Früh­zeitige Absicherung für Ihren Nachwuchs

Private Kranken­versicherung für Kinder

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • In der privaten Kranken­vollversicherung (PKV) für Kinder hat jedes Kind einen eigenen Versicherungs­tarif. Dieser ist meist im Versicherungs­vertrag eines PKV-versicherten Eltern­teils integriert.
  • Neugeborene können Sie ohne Gesundheits­prüfung sofort privat versichern. Es besteht ein Annahme­zwang beim Kranken­vollversicherer des privat versicherten Eltern­teils, wenn die Voraus­setzungen hierfür erfüllt sind.
  • Sind beide Eltern­teile gesetzlich kranken­versichert, kommt das Kind automatisch in die Familien­versicherung. Wünschen Sie eine leistungs­stärkere Versorgung, können Sie Ihr Kind trotzdem zusätzlich privat absichern, z.B. für bessere Zahn­leistungen mit einer Zahn­zusatz­versicherung oder mit einer Kranken­zusatz­versicherung.
  • Die PKV für Kinder ist aufgrund spezieller Tarife oft relativ günstig: Die Kosten liegen im Schnitt bei 50 bis 265 Euro pro Monat.
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Gut zu wissen
Damit Sie Ihr Kind in einer privaten Kranken­versicherung versichern können, muss mindestens ein Eltern­teil privat voll­versichert sein.

Arbeitnehmer, deren Ein­kommen oberhalb der sogenannten Jahres­einkommens­grenze angesiedelt ist sowie Beamte und Selbst­ständige sind befähigt, eine private Kranken­versicherung (PKV) für sich und ihren Nachwuchs abzuschließen.

Möchten Sie Ihre Kinder frühzeitig privat versichern, gelten folgende Bedingungen:

  • Ein Elternteil hat seit mindestens drei Monaten eine private Voll­versicherung.
  • Sie können eine Kinder­nach­versicherung ohne Risiko­prüfung rückwirkend zum Tag der Geburt vornehmen. Die Nach­versicherung greift, wenn Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab Geburt bei Ihrem Versicherer anmelden. Der Versicherungs­schutz darf dabei nicht höher oder umfassender sein als der des privat versicherten Eltern­teils. Dies gilt sowohl für private Voll- als auch für Zusatz­versicherungen.
  • Eine Ausnahme bietet hier der Optionstarif OptionFlexiMed. Kinder können bereits ab dem 15. Lebens­jahr versichert werden. Sollten Sie bereits selbst in diesem Tarif bei der Allianz versichert sein, können Kinder den Tarif auch schon früher abschließen. Der Tarif bietet einen flexiblen Einstieg in die private Krankenvoll- und Zusatz­versicherung.
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Keine Gesundheits­prüfung nötig
Ihr Baby versichern Sie unmittelbar nach der Geburt in einer Kranken­versicherung. Wenn Sie Ihr neugeborenes Kind privat versichern möchten, ist dies schnell und problemlos möglich, sofern mindestens ein Eltern­teil ebenfalls in einer privaten Kranken­versicherung versichert ist.

Sind Sie privat krankenversichert, besteht für Ihren Versicherer ein sogenannter Kontrahierungs­zwang. Das heißt: Er kann die Versicherung Ihres neugeborenen Kindes nicht ablehnen. Eine Gesundheits­prüfung entfällt bei direkt nach der Geburt zu versichernden Kindern. Das gilt jedoch nur, sofern der beantragte PKV-Versicherungs­schutz nicht höher oder umfassender ist als der des versicherten Eltern­teils.
  • PKV und PKV: Sind beide Eltern­teile in der PKV versichert, kann das Neugeborene ebenfalls privat­versichert werden. Andererseits ist es nicht möglich, dass zwei PKV-versicherte Eltern für ihr Kind die gesetzliche Kranken­versicherung wählen.
  • GKV und GKV: Sind beide Eltern­teile gesetzlich kranken­versichert, wird der Nachwuchs automatisch in die sogenannte gesetzliche Familien­versicherung aufgenommen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, das Kind zusätzlich privat abzusichern. Dafür gibt es z.B. spezielle Kranken­zusatz­versicherungen für Kinder. Sofern mindestens ein Eltern­teil über private Kranken­zusatz­versicherungen verfügt und diese seit mindestens drei Monaten bestehen, können Sie für Ihre Kinder die gleichen Tarife ohne Gesundheits­prüfung abschließen.
  • PKV und GKV: Etwas komplizierter wird es, wenn beispielsweise der Vater privat versichert ist, die Mutter aber gesetzlich. Verdient der privat­versicherte Vater mehr als die gesetzlich versicherte Mutter und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeits­entgeltgrenze (2024: 69.300 Euro), kommt das Kind nicht in der beitrags­freien Familien­versicherung der GKV unter. In diesem Fall zahlen Sie für Ihr Kind einen eigenen monatlichen Kranken­versicherungs­beitrag. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.

