PKV und GKV unterscheiden sich sowohl bei den Beiträgen und den Voraussetzungen, vor allem aber beim Leistungsumfang und bei der Kostenübernahme. Hier folgen Sie zwei unterschiedlichen Prinzipien:
Versicherte der GKV erhalten durch das Sachleistungsprinzip medizinische Leistungen. Für diese müssen sie nicht selbst in Vorleistung treten. Die Leistungserbringer (z. B. Allgemeinmediziner, Fachärztinnen, Zahnärzte, Krankenhäuser) rechnen nicht mit Ihnen als Patient:in ab, sondern direkt mit den Krankenkassen oder kassenärztlichen Vereinigungen.