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Private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit

Versicherungs­pflicht, Zuschüsse & Kosten
Allianz - Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit. Eine Frau sitzt im Auto und schaut in die Ferne.

Von Team Gesundheit, aktualisiert am 22.07.2026

Ein Jobverlust ist meist mit Sorgen verbunden: Wie geht es weiter? Wie stemme ich das finanziell? Bin ich noch ausreichend versichert? Damit Sie sich um Ihre Krankenversicherung keine Sorgen machen müssen, haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:

  • Wenn Sie arbeitslos werden: Ab einem Bezug von Arbeits­losen­geld (ALG) sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV). Auch, wenn Sie davor privat krankenversichert waren.
  • Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn Sie während der letzten fünf Jahre privat kranken­versichert waren. Bleiben Sie bei Arbeitslosigkeit in der PKV, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Beiträge.
  • Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit von der PKV in die GKV wechseln, ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Damit können Sie zukünftig Ihre PKV wieder aktivieren.
  • Ende der Arbeitslosigkeit: Sie können weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder wieder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sofern Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme in die PKV erfüllen.

Bei Verbleib in der PKV bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundes­agentur für Arbeit die tatsächlich an das private Kranken­ver­sicherungs­unter­nehmen zu zahlenden Beiträge, höchstens aber die Beiträge, die ohne Befreiung von der Versicherungs­pflicht in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung und sozialen Pflege­versicherung von ihr zu tragen wären.

Voraussetzung: Sie können versicherte PKV-Leistungen, nach Art und Umfang dem SGB V entsprechend, nachweisen.

Grundsätzlich gilt: Personen, die Arbeits­losen­geld beziehen, sind gesetzlich pflicht­versichert. Wenn Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit privat versichert waren, wechseln Sie mit Start der Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Mitgliedschaft in der GKV beginnt ab dem Tag, ab dem Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Sonderfall: Ab dem 55. Lebens­jahr legt der Gesetz­geber andere Maß­stäbe an. Damit ältere Arbeit­nehmer:innen nicht durch den "Umweg" einer kurz­fristigen Arbeits­losig­keit in die gesetzliche Kranken­ver­sicherung zurück­kehren, gilt: Für Personen, die älter als 55 Jahre sind, tritt auch beim Bezug von Arbeits­losen­geld keine Versicherungs­pflicht ein, wenn sie in den letzten fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren. Sie müssen sich trotz Arbeits­losig­keit weiterhin in der privaten Kranken­versicherung versichern.

Planen Sie, nach einer Arbeitslosigkeit wieder in die PKV zu wechseln? Dann empfiehlt es sich, bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft einzurichten. Damit wird Ihr Vertrag gegen einen geringen monatlichen Beitrag ruhend gestellt und Ihr Gesundheitszustand sowie die Altersrückstellungen bleiben erhalten. Erholt sich ihre berufliche Situation, können Sie so mit gewohnten Konditionen wieder in die PKV einsteigen.

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  • Details, Kosten und Wissenswertes zur Allianz Anwartschaftsversicherung.

  1. Info an Agentur für Arbeit: Teilen Sie Ihrem zuständigen Arbeitsamt die von Ihnen gewählte gesetzliche Kranken­versicherung mit, damit diese Sie dort anmelden kann.
  2. Kündigung PKV-Vertrag oder Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht: Den bei Ihrem PKV-Versicherer bestehenden Vertrag können Sie innerhalb von drei Monaten kündigen oder auf Anwartschaft stellen, wenn Sie versicherungspflichtig in der GKV werden. Oder Sie stellen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn Sie weiterhin in der PKV versichert bleiben wollen.

Kann ich die private Kranken­versicherung bei Arbeits­losig­keit kündigen?

Ja. Ihre private Kranken­versicherung ist ver­pflichtet, Sie vor­zeitig aus dem Vertrag zu lassen. Einzige Vor­aus­setzung: Sie müssen Ihren PKV-Vertrag spätestens inner­halb von drei Monaten nach Beginn Ihrer gesetzlichen Versicherungs­pflicht kündigen. Dann gilt die Kündigung rückwirkend, sodass Sie ab dem ersten Tag der Versicherungs­pflicht keine PKV-Beiträge mehr zahlen müssen.

Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit nicht versicherungspflichtig in der GKV werden, können Sie die private Krankenversicherung jedoch nicht kündigen.

Mit privater Kranken­versicherung arbeits­los: Muss ich kündigen oder kann ich den Vertrag pausieren?

Eine Kündigung ist nicht unbedingt nötig. Sie können im Falle einer Arbeitslosigkeit privat versichert bleiben, wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.

Das Pausieren eines Vertrages ist nicht möglich. Wenn Ihre Arbeits­losig­keit von abseh­bar kurzer Dauer ist, und Sie im Anschluss wieder privat versichert sein möchten, können Sie Ihren PKV-Vertrag auf eine Anwart­schafts­versicherung umstellen. So sichern Sie sich bei Berufstätigkeit die einfache Rückkehr in die PKV, auch wenn Sie zwischenzeitlich die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PKV nicht erfüllen. Eine erneute Gesund­heits­prüfung bzw. Risiko­prüfung ist dann bei der Rückkehr in die PKV nicht mehr nötig. Unter Umständen sorgt lediglich Ihr höheres Alter für eine etwas andere Tarifierung.

Muss ich eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen?

Sie können sich von der Versicherungspflicht der GKV befreien lassen und in der PKV bleiben, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre privat versichert waren. Der Antrag zur Befreiung muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Arbeitslosigkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.

