- Private Krankenversicherer machen ihre Entscheidung für die Aufnahme von Personen in der PKV unter anderem von dessen Gesundheitszustand abhängig.
- Bei der Antragstellung sind einige Gesundheitsfragen zu beantworten.
- Nicht jede Krankheit oder Vorerkrankung führt zur Ablehnung. Stattdessen kann auch ein Risikozuschlag auf den Beitrag erhoben werden. Bestimmte Vorerkrankungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
- Wie schwer die jeweilige Krankheit wiegt, entscheidet der Versicherer selbst. Hier gibt es Abweichungen zwischen den Anbietern.
Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung

Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung kurz erklärt
Beispiel: Gesundheitsfragen der PKV
Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss sich als eine der Voraussetzungen einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Dazu muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dabei wird von privaten Krankenversicherungen bei den Gesundheitsfragen meistens ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren abgefragt.
Welche Fragen gestellt werden (sowie die Zeiträume) kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Gesundheitsfragen behandeln unter anderem folgende Themen:
- Zahn- oder Kiefererkrankungen
- psychische Erkrankungen
- durch Unfälle verursachte Einschränkungen und Behandlungen
- durchgeführte Operationen oder aktuelle Behandlungen
- fehlende Organe oder Gliedmaßen
- Kuraufenthalte oder stationäre Aufenthalte
- Allergien
- HIV-Infektionen
- Drogen-, Nikotin- oder Alkoholabhängigkeiten
- Krebserkrankungen
Abhängig von den Antworten auf diese Gesundheitsfragen kann der Versicherer unter anderem:
- Ärztliche Dokumente anfordern,
- eine Selbstauskunft anfordern,
- einen Risikozuschlag erheben,
- Leistungsausschlüsse vornehmen
- oder den Antrag ablehnen.
Wenn die bestehenden oder vergangenen Erkrankungen in der Risikoprüfung kein oder nur ein geringes Risiko darstellen, wird vom Versicherer in der Regel auf Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verzichtet. Andererseits kann es auch für akute Krankheiten einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss geben. Außerdem kann der Antrag abgelehnt werden, wenn z. B. ein zu kurzer Zeitraum zwischen Erkrankung und Antragstellung besteht. Private Krankenversicherer prüfen Ihren Gesundheitszustand, um das Risiko für mögliche, zukünftige Leistungen besser einschätzen zu können. In der Regel wird nach Vorerkrankungen / Behandlungen der letzten 5 Jahre gefragt.
Ein Beispiel: Sie wurden vor 8 Jahren wegen eines Kreuzbandrisses am Knie operiert. Versicherer A fragt bei der Antragsstellung, ob in den letzten 10 Jahren Operationen stattgefunden haben. Versicherer B fragt nur nach den letzten 5 Jahren. Wenn Sie Versicherer B wählen, besteht keine Pflicht, die Operation anzugeben. Er hat ja „nur“ nach den letzten 5 Jahren gefragt. Wichtig ist in diesem Beispiel, dass die Behandlung (z.B. Physiotherapie) nach der Operation abgeschlossen ist und keine Nachsorgeuntersuchung mehr durchgeführt werden.
Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsprüfung?
Relevante Vorerkrankungen für eine private Krankenversicherung

Auch muss angegeben werden, wenn z. B. Beratungen oder Untersuchungen stattgefunden haben oder in Zukunft stattfinden werden. Check Ups oder Routineuntersuchungen zählen hier nicht dazu. Das bedeutet nicht, dass alle Vorerkrankungen Ablehnungsgründe für die PKV sind. Wenn Beschwerden folgenlos ausgeheilt sind, verzichtet der Versicherer möglicherweise auf einen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag.
Auch beim Verdacht einer Vorerkrankung?
Eine private Krankenversicherung trotz Psychotherapie?
Psychische Erkrankungen stehen im Ruf, einen PKV-Abschluss unmöglich zu machen. Tatsächlich lässt sich dies nicht pauschal sagen. Die Entscheidung hängt von den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers ab.
Tipp: Sprechen Sie bereits vor der Antragstellung bei einer kompetenten Versicherungsberatung Ihre Themen rund um die Vorerkrankung an. Die Allianz hilft Ihnen gerne!
Wie sich Vorerkrankungen auf den Tarif der PKV auswirken
Wie hoch ist der PKV-Risikozuschlag?
Bei der Gesundheitsprüfung prüft die private Krankenversicherung das gesundheitliche Risiko des Antragsstellenden. Um das Versicherungskollektiv nicht zu sehr zu belasten, wurde der Risikozuschlag eingeführt. Der Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den monatlichen PKV-Beitrag. Die Höhe des PKV-Risikozuschlags unterscheidet sich je nach Anbieter. Im Normalfall kann dieser je nach Gesundheitszustand zwischen 10 – 50 Prozent des Beitrages betragen.
Info: Wenn Sie als Privatpatient:in seit Jahren beschwerdefrei sind, dann macht es ggf. Sinn, Ihren damals berechneten PKV-Risikozuschlag überprüfen zu lassen. Lassen Sie dies durch die Ärztin bzw. den Arzt schriftlich oder ggf. mit einem Gutachten bestätigen. Wenden Sie sich danach an Ihren Versicherer.
Beispiel: Risikozuschlag einer PKV
Wischen um mehr anzuzeigen
Monatlicher PKV-Beitrag | 400 € |
Risikozuschlag auf Grund von chronischer Krankheit: 10% | 40 € |
Monatlicher PKV-Beitrag mit Risikozuschlag: | 440 € |
Ablehnung und Anzeigepflicht in der PKV

