Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit
- Auch wenn Sie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) waren: Ab einem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) müssen Sie in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
- Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, wenn Sie während der letzten fünf Jahre privat krankenversichert waren.
- Sie möchten zum Ende der Arbeitslosigkeit in die Private zurückkehren? Dann könnte die Anwartschaftsversicherung helfen. Mit ihr schaffen Sie den erneuten Einstieg in die PKV, zu gewohnten Konditionen.
- Beim Verbleib in der PKV bei Arbeitslosigkeit bekommen Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss: Die Kostenübernahme erfolgt maximal bis zur Höhe der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung.
Private Krankenversicherung und arbeitslos: Was müssen Sie jetzt tun?

Kann ich die Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit kündigen?
Ja, Ihre Private Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen Ihrer PKV innerhalb von drei Monaten Ihre Arbeitslosigkeit melden, damit Sie ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit keine Beiträge mehr zahlen müssen.
Ich habe eine Private Krankenversicherung und bin arbeitslos. Kann ich den Vertrag auch pausieren?
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit von absehbar kurzer Dauer ist, können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Zwar erfüllen Sie für einige Wochen oder Monate nicht die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PKV. Wenn aber abschätzbar ist, dass Sie zum Privatversicherer zurückkehren, sichern Sie so Ihren Verbleib in der PKV.
Je nach Versicherungsunternehmen können Sie Ihre Privatversicherung in einer kurzen Phase der Arbeitslosigkeit, vielleicht aber auch ohne Einkommen fortsetzen. Andernfalls gewährleistet Ihnen eine Anwartschaft, dass Sie zum späteren Zeitpunkt zu ähnlichen Konditionen wieder einsteigen können. Eine erneute Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung (siehe Ratgeber Vorerkrankungen) ist nicht nötig. Unter Umständen spielt alleine Ihr höheres Alter in die neue Tarifierung hinein.
Was passiert, wenn ich kein Arbeitslosengeld mehr erhalte?
Mit Ende der Bezüge durch die Bundesagentur für Arbeit endet auch die Versicherungspflicht. Allerdings müssen Sie weiterhin einen Versicherungsschutz nachweisen. Abhängig von Ihrem neuen Einkommen oder von Ihren persönlichen Anforderungen an eine Krankenversicherung können Sie überlegen, ob Sie in der GKV bleiben möchten – oder eine Anwartschaft beanspruchen und in die PKV zurückkehren möchten.

Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit die PKV meiner Kinder oder meines Ehepartners?

Welche staatlichen Zuschüsse und Unterstützung gibt es für Privatversicherte?
Wie hoch ist der Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Maximal erhalten Sie monatlich einen Zuschuss von 384,58 Euro (Stand 2022). Die Differenzbeiträge vom Zuschuss des Arbeitsamts für die Krankenversicherung zu Ihrem tatsächlichen PKV-Tarif müssen Sie selbst übernehmen.
Arbeitslosengeld II: Gibt es auch für Hartz-IV-Empfänger Unterstützung?
Sie haben nach einer längeren Bezugsphase von Arbeitslosengeld I noch keine neue Anstellung gefunden? Dann bleibt alleine eine Absicherung Ihres Lebens durch Arbeitslosengeld II (ALG II), gemeinhin als Hartz IV bekannt.
Müssen Sie die Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug des ALG I zahlen, sind Sie unter Umständen bei Bezug des Arbeitslosengeld II berechtigt, einen Zuschuss zu Ihrer Privatversicherung zu erhalten. Als Grundlage für den Zuschuss dient der Basistarif Ihrer Versicherung. Ihr Jobcenter übernimmt maximal 50 Prozent der hier anfallenden Beitragsprämien.
Bitte beachten! Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung erhalten Sie nur eine Bezuschussung der Beitragszahlungen – keine Bezuschussung von potenziellen Selbstbeteiligungen für Behandlungskosten, siehe Ratgeber Leistungen.
Gibt es Zuschüsse zur PKV für arbeitslose Selbstständige?
Theoretisch ja. Wie hoch ein Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit für Selbstständige wirklich ist, hängt vom Einzelfall ab. Sie haben die Option, sich für den Fall der Arbeitslosigkeit abzusichern: Sie können mittels Antrag die Möglichkeit zur (freiwilligen) Arbeitslosenversicherung nutzen und einen Arbeitslosenbeitrag zahlen. Zahlen Sie in diese ein, haben Sie auch Anspruch auf das pauschale Arbeitslosengeld, also ALG I in Höhe von circa 1.600 Euro – und damit auf einen entsprechenden Zuschuss.
In der Praxis wird diese Möglichkeit von selbstständig Tätigen kaum genutzt: Tritt durch Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen eine Bedürftigkeit ein, erhalten sie bei Hilfebedürftigkeit gleich ALG II (Hartz IV).
Was ist steuerlich zu beachten?
Grundsätzlich gelten Ihre Zahlungen an den Privatversicherer als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dem Finanzamt mitzuteilen, dass Sie diesen Aufwand tatsächlich hatten. In Ihrer Steuererklärung unterscheiden Sie zwischen Ihrem persönlichen Aufwand (ohne Arbeitgeberzuschüsse, Bundesagentur für Arbeit oder anderen Institutionen) und Gesamtaufwand.
Vorteile der Privaten Krankenversicherung im Detail
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