Junges Paar sitzt auf dem Sofa und recherchiert mit einem Tablet
So funktioniert der digitale Abschluss

Private Kranken­versicherung online abschließen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung (PKV) können Sie auch online auf Nummer sicher gehen.
  • Statt Termine und Papier­kram bietet Ihnen ein Online-Abschluss einen einfachen und transparenten Ablauf und keinerlei Nachteile im Vergleich zum Vertrags­abschluss vor Ort. In anderen Worten: Er hat jede Menge Vorteile.
  • Über digitale Beitrags­rechner können Sie einfach und nach­voll­ziehbar das beste Preis-Leistungs­verhältnis für sich ermitteln oder verschiedene Tarife mit­einander ver­gleichen. Wie bei Abschluss vor Ort setzt sich die Höhe der Beiträge aus den verein­barten Leistungen, Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand zusammen.
  • Sind Sie selbst­ständig, beihilfe­berechtigt oder angestellt mit einem Einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze (2024: 69.300 Euro), können Sie Ihre private Kranken­versicherung unkompliziert online abschließen.
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Wahr oder falsch?
Digitale Versicherungs­angebote haben längst das Vertrauen vieler Versicherungs­nehmer:innen gewonnen. Jedoch halten sich einige Mythen zum Online-Vertrags­abschluss hart­näckig – zu Unrecht. An dieser Stelle möchten wir mit drei gängigen Irr­meinungen aufräumen:
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Schnell und unkompliziert
Beantragen Sie Ihre Private Kranken­voll­versicherung online, so können Sie Zeit sparen und gut vergleichen. Auf eine persönliche Beratung müssen Sie dabei nicht verzichten: Kommen am Rechner oder Handy Fragen auf, können Sie sich immer per Chat oder telefonisch mit Beratern und Beraterinnen austauschen. Zudem ist das Online-Vertrags­geschäft seit einem guten Jahr­zehnt bei Versicherern gängige Praxis.
  • Optimale Vergleichs­möglichkeiten durch Online-Beitrags­rechner
  • Jederzeit und an jedem Ort abschließbar
  • Schnelle und einfache Berechnung der Tarifbeiträge
  • Meist sehr transparente Darstellung von Preis-Leistung (bzw. Kosten und Beiträge)
  • Gleichwertiger Schutz- und Leistungs­umfang wie bei offline abgeschlossenen Verträgen
  • Bewährte und sichere Online-Antragsprozesse
  • Persönliche Ansprache vor Ort entfällt, dafür können Sie Live-Chat oder Telefonberatung nutzen
  • Zeit­intensive und individuelle Fragen und Wünsche können eventuell nicht sofort geklärt werden
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Ausprobieren
Probieren geht über Studieren. Berechnen Sie doch test­halber eine PKV-Versicherung mit allen für Sie möglichen Leistungen, Tarifen und Beiträgen. Keine Sorge, Ihre Test­berechnung ist bis zum letzten Klick unver­bindlich, kann an jedem Punkt abge­brochen werden – und kostet Sie nur ein paar Minuten.
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 Checkliste
Heutzutage ist auch bei online abschließ­baren Tarifen derselbe Leistungs­umfang garantiert, wie bei Vertrags­abschluss vor Ort. Legen Sie trotzdem besonderes Augenmerk auf diese Leistungs­optionen und Wahlmöglichkeiten:
  • Weltweit – und mit Rück­transport

    Ihre private Kranken­versicherung sollte die vollen Behandlungs­kosten und einen welt­weiten Rück­transport aus dem Ausland beinhalten. Wenn Sie Kinder privat versichern, gilt das natürlich auch für diese. Ihr Versorgungs­zeitraum sollte gut wählbar sein: Von ein paar Monaten bis zu einem Jahr, in Europa sollte sie zeitlich unbegrenzt sein.
  • Volle ärztliche Leistungen

    Behandlungskosten sollten auch im online angebotenen Tarif zu einem hohen Prozent­satz (möglichst 100%) erstattet werden: Je nach Bedarf sollte die Kosten­übernahme entweder bis zum Höchst­satz (3,5-facher Satz) der Gebühren­ordnung für Ärzt:innen (GOÄ) erfolgen – oder in unbegrenzter Höhe.
  • Direkt zum Facharzt oder zur Fachärztin? Wählbar!

    Primärarztprinzip heißt: Erst zur Hausärztin oder zum Hausarzt*, von dort zum Fach­arzt bzw. zur Fachärztin. Nur dann gibt es die volle Erstattung für ambulante ärztliche Leistung. Hoch­wertige (Online-)Tarife bieten standard­mäßig oder optional den direkten Zugang zum Facharzt bzw. zur Fachärztin – und erstatten auch ohne Überweisung 100 % der Kosten.


