Folgende Leistungen für Zähne sollte eine Private Krankenversicherung enthalten:
Die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen gehört zu den grundlegenden Leistungen jeder Privaten Krankenversicherung. Sie ist in den meisten Tarifen enthalten. Trotzdem fällt die Erstattung nicht bei jedem Versicherer gleich aus. In welcher Höhe und welchem Umfang Zahnleistungen erstattungsfähig sind, hängt vom individuellen Tarif ab.
Gerade bei speziellen oder besonders aufwändigen Zahnarzt-Leistungen werden die Kosten in Tarifen mit geringem Leistungsniveau unter Umständen nur teilweise oder gar nicht übernommen. Kurz gesagt: Ihre PKV übernimmt alle zahnärztlichen Leistungen, die Sie vertraglich vereinbart haben.
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Anteil in %
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Betrag in Euro
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Gesamtkosten | 100 % | 2.600 € |
Kostenerstattung durch PKV | 75 % | 1.950 € |
Eigenanteil | 25 % | 650 € |
Fazit: Obwohl die Kosten für Zahnimplantat und Behandlung insgesamt 2.600 Euro betragen, zahlen Sie einen Eigenanteil von 650 Euro. Den Großteil in Höhe von 1.950 Euro übernimmt Ihre Private Krankenversicherung. Lesen Sie im Ratgeber, worauf Sie beim Online-Abschluss einer PKV noch achten sollten.
Die Höhe der Rechnung für Zahnbehandlungen richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie ist für die Private Krankenversicherung bestimmend. Die Gebührenordnungen ordnen einer bestimmten Leistung einen Betrag zu. Somit haben Zahnärzte einen gewissen Spielraum, um beispielsweise dem erhöhten Schwierigkeitsgrad einer Zahnbehandlung Rechnung zu tragen.