Junge Frau sitzt am Strand und schaut zum Meer
Alles zur kleinen und großen Anwart­schaft

Private Kranken­versicherung Anwart­schafts­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Anwart­schafts­ver­si­che­rung ist eine besondere Option der privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV). Mit einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung un­ter­bre­chen Sie die Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen Ihrer PKV – können diese aber zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ohne er­neu­te Ri­si­ko­prü­fung wie­der­auf­le­ben lassen.
  • Es gibt sie in zwei Varianten: als kleine und als große An­wart­schaft. Vo­raus­set­zung ist für beide die Kün­di­gung einer (nach Art der Le­bens­ver­si­che­rung be­trie­be­nen) Kran­ken­ver­si­che­rung.
  • Die kleine An­wart­schaft er­spart Ihnen eine er­neu­te Gesundheits­prüfung – sie "friert" Ihren gesund­heitlichen Zustand ein und sichert Ihre er­wor­be­ne Al­te­rungs­rück­stel­lung ab, sofern Sie welche ge­bil­det haben.
  • Mit einer großen An­wart­schaft können Sie später zum ur­sprüng­li­chen PKV-Ein­tritts­alter er­neut ein­stei­gen und bauen wäh­rend der An­wart­schafts­ver­si­che­rung wei­te­re Al­te­rungs­rück­stel­lun­gen auf. Die Kosten (Prämie) dafür sind des­halb höher.
  • Wäh­rend der Dauer der An­wart­schaft haben Sie kei­nen An­spruch auf die ta­rif­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen Ihrer PKV. Sie müssen sich des­halb um an­der­wei­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz küm­mern, z. B. in der ge­setz­lichen Kran­ken­ver­si­che­rung.
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Definition
Eine Anwart­schaft ist eine spezielle Option. Sie gilt für Versicherte, z.B. Kranken­voll­versicherte, in einer (nach Art der Lebens­versicherung be­trie­be­nen) Kranken­versicherung, die vorüber­gehend aus der privaten Kranken­versicherung ausscheiden – diese aber zu einem späteren Zeit­punkt ohne erneute Risiko­prüfung fortführen möchten.
Vereinfacht gesagt, lassen Sie mit einer Anwartschafts­versicherung die Versicherungs­leistungen Ihrer privaten Kranken­versicherung ruhen – und können Sie später erneut aufleben lassen.
Die Anwartschaft ist eine Option, für die Sie eine Prämie zahlen. Diese ist deutlich geringer als Ihr bisheriger PKV-Beitrag. Allerdings erhalten Sie während einer Anwartschaft keine Leistungen. Sie müssen sich deshalb anderweitig absichern. Für die Wieder­auflebung müssen Sie die Aktivierung des Versicherungs­schutzes beantragen – und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes für die Anwartschafts­versicherung.
Typische Gründe für eine vorüber­gehende Unter­brechung der Kranken­versicherung, z. B. der Kranken­voll­versicherung, sind:
 
  • Wechsel in ein neues oder anderes Angestellten­verhältnis mit gesetz­licher Kranken­versicherungs­pflicht
  • das Unter­schreiten der vom Gesetz­geber fest­gelegten Jahres­arbeits­entgelt­grenze
  • ein längerer, aber zeitlich begrenzter Auslands­aufenthalt
  • die Aufgabe der Berufs­tätigkeit mit Übergang in die Arbeits­losig­keit
  • ein vorüber­gehender Anspruch auf freie Heil­fürsorge (etwa bei Soldat:innen auf Zeit, Bundeswehr Anwartschaft)
  • die Aufnahme einer Ausbildung
  • ein vorüber­gehender Anspruch auf Familien­versicherung

Beispiels­weise durch Reduktion der Arbeits­zeit. Oder im Falle ehemaliger Studierenden, die im Studium privat kranken­versichert waren, nun als Berufs­anfänger:innen aber möglicher­weise noch in der GKV versicherungs­pflichtig sind.

