Erfahren Sie alles über die private Krankenversicherung für Selbstständige.
Schütze das Wert­vollste, was du hast.

Private Kranken­versicherung für Selbst­ständige

Selbst­ständige sind kranken­ver­sicherungs­pflichtig. Aber sie dürfen wählen, ob sie sich in der privaten oder gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung ver­sichern wollen. Eine private Kranken­ver­sicher­ung (PKV) für haupt­beruf­liche Selbst­ständi­ge & Frei­beruf­ler:innen (Free­lancer) ist unab­hängig vom Ein­kommen oder der Jahres­arbeits­entgelt­grenze möglich. Dies gilt auch für Exis­tenz­gründer:innen.
  • Vorteile: Muss man als Selbst­ständi­ger oder Frei­beruf­lerin privat ver­sichert sein? Nein, aber es kann sich lohnen! Ihre Beiträge in der privaten Kranken­ver­sicherung sind unter Um­ständen sogar günstiger als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicher­ung.
  • Leistungen: Premium­leistungen über den gesetz­lichen Standard hinaus und beste medi­zinische Ver­sorgung erwarten Sie in der PKV. Denn eine gute Gesund­heit ist die Basis für Ihre Existenz.
  • Kosten: In der GKV sind die Leistungen abhängig vom Ein­kommen. In der PKV richtet sich der Beitrag unter anderem nach den gewählten Leistungen.
  • Tarife: Wählen Sie die Ver­sicherung so, wie Sie zu Ihnen passt, und ent­scheiden Sie selbst über die Höhe der Zahn­leistung­en und welche Zusatz­bau­steine Sie be­nötigen. 
1 von 7
PKV für Selbstständige
Selbst­ständi­ge haben grund­sätz­lich die Wahl, ob sie sich privat oder gesetz­lich kranken­ver­sichern. Der Beitrag in der ge­setzlichen Kranken­ver­sicherung richtet sich nach dem Ein­kommen und ist dadurch für viele Selbst­ständige teurer als die private Kranken­ver­sicherung.

Als Selbst­ständ­ige, Free­lancer oder Frei­beruf­lerin ist es wichtig, dass Sie in Ihre Ge­sund­heit in­ves­tieren.

Mit einer privaten Kranken­ver­sicher­ung profi­tieren Sie von kürz­eren Warte­zeiten, Chef­arzt­behand­lungen und Ein- oder Zwei­bett­zimmern. Kosten­erstatt­ung für Arz­nei­mittel, Heil­prakti­ker und Psycho­therapie. Zudem erhalten Sie erst­klassige Leistung und beste Ver­sorgung für zahn­medi­zinische, statio­näre und ambu­lante Leistungen.

Warum Allianz?
Mit der Allianz legen Sie Ihre Gesund­heit in vertrauens­volle Hände. Jahre­lange Er­fahrung und ein großes Leistungs­spek­trum machen uns zu einem starken Partner an Ihrer Seite. Profi­tieren Sie von einer flexi­blen Tarif­gestal­tung, at­traktiv­em Bonus, Wechsel­vorteil und stabi­len Bei­trägen.
Hier geht's direkt zu Ihrem PKV-Beitrag.
Haben Sie noch Fragen?
2 von 7
Nicht vergessen
Passen Sie Ihre Zahn­leistung­en indi­viduell an Ihre Bedürfnisse an. Sie haben die Wahl zwischen drei Zahn-Bau­steinen. Ent­scheiden Sie selbst, wie hoch die Er­stattung für hoch­wertigen Zahn­ersatz und Kiefer­ortho­pädie in Ihrem Tarif sein soll.

MeinGesundheitsschutz Zahn 75

  • Das ist abgesichert: 75 % für hochwertigen Zahnersatz und bei Kieferorthopädie.
  • In allen Tarifen versichert: 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe.

