Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Arbeitnehmern, die mehr als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind. Davor erhalten Beschäftigte meist eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Auszubildende und Empfänger von Arbeitslosengeld I.
Auch Selbstständige und Freiberufler können gesetzliches Krankengeld erhalten. Vorausgesetzt, sie sind zum allgemeinen Beitragssatz freiwillig GKV-versichert oder entscheiden sich für einen gesetzlichen Wahltarif mit Krankengeldanspruch.