Wie funktioniert das Prinzip? Finanzexperten legen die Alterungsrückstellungen am Kapitalmarkt an. In der Beitragsberechnung wird hierfür eine bestimmte Verzinsung berücksichtigt. Tatsächlich kann Ihr Versicherer in der Regel jedoch einen höheren Zins erzielen.
Diese zusätzlich erwirtschafteten Gelder werden ebenfalls für Sie gespart. Nähern Sie sich dem Rentenalter profitieren Sie von den erzielten Überschüssen: Diese mildern Ihre Beitragsanpassungen ab dem 65. Geburtstag. Heißt, ab diesem Zeitpunkt greifen aufgrund der Zinsüberschüsse Limitierungsmaßnahmen bei den Anpassungen.
Bei anspruchsberechtigten Personen, die zum Ende eines Jahres 80 Jahre oder älter sind (und in diesem Jahr noch keinen Altersrabatt erhalten haben), werden Zinsüberschüsse dazu verwendet, den Beitrag zu senken oder Beitragsanpassungen auszugleichen und abzumildern.
Neben den gebildeten Alterungsrückstellungen entlasten Zuschüsse und weitere Reduzierungen Ihren monatlichen Beitrag im Rentenalter: Privatversicherte haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch die Deutsche Rentenversicherung. Dieser liegt bei maximal 7,95 Prozent des Rentenzahlbetrags (2021). Er darf jedoch nicht die Hälfte Ihres regulären PKV-Beitrags übersteigen. Der Beitragszuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.
Haben Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, erlischt diese mit Eintritt in Ihr Rentenalter. Ihr Versicherer hebt diese Police nach Absprache mit Ihnen auf. Ihre monatliche Versicherungsprämie reduziert sich entsprechend. Auch der gesetzliche Beitragszuschlag in Höhe von zehn Prozent (10-Prozent-Regel) entfällt ab dem 60. Lebensjahr.
Die Gelder, die im Beitragszuschlag individuell über die Jahre verzinslich angesammelt wurden, werden ab dem 65. Lebensjahr dazu verwendet, so lange wie möglich künftige Beitragserhöhungen auszugleichen.
Ändern sich die Beiträge, wie zum Beispiel durch einen Tarifwechsel oder eine Beitragsanpassung, wird das erreichte Alter berücksichtigt. Die bisher angesammelte Alterungsrückstellung wird jedoch als Rabatt angerechnet. Relevant für den einzelnen Versicherten ist nicht die absolute Höhe der Alterungsrückstellung, sondern der Beitragsvorteil, der sich aus der Anrechnung der Alterungsrückstellung ergibt. Fallen nach einem Tarifwechsel einzelne Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn) weg, gehen die angesammelten Rückstellungen an die Versichertengemeinschaft über.
Die Anwartschaft ist eine besondere Versicherungsform in der Privaten Krankenversicherung, weil Sie vorübergehend Ihre PKV verlassen müssen (beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Auslandsaufenthalt oder Anspruch auf Familienversicherung). Es gibt die kleine und die große Anwartschaft.
Je nachdem, für welche Form der Anwartschaftsversicherung Sie sich entscheiden, behalten oder vermehren Sie Ihre Alterungsrückstellungen auch während einer Unterbrechung: Die kleine Anwartschaft sichert Ihre bereits erworbenen Rückstellungen, wenn Sie länger unterbrechen. Die Rückstellungen bleiben erhalten, es werden jedoch keine neuen aufgebaut. Zudem bleibt Ihnen bei Wiederaufnahme eine erneute Gesundheitsprüfung erspart.
Mit einer großen Anwartschaft bauen Sie während der Dauer Ihrer Anwartschaftsversicherung zusätzlich weitere Altersrücklagen auf und sichern sich Ihre ursprüngliche Beitragshöhe. Damit überbrückt Sie quasi lückenlos eine kurzzeitige Unterbrechung der Privaten Krankenversicherung.
Privatversicherte finanzieren durch Alterungsrückstellungen ihre eigenen Krankheitskosten im fortgeschrittenen Lebensalter. Als Mitglied einer PKV sind Sie dabei nicht Teil des umlagefinanzierten Solidarprinzips, auf dem die gesetzlichen Krankenversicherungen beruhen: Jüngere Versicherungsnehmer tragen in der GKV durch ihre Beiträge die ältere Generation in der Versichertengemeinschaft mit. Da sich in den kommenden Jahrzehnten das Verhältnis von Erwerbsfähigen zu Rentnern stark verändern wird, ergeben sich neue Herausforderungen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine Verschiebung der Beiträge auf andere Generationen. Versicherungsmathematisch bringt jeder Jahrgang die Krankheitskosten für seinen Jahrgang auf. Die älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht auf die Zahlungsfähigkeit der jüngeren Generation angewiesen.
Nein. Private Krankenvollversicherungen ohne Alterungsrückstellungen sind per Gesetz nicht zulässig. Ausnahmen bilden die Beiträge für Kinder- und Jugendtarife und spezielle zeitlich befristete Tarife wie Ausbildungstarife. Diese Tarife ohne Alterungsrückstellungen laufen jedoch in der Regel mit Erreichen eines bestimmten Höchstalters aus.
Anders sieht es bei privaten Zusatzversicherungen aus: Hier existieren zwar Tarife mit Alterungsrückstellungen, gesetzlich vorgeschrieben ist die Alterungsrückstellung aber nicht. Daher entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellung abschließen. Gesetzliche Krankenversicherungen sehen keine Alterungsrückstellungen für ihre Mitglieder vor, da das System der GKV auf einem umlagefinanzierten Solidarprinzip beruht.