    *Zu­sätzlich zum Haus­arzt oder zur Hausärztin kann auch der Frauen-, Augen- und Kinder­arzt bzw. -ärztin der Primär­arzt oder die Primärärztin sein.

  • Unterbringung und Behandlung

    Die Möglich­keit zur Unter­bringung in Mehrbett-, Zweibett- oder Einbett­zimmer sollte auf einen Klick wähl­bar sein. Und natürlich sollte auch online die Auswahl für eine Be­hand­lung durch einen Belegarzt bzw. eine Belegärztin – oder den Chef­arzt bzw. die Chefärztin möglich sein. 
  • Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen: Ja, bitte!

    Absolutes Muss für alle, die Alternativ­medizin nutzen möchten: Achten Sie auf Kosten­erstattung für Behandlungen beim Heil­praktiker oder bei der Heilpraktikerin. Und zwar am besten bis zu den Höchst­sätzen des Gebühren­verzeichnisses für Heil­praktiker:innen (GebüH) und für anerkannte alternative Behandlungen, wie beispielsweise Akupunktur.
  • Sehhilfen, Zahn­ersatz und Zahn­implantate

    Achten Sie auf den Erstattungs­betrag für neue Brillen oder Kontakt­linsen innerhalb von 24 Monaten. Selbiges gilt bei Kosten für Zahn­ersatz: Empfehlens­wert ist ein Schutz mit bis zu 3,5-fachem Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzt:innen (GOZ) – beachten Sie auch Höchst­grenzen. Gut wäre: mindestens 75 % Kosten­erstattung z. B. für Implantate.
  • Frage nach Ihrer Selbst­beteiligung

    Besonderes Augenmerk sollten Sie auch auf die ausgewiesenen Selbst­behalte legen, die pro Person und Kalender­jahr gelten. Diese können in Prozent­werten oder Maximal­beträgen dargestellt werden. In der Regel bewegen sich bewährte Selbst­behalte der PKV-Tarife zwischen 10 % und 30 %. Die Faust­regel lautet: Höhere Selbst­beteiligung, niedrigerer Beitrag.
  • Beitrags­rück­erstattung nutzen?

    Sie sind bereits in der PKV versichert und haben im Versicherungs­jahr keine oder nur wenige Leistungen beansprucht? Dann gibt es meist Beitrags­rück­erstattungen.

    • Bei der Allianz können Sie als versicherte Person in der Kranken­voll­versicherung mit dem BonusCheck Online sogar digital prüfen, ob sich hier eher die Rechnungs­einreichung lohnt oder die Beitragsrückerstattung.
  • Gibt es Wechsel­vorteile?

    Wenn Sie wechseln oder frisch in die PKV einsteigen, können Sie manchmal auch von attraktiven Vor­teilen profitieren. Z. B. könnte eine leistungs­freie Versicherungs­zeit beim Wechsel angerechnet werden.

    • So können Sie als Neukunde oder Neukundin besser starten und wie z. B. bei der Allianz auch bei einem Online-Abschluss Wechselvorteile genießen.
  • Gesundheits­fragen

    Wer eine PKV abschließen möchte, muss sich auch beim Online-Abschluss einer Gesundheits­prüfung unterziehen. Dazu werden in der Regel Gesundheits­fragen gestellt. Abhängig von den Antworten wird der Versicherer z. B. ärztliche Dokumente oder eine Selbst­auskunft anfordern. Welche Fragen gestellt werden, variiert nach Tarif. In allen Fällen gilt jedoch, dass der digitale Abschluss ohne Gesundheits­fragen nicht möglich ist.
  • Digitale Services

    Welche Online-Angebote soll Ihre künftige PKV bieten?

    • Von medi­zinischer Hotline über online BONUS Check bis Patienten­begleiter:innen bietet beispielsweise die Allianz umfangreiche digitale Services. Plus: Im Meine Allianz Online­portal können Sie Ihre Verträge und persön­lichen Daten einfach zentral managen und das Allianz Vorteils­programm nutzen.
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Gut zu wissen
Wann Sie Ihren Antrag online einreichen, bleibt Ihnen überlassen. Den Versicherungs­beginn können Sie im Zuge Ihres Antrags weit­gehend frei bestimmen (Vordatierung maximal 6 Monate).

Allein die Kündigungs- oder Wechsel­fristen Ihrer vorherigen privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung sollten Sie vorher beachten.

Für Studenten und Studentinnen wiederum gelten andere Voraus­setzungen und Fristen, sowohl was den Eintritt wie den Wechsel angeht.

Zu beachten: Für den Wechsel bzw. die Aufnahme in die private Kranken­versicherung gibt es ein Höchst­aufnahme­alter. Diese unter­scheiden sich von Versicherungs­anbieter zu Versicherungs­anbieter.

