- Eltern eines neu geborenen Kindes haben in Deutschland Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Diese können Sie gemeinsam oder getrennt nehmen. Elterngeld beziehen Sie in der Regel für max. 14 Monate.
- Die private Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit bestehen. Jedoch entfällt der Arbeitgeberzuschuss, sodass Sie den vollen Beitrag selbst bezahlen.
- Sie haben die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten.
- Teilzeit in Elternzeit: Liegt der Verdienst aus einer Arbeitnehmertätigkeit unter der Jahresentgelt-Grenze, dann tritt die Krankenversicherungspflicht ein (Ausnahme: Beamte oder Beamtinnen). Insoweit besteht ein Befreiungsrecht wegen einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit. Diese Befreiung ist jedoch nur für die Dauer der Elternzeit wirksam.
- Die Allianz unterstützt Familien mit starken Leistungen in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen. Dazu gehören Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs und weitere finanzielle Entlastungen.
Private Krankenversicherung in der Elternzeit

Private Krankenversicherung in der Elternzeit kurz erklärt
Was ist die Elternzeit?

Allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Deutschland steht nach Geburt ihres Kindes Elternzeit zu. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Eltern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des neu geborenen Kindes Anspruch auf Elternzeit. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Jedoch besteht weiterhinKündigungsschutz in der Elternzeit. Das heißt: Der Arbeitgeber muss nach Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis fortführen. Während dieser Zeit bekommen Sie kein Gehalt ausgezahlt. Allerdings erhalten Sie grundsätzlich für bis zu 14 Monate eine Lohnersatzleistung in Form von Elterngeld.
Elternzeit: Wie lange besteht Anspruch?
Was ist Elterngeld?
Da Sie während der Elternzeit kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen, haben Sie die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Elterngeld ist eine soziale Leistung des Staates. Diese sogenannte Lohnersatzleistung soll das fehlende Einkommen ausgleichen und der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Elterngeld kann in der Regel für zwölf Monate nach der Geburt beansprucht werden.
Nehmen beide Elternteile die Elternzeit wahr, stehen ihnen sogar bis zu 14 Monate Elterngeld zu. Die Sondersituation bei Frühgeburten wird durch eine Ausweitung des Elterngeldanspruchs berücksichtigt. Alleinerziehende Eltern können die Zahlungen ebenfalls 14 Monate lang in Anspruch nehmen.
Auch wenn Sie Elterngeld beziehen, können Sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert bleiben. Eltern in Elternzeit können also dieselben Leistungen in Anspruch nehmen wie zuvor.
PKV-Beiträge während der Elternzeit
Im Gegensatz zu gesetzlich krankenversicherten Personen müssen Eltern, die privat krankenversichert sind, auch während der Elternzeit die regulären PKV-Versicherungsbeiträge bezahlen. Ein Thema, das vielen Angestellten Sorge bereitet: Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der PKV-Beiträge. Aktuell beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 471,32 Euro (2025). Der bisherige Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung entfällt in der Elternzeit allerdings, da das Arbeitsverhältnis ruht. Somit zahlen Sie die Beiträge in voller Höhe selbst.
Beispielrechnung: Sie haben als Angestellte:r vor der Elternzeit 250 Euro PKV-Beiträge bezahlt. Ihr Arbeitgeberzuschuss lag bei 250 Euro. Somit betragen Ihre PKV-Beitragskosten 500 Euro. Gehen Sie jedoch in Elternzeit, zahlen Sie statt 250 Euro nun 500 Euro monatlich für Ihre private Krankenversicherung.
Elterngeld und PKV
Privat Versicherte bekommen einmalig Mutterschaftsgeld
Ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt befinden sich Arbeitnehmerinnen in der Regel im Mutterschutz. Während dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld.
PKV-versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einen steuerfreien Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem bisherigen durchschnittlichen Nettoverdienst pro Kalendertag abzüglich 13 Euro pro Kalendertag. Des Weiteren erhalten sie ein pauschales Mutterschaftsgeld von 210 Euro auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Verheiratete können Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin nutzen
Für verheiratete Paare gibt es eine Möglichkeit, die selbst zu zahlenden Beiträge zu senken. Sind beide Elternteile privat krankenversichert und eine:r der Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen arbeitet weiterhin Vollzeit, können Sie den Arbeitgeberzuschuss des weiterarbeitenden Elternteils erhöhen. Das ist möglich, wenn die Maximalgrenze für den Zuschuss noch nicht vollkommen ausgeschöpft ist.
Beispiel: Sie gehen als Frau in Elternzeit. Dementsprechend entfällt Ihr Arbeitgeberzuschuss, den Sie nun bei Ihrer PKV selbst bezahlen. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin arbeitet jedoch weiterhin Vollzeit und erhält einen Zuschuss von 250 Euro. Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt bei 471,32 Euro (Stand 2025). Ihr:e Ehepartner:in (der Vollzeit arbeitet) kann also eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses beantragen. So profitieren Ehepaare, wenn z. B. der Arbeitgeberzuschuss des Ehemannes oder der Ehefrau noch nicht voll ausgeschöpft war.
Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Ehepartner
Worauf sollten Sie achten bei PKV-Tarif für Eltern und Kinder?
Gerade junge Eltern möchten sich selbst und ihr Kind umfangreich abgesichert wissen. Viele PKV-Tarife bieten weit mehr als den Grundschutz sowie vielfältige Zusatzleistungen. Dennoch unterscheiden sich die Tarife von Versicherer zu Versicherer oft stark. Deshalb sollten Sie vor Abschluss der PKV mehrere Tarife miteinander vergleichen, um die für Sie und Ihre Bedürfnisse passende Police zu finden. Lesen Sie im Ratgeber, welche Vorteile die private Krankenversicherung bietet.
Darauf sollten Sie bei der Tarifauswahl achten:
- Wie ist meine familiäre Situation?
- Enthält der Tarif alle mir wichtigen Leistungen?
- Wie hoch ist die Beitragsstabilität?
Das müssen Sie mit der privaten Krankenversicherung vor und nach der Elternzeit klären

