- Ihr Arbeitsverhältnis endet, weil Sie selbst die Kündigung eingereicht haben oder Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat? In diesem Fall besteht weiterhin eine Krankenversicherungspflicht bzw. die Pflicht zur Versicherung.
- Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses übernimmt, sofern Sie Arbeitslosengeld beziehen, in der Regel die Agentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge, sollte sich nicht ein neues Arbeitsverhältnis nahtlos anschließen.
- Je nach Einzelfall können Sie nach einer Kündigung als arbeitsloser Ehepartner bzw. arbeitslose Ehepartnerin auch im Rahmen der Familienversicherung Ihres in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Ehegattens oder Ihrer Ehegattin unterkommen. Dafür müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
- Sind Sie Mitglied in der privaten Krankenversicherung und werden arbeitslos, kann es sein, dass Sie, sofern Sie Arbeitslosengeld beziehen, in der GKV versicherungspflichtig werden. Je nach persönlicher Situation gibt es jedoch Möglichkeiten, die den Verbleib in der PKV sicherstellen können.
Krankenversicherung nach Kündigung

Krankenversicherung nach Kündigung des Arbeitsvertrags kurz erklärt
Eigenkündigung des Arbeitsvertrages: Läuft die Krankenversicherung weiter?
Arbeitgeberwechsel
Sind Sie zwischen zwei Jobs bei der Krankenkasse versichert? Befinden Sie sich zwischen zwei Jobs mit nahtlosem Übergang, endet die Mitgliedschaft bei Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung am letzten Tag der alten Beschäftigung und beginnt am darauffolgenden Tag wegen Ihrer neuen Beschäftigung. Aufgrund von Meldepflichten meldet Sie Ihr alter Arbeitgeber wegen des Endes Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Einzugsstelle ab und der neue wegen des Beschäftigungsbeginns bei ihm wieder an.
Soweit zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der anderen Beschäftigung nicht mehr als ein Monat liegt, Sie also höchstens 1 Monat arbeitslos sind, kann die Zeitspanne für die Krankenversicherung unter anderem im Rahmen der Familienversicherung über Ihren bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten, Ihrer versicherten Ehegattin, Ihren eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin oder mit Ihrem nachgehenden Leistungsanspruch überbrückt werden.
Dauert die Unterbrechung länger als einen Monat, kann u. a. auch die freiwillige Fortsetzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen.
Arbeitslosigkeit
Was passiert, wenn Sie selbst kündigen ohne neuen Job mit Ihrer Krankenversicherung? Melden Sie sich arbeitslos und beziehen tatsächlich Arbeitslosengeld, besteht für Sie, wenn Sie vorher gesetzlich krankenversichert waren, grundsätzlich Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind Sie arbeitslos, wird die Krankenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, sie zahlt in diesem Fall die Krankenkassenbeiträge.
Ohne tatsächlichen Bezug von Arbeitslosengeld besteht die Krankenversicherungspflicht allerdings nur dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit, die bis zu 12 Wochen dauern kann, oder wegen einer Urlaubsabgeltung ruht. Seit dem 01.08.2017 beginnt diese Krankenversicherungspflicht ab dem ersten Tag der Sperrzeit bzw. Urlaubsabgeltung; dadurch wurde eine zuvor bestehende Versorgungslücke geschlossen.
Auszeit, Sabbatical
Planen Sie eine längere berufliche Verschnaufpause (Sabbatjahr), ohne Arbeitslosmeldung, müssen Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern.
Sofern Sie ein sehr geringes Einkommen beziehen, können Sie gegebenenfalls im Rahmen der Familienversicherung über beispielsweise Ihren eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin oder Ihren Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin krankenversichert werden. Andernfalls wird Ihre Krankenversicherung freiwillig fortgesetzt, es sei denn, Sie erklären den Austritt aus ihr. Dieser Austritt ist allerdings nur möglich, wenn Sie einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, z. B. bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, nachweisen.
Privat versichert und arbeitslos: Welche Regelungen gibt es?
Private Krankenversicherung: arbeitslos und trotzdem versichert bleiben?
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV können Sie nur dann beantragen, wenn Sie mindestens in den letzten fünf Jahren vor Bezug des Arbeitslosengeldes nicht gesetzlich, sondern beispielsweise privat krankenversichert waren. Sind Sie bei Beginn des Arbeitslosengeldbezugs bereits älter als 55 Jahre, bleiben Sie meistens versicherungsfrei. In beiden Fällen können Sie deshalb in der PKV bleiben. Im Detail lauten die Regelungen:
- Waren Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn des Leistungsbezugs (ALG) nicht gesetzlich krankenversichert, dann ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV auf Antrag möglich unter folgenden Voraussetzungen: Sie sind privat krankenversichert und Sie erhalten Vertragsleistungen, die nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Da Sie privat krankenversichert bleiben, besteht auch weiterhin die Pflicht, sich privat wegen des Risikos der Pflegebedürftigkeit abzusichern.