MeinGesundheitsschutz Zahn 90

  • Das ist abgesichert: 90 % für hochwertigen Zahnersatz und bei Kieferorthopädie.
  • In allen Tarifen versichert: 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe.

MeinGesundheitsschutz Zahn 100

  • Das ist abgesichert: 100 % für hochwertigen Zahnersatz und bei Kieferorthopädie.
  • In allen Tarifen versichert: 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Dokumente der aktuellsten Tarif­generation. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarif­generationen abweichen können.

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispiel­hafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

3 von 7
Zusatzbausteine
Mit den Zusatz­bau­steinen können Selbst­ständige oder Frei­beruf­ler:innen in der privaten Kranken­ver­sicherung ihren Gesund­heits­schutz zusätz­lich ergänzen. Zum Beispiel mit der für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen unverzicht­baren Kranken­tage­geld­versicherung oder der Beitrags­entlastung im Alter.

Krankentagegeld

Die Kranken­tage­geld­ver­sicherung bietet einen Ver­sicher­ungs­schutz für Selbst­ständige und Frei­beruf­ler:innen vor Verdienst­ausfall. Wenn Selbst­ständi­ge in die private Kranken­ver­sicherung wechseln, erhalten sie nicht auto­matisch eine Lohnfort­zahlung bei Arbeits­unfähig­keit.

Deshalb ist der Zusatz­baustein "Kranken­tagegeld" für Selbst­ständige unab­ding­bar. Bitte beachten Sie, dass Einkünfte aus Ver­mietung und Ver­pachtung in der Kranken­tage­geld­ver­sicherung nicht ab­gesichert werden können.

MeineWechseloption

Ihren Ver­sicherungs­schutz können Sie bis zu Ihrem 50. Geburts­tag drei­mal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie Mein­Gesund­heits­schutz erhöhen. Der Tarif Meine­Wechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr ab­geschl­ossen werden. Beachten Sie, dass dies nur zeit­gleich mit dem Ab­schluss eines neuen Mein­Gesund­heits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen kann.

Garantierte Beitragsentlastung

Mit der Vor­sorge­kompo­nente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige im Alter senken – lebens­lang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat. Die Ein­zahlungen sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Voll­versicherung steuerlich absetzbar.

Pflegezusatzversicherung

Eine Pflege­zusatz­ver­sicherung der Allianz schließt für Sie die finanz­ielle Lücke, die die private Pflege­pflicht­ver­sicherung nicht abdeckt. Sie erhalten ein Pflege­tage­geld, mit dem Sie zum Beispiel wichtige Ge­sund­heits­leistungen für Frei­beruf­ler:innen oder Selbst­ständige abdecken können. Warum für Sie die private Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll ist, finden Sie mit unserem Rat­geber heraus.

