- Sowohl Krankengeld als auch Krankentagegeld gleichen Einkommensverluste aus, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit arbeitsunfähig sind. Krankentagegeld wird auch in der gesetzlichen Mutterschutzzeit gezahlt.
- Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für GKV-Versicherte. Es wird bei Angestellten in der Regel nach der 6. Woche derArbeitsunfähigkeit oder bei Krankenhausaufenthalt bezahlt.
- Krankentagegeld erhalten Sie, wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Abschließbar ist sie von Angestellten (privat und gesetzlich), Freiberuflern bzw. Freiberuflerinnen und Selbstständigen. Ab wann Sie Krankentagegeld bekommen, legen Sie selbst bei Versicherungsabschluss durch Ihren Tarif fest.
- Für privat versicherte Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:innen ist eine Krankentagegeldversicherungsehr sinnvoll. Denn: Mit Krankentagegeld sind sie auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert – die meisten Tarife gelten zeitlich unbefristet.
Krankengeld und Krankentagegeld: Alles Wissenswerte
Was ist Krankengeld im Unterschied zu
Krankentagegeld?
Krankengeld: Absicherung für GKV-Versicherte
Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die mehr als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind. Davor erhalten Beschäftigte meist eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Empfänger bzw. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I.
Auch Selbstständige und Freiberufler:innen können gesetzliches Krankengeld erhalten. Vorausgesetzt, sie sind zum allgemeinen Beitragssatz freiwillig GKV-versichert oder entscheiden sich für einen gesetzlichen Wahltarif mit Krankengeldanspruch.
Krankentagegeld als zusätzliche private Absicherung
Anspruch auf Krankentagegeld haben Sie, wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, z. B. wenn Sie diese Leistung zusätzlich zu Ihrer privaten Krankenversicherung wählen. Krankentagegeld wird als eigenständiger Versicherungstarif abgeschlossen.
In Anspruch nehmen können gesetzlich oder privat versicherte Arbeitnehmer:innen und Selbstständige das Krankentagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit und während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten.
Für besondere Berufsgruppen wie Ärzte, Ärztinnen oder Profisportler:innen gibt es oft spezielle Krankentagegeld-Tarife. Beamte und Beamtinnen sind nicht versicherungsfähig für eine Krankentagegeldversicherung, siehe Beamte.
Auch in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist oftmals ein Krankentagegeld als zusätzliche Leistung enthalten, wenn diese BU eine zusätzliche Leistung bei Krankschreibung, die so genannte Arbeitsunfähigkeitsklausel, beinhaltet.
Wichtiges zu Krankengeld und Krankentagegeld
Ab wann (Angestellte: entsprechend der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) und in welcher Höhe Sie Krankentagegeld bekommen, darüber entscheidet Ihr Versicherungsvertrag. Dabei dient der Verdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung als Grundlage für die Höhe des absicherbaren Krankentagegeldes. Das Krankengeld hingegen ist gesetzlich geregelt.
Finden Sie hier die direkte Gegenüberstellung der zwei Arten von Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit:
Ab wann bekommen Sie Krankengeld?
Ab wann gibt es Krankentagegeld?
Ab wann gibt es Krankentagegeld?
Krankentagegeld erhalten Sie ab dem Zeitpunkt, den Sie tariflich im Vertrag Ihrer Krankentagegeldversicherung festlegen. Dort vereinbaren Sie eine Übergangszeit (= Karenzzeit), in der Sie den Verdienstausfall nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit selbst tragen. Ob dieser Zeitraum zum Beispiel 14, 21 oder 42 Tage dauert, entscheiden Sie als Versicherungsnehmer:in selbst. Sie können Lohnfortzahlung und Krankentagegeld nicht im gleichen Zeitraum beziehen.
Selbstständige
Bei Selbstständigen oder Freiberufler:innen entfällt die Regelung der Karenzzeit: Sie können eine Auszahlung z. B. sogar schon ab der zweiten Arbeitsunfähigkeitswoche vereinbaren.
Angestellte
Bei Angestellten darf die Karenzzeit für das Krankentagegeld nicht kürzer sein als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Angestellte wählen in der Regel einen Krankentagegeld-Tarif mit sechs Wochen Karenzzeit (42 Tage). Bei einer längeren Lohnfortzahlung können entsprechende Krankentagegeld-Tarife gewählt werden.
Krankengeldberechnung: Wie viel Krankengeld bekommen Sie?
Die Höhe des Krankengeldes ist begrenzt auf:
- 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts
- Maximal 70 Prozent von 5.512,50 Euro pro Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2025)
- höchstens 90 Prozent des Nettogehalts
Von diesem Betrag zieht die GKV Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Im Schnitt deckt Krankengeld bei Angestellten etwa 80 Prozent des Nettoverdiensts ab. Oft ergibt sich dadurch eine Versorgungslücke. Da Krankengeld auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, fällt die Versorgungslücke bei Einkommen oberhalb dieser Grenze noch höher aus.
Berechnung Ihres Krankentagegeldes: Wie hoch fällt es aus?
Diese Lücke können Angestellte mit einer Krankentagegeldversicherung schließen. Denn: Wie viel Krankentagegeld Sie bekommen möchten, legen Sie bei Versicherungsbeginn selbst fest.
Das heißt: Ob Sie bei Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel 70, 90 oder 100 Prozent Ihres Nettoverdiensts beibehalten möchten, ist Ihre Entscheidung. Grundlage für die Krankentagegeld-Berechnung ist meist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Zu beachten: Das Krankentagegeld darf in Summe mit anderen Krankentagegeldern (von anderen Anbietern) und Krankengeldern das Nettogehalt nicht übersteigen.
Für dieselbe Erkrankung bekommen gesetzlich Krankenversicherte innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen Krankengeld. Die Lohnfortzahlung während der ersten sechs Krankheitswochen wird auf die Höchstbezugsdauer ("Blockfrist") angerechnet. Das heißt: In den ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber. Danach haben Sie bis zu 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Welche Vorteile hat Krankentagegeld für Sie?