Bitte beachten Sie: Den PKV-Aufnahme­antrag für Ihren Nachwuchs müssen Sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Geburt stellen. Der Versicherungs­schutz tritt dann rückwirkend in Kraft.

Finden Sie im Ratgeber weitere generelle und persönliche Vorteile einer privaten Kranken­versicherung.

Wichtige Voraus­setzung ist, dass die Eltern verheiratet sind. Sind die Eltern nicht verheiratet, kann das Kind beim GKV-versicherten Elternteil in die Familien­versicherung – egal wie viel der PKV-versicherte Eltern­teil verdient.

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Ausbildung und Studium
Im Gegensatz zur GKV "fällt" Ihr Nachwuchs in der PKV nicht ab einem Maximal­alter aus der Familien­versicherung. Der Versicherungs­schutz gilt solange, wie Sie Ihre Kinder privat versichern. Bei Eintritt in Studium oder Ausbildung ist ein Wechsel in die GKV für Jugendliche möglich.
In der PKV sind Kinder grundsätzlich unbefristet versichert: Die private Kranken­versicherung gilt auch für Kinder über 18 Jahren. Es gibt jedoch ein Sonder­kündigungs­recht bei Eintritt der Versicherungs­pflicht mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums: Beim Studium kann sich der Versicherte von der (GKV) Versicherungs­pflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben.

In der gesetzlichen Familien­versicherung sind Jugendliche bis 25 Jahre familien­versichert. Bis zu ihrem 25. Geburtstag können junge Erwachsene somit in der Familien­versicherung versichert bleiben, falls sie Ausbildung oder Studium absolvieren.

  • Besonders interessant für junge Leute in Ausbildung oder Studium sind sogenannte Options­tarife wie z.B. der Allianz OptionFlexiMed. Mit diesem Tarif können sich junge Erwachsene frühzeitig ihren Gesundheits­zustand sichern und zu einem späteren Zeit­punkt weitere private Krankenzusatz- und Voll­versicherungen ohne erneute Prüfung abschließen.
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Kosten, Beiträge und Bedingungen
Viele Eltern sind froh darüber, dass es im Zuge der gesetzlichen Familien­versicherung möglich ist, den Nachwuchs kostenfrei mitzuversichern. Auf der anderen Seite reichen die Leistungen, die die GKV bietet, vielen Eltern nicht aus. Private Kranken­versicherungen für Kinder zeichnen sich oft aber durch günstige Beiträge aus.
 

Wenn Sie Ihre Kinder privat versichern, werten Sie deren medizinische Grund­versorgung auf und sichern beispielsweise den Status Privat­patient im Kranken­haus oder umfassende Zahn­leistungen ab. Vor diesem Hinter­grund stellt sich die Frage: Welche Kosten fallen für den privaten Versicherungs­schutz an?

Zunächst die gute Nachricht: Die private Kranken­voll­versicherung für Ihr Kind kostet bei Weitem nicht so viel, wie Sie vielleicht annehmen – oder wie Ihr eigener PKV-Versicherungs­schutz. Beiträge für Kinder und Jugendliche sind wesentlich günstiger als die von Erwachsenen. Aufgrund des guten Preis-Leistungs­verhältnisses ist eine private Kranken­versicherung für Kinder oft sinnvoll.

  • Warum sind die Beiträge für Kinder geringer?

    Folgende Aspekte tragen dazu bei, dass Sie bei einer privaten Kranken­versicherung für Ihr Kind Kosten sparen:

    • Für Kinder und Jugendliche bildet der Versicherer noch keine Alterungs­rückstellungen.
    • In der Regel haben Kinder einen sehr guten Gesundheits­zustand. Es existieren in der Regel noch keine chronischen Erkrankungen.
    • Es gibt eventuelle Zuschüsse des Arbeit­gebers.
    • Meist ist kein eigener Beitrag zur Pflege­pflicht­versicherung zu leisten.
  • Wie berechnen sich die Kosten der PKV für Kinder?

