Alterungsrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung
- Private Krankenversicherungen legen einen Teil Ihres monatlichen Beitrags als Alterungsrückstellung zurück. Umgangssprachlich auch Altersrückstellungen genannt, gleichen diese Rückstellungen generell altersbedingte höhere Krankheitskosten im Alter aus und tragen dazu bei, dass die Beiträge nicht aufgrund des zunehmenden Alters steigen.
- Neben der Privaten Krankenversicherung (PKV) bildet auch die Private Pflegepflichtversicherung Alterungsrückstellungen. Krankenhauszusatz- oder Zahnzusatzversicherungen bieten ebenfalls Tarife mit solchen Rückstellungen an.
- Beim Tarifwechsel innerhalb Ihrer PKV können Sie Ihre bereits gebildeten Alterungsrückstellungen in der Regel behalten. Bei einem Anbieterwechsel oder Kündigung aus der Versicherung verlieren Sie Ihre Alterungsrückstellungen in vielen Fällen. Achten Sie vor einer Kündigung daher auf Ihre Versicherungsbedingungen.
- Eine Garantie für immer gleichbleibende Beiträge sind jedoch auch Alterungsrückstellungen nicht. Wirtschaftliche Faktoren wie Inflation, medizinischer Fortschritt oder steigende Lebenserwartung fließen von Zeit zu Zeit in Beitragsanpassungen ein.
Was bringen Alterungsrückstellungen?
Wie funktioniert das Prinzip? Finanzexperten legen die Alterungsrückstellungen am Kapitalmarkt an. In der Beitragsberechnung wird hierfür eine bestimmte Verzinsung berücksichtigt. Tatsächlich kann Ihr Versicherer in der Regel jedoch einen höheren Zins erzielen.
Diese zusätzlich erwirtschafteten Gelder werden ebenfalls für Sie gespart. Nähern Sie sich dem Rentenalter profitieren Sie von den erzielten Überschüssen: Diese mildern Ihre Beitragsanpassungen ab dem 65. Geburtstag. Heißt, ab diesem Zeitpunkt greifen aufgrund der Zinsüberschüsse Limitierungsmaßnahmen bei den Anpassungen.
Bei anspruchsberechtigten Personen, die zum Ende eines Jahres 80 Jahre oder älter sind (und in diesem Jahr noch keinen Altersrabatt erhalten haben), werden Zinsüberschüsse dazu verwendet, den Beitrag zu senken oder Beitragsanpassungen auszugleichen und abzumildern.
Bei Renteneintritt profitieren Sie von zusätzlichen Entlastungen
Neben den gebildeten Alterungsrückstellungen entlasten Zuschüsse und weitere Reduzierungen Ihren monatlichen Beitrag im Rentenalter: Privatversicherte haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch die Deutsche Rentenversicherung. Dieser liegt bei maximal 8,1 Prozent des Rentenzahlbetrags (2023). Er darf jedoch nicht die Hälfte Ihres regulären PKV-Beitrags übersteigen. Der Beitragszuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.
Haben Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, erlischt diese mit Eintritt in Ihr Rentenalter. Ihr Versicherer hebt diese Police nach Absprache mit Ihnen auf. Ihre monatliche Versicherungsprämie reduziert sich entsprechend. Auch der gesetzliche Beitragszuschlag in Höhe von zehn Prozent (10-Prozent-Regel) entfällt ab dem 60. Lebensjahr.
Die Gelder, die im Beitragszuschlag individuell über die Jahre verzinslich angesammelt wurden, werden ab dem 65. Lebensjahr dazu verwendet, so lange wie möglich künftige Beitragserhöhungen auszugleichen.
Bleiben meine Alterungsrückstellungen bei PKV-Wechsel oder Kündigung erhalten?
Ändern sich die Beiträge, wie zum Beispiel durch einen Tarifwechsel oder eine Beitragsanpassung, wird das erreichte Alter berücksichtigt. Die bisher angesammelte Alterungsrückstellung wird jedoch als Rabatt angerechnet. Relevant für den einzelnen Versicherten ist nicht die absolute Höhe der Alterungsrückstellung, sondern der Beitragsvorteil, der sich aus der Anrechnung der Alterungsrückstellung ergibt. Fallen nach einem Tarifwechsel einzelne Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn) weg, gehen die angesammelten Rückstellungen an die Versichertengemeinschaft über.
Kann ich Alterungsrückstellungen im Rahmen einer Anwartschaft mitnehmen?

