Risikoeinschätzung der PKV: Warum die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung notwendig ist.
Risiko­einschätzung der PKV

Private Kranken­versicherung: Warum die Gesund­heits­prüfung not­wendig ist

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wenn Sie eine private Kranken­versicherung ab­schließen wollen, müssen Sie mehrere Gesundheits­fragen be­antworten. Auf Basis Ihrer Antworten wird an­schließend eine Gesundheits­prüfung durch­geführt.
  • Eine private Kranken­versicherung ohne Gesundheits­fragen gibt es in der Regel nicht. Bei einigen Zusatz­versicherungen sehen einige Versicherer von einer Gesundheits­prüfung ab.
  • Vor­erkrankungen geben Sie beim An­trag zur Privat­versicherung wahrheits­gemäß an. Bei falschen An­gaben kann die PKV den An­trag ab­lehnen oder rück­wirkend beenden.
  • Bestimmte Vor­erkrankungen können z. B. zu einem Risiko­zuschlag führen. Auch ein Leistungs­ausschluss oder eine Ab­lehnung ist möglich.

 Im In­bound-Geschäft (= Impats) ist es üblich, die PKV ohne Gesundheits­prüfung anzu­bieten.

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Definition
Die Gesundheits­prüfung ist Voraus­setzung, um in der privaten Kranken­versicherung auf­genommen zu werden. Im Zuge Ihres Antrags be­antworten Sie eine Reihe von Fragen zu Ihrem Gesundheits­zustand.

Aus­nahmen bilden Tarife ohne Gesundheits­prüfung.

Mithilfe des Frage­bogens erhält die Versicherung einen „Status quo“ Ihrer gesund­heitlichen Ver­fassung.

Die Gesundheits­prüfung dient somit als Entscheidungs­grund­lage für die An­nahme oder Ab­lehnung von An­trägen. Anhand der An­gaben zu bisherigen und laufenden Be­handlungen sowie Vor­erkrankungen legt die Versicherung das Krankheits­risiko für jede einzelne Person fest. Je nachdem wie hoch dieses Risiko ein­geschätzt wird, können Risiko­zuschläge oder Leistungs­aus­schlüsse vom Versicherer ver­anlasst werden. Dadurch steigen die monatlichen Beiträge der privaten Kranken­versicherung. Kurz gesagt: Je schwer­wiegender Ihre Vor­erkrankungen, desto höher die Versicherungs­kosten.

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Ablauf
Bei der Gesundheits­prüfung erfragt die private Kranken­versicherung eventuelle Vor­erkrankungen und den Gesundheits­zustand vor Vertrags­abschluss von Ihnen. Dies geschieht un­kompliziert per Ja-Nein-Beantwortung eines Frage­katalogs online oder schriftlich. Gegebenen­falls sind bei einer Be­antwortung mit Ja ergänzende An­gaben not­wendig.

Die Gesundheits­fragen sind Teil des PKV-Antrags. Sie werden in schriftlicher Form im Rahmen eines Beratungs­gesprächs ge­stellt oder per digitalem Frage­katalog, wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung online ab­schließen. Neben persönlichen Daten wie Geschlecht, Alter und Beruf müssen Sie beim Antrag auch Fragen zu ärztlichen Be­handlungen, Vor­erkrankungen und chronischen Beschwerden an­geben.

Der Fragen­katalog sowie die relevanten Zeit­räume sind von Versicherer zu Versicherer unter­schiedlich. Die PKV-Gesundheits­fragen beziehen sich in der Regel auf die Krankheits­geschichte der letzten drei bis zehn Jahre. Den genauen Zeit­raum legt jede Versicherungs­gesellschaft für sich fest.

Der Gesundheits­fragen­katalog variiert von An­bieter zu An­bieter. In der Regel finden Sie Fragen zu folgenden Themen vor:

  • Be­stehende Er­krankungen, z.B. Allergien und chronische Leiden
  • Ambulante Be­handlungen der letzten drei Jahre
  • Stationäre Be­handlungen der letzten fünf Jahre
  • Psychische Er­krankungen der letzten fünf bis zehn Jahre
  • Zahn­gesundheit: Aktueller Zu­stand der Zähne sowie geplante und aktuelle zahn­ärztliche Be­handlungen
  • Sucht­erkrankungen (Alkohol-, Drogen- oder Medikamenten­abhängigkeit)

Zu beachten: Das Höchst­aufnahme­alter mit dem Sie in eine PKV wechseln können bzw. auf­genommen werden, ist von Versicherungs­anbieter zu Versicherungs­anbieter unter­schiedlich. Bei der Allianz werden beispiels­weise Selbst­ständige und Arbeit­nehmer:innen bis zum voll­endeten 65. Lebens­jahr auf­genommen, siehe Stich­wort Höchst­aufnahme­alter in der Tarif­tabelle.

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Gut zu wissen
Die Gesundheits­fragen lassen sich in der Regel mit Ja oder Nein be­antworten. Be­jahen Sie eine Frage, sind meist weitere Angaben erforderlich. Die Ver­sicherung möchte dann vor allem wissen, welche Er­krankung konkret vor­liegt oder vor­lag.

