PKV und Schwangerschaft: Werdende Eltern auf Sofa
Vorsorge, Beiträge, Mutterschutz & Co.

Private Kranken­ver­si­che­rung und Schwanger­schaft

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wenn Sie privat versichert sind und schwanger werden, ändern sich Kosten und Leistungsumfang Ihres Tarifes nicht.
  • Privat versicherte Schwangere können (im Rahmen ihres tariflichen Leistungsspektrums) umfangreiche Vor­sorge­unter­suchungen wie pränatale Diagnostik in Anspruch nehmen, um sich und ihr Baby auf die Geburt vorzubereiten.
  • Nach der Geburt, während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit entfällt für Privatversicherte der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) – solange sie nicht arbeiten. Das bedeutet: Sie zahlen in dieser Zeit den Ver­si­che­rungs­beitrag in voller Höhe selbst.
  • Während der Schwanger­schaft von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) in eine PKV zu wechseln, ist problemlos möglich. Premiumtarife der PKV bieten Schwangeren in der Regel eine Rundum-Absicherung mit vielen Zusatzleistungen.
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Gut zu wissen

Sind Sie privat versichert, ändert sich für Sie nichts, wenn Sie schwanger werden. Informieren Sie Ihre Private Kranken­ver­si­che­rung früh­zeitig und fragen Sie nach, ob und für welche Leistungen Sie in der Schwanger­schaft Kosten erstattet bekommen. Ein Blick in die tariflich festgelegten Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag ist hier hilfreich. So können Sie bei Ihrem Gynäkologen gezielt Unter­suchungen in Anspruch nehmen.

In der Frühschwangerschaft

Tipp für werdende Mütter: Auch wenn es aufgrund von Schwanger­schafts­übel­keit und anderen erschöpfenden Schwanger­schafts­anzeichen schwerfällt: Klä­ren Sie bereits in der Früh­schwanger­schaft, wie hoch Ihre PKV-Beiträge sein werden und wie viel Mutterschaftsgeld und Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen werden.

Digitale Angebote für Schwangere sind oft im PKV-Tarif enthalten

Informieren Sie sich bei einer Schwanger­schafts­beratung zu Geburt, Elternzeit und Kinder­geld. Hilfreich ist es auch, wenn Ihr PKV-Tarif eine Online Schwangerschaftsbegleitung und digitale Ratgeber für Schwangere zu Themen wie Ernährung, Sport und Rückbildung bietet, wie beispielsweise die Allianz für Heilkostenvollversicherte.

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Leistungen
Welche Untersuchungen die PKV bei werdenden Müttern übernimmt, hängt von Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Premiumtarife bieten Schwangeren in der Regel eine Rundum-Absicherung mit vielen Zusatzleistungen:
 

Je nach Tarif deckt eine Private Krankenversicherung in der Schwangerschaft üblicherweise folgende Leistungen ab:

  • Ausstellung des Mutterpasses
  • Erst- und Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Untersuchung auf Bluthochdruck während der Schwanger­schaft, Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtasten
  • Laboruntersuchungen, z.B. Bluttest während der Schwanger­schaft sowie Untersuchungen, um Infek­tio­nen, Syphilis, Röteln, HIV und Hepatitis B auszuschließen, oder um möglichen Komplikationen vorzubeugen
  • Glukose-Toleranztest
  • Drei Untersuchungen mit Ultraschall in der Schwanger­schaft sowie ein 3D-Ultraschall
  • Pränataldiagnostik, z.B. Untersuchungen auf Chromosomen­störung, erbliche Erkrankungen, Down­syndrom, Nacken­falten­messung, Frucht­wasser­unter­such­ung, Plazenta­unter­such­ung, Erst­tri­mester­screening (Kosten je nach Untersuchung ab ca. 100 Euro)
  • Organscreening und Feindiagnostik (Kosten: ca. 230 Euro)
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Kostenübernahme für Hebamme

Privatversicherte zahlen alle ärztlichen Unter­suchungen zunächst selbst – auch wenn die Leistungen in ihrem Tarif enthalten sind. Für die Kostenübernahme reichen sie die Rechnung anschließend bei ihrer PKV ein. Das gilt auch für Untersuchungen in der Schwanger­schaft, zum Beispiel für eine Nacken­falten­messung, um das Trisomie-Risiko des Babys zu bestimmen. Als privat versicherte werdende Mutter gehen Sie hierfür meist mit 150 bis 200 Euro in Vorleistung.

