Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Private Kranken­versicherer machen ihre Entscheidung für oder gegen einen Versicherungs­nehmer unter anderem von dessen Gesundheits­zustand abhängig.
  • Bei der Antrag­stellung sind einige Gesundheits­fragen zu beantworten. 
  • Nicht jede Krankheit oder Vor­erkrankung führt zur Ablehnung. Stattdessen kann auch ein Risiko­zuschlag auf den Beitrag erhoben werden.
  • Wie schwer die jeweilige Krankheit wiegt, entscheidet der Versicherer selbst. Hier gibt es Abweichungen zwischen den Anbietern. 
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Bedeutung

Eine Private Kranken­versicherung trotz Vor­erkrankung abzuschließen, gilt als schwierig bis unmöglich. In der Realität ist es zum Glück nicht so schlimm. Entscheidend ist, um welche Erkrankung es sich handelt und wie schwer sie ist. Außerdem ist von Bedeutung, wie der jeweilige Versicherer damit umgeht.

Prinzipiell ist eine Private Krankenversicherung (PKV) dazu verpflichtet, den Gesundheits­zustand abzufragen. Denn: Menschen mit Vor­erkrankungen tragen ein höheres Versicherungs­risiko. Eine Hilfe­stellung für diese Einschätzung für die PKV ist die Gesundheits­prüfung.

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Gesundheits­prüfung
Gesundheits­fragen im Antrag beziehen sich vor­rangig auf chronische Erkrankungen, Krankenhaus­aufenthalte, akute Krankheiten sowie psychische Leiden. Im Folgenden Beispiele.

Wer eine Private Kranken­versicherung abschließen möchte, muss sich als eine der Voraus­setzungen einer Gesundheits­prüfung unterziehen. Dazu muss ein Frage­bogen ausgefüllt werden. Dabei wird von privaten Kranken­versicherungen bei den Gesundheits­fragen ein Zeitraum von 5 bis 10 Jahren abgefragt.

Welche Fragen gestellt werden (sowie die Zeiträume) kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Gesundheits­fragen behandeln unter anderem folgende Themen:

  • Zahn- oder Kiefer­erkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • durch Unfälle verursachte Einschränkungen und Behandlungen
  • durch­geführte Operationen oder aktuelle Behandlungen
  • fehlende Organe oder Glied­maßen
  • Kur­aufenthalte oder stationäre Auf­enthalte
  • Allergien
  • HIV-Infektionen
  • Drogen-, Nikotin- oder Alkohol­abhängigkeiten
  • Krebs­erkrankungen

Abhängig von den Antworten auf diese Gesundheits­fragen wird der Versicherer unter anderem:

  • Ärztliche Dokumente anfordern,
  • eine Selbst­auskunft anfordern,
  • einen Risiko­zuschlag erheben,
  • Leistungs­ausschlüsse vornehmen
  • oder den Antrag ablehnen.

Wenn die bestehenden Erkrankungen in der Risiko­prüfung kein oder nur ein geringes Risiko darstellen, wird vom Versicherer in der Regel auf Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse verzichtet. Anderer­seits kann es auch für akute Krank­heiten einen Risiko­zuschlag geben oder der Antrag wird abgelehnt, wenn z. B. ein zu kurzer Zeit­raum zwischen Erkrankung und Antrag­stellung besteht.

Ein Beispiel: Sie wurden vor 8 Jahren am Rücken operiert. Versicherer A fragt, ob in den letzten 10 Jahren Operationen statt­gefunden haben. Versicherer B fragt nur nach den letzten 5 Jahren. Wenn Sie Versicherer B wählen, besteht keine Pflicht, die Operation anzugeben. Er hat ja „nur“ nach den letzten 5 Jahren gefragt.