- Höhe individuell wählbar: Tagessatz von bis zu 100 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens.
- Zeitlich unbefristete Leistung: garantiert finanzielle Sicherheit auch bei langfristig andauernder Arbeitsunfähigkeit
- Anpassbar an persönlichen Bedarf: auch während der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung (z. B. bei Gehaltserhöhung)
- Versicherungsschutz im Ausland: je nach Tarif europa- oder weltweit
- Außerdem: Lesen Sie im Ratgeber, welche Vorteile eine private Krankenversicherung bietet.

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
- Eine Krankentagegeldversicherung ist sinnvoll für alle, die kein gesetzliches Krankengeld erhalten. Der Grund: Erkranken privat versicherte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Selbstständige oder Freiberufler:innen längerfristig, fällt ein Teil oder sogar ihr gesamtes Einkommen weg. Kosten für Wohnung, Lebensmittel und Co. laufen jedoch unverändert weiter. Krankentagegeld schließt diese Versorgungslücke und sichert so den bisherigen Lebensstandard.
- Aber auch für GKV-Mitglieder, die Anspruch auf Krankengeld haben, kann eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein. Denn im Vergleich zu ihrem bisherigen Nettoverdienst bekommen Angestellte in der Regel deutlich weniger Krankengeld. Das gilt besonders für Besserverdienende.
- Mit einer Krankentagegeldversicherung können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – vor allem Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen – den Einkommensverlust abfedern und das gesetzliche Krankengeld aufstocken. Wer GKV-versichert ist, sollte deshalb abwägen, ob er bei längerer Arbeitsunfähigkeit mit dem Krankengeld seiner Krankenkasse auskommt. Falls nicht, ist eine private Zusatzabsicherung mit Krankentagegeld sinnvoll.
Sind Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit dasselbe?

- Wer arbeitsunfähig ist, kann seinen Job vorübergehend nicht ausüben. Zum Beispiel, weil der Arzt oder die Ärztin sie bzw. ihn wegen einer Erkrankung für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben hat. Den Verdienstausfall während der ersten sechs Krankheitswochen federt in der Regel die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ab. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld und/oder Krankentagegeld, sofern für Letzteres eine Versicherung besteht.
- Wer berufsunfähig ist, kann seinem Beruf auf lange Sicht (unter Umständen auf Dauer) nicht mehr nachgehen. Andauernde gesundheitliche Einschränkungen machen das weitere Arbeiten unmöglich. In diesem Fall gewährleistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Absicherung.

Habe ich als Schwangere Anspruch auf Krankengeld?