Kosten für Leistungen, die nicht im Tarif enthalten sind, können nicht erstattet werden. Das gilt beispielsweise für einen zusätzlichen Ultraschall in der Schwanger­schaft (35 bis 50 Euro pro Untersuchung) oder für zusätzliche Bluttests (ca. 20 Euro).

Gynäkologen empfehlen Patientinnen häufig, Nahrungs­ergänzungs­mittel wie Folsäure und Vitamine in der Schwangerschaft einzunehmen, um die Entwicklung des Fötus zu unterstützen. Die Kosten dafür übernehmen Sie ebenfalls selbst.

Gut informiert

Private Krankenversicherungen übernehmen viele Untersuchungen, die gesetzliche Kranken­kassen nur bei Risi­ko­schwanger­schaften oder familiären Vorerkrankungen zahlen. Je nach Tarif können Privatversicherte in der Schwangerschaft beispielsweise ohne Mehrkosten Geburts­vor­bereitungs­kursePränatal­diagnosik oder Chef­arzt­behandlungen in Anspruch nehmen.

Nach der Entbindung erhalten sie im Krankenhaus oft ein pri­va­tes Einbett­zimmer. Auch nach der Geburt bekommen privat versicherte Mütter viele Leistungen von ihrer Versicherung erstattet. Entdecken Sie im Ratgeber weitere persönlichen Vorteile einer Privaten Krankenversicherung.

Ratgeber
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Übersicht

Für privat versicherte Arbeitnehmerinnen verändern sich die PKV-Beiträge während des Mutter­schutzes nicht, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht. Auf Antrag erhalten sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein Mutterschaftsgeld: Details siehe unten. Selbstständige haben in dieser Zeit, je nach Tarif, An­spruch auf Krankentagegeld.

Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit

In der Elternzeit ändern sich die PKV-Beiträge hingegen. Denn: Während der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss für privatversicherte Arbeitnehmer, sofern keine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ausgeübt wird. Sie zahlen ihren Ver­si­che­rungs­beitrag dann komplett selbst. Dadurch entstehen deut­lich höhere Ver­si­che­rungs­kosten. Einige Tarife bieten Ver­si­che­rungs­nehmern während der Elternzeit allerdings eine Beitrags­frei­stellung.

Einmaliges Mutterschaftsgeld über 210 Euro in der Mutterschutzfrist

In der Mutterschutzfrist (i.d. Regel sechs Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt) dürfen Sie nicht arbeiten.

Sind Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert, haben Sie Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung über höchstens 210 Euro. Dieses Geld (oft auch Mutterschutzgeld genannt) beantragen Schwangere direkt dort.

Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn der Arbeitnehmerin den Betrag von 13 Euro, muss ihr Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zahlen.

vormals Bundesversicherungsamt

Oft gefragt

Während der Elternzeit

Privatversicherte, die während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt sind und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, werden versicherungspflichtig in der GKV. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich jedoch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.

Voraussetzung für die Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht

Es gelten folgende Voraussetzungen für eine Befreiung: Die Versicherte arbeitet im Schnitt höchstens 32 Wochenstunden. Oder sie ist zum Zweck der Berufsbildung beschäftigt. Oder sie betreut maximal fünf Kinder in der Tagespflege. Zu beachten: Die Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht gilt nur für die Dauer der Elternzeit. Dieser Zeitraum gilt auch dann, wenn Sie für den Teilzeitjob den Arbeitgeber wechseln.

Nach der Elternzeit

Werden Privatversicherte nach der Elternzeit durch Teilzeitbeschäftigung in der GKV versicherungspflichtig, können sie sich ebenfalls von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Das ist möglich in folgenden Fällen: Sie arbeiten höchstens die Hälfte der Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Vollbeschäftigten ihres Betriebes - und sind seit mindestens fünf Jahren durch ihr Einkommen versicherungsfrei (liegen also über der Versicherungspflichtgrenze). Die Elternzeit wird bei der Fünfjahresfrist eingerechnet.

Beispiel: Eine Angestellte war viereinhalb Jahre in Vollzeit privat versichert. Danach hat sie zwei Jahre Elternzeit genommen. Bei Wiederaufnahme ihrer Arbeit in Teilzeit überschreitet sie somit die Fünfjahresfrist - sie kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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Kindertarife
Wie Ihr Baby nach der Geburt versichert ist, hängt von der Versicherung der Eltern ab. Entweder ist das Neugeborene über die Familienversicherung gesetzlich krankenversichert oder es benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag in der PKV.
 