Krankenhaustagegeld

Mit dem Kranken­haus­tage­geld sind Sie finanziell gut abge­sichert, falls ein Kranken­haus­aufent­halt erfor­derlich ist. Das Kranken­haus­tage­geld steht Ihnen zur freien Ver­fügung, um zum Beispiel zusätz­liche Kosten abzu­decken.
Hier geht's direkt zu Ihrem Beitrag.
Haben Sie noch Fragen?
4 von 7
Gesetzlich oder privat kranken­versichert?
Es gibt einige Unter­schiede bei der privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige, Frei­beruf­ler:innen und Existenz­gründer­:innen im Vergleich zur GKV. Sowohl ver­einbarte Leistung­en als auch die Beiträge in der privaten Kranken­ver­sicher­ung sind indi­vidu­eller. Hier finden Sie die wichtigsten Merk­male und Unter­schiede in der Über­sicht:
  • Leistungen: Sie können den Versicherungs­schutz individuell an Ihre Bedürfnisse an­passen, und die Leistungen sind lebens­lang garantiert.
  • Beiträge: Der Beitrag hängt von Ihrem Gesund­heits­zustand, dem Eintritts­alter und den gewählten Leistungen ab. Die Be­rechnung erfolgt indi­viduell und ist nicht abhängig vom Einkommen.
  • Flexibilität: Den Leistungs­umfang wählen Sie einfach selbst aus ver­schiedenen Tarifen und Zusatz­bausteinen. So ist Ihre Ab­sicherung individuell auf Sie zu­geschnitten.
  • Familien­ver­sicherung: Für jedes Familien­mit­glied muss ein eigener Vertrag ab­geschlossen werden.
  • Leistungen: Leistung­en sind nicht garan­tiert und können durch poli­tische Ent­schei­dungen jederzeit ange­passt werden. Sie sind fast alle gesetz­lich vor­gege­ben, und die Leistung­en sind auf das Not­wendigs­te beschränkt.
  • Beiträge: Beiträge sind ab­hängig vom Ein­kommen, auch Miet­ein­nahmen o.ä. werden bei Selbst­ständig­en an­gerechnet. Das kann gerade bei hohem Ein­kommen sehr teuer werden.
  • Flexibilität: Die Leistung­en sind gesetz­lich vor­geschrieben und können nur durch private Zusatz­ver­sicherung­en ergänzt werden.
  • Familien­ver­sicherung: Ehe­partner:innen und Kinder von Selbst­ständigen können kosten­frei in der Familien­ver­sicherung mit­versichert werden. 
Voraus­setzungen und weitere Infor­mationen zur Ver­sicherungs­pflicht­grenze und Basis­tarif finden Sie in den je­weiligen Rat­gebern. Ob GKV oder PKV – welche Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige besser ge­eignet ist, lässt sich pauschal nicht beant­worten und liegt an ver­schiedenen Faktoren. Lesen Sie mehr dazu im Rat­geber, privat oder gesetz­lich kranken­ver­sichert. Für Beamte und Beamt­innen mit Beihilfe­an­spruch bieten wir spezielle Tarife an.
Hier geht's direkt zu Ihrem Beitrag.
Haben Sie noch Fragen?
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
Hohe Kundenzufriedenheit beim Online-Antrag unserer Versicherungen
5 von 7
Es geht um Ihr Geld
Was kostet Sie die PKV als Frei­beruf­lerin, Free­lancer oder Selbst­ständiger im Monat? Wir haben Ihnen ein paar Preis­bei­spiele für die PKV im Vergleich zur GKV zu­sammen­gestellt. Zusätz­lich gibt es Tipps, wie Sie Ihren Beitrag redu­zieren können und was Sie bei der Steuer beachten sollten.

Preis­beispiel: Allianz Private Kranken­ver­sicherung für Frei­beruf­ler:innen und Selbst­ständige 

Die monat­lichen Beiträge sind beispiel­haft für eine selbst­ständige Person mit einem Ein­tritts­alter von 30 Jahren ohne Kinder.

Wischen um mehr anzuzeigen

Einkommen pro Monat
Beitrag PKV
Beitrag GKV
3.000 € 706,57 € 639,00 €
4.000 € 706,57 € 852,00 €
6.000 € 706,57 € 1.174,17 €
  • Besonderer Vorteil für Selbst­ständige: Wenn Sie in einem Kalender­jahr keine Rechnungen ein­reichen, bekommen Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge für die private Kranken­ver­sicherung zurück. Der Bonus beträgt bis zu 40 Prozent!

Garantiert sind 10 Prozent Rückerstattung bei Leistungsfreiheit und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.

Ersparnisse
Sie fragen sich, wie Sie Ihre Beiträge redu­zieren können? Zum Bei­spiel mit einem höheren Selbst­behalt in der privaten Kranken­ver­sicherung! Mit der Bei­trags­rück­erstattung be­kommen Sie sogar un­kompli­ziert Geld zurück, wenn Sie keine Rechnung­en ein­reichen. Zudem sind die steuer­lichen Aspekte zu beachten.

Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Das Prinzip der Selbst­beteili­gung kennen Sie vermutlich aus der Auto­ver­sicherung: Wer einen Teil des Kosten­risikos selbst trägt, spart bei den Beiträgen zur Ver­sicherung. Das ist bei der privaten Kranken­ver­sicherung mit der Selbst­beteili­gung ähnlich.

Je höher der ver­einbarte Selbst­behalt in der privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige, desto geringer fallen die Beiträge aus. Privat kranken­ver­sicherte, Selbst­ständige oder Frei­berufler­:innen profi­tieren bei einem hohen Selbst­behalt in der privaten Kranken­ver­sicherung von einer deut­lichen Beitrags­ersparnis.

  • Un­abhängig von Ihrem Ge­sund­heits­zustand haben Sie die Möglich­keit, Leistung­en aus dem Mein­Vorsorge­programm in Anspruch zu nehmen, ohne dass Ihre gewählte Selbst­beteili­gung hiervon betroffen ist.

Beitragsrückerstattung (BRE) bis insgesamt 40 Prozent

Wenn Sie für ein ab­gelauf­enes Jahr keine Rechnung­en einreichen, zahlen wir Ihnen einen Teil Ihrer Bei­träge zurück. Sie erhalten dann eine garantierte Beitrags­rück­erstattung (BRE) von 10 Prozent in allen Tarifen. Nach dem ersten Jahr gibt es einen zusätz­lichen erfolgs­ab­hängi­gen Bonus von 15 Prozent, nach zwei Jahren 20 Prozent, nach drei Jahren 25 Prozent. Ab dem vierten Jahr sind es 30 Prozent Bonus zusätzlich! Somit sind ins­gesamt bis zu 40 Prozent Bei­trags­rück­erstattung möglich.

  • Ihre Beitrags­rückerstattung wird nicht gemindert, wenn Sie Rechnungen für Leistungen aus dem Mein­Vorsorge­programm einreichen. Das heißt, Sie erhalten in diesem Fall trotzdem einen Teil Ihrer Beiträge zurück.

Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus, sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt, werden jährlich neu festgelegt.

Steuerliche Aspekte bei einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Kann man als Selbst­ständige:r die private Kranken­ver­sicherung von der Steuer absetzen? Ja, Sie können als selbst­ständige Person Ihren Beitrag für die private Kranken­ver­sicherung ganz oder teil­weise von der Steuer absetzen.

Die Beiträge sind als Vorsorge­auf­wendung­en prinzi­piell in vollem Umfang steuerlich berück­sichti­gungs­fähig. Dies gilt nicht nur für Ihre eigenen Ver­sicherungs­beiträge, sondern ge­gebenen­falls auch für die Ihrer Familien­mitglieder.

Allerdings gilt dies generell nur für Leistungen im Rahmen der soge­nannten Basis­ab­sicherung. Das heißt, wenn Ihre private Kranken­ver­sicherung zum Beispiel spezielle Wahl­leistungen (wie Einbett­zimmer) im Kranken­haus bein­haltet, ist der Beitrags­anteil dafür nicht steuerlich absetzbar. Ebenfalls nicht absetzbar ist das Kranken­tage­geld bzw. Kranken­geld der gesetz­lichen Kranken­kasse.

  • Einen Nach­weis über die Höhe der abzugs­fähigen Beiträge bekommen Sie von der Allianz Privaten Kranken­versicherung automatisch am Anfang des Jahres zugeschickt.

Sparen mit dem Wechselvorteil

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung und steigen Sie direkt mit einer attraktiven Bei­trags­rück­erstattung (BRE) ein – ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­ver­sichert sind! Ihre leistungs­freie Vor­ver­sicherungs­zeit wird Ihnen beim Wechsel auf Ihre Staffel der Beitrags­rück­erstattung angerechnet.

