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Private Kranken­versicherung trotz Vorerkrankung

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Allianz Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung: Frau lehnt an der Wand und genießt die Sonne
  • Sie möchten eine private Krankenversicherung (PKV) trotz Vorerkrankung abschließen? Dann sollten Sie wissen, dass nicht jede Vorerkrankung ein Hindernis ist und ein Wechsel in die PKV prinzipiell auch mit Vorerkrankungen möglich ist.
  • Wenn Sie eine private Krankenversicherung beantragen, werden Ihnen Gesundheitsfragen gestellt. Typische Fragen betreffen bestehende Diagnosen, vergangene Behandlungen und aktuelle Beschwerden. Anhand Ihrer Antworten beurteilt der Versicherer, ob und zu welchen Konditionen er Sie aufnimmt.
  • Das heißt konkret: Nicht jede Vorerkrankung führt zu einer Ablehnung. Je nach Art und Schwere der Erkrankung gibt es auch die Möglichkeit eines Risikozuschlags oder eines Leistungsausschlusses. Wie eine Vorerkrankung bewertet wird, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Ein Vergleich lohnt sich also.

Das liegt an der individuellen Beitragskalkulation der PKV. Das bedeutet, dass der PKV-Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Einkommen abhängt, sondern individuell auf Basis von Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und gewähltem Tarif berechnet wird. Dabei spielt der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss eine wichtige Rolle. Um das gesundheitliche Risiko einer Person einzuschätzen, prüft der Versicherer bei der Antragstellung den aktuellen und vergangenen Gesundheitszustand. Vorerkrankungen in der privaten Krankenversicherung können bedeuten, dass Behandlungen, Folgeerkrankungen oder erneute Beschwerden wahrscheinlicher sind und damit auch höhere Kosten verursachen. Entscheidend ist, ob die Erkrankung aktuell ist oder schon längere Zeit zurückliegt, wie sie verlaufen ist und wie der jeweilige Versicherer diese in seinen Annahmerichtlinien bewertet. Da sich diese Richtlinien von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, kann es sich lohnen, mehrere Angebote einzuholen.

Die Gesundheitsprüfung hat für bereits Versicherte den Vorteil, dass die Beiträge langfristig kalkulierbar gehalten werden können. Denn ansonsten könnten Antragsteller:innen mit bereits hohen oder dauerhaften Gesundheitskosten in einen Tarif eintreten und diese Kosten müssten dann alle Versicherten gemeinsam tragen.

Übrigens: Eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Die Gesundheitsfragen sind fester Bestandteil des Antragsverfahrens, anders als in der  gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese sind (fast immer) verpflichtet, jeden Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Das verursacht hohe Kosten und schränkt im Vergleich zur PKV das Leistungsspektrum spürbar ein.

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss im Antrag einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Fragen beziehen sich vorrangig auf chronische Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, akute Krankheiten sowie psychische Leiden. Dabei gelten je nach Bereich unterschiedliche Zeiträume: Ambulante Erkrankungen meist drei Jahre, stationäre Aufenthalte fünf bis zehn Jahre, psychische Erkrankungen häufig fünf bis zehn Jahre. Welche Fragen gestellt werden und welche Zeiträume gelten, kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Hier finden Sie einige Beispiele:
 

  • Zahn- oder Kiefer­erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Durch Unfälle verursachte Einschränkungen und Behandlungen
  • Durch­geführte Operationen oder aktuelle Behandlungen
  • Fehlende Organe oder Glied­maßen
  • Kur­aufenthalte oder stationäre Auf­enthalte
  • Allergien
  • HIV-Infektionen
  • Drogen-, Nikotin- oder Alkohol­abhängigkeiten
  • Krebs­erkrankungen
  • Chronische Er­krankungen

Abhängig von den Antworten auf die Gesundheitsfragen kann der Versicherer ärztliche Dokumente oder eine Selbstauskunft anfordern, um den Gesundheitszustand genauer zu beurteilen. Stellen bestehende oder vergangene Erkrankungen kein oder nur ein geringes Risiko dar, wird in der Regel auf weitere Maßnahmen verzichtet. Bei einem erhöhten Risiko kann der Versicherer jedoch einen Risikozuschlag erheben oder Leistungsausschlüsse vornehmen. Im ungünstigsten Fall kann er den Antrag auch ablehnen, zum Beispiel wenn es sich um eine akute, schwere Erkrankung handelt.

Eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen, ist nicht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die antragstellende Person selbstständig, angestellt oder Beamter bzw. Beamtin ist. Würde die Versicherung nicht nach dem Gesundheitszustand fragen, müssten fast alle Versicherten höhere Beiträge zahlen. Denn das Risiko für die Versichertengemeinschaft als Ganzes wäre ohne detaillierte Kenntnisse über den Gesundheitszustand der Versicherten zu Versicherungsbeginn deutlich höher. 

Welche Vorerkrankungen Sie bei den Gesundheitsfragen der PKV angeben müssen, hängt von der genauen Formulierung des jeweiligen Versicherers ab. Zwei Beispiele zeigen, worauf es ankommt.

  • Sie gehen jährlich zur Vorsorgeuntersuchung.

    Versicherer A fragt pauschal: „Welche Arztbesuche fanden in den letzten drei Jahren statt?"

    Versicherer B schließt ausdrücklich aus: „Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund müssen nicht angegeben werden."

    Bei Versicherer A müssen Sie auch den jährlichen Check-up erwähnen. Bei Versicherer B nicht, solange alle Ergebnisse unauffällig waren.

  • Sie wurden vor 8 Jahren wegen eines Kreuzbandrisses am Knie operiert.

    Versicherer A fragt bei der Antragstellung, ob in den letzten 10 Jahren Operationen statt­gefunden haben. Versicherer B fragt nur nach den letzten fünf Jahren. Bei Versicherer A muss die Operation angegeben werden, bei Versicherer B nicht.

    Wichtig ist in diesem Beispiel, dass die Behandlung (z.B. Physiotherapie) nach der Operation komplett abgeschlossen ist und keine Nachsorgeuntersuchung mehr durchgeführt werden muss.

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Bei Vorerkrankungen denken viele nur an schwere Krankheiten. Aber als Vorerkrankungen gelten alle Beschwerden und Erkrankungen, die vor Antrag­stellung vorhanden sind. Das können auch vermeintlich "harmlose" Erkrankungen wie ein Infekt oder ähnliches sein, die angegeben werden müssen.

  • Chronische Erkrankungen, wie beispiels­weise Herz­probleme, Asthma oder Depressionen müssen bei den Gesundheits­fragen transparent beantwortet werden. 
  • Ab­geschlossene Be­handlungen sind anzugeben, wenn sie in den Zeit­raum fallen, in dem nach Vor­erkrankungen gefragt wird. Zudem sind geplante Be­handlungen und Operationen anzugeben.
  • Check Ups oder Routine­untersuchungen zählen hier nicht dazu, müssen aber genannt werden, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen sind ( siehe Beispiel zu Vorsorgeuntersuchungen). 
  • Das bedeutet nicht, dass alle Vorerkrankungen Ablehnungs­gründe für die PKV sind. 
  • Wenn Beschwerden folgenlos ausgeheilt sind, verzichtet der Versicherer möglicherweise auf einen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag.

Die gute Nachricht ist: Auch ein Verdacht auf eine Vorerkrankung muss kein Hindernis sein. Ob und wie Sie diesen bei der Gesundheitsprüfung angeben, hängt von der jeweiligen Formulierung der Gesundheitsfragen ab. Unser Tipp: Gehen Sie offen mit allen gesundheitlichen Themen um. Transparenz zahlt sich aus, denn so sichern Sie sich von Anfang an ab und vermeiden spätere Unstimmigkeiten. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen einfach ehrlich und nach bestem Wissen. 
Sie können sich nicht mehr genau erinnern, welche Behandlungen in den letzten Jahren stattgefunden haben? Dann fordern Sie einfach Ihre ärztlichen Unterlagen bei Ihrer Vorversicherung an. Das ist bei einem PKV-Antrag ohnehin eine gute Idee und gibt Ihnen Sicherheit.

Psychische Erkrankungen bzw. eine Psychotherapie bedeuten nicht zwangsläufig, dass ein PKV-Abschluss unmöglich ist. Die Entscheidung hängt von den Annahme­richtlinien des jeweiligen Versicherers ab. Wichtig ist, ob die Therapie bereits abgeschlossen ist, wie lange sie zurückliegt und ob eine vollständige Genesung ärztlich bestätigt wurde. Tipp: Sprechen Sie bereits vor der Antrag­stellung bei einer kompetenten Versicherungs­beratung Ihre Themen rund um die Vorerkrankung an. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei dem bzw. der Allianz Ansprechpartner:in in Ihrer Nähe.

