Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles rund um die Selbstbeteiligung in der PKV.
Ihre Eigen­­leistung bei Krankheits­­kosten

Selbst­­­beteili­gung in der privaten Kranken­­­versicherung

  • Die meisten privaten Kranken­versicherungen (PKV) bieten Tarife mit  "Selbstbeteiligung" oder "Selbst­behalt" (SB) an. Das heißt: Im Krankheits­fall zahlen Versicherte einen verein­barten Teil der Behandlungskosten selbst.
  • Ihr Vorteil: Personen, die selten ärztliche Behandlungen benötigen, können mit dem richtigen Selbst­beteiligungs-Modell bares Geld sparen. Denn je höher der vereinbarte Selbst­behalt im Versicherungs­fall, desto günstiger sind in der Regel die monatlichen Beiträge.
  • Über die Wahl des passenden Selbst­beteiligungs-Modells entscheiden Sie bei der Antrags­stellung für eine private Kranken­versicherung: Nehmen Sie als Arbeit­nehmer:in voraussichtlich öfter ärztliche Leistungen in Anspruch, empfiehlt sich eine niedrigere SB. Sind Sie selbst­ständig tätig und überwiegend gesund, zahlt sich oftmals eine höhere SB aus.
  • Doch für wen lohnt sich eine Selbst­beteiligung in der PVK und wie hoch sollte sie sein? In den Mein­Gesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung haben Sie verschiedenen Optionen. Der jährliche Eigen­beitrag ist dabei immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.
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Erklärung
Bei den meisten privaten Kranken­­versicherungen (PKV) und gesetz­lichen Kranken­­versicherungen (GKV) können Sie einen sogenannten Selbst­­behalt verein­baren. Auch bekannt als Selbst­­beteiligung. Dabei über­nehmen Sie einen Teil der anfallenden Behandlungs­­kosten im Krankheits­­fall selbst.

Wichtig zu wissen: Die Höhe der PKV-Selbst­beteiligung ist nicht frei wählbar. Sie hängt von den Tarifen des jeweiligen Versicherers ab. Je höher der gewählte Selbst­behalt in der privaten Kranken­versicherung, desto kosten­günstiger ist in der Regel der monatliche Beitrag für Ihre Versicherung.

1. Wählen Sie zunächst Ihr gewünschtes Ab­sicherungs­niveau für ambulante und stationäre Behandlungen (MeinGesundheits­schutz Plus oder Best).

2. Ent­scheiden Sie sich für die Höhe Ihrer PKV-Selbst­beteiligung:

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung

3. Entscheiden Sie sich für den Zahnschutz in der PKV, der am Besten zu Ihnen passt:

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
Eine private Kranken­versicherung mit Selbst­­beteiligung wie die der Allianz bietet Ihnen umfassende Leistungen und viele weitere Vorteile:
So viel kostet Sie die PKV mit Selbst­behalt.
Sie haben noch Fragen zur PKV-Selbstbeteiligung?
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Angestellte, Selbst­­ständige, Verbeamtete
Abhängig von Ihrer Berufs­­gruppe kann es unter­­schiedliche Präferenzen bei der Selbst­­beteiligung in der PKV geben. Für Selbst­ständige, Arbeit­­nehmer:innen oder verbeamtete Personen gibt es verschiedene Möglich­keiten.

Selbst­ständige und Frei­berufler:innen kommen für ihre private Kranken­­versicherung vollständig selbst auf und erhalten keinen Arbeit­geber­zuschus. Ein hoher Selbst­­behalt reduziert den Monats­­beitrag und spart in der Regel bares Geld.

Bitte beachten Sie: Vereinbaren Sie bei Vertrags­­abschluss maximal den Selbst­­behalt, den Sie im Falle einer medizinischen Behandlung pro Kalender­­jahr als Eigen­­anteil realistisch übernehmen können.

