Arbeitgeberzuschuss in der Privaten Krankenversicherung – hier alle Infos erhalten!
Wissens­wert für Sie und Ihre Familie

Arbeitgeber­zuschuss in der privaten Kranken­versicherung

 
  • Gute Nachrichten: Wenn Sie privat kranken­versichert sind, beteiligt sich der Arbeit­geber an den Kosten Ihrer privaten Kranken­versicherung (PKV) in Form des Arbeitgeber­zuschusses.
  • Die Höhe des Arbeit­geber­zuschusses beträgt maximal 50 Prozent des PKV-Beitrages. Die Beitrags­bemessungs­grenze deckelt den Zuschuss aller­dings auf 421,76 Euro im Jahr 2024.
  • Vom Arbeit­geber­zu­schuss können auch privat ver­sicherte Ehe­partner:innen und Kinder profi­tieren – im Rahmen des Familien­zu­schuss­es. Be­sonder­heiten gibt es während der Eltern­zeit und in Rente.
  • Sonder­regelungen machen beispiels­weise Beitrags­rück­erstattung­en besonders attraktiv. Zusatz­ver­sicherungen sind vom Pflicht­zuschuss allerdings nicht betroffen.
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Die Höhe
Der Arbeitgeber­zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung beträgt grundsätzlich 50 Prozent. Der höchstmögliche Arbeitgeber­zuschuss für PKV-Versicherte ist dabei jedoch auf 50 Prozent des Höchst­beitrags in der gesetzlichen Kranken­versicherung beschränkt.
Die Basis zur Berechnung des maximalen Arbeitgeber­zuschusses zur privaten Kranken­versicherung (PKV) ist der Beitrags­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung und die Beitragsbemessungsgrenze. Da die meisten gesetzlichen Kranken­versicherungen aus wirtschaftlichen Gründen einen Zusatz­beitrag erheben, fließt dieser als Durchschnitts­wert ebenfalls in die Be­rechnung mit ein. Die Beitrags­bemessungs­grenze gibt die maximale Höhe des Arbeits­entgelts an, das zur Berechnung des Kranken­versicherungs­beitrags für gesetzlich Versicherte herangezogen wird. Übrigens: Nach einer ähnlichen Berechnung (mit anderen Beitrags­sätzen) wird auch der maximale Zuschuss für die private Pflege­versicherung berechnet.

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Art der Beiträge
Prozent
Krankenversicherungsbeitrag für die GKV (allgemeiner Beitragssatz) 14,6 %
+ Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz GKV 1,7 %
= Gesamtbeitragssatz inkl. Zusatzbeitrag 16,3 %
Arbeitgeberanteil (50 %) 8,15 %
Höchstmöglicher monatlicher Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte 8,15 % * 5.175 € = 421,76 €
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Zuschuss ist Pflicht
Ja. Arbeit­geber sind gesetzlich zu einer Beteili­gung an den Bei­trägen Ihrer privaten Kranken­ver­sicherung verpflichtet. Das gilt für alle Kranken­voll­ver­sicherten, deren Ehe- oder Lebens­partner:in und Kinder.

Den Zuschuss zur privaten Kranken­ver­sicherung zahlt der Arbeit­geber, wenn Arbeit­nehmer:innen privat versichert und "kranken­versicherungs­frei" oder von der Kranken­versicherungs­pflicht aus­geschlossen sind.

Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber an der Kranken­versicherung beteiligen, wenn diese die Vorgaben gemäß § 257 Abs. 2a Sozial­gesetzbuch (SGB) V erfüllt. In der gesetzlichen Kranken­versicherung heißt die Beteiligung Arbeitgeberanteil, in der privaten Kranken­versicherung Arbeit­geberzuschuss.

Eine private Kranken­ver­sicherung bietet Ihnen als Arbeit­nehmer:in umfang­reichere Leistungen und ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Privat­versicherte können sich über moderne medizinische Ver­sorgung und je nach Tarif auf Zusatz­leistungen wie Chefarzt­behandlung, Einbett­zimmer und alternativ­medi­zinische Be­handlungen freuen. Wie viel Sie eine private Kranken­ver­sicherung im Monat kosten kann und wie hoch der Zuschuss Ihres Arbeit­gebers ausfällt, sehen Sie in unseren Beitrags­beispielen.
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Lebens­situationen
Nicht nur für Sie persönlich und nicht nur im Vollzeit-Job: Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist auch wichtig für Familiengründer, Beschäftigte und Rentner.