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Gut zu wissen
Ihre generellen Vorteile einer Anwart­schaft gegen­über eines neu ab­zu­schlie­ßen­den Versicherungs­vertrages sind: Beim Abschluss eines völlig neuen Vertrages mit einem anderen Leistungs­umfang (nach einer längeren Pause) müssen Sie in der Regel eine erneute Gesund­heits­prüfung durch­laufen. Auch ist ge­ge­be­nen­falls mit Warte­zeiten zu rechnen. Zudem würden die durch Ihr höheres Lebens­alter in der Regel neu berechneten Beiträge höher ausfallen als bislang. Auch würden bereits angesparte Alters­rück­stellungen verloren gehen.
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Gesundheits­prüfung, Alterungs­rück­stellungen & Co.
Große und kleine Anwartschaft sind gedacht für bereits privat ­Versicherte, die Ihre private Kranken­versicherung für eine kürzere oder längere Zeit aus unter­schiedlichen Gründen (z. B. Job­wechsel, Arbeitslosigkeit, längere Pause in der PKV) aussetzen – jedoch wissen, dass sie erneut in Ihre PKV zurück­kehren möchten. Für eine Anwartschaft muss bereits eine PKV bestehen. Unterschiede große und kleine Anwartschaft:
  • Kleine Anwartschaft: Was ist das?

    Was ist die kleine Anwart­schaft? Sie eignet sich für kürzere Pausen in der PKV (z. B. bei Job­wechsel, kurzer  Arbeits­losig­keit, Auslands­auf­ent­halt). Es werden keine neuen Alterungs­rück­stellungen gebildet.

    Vereinfacht gesagt frieren Sie mit der kleinen Anwart­schaft Ihren Gesund­heits­zustand ein – können jedoch später, ohne erneute Gesund­heits­prüfung in Ihren ur­sprüng­lichen Tarif zurück­kehren. Somit ist keine Ab­leh­nung des Antrags oder das Ein­rechnen neuer Risiken seitens des Versicherers möglich.

    Mit dieser Option bilden Sie keine weiteren Alterungs­rück­stellungen

    Die aus der ursprünglichen Alterungs­rückstellung gebildeten Rabatte werden Ihnen nach Rück­kehr angerechnet. Nachteil der kleinen Anwartschaft ist, dass Sie Ihre Alterungs­rückstellung in dieser Zeit nicht weiter aufbauen können. Deshalb zahlen Sie in Zukunft in Ihrem ursprünglichen Tarif höhere Beiträge gemäß Ihrem erreichten Alter. Vorteil ist, dass Ihr Beitrag für die kleine Anwartschaft vergleichs­weise gering ausfällt.

    Zu beachten: Eine erneute Gesundheits­prüfung erfolgt, wenn Sie die Aktivierung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entfall des Anwartschafts­grundes beantragen (z. B. bei Wegfall der Versicherungs­pflicht in der GKV).

  • Große Anwartschaft: Was ist das?

    Die große Anwartschaft ist eine Variante, mit der Sie sowohl Ihren Gesundheits­zustand als auch Ihr ursprüngliches Eintritts­alter "einfrieren". Auch mit der großen Anwartschaft können Sie zum späteren Zeitpunkt (auch mehrere Jahre oder Jahr­zehnte) ohne erneute Gesundheits­prüfung in den ursprünglichen Tarif Ihrer PKV zurück­kehren. Ihr Eintritts­alter bleibt erhalten. Bei Wieder­aufnahme starten Sie also nicht mit dem dann erreichten Alter, sondern mit dem ursprünglichen Alter bei Eintritt in die PKV.

    Vorteil im Alter: Sie bilden weiterhin Alterungs­rück­stellungen

    Größter Vorteil? Ihre Alterungs­rück­stellungen werden während der Dauer der Anwartschaft weiter aufgebaut. Auf diese Weise zahlen Sie beim Wieder­eintritt in Ihren ursprünglichen Versicherungs­tarif die gleichen Beiträge. So, als ob Sie die ganze Zeit in diesem Tarif versichert gewesen wären.
Auf einen Blick

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Kleine Anwartschaft
Große Anwartschaft

Definition

Option auf die Rückkehr in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung

Option auf die Rückkehr in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung
Aufbau von Alterungsrückstellung Nein Ja
Anspruch auf Versicherungsleistungen Nein Nein

Geeignet für wen?