Die Anwartschaft ist eine besondere Versicherungsform in der Privaten Krankenversicherung, weil Sie vorübergehend Ihre PKV verlassen müssen (beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Auslandsaufenthalt oder Anspruch auf Familienversicherung). Es gibt die kleine und die große Anwartschaft.
Je nachdem, für welche Form der Anwartschaftsversicherung Sie sich entscheiden, behalten oder vermehren Sie Ihre Alterungsrückstellungen auch während einer Unterbrechung: Die kleine Anwartschaft sichert Ihre bereits erworbenen Rückstellungen, wenn Sie länger unterbrechen. Die Rückstellungen bleiben erhalten, es werden jedoch keine neuen aufgebaut. Zudem bleibt Ihnen bei Wiederaufnahme eine erneute Gesundheitsprüfung erspart.
Mit einer großen Anwartschaft bauen Sie während der Dauer Ihrer Anwartschaftsversicherung zusätzlich weitere Altersrücklagen auf und sichern sich Ihre ursprüngliche Beitragshöhe. Damit überbrückt Sie quasi lückenlos eine kurzzeitige Unterbrechung der Privaten Krankenversicherung.



– Herr H. (81), seit über 10 Jahren Allianz-versichert.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Was ist der 10-Prozent-Zuschlag?
Private Versicherungsunternehmen sind seit 1. Januar 2000 gesetzlich dazu verpflichtet, bei Neuabschlüssen zehn Prozent auf die monatlichen Versicherungsbeiträge aufzuschlagen. In der Regel zahlen alle Versicherungsnehmer zwischen 21 und 60 den Zuschlag (mit dem 60. Geburtstag entfällt er). Haben Sie das 65. Lebensjahr erreicht, kommen Ihnen die so gebildeten Rückstellungen ohne Abzug anderweitiger Kosten zugute: Dann verhindert oder begrenzt der 10-Prozent-Zuschlag etwaige Beitragssteigerungen & Beitragserhöhungen. -
Warum steht die Beitragskalkulation der PKV für Generationengerechtigkeit?
Privatversicherte finanzieren durch Alterungsrückstellungen ihre eigenen Krankheitskosten im fortgeschrittenen Lebensalter. Als Mitglied einer PKV sind Sie dabei nicht Teil des umlagefinanzierten Solidarprinzips, auf dem die gesetzlichen Krankenversicherungen beruhen: Jüngere Versicherungsnehmer tragen in der GKV durch ihre Beiträge die ältere Generation in der Versichertengemeinschaft mit. Da sich in den kommenden Jahrzehnten das Verhältnis von Erwerbsfähigen zu Rentnern stark verändern wird, ergeben sich neue Herausforderungen.
In der Privaten Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine Verschiebung der Beiträge auf andere Generationen. Versicherungsmathematisch bringt jeder Jahrgang die Krankheitskosten für seinen Jahrgang auf. Die älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht auf die Zahlungsfähigkeit der jüngeren Generation angewiesen.
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Gibt es Private Krankenvollversicherungen ohne Alterungsrückstellungen?
Nein. Private Krankenvollversicherungen ohne Alterungsrückstellungen sind per Gesetz nicht zulässig. Ausnahmen bilden die Beiträge für Kinder- und Jugendtarife und spezielle zeitlich befristete Tarife wie Ausbildungstarife. Diese Tarife ohne Alterungsrückstellungen laufen jedoch in der Regel mit Erreichen eines bestimmten Höchstalters aus.
Anders sieht es bei privaten Zusatzversicherungen aus: Hier existieren zwar Tarife mit Alterungsrückstellungen, gesetzlich vorgeschrieben ist die Alterungsrückstellung aber nicht. Daher entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellung abschließen. Gesetzliche Krankenversicherungen sehen keine Alterungsrückstellungen für ihre Mitglieder vor, da das System der GKV auf einem umlagefinanzierten Solidarprinzip beruht.



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