Mutter und Vater spielen mit Baby im Wohnzimmer
Beiträge, Besonderheiten & Co.

Private Kranken­versicherung in der Eltern­zeit

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eltern eines neu geborenen Kindes haben in Deutschland Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Diese können Sie gemeinsam oder getrennt nehmen. Elterngeld beziehen Sie in der Regel für max. 14 Monate.
  • Die Private Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit bestehen. Jedoch entfällt der Arbeitgeberzuschuss, sodass Sie den vollen Beitrag selbst bezahlen.
  • Sie haben die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. 
  • Teilzeit in Elternzeit: Liegt der Verdienst aus einer Arbeitnehmertätigkeit unter der Jahresentgelt-Grenze, dann tritt Krankenversicherungspflicht ein (Ausnahme: Beamte). Insoweit besteht ein Befreiungsrecht wegen einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit. Diese Befreiung ist jedoch nur für die Dauer der Elternzeit wirksam.
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Definition
Nach der Geburt eines Kindes steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland eine Elternzeit zu. Außerdem können Eltern zusätzliches Elterngeld beantragen.
Allen Arbeitnehmern in Deutschland steht nach Geburt ihres Kindes Elternzeit zu. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Eltern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des neu geborenen Kindes Anspruch auf Elternzeit. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Jedoch besteht weiterhin Kündigungsschutz in der Eltern­zeit. Das heißt: Der Arbeitgeber muss nach Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis fortführen. Während dieser Zeit bekommen Sie kein Gehalt ausgezahlt. Allerdings erhalten Sie grundsätzlich für bis zu 14 Monate eine Lohnersatzleistung in Form von Elterngeld.
Die Dauer der Elternzeit beträgt maximal 36 Monate und ist unabhängig vom Anspruch auf Elterngeld. Die Eltern­zeit­regelung sieht vor, dass beide Elternteile diese Zeit nutzen können – sie können Elternzeit also aufteilen oder aber gemeinsam nehmen. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Beginn gestellt werden.

Da Sie während der Elternzeit kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen, haben Sie die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Elterngeld ist eine soziale Leistung des Staates. Diese sogenannte Lohnersatzleistung soll das fehlende Einkommen ausgleichen und der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Elterngeld kann in der Regel für zwölf Monate nach der Geburt beansprucht werden.

Nehmen beide Elternteile die Elternzeit wahr, stehen ihnen sogar bis zu 14 Monate Elterngeld zu. Die Sondersituation bei Frühgeburten wird durch eine Ausweitung des Elterngeldanspruchs berücksichtigt. Alleinerziehende Eltern können die Zahlungen ebenfalls 14 Monate lang in Anspruch nehmen.

Auch wenn Sie Elterngeld beziehen, können Sie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert bleiben. Eltern in Elternzeit können also dieselben Leistungen in Anspruch nehmen wie zuvor.

Sonderregelung Elterngeld Plus: hier erhalten Sie mit Partnerbonus insgesamt bis zu 32 Monate Elterngeld. (14 Monate je Elternteil plus 4 Monate Bonus)

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Kosten
Privat versicherte Mütter und Väter zahlen ihre Beiträge während der Elternzeit regulär weiter. Angestellte tragen die Beitragskosten in voller Höhe selbst, da der Arbeitgeberzuschuss zur PKV entfällt.
  

Im Gegensatz zu gesetzlich krankenversicherten Personen müssen Eltern, die privat krankenversichert sind, auch während der Elternzeit die regulären PKV-Versicherungsbeiträge bezahlen. Ein Thema, das vielen Angestellten Sorge bereitet: Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der PKV-Beiträge. Aktuell beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung rund 404 Euro. Der bisherige Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung entfällt in der Elternzeit allerdings, da das Arbeitsverhältnis ruht. Somit zahlen Sie die Beiträge in voller Höhe selbst.

Beispielrechnung: Sie haben als Angestellter vor der Elternzeit 250 Euro PKV-Beiträge bezahlt. Ihr Arbeitgeberzuschuss lag bei 250 Euro. Somit betragen Ihre PKV-Beitragskosten 500 Euro. Gehen Sie jedoch in Elternzeit, zahlen Sie statt 250 Euro nun 500 Euro monatlich für Ihre Private Krankenversicherung.

