Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung
- Private Krankenversicherer machen ihre Entscheidung für oder gegen einen Versicherungsnehmer unter anderem von dessen Gesundheitszustand abhängig.
- Bei der Antragstellung sind einige Gesundheitsfragen zu beantworten.
- Nicht jede Krankheit oder Vorerkrankung führt zur Ablehnung. Stattdessen kann auch ein Risikozuschlag auf den Beitrag erhoben werden.
- Wie schwer die jeweilige Krankheit wiegt, entscheidet der Versicherer selbst. Hier gibt es Abweichungen zwischen den Anbietern.
Beispiel: Gesundheitsfragen der PKV
- Zahn- oder Kiefererkrankungen
- psychische Erkrankungen
- durch Unfälle verursachte Einschränkungen und Behandlungen
- durchgeführte Operationen oder aktuelle Behandlungen
- fehlende Organe oder Gliedmaßen
- Kuraufenthalte oder stationäre Aufenthalte
- Allergien
- HIV-Infektionen
- Drogen-, Nikotin- oder Alkoholabhängigkeiten
- Krebserkrankungen
Abhängig von den Antworten auf diese Gesundheitsfragen wird der Versicherer unter anderem:
- Ärztliche Dokumente anfordern,
- eine Selbstauskunft anfordern,
- einen Risikozuschlag erheben,
- Leistungsausschlüsse vornehmen
- oder den Antrag ablehnen.
Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsprüfung?
Eine Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen, ist nicht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller Selbstständiger, Angestellter oder Beamter ist. Würde die Versicherung nicht nach dem Gesundheitszustand fragen, müssten fast alle Versicherten höhere Beiträge zahlen. Denn das Risiko für die Versichertengemeinschaft als Ganzes wäre ohne detaillierte Kenntnis der individuellen Risiken aller deutlich höher.
Wie sich Vorerkrankungen auf den Tarif der PKV auswirken
Wie hoch ist der PKV-Risikozuschlag?
Bei der Gesundheitsprüfung prüft die Private Krankenversicherung das gesundheitliche Risiko des Antragsstellers. Um das Versicherungskollektiv nicht zu sehr zu belasten, wurde der Risikozuschlag eingeführt. Der Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den monatlichen PKV-Beitrag. Die Höhe des PKV-Risikozuschlags unterscheidet sich je nach Anbieter. Im Normalfall kann dieser zwischen 10 – 20 Prozent des Beitrages betragen.
Info: Wenn Sie als Privatpatient seit Jahren beschwerdefrei sind, dann macht es ggf. Sinn, Ihren damals berechneten PKV-Risikozuschlag überprüfen zu lassen. Lassen Sie dies durch den Arzt schriftlich oder ggf. mit einem Gutachten bestätigen. Wenden Sie sich danach an Ihren Versicherer.
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Monatlicher PKV-Beitrag | 400 € |
Risikozuschlag auf Grund von chronischer Krankheit: 10% | 40 € |
Monatlicher PKV-Beitrag mit Risikozuschlag: | 440 € |

Auswirkungen auf Krankenzusatzversicherungen

Ein Antragsteller möchte zum Beispiel eine Zusatzversicherung mit chronischer Krankheit abschließen. Ist das möglich? Ähnlich wie bei einer Heilkostenvollversicherung sind Krankenzusatzversicherungen (z. B. eine Krankenhauszusatzversicherung) trotz Vorerkrankungen prinzipiell möglich. Auch bei Zusatzversicherungen erfolgt die Risikoeinschätzung anhand der Gesundheitsprüfung. Es gibt zwar Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, diese sind meist aber teurer.
Bei einer Krankenvollversicherung (komplette Krankenversicherung) ist dies schwieriger, da Leistungsausschlüsse hier nicht an der Tagesordnung sind. Von daher wird es eher zu einer Ablehnung oder einem Beitragszuschlag kommen.
Bei einer Krankentagegeldversicherung fallen die Gesundheitsfragen meist sehr umfangreich aus. Denn auch die Gründe dafür Krankentagegeld zu beziehen, sind recht vielfältig. Daher werden alle gesundheitlichen Risiken abgefragt, die zum Krankenstand führen können.
Ablehnung und Anzeigepflicht in der PKV

