Sind Sie privat krankenversichert, besteht für Ihren Versicherer ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt: Er kann die Versicherung Ihres neugeborenen Kindes nicht ablehnen. Eine Gesundheitsprüfung entfällt bei direkt nach der Geburt zu versichernden Kindern. Das gilt jedoch nur, sofern der beantragte PKV-Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist als der des versicherten Elternteils.
Private Krankenversicherung für Kinder kurz erklärt
- In der privaten Krankenvollversicherung (PKV) für Kinder hat jedes Kind einen eigenen Versicherungstarif. Dieser ist meist im Versicherungsvertrag eines PKV-versicherten Elternteils integriert.
- Neugeborene können Sie ohne Gesundheitsprüfung sofort privat versichern. Es besteht ein Annahmezwang beim Krankenvollversicherer des privat versicherten Elternteils, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Wünschen Sie eine leistungsstärkere Versorgung, können Sie Ihr Kind trotzdem zusätzlich privat absichern, z.B. für bessere Zahnleistungen mit einer Zahnzusatzversicherung oder mit einer Krankenzusatzversicherung.
- Die PKV für Kinder ist aufgrund spezieller Tarife oft relativ günstig: Die Kosten liegen im Schnitt bei 50 bis 265 Euro pro Monat.
- Die Allianz-Tarife MeinGesundheitsschutz bieten umfangreiche Familienleistungen wie Beitragsbefreiung für sechs Monate ab der Geburt Ihres Kindes, Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen und Frühförderung.
Neugeborene privat versichern
Sind Sie privat krankenversichert, besteht für Ihren Versicherer ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt: Er kann die Versicherung Ihres neugeborenen Kindes nicht ablehnen. Eine Gesundheitsprüfung entfällt bei direkt nach der Geburt zu versichernden Kindern. Das gilt jedoch nur, sofern der beantragte PKV-Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist als der des versicherten Elternteils.
Private Krankenversicherung für ein Baby richtet sich nach Versicherung der Eltern
- PKV und PKV: Sind beide Elternteile in der PKV versichert, kann das Neugeborene ebenfalls privatversichert werden. Andererseits ist es nicht möglich, dass zwei PKV-versicherte Eltern für ihr Kind die gesetzliche Krankenversicherung wählen.
- GKV und GKV: Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, wird der Nachwuchs automatisch in die sogenannte gesetzliche Familienversicherung aufgenommen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, das Kind zusätzlich privat abzusichern. Dafür gibt es z.B. spezielle Krankenzusatzversicherungen für Kinder. Sofern mindestens ein Elternteil über private Krankenzusatzversicherungen verfügt und diese seit mindestens drei Monaten bestehen, können Sie für Ihre Kinder die gleichen Tarife ohne Gesundheitsprüfung abschließen.
- PKV und GKV: Etwas komplizierter wird es, wenn beispielsweise der Vater privat versichert ist, die Mutter aber gesetzlich. Verdient der privatversicherte Vater mehr als die gesetzlich versicherte Mutter und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro), kommt das Kind nicht in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV unter. In diesem Fall zahlen Sie für Ihr Kind einen eigenen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.
Bitte beachten Sie: Den PKV-Aufnahmeantrag für Ihren Nachwuchs müssen Sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Geburt stellen. Der Versicherungsschutz tritt dann rückwirkend in Kraft.
Finden Sie im Ratgeber weitere generelle und persönlicheVorteile einer privaten Krankenversicherung.
So viel kostet die PKV für Kinder und Familien
Wenn Sie Ihre Kinder privat versichern, werten Sie deren medizinische Grundversorgung auf und sichern beispielsweise den Status Privatpatient im Krankenhaus oder umfassende Zahnleistungen ab. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Welche Kosten fallen für den privaten Versicherungsschutz an?
Zunächst die gute Nachricht: Die private Krankenvollversicherung für Ihr Kind kostet bei Weitem nicht so viel, wie Sie vielleicht annehmen – oder wie Ihr eigener PKV-Versicherungsschutz. Beiträge für Kinder und Jugendliche sind wesentlich günstiger als die von Erwachsenen. Aufgrund des guten Preis-Leistungsverhältnisses ist eine private Krankenversicherung für Kinder oft sinnvoll.
Wie viel eine private Krankenversicherung im Allianz Tarif MeinGesundheitsschutz für Erwachsene und Kinder im Monat kosten kann, sehen Sie in unseren Beitragsbeispielen. Mit dem Allianz-Beitragsrechner können Sie mit wenigen Angaben einfach, online und unverbindlich Ihren individuellen Monatsbeitrag ermitteln.