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Generell, prozentual oder modular
Je nach Versicherungs­­unter­nehmen gibt es in der privaten Kranken­­­versicherung Selbst­­­beteiligungs-Modelle mit fester (fixer) bzw. modularer oder prozen­tualer Eigen­­­beteiligung. So finden Sie das passende Modell:

Abhängig von Ihren Versicherungs­­bedingungen entscheiden Sie sich für ein geeignetes Selbst­­behalt-Modell. Dabei gibt es für die Selbst­­beteiligung in der privaten Kranken­­versicherung grund­­sätzlich zwei Möglich­­keiten:

  1. Fixbetrag: Begleichen Sie Ihre Rechnungen in Eigen­­verantwortung bis zu einer fest vereinbarten Summe.
  2. Prozentual: Beteiligen Sie sich anteilig an den Kosten jeder einzelnen medizinischen Behandlung – meistens bis zu einem fest­­gelegten Maximal­­­betrag.
  3. In beiden Fällen gilt: Nach dem Einreichen Ihrer Arzt-Rechnung oder eines Rezepts erstattet Ihre PKV Ihnen die Differenz zur festgelegten Selbst­­beteiligung. Der von Versicherern angebotene Selbstbehalt gilt in der Regel pro versicherter Person und Kalender­­jahr.

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Selbstbehalt-Modell
Erklärung
Leistung und Erstattung
Prozentualer Selbstbehalt Sie beteiligen sich an allen Krankheits­kosten mit einem verein­barten Prozent­satz. Beispiel: Liegt Ihr Selbst­behalt bei 10 Prozent, wird Ihre Arzt­rechnung zu 90 Prozent erstattet. Erstattung bis zur vereinbarten Maximalsumme, gilt je nach Versicherer für alle oder nur bestimmte Leistungsbereiche.
Modularer Selbstbehalt Diese Art der PKV-Selbst­beteiligung ist als Fix­betrag angelegt und gilt nur für bestimmte Versicherungs­bereiche. Sie kommt meistens bei modular auf­gebauten PKV-Tarifen zum Einsatz.  Gilt nur für bestimmte Leistungsbereiche. Beispiel: Haben Sie für Leistungen im Kranken­haus keinen Selbstbehalt ab­geschlossen, gehen Sie hierfür auch nicht in Eigen­leistung.
Leistungsdynamischer Selbstbehalt Sie übernehmen pro Rechnung (ärztliche Behandlung, Medikament) einen fest definierten Betrag – bis zu einer verein­barten Maximal­summe. Dieses Modell bieten nur wenige PKV-Versicherer an. Bei Überschreiten der Maximalsumme erstattet Ihre PKV die übrigen Behandlungskosten.
Genereller Selbstbehalt als Fixbetrag Ihre Selbst­beteiligung ist ein fest­gelegter Fix­betrag, gültig für das gesamte Kalender­jahr. Alle Leistungs­bereiche der PKV sind eingeschlossen (ambulante & stationäre Behandlung, Zahnbehandlungen). Bei Über­schreiten des Fixbetrags werden Ihre Arzt­rechnungen erstattet.
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Rechen­beispiel
Sind Sie sich unsicher, ob Sie in Ihrer Lebens­­situation Ihren PKV Selbst­behalt erhöhen sollten? Vielleicht hilft Ihnen unser Beispiel weiter. Wir zeigen Ihnen durch den Vergleich zweier Berufs­­gruppen, wie Sie Ihre Selbst­­beteiligung in der privaten Kranken­­versicherung berechnen können.

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Angestellte
Selbstständige
PKV-Beitrag ohne Selbstbeteiligung 500 € pro Monat 500 € pro Monat
PKV-Beitrag mit 600 €
Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr
400 € pro Monat 400 € pro Monat
Beitragsersparnis 50 € pro Monat
(100 € abzüglich 50 % Arbeitgeberzuschuss)
100 € pro Monat
  • Für Frei­berufler:innen und Selbs­tständige lohnt sich die PKV-Selbst­beteiligung in dieser Konstellation in jedem Fall: Sie sparen pro Jahr 1.200 Euro Beitrags­kosten (12 x 100 Euro). Abzüglich des Selbst­behalts von 600 Euro ergibt das je nach Ausschöpfung ein Plus von 600 Euro.
  • Als Arbeit­­nehmer:in sparen Sie in obigem Rechen­beispiel nur 50 Euro pro Monat. Das sind insgesamt 600 Euro jährlich (12 x 50 Euro). Da auch Ihr verein­barter Selbst­­behalt bei 600 Euro liegt, ergibt sich abhängig von der Aus­schöpfung am Ende kein Vorteil.