Liegt keine Krankheit vor, sondern ein Beschäftigungsverbot (bei Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung), erhält die Mitarbeiterin weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber.
In der Schwangerschaft können Arbeitnehmerinnen auch Krankentagegeld erhalten. Vorausgesetzt, ihre Arbeitsunfähigkeit hängt nicht mit Schwangerschaft oder Entbindung zusammen.
Können Beamte und Beamtinnen eine Krankentagegeldversicherung abschließen?
Nein, Staatsbedienstete können keine Krankentagegeldversicherung abschließen. Der Grund: Sind Beamte bzw. Beamtinnen (z. B. Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit mit Pensionsberechtigung) wegen einer längerfristigen Krankheit arbeitsunfähig, zahlt der Dienstherr ihre Dienstbezüge meist unbefristet weiter. Deshalb gibt es keinen Einkommensverlust und sie sind nicht versicherungsfähig.
Im Vergleich dazu können (nicht verbeamtete) Angestellte des Öffentlichen Dienstes bei Arbeitsunfähigkeit durchaus Einkommensverlust erleiden. Sie sind versicherungsfähig. Wie für "normale" Arbeitnehmer:innen, ist für sie eine Krankentagegeldversicherung durchaus sinnvoll.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten, wenn ich Krankengeld oder Krankentagegeld beantragen möchte?
Um gesetzliches Krankengeld zu erhalten, ist keine Gesundheitsprüfung nötig.
Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung beantworten Sie in der Regel lediglich einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Um Krankentagegeld zu beantragen, ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist also möglich.
Wird Krankengeld und Krankentagegeld bezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Ausland auftritt?
In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch dann Krankengeld, wenn Sie in einem anderen EU-Land erkranken. Vorausgesetzt, Sie informieren Ihre zuständige Krankenkasse unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Eine Krankentagegeldversicherung sichert Sie in der Regel europaweit ab. Das heißt: Werden Sie in einem anderen EU-Land krank und können Ihrer Arbeit vorübergehend nicht mehr nachgehen, erhalten Sie Krankentagegeld. Das gilt meist auch dann, wenn Sie sich für längere Zeit ununterbrochen im Ausland aufhalten.
Habe ich Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn ich Krankengeld oder Krankentagegeld bekomme?
Was passiert, wenn eine neue Erkrankung während Krankengeld- oder Krankentagegeld-Bezug diagnostiziert wird?
Kommt eine neue Erkrankung hinzu, während Sie Krankengeld erhalten, verlängert sich Ihr Anspruch auf die Leistung in der Regel nicht. Sind beide Diagnosen zeitgleich Ursache für die Arbeitsunfähigkeit, erhalten Sie weiterhin höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren.
Auch bei Krankentagegeldversicherungen gilt in der Regel: Verursachen mehrere Krankheiten gleichzeitig die Arbeitsunfähigkeit, wird das Krankentagegeld nur einmal ausgezahlt.
Ein neuer Versicherungsfall liegt vor, wenn nicht mehr die bisherige Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt. Sondern nur noch die hinzukommende Erkrankung der Grund für die weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit ist. Zwei parallel vorhandene Versicherungsfälle können in der Krankentagegeldversicherung nicht vorliegen.
Bekomme ich Krankengeld während Kurzarbeit?
Ja, Sie haben auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie in Kurzarbeit sind und arbeitsunfähig werden. Abhängig vom Umfang der Kurzarbeit zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen Ihr reduziertes Gehalt weiter. Zusätzlich bekommen Sie das jeweilige Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld wird auf Basis Ihres bisherigen Lohns berechnet – nicht auf Grundlage des Kurzarbeitergeldes.
Meldet Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit an, wenn Sie bereits arbeitsunfähig sind, ist die Lage anders. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt Ihr je nach Umfang der Kurzarbeit verringertes Gehalt weitergezahlt. Zusätzlich zahlt Ihr Arbeitgeber ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds. Auf Antrag kann der Arbeitgeber sich das Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstatten lassen. Sind Sie nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung nach wie vor arbeitsunfähig, zahlt die GKV Ihnen Krankengeld. Höhe und Leistungsdauer entsprechen der üblichen Regelung.
Was passiert, wenn nach Krankengeld Arbeitslosigkeit folgt?
Haben Sie vor dem Bezug von Krankengeld Arbeitslosengeld I erhalten, melden Sie sich nach Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitslos. Das heißt: Sie haben nach dem Krankengeld regulär Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Anders sieht es aus, wenn die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen endet, Sie krankheitsbedingt aber nicht mehr in der Lage sind, Ihren Job auszuüben. Dann können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen. Solange Ihr Antrag bearbeitet wird, haben Sie nach dem Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Dieses spezielle Arbeitslosengeld erhalten Sie so lange gezahlt, bis die nachfolgende Leistung (z. B. Erwerbsminderungsrente) bewilligt ist.


