Folgende Leistungen für Zähne sollte eine Private Krankenversicherung enthalten:
Zahnersatz & Zahnleistungen in der Privaten Krankenversicherung
- Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) gehen in vielen Bereichen über die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus. Das gilt besonders für zahnärztliche Leistungen.
- Im zahnmedizinischen Bereich profitieren privat Krankenversicherte von höheren Kostenübernahmen und Zuzahlungen. Statt auf die Regelversorgung angewiesen zu sein, können Sie hochwertigere Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen.
- Welche Zahnleistungen die Private Krankenversicherung in welcher Höhe übernimmt, hängt vom gewählten Anbieter und vereinbarten Tarif ab. Der Erstattungsrahmen liegt meist zwischen 70 und 100 Prozent.
- Die Kosten für Zahnbehandlungen wie Prophylaxe, z. B. Professionelle Zahnreinigung, werden von den meisten PKV-Versicherungsunternehmen zum größten Teil übernommen.
Welche Kosten übernimmt die PKV bei Zahnleistungen?
Die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen gehört zu den grundlegenden Leistungen jeder Privaten Krankenversicherung. Sie ist in den meisten Tarifen enthalten. Trotzdem fällt die Erstattung nicht bei jedem Versicherer gleich aus. In welcher Höhe und welchem Umfang Zahnleistungen erstattungsfähig sind, hängt vom individuellen Tarif ab.
Gerade bei speziellen oder besonders aufwändigen Zahnarzt-Leistungen werden die Kosten in Tarifen mit geringem Leistungsniveau unter Umständen nur teilweise oder gar nicht übernommen. Kurz gesagt: Ihre PKV übernimmt alle zahnärztlichen Leistungen, die Sie vertraglich vereinbart haben.
Beispiel: Kostenübernahme eines Zahnimplantats
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Anteil in %
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Betrag in Euro
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Gesamtkosten | 100 % | 2.600 € |
Kostenerstattung durch PKV | 75 % | 1.950 € |
Eigenanteil | 25 % | 650 € |
Übernahme von Zahnbehandlungskosten erfolgt nach Gebührenordnung
Worauf sollten Sie bei Zahnleistungen & Zähnen in einer Privaten Krankenversicherung achten?
Achten Sie bei der PKV & Zähnen auf folgende Punkte:
- Umfangreiche Leistungen: Die Bereiche Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und ggf. Kieferorthopädie sollten in Ihrem PKV-Tarif umfassend abgedeckt sein. Achten Sie besonders auf potenzielle Einschränkungen bei der Versorgung mit Zahnersatz (z. B. durch Zähne überkronen), Implantaten, Inlays und Onlays.
- Hohe Erstattungssätze: Die Kostenübernahme der Privaten Krankenversicherung sollte möglichst großzügig sein. Leistungsstarke Tarife haben einen hohen Erstattungssatz (z. B. zwischen 70 und 100 Prozent der Rechnung werden erstattet).
- Hohe Altersgrenzen: Besonders bei kieferorthopädischen Leistungen übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten häufig nur bis zu einem gewissen Alter, zum Beispiel bis 18 oder 21 Jahren (siehe Ratgeber Kinder in der PKV). Zähne können sich aber auch später noch verschieben oder ein Unfall kann kieferorthopädische Leistungen erforderlich machen.
- Jährliche Erstattungsgrenzen (Zahnstaffel): Manche PKV-Tarife erstatten die Kosten für Zahnleistungen nur bis zu einer gewissen Obergrenze pro Jahr. Diese sollte im besten Fall möglichst hoch sein. Gerade im Bereich Zahnersatz gilt häufig zu Beginn der Versicherung eine sogenannte Zahnstaffel, die den Höchsterstattungsbetrag pro Jahr genau bestimmt.
Fragen Sie sich zudem, ob Ihre Private Krankenversicherung die Zahnarztgebühren lediglich bis zum Höchstsatz der GOZ übernimmt, oder auch darüber hinaus? Weitere hilfreiche Informationen zu anderen Themen der Privaten Krankenversicherung finden Sie in unseren PKV-Ratgebern.


– Frau C. (48), Fleischereifachverkäuferin und seit über 10 Jahren Allianz-versichert.
Können Privatversicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?


Für privat Krankenversicherte in der Vollversicherung ist sie auch nicht nötig: Denn Zahnbehandlung, Prophylaxe und Zahnersatz sind bereits umfangreicher Bestandteil der privaten Krankheitsvollkostenversicherung.
Tarifwechsel für bessere Zahnleistungen
Möchten privat Krankenversicherte bessere zahnärztliche Leistungen erhalten, können sie in einen anderen PKV Vollversicherungstarif wechseln, der im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz inklusive Kieferorthopädie besser aufgestellt ist. Zum Nachlesen: So unterstützt die Allianz Privatversicherte bei Zahnbehandlungen.
Knüpfen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ABV, des Versicherers die Versicherungsfähigkeit für eine Zahnzusatzversicherung nicht an die Versicherung (bzw. Erstattungssätze) der GKV, ist es möglich, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Beihilfeversicherte können Beihilfeergänzungstarife im Bereich Zahn abschließen.



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