Damit ein Kind in einer Privaten Krankenversicherung versichert werden kann, muss mindestens ein Elternteil privat vollversichert sein. Gut sieht es für folgende Berufsgruppen aus: Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler tätig sind haben Sie als Eltern die Option, sich für eine private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden.
Als Beamter haben Sie diese Wahlmöglichkeit ebenfalls und auch als Arbeitnehmer – sofern Ihr Einkommen oberhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze angesiedelt ist. Folgende generellen Bedingungen sind zu beachten, falls Sie Ihr Kind privat versichern möchten:
Kinder sollten unmittelbar nach der Geburt krankenversichert werden. Wenn Sie Ihr Neugeborenes privat versichern möchten, dann ist das schnell und problemlos möglich, sofern mindestens ein Elternteil ebenfalls in einer Privaten Krankenversicherung versichert ist.
Für Ihren Versicherer besteht dann ein Kontrahierungszwang. Das heißt, er kann die Versicherung Ihres neugeborenen Kindes nicht ablehnen. Eine Gesundheitsprüfung entfällt bei direkt nach der Geburt zu versichernden Kindern. Das gilt jedoch nur, sofern der beantragte PKV-Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist als der des versicherten Elternteils.
In der PKV sind Kinder grundsätzlich unbefristet versichert. Es gibt jedoch ein Sonderkündigungsrecht bei Eintritt der Versicherungspflicht mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums – beim Studium kann sich der Versicherte von der (GKV) Versicherungspflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Grundsätzlich gibt es keinen speziellen Kindertarif: Die Prämien der PKV sind in der Regel für die Altersgruppen 0-15 (Kinder) und 16-20 (Jugendliche) ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Dadurch sind sie günstiger. Ab Vollendung des 21. Lebensjahres werden Alterungsrückstellungen gebildet. Speziell für Studenten bieten die meisten Versicherern jedoch Ausbildungstarife ohne Alterungsrückstellungen an, damit weiterhin ein günstigerer Versicherungsschutz besteht.
In der gesetzlichen Familienversicherung ist die Situation bei einer Ausbildung wie folgt: Bis zu ihrem 25. Geburtstag können junge Erwachsene in der Familienversicherung versichert bleiben, falls sie eine Ausbildung oder Studium absolvieren. Diese Familienversicherung verlängert sich um die Zeit eines freiwilligen (sozialen oder kulturellen) Jahres.
Besonders interessant für junge Leute in Ausbildung oder Studium sind sogenannte Optionstarife, wie z. B. der Allianz OptionFlexiMed. Mit dieser Art von Tarif können sich junge Erwachsene frühzeitig ihren Gesundheitszustand sichern – und zu einem späteren Zeitpunkt weitere private Krankenzusatz- und Vollversicherungen ohne erneute Prüfung abschließen.
Viele Eltern sind froh darüber, dass es im Zuge der (gesetzlichen) Familienversicherung möglich ist, den Nachwuchs kostenfrei mitzuversichern. Auf der anderen Seite reichen die Leistungen, die die GKV bietet, vielen Eltern nicht aus.
Wenn Sie Ihre Kinder privat versichern, werten Sie ihre medizinische Grundversorgung auf und sichern beispielsweise den Status Privatpatient im Krankenhaus oder umfassende Zahnleistungen ab. Vor diesem Hintergrund stellt sich sofort die Frage: Welche Kosten fallen für den privaten Versicherungsschutz an?
Zunächst die gute Nachricht: Die private Krankenvollversicherung für Ihr Kind kostet bei Weitem nicht so viel, wie Sie vielleicht annehmen – oder wie Ihr eigener PKV-Versicherungsschutz. Beiträge für Kinder und Jugendliche sind wesentlich günstiger, als die von Erwachsenen.
Nach einer Scheidung stellt sich für Eltern die Frage, wer nun die Beiträge zur PKV für das gemeinsame Kind zahlt bzw. zahlen muss. Zudem ist zu klären, ob das Kind nach der Trennung überhaupt noch weiter in der privaten Krankenvollversicherung versichert sein darf. Bleiben weiterhin beide Eltern privat krankenversichert, ändert sich für das Kind nichts. Verändert sich allerdings der Status eines Elternteils (weil zum Beispiel die Mutter nach der Trennung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird) kann dies dazu führen, dass das Kind nicht in der privaten Familienversicherung verbleiben kann.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Kind zukünftig über ein Elternteil kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert werden kann. In diesem Fall kann eine Vollversicherung in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung auf private Zusatzversicherungen umgestellt werden – sofern der Versicherungsschutz nicht umfassender ist als die vorherige Vollversicherung.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten, wie und wo Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern krankenversichert sein können:
Was die Zahlungspflicht angeht, so ist diesbezüglich die Unterhaltspflicht entscheidend. Oft ist es nach einer Trennung so, dass der Vater gegenüber dem Kind und eventuell auch der Mutter unterhaltspflichtig ist. In diesem Fall muss er auch die Beiträge zur PKV für sein Kind zahlen.
Ob sich die PKV für ein Kind lohnt, sollten Eltern nicht nur an den anfallenden Kosten festmachen. Rein monetär ist die gesetzliche Familienversicherung natürlich immer günstiger. Die Kinder können hier beitragsfrei mitversichert werden, während in der Privatversicherung für Kinder Beiträge von zum Teil über 100 Euro im Monat zu zahlen sind.
Trotzdem ist die private Krankenvollversicherung für Kinder häufig sinnvoll – aufgrund der zum Teil deutlich besseren Leistungen als in der GKV. Eltern sollten daher beider Entscheidung PKV oder GKV sorgsam prüfen, welche Leistungen in den gewählten Tarifen für Kinder und Jugendliche enthalten sind und wo die Unterschiede zur sogenannten „Kassenleistung“ bestehen.
In der Summe zeichnet sich die Privatversicherung für Kinder häufig durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Daher lohnt sich die private Familienversicherung in der Regel für alle Eltern, die nicht auf jeden Euro achten müssen und ihr Kind mit umfassenderen Leistungen (z.B. für Kieferorthopädie, Zahnersatz oder Krankenhaustagegeld) abgesichert wissen möchten.