Das erhöht Ihren Bonus auf bis zu 40 Prozent Bei­trags­rück­erstattung. Dieser Wechsel­vorteil gilt, wenn Sie von einer gesetz­lichen oder einer privaten Kranken­ver­sicherung zur Allianz wechseln. Der Wechsel­vorteil gilt auch für Neu­kunden und Neu­kundinnen.

Das Bestätigungs­formular für die Leistungs­freiheit bei der gesetzlichen Kranken­versicherung und bei der privaten Kranken­versicherung können Sie direkt online herunter­laden.

Hier geht's direkt zu Ihrem PKV-Beitrag.
Haben Sie noch Fragen?
MeinGesundheitsschutz = MeinVorsorgeprogramm
Mit dem Allianz Mein­Vorsorge­programm für Selbst­ständige, Frei­beruf­lerinnen und Free­lancer können Sie Ihre Kosten für Vorsorge­leistungen reduzieren. Sehen Sie hier im Detail, welche Leistungen Sie in den Mein­Gesund­heits­schutz Tarifen erwarten.
  • Die Vorsorge­unter­suchung­en aus dem Mein­Vorsorgeprogramm sind ohne jeg­liche Selbst­beteili­gung und haben keinen Ein­fluss auf Ihre Beitrags­rück­erstattung. Sie sind auf ent­sprechende Höchst­bei­träge begrenzt, die in der Regel voll­kommen aus­reichend sind. Die folgenden Leistungen über­nehmen wir ab dem 21. Geburts­tag pro Kalender­jahr.
Krebsvorsorge
  • Darm - Darmspiegelung (alle 5 Jahre)
  • Darm - Immunologischer Stuhltest
  • Harnblase
  • Haut
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Frauen
  • Mammographie
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Männer
Check-Up
  • Herz-Kreislauf-Gefäß
  • Lunge
  • Niere
Screenings
  • Glaukom
  • Hepatits B- / C-Virusinfektionen
  • Osteoporose
  • Bauchschlagader für Männer (alle 5 Jahre)
  • Chlamydien (ab dem 16. Geburtstag)

 

 

 

 

Impfungen
  • Standard- und Indikationsimpfungen nach Empfehlungsliste der STIKO
Zahnprophylaxe
  • Professionelle Zahnreinigung (1x jährlich)
  • Kontrolluntersuchung (2x jährlich)
Gesundheitskurse

Erstattet werden Kosten beispiels­weise zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs­programme.

  • MeinGesundheitsschutz Plus: maximal 200 Euro pro Jahr
  • MeinGesundheitsschutz Best: maximal 400 Euro pro Jahr
6 von 7
So geht's
Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine am besten zu Ihren Bedürf­nissen passen.
01
Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Pre­mium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beträge.
02

Ent­scheiden Sie sich für die Selbst­beteili­gung, die am besten für Sie geeignet ist. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
03

Wählen Sie den Zahn­schutz in der Höhe, die für Sie persön­lich passend ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell entscheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
04
Unsere Empfehlung: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
Hier geht's zu Ihrem Beitrag
Sie haben noch Fragen?
Unser Tipp
Die besten digitalen Services für unsere Kunden und Kundinnen
7 von 7
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige wissen?

Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?

In jungen Jahren be­inhalten die Beiträge einen Spar­anteil, den die Allianz Private Kranken­ver­sicherung verzinslich anlegt. Somit sorgt die private Kranken­versicherung für das Alter vor. Die Alterungs­rück­stellungen (um­gangs­sprachlich oft Alters­rück­stellungen genannt) dienen dazu, dass die Beiträge nicht auf­grund Ihres Älter­werdens steigen.

Beitrags­anpassung­en durch ge­änderte Leistungs­ausgaben sind jedoch möglich. Dabei kommt es anders als bei der GKV nicht darauf an, ob Ihr Tarif für den Neu­zugang offen ist oder nicht. Anders als vielfach ange­nommen, spart in der privaten Kranken­ver­sicherung jeder Jahrgang für sich, ein Tarif kann also gar nicht "vergreisen".