Normalerweise wird das Neugeborene über den Elternteil mit dem höheren Einkommen abgesichert. Ist etwa nur die Mutter privat versichert, hat während der Elternzeit aber kein Einkommen, wird das Kind dem gesetzlich versicherten Vater zugeordnet. Dann ist das Baby über die Familien­ver­si­che­rung ebenfalls gesetzlich versichert. Ist der Vater privat versichert und verdient mehr als die Mutter, wird das Neugeborene in der Regel ebenfalls privat versichert. Dafür ist ein separater Ver­si­che­rungs­vertrag erforderlich – eine Familien­ver­si­che­rung ist in der PKV nicht möglich.

Eine Private Krankenversicherung für Kinder ist meist günstig und einfach abzuschließen. Denn für privat versicherte Neugeborene gibt es weder Gesundheitsprüfung noch Wartezeit oder Risikozuschlag, sofern dieselbe Versicherung eines Elternteils gewählt wird. Voraussetzung ist, dass die Mindestversicherungsdauer des Elternteils bei der Versicherungsgesellschaft erfüllt ist – und der Antrag auf Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend eingereicht wird (Kinder­nach­ver­si­cherung).

maximal 3 Monate

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In-Vitro, ICSI & Co.

Je nach Anbieter und Tarif übernimmt die PKV für eine künstliche Befruchtung per In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intra­zyto­plasmatischer Spermien­injektion (ICSI) oder Insemi­na­tion bis zu 100 Prozent der Kos­ten. Und zwar unab­hängig davon, ob das Paar ver­hei­ratet ist. Voraussetzung für die Kosten­übernahme der Kinderwunschbehandlung ist zumeist, dass eine medizinische Indikation (z.B. organische Un­frucht­bar­keit) als Grund vorliegt und die Chance auf Erfolg bei mindestens 15 Prozent liegt.

So bewerten Versicherer eine künstliche Befruchtung

Die meisten PKV-Versicherungsunternehmen erstatten nach dem sogenannten Verursacherprinzip. Da heißt: Geprüft wird, ob die medizinische Ursache für eine Kinderlosigkeit bei der Frau, dem Mann oder bei beiden Partnern gleichzeitig liegt. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn der medizinische Grund für die Kinderlosigkeit bei dem in der PKV Versicherten vorliegt. Für die künstliche Befruchtung zahlt der Versicherer auch, wenn die Frau eine Fehl­geburt erleidet.

Die GKV über­nimmt im Gegensatz dazu nur 50 Prozent der Kos­ten für eine künstliche Befruchtung. Diese Leistung beschränkt sich zudem meist auf drei Versuche und steht nur verheirateten Paaren zu. Einige der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch auch einen höheren Anteil oder die vollständigen Kosten der Behandlung oder Versuche.

Die medizinische Indikation des speziellen Einzelfalls wir immer geprüft. Aus ihr ergibt sich die Methode der Reproduktionsmedizin - und damit die Höhe der Kostenerstattung. Im letzten Schritt wird der Umfang der Behandlungen beschrieben und eine Kostenübernahme zugesagt, oder eine Absage erteilt.

Die Allianz Private Krankenversicherung erstattet den aktuellen Versuch unabhängig davon, ob eine Geburt oder Fehlgeburt erfolgt. Eine Geburt/Fehlgeburt wirken sich lediglich auf die Prüfung aus, ob für einen nächsten Versuch eine Kostenübernahme erfolgt.

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
  • Kann ich während der Schwangerschaft von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechseln?

    Schwangere können von der GKV in die PKV wechseln, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr jährliches Einkommen muss zum Beispiel die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen. 2023 liegt diese bei 66.600 Euro. Doch selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann sich der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine Private Krankenversicherung während der Schwangerschaft unter Umständen schwierig erweisen. Manche Anbieter sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor, bis Sie Leistungen beanspruchen können.

    Sind Sie also bereits im dritten Monat schwanger und wechseln, haben Sie zum Zeitpunkt der Entbindung unter Um­stän­den keinen Versicherungsschutz. Auch bei Tarifen ohne Wartezeit lehnen einige Versicherer Anträge von Schwange­ren ab. Grund hierfür ist unter anderem, dass die Kosten für die Gesundheitsvorsorge während einer Schwangerschaft höher sind.