Unter Umständen haben auch Ihre Ehe- oder Lebens­partner:in und Ihre Kinder einen An­spruch auf den Beitrags­zuschuss zur privaten Kranken­versicherung: Dann nämlich, wenn sie aufgrund ihres familiären Status und ihres Einkommens in der GKV familien­versichert wären.

Die Ober­grenze des Arbeit­geber­zuschusses darf gemeinsam nicht über­schritten werden, für 2024 also 421,76 Euro monatlich. Von der Regelung profitieren Familien­mitglieder also nur, wenn Sie selbst den maximalen Zuschuss nicht ausschöpfen. Meistens ergibt sich deshalb nur eine geringe zusätzliche Förderung für weitere Familien­mitglieder. Zudem dürfen Angehörige nicht haupt­beruflich selbstständig sein und kein Einkommen von mehr als 505 Euro pro Monat haben. Für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommens­grenze bei 538 Euro.

Sind die Familien­mitglieder dann zusammen versichert?
Das Prinzip der Familienversicherung existiert in der privaten Krankenversicherung nicht – jede Person hat einen individuellen Vertrag. Auf einen oder mehrere dieser Einzel­verträge wird der noch offene Zuschuss dann angerechnet.
Besteht der Anspruch auf Familie­nzuschuss unbegrenzt?
Nein. Es gibt Umstände, bei denen der Anspruch auf Familienzuschuss temporär erlischt, wie beispielsweise dem Bezug von Elterngeld oder einer längeren Krankheitsphase. Und wenn das Familienmitglied selbst eine Teil- oder Vollzeitstelle annimmt, fällt der Familienzuschuss ebenfalls weg.
PKV-versicherte Arbeit­nehmerinnen erhalten einen steuerfreien Zuschuss zum Mutterschafts­geld durch den Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist ein Anspruch auf Mutterschafts­geld. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem bisherigen durch­schnittlichen Netto­verdienst pro Kalendertag abzüglich 13 Euro pro Kalender­tag. Des Weiteren erhalten sie ein pauschales Mutterschafts­geld von 210 Euro auf Antrag von der Mutterschafts­geldstelle.

Wer in Elternzeit geht und privat krankenversichert ist, verliert den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss dann, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr auszahlt. In diesem Fall müssen die PKV-Beiträge komplett selbst bezahlt werden. Außer die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner sind auch in der PKV. Dann kann ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss für Angehörige entstehen. Allerdings nur bis zur genannten Höchstgrenze von derzeit 421,76 Euro (Stand 2024).

Hier ein Beispiel zum Verständnis:
Ein Vater geht in Elternzeit. Das bedeutet kein Gehalt für ihn – und auch kein Arbeitgeberzuschuss zu seiner PKV. Seine Ehefrau, die ebenfalls privat krankenversichert ist, erhält einen Arbeitgeberzuschuss von 250 Euro. Dies ist noch deutlich unter der Obergrenze, sie kann also eine Erhöhung des Zuschusses beantragen.

  • Wie gut, dass die Allianz Private Krankenversicherung in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen Familien mit starken Leistungen unterstützt. Dazu gehört die Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten bei Elterngeldbezug oder Elternzeit, wenn kein Anspruch auf Elterngeld besteht.
Einfache Grundregel: Kein Arbeitgeber, kein Arbeitgeberzuschuss. Allerdings haben privat Krankenversicherte ggf. Anspruch auf einen Beitrags­zuschuss durch Ihren Renten­versicherungs­träger. Dazu mehr im Ratgeber Beitragsentlastungen und Zuschüsse für Rentner:innen.
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Voraus­setzungen
Der Arbeitgeber­zuschuss zur PKV ist per Gesetz klar geregelt. PKV-­versicherte Angestellte sollten trotzdem einige Dinge beachten: Was bedeutet das für die Wahl der Kranken­versicherung? Wie weise ich den Zuschuss nach? Kann ich den Zuschuss steuerlich absetzen?