Die Frage, ob eine Private Krankenversicherung Sie ablehnen kann, hängt unter anderem an der Antragstellung. Dabei verlässt sich der Versicherer auf die Angaben des Kunden. Manche lassen sich dadurch dazu verführen, gesundheitliche Probleme zu verschweigen. Dies ist kein empfehlenswerter Weg. Denn mit der Antragstellung entbinden Sie die behandelnden Ärzte gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht. Spätestens wenn der Leistungsfall eintritt, wird dieser Fragen stellen. Da kann es leicht passieren, dass eine Falschangabe aufgedeckt wird.
Ist dies der Fall, kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern bzw. ablehnen und den Versicherungsvertrag gegebenenfalls beenden. Zudem kann es statt einer Kündigung zu einem Rücktritt oder einer Anfechtung kommen. Grund dafür ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Dies passiert in der Praxis nur, wenn Kunden nicht versicherbare Erkrankungen verschwiegen haben. Wurden „nur“ risikorelevante Erkrankungen verschwiegen, die aber mit einem Risikozuschlag versicherbar sind, so wird der Vertrag nicht gekündigt. Stattdessen wird er angepasst, also ein Risikozuschlag erhoben, der dann auch rückwirkend zu zahlen ist.
Unter Umständen eröffnet der Versicherer zusätzlich ein Gerichtsverfahren. Zudem: Einen neuen Versicherer zu finden oder die gewünschten Leistungen erneut zu versichern, kann sich nach einem Rauswurf schwierig gestalten. Im Basistarif kann der Kunde bei anderen Versicherungsunternehmen zwar immer versichert werden: Um spätere Probleme zu vermeiden, hilft bei Vorerkrankungen jedoch nur absolute Ehrlichkeit.
Tipp: Was tun im Falle einer Ablehnung? Da nicht alle Versicherer die gleichen Maßstäbe anlegen, kommt es immer wieder vor, dass eine Private Krankenversicherung Kunden ablehnt, der dann bei einem anderen Versicherer ohne Probleme aufgenommen wird. Wenn Sie sich Sorgen machen, dass eine vergangene Erkrankung zum Hindernis werden könnte, sollten Sie prüfen, welche Zeiträume der Versicherer abfragt.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Kann eine Anfrage auf Grund einer Erkrankung abgelehnt werden, die schon Jahre zurückliegt?
Dies ist durchaus möglich. Es hängt davon ab, ob sich aus der Erkrankung künftige Probleme ableiten könnten. Ein klassisches Beispiel ist eine Krebserkrankung, die wieder kommen kann. Grundsätzlich ist kein privater Krankenversicherer verpflichtet, einen Kunden aufzunehmen. Nichtsdestotrotz möchte jeder Versicherer Kunden für sich gewinnen. Die Entscheidung, einen Antrag abzulehnen, wird von daher nur gefällt, wenn wirklich große Risiken vorhanden sind. -
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
In dem Fall besteht immer noch die Möglichkeit, bei einem anderen Versicherer unterzukommen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob sie aufgenommen werden, sollten Sie einen sogenannten Probeantrag stellen. Dieser enthält ihre Gesundheitsdaten, aber keinerlei Namen oder Adresse. Der Vorteil: Wenn der nächste Versicherer fragt, ob bereits ein Antrag abgelehnt wurde, können Sie mit gutem Gewissen „Nein“ ankreuzen. Umgekehrt wird es sehr schwer, wenn bereits mehrere Versicherer abgelehnt haben. Der Probeantrag stellt also einen gewissen Schutz für Sie dar.
Sollte es zu einer Ablehnung kommen und auch kein anderer Versicherer bereit sein Sie zu versichern, können Sie einen Teil der Leistungen über Zusatzversicherungen abdecken. Der Vorteil: Die Gesundheitsfragen beziehen sich dort nur auf den jeweiligen Versicherungsschutz. So spielen psychische Erkrankungen keine Rolle, wenn es um Zahnersatz geht. Ebenso wie Zahnprobleme nicht abgefragt werden, wenn Sie eine Versicherung für Besuche beim Heilpraktiker abschließen wollen.
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Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung bei einer PKV und nicht bei einer GKV?
Die Gesundheitsprüfung markiert den großen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Erstere sind (fast immer) verpflichtet, den Antragsteller zu versichern. Dies führt mitunter zu hohen Ausgaben. Dadurch ist das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zu den privaten relativ eingeschränkt.
Ein privater Krankenversicherer hingegen kann sich seine Kunden aussuchen. „Schwere Fälle“ werden hier meist abgelehnt. Der Versicherer spart damit Kosten, wodurch er die umfangreicheren Leistungen finanziert. Eine Ausnahme besteht im Basistarif, für den der Versicherer einem Kontrahierungszwang unterliegt.
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Muss mich eine PKV trotz Vorerkrankungen aufnehmen?
Die Private Krankenversicherung ist prinzipiell nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Es sei denn der Antrag betrifft den Basistarif. In der Regel darf dieser dann nicht von der PKV abgelehnt werden. Sollte der Antragsteller sich allerdings weigern, die Gesundheitsfragen zu beantworten, dann darf die PKV den Antrag ablehnen. -
Können Beamte trotz Vorerkrankungen in eine PKV?
Ja, beihilfeberechtigte Beamte bzw. Beamte auf Widerruf haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Private Krankenversicherung. Hintergrund ist die Öffnungsaktion. Diese ermöglicht grundsätzlich allen Staatsbediensteten eine Aufnahme in die PKV – trotz chronischer oder psychischer Vorerkrankung. Dabei sind eventuelle Risikozuschläge auf 30 Prozent begrenzt.
Info: Der erste rechtsgültige PKV-Antrag darf im Rahmen der Öffnungsklausel nicht abgelehnt werden.



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