Versicherungs­unternehmen bieten überhaupt Selbst­behalt-Modelle für Beamte an. Da Beamte von ihrem Dienstherrn je nach Anspruch eine Beihilfe erhalten, müssen sie nur verbleibende Krankheits­kosten zwischen 10 und 50 Prozent versichern.
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Rechen­beispiel
Sehen Sie anhand von zwei Beispielen, wie Sie Ihre Selbst­beteiligung berechnen können - und ob es bei Ihrem Gesundheits­zustand und in Ihrer Lebens­situation sinnvoll ist, die Selbst­beteiligung zu erhöhen:
  • Angenommen Ihr PKV-Beitrag als Selbst­ständiger liegt regulär bei 500 Euro pro Monat. Mit einem verein­barten Selbst­behalt von 600 Euro pro Kalender­jahr reduzieren Sie Ihre monatlichen Beitrags­kosten auf 400 Euro. Dadurch ergibt sich für Sie eine Beitrags­ersparnis von 1.200 Euro im Jahr (12 x 100 Euro) bei maximal zu leistenden 600 Euro Selbst­beteiligung für Sie.
  • Sind Sie Arbeit­nehmer, sieht Ihre Rechnung wie folgt aus: Durch die Reduzierung der monatlichen Beiträge bezuschusst Ihr Arbeit­geber nur die Hälfte des verringerten Beitrags. In diesem Fall liegt der Zuschuss bei 200 Euro (reduzierter Monats­beitrag: 400 Euro) statt 250 Euro monatlich (PKV-Beitrag ohne Selbst­beteiligung: 500 Euro). Dadurch sparen Sie als Arbeit­nehmer nur 50 Euro pro Monat und insgesamt 600 Euro jährlich, 12 x 50 Euro. Da auch Ihr vereinbarter Selbst­behalt bei 600 Euro liegt, kommen Sie je nach Aus­schöpfung am Ende "bei null" raus.
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Oft gefragt
Die Selbst­beteiligung Ihrer PKV wird in der Regel auf jährlicher Basis vereinbart. Wann und wie Sie Ihre Kosten und Rechnungen einreichen, bleibt in der Regel Ihnen als Versicherter über­lassen oder es ist in Ihrem Versicherungs­vertrag geregelt. Lesen Sie hierzu die Details im Ratgeber Kosten­übernahme im Absatz: Selbst­beteiligung in der PKV

Auch können Sie von Beitrags­rück­er­stattungen profitieren, wenn Sie darauf ver­zichten, Kosten geltend zu machen. Ob das für Sie sinn­voll ist, können Sie bei der Allianz beispiels­weise über den BonusCheck Online erfahren und jetzt als möglichen Wechsel­vorteil nutzen.

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Gut zu wissen: Steuern
Ihre vereinbarte Selbst­beteiligung können Sie nicht von der Steuer absetzen. Ihre Krankheits­kosten allerdings schon – als außer­gewöhnliche Belastung-, sofern sie die sogenannte zumutbare Belastungs­grenze überschreiten. Diese Grenze wird für jeden Steuer­zahler individuell berechnet, nämlich anhand des Jahres­einkommens, Familien­stands und Anzahl der Kinder.
Die Beitrags­kosten Ihrer Privaten Kranken­versicherung können Sie hingegen bis zum Rahmen der Basis­kranken­versicherung als „Sonder­ausgaben“ steuer­lich geltend machen. Alle darüber hinaus­gehenden Leistungen der PKV, die Sie ver­sichert haben (beispiels­weise Chef­arzt­behandlung oder Einzel­zimmer im Kranken­haus), können Sie prinzipiell zwar auch unter „sonstige Vorsorge­auf­wendungen“ steuer­mindernd geltend machen. Allerdings nur dann, wenn Sie die ent­sprechenden Höchst­grenzen nicht bereits durch Ihre PKV-Beiträge zur Basis­absicherung aus­geschöpft haben.
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Checkliste
Bevor Sie bei Abschluss einer Privaten Kranken­versicherung einen Selbst­behalt vereinbaren, überlegen Sie vorab ob und in welcher Höhe sich die Selbst­beteiligung für Sie lohnt. Ein späterer Wechsel in einen PKV-Tarif mit geringerem oder ohne Selbst­behalt ist nicht immer problem­los möglich.
  • Prüfen Sie, in welcher Höhe Ihnen eine Selbst­beteiligung eine nennens­werte Beitrags­ersparnis bringt.
  • Vergewissern Sie sich, ob Sie selbst von der Beitrags­reduzierung profitieren – oder ob sich beispiels­weise auch Anteile Ihres Arbeit­gebers (Arbeit­geber­zuschuss) durch Ihre Selbst­beteiligung verringern.
  • Kalkulieren Sie, ob Sie Ihre Selbst­beteiligung regel­mäßig aus­schöpfen.
  • Denken Sie daran, dass Selbst­beteiligungen (z.B. im Alter oder bei Krankheiten) nicht per se kündbar sind. Vielmehr ist ein Wechsel in einen Tarif mit einer geringeren oder ohne Selbst­beteiligung erforderlich, der in der Regel mit einer erneuten Gesundheits­prüfung einhergeht.
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Welche Auswirkungen hat die Selbstbeteiligung auf den Arbeitgeberzuschuss?