Eine Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen, ist nicht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller  Selbstständiger, Angestellter oder Beamter ist. Würde die Versicherung nicht nach dem Gesundheitszustand fragen, müssten fast alle Versicherten höhere Beiträge zahlen. Denn das Risiko für die Versichertengemeinschaft als Ganzes wäre ohne detaillierte Kenntnis der individuellen Risiken aller deutlich höher. 
Ratgeber
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Vorerkrankungen
Eine PKV mit Vorerkrankungen ist prinzipiell möglich – wird jedoch im Einzelfall entschieden. Denn: Für eine PKV sind Vorerkrankungen ein finanzielles Risiko. Als Vorerkrankungen gelten alle Beschwerden und Erkrankungen, die vor Antrag­stellung vorhanden waren. Chronische Erkrankungen, wie beispiels­weise Herz­probleme, Asthma oder Depressionen sollten bei den Gesundheits­fragen möglichst transparent beantwortet werden.

Auch muss angegeben werden, wenn z. B. Beratungen oder Unter­suchungen statt­gefunden haben. Check Ups oder Routine­untersuchungen zählen hier nicht dazu. Das bedeutet nicht, dass alle Vorerkrankungen Ablehnungs­gründe für die PKV sind. Wichtig ist nur, dass die Beschwerden folgenlos ausgeheilt sind.
Ob der Verdacht einer Vorerkrankung bei der Gesundheits­prüfung angegeben werden sollte, hängt unter anderem auch von der Formulierung der Gesundheits­fragen ab. Jeder Versicherer entscheidet hierbei im Einzel­fall. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst alle Themen rund um Erkrankungen transparent zu nennen. So umgehen Sie später mögliche lang­wierige Gerichts­prozesse. Vermeiden Sie es, die Vorerkrankung bei der privaten Kranken­versicherung nicht mit anzugeben. Mehr dazu im Abschnitt „ Ablehnung“.

Psychische Erkrankungen stehen im Ruf, einen PKV-Abschluss unmöglich zu machen. Tatsächlich lässt sich dies nicht pauschal sagen. Die Entscheidung hängt von den Annahme­richtlinien des jeweiligen Versicherers ab.

Tipp: Sprechen Sie bereits vor der Antrags­stellung bei einer kompetenten Versicherungs­beratung Ihre Themen rund um die Vorerkrankung an.

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Auswirkungen
Wie der Versicherer auf Vor­erkrankungen reagiert, hängt von der Art und Schwere der Krankheit bzw. Vorerkrankung ab. Eine Einschätzung:
Stellt die Erkrankung in der Risiko­prüfung kein oder nur ein geringes Risiko dar, wird vom Versicherer in der Regel auf Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse verzichtet. Ein hoher Blut­druck kann beispiels­weise zu einem Beitrags­zuschlag führen. Schwer­wiegende Erkrankungen, wie z. B. eine HIV-Infektion, können Ausschluss­kriterien für eine Private Kranken­versicherung sein. Welche Beschwerden zu einem Beitrags­zuschlag oder einer Ablehnung führen, entscheidet jeder Versicherer selbst.

Bei der Gesundheits­prüfung prüft die Private Kranken­versicherung das gesundheitliche Risiko des Antrags­stellers. Um das Versicherungs­kollektiv nicht zu sehr zu belasten, wurde der Risiko­zuschlag eingeführt. Der Risiko­zuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den monatlichen PKV-Beitrag. Die Höhe des PKV-Risiko­zuschlags unterscheidet sich je nach Anbieter. Im Normal­fall kann dieser zwischen 10 – 20 Prozent des Beitrages betragen.

Info: Wenn Sie als Privat­patient seit Jahren beschwerde­frei sind, dann macht es ggf. Sinn, Ihren damals berechneten PKV-Risiko­zuschlag überprüfen zu lassen. Lassen Sie dies durch den Arzt schriftlich oder ggf. mit einem Gut­achten bestätigen. Wenden Sie sich danach an Ihren Versicherer.

Sie haben immer das Recht den Risiko­zuschlag überprüfen zu lassen. Allerdings wird dieser natürlich nur gesenkt bzw. gestrichen, wenn eine Krankheit vollständig ausgeheilt ist.