Privat versicherte Arbeitnehmer bleiben für die Dauer der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit weiterhin PKV-versichert. Sie müssen in der Elternzeit ihre Versicherungsprämien weiter selbst tragen und auch den bisher von der Arbeitgeberseite getragenen Anteil tragen. Als Ausgleich erfolgt bei der Berechnung des Elterngeldes insoweit kein Pauschalabzug für Versicherungsbeiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies erhöht in der Regel den Elterngeldanspruch.

Ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt befinden sich Arbeitnehmerinnen in der Regel im Mutterschutz. Während dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld. 

PKV-versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einen steuerfreien Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem bisherigen durchschnittlichen Nettoverdienst pro Kalendertag abzüglich 13 Euro pro Kalendertag. Des Weiteren erhalten sie ein pauschales Mutterschaftsgeld von 210 Euro auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Für verheiratete Paare gibt es eine Möglichkeit, die selbst zu zahlenden Beiträge zu senken. Sind beide Elternteile privat krankenversichert und einer der Ehepartner arbeitet weiterhin Vollzeit, können Sie den Arbeitgeberzuschuss des weiterarbeitenden Elternteils erhöhen. Das ist möglich, wenn die Maximalgrenze für den Zuschuss noch nicht vollkommen ausgeschöpft ist.

Beispiel: Sie gehen als Frau in Elternzeit. Dementsprechend entfällt Ihr Arbeitgeberzuschuss, den Sie nun bei Ihrer PKV selbst bezahlen. Ihr Ehepartner arbeitet jedoch weiterhin Vollzeit und erhält einen Zuschuss von 250 Euro. Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt bei rund 404 Euro. Ihr Ehepartner (der Vollzeit arbeitet) kann also eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses beantragen. So profitieren Ehepaare, wenn z. B. der Arbeitgeberzuschuss des Ehemannes noch nicht voll ausgeschöpft war.

Ratgeber
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Tarifvergleich
Bevor Sie eine Private Krankenversicherung abschließen sollten Sie ein paar Dinge beachten, da sich die einzelnen Tarife oft stark unterscheiden.

Gerade junge Eltern möchten sich selbst und ihr Kind umfangreich abgesichert wissen. Viele PKV-Tarife bieten weit mehr als den Grundschutz sowie vielfältige Zusatzleistungen. Dennoch unterscheiden sich die Tarife von Versicherer zu Versicherer oft stark. Deshalb sollten Sie vor Abschluss der PKV mehrere Tarife miteinander vergleichen, um die für Sie und Ihre Bedürfnisse passende Police zu finden. Lesen Sie im Ratgeber, welche
Vorteile 
die Private Krankenversicherung bietet.

Darauf sollten Sie bei der Tarifauswahl achten:

  • Wie ist meine familiäre Situation?
  • Enthält der Tarif alle mir wichtigen Leistungen?
  • Wie hoch ist die Beitragsstabilität?
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Gut zu wissen

Damit Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Elternzeit in vollen Zügen genießen können, sollten Sie bereits vor Geburt Ihres Kindes einige Dinge mit der PKV klären. Bevor Sie in Elternzeit gehen, besprechen Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung die Elternzeit und Ihre veränderte Einkommens­situation. Außerdem sollten Sie bereits vor Beginn der Elternzeit eine Erhöhung des Arbeitgeber­zuschusses für den weiter­arbeitenden Elternteil abklären.

Nach der Elternzeit gibt es dagegen nichts Besonderes zu beachten. Ihre Private Krankenversicherung läuft wie gewohnt weiter.

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Sonderfall
Im Gegensatz zu Angestellten haben Beamte einen Sonderstatus und erhalten auch während der Elternzeit Beihilfe von Ihrem Dienstherren.

Beamte haben in der Privaten Krankenversicherung einen Sonderstatus. Sie können ebenso wie Angestellte in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Dieser Anspruch ist für Beamte in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt. Jedoch erhalten Beamte auch dann weiterhin Beihilfe durch ihren Dienstherren, während bei Angestellten der Arbeitgeberzuschuss wegfällt.

Während der Elternzeit können Beamte unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem Dienstherrn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Die Erstattung beträgt grundsätzlich 31 Euro (z. B. Bund) oder 42 Euro (Baden-Württemberg) monatlich. Einkommensabhängig bzw. abhängig von der Besoldungsgruppe (z. B. bis A8 bei Bundesbeamten) wird ein höherer Betrag oder sogar der volle Beitrag erstattet. Einzelheiten können beim zuständigen Dienstherrn erfragt werden. Dieser Beitragszuschuss wirkt sich teilweise - unabhängig von seiner Höhe - nicht auf die Beihilfehöhe aus.

