Allen Arbeitnehmern in Deutschland steht nach Geburt ihres Kindes Elternzeit zu. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Eltern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des neu geborenen Kindes Anspruch auf Elternzeit. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Jedoch besteht weiterhinKündigungsschutz in der Elternzeit. Das heißt: Der Arbeitgeber muss nach Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis fortführen. Während dieser Zeit bekommen Sie kein Gehalt ausgezahlt. Allerdings erhalten Sie grundsätzlich für bis zu 14 Monate eine Lohnersatzleistung in Form von Elterngeld.
Private Krankenversicherung in der Elternzeit: Auf den Punkt gebracht
- Eltern eines neu geborenen Kindes haben in Deutschland Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Diese können Sie gemeinsam oder getrennt nehmen. Elterngeld beziehen Sie in der Regel für max. 14 Monate.
- Die Private Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit bestehen. Jedoch entfällt der Arbeitgeberzuschuss, sodass Sie den vollen Beitrag selbst bezahlen.
- Sie haben die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten.
- Teilzeit in Elternzeit: Liegt der Verdienst aus einer Arbeitnehmertätigkeit unter der Jahresentgelt-Grenze, dann tritt die Krankenversicherungspflicht ein (Ausnahme: Beamte). Insoweit besteht ein Befreiungsrecht wegen einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit. Diese Befreiung ist jedoch nur für die Dauer der Elternzeit wirksam.
PKV-Beiträge während der Elternzeit
Im Gegensatz zu gesetzlich krankenversicherten Personen müssen Eltern, die privat krankenversichert sind, auch während der Elternzeit die regulären PKV-Versicherungsbeiträge bezahlen. Ein Thema, das vielen Angestellten Sorge bereitet: Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der PKV-Beiträge. Aktuell beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung rund 404 Euro. Der bisherige Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung entfällt in der Elternzeit allerdings, da das Arbeitsverhältnis ruht. Somit zahlen Sie die Beiträge in voller Höhe selbst.
Beispielrechnung: Sie haben als Angestellter vor der Elternzeit 250 Euro PKV-Beiträge bezahlt. Ihr Arbeitgeberzuschuss lag bei 250 Euro. Somit betragen Ihre PKV-Beitragskosten 500 Euro. Gehen Sie jedoch in Elternzeit, zahlen Sie statt 250 Euro nun 500 Euro monatlich für Ihre Private Krankenversicherung.
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Elterngeld und PKV
Privat versicherte Arbeitnehmer bleiben für die Dauer der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit weiterhin PKV-versichert. Sie müssen in der Elternzeit ihre Versicherungsprämien weiter selbst tragen und auch den bisher von der Arbeitgeberseite getragenen Anteil tragen. Als Ausgleich erfolgt bei der Berechnung des Elterngeldes insoweit kein Pauschalabzug für Versicherungsbeiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies erhöht in der Regel den Elterngeldanspruch. -
Privatversicherte bekommen einmalig Mutterschaftsgeld
Ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt befinden sich Arbeitnehmerinnen in der Regel im Mutterschutz. Während dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld.
PKV-versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einen steuerfreien Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem bisherigen durchschnittlichen Nettoverdienst pro Kalendertag abzüglich 13 Euro pro Kalendertag. Des Weiteren erhalten sie ein pauschales Mutterschaftsgeld von 210 Euro auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
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Verheiratete können Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners nutzen
Für verheiratete Paare gibt es eine Möglichkeit, die selbst zu zahlenden Beiträge zu senken. Sind beide Elternteile privat krankenversichert und einer der Ehepartner arbeitet weiterhin Vollzeit, können Sie den Arbeitgeberzuschuss des weiterarbeitenden Elternteils erhöhen. Das ist möglich, wenn die Maximalgrenze für den Zuschuss noch nicht vollkommen ausgeschöpft ist.
Beispiel: Sie gehen als Frau in Elternzeit. Dementsprechend entfällt Ihr Arbeitgeberzuschuss, den Sie nun bei Ihrer PKV selbst bezahlen. Ihr Ehepartner arbeitet jedoch weiterhin Vollzeit und erhält einen Zuschuss von 250 Euro. Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt bei rund 404 Euro. Ihr Ehepartner (der Vollzeit arbeitet) kann also eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses beantragen. So profitieren Ehepaare, wenn z. B. der Arbeitgeberzuschuss des Ehemannes noch nicht voll ausgeschöpft war.
Worauf achten bei PKV-Tarif für Eltern und Kinder?
Gerade junge Eltern möchten sich selbst und ihr Kind umfangreich abgesichert wissen. Viele PKV-Tarife bieten weit mehr als den Grundschutz sowie vielfältige Zusatzleistungen. Dennoch unterscheiden sich die Tarife von Versicherer zu Versicherer oft stark. Deshalb sollten Sie vor Abschluss der PKV mehrere Tarife miteinander vergleichen, um die für Sie und Ihre Bedürfnisse passende Police zu finden. Lesen Sie im Ratgeber, welche Vorteile die Private Krankenversicherung bietet.
Darauf sollten Sie bei der Tarifauswahl achten:
- Wie ist meine familiäre Situation?
- Enthält der Tarif alle mir wichtigen Leistungen?
- Wie hoch ist die Beitragsstabilität?
Private Krankenversicherung in der Elternzeit für Beamte
Beamte haben in der Privaten Krankenversicherung einen Sonderstatus. Sie können ebenso wie Angestellte in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Dieser Anspruch ist für Beamte in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt. Jedoch erhalten Beamte auch dann weiterhin Beihilfe durch ihren Dienstherren, während bei Angestellten der Arbeitgeberzuschuss wegfällt.
Während der Elternzeit können Beamte unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem Dienstherrn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Die Erstattung beträgt grundsätzlich 31 Euro (z. B. Bund) oder 42 Euro (Baden-Württemberg) monatlich. Einkommensabhängig bzw. abhängig von der Besoldungsgruppe (z. B. bis A8 bei Bundesbeamten) wird ein höherer Betrag oder sogar der volle Beitrag erstattet. Einzelheiten können beim zuständigen Dienstherrn erfragt werden. Dieser Beitragszuschuss wirkt sich teilweise – unabhängig von seiner Höhe – nicht auf die Beihilfehöhe aus.
Ist während der Elternzeit Teilzeitarbeit möglich?

Eltern können während der Elternzeit ihre Arbeitsstunden reduzieren und in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Beiträge für die Private Krankenversicherung entrichten Sie während der Teilzeit weiterhin. Aufgrund der geringeren Arbeitszeit reduziert sich meist das Einkommen. Durch die Teilzeitarbeit können Sie daher unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann ist es normalerweise nicht mehr möglich, in der PKV versichert zu bleiben.
Während der Elternzeit wird hier jedoch eine Ausnahme gemacht. Um den Wechsel zu vermeiden, können Sie sich vorübergehend von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das ist jedoch nur möglich, solange Sie in Elternzeit sind.
Teilzeitarbeit nach der Elternzeit
Um weiterhin in der Privaten Krankenversicherung versichert zu bleiben, müssen Sie nach Ende der Elternzeit wieder mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen. Liegt Ihr Einkommen unter dieser Grenze, müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich jedoch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.
Das ist möglich in folgenden Fällen: Sie arbeiten höchstens die Hälfte der Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Vollbeschäftigten ihres Betriebes - und sind seit mindestens fünf Jahren durch ihr Einkommen versicherungsfrei (liegen also über der Versicherungspflichtgrenze). Die Elternzeit wird bei der Fünfjahresfrist eingerechnet.



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