Private Krankenversicherung in der Elternzeit: Auf den Punkt gebracht
- Eltern eines neu geborenen Kindes haben in Deutschland Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Diese können Sie gemeinsam oder getrennt nehmen. Elterngeld beziehen Sie in der Regel für max. 14 Monate.
- Die Private Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit bestehen. Jedoch entfällt der Arbeitgeberzuschuss, sodass Sie den vollen Beitrag selbst bezahlen.
- Sie haben die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten.
- Teilzeit in Elternzeit: Liegt der Verdienst aus einer Arbeitnehmertätigkeit unter der Jahresentgelt-Grenze, dann tritt Krankenversicherungspflicht ein (Ausnahme: Beamte). Insoweit besteht ein Befreiungsrecht wegen einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit. Diese Befreiung ist jedoch nur für die Dauer der Elternzeit wirksam.
PKV-Beiträge während der Elternzeit

Im Gegensatz zu gesetzlich krankenversicherten Personen müssen Eltern, die privat krankenversichert sind, auch während der Elternzeit die regulären PKV-Versicherungsbeiträge bezahlen. Ein Thema, das vielen Angestellten Sorge bereitet: Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der PKV-Beiträge. Aktuell beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung rund 404 Euro. Der bisherige Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung entfällt in der Elternzeit allerdings, da das Arbeitsverhältnis ruht. Somit zahlen Sie die Beiträge in voller Höhe selbst.
Beispielrechnung: Sie haben als Angestellter vor der Elternzeit 250 Euro PKV-Beiträge bezahlt. Ihr Arbeitgeberzuschuss lag bei 250 Euro. Somit betragen Ihre PKV-Beitragskosten 500 Euro. Gehen Sie jedoch in Elternzeit, zahlen Sie statt 250 Euro nun 500 Euro monatlich für Ihre Private Krankenversicherung.
Elterngeld und PKV
Privatversicherte bekommen einmalig Mutterschaftsgeld
Ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt befinden sich Arbeitnehmerinnen in der Regel im Mutterschutz. Während dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld.
PKV-versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einen steuerfreien Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem bisherigen durchschnittlichen Nettoverdienst pro Kalendertag abzüglich 13 Euro pro Kalendertag. Des Weiteren erhalten sie ein pauschales Mutterschaftsgeld von 210 Euro auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Verheiratete können Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners nutzen
Für verheiratete Paare gibt es eine Möglichkeit, die selbst zu zahlenden Beiträge zu senken. Sind beide Elternteile privat krankenversichert und einer der Ehepartner arbeitet weiterhin Vollzeit, können Sie den Arbeitgeberzuschuss des weiterarbeitenden Elternteils erhöhen. Das ist möglich, wenn die Maximalgrenze für den Zuschuss noch nicht vollkommen ausgeschöpft ist.
Beispiel: Sie gehen als Frau in Elternzeit. Dementsprechend entfällt Ihr Arbeitgeberzuschuss, den Sie nun bei Ihrer PKV selbst bezahlen. Ihr Ehepartner arbeitet jedoch weiterhin Vollzeit und erhält einen Zuschuss von 250 Euro. Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt bei rund 404 Euro. Ihr Ehepartner (der Vollzeit arbeitet) kann also eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses beantragen. So profitieren Ehepaare, wenn z. B. der Arbeitgeberzuschuss des Ehemannes noch nicht voll ausgeschöpft war.
Ist während der Elternzeit Teilzeitarbeit möglich?

Eltern können während der Elternzeit ihre Arbeitsstunden reduzieren und in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Beiträge für die Private Krankenversicherung entrichten Sie während der Teilzeit weiterhin. Aufgrund der geringeren Arbeitszeit reduziert sich meist das Einkommen. Durch die Teilzeitarbeit können Sie daher unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann ist es normalerweise nicht mehr möglich, in der PKV versichert zu bleiben.
Während der Elternzeit wird hier jedoch eine Ausnahme gemacht. Um den Wechsel zu vermeiden, können Sie sich vorübergehend von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das ist jedoch nur möglich, solange Sie in Elternzeit sind.
Teilzeitarbeit nach der Elternzeit
Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich jedoch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.
Das ist möglich in folgenden Fällen: Sie arbeiten höchstens die Hälfte der Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Vollbeschäftigten ihres Betriebes - und sind seit mindestens fünf Jahren durch ihr Einkommen versicherungsfrei (liegen also über der Versicherungspflichtgrenze). Die Elternzeit wird bei der Fünfjahresfrist eingerechnet.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Gibt es PKV-Tarife, die während der Elternzeit beitragsfrei sind? Und wie lange?
Ja, es gibt Tarife, die während der Elternzeit beitragsfrei sind. Meist sehen diese Policen eine Beitragsbefreiung von in der Regel sechs Monaten vor. -
Erhalte ich während der Elternzeit Zuschüsse zu meiner Privaten Krankenversicherung?
Nein. Ruht Ihr Arbeitsverhältnis als Angestellter, weil Sie in Elternzeit gegangen sind, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Sie zahlen dann den vollen Beitrag der PKV selbst.
Eine Ausnahme gibt es lediglich für Beamte. Staatsdiener erhalten auch während der Elternzeit weiterhin die Beihilfe ihres Dienstherren.
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Ich bin privatversichert und gehe demnächst in Elternzeit. Mein Partner ist gesetzlich versichert. Was ist für mein Kind die bessere Wahl: PKV oder GKV?
Ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern, hängt in der Regel davon ab, wie der Hauptverdiener der Familie versichert ist.
Ist beispielsweise die Mutter privat versichert und verdient regelmäßig mehr als der Vater und verdient zudem über der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann das Kind nicht beitragsfrei in der GKV über den Vater familienversichert werden. Es muss ein eigener Vertrag in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das sollten Sie rechtzeitig organisieren. Jedoch besteht innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt Anspruch auf Kindernachversicherung. So können Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichern.
Ist eine gesetzlich versicherte Mutter die Hauptverdienerin, kann das Kind kostenfrei in der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter mitversichert werden. Dies ist die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.
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Ich bin Vater und würde gerne Elternzeit beantragen. Gilt für mich vor der Privaten Krankenversicherung etwas anderes als für die Mutter?
Nein. Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit zu gehen. Für beide Elternteile gelten die gleichen Voraussetzungen. Der Vaterschaftsurlaub sollte lediglich sieben Wochen zuvor dem Arbeitgeber gemeldet werden. -
Was zahlt die Private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?
Die Leistungen in der Schwangerschaft sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel übernimmt die PKV jedoch Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Abtastungen, Blutentnahmen und Geburtsvorbereitungskurse. -
Darf ein Vater Elternzeit nehmen, wenn sich die Mutter des Kindes noch in Mutterschutz befindet und entsprechende Leistungen von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber erhält?
Ja, Eltern haben die Möglichkeit, die Elternzeit gemeinsam zu nehmen. Das bedeutet: Als Vater können Sie in den ersten Wochen nach der Geburt in Elternzeit bzw. Väterzeit gehen – auch wenn die Mutter des Kindes noch im Mutterschutz ist.
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