Fiktives Beispiel

Wischen um mehr anzuzeigen

Monatlicher PKV-Beitrag 400 €
Risikozuschlag auf Grund von chronischer Krankheit: 10% 40 €
Monatlicher PKV-Beitrag mit Risikozuschlag: 440 €
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Gut zu wissen
Ein Antrag­steller möchte zum Beispiel eine Zusatz­versicherung mit chronischer Krankheit abschließen. Ist das möglich?

Ähnlich wie bei einer Heil­kosten­vollversicherung sind Kranken­zusatz­versicherungen (z. B. eine Krankenhaus­zusatz­versicherung) trotz Vor­erkrankungen prinzipiell möglich. Auch bei Zusatz­versicherungen erfolgt die Risiko­einschätzung anhand der Gesundheits­prüfung. Es gibt zwar Zusatz­versicherungen ohne Gesundheits­prüfung, diese sind meist aber teurer.

Bei einer Kranken­vollversicherung (komplette Kranken­versicherung) ist dies schwieriger, da Leistungs­ausschlüsse hier nicht an der Tages­ordnung sind. Von daher wird es eher zu einer Ablehnung oder einem Beitrags­zuschlag kommen.

Bei einer Kranken­tagegeld­versicherung fallen die Gesundheits­fragen meist sehr umfangreich aus. Denn auch die Gründe dafür Kranken­tagegeld zu beziehen, sind recht vielfältig. Daher werden alle gesund­heitlichen Risiken abgefragt, die zum Kranken­stand führen können.

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Was Sie wissen sollten
Warum Sie von der privaten Kranken­versicherung abgelehnt werden und was Sie dagegen machen können, erfahren Sie hier.

Die Frage, ob eine Private Kranken­versicherung Sie ablehnen kann, hängt unter anderem an der Antrag­stellung. Dabei verlässt sich der Versicherer auf die Angaben des Kunden. Manche lassen sich dadurch dazu verführen, gesund­heitliche Probleme zu verschweigen. Dies ist kein empfehlens­werter Weg. Denn mit der Antrag­stellung entbinden Sie die behandelnden Ärzte gegenüber dem Versicherer von der Schweige­pflicht. Spätestens wenn der Leistungs­fall eintritt, wird dieser Fragen stellen. Da kann es leicht passieren, dass eine Falsch­angabe aufgedeckt wird.

Ist dies der Fall, kann der Versicherer die Kosten­übernahme verweigern bzw. ablehnen und den Versicherungs­vertrag gegebenen­falls beenden. Zudem kann es statt einer Kündigung zu einem Rücktritt oder einer Anfechtung kommen. Grund dafür ist die Verletzung der vor­vertraglichen Anzeige­pflicht.

Dies passiert in der Praxis nur, wenn Kunden nicht versicherbare Erkrankungen verschwiegen haben. Wurden „nur“ risiko­relevante Erkrankungen verschwiegen, die aber mit einem Risiko­zuschlag versicherbar sind, so wird der Vertrag nicht gekündigt. Statt­dessen wird er angepasst, also ein Risiko­zuschlag erhoben, der dann auch rück­wirkend zu zahlen ist. 

Unter Umständen eröffnet der Versicherer zusätzlich ein Gerichts­verfahren. Zudem: Einen neuen Versicherer zu finden oder die gewünschten Leistungen erneut zu versichern, kann sich nach einem Raus­wurf schwierig gestalten. Im Basistarif kann der Kunde bei anderen Versicherungs­unternehmen zwar immer versichert werden: Um spätere Probleme zu vermeiden, hilft bei Vorerkrankungen jedoch nur absolute Ehrlichkeit.

Tipp: Was tun im Falle einer Ablehnung? Da nicht alle Versicherer die gleichen Maßstäbe anlegen, kommt es immer wieder vor, dass eine Private Kranken­versicherung Kunden ablehnt, der dann bei einem anderen Versicherer ohne Probleme aufgenommen wird. Wenn Sie sich Sorgen machen, dass eine vergangene Erkrankung zum Hindernis werden könnte, sollten Sie prüfen, welche Zeit­räume der Versicherer abfragt.