Personen mit voraussichtlicher Rückkehr in die PKV
Personen mit sicherer Rückkehr in die PKV
Kosten Niedrige Beiträge Höhere Beiträge wegen Aufbaus der Alterungsrückstellungen
Formales Alter bei Wiedereintritt (z. B. für Beitragsberechnung) Alter zu Beginn der Anwartschaft* Ursprüngliches Eintrittsalter
*Bereits gezahlte Alterungs­rückstellungen werden beitrags­mindernd angerechnet.
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Beamte und Polizistinnen, Soldaten & Co.
Viele Versicherte fragen sich vor oder während einer Pause: Für wen eignet sich eine Anwartschafts­versicherung wirklich? Es gibt unterschiedlichste Lebens­situationen, in denen für PKV-Versicherte eine Umstellung (über Beantragung) Ihres Vertrags in eine Anwartschaft sinnvoll sein kann.

In der Praxis sind es häufig zwei Gründe, weshalb Versicherte eine Anwartschafts­versicherung wählen:

  • Auslands­aufenthalt: Wenn Sie privat oder beruflich einen län­ge­ren Auf­ent­halt im Aus­land planen, ist im Regel­fall die Ab­si­che­rung über eine aus­län­dische Kranken­versicherung vor­ge­schrie­ben. Wenn ab­schätz­bar ist, dass Sie nach dem Auf­ent­halt wieder nach Deutsch­land zurück­kehren und sich weiter­hin privat versichern können, ist eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung die richtige Wahl.
  • Beamte und Beamtinnen mit Heil­fürsorge: Die Heilfürsorge des Dienst­herren ist in den meisten Beamten­berufen obligatorisch. Sobald Sie als Beamt:in mit Heil­fürsorge in Pension gehen, beteiligt sich der Dienst­herr aber nicht mehr über eine
  • Beihilfe an Ihren Krankheits- und Heil­kosten – weshalb hier eine Anwartschafts­versicherung zu empfehlen ist.
  • Am häufigsten sind von der oben genannten Regelung Polizist:innen und Vollzugs­bedienstete der Justiz betroffen. Während die Heil­fürsorge gilt, ist ihr PKV-Vertrag in Form einer Anwartschaft zu füh­ren. Beispielsweise macht die große Anwartschaft für Polizei­be­diens­te­te Sinn, da die weiterhin gebildeten Alterungs­rück­stel­lun­gen und das ursprüngliche PKV-Ein­tritts­alter sich günstig auf künftige Beitrags­berechnung auswirken.
  • Bei Eintritt ins Pensions­alter bzw. bei Antritt ihrer Rente können sie den Vertrag wieder auf­nehmen, in­klu­si­ve der Vorteile von bis dahin an­ge­sam­mel­ten Al­te­rungs­rück­stel­lung und zu ver­gleichs­weise günstigen Beiträgen.
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Damit müssen Sie rechnen
Die Kosten der Anwartschafts­versicherung (Prämie) hängen vom jeweiligen Versicherer und dem Tarif ab, in den Sie später zurück­kehren möchten. Grob lässt sich jedoch abschätzen, in welchem Verhältnis die Beiträge für die Anwartschaft zum vollwertigen PKV-Schutz stehen.

Entscheiden Sie sich für eine kleine Anwartschaft, zahlen Sie monatlich fünf bis zehn Prozent des Beitrags, den Sie als Neukunde oder als Neukundin in Ihrem privaten Kranken­versicherungs­tarif zahlen müssten (Stand: 2024). Die Kosten der Anwartschafts­versicherung hängen von der Art Ihres bestehenden Schutzes ab: Die Anwartschaft in Kompakt­tarifen ist oftmals günstiger, als bei Baustein­tarifen. Kostspielig wird es, wenn Sie Leistungen aus einem Premium­schutz aufrecht­erhalten möchten.

Der monatliche Beitrag für eine große Anwartschaft liegt im Mittel zwischen 30 und 45 Prozent Ihres bisherigen Zahl­beitrags.