    Reduzieren sich die Beiträge Ihrer Privaten Kranken­versicherung aufgrund eines hohen Selbst­behalts von Ihrer Seite, fällt der zu leistende Arbeit­geber­zuschuss für Ihren Arbeit­geber im Verhältnis geringer aus. Der Arbeit­geber­zuschuss verhält sich relativ zur Höhe Ihres Montags­beitrags zur Privaten Kranken­versicherung. Ihr Arbeit­geber beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an Ihren monatlichen PKV-Beiträgen. Die Selbst­beteiligung leisten Sie jedoch ohne finanziellen Zuschuss durch Ihren Arbeit­geber.

    Für Sie als Arbeit­nehmer bedeutet das: Je nach Höhe Ihrer Selbst­beteiligung zahlen Sie im Krankheits­fall deutlich mehr. Die Maximal­summe von 404 Euro (Stand: 2023) überschreitet der Arbeit­geber­zuschuss per Gesetz nicht. Eine eventuelle Differenz zahlen Sie aus eigener Tasche.

  • Zu welchem Zeitpunkt kann ich den Selbstbehalt ändern oder den Tarif wechseln? Ist es überhaupt möglich, eine Selbstbeteiligung zu "kündigen"?

    Nein. Eine Selbst­beteiligung kann per se nicht gekündigt werden. Sie können Ihren bei Vertrags­abschluss ver­einbarten Selbst­behalt nicht un­ab­hängig von Ihrer PKV "auf­kündigen". Ihre Selbst­beteiligung ist immer an den ab­geschlossen Tarif ge­koppelt ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Tarif innerhalb Ihrer Privaten Kranken­versicherung zu wechseln - und damit auch Ihren Selbst­behalt zu ändern. Eine Redu­zierung Ihrer Selbst­beteiligung beim gleichen Versicherer ist nur unter be­stimmten Voraus­setzungen möglich.

    Beachten Sie: Bei Neu­abschluss einer PKV oder Redu­zierung Ihrer Selbst­beteiligung durch Tarif­wechsel sehen private Versicherungs­unternehmen in der Regel eine erneute Gesund­heits­prüfung (Risiko­prüfung) vor. Durch ein gestiegenes Kosten­risiko kann Ihr Monats­beitrag dann deutlich höher aus­fallen.

  • Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung sein?

    Je nach Gesundheits­zustand und finanziellen Möglichkeiten empfehlen sich unterschiedlich hohe Selbst­behalte. Es gilt: Je fitter Sie sind, desto höher darf Ihre Eigen­beteiligung ausfallen. Bei gesund­heitlichen Problemen sehen Sie von hohen Summen besser ab. Dabei kommt es auch darauf an, ob Sie selbst­ständig oder angestellt sind: Während sich für Selbst­ständige und Frei­berufler ein hoher Selbst­behalt um die 1.000 Euro lohnen kann, ist eine Selbst­beteiligung über 500 Euro für Arbeit­nehmer eher unprofitabel.

    Wichtig: Vereinbaren Sie generell keinen zu hohen Selbst­behalt. Die Höchst­grenze für Selbst­beteiligungen liegt bei 5.000 Euro pro Kalender­jahr. Bei gesund­heitlichen Problemen kann es jedoch schnell zur Aus­schöpfung selbst hoher Selbst­behalte kommen. Kalkulieren Sie bei Vertrags­abschluss entsprechend, welche Summe Sie in jedem Fall zahlen können.

  • Ist es sinnvoll, die Selbstbeteiligung im Rentenalter zu ändern?

    Erfreuen Sie sich auch im fort­geschrittenen Alter guter Gesund­heit, können Sie Ihren Monats­beitrag in der PKV re­du­zie­ren, indem Sie Ihren Selbst­behalt er­höhen. Eine Re­du­zie­rung des Selbst­behalts mit an­schließend erneuter Gesund­heits­prüfung hingegen kann Sie eventuell teurer zu stehen kommen: Hat sich Ihr Gesund­heits­zustand ver­schlechtert bzw. sind Sie nun im höheren Alter, zahlen Sie ge­ge­ben­en­falls deutlich höhere Monats­beiträge.

    Un­ab­hängig vom Thema Selbst­beteiligung: Wie es im höheren Alter um Ihre PKV Alterungs­rück­stellungen steht, lesen Sie im Ratgeber.

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