- Besonderheit Altersgrenze: Sind Sie zu Bezugsbeginn von ALG mindestens 55 Jahre alt und waren in den letzten fünf Jahren davor nicht gesetzlich krankenversichert (pflicht-, freiwillig- oder familienversichert), sind Sie meistens auch versicherungsfrei.
Bei einigen PKV-Anbietern ist bei Arbeitslosigkeit ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich. Mitunter besteht für diesen Fall auch ein Sonderkündigungsrecht.
Welche PKV-Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit?
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die von Ihnen zu zahlenden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, maximal in der Höhe, die im Falle Ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angefallen wären.
Die Übernahme erfolgt bis zur oben genannten Begrenzung. Entsprechendes gilt für die Kostenübernahme der Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung. Gegebenenfalls zahlt sie zudem die Krankheitskostenvollversicherung des Ehegatten, der Ehegattin oder eingetragenen Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin sowie die Beiträge für die Kinder.
Wie sind Sie krankenversichert nach Kündigung durch den Arbeitgeber oder einen Aufhebungsvertrag?

Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber fristgerecht, melden Sie sich umgehend arbeitslos. Eine Sperrzeit wie im Fall einer Eigenkündigung haben Sie nicht zu befürchten. Ihre Krankenversicherungsbeiträge übernimmt bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber anschließend die Agentur für Arbeit.
Ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung beginnt im Falle einer Arbeitslosigkeit grundsätzlich mit dem Tag, ab dem Sie Arbeitslosengeld beziehen, auch wenn Sie zuvor privat krankenversichert waren. Sie teilen Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit die von Ihnen gewählte gesetzliche Krankenversicherung mit, damit diese Sie dort anmelden kann. Einen bei Ihrem privaten Krankenversicherer bestehenden Vertrag sollten Sie innerhalb von drei Monaten kündigen, damit Sie keine weiteren Beiträge mehr zahlen müssen.
Krankenversicherung nach fristloser Kündigung
Zu beachten: Ein Aufhebungsvertrag kann Konsequenzen für den Krankenversicherungsschutz haben
Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung kann in der Praxis Nachteile für Arbeitnehmer:innen haben. Sie verlieren durch einen Aufhebungsvertrag nicht nur Ihren Kündigungs-, sondern unter Umständen auch Ihren Krankenversicherungsschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine dreimonatige Sperrzeit für den Bezug Ihres Arbeitslosengeldes droht ebenfalls.
Erhalten Sie mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung, verrechnet die Arbeitsagentur diese mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder verweigert Ihnen den Bezug des ALG. In diesem Fall besteht keine Versicherungspflicht in der GKV für Sie als Bezieher:in von Arbeitslosengeld: Sie müssen selbst für passenden Krankenversicherungsschutz sorgen.
Welche Fristen und Formalien sind bei einer Kündigung zu beachten?
Wischen um mehr anzuzeigen
Was?
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Fristen, Zeitspannen und Regelungen
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Meldung der Kündigung bei der Krankenversicherung | Unmittelbar nach Einreichen oder Erhalt des Kündigungsschreibens |
Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung | Bis zu 12 Wochen |
Sperrzeit für Arbeitslosengeld, wenn Meldung der Arbeitslosigkeit versäumt wird | 1 Woche |
Krankenversicherung durch Agentur für Arbeit bei Eigenkündigung | Krankenversicherungspflicht bereits ab dem ersten Tag der Sperrzeit |
Was ist die obligatorische Anschlussversicherung?
Soweit für Personen die Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, stellt die obligatorische Anschlussversicherung kraft Gesetzes sicher, dass die Krankenversicherung nach Kündigung als freiwillige Versicherung fortgesetzt wird. Die versicherte Person muss keinen Antrag stellen und keine Vorversicherungszeiten erfüllen.
Die Krankenkasse weist den betroffenen Versicherten oder die betroffene Versicherte darauf hin, dass er bzw. sie die Möglichkeit eines Austritts aus der freiwilligen Krankenversicherung hat, wenn die Person diesen innerhalb von zwei Wochen erklärt und zeitgleich einen anderweitigen Versicherungsschutz, z. B. bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, nachweist.
Für den Fall, dass für Versicherte, deren eigene Versicherungspflicht endet, die Voraussetzungen einer Familienversicherung erfüllt sind, wird die obligatorische Anschlussversicherung nicht durchgeführt.
Erhalten Sie nach einer Kündigung weiter Krankengeld ausbezahlt?
Kann ich bei Arbeitgeberwechsel nach Kündigung auch meine Krankenkasse wechseln?
Beim einem Arbeitgeberwechsel können Sie als Arbeitnehmer:in auch ihre Krankenkasse wechseln. Die Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist von 2 Monaten ist in diesem Falle nicht notwendig. Sie sind verpflichtet, Ihrem neuen Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der neuen Tätigkeit eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorzulegen.
Voraussetzung für den Krankenkassenwechsel bei einem Arbeitgeberwechsel ist, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin pflichtversichert ist und nicht freiwillig in der GKV versichert ist.
Ich wurde fristlos gekündigt und habe eine Sperre beim Arbeitsamt. Habe ich nun keine Krankenversicherung?


