Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Anders als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte zahlen Minijobber bzw. Minijobberinnen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber führen für 538-Euro-Minijobber zwar Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ab. Für geringfügig Beschäftigte entsteht daraus aber keine eigenständige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Das heißt: Minijobber:innen sind für ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Für sie kommen folgende Versicherungsarten infrage:
- Pflichtversicherung in der GKV
- Beitragsfreie Familienversicherung
- Freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV)