Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die mehr als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind. Davor erhalten Beschäftigte meist eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Empfänger bzw. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I.
Auch Selbstständige und Freiberufler:innen können gesetzliches Krankengeld erhalten. Vorausgesetzt, sie sind zum allgemeinen Beitragssatz freiwillig GKV-versichert oder entscheiden sich für einen gesetzlichen Wahltarif mit Krankengeldanspruch.