    • Gut für Sie: Die Tarife der Allianz Privaten Krankenversicherung sehen für einen Wechsel während einer Schwangerschaft keine Wartezeiten vor.
  • Erhalte ich nach der Entbindung in der Elternzeit Zuschüsse zu meiner Privaten Krankenversicherung?

    Das kommt auf Ihre Arbeitssituation an. Sind Sie angestellt und privat versichert, erhalten Sie in der Elternzeit in der Regel keine Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber zu Ihrer PKV, solange Sie nicht arbeiten. Das gilt auch für Selbstständige, die ihre Beitragsgebühren immer komplett selbst bezahlen. 

    Sind Sie verbeamtet und privat versichert, haben Sie nach der Geburt in der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe. Je nach Bundesland kann sich Ihr Beihilfebemessungssatz in der Elternzeit erhöhen oder Ihr Dienstherr zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.

  • Was kostet ein Kaiserschnitt?

    Ein (Wunsch-)Kaiserschnitt kostet zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Zum Vergleich: Für eine unkomplizierte natürliche Geburt liegen die Kosten bei rund 2.000 bis 3.000 Euro.

    Übrigens: Damit Privatversicherte die Kosten für die Geburt nicht vorstrecken müssen, können sie im Vorfeld eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Damit geben sie dem Krankenhaus die Erlaubnis, direkt mit dem Versicherer abzurechnen.

  • Muss ich die Schwangerschaft meiner Privaten Krankenversicherung melden?

    Ja, Sie informieren Ihre Private Kranken­versicherung spätestens dann über die Schwanger­schaft, wenn Ihr Gynäkologe Ihnen ein Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ausgestellt hat. Sie erhalten das Dokument meist ab der 33. Schwanger­schafts­woche, also rund sieben Wochen vor dem Entbindungstermin, um Mutterschutzgeld zu beantragen.

    In der Regel weiß Ihre PKV zu diesem Zeitpunkt allerdings schon Bescheid. Spätestens wenn Ihr Arzt Schwanger­schafts­unter­suchungen direkt mit dem Versicherer abrechnet oder Sie Rechnungen einreichen, ist Ihre Schwanger­schaft der Versicherung bekannt.

  • Gibt es spezielle Zusatzversicherungen, mit denen man den Krankenschutz während der Schwangerschaft sinnvoll ergänzen kann?

    Eine spezielle Zusatzversicherung (nur) für Schwangere gibt es nicht. Werdende Mütter können für Schwangerschaft und Geburt jedoch gut vorsorgen: Die Leistungen verschiedener privater Zusatzversicherungen (ZV) ergänzen die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Sinnvoll für Schwangere (GKV-versichert) sind folgende Zusatzversicherungen:

    • Krankenhauszusatzversicherung: Sie bietet je nach Leistungsbausteinen freie Krankenhaus- und Arztwahl (z.B. Chefarztbehandlung) sowie die Unterbringung in einem Einbett- oder Familienzimmer nach der Geburt.
    • Ambulante Krankenzusatzversicherung: Übernimmt zusätzliche (Vorsorge-)Behandlungen wie beispielsweise 3D- und 4D-Ultraschall. Auch alternative Naturheilverfahren und Heilpraktikerbehandlungen sind inklusive, je nach Tarif der gewählten ambulanten Krankenzusatzversicherung.
    • Zahnzusatzversicherung: Sichert für GKV-Versicherte eventuell auftretende Zahnprobleme ab. Denn während der Schwangerschaft kann Ihr Calcium-Haushalt sich verändern und Ihre Zahngesundheit beeinflussen.
    • Krankentagegeldversicherung für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Arbeitnehmerinnen: Schützt vor längerem Verdienstausfall. Es gleicht einen Einkommensverlust aus, der bei längerer Krankheit oder Verdienstausfall während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten auftritt. Gilt auch für die Zeit der Schwangerschaft, falls Sie wegen weiterer Ursachen als den normalen Begleiterscheinungen einer Schwangerschaft arbeitsunfähig sind.

    Beachten Sie: Beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sehen die meisten Versicherer eine Wartezeit vor. Behandlungskosten übernimmt die ZV oftmals erst mehrere Monate nach Versicherungsbeginn. Bei bestehendem Kinderwunsch lohnt es sich, die Zusatzversicherungen bereits vor Ihrer Schwangerschaft abzuschließen. Nur so profitieren Sie rechtzeitig von den gewählten Leistungen.

       

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