Nach­­folgend finden Sie Beitrags­­beispiele für die Allianz MeinGesundheits­schutz-Tarife. Als Ausgangs­­punkt werden die Beiträge für Kinder und Jugend­liche denen von Berufs­­startern oder -starterinnen und Berufs­­erfahrenen gegen­über­gestellt.

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Checkliste
Prüfen Sie vor Abschluss einer privaten Kranken­­versicherung mit Selbst­­beteiligung, ob und in welcher Höhe sich der Selbst­­behalt für Sie lohnen kann. Ein späterer Wechsel in einen PKV-Tarif mit geringerem oder ohne Selbst­­behalt ist nicht immer problem­los möglich.

Bitte beachten Sie folgende Aspekte, bevor Sie sich für einen Selbst­­behalt ent­scheiden:

  • Wie hoch ist Ihre Beitrags­­ersparnis? Prüfen Sie, ab welcher Höhe Ihnen eine PKV-Selbst­­beteiligung echte finanzielle Vorteile bringen kann.
  • Wer profitiert von der Beitrags­­reduzierung? Vergewissern Sie sich, dass sich durch den Selbst­­behalt nicht auch Ihr Arbeitgeber­­zuschuss verringert.
  • Wie oft nutzen Sie Ihre Selbst­­beteiligung? Kalkulieren Sie, ob Sie den Selbst­­behalt der privaten Kranken­versicherung wirklich regel­mäßig ausschöpfen würden.
  • Wollen Sie Ihren PKV-Tarif in absehbarer Zeit wechseln? Während einer Krankheit oder medi­zinischen Behand­lung können Sie eine hohe Selbst­­beteili­gung nicht per se reduzieren. Für eine Reduzierung des Selbst­­behalts müssten Sie den Tarif wechseln und ggf. eine erneute Gesund­heits­­prüfung ab­solvieren.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wann muss ich die Selbstbeteiligung bezahlen?

Sie haben eine Rechnung für eine ärztliche Behandlung oder Krankenhaus­kosten vorliegen, die Ihre private Kranken­versicherung über­nehmen soll? Sobald Sie diese Rechnungen ein­reichen, kommt Ihre PKV für die Selbst­beteiligung auf Sie zu. Dieser Selbst­behalt bzw. die Eigen­beteiligung wird in dem Moment fällig, in dem eine Zahlung durch Ihre private Kranken­ver­sicherung erfolgt. Die Eigen­beteiligung wird dann direkt vom Erstattungs­betrag abgezogen.

  • Unser Tipp: Sie wissen nicht, in welcher Höhe Sie den Selbst­behalt in der privaten Kranken­versicherung wählen sollen? Bei den MeinGesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Private Kranken­versicherung können Sie zwischen 30 Prozent, 10 Prozent und 0 Prozent Selbst­beteiligung wählen. Der jährliche Eigen­beitrag bei 30 Prozent und 10 Prozent Selbst­beteiligung ist dabei immer auf ein Maximum begrenzt. Diese Selbst­beteili­gungen gelten für ambulante und stationäre Behandlungen – jedoch nicht für Vorsorge­leistungen aus dem MeinVorsorge­programm.

Ist die Selbstbeteiligung der privaten Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

Nicht direkt. Ihr vereinbarter PKV-Selbst­behalt ist nicht steuerlich ab­setzbar. Ihre Krankheits­­kosten allerdings schon – und zwar als außer­gewöhnliche Belastung. Sofern diese die sogenannte "zumutbare Belastungs­­grenze" über­schreiten. Diese Grenze wird für alle Steuer­­pflichtigen anhand folgender Faktoren individuell berechnet:

  • Jahres­­einkommen
  • Familien­­stand
  • Anzahl der Kinder

Wann wirken sich die Kosten der PKV steuer­mindernd aus?

Die Beitrags­­kosten Ihrer privaten Kranken­­versicherung können Sie bis zur Höhe der Beiträge für eine Basis­­kranken­­versicherung als „Sonder­­ausgaben“ steuer­lich geltend machen.