Ergibt die Gesund­heits­prüfung, dass eine Vor­erkrankung ein er­höhtes Kosten­risiko mit sich bringt, gibt es in der Regel diese Möglich­keiten: Ein Risikozuschlag, ein Leistungs­ausschluss für die Vorerkrankung oder eine Ab­lehnung. Ein hoher Blut­druck kann beispiels­weise zu einem Beitrags­zuschlag führen, während eine leichte Grippe in der Regel keinen Zuschlag auslöst. Schwer­wiegende Erkrankungen, wie z. B. eine HIV-Infektion oder eine Krebserkrankung, können Ausschluss­kriterien für eine private Kranken­versicherung sein.

Eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch das Aus für die private Krankenversicherung. Ihr Antrag wird immer individuell von dem Versicherungsunternehmen bewertet. Vergleichen Sie deshalb die Versicherungsanbieter. Achten Sie genau auf die Zeiträume und die Gesundheitsfragen, die abgefragt werden und beantworten Sie diese ehrlich.

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  • Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
  • Davon Arbeitgeber­zuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
  • Ihr Eigen­anteil als Angestellter oder Angestellte:  648,09 Euro / Monat

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.
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Kann eine Anfrage auf Grund einer Erkrankung abgelehnt werden, die schon Jahre zurückliegt?

Dies ist durchaus möglich. Es hängt davon ab, ob sich aus der Erkrankung künftige, gesundheitliche Probleme ableiten könnten. Ein klassisches Beispiel ist eine Krebs­erkrankung, die wieder kommen kann. Grund­sätzlich ist kein privater Kranken­versicherer verpflichtet, einen Kunden oder eine Kundin aufzu­nehmen. Nichts­desto­trotz möchte jeder Versicherer Kundinnen und Kunden für sich gewinnen. Die Entscheidung, einen Antrag abzulehnen, wird von daher nur gefällt, wenn wirklich große Risiken vorhanden sind.

Muss mich eine PKV trotz Vorerkrankungen aufnehmen?

Die private Kranken­versicherung ist prinzipiell nicht verpflichtet, jede antrag­stellende Person aufzunehmen. Es sei denn der Antrag betrifft den Basis­tarif. In der Regel darf dieser dann nicht von der PKV abgelehnt werden. Sollte der Antrag­steller oder die Antragstellerin sich allerdings weigern, die Gesundheits­fragen zu beantworten, dann darf die PKV den Antrag ablehnen.

Können Beamte trotz Vorerkrankungen in eine PKV?

Ja, beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen bzw. Beamte und Beamtinnen auf Widerruf haben unter bestimmten Voraus­setzungen Anspruch auf eine private Kranken­versicherung. Hintergrund ist die Öffnungs­aktion. Diese ermöglicht grundsätzlich allen Staats­bediensteten eine Aufnahme in die PKV – trotz chronischer oder psychischer Vorerkrankung. Dabei sind eventuelle Risiko­zuschläge auf 30 Prozent begrenzt. 

Info: Der erste rechtsgültige PKV-Antrag darf im Rahmen der Öffnungs­klausel nicht abgelehnt werden.

Welche Auswirkungen haben Vorerkrankungen auf Kranken­zusatz­versicherungen?

Ähnlich wie bei einer privaten Kranken­vollversicherung sind Kranken­zusatz­versicherungen (z. B. eine Krankenhaus­zusatz­versicherung) trotz Vor­erkrankungen prinzipiell möglich. Auch hier erfolgt die Risiko­einschätzung anhand der Gesundheits­prüfung. Es gibt zwar Zusatz­versicherungen ohne Gesundheits­prüfung, diese sind meist aber teurer oder bieten nur einen begrenzten Mehrwert. Die Gesundheitsfragen für eine Krankenzusatzversicherung unterscheiden sich je nach gewünschter Absicherung. Beispielsweise werden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung andere Fragen gestellt als bei einer Pflegezusatzversicherung.

Bei einer Kranken­tagegeld­versicherung sind die Gesundheits­fragen meist sehr umfangreich. Denn es werden gesund­heitliche Risiken abgefragt, die zu Krankheit oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen können.

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