Bevor Sie in Elternzeit gehen, besprechen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung die Elternzeit und Ihre veränderte Einkommenssituation. Außerdem sollten Sie bereits vor Beginn der Elternzeit eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses für den weiterarbeitenden Elternteil abklären.
Nach der Elternzeit gibt es dagegen nichts Besonderes zu beachten. Ihre private Krankenversicherung läuft wie gewohnt weiter.

Preisbeispiele für die Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarife

Private Krankenversicherung in der Elternzeit für Verbeamtete
Beamte und Beamtinnen haben in der privaten Krankenversicherung einen Sonderstatus. Sie können ebenso wie Angestellte in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Dieser Anspruch ist für Verbeamtete in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt. Jedoch erhalten verbeamtete Personen auch dann weiterhin Beihilfe durch ihren Dienstherren, während bei Angestellten der Arbeitgeberzuschuss wegfällt.
Während der Elternzeit können Personen mit Beamtenstatus unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem Dienstherrn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Die Erstattung beträgt grundsätzlich 31 Euro (z. B. Bund) oder 42 Euro (Baden-Württemberg) monatlich. Einkommensabhängig bzw. abhängig von der Besoldungsgruppe (z. B. bis A8 bei Bundesbeamten und -beamtinnen) wird ein höherer Betrag oder sogar der volle Beitrag erstattet. Einzelheiten können beim zuständigen Dienstherrn erfragt werden. Dieser Beitragszuschuss wirkt sich teilweise – unabhängig von seiner Höhe – nicht auf die Beihilfehöhe aus.
Ist während der Elternzeit Teilzeitarbeit möglich?

Eltern können während der Elternzeit ihre Arbeitsstunden reduzieren und in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Beiträge für die private Krankenversicherung entrichten Sie während der Teilzeit weiterhin. Aufgrund der geringeren Arbeitszeit reduziert sich meist das Einkommen. Durch die Teilzeitarbeit können Sie daher unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann ist es normalerweise nicht mehr möglich, in der PKV versichert zu bleiben.
Während der Elternzeit wird hier jedoch eine Ausnahme gemacht. Um den Wechsel zu vermeiden, können Sie sich vorübergehend von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das ist jedoch nur möglich, solange Sie in Elternzeit sind.
Teilzeitarbeit nach der Elternzeit
Um weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichert zu bleiben, müssen Sie nach Ende der Elternzeit wieder mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen. Liegt Ihr Einkommen unter dieser Grenze, müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich jedoch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.
Das ist möglich in folgenden Fällen: Sie arbeiten höchstens die Hälfte der Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Vollbeschäftigten ihres Betriebes - und sind seit mindestens fünf Jahren durch ihr Einkommen versicherungsfrei (liegen also über der Versicherungspflichtgrenze). Die Elternzeit wird bei der Fünfjahresfrist eingerechnet.
Gibt es PKV-Tarife, die während der Elternzeit beitragsfrei sind? Und wie lange?
Erhalte ich während der Elternzeit Zuschüsse zu meiner privaten Krankenversicherung?
Nein. Ruht Ihr Arbeitsverhältnis als Angestellter bzw. Angestellte, weil Sie in Elternzeit gegangen sind, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Sie zahlen dann den vollen Beitrag der PKV selbst.
Eine Ausnahme gibt es lediglich für Verbeamtete. Staatsdiener:innen erhalten auch während der Elternzeit weiterhin die Beihilfe ihres Dienstherren.
Ich bin privatversichert und gehe demnächst in Elternzeit. Mein:e Partner:in ist gesetzlich versichert. Was ist für mein Kind die bessere Wahl: PKV oder GKV?
Ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern, hängt in der Regel davon ab, wie der bzw. die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener der Familie versichert ist.
Ist beispielsweise die Mutter privat versichert und verdient regelmäßig mehr als der Vater und verdient zudem über der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann das Kind nicht beitragsfrei in der GKV über den Vater familienversichert werden. Es muss ein eigener Vertrag in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das sollten Sie rechtzeitig organisieren. Jedoch besteht innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt Anspruch auf Kindernachversicherung. So können Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichern.
Ist eine gesetzlich versicherte Mutter die Hauptverdienerin, kann das Kind kostenfrei in der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter mitversichert werden. Dies ist die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.
Ich bin Vater und würde gerne Elternzeit beantragen. Gilt für mich vor der privaten Krankenversicherung etwas anderes als für die Mutter?
Was zahlt die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?
Darf ein Vater Elternzeit nehmen, wenn sich die Mutter des Kindes noch in Mutterschutz befindet und entsprechende Leistungen von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber erhält?