  • Außerdem bietet die Allianz mit der garantierten Beitrags­entlastung in der privaten Kranken­versicherung im Alter einen attraktiven Zusatzbaustein. Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter um bis zu 80 Prozent senken.

Mehr zum Thema private Krankenversicherung im Rentenalter lesen Sie in unserem Ratgeber.

Kann ich nach Beendigung meiner Selbstständigkeit die private Krankenversicherung behalten?

Das kommt darauf an, ob Sie nach Beendigung Ihrer Selbst­ständig­keit als Arbeit­nehmer:in tätig sind und Ihr Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) liegt. Dann können Sie sich nach wie vor privat kranken­versichern.

Fällt Ihr Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze, müssen Sie sich in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung gesetzlich pflicht­versichern. Normaler­weise spielt die Beitrags­be­messungs­grenze für die private Kranken­ver­sicherung keine Rolle.

Mehr Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zur privaten Krankenversicherung.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Auch bei Arbeits­losig­keit gilt für alle Bundes­bürger die Kranken­versicherungs­pflicht. Ab einem Bezug von Arbeitslosen­geld I (ALG I) müssen Sie allerdings meist in die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung wechseln.

Aber es gibt Aus­nahmen für die private Kranken­ver­sicherung bei Arbeits­losig­keit: Eine Befreiung von der Ver­sicherungs­pflicht ist möglich, wenn Sie über die letzten fünf Jahre privat kranken­versichert waren. In diesem Fall können Sie in der privaten Kranken­ver­sicherung versichert bleiben.

Details zur privaten Kranken­versicherung bei Arbeits­losigkeit finden Sie im Ratgeber.

Lohnt sich ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung, um Kosten zu sparen?

Bei einem Wechsel in eine andere private Kranken­ver­sicherung sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei der neuen Versicherung als Neu­kunde oder Neu­kundin behandelt werden

Das bedeutet, dass Sie gegebenen­falls nur einen Teil Ihrer Alterungs­rück­stellungen über­tragen können. Trotzdem ist unter anderem Ihr aktuelles Alter beim neuen Ver­sicherungs­unter­nehmen ausschlag­gebend für Ihren Beitrag. Somit lohnt es sich über­wiegend nicht, mit dem Ziel einer möglichen Beitrags­ersparnis zu wechseln.

Des Weiteren wird eine Gesund­heits­prüfung not­wendig sein. Sollte sich Ihr Gesund­heits­zustand ver­schlechtert haben oder Vor­erkrankungen hinzu­gekommen sein, könnte dies eine Ablehnung, evtl. Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse bedeuten.

Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihre bestehende private oder gesetzliche Kranken­ver­sicherung erst, wenn das neue Versicherungs­unter­nehmen schriftlich bestätigt hat, dass Sie auf­ge­nommen werden!

  • Wechseln Sie als Neukunde oder Neukundin zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung und profitieren Sie vom Wechsel­vorteil. Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit wird Ihnen angerechnet und Sie können von Anfang an eine höhere Beitrags­rück­erstattung erhalten.

Warum ist Krankentagegeld so wichtig für Selbstständige?

Weil haupt­beruf­liche Selbst­ständige, Frei­beruf­ler oder Frei­beruf­lerinnen keinen gesetz­lichen Anspruch auf Kranken­geld über einen Arbeitgeber haben - im Gegen­satz zu Arbeit­nehmer:innen. Sie sollten daher dringend eine Kranken­tagegeld­ver­sicherung abschließen. Ansonsten führt Arbeits­unfähig­keit wegen Krank­heit bzw. die gesetz­liche Mutter­schutz­zeit zu einem Ein­kommens­verlust. Als haupt­beruflich selbst­ständige Person oder Frei­beruf­ler:in können Sie sich bereits ab der zweiten Woche der Arbeits­unfähig­keit mit einer Kranken­tage­geld­ver­sicherung ab­sichern.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Kranken­geld für Selbst­ständige.

Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.