- Wenn Sie privat versichert sind und schwanger werden, ändern sich Kosten und Leistungsumfang Ihres Tarifes nicht.
- Privat versicherte Schwangere können (im Rahmen ihres tariflichen Leistungsspektrums) umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen wie pränatale Diagnostik in Anspruch nehmen, um sich und das Baby auf die Geburt vorzubereiten.
- Nach der Geburt, während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit entfällt für privat Versicherte der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) – solange sie nicht arbeiten. Das bedeutet: Sie zahlen in dieser Zeit den Versicherungsbeitrag in voller Höhe selbst.
- Während der Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine PKV zu wechseln, ist problemlos möglich. Premiumtarife der PKV bieten Schwangeren in der Regel eine Rundum-Absicherung mit vielen Zusatzleistungen.
- Mit den Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarifen profitieren Sie von starken Leistungen wie zum Beispiel der Beitragsbefreiung (sechs Monate bei Elterngeldbezug), alternativen Behandlungsmethoden, Online-Schwangerschaftsbegleitung und Eltern-Coaching.
Kurz erklärt: Privat versichert und Schwangerschaft
Welche Untersuchungen in der Schwangerschaft zahlt die private Krankenversicherung?

Je nach Tarif deckt eine private Krankenversicherung in der Schwangerschaft üblicherweise folgende Leistungen ab:
- Ausstellung des Mutterpasses
- Erst- und Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Untersuchung auf Bluthochdruck während der Schwangerschaft, Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtasten
- Laboruntersuchungen, z. B. Bluttest während der Schwangerschaft sowie Untersuchungen, um Infektionen, Syphilis, Röteln, HIV und Hepatitis B auszuschließen, oder um möglichen Komplikationen vorzubeugen
- Glukose-Toleranztest
- Drei Untersuchungen mit Ultraschall in der Schwangerschaft sowie ein 3D-Ultraschall
- Pränataldiagnostik, z. B. Untersuchungen auf Chromosomenstörung, erbliche Erkrankungen, Downsyndrom, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasseruntersuchung, Plazentauntersuchung, Ersttrimesterscreening (Kosten je nach Untersuchung ab ca. 100 Euro)
- Organscreening und Feindiagnostik (Kosten: ca. 230 Euro)
- Geburtsvorbereitungskurse
- Kostenübernahme für Hebammen und Geburtshelfer
Welche Leistungen müssen Schwangere selbst zahlen?
Privat Versicherte zahlen alle ärztlichen Untersuchungen zunächst selbst – auch wenn die Leistungen in ihrem Tarif enthalten sind. Für die Kostenübernahme reichen sie die Rechnung anschließend bei ihrer PKV ein. Das gilt auch für Untersuchungen in der Schwangerschaft, zum Beispiel für eine Nackenfaltenmessung, um das Trisomie-Risiko des Babys zu bestimmen. Als privat versicherte werdende Mutter gehen Sie hierfür meist mit 150 bis 200 Euro in Vorleistung.
Kosten für Leistungen, die nicht im Tarif enthalten sind, können nicht erstattet werden. Das gilt beispielsweise für einen zusätzlichen Ultraschall in der Schwangerschaft (35 bis 50 Euro pro Untersuchung) oder für zusätzliche Bluttests (ca. 20 Euro).
Gynäkologen und Gynäkologinnen empfehlen Patientinnen häufig, Nahrungsergänzungsmittel wie Folsäure und Vitamine in der Schwangerschaft einzunehmen, um die Entwicklung des Fötus zu unterstützen. Die Kosten dafür übernehmen Sie ebenfalls selbst.
Vorteile einer privaten Krankenversicherung während und nach der Schwangerschaft


Je nach Tarif können privat Versicherte in der Schwangerschaft beispielsweise ohne Mehrkosten Geburtsvorbereitungskurse, Pränataldiagnostik oder Chefarztbehandlungen in Anspruch nehmen.
Nach der Entbindung erhalten sie im Krankenhaus oft ein privates Einbettzimmer. Auch nach der Geburt bekommen privat versicherte Mütter viele Leistungen von ihrer Versicherung erstattet. Entdecken Sie im Ratgeber weitere persönliche Vorteile einer privaten Krankenversicherung.

Nach der Geburt: Wie kann ich mein Neugeborenes versichern?

