- Ihr Arbeitsverhältnis endet, weil Sie selbst die Kündigung eingereicht haben oder Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat? In diesem Fall besteht weiterhin eine Krankenversicherungspflicht bzw. die Pflicht zur Versicherung.
- Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses übernimmt, sofern Sie Arbeitslosengeld beziehen, in der Regel die Agentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge, sollte sich nicht ein neues Arbeitsverhältnis nahtlos anschließen.
- Je nach Einzelfall können Sie nach einer Kündigung als arbeitsloser Ehepartner bzw. arbeitslose Ehepartnerin auch im Rahmen der Familienversicherung Ihres in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Ehegattens oder Ihrer Ehegattin unterkommen. Dafür müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
- Sind Sie Mitglied in der privaten Krankenversicherung und werden arbeitslos, kann es sein, dass Sie, sofern Sie Arbeitslosengeld beziehen, in der GKV versicherungspflichtig werden. Je nach persönlicher Situation gibt es jedoch Möglichkeiten, die den Verbleib in der PKV sicherstellen können.
Krankenversicherung nach Kündigung des Arbeitsvertrags kurz erklärt
Privat versichert und arbeitslos: Welche Regelungen gibt es?
Private Krankenversicherung: arbeitslos und trotzdem versichert bleiben?
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV können Sie nur dann beantragen, wenn Sie mindestens in den letzten fünf Jahren vor Bezug des Arbeitslosengeldes nicht gesetzlich, sondern beispielsweise privat krankenversichert waren. Sind Sie bei Beginn des Arbeitslosengeldbezugs bereits älter als 55 Jahre, bleiben Sie meistens versicherungsfrei. In beiden Fällen können Sie deshalb in der PKV bleiben. Im Detail lauten die Regelungen:
- Waren Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn des Leistungsbezugs (ALG) nicht gesetzlich krankenversichert, dann ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV auf Antrag möglich unter folgenden Voraussetzungen: Sie sind privat krankenversichert und Sie erhalten Vertragsleistungen, die nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Da Sie privat krankenversichert bleiben, besteht auch weiterhin die Pflicht, sich privat wegen des Risikos der Pflegebedürftigkeit abzusichern.
- Besonderheit Altersgrenze: Sind Sie zu Bezugsbeginn von ALG mindestens 55 Jahre alt und waren in den letzten fünf Jahren davor nicht gesetzlich krankenversichert (pflicht-, freiwillig- oder familienversichert), sind Sie meistens auch versicherungsfrei.
Bei einigen PKV-Anbietern ist bei Arbeitslosigkeit ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich. Mitunter besteht für diesen Fall auch ein Sonderkündigungsrecht.
Welche PKV-Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit?
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die von Ihnen zu zahlenden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, maximal in der Höhe, die im Falle Ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angefallen wären.
Die Übernahme erfolgt bis zur oben genannten Begrenzung. Entsprechendes gilt für die Kostenübernahme der Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung. Gegebenenfalls zahlt sie zudem die Krankheitskostenvollversicherung des Ehegatten, der Ehegattin oder eingetragenen Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin sowie die Beiträge für die Kinder.
Was ist die obligatorische Anschlussversicherung?
Soweit für Personen die Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, stellt die obligatorische Anschlussversicherung kraft Gesetzes sicher, dass die Krankenversicherung nach Kündigung als freiwillige Versicherung fortgesetzt wird. Die versicherte Person muss keinen Antrag stellen und keine Vorversicherungszeiten erfüllen.
Die Krankenkasse weist den betroffenen Versicherten oder die betroffene Versicherte darauf hin, dass er bzw. sie die Möglichkeit eines Austritts aus der freiwilligen Krankenversicherung hat, wenn die Person diesen innerhalb von zwei Wochen erklärt und zeitgleich einen anderweitigen Versicherungsschutz, z. B. bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, nachweist.
Für den Fall, dass für Versicherte, deren eigene Versicherungspflicht endet, die Voraussetzungen einer Familienversicherung erfüllt sind, wird die obligatorische Anschlussversicherung nicht durchgeführt.
Erhalten Sie nach einer Kündigung weiter Krankengeld ausbezahlt?
Kann ich bei Arbeitgeberwechsel nach Kündigung auch meine Krankenkasse wechseln?
Beim einem Arbeitgeberwechsel können Sie als Arbeitnehmer:in auch ihre Krankenkasse wechseln. Die Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist von 2 Monaten ist in diesem Falle nicht notwendig. Sie sind verpflichtet, Ihrem neuen Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der neuen Tätigkeit eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorzulegen.
Voraussetzung für den Krankenkassenwechsel bei einem Arbeitgeberwechsel ist, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin pflichtversichert ist und nicht freiwillig in der GKV versichert ist.
Ich wurde fristlos gekündigt und habe eine Sperre beim Arbeitsamt. Habe ich nun keine Krankenversicherung?


