- Minijobber:innen verdienen maximal 556 Euro im Monat oder arbeiten höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr. Sie sind nicht automatisch über ihren Arbeitgeber krankenversichert.
- Ist der Minijob Ihre einzige Beschäftigung, sind Sie für Ihren Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich. Sie können zum Beispiel freiwillig eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen.
- Wer einen Minijob hat, kann in der privaten Krankenversicherung dieselben Tarife und Leistungen in Anspruch nehmen wie Teil- oder Vollzeitbeschäftigte.
- Für geringfügig beschäftigte Personen mit privater Krankenversicherung führen Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung ab.
Private Krankenversicherung und Minijob

Private Krankenversicherung und Minijob kurz erklärt

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Wichtiges zu Minijob & geringfügiger Beschäftigung im Überblick
Minijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Das kommt darauf an, welcher geringfügigen Beschäftigung Sie nachgehen. Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- 556-Euro-Minijob: Sie verdienen monatlich nicht mehr als 556 Euro. Wie viele Stunden pro Monat Sie arbeiten dürfen, ergibt sich aus Ihrem Stundenlohn. Erhalten Sie beispielsweise den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (seit 01.01.2025) dürfen Sie wöchentlich bis zu 10 Stunden arbeiten. Für zwei Monate im Jahr gestattet der Gesetzgeber eine Überschreitung dieser Verdienstgrenze. 556-Euro-Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Das heißt: Sie zahlen regulär in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Von dieser Pflicht können Sie sich aber befreien lassen.
- Kurzfristiger Minijob: Sie arbeiten höchstens drei Monate oder 70 Tage pro Jahr. Wie viel Geld Sie bei der befristeten Tätigkeit monatlich verdienen, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Arbeit von geringer wirtschaftlicher Bedeutung ist und nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts beiträgt (z.B. Aushilfsjob oder Nebenjob für Schüler:innen oder Studierende). Kurzfristige Minijobs sind nicht rentenversicherungspflichtig.
Darf ich zwei Minijobs gleichzeitig haben?
Kann ich einen Minijob mit einer Voll- oder Teilzeitstelle kombinieren?
Vollzeitjob und Minijob
Ihre Vollzeitbeschäftigung können Sie unter folgenden Voraussetzungen mit einem Minijob verbinden:
- Ihr Arbeitgeber genehmigt den Minijob.
- Die geringfügige Beschäftigung schränkt Sie nicht bei der Ausübung Ihres Hauptjobs ein.
- Sie nehmen den Minijob nicht beim Arbeitgeber an, bei dem Sie in Vollzeit angestellt sind.
Teilzeitjob und Minijob
Eine Kombination aus Teilzeitbeschäftigung und Minijob ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Ihr Teilzeitarbeitgeber hat Ihnen den Nebenjob gestattet.
- Sie arbeiten täglich nicht länger als acht Stunden. In Ausnahmesituationen dürfen Sie zehn Stunden pro Tag arbeiten. Vorausgesetzt, Ihre durchschnittliche Arbeitszeit liegt in einem Zeitraum von sechs Monaten bei acht Stunden am Tag.
556-Euro-Job bei Studierenden
Werkstudentenstelle und Minijob gleichzeitig – geht das?
Ja, das ist möglich. Wer Werkstudent:in ist und einen Minijob annimmt, sollte während des Semesters aber höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Denn: Ab dieser Grenze entfällt der Werkstudentenstatus in der Sozialversicherung. Studierende zahlen dann reguläre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Je nach Verdienst können auch Steuern anfallen. Diese Regelung gilt auch für Studierende mit privater Krankenversicherung und Nebenjob.
Für befristete Mehrarbeit in den Semesterferien, am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden gilt die zeitliche Beschränkung nicht. Studierende können dann beliebig viele Stunden arbeiten und bleiben trotzdem sozialversicherungsfrei. Vorausgesetzt, sie überschreiten die 20 Stunden Wochenarbeitszeit höchstens 26 Wochen oder 182 Tage lang. Eingerechnet werden alle Beschäftigungen, denen der Student bzw. die Studentin im Laufe eines Jahres nachgegangen ist.
Rentner:innen mit Minijob
Bekomme ich Krankengeld bei einem Minijob?
Wie verrechnen sich Elterngeld und Minijob?
Ab wann bin ich Geringverdiener:in?
Private Krankenversicherung und 556-Euro-Job: Ändern sich die Beiträge?
Vorteile für Minijobber:innen in der PKV
Eine private Krankenversicherung bietet geringfügig Beschäftigten in der Regel umfangreichere Leistungen als eine gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Tarif profitieren sie unter anderem von:
- Umfassenderen Zahnleistungen
- Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden (z.B. Homöopathie)
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung finden Sie im Ratgeber.
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte: Was gibt es zu beachten?
Wer eine:n 556-Euro-Minijobber:in beschäftigt, zahlt für ihn bzw. sie monatlich einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dieser Solidarbeitrag beträgt 13 Prozent des Arbeitsentgelts. Bei geringfügig Beschäftigten, die in Privathaushalten tätig sind (z.B. als Garten- oder Haushaltshilfe), sind es fünf Prozent. Die Abgaben entrichten Arbeitgeber monatlich für alle ihre Minijobber:innen an die Minijob-Zentrale. Privathaushalte, die Beschäftigte auf Minijob-Basis anstellen, melden diese über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren an.
Wichtig: Der Pauschalbeitrag fällt nur an, wenn der bzw. die geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Für privat krankenversicherte Minijobber:innen zahlen Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge. Beschäftigte mit Minijob und privater Krankenversicherung brauchen als Nachweis zum Beispiel ein Bestätigungsschreiben ihrer PKV. Damit kann ihr Arbeitgeber belegen, dass der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung entfällt.