Be­antworten Sie die Gesundheits­fragen immer ehrlich. Stellt sich nach Versicherungs­beginn heraus, dass Sie falsche An­gaben gemacht haben, können beispiels­weise eine Vertrags­anpassung, Leistungs­freiheit oder etwa Vertrags­beendigung die Folge sein.

Tipp: Länger zurück­liegende Be­handlungen und Diagnosen geraten leicht in Vergessen­heit. Sprechen Sie deshalb vor der Gesundheits­prüfung mit Ihrem Haus­arzt. Er gibt Ihnen einen genauen Über­blick über Ihre Krankheits­historie.

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Relevant vs. Irrelevant
In der Regel sind Vor­erkrankungen kein Hindernis, wenn Sie eine private Kranken­versicherung ab­schließen möchten. Sie führen nicht auto­matisch zur Ab­lehnung des Versicherungs­antrags. Es hängt von der Krank­heit ab, welche Aus­wirkungen diese z.B. in Form eines Risiko­zuschlags oder Leistungs­ausschlusses hat. Dabei unter­scheiden Versicherer zwischen relevanten und irrelevanten Vor­erkrankungen.
Diese Vor­erkrankungen sind relevant
  • Herz und Kreis­lauf (Blut­hochdruck, Schlag­anfall, Herz­kranzgefäß­probleme)
  • Atmungs­organe (Lungen­entzündung, chronische Bronchitis, Asthma)
  • Verdauungs­organe (Magen, Darm, Galle, Bauch­speichel­drüse, Leber)
  • Harn- und Geschlechts­organe (Nieren, Blase, Unter­leib, Brust, Geschlechts­krankheiten)
  • Stoff­wechsel (Diabetes, stark erhöhtes Cholesterin, Schilddrüsen­erkrankungen) 
  • Bluterkrankungen (Bluter, Eisenmangelanämie)
  • Psyche, Gehirn, Nerven­system (Depressionen, Suizidalität, Bulimie, Multiple Sklerose, Migräne)
  • Entzündliche Gelenks- und Bindegewebs­erkrankungen (Gelenk­rheumatismus, chronische Arthritis, Morbus Bechterew)
  • Infektions­krankheiten (Tuberkulose, Malaria, HIV, Corona Infektion)
  • Krebs­erkrankungen
  • Krankenhaus­aufenthalte der letzten zehn Jahre (und bereits ge­plante)
Diese Vor­erkrankungen sind weniger relevant
  • Erkältungs­krankheiten, die folgen­los aus­geheilt sind (Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlen­entzündung, Kehl­kopf- oder Luftröhren­entzündung, grippaler Infekt)
  • Magen-, Darm- und Harnwegs­infekte, die folgen­los aus­geheilt sind
  • Vorsorge­untersuchungen, bei denen keine Er­krankung fest­gestellt wurde (Hautkrebs­vorsorge, gynäkologische Vorsorge­untersuchung)
  • Kontroll­untersuchungen beim Zahn­arzt
  • Schwanger­schaft oder Geburt
  • In manchen Fällen: Sport­verletzungen, die ohne Folgen aus­geheilt sind
  • Über-/Unter­funktion der Schilddrüse soweit medikamentös ein­gestellt
  • Pilz­erkrankungen (Fuß­pilz, Nagel­pilz) – ab­hängig vom konkreten Fall
  • Operationen an Blind­darm, Mandeln oder Nasen­scheide­wand (ohne Komplikationen und Folgen)
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Gut zu wissen
Hier finden Sie eine eindeutige Antwort auf die Frage:

Nein, eine PKV ohne Gesund­heits­prüfung gibt es in der Regel nicht. Wer eine private Kranken­versicherung ab­schließen will, muss den Fragen­katalog be­antworten und wahrheits­gemäße An­gaben zu Gesund­heits­zustand und Krank­heits­geschichte machen. Ob Sie dabei einen weniger um­fang­reichen oder Voll­tarif wählen, macht keinen Unter­schied.

Eine Gesundheits­prüfung ist natürlich im jungen Alter und in einem guten Gesundheits­zustand am einfachsten durchzuführen. Mit dem Tarif der Allianz können Sie Ihren jetzigen Gesundheits­zustand quasi einfrieren. Nutzen Sie hierfür unseren Optionstarif OptionFlexiMed.

Die einzige Aus­nahme: In bestimmten Einzel­fällen können Zusatz­ver­si­che­rungen auch ohne, oder mit vereinfachter Gesund­heits­prüfung ab­ge­schlossen werden – zum Beispiel eine Zahn­zusatz­versicherung.

Bei vielen Zahn­zusatz­versicherungs-Tarifen müssen jedoch auch Fragen be­antwortet werden und je nach Antwort kommt es zu einem Risiko­zuschlag oder Leistungs­ausschluss.

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Risiko­voranfrage
Sie möchten vor Vertrags­abschluss auf Nummer Sicher gehen? Ein Probe­antrag für eine private Kranken­versicherung ermöglicht Ihnen den Ver­gleich verschiedener PKV-Angebote.