    Die monatliche Prämie unterscheidet sich je nach Versicherungs­gesellschaft. Ein Vergleich der PKV für Kinder kann sich lohnen. Je nachdem, welchen Tarif und welche individuellen Leistungen Sie wählen, tragen diese zur Beitrags­höhe der PKV Ihres Kindes bei. Auch Alter und Gesundheits­zustand Ihres Nachwuchses spielen bei Versicherungs­beginn eine Rolle für die Berechnung der Kosten. 

    Ausnahme: Falls Sie Ihr Kind direkt nach der Geburt versichern, hat der Gesundheits­zustand im Rahmen der bedingungsgemäßen Kinder­nach­versicherung keinen Einfluss auf die Versicherungs­prämie. Abhängig von den zuvor genannten Einfluss­faktoren können Sie damit rechnen, dass die private Kranken­versicherung Ihres Kindes monatlich 50 bis 265 Euro kostet.

  • Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?

    In der PKV sind Kinder grundsätzlich unbefristet versichert: Die private Kranken­versicherung gilt auch für Kinder über 18 Jahren. Es gibt jedoch ein Sonder­kündigungs­recht bei Eintritt der Versicherungs­pflicht mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums: Beim Studium kann sich der Versicherte von der (GKV) Versicherungs­pflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben.

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Alter
Besonderheiten PKV Tarife
Tarife
0 bis 20 Jahre unbefristet versichert, Prämien ohne Alterungsrückstellungen ab ca. 50 - 265 Euro monatlich
Ausbildung/ Studium Sonderkündigungsrecht, PKV Ausbildungstarif möglich ab ca. 145 €  monatlich
Ab 21 Jahre Prämien mit Alterungsrückstellungen ab ca. 320 Euro monatlich
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Oft gefragt: Gesetzlich oder privat
Ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern, sollten Eltern nicht nur an Kosten festmachen. Rein monetär ist die gesetzliche Familien­versicherung natürlich immer günstiger. Kinder können hier beitrags­frei mitversichert sein, während in der Privat­versicherung für Kinder Beitrags­zahlungen von teils über 100 Euro im Monat anfallen.

Trotzdem ist die private Kranken­versicherung für Kinder sinnvoll – aufgrund der zum Teil deutlich besseren Leistungen als in der GKV. Eltern sollten daher bei der Entscheidung PKV oder GKV sorgsam prüfen, welche Leistungen in den gewählten Tarifen für Kinder und Jugendliche enthalten sind und wo Unterschiede zur sogenannten "Kassen­leistung" bestehen.

In der Summe zeichnet sich die PKV für Kinder häufig durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Daher lohnt sich eine private Familien­versicherung in der Regel für alle Eltern, die nicht auf jeden Euro achten müssen und ihr Kind mit umfassenderen Leistungen (z.B. für Kieferorthopädie, Zahn­ersatz oder Krankenhaus­tagegeld) abgesichert wissen möchten.

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Nach einer Scheidung
Nach einer Scheidung stellt sich für Eltern die Frage, wer die Beiträge zur PKV für das gemeinsame Kind übernimmt. Zudem ist zu klären, ob das Kind nach der Trennung überhaupt noch weiter in der privaten Kranken­voll­versicherung versichert sein darf.

Bleiben weiterhin beide Eltern privat kranken­versichert, ändert sich für das Kind nichts. Verändert sich allerdings der Status eines Eltern­teils (etwa weil die Mutter nach der Trennung versicherungs­pflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung wird), kann dies dazu führen, dass das Kind nicht privat familien­versichert bleiben kann.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Kind zukünftig über einen Eltern­teil kostenfrei in der gesetzlichen Familien­versicherung versichert werden kann. In diesem Fall lässt sich eine Voll­versicherung in der Regel ohne erneute Gesundheits­prüfung auf private Zusatz­versicherungen umstellen – sofern der Versicherungs­schutz nicht umfassender ist als die vorherige Voll­versicherung.

