Eine Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung abzuschließen, gilt als schwierig bis unmöglich. In der Realität ist es zum Glück nicht so schlimm. Entscheidend ist, um welche Erkrankung es sich handelt und wie schwer sie ist. Außerdem ist von Bedeutung, wie der jeweilige Versicherer damit umgeht.
Sie wurden von einem Krankenversicherer abgelehnt? Versuchen Sie es noch mal bei einem anderen. Wir erklären Ihnen, worauf es dabei ankommt. Und Sie erfahren, wie Sie Ihre Chancen erhöhen, eine private Krankenversicherung mit Vorerkrankung zu erhalten.
Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss sich als eine der Voraussetzungen einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Dazu muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Abhängig von den Antworten auf diese Gesundheitsfragen wird der Versicherer unter anderem:
Die Fragen im Antrag beziehen sich vorrangig auf chronische Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, akute Krankheiten sowie psychische Leiden. Dabei wird ein Zeitraum von 5 bis 10 Jahren abgefragt. Welche Fragen gestellt werden (sowie die Zeiträume), kann von Versicherer zu Versicherer variieren. In allen Fällen gilt jedoch, dass der Abschluss einer Privatversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller Selbstständiger, Angestellter oder Beamter ist.
Wenn die Erkrankung in der Risikoprüfung kein oder nur ein geringes Risiko darstellt, wird vom Versicherer in der Regel auf Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verzichtet. Andererseits kann es auch für akute Geschehen einen Risikozuschlag geben oder der Antrag wird abgelehnt, wenn z. B. ein zu kurzer Zeitraum zwischen Erkrankung und Antragstellung besteht.
Die Gesundheitsprüfung markiert den großen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Erstere sind (fast immer) verpflichtet, den Antragsteller zu versichern. Dies führt mitunter zu hohen Ausgaben. Dadurch ist das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zu den privaten relativ eingeschränkt. Ein privater Krankenversicherer hingegen kann sich seine Kunden aussuchen. „Schwere Fälle“ werden hier meist abgelehnt. Der Versicherer spart damit Kosten, wodurch er die umfangreicheren Leistungen finanziert. Eine Ausnahme besteht im Basistarif, für den der Versicherer einem Kontrahierungszwang unterliegt.
Als Vorerkrankungen gelten alle Beschwerden und Erkrankungen, die vor Antragstellung vorhanden waren. Auch muss angegeben werden, wenn z.B. Beratungen oder Untersuchungen stattgefunden haben. Check Ups oder Routineuntersuchungen zählen hier nicht dazu.
Wie der Versicherer darauf reagiert, hängt von der Art und Schwere der Krankheit bzw. Vorerkrankung ab. So kann ein hoher Blutdruck zu einem Beitragszuschlag führen, während eine HIV-Infektion in einer Ablehnung resultieren kann. Welche Beschwerden zu einem Beitragszuschlag oder einer Ablehnung führen, entscheidet jeder Versicherer selbst.
Tipp: Da nicht alle Versicherer die gleichen Maßstäbe anlegen, kommt es immer wieder vor, dass ein Versicherer einen Kunden ablehnt, der dann bei einem anderen Versicherer ohne Probleme aufgenommen wird. Wenn Sie sich Sorgen machen, dass eine vergangene Erkrankung zum Hindernis werden könnte, sollten Sie prüfen, welche Zeiträume der Versicherer abfragt.
Ein Beispiel: Sie wurden vor 8 Jahren am Rücken operiert. Versicherer A fragt, ob in den letzten 10 Jahren Operationen stattgefunden haben. Versicherer B fragt nur nach den letzten 5 Jahren. Wenn Sie Versicherer B wählen, besteht keine Pflicht, die Operation anzugeben. Er hat ja „nur“ nach den letzten 5 Jahren gefragt.
Etwas anders sieht es unter anderem bei Krankenzusatzversicherungen aus, die mehrere Bereiche abdecken. Ein typisches Beispiel ist die Kombination aus Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen. Eine chronische Erkrankung, die nichts mit den Zähnen oder der Sehkraft zu tun hat, betrifft dann nur einen Teil des Leistungspakets. In diesem Fall könnte der Versicherer vorschlagen, den Vertrag auf Zahnersatz und Sehhilfen zu reduzieren. Oder er schlägt vor, die jeweilige Vorerkrankung vom Versicherungsschutz auszuschließen. Alle anderen Leistungen würden dann gelten.
Bei einer Krankenvollversicherung (komplette Krankenversicherung) ist dies schwieriger, da Leistungsausschlüsse hier nicht an der Tagesordnung sind. Von daher wird es eher zu einer Ablehnung oder einem Beitragszuschlag kommen.
Bei einer Krankentagegeldversicherung fallen die Gesundheitsfragen meist sehr umfangreich aus. Denn auch die Gründe dafür, Krankentagegeld zu beziehen, sind recht vielfältig. Daher werden alle gesundheitlichen Risiken abgefragt, die zum Krankenstand führen können.
Bei der Antragstellung verlässt sich der Versicherer auf die Angaben des Kunden. Manche lassen sich dadurch dazu verführen, gesundheitliche Probleme zu verschweigen. Dies ist kein empfehlenswerter Weg. Denn mit der Antragstellung entbinden Sie die behandelnden Ärzte gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht. Spätestens, wenn der Leistungsfall eintritt, wird dieser Fragen stellen. Da kann es leicht passieren, dass eine Falschangabe aufgedeckt wird.
Ist dies der Fall, kann der Versicherer die Zahlung verweigern und den Versicherungsvertrag gegebenenfalls beenden. Zudem kann es statt einer Kündigung zu einem Rücktritt oder einer Anfechtung kommen. Grund dafür ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Diese passiert in der Praxis nur, wenn Kunden nicht versicherbare Erkrankungen verschwiegen haben. Wurden „nur“ risikorelevante Erkrankungen verschwiegen, die aber mit einem Risikozuschlag versicherbar sind, so wird der Vertrag nicht gekündigt. Stattdessen wird er angepasst, also ein Risikozuschlag erhoben, der dann auch rückwirkend zu zahlen ist.
Unter Umständen eröffnet der Versicherer zusätzlich ein Gerichtsverfahren. Zudem: Einen neuen Versicherer zu finden oder die gewünschten Leistungen erneut zu versichern, kann sich nach einem Rauswurf schwierig gestalten. Im Basistarif kann der Kunde bei anderen Versicherungsunternehmen zwar immer versichert werden: Um spätere Probleme zu vermeiden, hilft bei Vorerkrankungen jedoch nur absolute Ehrlichkeit.