  • Bei der Allianz werden beispiels­weise Selbst­ständige und Arbeit­nehmer:innen bis zum voll­endeten 65. Lebens­jahr auf­genommen, siehe Stich­wort Höchst­aufnahme­alter in der Tariftabelle.
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Vorgehen
Online-Versicherungs­anbieter haben vergleich­bare Abfrage­prozesse. Diese führen Sie einfach, schnell und transparent durch einen Antrag oder eine (gesetzes­konforme) Berechnung.
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Meist füllen Sie online im Beitrags­rechner erst alle Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Gesundheits­zustand aus. Oft erhalten Sie den Hinweis, dies bitte wahrheits­gemäß zu machen. Im nächsten Schritt wählen Sie Ihre gewünschten Leistungen (z. B. Heil­praktiker:in, Behandlungen). Sie wählen somit den passenden Tarif. Diesen ergänzen Sie gegebenen­falls durch Zusatz­optionen (z.B. Kranken­tage­geld). Anhand Ihrer Auswahl sowie Ihrer persönlichen Angaben errechnet sich Ihr PKV-Beitrag.
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Sind Sie mit Ihrer Auswahl zufrieden, senden Sie Ihren Antrag online ab. Unterlagen laden Sie dabei in der Regel nicht hoch. Alternativ können Sie bei den meisten Anbietern Ihr Angebot speichern, ausdrucken oder die Bearbeitung zu einem späteren Zeit­punkt fortsetzen. Bei Nachfragen stehen Ihnen digitale Beratungs­angebote oder Mitarbeiter:innen per Chat oder Telefon zur Seite.
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Nach Eingang Ihres Online-Antrags prüft das Versicherungs­unter­nehmen schnell Ihre Angaben. Fällt Ihre Risiko­prüfung erfolgreich aus, erhalten Sie die Annahme­bestätigung Ihrer privaten Kranken­versicherung in der Regel innerhalb weniger Tage per Post.
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Erst nach Erhalt Ihrer Annahme­bestätigung kündigen Sie Ihre vorherige private Kranken­versicherung oder gesetzliche Kranken­versicherung. Dazu reichen Sie dort ein Schreiben per Post ein – eine Online-Kündigung ist üblicherweise nicht möglich. Beachten Sie die Kündigungs­frist: Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung beträgt diese i.d.R. zwei Monate zum Monats­ende, in der PKV meist drei Monate zum Ende des Versicherungs­jahres.
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Wie kann ich bei meiner privaten Krankenversicherung online den Tarif wechseln?

    Prüfen Sie vor einem Tarif­wechsel (innerhalb Ihrer PKV) zunächst, ob Ihnen bereits angesammelte Alterungs­rück­stellungen erhalten bleiben oder erneut Gesundheits­fragen (Vorerkrankungen) gestellt werden. Ein Tarif­wechsel innerhalb desselben Versicherungs­unternehmens ist in der Regel problemlos möglich. Oft auch digital. Informationen, ob Sie diesen Tarif­wechsel direkt online oder beispiels­weise per App durch­führen können, erhalten Sie auf der Website Ihres Versicherers.
  • Über welche Kanäle findet die Kommunikation nach einem Online-Vertragsabschluss statt?

    Meist können Sie bereits beim Online-Abschluss Ihrer PKV festlegen, auf welchem Weg Sie Ihr Versicherer zukünftig kontaktiert: im Regel­fall entweder per E-Mail oder telefonisch. Zusätzlich stehen Ihnen heutzu­tage oft weitere digitale Services zur Verfügung. Beispiels­weise können Sie Rechnungen online hochladen oder per App Informationen (bei der Allianz z. B. über die Allianz  Gesundheits-App) über Behandlungs­möglich­keiten oder Gesundheits­themen erhalten. Auch die Abfrage des Bearbeitungs­stands verschiedener Anfragen (z. B. Kosten­rück­erstattung) ist online in der Regel unkompliziert möglich.
  • Was ist der Selbstbehalt bei der PKV?

    Unter "Selbstbehalt" versteht man die Selbst­beteiligung innerhalb der privaten Kranken­versicherung. Das heißt: Einen fest­gelegten Betrag Ihrer jährlichen Krankheits­kosten zahlen Sie selbst. Durch einen höheren Selbst­behalt können Sie in der PKV die monatlichen Tarif­beiträge reduzieren. Ob und in welchem Umfang sich eine Selbst­beteiligung für Sie lohnt, hängt nicht zuletzt von Ihrem Gesundheits­zustand ab. In der Regel bieten Versicherer unter­schiedliche Selbst­behalt-Tarif­modelle an.
  • Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung?

    Haben Sie in einem Versicherungs­jahr keine oder nur wenige Leistungen Ihrer PKV in Anspruch genommen, profitieren Sie von Beitrags­rück­erstattungen. Die Höhe der Rück­erstattung ist vertraglich festgelegt und oft tarifabhängig.
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