Alle darüber hinaus­gehenden Leistungen der PKV, die Sie ver­sichert haben, können Sie prinzipiell auch unter „sonstige Vorsorge­­aufwendungen“ steuer­mindernd geltend machen. Beispiels­­weise Zusatz­­leistungen wie eine Chefarzt­­behandlung oder Einzel­­zimmer-Belegung im Kranken­haus. Allerdings nur dann, wenn Sie die ent­sprechenden Höchst­grenzen nicht bereits durch Ihre PKV-Beiträge zur Basis­­absicherung aus­geschöpft haben.

  • Unser Tipp: Mehr zum Thema private Kranken­­versicherung und einer Steuer­­ersparnis beim Versicherungs­­beitrag oder den Gesundheits­­kosten erfahren Sie in unserem Allianz-Ratgeber Steuern.

Ist es sinnvoll, die Selbstbeteiligung im Rentenalter zu ändern?

Sie erfreuen sich auch im fort­­geschrittenen Alter guter Gesund­heit? Wunderbar! Dann können Sie durch eine Erhöhung der Selbst­­beteiligung in der privaten Kranken­­versicherung Ihren Monats­­beitrag reduzieren.

Aber Vorsicht: Eine Reduzierung des Selbst­­behalts mit erneuter Gesundheits­­prüfung hingegen kann Sie eventuell teurer zu stehen kommen: Wenn sich während der Vertrags­laufzeit Ihr Gesundheits­­zustand verschlechtert hat, ist eine Reduzierung der Selbst­­beteiligung oder ein Tarif­­wechsel unter Umständen nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie: Tarife in der privaten Kranken­versicherung bilden ab dem 21. Geburtstag Alterungs­­rückstellungen, unab­hängig von der Höhe Ihrer gewählten Selbst­­beteiligung. Was es damit auf sich hat, lesen Sie in unserem Ratgeber Alterungs­­rückstellungen.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung sein?

Um die richtige Höhe der Selbst­­beteiligung zu bestimmen, sollten Sie Ihren Gesundheits­­zustand, Ihre Berufs­­gruppe und Ihre finanziellen Möglich­­keiten mit beachten. Grund­sätzlich gilt: Je fitter Sie sind, desto höher kann Ihre Eigen­­beteiligung ausfallen. Legen Sie Wert auf eine hohe Erstattung, ist eine niedrige Selbst­­beteiligung sinnvoll. Beispiele:

  • Für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen kann sich ein hoher Selbs­t­behalt um die 1.000 Euro lohnen.
  • Für angestellte Arbeit­­nehmer:innen ist eine Selbst­beteiligung über 500 Euro in der Regel eher unprofitabel.

Wichtig: Vereinbaren Sie generell keinen zu hohen Selbst­­behalt. Für die meisten Tarife ist eine Höchst­­grenze für Selbst­­beteiligungen festgelegt. Bei gesund­heitlichen Problemen kann es jedoch sein, dass selbst hohe Selbst­­behalte schnell ausgeschöpft sind. Kalkulieren Sie bei Vertrags­­abschluss daher ent­sprechend, welche Summe Sie in jedem Fall zahlen können.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich den Selbstbehalt ändern oder den Tarif wechseln?

Sie möchten Ihren Selbst­behalt anpassen oder eine Selbst­beteiligung "kündigen"? Wichtig zu wissen: Ein vertraglich ver­einbarter Selbst­­behalt ist oftmals an den abgeschlossenen Tarif gekoppelt. Er kann nicht un­ab­hängig von Ihrer PKV "auf­gekündigt" und auch nur unter bestimmten Voraus­setzungen reduziert werden. Beim gleichen Versicherer haben Sie jedoch die Möglichkeit für einen Tarif­wechsel innerhalb Ihrer privaten Kranken­­versicherung. Damit können Sie auch Ihren Selbst­­behalt ändern.

Bitte beachten Sie: Bei Neu­­abschluss einer PKV oder Redu­zierung Ihrer Selbst­­beteiligung durch Tarif­wechsel sehen private Versicherungs­­unternehmen in der Regel eine erneute Risiko­­prüfung vor. Ergibt diese Gesundheits­­prüfung ein gestiegenes Kosten­­risiko, kann Ihr Monats­­beitrag dann deutlich höher aus­fallen, oder der Wechsel in einen Tarif mit geringerer Selbst­­beteiligung ist nicht möglich.

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