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Kann eine Anfrage auf Grund einer Erkrankung abgelehnt werden, die schon Jahre zurückliegt?

    Dies ist durchaus möglich. Es hängt davon ab, ob sich aus der Erkrankung künftige Probleme ableiten könnten. Ein klassisches Beispiel ist eine Krebs­erkrankung, die wieder kommen kann. Grund­sätzlich ist kein privater Kranken­versicherer verpflichtet, einen Kunden aufzu­nehmen. Nichts­desto­trotz möchte jeder Versicherer Kunden für sich gewinnen. Die Entscheidung, einen Antrag abzulehnen, wird von daher nur gefällt, wenn wirklich große Risiken vorhanden sind.
  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Antrag abgelehnt wird?

    In dem Fall besteht immer noch die Möglichkeit, bei einem anderen Versicherer unter­zu­kommen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob sie auf­genommen werden, sollten Sie einen sogenannten Probe­antrag stellen. Dieser enthält ihre Gesundheits­daten, aber keinerlei Namen oder Adresse. Der Vorteil: Wenn der nächste Versicherer fragt, ob bereits ein Antrag abgelehnt wurde, können Sie mit gutem Gewissen „Nein“ ankreuzen. Umgekehrt wird es sehr schwer, wenn bereits mehrere Versicherer abgelehnt haben. Der Probe­antrag stellt also einen gewissen Schutz für Sie dar.

    Sollte es zu einer Ablehnung kommen und auch kein anderer Versicherer bereit sein Sie zu versichern, können Sie einen Teil der Leistungen über Zusatz­versicherungen abdecken. Der Vorteil: Die Gesundheits­fragen beziehen sich dort nur auf den jeweiligen Versicherungs­schutz. So spielen psychische Erkrankungen keine Rolle, wenn es um Zahn­ersatz geht. Ebenso wie Zahn­probleme nicht abgefragt werden, wenn Sie eine Versicherung für Besuche beim Heil­praktiker abschließen wollen.
  • Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung bei einer PKV und nicht bei einer GKV?

    Die Gesundheits­prüfung markiert den großen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung. Erstere sind (fast immer) verpflichtet, den Antrag­steller zu versichern. Dies führt mitunter zu hohen Ausgaben. Dadurch ist das Leistungs­spektrum der gesetzlichen Kranken­kassen im Vergleich zu den privaten relativ eingeschränkt. 

    Ein privater Kranken­versicherer hingegen kann sich seine Kunden aussuchen. „Schwere Fälle“ werden hier meist abgelehnt. Der Versicherer spart damit Kosten, wodurch er die umfang­reicheren Leistungen finanziert. Eine Ausnahme besteht im Basis­tarif, für den der Versicherer einem Kontrahierungs­zwang unterliegt.

  • Muss mich eine PKV trotz Vorerkrankungen aufnehmen?

    Die Private Kranken­versicherung ist prinzipiell nicht verpflichtet, jeden Antrag­steller aufzunehmen. Es sei denn der Antrag betrifft den Basis­tarif. In der Regel darf dieser dann nicht von der PKV abgelehnt werden. Sollte der Antrag­steller sich allerdings weigern, die Gesundheits­fragen zu beantworten, dann darf die PKV den Antrag ablehnen.
  • Können Beamte trotz Vorerkrankungen in eine PKV?

    Ja, beihilfe­berechtigte Beamte bzw. Beamte auf Widerruf haben unter bestimmten Voraus­setzungen Anspruch auf eine Private Kranken­versicherung. Hintergrund ist die Öffnungs­aktion. Diese ermöglicht grundsätzlich allen Staats­bediensteten eine Aufnahme in die PKV – trotz chronischer oder psychischer Vorerkrankung. Dabei sind eventuelle Risiko­zuschläge auf 30 Prozent begrenzt. 

    Info: Der erste rechtsgültige PKV-Antrag darf im Rahmen der Öffnungs­klausel nicht abgelehnt werden.

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