Normalerweise wird das Neugeborene über den Elternteil mit dem höheren Einkommen abgesichert. Ist etwa nur die Mutter privat versichert, hat während der Elternzeit aber kein Einkommen, wird das Kind dem gesetzlich versicherten Vater zugeordnet. Dann ist das Baby über die Familienversicherung ebenfalls gesetzlich versichert. Ist der Vater privat versichert und verdient mehr als die Mutter, wird das Neugeborene in der Regel ebenfalls privat versichert. Dafür ist ein separater Versicherungsvertrag erforderlich – eine Familienversicherung ist in der PKV nicht möglich.
Eine private Krankenversicherung für Kinder ist meist günstig und einfach abzuschließen. Denn für privatversicherte Neugeborene gibt es weder Gesundheitsprüfung noch Wartezeit oder Risikozuschlag, sofern dieselbe Versicherung eines Elternteils gewählt wird. Voraussetzung ist, dass die Mindestversicherungsdauer des Elternteils bei der Versicherungsgesellschaft (maximal 3 Monate) erfüllt ist – und der Antrag auf Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend eingereicht wird (Kindernachversicherung).
Kann ich während der Schwangerschaft von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?
Schwangere können von der GKV in die PKV wechseln, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr jährliches Einkommen muss zum Beispiel die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen. 2025 liegt diese bei 73.800 Euro. Doch selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann sich der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung während der Schwangerschaft unter Umständen schwierig erweisen. Manche Anbieter sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor, bis Sie Leistungen beanspruchen können.
Sind Sie also bereits im dritten Monat schwanger und wechseln, haben Sie zum Zeitpunkt der Entbindung unter Umständen keinen Versicherungsschutz. Auch bei Tarifen ohne Wartezeit lehnen einige Versicherer Anträge von Schwangeren ab. Grund hierfür ist unter anderem, dass die Kosten für die Gesundheitsvorsorge während einer Schwangerschaft höher sind.
Gut für Sie: Die Tarife der Allianz Privaten Krankenversicherung sehen für einen Wechsel während einer Schwangerschaft keine Wartezeiten vor.
Erhalte ich nach der Entbindung in der Elternzeit Zuschüsse zu meiner privaten Krankenversicherung?
Das kommt auf Ihre Arbeitssituation an. Sind Sie angestellt und privat versichert, erhalten Sie in der Elternzeit in der Regel keine Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber zu Ihrer PKV, solange Sie nicht arbeiten. Das gilt auch für Selbstständige, die ihre Beitragsgebühren immer komplett selbst bezahlen.
Sind Sie verbeamtet und privat versichert, haben Sie nach der Geburt in der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe. Je nach Bundesland kann sich Ihr Beihilfebemessungssatz in der Elternzeit erhöhen oder Ihr Dienstherr zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.
Was kostet ein Kaiserschnitt?
Ein (Wunsch-)Kaiserschnitt kostet zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Zum Vergleich: Für eine unkomplizierte natürliche Geburt liegen die Kosten bei rund 2.000 bis 3.000 Euro.
Übrigens: Damit privat Versicherte die Kosten für die Geburt nicht vorstrecken müssen, können sie im Vorfeld eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Damit geben sie dem Krankenhaus die Erlaubnis, direkt mit dem Versicherer abzurechnen.
Muss ich die Schwangerschaft meiner privaten Krankenversicherung melden?
Ja, Sie informieren Ihre private Krankenversicherung spätestens dann über die Schwangerschaft, wenn Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe Ihnen ein Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ausgestellt hat. Sie erhalten das Dokument meist ab der 33. Schwangerschaftswoche, also rund sieben Wochen vor dem Entbindungstermin, um Mutterschutzgeld zu beantragen.
In der Regel weiß Ihre PKV zu diesem Zeitpunkt allerdings schon Bescheid. Spätestens wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Schwangerschaftsuntersuchungen direkt mit dem Versicherer abrechnet oder Sie Rechnungen einreichen, ist Ihre Schwangerschaft der Versicherung bekannt.
Gibt es spezielle Zusatzversicherungen, mit denen man den Krankenschutz während der Schwangerschaft sinnvoll ergänzen kann?
Eine spezielle Zusatzversicherung (nur) für Schwangere gibt es nicht. Werdende Mütter können für Schwangerschaft und Geburt jedoch gut vorsorgen: Die Leistungen verschiedener privater Zusatzversicherungen (ZV) ergänzen die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sinnvoll für Schwangere (GKV-versichert) sind folgende Zusatzversicherungen:
- Krankenhauszusatzversicherung: Sie bietet je nach Leistungsbausteinen freie Krankenhaus- und Arztwahl (z. B. Chefarztbehandlung) sowie die Unterbringung in einem Einbett- oder Familienzimmer nach der Geburt.
- Ambulante Krankenzusatzversicherung: Übernimmt zusätzliche (Vorsorge-)Behandlungen wie beispielsweise 3D- und 4D-Ultraschall. Auch alternative Naturheilverfahren und Heilpraktikerbehandlungen sind inklusive, je nach Tarif der gewählten ambulanten Krankenzusatzversicherung.
- Zahnzusatzversicherung: Sichert für GKV-Versicherte eventuell auftretende Zahnprobleme ab. Denn während der Schwangerschaft kann Ihr Calcium-Haushalt sich verändern und Ihre Zahngesundheit beeinflussen.
- Krankentagegeldversicherung für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Arbeitnehmerinnen: Schützt vor längerem Verdienstausfall. Es gleicht einen Einkommensverlust aus, der bei längerer Krankheit oder Verdienstausfall während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten auftritt. Gilt auch für die Zeit der Schwangerschaft, falls Sie wegen weiterer Ursachen als den normalen Begleiterscheinungen einer Schwangerschaft arbeitsunfähig sind.
Beachten Sie: Beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sehen die meisten Versicherer eine Wartezeit vor. Behandlungskosten übernimmt die ZV oftmals erst mehrere Monate nach Versicherungsbeginn. Bei bestehendem Kinderwunsch lohnt es sich, die Zusatzversicherungen bereits vor Ihrer Schwangerschaft abzuschließen. Nur so profitieren Sie rechtzeitig von den gewählten Leistungen.


