Krankenhaustagegeld-Versicherung: Auf einen Blick
- Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt, wenn Sie aus medizinisch notwendigen Gründen zu einem stationären Aufenthalt ins Krankenhaus müssen. Es handelt sich um eine private Krankenzusatzversicherung.
- Pro Tag erhalten Sie einen vorher vereinbarten Betrag (Tagessatz). Diesen Tagessatz erhalten Sie für jeden Tag, den Sie in der Klinik verbringen müssen, auch an Sonn- und Feiertagen - ohne zeitliche Begrenzung.
- Wofür Sie das Krankenhaustagegeld verwenden, entscheiden Sie ganz alleine. Sie können damit zusätzliche Ausgaben decken und bezahlen, etwa die täglichen zehn Euro Zuzahlung (bei gesetzlich Krankenversicherten).
- Das vereinbarte Krankenhaustagegeld erhalten Sie ohne Abzüge, müssen also nichts versteuern.
Unterschied Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld
- Das Krankenhaustagegeld ist sinnvoll, um die Mehraufwendungen abzudecken, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Wenn Sie hohe laufende Kosten haben wie Kinderbetreuung, Haushaltshilfe etc. können Sie diese damit begleichen. Die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes ist bei Erwachsenen begrenzt auf maximal 150 Euro pro Tag.
- Das Krankentagegeld sichert Selbstständigen und Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit das Einkommen und somit den Lebensunterhalt. Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Diese zusätzliche Absicherung ist dringend zu empfehlen und äußerst sinnvoll. Krankentagegeld wird übrigens auch bezahlt, wenn Sie zu Hause gesund werden.
- Beides sind sinnvolle Krankenzusatzversicherungen, die im Krankheitsfall finanzielle Einbußen abfedern. Haben Sie eine Krankenhaustagegeld- und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen? Sie werden arbeitsunfähig und es ist ein Krankenhausaufenthalt nötig? Dann erhalten Sie aus beiden Versicherungen die tariflich vereinbarten Leistungen. Also Krankentagegeld für Ihre Krankentage und das Krankenhaustagegeld in der jeweils abgeschlossenen Höhe für jeden Tag, den Sie stationär verbringen.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Kann ich die Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?
Nein, die Krankenhaustagegeld-Versicherung kann nicht ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Das heißt, es müssen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantwortet werden. Für das Versicherungsunternehmen ist das wichtig, um Ihren Gesundheitszustand einschätzen zu können. Von daher ist eine Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsfragen nicht möglich. -
In welchen Fällen leistet die Krankenhaustagegeld-Versicherung für stationäre Reha und Anschlussheilbehandlungen?
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) gelten nicht als Krankenhausbehandlungen. Somit ist Reha in der Krankenhaustagegeld-Versicherung üblicherweise nicht versichert.
Wir leisten aber Krankenhaustagegeld im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen für Anschlussheilbehandlungen/Anschlussrehabilitationen (AHB), wenn dadurch die Behandlung in einer Akutklinik abgekürzt oder die Verlegung in eine andere Akutklinik vermieden werden kann (z. B. AHB nach Herzinfarkt oder Schlaganfall).
Voraussetzung ist grundsätzlich die medizinische Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung. Erforderlich ist auf jeden Fall die vorherige schriftliche Leistungszusage der Allianz. -
Zahlt die Krankenhaustagegeld-Versicherung bei einem Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten wie Behandlung, Reha oder Unfallrente nach einem Arbeitsunfall. Unabhängig davon wird das Krankenhaustagegeld ausbezahlt - bei jedem stationären Krankenhausaufenthalt. -
Welcher Nachweis ist für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes erforderlich?
Als Nachweis gilt eine Bescheinigung über die stationäre Heilbehandlung. Die Bescheinigung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name der behandelten Person
- Bezeichnung der Krankheit
- Datum der Aufnahme und der Entlassungstag aus dem Krankenhaus
- Daten eventueller Beurlaubungstage
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine unkomplizierte Absicherung. Melden Sie Ihren Krankenhausaufenthalt nach der Entlassung bei der Allianz und legen Sie die oben genannte Bescheinigung bei. Reichen Sie die Unterlagen bequem online ein und beantragen Sie so die Auszahlung. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird Ihnen überwiesen. -
Krankenhaustagegeld in der Steuererklärung angeben
Die Beiträge, die Sie für das Krankenhaustagegeld zahlen, können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Tragen Sie diese als Vorsorgeaufwendungen im Formular „Vorsorgeaufwand“ in die entsprechende Zeile ein.
Bitte beachten Sie: Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Hier gelten Höchstbeträge abhängig davon, ob Sie sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind oder selbstständig.
Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer liegt die Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie diese zum Beispiel mit den Beiträgen zum Krankenhaustagegeld bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankenhaustagegelds nicht möglich. Für Selbstständige liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr.



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