Kurz erklärt in 30 Sekunden
Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit
- Auch wenn Sie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) waren: Ab einem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) müssen Sie in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
- Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn Sie während der letzten fünf Jahre privat krankenversichert waren.
- Sie möchten zum Ende der Arbeitslosigkeit in die Private zurückkehren? Dann könnte die Anwartschaftsversicherung helfen. Mit ihr schaffen Sie den erneuten Einstieg in die PKV, zu gewohnten Konditionen.
- Beim Verbleib in der PKV bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die tatsächlich an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlenden Beiträge, höchstens aber die Beiträge, die ohne Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung von ihr zu tragen wären.
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Organisation bei Jobverlust
Private Krankenversicherung und arbeitslos: Was müssen Sie jetzt tun?
Grundsätzlich beginnt Ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Tag, ab dem Sie Arbeitslosengeld beziehen, auch wenn Sie zuvor privat krankenversichert waren. Teilen Sie Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit die von Ihnen gewählte gesetzliche Krankenversicherung mit, damit diese Sie dort anmelden kann. Den bei ihrem PKV-Versicherer bestehenden Vertrag sollten Sie innerhalb von drei Monaten kündigen, damit Sie keine weiteren Beiträge mehr zahlen müssen. Weitere häufige Fragen zur Krankenversicherung nach einer Kündigung und Jobverlust finden Sie nachfolgend:

Kann ich die Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit kündigen?
Ja, Ihre Private Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen Ihren PKV-Vertrag spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit kündigen, damit Sie ab dem ersten Tag der Versicherungspflicht keine Beiträge mehr zahlen müssen.
Mit Privater Krankenversicherung arbeitslos: Muss ich kündigen oder kann ich den Vertrag pausieren?
Eine weitere, oft gestellt Frage ist: Muss ich die Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit kündigen? Nicht unbedingt. Besonders wenn Ihre Arbeitslosigkeit von absehbar kurzer Dauer ist, können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Zwar erfüllen Sie für einige Wochen oder Monate nicht die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PKV. Wenn aber abschätzbar ist, dass Sie zum Privatversicherer zurückkehren, sichern Sie so Ihren Verbleib in der PKV.
Unter Umständen können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und Ihre Privatversicherung in einer kurzen Phase der Arbeitslosigkeit, vielleicht aber auch ohne Einkommen, fortsetzen. Andernfalls gewährleistet Ihnen eine Anwartschaft, dass Sie zum späteren Zeitpunkt zu ähnlichen Konditionen wieder einsteigen können. Eine erneute Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung (siehe Ratgeber Vorerkrankungen) ist nicht nötig. Unter Umständen spielt alleine Ihr höheres Alter in die neue Tarifierung hinein.
Was passiert, wenn ich kein Arbeitslosengeld mehr erhalte?
Mit Ende der Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit endet regelmäßig auch diese Versicherungspflicht. Allerdings müssen Sie weiterhin einen Versicherungsschutz nachweisen. Falls Sie eine Anwartschaft abgeschlossen haben, können Sie diese ggf. bei Rückkehr in die PKV nutzen.
Oft gefragt
Was passiert, wenn ich kein Arbeitslosengeld mehr erhalte?
Mit dem Ende des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld, beispielsweise weil der Anspruch auf ALG erschöpft ist, endet auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Tritt im unmittelbaren Anschluss daran weder ein neuer Tatbestand der Versicherungspflicht noch eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, dann sollte sich die betreffende Person umgehend an die betreffende Krankenkasse wenden, um die Einzelheiten einer freiwilligen Fortsetzung des Krankenversicherungsschutzes zu klären.
Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit die PKV meiner Kinder oder meines Ehepartners?

Heißt arbeitslos sein, keine Krankenversicherungsbeiträge für die Verträge von Familienmitgliedern zu zahlen? Nein. Bleiben Sie trotz Arbeitslosigkeit weiterhin privatversichert, zahlen Sie neben Ihren eigenen PKV-Beiträgen auch die IhrerKinder fort. Grundsätzlich übernimmt die Bundesagentur für Arbeit neben Ihren PKV-Beiträgen auch die PKV-Beiträge für ansonsten familienversicherte Angehörige wie z. B. Kinder. Da die Beitragsübernahme nur maximal in der Höhe erfolgt, die bei einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entstehen würde, kann es sein, dass sie nicht für alle PKV-Beiträge ausreicht. Bei vorhandenem Nachwuchs sollten Sie – vor allem als alleinverdienender Ehepartner – überlegen, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit beitragsfreier Familienversicherung für Ihre Angehörigen möglich ist.

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Damit können Sie rechnen
Welche staatlichen Zuschüsse und Unterstützungen gibt es für Privatversicherte?
Sie waren in den letzten fünf Jahren privatversichert? Wenn Sie nun arbeitslos werden und Arbeitslosengeld erhalten, ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich und Sie können in der PKV bleiben.
Private Krankenversicherung Kosten: Bei Arbeitslosigkeit ändern sich die Beiträge Ihrer Privaten Krankenversicherung nicht. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Ihre Beiträge in der Höhe, die bei bestehender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung anfielen, maximal aber in Höhe Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen.
In welcher Höhe werden bei Bezug von ALG Beiträge zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung übernommen?
Krankenversicherung und Arbeitsamt: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Beiträge in Höhe von maximal 807,98 Euro monatlich (Stand 2023). Eine mögliche Differenz zu Ihren höheren tatsächlichen Beitragsaufwendungen müssen Sie selbst übernehmen.
Gibt es auch für Empfänger von Bürgergeld Unterstützung?
Wenn Sie nach einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit keinen neuen Job finden können, kommt evtl. der Bezug von Bürgergeld unter gewissen Voraussetzungen für Sie in Betracht. Während des Bezuges von Bürgergeld gewährt die Agentur für Arbeit den betreffenden Personen und den Angehörigen einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die betreffenden Personen weder krankenversicherungspflichtig noch familienversichert sind. Insoweit können Bezieher von Bürgergeld also einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten.
Was ist steuerlich zu beachten?
Grundsätzlich gelten Ihre Zahlungen an den Privatversicherer als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie steuerlich geltend machen.
Die steuerlich relevanten Beiträge zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden von dem Versicherungsunternehmen elektronisch an die Finanzbehörden gemeldet. In der Regel werden auch Zuschüsse, die Sie ggf. erhalten, ebenfalls elektronisch durch die entsprechende Zahlstelle gemeldet. Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich möglich, aber aufgrund der Meldungen nicht zwingend erforderlich.
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