Von Team Gesundheit, aktualisiert am 22.07.2026
Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit: Kurz erklärt
Ein Jobverlust ist meist mit Sorgen verbunden: Wie geht es weiter? Wie stemme ich das finanziell? Bin ich noch ausreichend versichert? Damit Sie sich um Ihre Krankenversicherung keine Sorgen machen müssen, haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:
- Wenn Sie arbeitslos werden: Ab einem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch, wenn Sie davor privat krankenversichert waren.
- Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn Sie während der letzten fünf Jahre privat krankenversichert waren. Bleiben Sie bei Arbeitslosigkeit in der PKV, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Beiträge.
- Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit von der PKV in die GKV wechseln, ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Damit können Sie zukünftig Ihre PKV wieder aktivieren.
- Ende der Arbeitslosigkeit: Sie können weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder wieder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sofern Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme in die PKV erfüllen.
Bei Verbleib in der PKV bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die tatsächlich an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlenden Beiträge, höchstens aber die Beiträge, die ohne Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung von ihr zu tragen wären.
Voraussetzung: Sie können versicherte PKV-Leistungen, nach Art und Umfang dem SGB V entsprechend, nachweisen.
Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Grundsätzlich gilt: Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind gesetzlich pflichtversichert. Wenn Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit privat versichert waren, wechseln Sie mit Start der Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Mitgliedschaft in der GKV beginnt ab dem Tag, ab dem Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Sonderfall: Ab dem 55. Lebensjahr legt der Gesetzgeber andere Maßstäbe an. Damit ältere Arbeitnehmer:innen nicht durch den "Umweg" einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, gilt: Für Personen, die älter als 55 Jahre sind, tritt auch beim Bezug von Arbeitslosengeld keine Versicherungspflicht ein, wenn sie in den letzten fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren. Sie müssen sich trotz Arbeitslosigkeit weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichern.
Sie können in der PKV versichert bleiben, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen können. Die Befreiung ist auf Antrag möglich, sofern Sie in den letzten fünf Jahren privat versichert waren und nun arbeitslos geworden sind. Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten bei einer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Die Befreiung wirkt dann von Beginn der Versicherungspflicht an. Sind Sie älter als 55 Jahre und waren vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre privat versichert, bleiben Sie ohnehin in der PKV.
Entfällt die Versicherungspflicht, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung. Zur Ermittlung Ihres Zuschusses orientiert sie sich daran, was Sie als gesetzlich Versicherte:r zahlen würden. Diesen Betrag erhalten Sie als Zuschuss für Ihre PKV. Ist Ihr tatsächlicher Beitrag geringer, bekommen Sie auch nur diese Aufwände als Zuschuss. Ist Ihr realer Beitrag höher, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
Sollten Sie während der Arbeitslosigkeit in die GKV gewechselt haben, können Sie nach Beendigung der Arbeitslosigkeit wieder in die PKV zurückkehren, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Beziehen Sie als Selbstständige:r Arbeitslosengeld (ALG), sind Sie ebenfalls versicherungspflichtig in der GKV. Sie bleiben dann in der PKV, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen oder älter als 55 Jahre sind und die letzten fünf Jahre privat versichert waren.
Erhalten Sie Grundsicherungsgeld (bisher als Bürgergeld bezeichnet), bleiben Sie auch in der Arbeitslosigkeit privat versichert. Die Kosten dafür werden jedoch nicht voll erstattet. Der Zuschuss vom Jobcenter beträgt maximal die Höhe, die es gesetzlich Versicherten zahlen müsste.
Allianz Tipp: Anwartschaft
Planen Sie, nach einer Arbeitslosigkeit wieder in die PKV zu wechseln? Dann empfiehlt es sich, bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft einzurichten. Damit wird Ihr Vertrag gegen einen geringen monatlichen Beitrag ruhend gestellt und Ihr Gesundheitszustand sowie die Altersrückstellungen bleiben erhalten. Erholt sich ihre berufliche Situation, können Sie so mit gewohnten Konditionen wieder in die PKV einsteigen.
