Krankengeld und Krankentagegeld: Alles Wissenswerte
- Sowohl Krankengeld als auch Krankentagegeld gleichen Einkommensverluste aus, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit arbeitsunfähig sind. Krankentagegeld wird auch in der gesetzlichen Mutterschutzzeit gezahlt.
- Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für GKV-Versicherte. Es wird nach der 6. Woche derArbeitsunfähigkeit oder bei Krankenhausaufenthalt bezahlt.
- Krankentagegeld erhalten Sie, wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Abschließbar ist sie von Angestellten (privat und gesetzlich), Freiberuflern und Selbstständigen. Ab wann Sie Krankentagegeld bekommen, legen Sie selbst bei Versicherungsabschluss durch Ihren Tarif fest.
- Für privat versicherte Angestellte, Selbstständige und Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherungsehr sinnvoll. Denn: Mit Krankentagegeld sind sie auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert – die meisten Tarife gelten zeitlich unbefristet.
Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Eine Krankentagegeldversicherung ist sinnvoll für alle, die kein gesetzliches Krankengeld erhalten. Der Grund: Erkranken privat versicherte Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler längerfristig, fällt ein Teil oder sogar ihr gesamtes Einkommen weg. Kosten für Wohnung, Lebensmittel und Co. laufen jedoch unverändert weiter. Krankentagegeld schließt diese Versorgungslücke und sichert so den bisherigen Lebensstandard.
Aber auch für GKV-Mitglieder, die Anspruch auf Krankengeld haben, kann eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein. Denn im Vergleich zu ihrem bisherigen Nettoverdienst bekommen Angestellte in der Regel deutlich weniger Krankengeld. Das gilt besonders für Besserverdiener.
Mit einer Krankentagegeldversicherung können Arbeitnehmer – vor allem Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen – den Einkommensverlust abfedern und das gesetzliche Krankengeld aufstocken. Wer GKV-versichert ist, sollte deshalb abwägen, ob er bei längerer Arbeitsunfähigkeit mit dem Krankengeld seiner Krankenkasse auskommt. Falls nicht, ist eine private Zusatzabsicherung mit Krankentagegeld sinnvoll.
-
Können Beamte eine Krankentagegeldversicherung abschließen?
Nein, Staatsbedienstete können keine Krankentagegeldversicherung abschließen. Der Grund: Sind Beamte (z. B. Beamte auf Lebenszeit mit Pensionsberechtigung) wegen einer längerfristigen Krankheit arbeitsunfähig, zahlt der Dienstherr ihre Dienstbezüge meist unbefristet weiter. Deshalb gibt es keinen Einkommensverlust und sie sind nicht versicherungsfähig.
Im Vergleich dazu können (nicht verbeamtete) Angestellte des Öffentlichen Dienstes bei Arbeitsunfähigkeit durchaus Einkommensverlust erleiden. Sie sind versicherungsfähig. Wie für "normale" Arbeitnehmer, ist für sie eine Krankentagegeldversicherung durchaus sinnvoll.
-
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten, wenn ich Krankengeld oder Krankentagegeld beantragen möchte?
Um gesetzliches Krankengeld zu erhalten, ist keine Gesundheitsprüfung nötig.
Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung beantworten Sie in der Regel lediglich einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Um Krankentagegeld zu beantragen, ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist also möglich.
-
Wird Krankengeld und Krankentagegeld bezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Ausland auftritt?
In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch dann Krankengeld, wenn Sie in einem anderen EU-Land erkranken. Vorausgesetzt, Sie informieren Ihre zuständige Krankenkasse unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Eine Krankentagegeldversicherung sichert Sie in der Regel europaweit ab. Das heißt: Werden Sie in einem anderen EU-Land krank und können Ihrer Arbeit vorübergehend nicht mehr nachgehen, erhalten Sie Krankentagegeld. Das gilt meist auch dann, wenn Sie sich für längere Zeit ununterbrochen im Ausland aufhalten.
-
Habe ich Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn ich Krankengeld oder Krankentagegeld bekomme?
Ob Sie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, wenn Sie Krankengeld und/oder Krankentagegeld beziehen, ist rechtlich nicht einheitlich geregelt. Entscheidend sind unter anderem Dauer und Schwere der Erkrankung. Aber auch, ob Sie die Sonderzahlung als 13. Monatsgehalt oder als Prämie (z. B. für Arbeitsleistung) erhalten. Je nach Einzelfall kann der Arbeitgeber das Weihnachts- oder Urlaubsgeld zum Beispiel kürzen oder streichen. -
Was passiert, wenn eine neue Erkrankung während Krankengeld- oder Krankentagegeld-Bezug diagnostiziert wird?
Kommt eine neue Erkrankung hinzu, während Sie Krankengeld erhalten, verlängert sich Ihr Anspruch auf die Leistung in der Regel nicht. Sind beide Diagnosen zeitgleich Ursache für die Arbeitsunfähigkeit, erhalten Sie weiterhin höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren.
Auch bei Krankentagegeldversicherungen gilt in der Regel: Verursachen mehrere Krankheiten gleichzeitig die Arbeitsunfähigkeit, wird das Krankentagegeld nur einmal ausgezahlt.
Ein neuer Versicherungsfall liegt vor, wenn nicht mehr die bisherige Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt. Sondern nur noch die hinzukommende Erkrankung der Grund für die weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit ist. Zwei parallel vorhandene Versicherungsfälle können in der Krankentagegeldversicherung nicht vorliegen.
-
Bekomme ich Krankengeld während Kurzarbeit?
Ja, Sie haben auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie in Kurzarbeit sind und arbeitsunfähig werden. Abhängig vom Umfang der Kurzarbeit zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen Ihr reduziertes Gehalt weiter. Zusätzlich bekommen Sie das jeweilige Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld wird auf Basis Ihres bisherigen Lohns berechnet – nicht auf Grundlage des Kurzarbeitergeldes.
Meldet Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit an, wenn Sie bereits arbeitsunfähig sind, ist die Lage anders. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt Ihr je nach Umfang der Kurzarbeit verringertes Gehalt weitergezahlt. Zusätzlich zahlt Ihr Arbeitgeber ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds. Auf Antrag kann der Arbeitgeber sich das Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstatten lassen. Sind Sie nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung nach wie vor arbeitsunfähig, zahlt die GKV Ihnen Krankengeld. Höhe und Leistungsdauer entsprechen der üblichen Regelung.
-
Was passiert, wenn nach Krankengeld Arbeitslosigkeit folgt?
Haben Sie vor dem Bezug von Krankengeld Arbeitslosengeld I erhalten, melden Sie sich nach Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitslos. Das heißt: Sie haben nach dem Krankengeld regulär Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Anders sieht es aus, wenn die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen endet, Sie krankheitsbedingt aber nicht mehr in der Lage sind, Ihren Job auszuüben. Dann können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen. Solange Ihr Antrag bearbeitet wird, haben Sie nach dem Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Dieses spezielle Arbeitslosengeld erhalten Sie so lange gezahlt, bis die nachfolgende Leistung (z. B. Erwerbsminderungsrente) bewilligt ist.
-
Was passiert, wenn nach Krankengeld Arbeitslosigkeit folgt?
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona.



passenden Tarif