Ein Krankenhausaufenthalt ist immer mit zusätzlichen Ausgaben verbunden: die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, Gebühren für WLAN, Fernseher oder Anfahrtskosten für Angehörige. Mit dem Krankenhaustagegeld der Allianz können Sie diese Extrakosten abdecken. Und müssen sich zumindest um die Mehrausgaben keine Sorgen mehr machen.
Individuelle Höhe
Wie hoch Ihr Tagessatz sein soll, können Sie bei der Krankenhaustagegeld-Versicherung frei bestimmen: Bei Erwachsenen mindestens 10 bis maximal 150 Euro und bei Kindern und Jugendlichen ist der Höchstsatz 75 Euro. Die Festlegung des Tagessatzes erfolgt in 5-Euro-Schritten, das heißt, die Höhe kann also 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro usw. betragen.
Den jeweils vereinbarten Tagessatz erhalten Sie zu Ihrer freien Verwendung. Solange Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden, erfolgt die Auszahlung zeitlich unbegrenzt.
Mindestens 10,00 bis 150,00 €
Mindestens 10,00 bis 75,00 €
Zeitlich unbegrenzt in Deutschland und in ganz Europa,
bis zu 2 Monaten weltweit
dem Tag, ab dem Sie im Krankenhaus sind (auch für Entbindungen)
zu dem Tag, an dem Sie entlassen werden
3 Monate (entfällt bei Unfällen)
8 Monate (besondere Wartezeit für Entbindung, entfällt bei Unfall)
Da ein stationärer Aufenthalt immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, empfiehlt sich das Krankenhaustagegeld der Allianz als Krankenzusatzversicherung für jeden, egal ob gesetzlich oder privat versichert (Kassenpatienten oder Privatversicherten) Singles oder Familien.
Eine Berechnung ist ganz einfach - bei Erwachsenen beträgt der Tagessatz mindestens 10 Euro bis maximal 150 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen ist der Höchstsatz 75 Euro.
Der Tagessatz steigt in 5-Euro-Schritten, das heißt, also 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro usw. Je mehr Ausgaben Sie im Krankheitsfall abdecken müssen, desto höher sollte der vereinbarte Tagessatz sein.
Das Krankenhaustagegeld können Sie beantragen, indem Sie Ihren Allianz Ansprechpartner vor Ort kontaktieren. Dieser wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Als Nachweis gilt eine Bescheinigung über die stationäre Heilbehandlung. Die Bescheinigung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
Die Beiträge, die Sie für das Krankenhaustagegeld zahlen, können Sie in der Steuerklärung geltend machen. Tragen Sie diese als Vorsorgeaufwendungen im Formular „Vorsorgeaufwand“ in die entsprechende Zeile ein.
Bitte beachten Sie: Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Hier gelten Höchstbeträge, abhängig davon, ob Sie sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind oder selbstständig.
Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer liegt die Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie diese zum Beispiel mit den Beiträgen zum Krankenhaustagegeld bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankenhaustagegelds nicht möglich. Für Selbstständige liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr.