Tragen Sie einen Teil des Kostenrisikos selbst, können Sie sich günstiger privat krankenversichern. Dieses Prinzip ist in der Privaten Krankenversicherung als Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung verankert.
Die meisten Privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Der Selbstbehalt ist auch als Selbstbeteiligung bekannt. Das Prinzip: Einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen Sie bei Arztrechnungen oder im Krankheitsfall selbst.
Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht frei wählbar, sie hängt ab von den PKV-Tarifen des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Sie wählen sie bei Vertragsabschluss in Abhängigkeit von den angebotenen Tarifen. Auf diese Weise reduzieren Sie Ihre monatlichen Beiträge in der Privaten Krankenversicherung.
PKV-Selbstbehalt bei guter Gesundheit doppelt sinnvoll
Sind Sie bei guter Gesundheit, können Sie durch den Selbstbehalt pro Versicherungsjahr einiges an Geld in Ihrer Privaten Krankenversicherung sparen. Zahlt Ihr Versicherungsunternehmen Beitragsrückerstattungen bei nicht in Anspruch genommenen PKV-Leistungen profitieren Sie sogar doppelt.
Obergrenze bei Selbstbeteiligung für ambulante und stationäre Behandlung
Damit Sie im Fall einer teuren Versorgung (beispielsweise einer langwierigen stationären Behandlung im Krankenhaus) keine unzumutbare Selbstbeteiligung leisten müssen, gelten Obergrenzen. Um der gesetzlichen Versicherungspflicht zu genügen, darf der (ambulante und prozentuale) Selbstbehalt für ambulante und stationäre Heilbehandlung 5.000 Euro pro Jahr und versicherte Person nicht übersteigen - ausgenommen Zahnbehandlung und Zahnersatz.