Die kleine und große Anwartschafts­versicherung können steuerlich geltend gemacht werden.
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Ab­schluss: So geht's
Anwartschaften sind sehr kurzfristig zu beantragen – und der Antrag ist meist mit sehr geringem formalen Aufwand verbunden. Der Grund: In vielen Fällen können Sie eine Unter­brechung Ihres privaten Kranken­versicherungs­schutzes ja nicht vorhersehen. Andererseits soll die Anwartschafts­zeit dann innerhalb der nächsten ein bis zwei Monaten greifen.
Kurzfristig abwickeln müssen Sie danach auch das Wieder­aufleben des Versicherungs­schutzes nach der Ruhephase. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Frist zur Wieder­aufnahme Ihres bisherigen Kranken­versicherungs­schutzes. Wichtig: Sobald Sie abschätzen können, dass das Ruhen Ihres bestehenden Vertrags in der privaten Kranken­versicherung sinnvoll ist, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf. Oft können Sie in Ihren Vertrags­unterlagen schon Hinweise zu einer möglichen Anwartschaft mit allen Kosten und Fristen finden.
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Oft gefragt
Sowohl Ihre private Kranken­versicherung als auch Ihre private Pflege­pflichtversicherung kann unter bestimmten Voraus­setzungen als Anwartschaft fortgeführt werden:

Auch das Aufrecht­erhalten der Pflege­pflicht­versicherung ist grund­sätzlich sinnvoll. Schließlich können Sie im Ausland oder während einer an­ge­stellten Tätigkeit durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit zum Pflegefall werden. Darüber hinaus zählen private Pflege­zusatz­versicherung für Millionen von gesetzlich und privat versicherten Personen zur sinn­vollen Ergänzung der persönlichen Absicherung. Finden Sie hier mehr zu einer Ruhens­versicherung für die Pflege­zusatz­versicherung.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Sie auch Ihre private Pflege­zusatz­versicherung als Anwartschaft fortführen können. Bei der Allianz haben Sie beispiels­weise die Möglichkeit, den Tarif PflegeBahr z. B. bei Wegfall der Versicherungs­fähigkeit wegen Auslands­aufenthalt, als große Anwartschaft fortzu­führen.

In den Allianz Tarifen PZTB03, PZTA03, PZTE03 ist nur eine große Anwartschaft möglich. In allen drei Tarifen wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Tarif bei Arbeits­losigkeit oder Elternzeit vorüber­gehend ruhend zu stellen. Voraus­setzung: Es liegt keine Pflege­bedürftigkeit vor und der Tarif ist seit mindestens 12 Monate aufeinander­folgende Monate versichert.

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Lohnt sich das?
Viele Versicherungen halten spezielle Tarife für Studenten und Studentinnen bereit, die sie unabhängig vom Einkommen in den ersten Wochen des Erst­studiums abschließen können.

Wenn Sie als Student:in privat versichert sind und mit Einstieg ins Berufs­leben als Angestellter oder Angestellte unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegen, werden Sie versicherungs­pflichtig. Sofern es absehbar ist, dass Sie sich wieder privat versichern können, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschafts­versicherung. Als Student:in stellt sich generelle die Grundsatz­frage: PKV oder GKV wählen?

Zu beachten: Verzichten Sie auf eine Anwartschaft und kündigen stattdessen Ihren privaten Voll­versicherungs­tarif, kann folgendes passieren: Sollte sich Ihr Gesundheits­zustand verschlechtert haben, könnte künftig ein dauerhafter Risiko­zuschlag zu zahlen sein. Im schlimmsten Fall können Sie gar keine private Kranken­versicherung mehr abschließen.

Wichtigster Vorteil: In jungen Jahren Ihren Gesundheits­zustand sichern.