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Elternteilzeit
Während der Elternzeit dürfen Mütter und Väter bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Von der Versicherungspflicht in der GKV können privat versicherte Eltern sich vorübergehen befreien lassen.
   

Eltern können während der Elternzeit ihre Arbeitsstunden reduzieren und in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Beiträge für die Private Krankenversicherung entrichten Sie während der Teilzeit weiterhin. Aufgrund der geringeren Arbeitszeit reduziert sich meist das Einkommen. Durch die Teilzeitarbeit können Sie daher unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann ist es normalerweise nicht mehr möglich, in der PKV versichert zu bleiben.

Während der Elternzeit wird hier jedoch eine Ausnahme gemacht. Um den Wechsel zu vermeiden, können Sie sich vorübergehend von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das ist jedoch nur möglich, solange Sie in Elternzeit sind.

Um weiterhin in der Privaten Krankenversicherung versichert zu bleiben, müssen Sie nach Ende der Elternzeit wieder mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen. Liegt Ihr Einkommen unter dieser Grenze, müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich jedoch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.
Das ist möglich in folgenden Fällen: Sie arbeiten höchstens die Hälfte der Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Vollbeschäftigten ihres Betriebes - und sind seit mindestens fünf Jahren durch ihr Einkommen versicherungsfrei (liegen also über der Versicherungspflichtgrenze). Die Elternzeit wird bei der Fünfjahresfrist eingerechnet.
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
  • Gibt es PKV-Tarife, die während der Elternzeit beitragsfrei sind? Und wie lange?

    Ja, es gibt Tarife, die während der Elternzeit beitragsfrei sind. Meist sehen diese Policen eine Beitragsbefreiung von in der Regel sechs Monaten vor.
  • Erhalte ich während der Elternzeit Zuschüsse zu meiner Privaten Krankenversicherung?

    Nein. Ruht Ihr Arbeitsverhältnis als Angestellter, weil Sie in Elternzeit gegangen sind, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Sie zahlen dann den vollen Beitrag der PKV selbst.

    Eine Ausnahme gibt es lediglich für Beamte. Staatsdiener erhalten auch während der Elternzeit weiterhin die Beihilfe ihres Dienstherren.

  • Ich bin privatversichert und gehe demnächst in Elternzeit. Mein Partner ist gesetzlich versichert. Was ist für mein Kind die bessere Wahl: PKV oder GKV?

    Ob Sie Ihr Kind  privat oder gesetzlich versichern, hängt in der Regel davon ab, wie der Hauptverdiener der Familie versichert ist.

    Ist beispielsweise die Mutter privat versichert und verdient regelmäßig mehr als der Vater und verdient zudem über der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann das Kind nicht beitragsfrei in der GKV über den Vater familienversichert werden. Es muss ein eigener Vertrag in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das sollten Sie rechtzeitig organisieren. Jedoch besteht innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt Anspruch auf Kindernachversicherung. So können Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichern.

    Ist eine gesetzlich versicherte Mutter die Hauptverdienerin, kann das Kind kostenfrei in der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter mitversichert werden. Dies ist die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.

  • Ich bin Vater und würde gerne Elternzeit beantragen. Gilt für mich vor der Privaten Krankenversicherung etwas anderes als für die Mutter?

    Nein. Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit zu gehen. Für beide Elternteile gelten die gleichen Voraussetzungen. Der Vaterschaftsurlaub sollte lediglich sieben Wochen zuvor dem Arbeitgeber gemeldet werden.
  • Was zahlt die Private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?

    Die Leistungen in der Schwangerschaft sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel übernimmt die PKV jedoch Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Abtastungen, Blutentnahmen und Geburtsvorbereitungskurse.
  • Darf ein Vater Elternzeit nehmen, wenn sich die Mutter des Kindes noch in Mutterschutz befindet und entsprechende Leistungen von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber erhält?

    Ja, Eltern haben die Möglichkeit, die Elternzeit gemeinsam zu nehmen. Das bedeutet: Als Vater können Sie in den ersten Wochen nach der Geburt in Elternzeit bzw. Väterzeit gehen – auch wenn die Mutter des Kindes noch im Mutterschutz ist.
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