Grundsätzlich gibt es drei Varianten, bei welchem Eltern­teil Sie Ihr Kind nach einer Scheidung versichern:

  1. Eltern sind vor der Trennung beide gesetzlich kranken­versichert und auch nach der Scheidung: Kind bleibt weiterhin kostenlos gesetzlich familien­versichert.
  2. Eltern sind vor der Trennung beide privat kranken­versichert und auch nach der Scheidung: Kind kann weiterhin privat versichert bleiben.
  3. Eltern sind vor der Trennung beide privat­ Versicherte, nach der Scheidung jedoch nur noch ein Eltern­teil privat versichert. Es erfolgt eine Einzelfall­prüfung: Entweder Fortsetzung der PKV für das Kind oder Familien­versicherung in der GKV und Umstellung der Voll­versicherung in private Zusatz­versicherungen.

Was die Zahlungs­pflicht angeht, ist die Unterhalts­pflicht entscheidend. Oft kommt es nach einer Trennung vor, dass der Vater gegenüber dem Kind und eventuell auch der Mutter unterhalts­pflichtig ist. In diesem Fall muss er auch die Beiträge zur PKV für sein Kind zahlen.

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Zählt mein Adoptivkind wie ein leibliches Kind in der PKV?

    Prinzipiell gelten für Ihr Adoptiv­kind die gleichen Versicherungs­rechte wie für leibliche Kinder: Auch bei Adoption sichert Ihnen der gesetzliche PKV-Kontrahierungs­zwang eine Kinder­nachversicherung. Hierfür melden Sie die Nach­versicherung spätestens zwei Monate nach der Adoption bei Ihrem Versicherer an. Beachten Sie, dass in der Regel eine Gesundheits­prüfung Ihres Adoptiv­kindes vor Versicherungs­beginn erforderlich ist.
  • Gibt es einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Kinder?

    Sind Sie angestellt und privat versichert, zahlt Ihr Arbeit­geber einen Zuschuss zu Ihrer PKV. Der Zuschuss durch Ihren Arbeit­geber lässt sich auch auf die Privat­versicherung Ihres Kindes anrechnen. Die Höhe des Zuschusses umfasst die Hälfte der monatlichen Versicherungs­kosten. Er ist aber auf den Höchst­betrag des Arbeit­gebers begrenzt (421,76 Euro für das Jahr 2024). Darüber hinaus­gehende Kosten übernehmen Sie selbst –und zwar unabhängig davon, ob diese durch Ihre oder die PKV Ihrer Kinder entstehen.

    Als privat versicherter Beamter erhalten Sie eine staatliche Beihilfe, die Sie auf die PKV Ihres Nachwuchses anwenden können. Lediglich Selbst­ständige tragen die Kosten einer privaten Kranken­versicherung ihrer Kinder in vollem Umfang selbst.

  • Muss ich meine private Krankenversicherung in der Elternzeit zahlen?

    Während der Elternzeit zahlen Sie die Beiträge für Ihre private Kranken­versicherung je nach Beschäftigungs­status selbst. Bei Angestellten entfällt beispiels­weise für diesen Zeitraum der Zuschuss durch den Arbeit­geber. Als Ausgleich für die höheren Versicherungs­kosten erhalten privat versicherte Eltern in Eltern­zeit etwas mehr Eltern­geld vom Staat.
  • Welche privaten Krankenversicherungen kommen ohne Alterungsrückstellungen aus?

    Private Kranken­voll­versicherungen ohne Alterungs­rück­stellungen sind per Gesetz nicht zulässig. Ausnahmen bilden spezielle Kinder- und Jugend­tarife in der PKV. Private Kranken­versicherungen für Kinder sind insofern sinnvoll, als sie wesentlich günstiger als Erwachsenen-Tarife sind. Diese Tarife ohne Alterungs­rückstellungen laufen jedoch in der Regel mit Erreichen eines bestimmten Höchst­alters aus. Anders sieht es bei privaten Zusatz­versicherungen aus: Zwar gibt es Tarife mit Alterungs­rückstellungen, gesetzlich vor­geschrieben ist die Rück­lage aber nicht. Daher entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise eine Zahn­zusatz­versicherung mit oder ohne Alterungs­rückstellung abschließen.

    Gesetzliche Kranken­versicherungen sehen keine Alterungs­rückstellungen für ihre Mitglieder vor, da das System der GKV auf einem umlage­finanzierten Solidar­prinzip beruht.

  • Ist mein Kind automatisch in der PKV mitversichert?

    Kinder sind in der PKV nicht automatisch, kostenlos mitversichert, wie es bei der gesetzlichen Kranken­versicherung der Fall ist. Möchten Sie Ihre Familie über die private Kranken­versicherung absichern, muss für das Kind ein eigener Beitrag versichert werden.
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