Befürchten Sie aufgrund von Vor­erkrankungen hohe Risiko­zuschläge, können Sie zunächst einen Probe­antrag stellen. Diese Risiko­voranfrage reichen Sie vor dem „echten“ Kranken­versicherungs­antrag bei Ihrer Wunsch-PKV ein.

Für einen Vergleich privater Kranken­versicherungen empfiehlt es sich, bei verschiedenen An­bietern Probe­anträge zu stellen. Das ist problem­los möglich, da Sie nicht ver­pflichtet sind, das An­gebot der Ver­sicherung an­zunehmen. Die PKV kann Ihnen daraufhin ein bindendes An­gebot machen. Durch den PKV Vergleich können Sie vorab er­mitteln, welche Beiträge auf Sie zu­kommen und beim An­bieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis den „echten“ An­trag stellen.

Welche Vor­teile eine private Kranken­versicherung bietet, lesen Sie im Rat­geber.

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Falsche oder unvollständige Angaben in der Gesundheitsprüfung – was sind die Folgen?

Egal ob mit Ab­sicht oder aus Ver­sehen – machen Sie falsche An­gaben bei der Gesundheits­prüfung, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Als Folgen in Be­tracht kommen z.B. reduzierte Leistungen, rück­wirkende Risiko­zuschläge und im schlimmsten Fall die Be­endigung des Ver­trages durch den Ver­sicherer.

Was sind objektive und subjektive Risiken in der PKV?

Mit­hilfe der Gesundheits­fragen ermittelt die private Kranken­versicherung Ihr individuelles Krankheits­risiko. Grund­sätzlich gibt es objektive und subjektive Risiken.

Das objektive Risiko ergibt sich aus Faktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf, Wohnort, Vor­erkrankungen, bis­herigen Be­handlungen, Operationen und Kur­aufenthalten sowie chronischen Er­krankungen und Be­hinderungen. In der Regel ist das objektive Risiko leicht zu er­mitteln.

Anders liegt der Fall beim subjektiven Risiko, da dieses nicht aus­schließlich auf Daten und Fakten basiert. 

Sonderfall: Eintritt in die private Krankenversicherung bei Psychotherapie möglich?

Hier kommt es auf den Zeit­punkt der Therapie an. Ein Ein­tritt in die private Kranken­versicherung ist bei einer lau­fen­den Psychotherapie nicht möglich. Liegt die Therapie jedoch schon mehrere Jahre zurück, besteht die Möglich­keit, eine private Kranken­versicherung ab­zuschließen.

Die meisten Versicherer fragen im Rahmen der Gesundheits­prüfung explizit nach, ob Sie in psycho­therapeutischer Be­handlung waren. Der ab­gefragte Zeit­raum variiert je nach An­bieter und liegt meist zwischen fünf und zehn Jahren. Das heißt: Liegt Ihre Therapie mehrere Jahre zurück, besteht eventuell die Möglichkeit in die PKV ein­zutreten.

Ich plane meine PKV zu wechseln. Ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig?

Ob eine erneute Gesundheits­prüfung not­wendig ist, hängt davon ab, ob Sie beim gleichen An­bieter bleiben und nur den Tarif wechseln oder ob Sie zu einer anderen Versicherungs­gesellschaft wechseln.

  • Ändern Sie Ihren Versicherungs­tarif beim gleichen An­bieter, verlangt dieser nur dann eine erneute Gesundheits­prüfung, wenn der neue Tarif bessere oder umfang­reichere Leistungen hat als Ihr alter Tarif. Die Prüfung darf sich dann jedoch nur auf die neu hinzu­gekommenen Leistungen auswirken. Man spricht hier auch von einer verkürzten Gesundheits­prüfung.
  • Bleibt der Leistungs­umfang des Tarifs gleich, ist der Wechsel der PKV in der Regel ohne er­neute Gesundheits­fragen möglich.

Warum sind die Gesundheitsfragen wichtig für den Abschluss der PKV?

Die Gesundheits­prüfung dient den privaten Kranken­versicherern zur Risiko­einschätzung. Denn sie funktionieren im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nicht nach dem so­genannten „Solidar­prinzip“. Dort zahlt die Gemeinschaft für die Krankheits­ausgaben. Vor­erkrankungen spielen in der GKV (Kranken­kasse) keine Rolle. Durch die Versicherungs­pflicht müssen gesetzliche Kranken­kasse alle Antrags­steller:innen auf­nehmen.

In der PKV muss das jeweilige Kollektiv (gleicher Tarif, gleiche Vor­erkrankungen) die Kosten statistisch tragen. Deshalb muss die Versicherungs­gesellschaft vorab genau wissen, wie hoch das Krankheits­risiko jeder einzelnen Person ist und dem­ent­sprech­end individuelle Versicherungs­beiträge fest­legen. Ist das Risiko zu hoch, kann die PKV – anders als die gesetz­liche Kranken­versicherung – die Auf­nahme sogar ver­weigern.

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