Die Frage, ob eine private Krankenversicherung Sie ablehnt, hängt unter anderem an der Gesundheitsprüfung bei Antragstellung. Dabei verlässt sich der Versicherer auf die Angaben des Kunden oder der Kundin. Manche lassen sich dadurch dazu verführen, gesundheitliche Probleme zu verschweigen. Dieses Vorgehen ist ausdrücklich nicht zu empfehlen. Denn mit der Antragstellung entbinden Sie die behandelnden Ärzte und Ärztinnen gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht. Spätestens wenn ein größerer Leistungsfall eintritt, wird dieser oder diese Fragen stellen. Da kann es leicht passieren, dass eine Falschangabe aufgedeckt wird.
Ist dies der Fall, kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern bzw. ablehnen und den Versicherungsvertrag gegebenenfalls beenden. Zudem kann es statt einer Kündigung zu einem Rücktritt oder einer Anfechtung kommen. Grund dafür ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Dies passiert in der Praxis in der Regel nur, wenn Kunden und Kundinnen schwerwiegende, nicht versicherbare Erkrankungen verschwiegen haben. Wurden „nur“ risikorelevante Erkrankungen verschwiegen, die aber mit einem Risikozuschlag versicherbar sind, so wird der Vertrag meistens nicht gekündigt. Stattdessen wird er angepasst, also ein Risikozuschlag erhoben, der dann auch rückwirkend ab Vertragsbeginn zu zahlen ist.
Unter Umständen eröffnet der Versicherer zusätzlich ein Gerichtsverfahren. Zudem: Einen neuen Versicherer zu finden oder die gewünschten Leistungen erneut zu versichern, kann sich nach einer Kündigung durch den Versicherer schwierig gestalten. ImBasistarif kann der Kunde oder die Kundin bei anderen Versicherungsunternehmen zwar immer versichert werden, allerdings orientieren sich die Leistungen hier an der gesetzlichen Krankenversicherung. Um spätere Probleme zu vermeiden, hilft bei Vorerkrankungen nur absolute Ehrlichkeit.
Tipp: Was tun im Falle einer Ablehnung? Da nicht alle Versicherer die gleichen Maßstäbe anlegen, kommt es immer wieder vor, dass eine private Krankenversicherung einen Kunden oder eine Kundin ablehnt, der oder die dann bei einem anderen Versicherer mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss aufgenommen wird. Wenn Sie sich Sorgen machen, dass eine vergangene Erkrankung zum Hindernis werden könnte, sollten Sie prüfen, welche Zeiträume der Versicherer abfragt.
Kann eine Anfrage auf Grund einer Erkrankung abgelehnt werden, die schon Jahre zurückliegt?
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Sollte es zu einer Ablehnung kommen und auch kein anderer Versicherer bereit sein Sie zu versichern, können Sie einen Teil der Leistungen über Zusatzversicherungen abdecken. Der Vorteil: Die Gesundheitsfragen beziehen sich dort nur auf den jeweiligen Versicherungsschutz. So spielen psychische Erkrankungen keine Rolle, wenn es um Zahnersatz geht. Ebenso wie Zahnprobleme nicht abgefragt werden, wenn Sie eine Versicherung für Besuche beim Heilpraktiker bzw. bei der Heilpraktikerin abschließen wollen.
Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung bei einer PKV und nicht bei einer GKV?
Die Gesundheitsprüfung markiert den großen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Erstere sind (fast immer) verpflichtet, die antragstellende Person ohne Gesundheitsprüfung zu versichern. Dies führt mitunter zu hohen Ausgaben. Dadurch ist das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zu den privaten relativ eingeschränkt.
Ein privater Krankenversicherer hingegen kann sich seine Kundinnen und Kunden aussuchen. „Schwere Fälle“ werden hier meist abgelehnt. Der Versicherer spart damit Kosten, wodurch er die umfangreicheren Leistungen finanziert. Eine Ausnahme besteht im Basistarif, für den der Versicherer einem Kontrahierungszwang unterliegt.
Muss mich eine PKV trotz Vorerkrankungen aufnehmen?
Können Beamte trotz Vorerkrankungen in eine PKV?
Ja, beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen bzw. Beamte und Beamtinnen auf Widerruf haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine private Krankenversicherung. Hintergrund ist die Öffnungsaktion. Diese ermöglicht grundsätzlich allen Staatsbediensteten eine Aufnahme in die PKV – trotz chronischer oder psychischer Vorerkrankung. Dabei sind eventuelle Risikozuschläge auf 30 Prozent begrenzt.
Info: Der erste rechtsgültige PKV-Antrag darf im Rahmen der Öffnungsklausel nicht abgelehnt werden.