Warum sind die Beiträge für Kinder geringer?
Folgende Aspekte tragen dazu bei, dass Sie bei einer privaten Krankenversicherung für Ihr Kind Kosten sparen:
- Für Kinder und Jugendliche bildet der Versicherer noch keine Alterungsrückstellungen.
- In der Regel haben Kinder einen sehr guten Gesundheitszustand. Es existieren in der Regel noch keine chronischen Erkrankungen.
- Es gibt eventuelle Zuschüsse des Arbeitgebers.
- Meist ist kein eigener Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zu leisten.
Wie berechnen sich die Kosten der PKV für Kinder?
Die monatliche Prämie unterscheidet sich je nach Versicherungsgesellschaft. Ein Vergleich der PKV für Kinder kann sich lohnen. Je nachdem, welchen Tarif und welche individuellen Leistungen Sie wählen, tragen diese zur Beitragshöhe der PKV Ihres Kindes bei. Auch Alter und Gesundheitszustand Ihres Nachwuchses spielen bei Versicherungsbeginn eine Rolle für die Berechnung der Kosten.
Ausnahme: Falls Sie Ihr Kind direkt nach der Geburt versichern, hat der Gesundheitszustand im Rahmen der bedingungsgemäßen Kindernachversicherung keinen Einfluss auf die Versicherungsprämie. Abhängig von den zuvor genannten Einflussfaktoren können Sie damit rechnen, dass die private Krankenversicherung Ihres Kindes monatlich 50 bis 265 Euro kostet.
Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?
Wischen um mehr anzuzeigen
Alter
|
Besonderheiten PKV Tarife
|
Tarife
|
---|---|---|
0 bis 20 Jahre | unbefristet versichert, Prämien ohne Alterungsrückstellungen | ab ca. 50 - 265 Euro monatlich |
Ausbildung/Studium | Sonderkündigungsrecht, PKV Ausbildungstarif möglich | ab ca. 145 € monatlich |
Ab 21 Jahre | Prämien mit Alterungsrückstellungen | ab ca. 320 Euro monatlich |
Ist eine private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll?
Trotzdem ist die private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll – aufgrund der zum Teil deutlich besseren Leistungen als in der GKV. Eltern sollten daher bei der Entscheidung PKV oder GKV sorgsam prüfen, welche Leistungen in den gewählten Tarifen für Kinder und Jugendliche enthalten sind und wo Unterschiede zur sogenannten "Kassenleistung" bestehen.
In der Summe zeichnet sich die PKV für Kinder häufig durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Daher lohnt sich eine private Familienversicherung in der Regel für alle Eltern, die nicht auf jeden Euro achten müssen und ihr Kind mit umfassenderen Leistungen (z.B. für Kieferorthopädie, Zahnersatz oder Krankenhaustagegeld) abgesichert wissen möchten.
Wer zahlt bei einer Trennung?
Bleiben weiterhin beide Eltern privat krankenversichert, ändert sich für das Kind nichts. Verändert sich allerdings der Status eines Elternteils (etwa weil die Mutter nach der Trennung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird), kann dies dazu führen, dass das Kind nicht privat familienversichert bleiben kann.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Kind zukünftig über einen Elternteil kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert werden kann. In diesem Fall lässt sich eine Vollversicherung in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung auf private Zusatzversicherungen umstellen – sofern der Versicherungsschutz nicht umfassender ist als die vorherige Vollversicherung.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten, bei welchem Elternteil Sie Ihr Kind nach einer Scheidung versichern:
- Eltern sind vor der Trennung beide gesetzlich krankenversichert und auch nach der Scheidung: Kind bleibt weiterhin kostenlos gesetzlich familienversichert.
- Eltern sind vor der Trennung beide privat krankenversichert und auch nach der Scheidung: Kind kann weiterhin privat versichert bleiben.
- Eltern sind vor der Trennung beide privat Versicherte, nach der Scheidung jedoch nur noch ein Elternteil privat versichert. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung: Entweder Fortsetzung der PKV für das Kind oder Familienversicherung in der GKV und Umstellung der Vollversicherung in private Zusatzversicherungen.
Was die Zahlungspflicht angeht, ist die Unterhaltspflicht entscheidend. Oft kommt es nach einer Trennung vor, dass der Vater gegenüber dem Kind und eventuell auch der Mutter unterhaltspflichtig ist. In diesem Fall muss er auch die Beiträge zur PKV für sein Kind zahlen.