Junge Menschen, Studierende und Berufs­einsteiger:innen (ohne bestehende private Kranken­versicherungs­verträge) können sich alternativ mit dem Tarif OptionFlexiMed der Allianz ihren aktuellen Gesundheits­zustand für den späteren Eintritt in die private Kranken­versicherung sichern. Wechseln sie auf Basis dieser Option später in die Kranken­vollversicherung oder schließen eine Kranken­zusatz­versicherung ab, spielt ihr späterer Gesundheits­zustand keine Rolle mehr. Die OptionFlexiMed kann dabei innerhalb von 10 Jahren gezogen werden – und hat eine Verlängerungs­möglichkeit um weitere 10 Jahre.
Die Option für junge Leute & Studierende
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Tipp für Ihre Steuer­erklärung
Die kleine und große Anwartschafts­versicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Der Fiskus bewertet beide als typische Vorsorge­aufwendung, ähnlich der Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung. In welcher Höhe Ihre Beiträge zur Anwartschafts­versicherung absetzbar sind, hängt vom gesamten Beitrags­volumen ab.
  • Sofern Ihre Prämie pro Jahr unter 100 Euro liegt, können Sie die Kosten voll­ständig auf Ihre Beiträge zur Basis­kranken­versicherung (Basis­tarif) auf­schlagen. In diesem Fall sind die Prämien voll­ständig steuerlich ab­setzbar.
  • Sofern Sie mehr als 100 Euro jährlich an Beiträgen zahlen, können Sie den über­steigenden Betrag steuerlich insoweit als Sonder­ausgabe berück­sichtigen, sofern es sich um Beitrags­bestandteile handelt, welche der Basis­kranken­versicherung zuzu­rechnen sind.
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Häufige Fragen
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  • Wechsel von kleiner in große Anwartschaft: Ist das möglich?

    Ob Sie Ihre Anwartschaft wechseln können, kommt auf Ihren Einzelfall an. Möchten Sie als gesetzlich kranken­versicherte Person von einer kleinen in eine große Anwartschaft wechseln, geht das bei den meisten Versicherungs­unternehmen ohne Probleme. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei beiden auf eine erneute Gesundheits­prüfung verzichtet wird, sie grundsätzlich also vergleichbar sind. Voraus­setzung für den Wechsel ist jedoch, dass (auch wenn in der Anwartschaft die erneute Gesundheits­prüfung entfällt) Versicherungs­pflicht in der GKV besteht.
  • Benötige ich als Soldat:in oder als ziviler Beamter bzw. zivile Beamtin in der Bundeswehr mit der ab dem 1.1.2019 wirksamen VEG noch eine PKV-Anwartschaft?

    Eine PKV-Anwartschaft ist keine Pflicht. Sofern Sie jedoch auch im Alter einen höheren Leistungs­anspruch an Ihre Kranken­versicherung haben, ist die Anwartschafts­versicherung für Sie als Soldat:in (auf Zeit, SaZ) oder ziviler Bundeswehr­beamter bzw. zivile Bundeswehrbeamtin sinnvoll, vor allem in Hinblick auf Ihre Pensionierung bzw. auf das Ende Ihrer Dienstzeit.

    Mit dem Eintritt in die Pensionierung endet Ihr Anspruch auf Heil­fürsorge, es besteht aber weiterhin Versicherungs­pflicht in der Kranken- und Pflege­versicherung. Das Versicherungs­entlastungs­gesetz (VEG) erleichtert zwar den Eintritt in die gesetzliche Kranken- und auch Pflege­vollversicherung, indem sie die Beiträge bezuschusst. Die Leistungen einer PKV nach einer Anwartschaft und bei Dienstende werden jedoch in der Regel höher sein, bei Beitrags­sätzen, die sich z. B. am ursprünglichen Eintritts­alter orientieren und sogar Alterungs­rückstellungen (große Anwartschaft) berück­sichtigen.

  • Ist es möglich eine Anwartschaft abzuschließen, wenn eine private Krankenversicherung noch nicht verfügbar ist?

    Nein, das ist in der Regel und bei den meisten Kranken­versicherungs­unternehmen nicht möglich. Eine gute Möglichkeit ist in diesem Fall der Tarif OptionFlexiMed der Allianz.
  • Welche Möglichkeiten der Ruhensversicherung habe ich bei meiner Pflegezusatzversicherung?

    Wie bei vielen Verträgen können Sie auch bei der Pflegezusatz­versicherung eine Ruhens­versicherung (z. B. bei Arbeits­losigkeit oder Elternzeit) abschließen, bevor es zur voll­ständigen Kündigung kommt. Sie zahlen in diesem Fall keine Beiträge, genießen jedoch auch keinen Versicherungs­schutz.
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