Grundsätzlich müssen Sie die Beiträge weiterhin selbst bezahlen. In einigen Fällen erhalten Sie einen Zuschuss der Agentur für Arbeit. Je nachdem, welche Leistung der Bundesagentur für Arbeit Sie beziehen, gilt:

Erhalten Sie ALG, übernimmt die Bundes­agentur für Arbeit Ihre Beiträge, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Mit dem Ende des Leistungs­bezugs von ALG, beispielsweise wenn Ihr Anspruch aufgebraucht ist, endet auch die Versicherungspflicht in der gesetz­lichen Kranken- und Pflege­versicherung.

Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld), sind Sie nicht versicherungspflichtig in der GKV. Waren Sie davor privat versichert, bleiben Sie in der PKV. Die Agentur für Arbeit gewährt den betreffenden Personen und den Ange­hörigen einen Beitragszuschuss. Dieser beträgt 2026 maximal 508,59 Euro für die PKV und 104,63 Euro für die Pflegepflichtversicherung. Sollte der tatsächliche Beitrag höher sein, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen. Für private Zusatzversicherungen müssen Sie selbst aufkommen.

Bleiben Sie bei Arbeits­losig­keit weiterhin privat­ versichert, zahlen Sie neben Ihren eigenen PKV-Beiträgen auch die Ihrer Kinder fort.

Grund­sätzlich über­nimmt die Bundes­agentur für Arbeit neben Ihren PKV-Beiträgen auch die PKV-Beiträge für z. B. Kinder. Da der Zuschuss aber eine Höchstgrenze hat, kann es sein, dass sie nicht für alle PKV-Beiträge ausreicht.

Gerade als alleinverdienender Ehe­partner oder alleinverdienende Ehepartnerin sollten Sie daher prüfen, ob eine Versicherungs­pflicht in der gesetz­lichen Kranken­versicherung mit beitrags­freier Familien­versicherung für Ihre Ange­hörigen möglich ist.

Erstattungsgrenze: 

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge maximal in der Höhe, die bei einer Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflege­versicherung entstehen würden.

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Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung während der Arbeits­losig­keit fort­führen, ändert sich die Beitrags­höhe in der Regel nicht.

Wie kann ich Kosten reduzieren? 

Die Beitrags­über­nahme durch die Bundes­agentur für Arbeit kann unter Umständen nicht Ihre gesamten Beitrags­kosten aus­gleichen. Ein Wechsel in einen günstigen Basis­tarif der privaten Kranken­versicherung kann bei Arbeits­losig­keit eine finanzielle Entlastung darstellen.

Alternativ können Sie auch mit Ihrem Versicherer sprechen, um beispielsweise in einen kostengünstigeren Tarif zu wechseln oder in Ihrem Tarif den Selbstbehalt zu erhöhen.

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  • Noch Fragen zu PKV oder Basistarif? Wir sind gerne persönlich für Sie da!

Private oder gesetzliche Kranken­versicherung?

Zahlt das Arbeitsamt die Krankenversicherungsbeiträge (für die GKV) während der Sperrfrist?

Ja, das Arbeitsamt übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auch während der Sperrzeit. Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt dadurch in vollem Umfang erhalten.

Was zahlt die Agentur für Arbeit bei einem PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung?

Wenn Sie arbeitslos sind und Ihre PKV mit Selbst­beteiligung fortführen möchten, können lang­fristig größere finanzielle Heraus­forderungen entstehen. Ange­nommen, Sie haben einen PKV-Tarif abge­schlossen, der mit einem jährlichen Selbst­behalt von 1.000 Euro für attraktivere Versicherungs­beiträge sorgt: Die Bundes­agentur für Arbeit über­nimmt "nur" Ihre tatsächlichen PKV-Beiträge, selbst wenn bei bestehender Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflege­versicherung höhere Beiträge anfielen.

Fallen während der Arbeitslosigkeit Behandlungen an, die von Ihrer PKV abgedeckt sind, müssen Sie trotzdem die 1.000 Euro Selbst­behalt tragen. Insbesondere solche Ausgaben sind es, die während einer Arbeits­losig­keit bei den Kosten der privaten Kranken­versicherung ungünstig zu Buche schlagen.

Was ist steuerlich zu beachten?

Grundsätzlich gelten Ihre Zahlungen an den Privat­versicherer als Vorsorge­aufwendungen. Diese können Sie steuerlich geltend machen. Die steuerlich relevanten Beiträge zu Ihrer privaten Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung werden von dem Versicherungs­unter­nehmen elektronisch an die Finanz­behörden gemeldet. In der Regel werden auch Zuschüsse, die Sie beispielsweise im Rahmen einer Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit erhalten, ebenfalls elektronisch gemeldet. Sie müssen dies also nicht manuell in Ihrer Steuererklärung festhalten.

Was passiert mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung?

Die gute Nachricht: Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen. Der BGH hat entschieden, dass Krankentagegeld-Verträge auch im Falle einer Arbeitslosigkeit weiterlaufen, solange Sie ernsthaft eine neue Stelle suchen und bei der Arbeitsagentur gemeldet sind. Ihr Tagessatz wird jedoch an die neue finanzielle Situation angepasst. Im Krankheitsfall erhalten Sie maximal die Höhe Ihres täglichen Arbeitslosengeldes.

Die Beiträge für private Zusatzversicherungen müssen Sie selbst tragen, das Amt bezuschusst diese Kosten nicht.

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