Krankenhaustagegeld-Versicherung: Auf einen Blick
- Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt, wenn Sie aus medizinisch notwendigen Gründen zu einem stationären Aufenthalt ins Krankenhaus müssen. Es handelt sich um eine private Krankenzusatzversicherung.
- Pro Tag erhalten Sie einen vorher vereinbarten Betrag (Tagessatz). Diesen Tagessatz erhalten Sie für jeden Tag, den Sie in der Klinik verbringen müssen, auch an Sonn- und Feiertagen – ohne zeitliche Begrenzung.
- Wofür Sie das Krankenhaustagegeld verwenden, entscheiden Sie ganz alleine. Sie können damit zusätzliche Ausgaben decken und bezahlen, etwa die täglichen zehn Euro Zuzahlung (bei gesetzlich Krankenversicherten).
- Das vereinbarte Krankenhaustagegeld erhalten Sie ohne Abzüge, müssen also nichts versteuern.
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Abgrenzung
Unterschied Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld
Obwohl sie ähnlich klingen, gibt es große Unterschiede bei diesen beiden Krankenzusatzversicherungen. Lesen Sie hier, wann sich welche Versicherung lohnt.
- Das Krankenhaustagegeld ist sinnvoll, um die Mehraufwendungen abzudecken, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Wenn Sie hohe laufende Kosten haben wie Kinderbetreuung, Haushaltshilfe etc. können Sie diese damit begleichen. Die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes ist bei Erwachsenen begrenzt auf maximal 150 Euro pro Tag.
- Das Krankentagegeld sichert Selbstständigen und Arbeitnehmer:innen bei Arbeitsunfähigkeit das Einkommen und somit den Lebensunterhalt. Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Diese zusätzliche Absicherung ist dringend zu empfehlen und äußerst sinnvoll. Krankentagegeld wird übrigens auch bezahlt, wenn Sie zu Hause gesund werden.
- Beides sind sinnvolle Krankenzusatzversicherungen, die im Krankheitsfall finanzielle Einbußen abfedern. Haben Sie eine Krankenhaustagegeld- und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen? Sie werden arbeitsunfähig und es ist ein Krankenhausaufenthalt nötig? Dann erhalten Sie aus beiden Versicherungen die tariflich vereinbarten Leistungen. Also Krankentagegeld für Ihre Krankentage und das Krankenhaustagegeld in der jeweils abgeschlossenen Höhe für jeden Tag, den Sie stationär verbringen.
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