In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Das heißt: Jeder Bürger ist verpflichtet, je nach persönlichen Voraussetzungen entweder in der GKV oder in der PKV eine Kranken- und Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten. Endet beispielsweise Ihre Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der GKV, stellt die obligatorische Anschlussversicherung sicher, dass Sie sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine PKV abschließen können.
Durch die obligatorische Anschlussversicherung können beispielsweise Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, bei nachgewiesener Vorversicherungszeit den Abschluss einer freiwilligen Versicherung beantragen. Selbiges gilt für oder Personen, deren beitragsfreie Familienversicherung erlischt.
Mit der Einführung der (obligatorischen) Anschlussversicherung ist der Nachweis einer Vorversicherungszeit praktisch gegenstandslos geworden, da eine Anschlussversicherung nun auch ohne Vorversicherungszeit zustande kommt.