Private Krankenversicherung und arbeitslos: Was müssen Sie jetzt tun?
- Info an Agentur für Arbeit: Teilen Sie Ihrem zuständigen Arbeitsamt die von Ihnen gewählte gesetzliche Krankenversicherung mit, damit diese Sie dort anmelden kann.
- Kündigung PKV-Vertrag oder Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht: Den bei Ihrem PKV-Versicherer bestehenden Vertrag können Sie innerhalb von drei Monaten kündigen oder auf Anwartschaft stellen, wenn Sie versicherungspflichtig in der GKV werden. Oder Sie stellen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn Sie weiterhin in der PKV versichert bleiben wollen.
Kann ich die private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit kündigen?
Ja. Ihre private Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen Ihren PKV-Vertrag spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer gesetzlichen Versicherungspflicht kündigen. Dann gilt die Kündigung rückwirkend, sodass Sie ab dem ersten Tag der Versicherungspflicht keine PKV-Beiträge mehr zahlen müssen.
Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit nicht versicherungspflichtig in der GKV werden, können Sie die private Krankenversicherung jedoch nicht kündigen.
Mit privater Krankenversicherung arbeitslos: Muss ich kündigen oder kann ich den Vertrag pausieren?
Eine Kündigung ist nicht unbedingt nötig. Sie können im Falle einer Arbeitslosigkeit privat versichert bleiben, wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.
Das Pausieren eines Vertrages ist nicht möglich. Wenn Ihre Arbeitslosigkeit von absehbar kurzer Dauer ist, und Sie im Anschluss wieder privat versichert sein möchten, können Sie Ihren PKV-Vertrag auf eine Anwartschaftsversicherung umstellen. So sichern Sie sich bei Berufstätigkeit die einfache Rückkehr in die PKV, auch wenn Sie zwischenzeitlich die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PKV nicht erfüllen. Eine erneute Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung ist dann bei der Rückkehr in die PKV nicht mehr nötig. Unter Umständen sorgt lediglich Ihr höheres Alter für eine etwas andere Tarifierung.
Muss ich eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen?
Sie können sich von der Versicherungspflicht der GKV befreien lassen und in der PKV bleiben, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre privat versichert waren. Der Antrag zur Befreiung muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Arbeitslosigkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.
Wer bezahlt die PKV Beiträge bei Arbeitslosigkeit?
Grundsätzlich müssen Sie die Beiträge weiterhin selbst bezahlen. In einigen Fällen erhalten Sie einen Zuschuss der Agentur für Arbeit. Je nachdem, welche Leistung der Bundesagentur für Arbeit Sie beziehen, gilt:
Bezug von Arbeitslosengeld (ALG)
Erhalten Sie ALG, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit Ihre Beiträge, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
- Gesetzlich versichert: Das Amt zahlt die Beiträge zur GKV und sozialen Pflegeversicherung in voller Höhe.
- Für privat Versicherte gilt: Das Jobcenter zahlt die Kosten, die bei bestehender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung anfallen würden. Sind die realen Beiträge höher, müssen Sie die Differenz selbst übernehmen.
Auslauf ALG oder Bezug von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
Mit dem Ende des Leistungsbezugs von ALG, beispielsweise wenn Ihr Anspruch aufgebraucht ist, endet auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld), sind Sie nicht versicherungspflichtig in der GKV. Waren Sie davor privat versichert, bleiben Sie in der PKV. Die Agentur für Arbeit gewährt den betreffenden Personen und den Angehörigen einen Beitragszuschuss. Dieser beträgt 2026 maximal 508,59 Euro für die PKV und 104,63 Euro für die Pflegepflichtversicherung. Sollte der tatsächliche Beitrag höher sein, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen. Für private Zusatzversicherungen müssen Sie selbst aufkommen.
Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit die PKV meiner Kinder oder meines Ehepartners bzw. meiner Ehepartnerin?
Bleiben Sie bei Arbeitslosigkeit weiterhin privat versichert, zahlen Sie neben Ihren eigenen PKV-Beiträgen auch die Ihrer Kinder fort.
Grundsätzlich übernimmt die Bundesagentur für Arbeit neben Ihren PKV-Beiträgen auch die PKV-Beiträge für z. B. Kinder. Da der Zuschuss aber eine Höchstgrenze hat, kann es sein, dass sie nicht für alle PKV-Beiträge ausreicht.
Gerade als alleinverdienender Ehepartner oder alleinverdienende Ehepartnerin sollten Sie daher prüfen, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit beitragsfreier Familienversicherung für Ihre Angehörigen möglich ist.
Erstattungsgrenze:
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge maximal in der Höhe, die bei einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entstehen würden.
Kosten für eine private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung während der Arbeitslosigkeit fortführen, ändert sich die Beitragshöhe in der Regel nicht.
Wie kann ich Kosten reduzieren?
Die Beitragsübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit kann unter Umständen nicht Ihre gesamten Beitragskosten ausgleichen. Ein Wechsel in einen günstigen Basistarif der privaten Krankenversicherung kann bei Arbeitslosigkeit eine finanzielle Entlastung darstellen.
Alternativ können Sie auch mit Ihrem Versicherer sprechen, um beispielsweise in einen kostengünstigeren Tarif zu wechseln oder in Ihrem Tarif den Selbstbehalt zu erhöhen.
Was möchten Sie noch zu PKV und Arbeitslosigkeit wissen?
Zahlt das Arbeitsamt die Krankenversicherungsbeiträge (für die GKV) während der Sperrfrist?
Ja, das Arbeitsamt übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auch während der Sperrzeit. Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt dadurch in vollem Umfang erhalten.
Was zahlt die Agentur für Arbeit bei einem PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung?
Wenn Sie arbeitslos sind und Ihre PKV mit Selbstbeteiligung fortführen möchten, können langfristig größere finanzielle Herausforderungen entstehen. Angenommen, Sie haben einen PKV-Tarif abgeschlossen, der mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.000 Euro für attraktivere Versicherungsbeiträge sorgt: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt "nur" Ihre tatsächlichen PKV-Beiträge, selbst wenn bei bestehender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung höhere Beiträge anfielen.
Fallen während der Arbeitslosigkeit Behandlungen an, die von Ihrer PKV abgedeckt sind, müssen Sie trotzdem die 1.000 Euro Selbstbehalt tragen. Insbesondere solche Ausgaben sind es, die während einer Arbeitslosigkeit bei den Kosten der privaten Krankenversicherung ungünstig zu Buche schlagen.
Was ist steuerlich zu beachten?
Grundsätzlich gelten Ihre Zahlungen an den Privatversicherer als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie steuerlich geltend machen. Die steuerlich relevanten Beiträge zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden von dem Versicherungsunternehmen elektronisch an die Finanzbehörden gemeldet. In der Regel werden auch Zuschüsse, die Sie beispielsweise im Rahmen einer Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit erhalten, ebenfalls elektronisch gemeldet. Sie müssen dies also nicht manuell in Ihrer Steuererklärung festhalten.
Was passiert mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung?
Die gute Nachricht: Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen. Der BGH hat entschieden, dass Krankentagegeld-Verträge auch im Falle einer Arbeitslosigkeit weiterlaufen, solange Sie ernsthaft eine neue Stelle suchen und bei der Arbeitsagentur gemeldet sind. Ihr Tagessatz wird jedoch an die neue finanzielle Situation angepasst. Im Krankheitsfall erhalten Sie maximal die Höhe Ihres täglichen Arbeitslosengeldes.
Die Beiträge für private Zusatzversicherungen müssen Sie selbst tragen, das Amt bezuschusst diese Kosten nicht.