Erfüllt meine private Krankenversicherung die Voraussetzungen?

Gute Nachrichten: Alle in Deutschland ange­botenen Tarife der privaten Krankenkosten­vollversicherung (PKV) erfüllen die wesentlichen Voraus­setzungen für den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

  • Ein im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelter Leistungsumfang, also Leistungen für ambulante, stationäre und zahn­ärztliche Behandlung sowie Kranken­tagegeld.
  • Ein Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungs­recht.
  • Es wird eine Alterungs­rückstellung (meist Altersrückstellung genannt) gebildet. Und zwar für Sie und jede weitere PKV-versicherte Person über 21 Jahre, die im Vertrag genannt ist.
  • Die Beitrags­berechnung der PKV entspricht üblichen, versicherungs­mathema­tischen Grund­sätzen.

Wie weise ich den Anspruch auf Beitragszuschuss nach?

Um den Arbeit­geber­zuschuss zu be­antragen, genügt eine Be­scheinigung Ihrer privaten Kranken­ver­sicherung. Zusätzlich zum Zuschuss für Tarife der privaten Kranken­ver­sicherung haben Angestellte auch Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten Pflege­pflicht­versicherung.

Genau wie Sie ein Recht auf den Arbeitgeber­zuschuss haben, hat der Arbeitgeber auch das Recht, Ihre tatsächliche Beitrags­höhe zu kennen. Nur so kann der Zuschuss verlässlich und transparent berechnet werden.

  • Allianz-Versicherte erhalten hier die Bescheinigung zur privaten Krankenversicherung:

Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich: ja! Ausgaben für Ihre Krankenvoll- und Pflegepflicht­versicherung sind steuerlich absetzbar.

Und wie sieht es mit den Aufwänden für Selbstbeteiligungen aus? Diese werden vom Arbeitgeber im Normalfall nicht bezuschusst. Sollte sich ihr Arbeitgeber freiwillig daran beteiligen, gilt dies als geldwerter Vorteil.

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Ratgeber
So klappt der Wechsel in die private Kranken­versicherung
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Besonderheiten
Was gilt für Frei­berufliche? Betrifft der Zuschuss auch private Zusatz­versicherungen? Was ist mit der Beitrags­rückerstattung? Und wie sieht es mit der Pflege­versicherung aus? Auch beim Arbeitgeber­zuschuss zur PKV gibt es bestimmte Besonderheiten zu beachten.

Beitragsrückerstattung lohnt sich

Die Allianz Private Krankenversicherung belohnt Ihre Kunden und Kundinnen für leistungs­freie Jahre: Sie erstattet einen gewissen Anteil der Beiträge wieder zurück. 

Gut für Sie: Diese Beitrags­rückerstattungen haben keinen Einfluss auf die Zuschüsse oder Leistungen, die Ihnen von Arbeitgeber­seite zustehen. Wenn sich jedoch der Monatsbeitrag zur PKV durch eine hohe Selbstbeteiligung im Tarif reduziert, kann sich auch der Arbeitgeberzuschuss reduzieren.

  • In den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung für Angestellte und Selbst­ständige erhalten Sie bis zu 40 Prozent des Gesamtbeitrags zurück!

Zuschüsse für Freiberufler:innen und Selbstständige?

Wie der Name schon sagt, bezieht sich der Arbeitgeberzuschuss nur auf privat krankenversicherte Angestellte und Arbeitnehmer:innen, deren Einkommen über der Jahres­arbeits­entgeltgrenze liegt. Berufstätige ohne festen Arbeitgeber erhalten daher auch keinen Arbeitgeberzuschuss. Selbstständige und Freiberufler:innen müssen also den kompletten Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung selbst leisten.

Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen. Beispielsweise bei Künstler:innen und Publizisten und Publizistinnen: Hier übernimmt die Künstler­sozialkasse (KSK) die Rolle des Arbeit­gebers im sozialrechtlichen Sinne und damit auch die Zuschüsse.

Kein Zuschuss zu privaten Zusatzversicherungen

Da es sich bei Kranken­zusatz­versicherungen nicht um Pflicht­ver­sicherungen nach § 257 SGB V handelt, sind Arbeitgeber nicht zum Zuschuss verpflichtet; freiwillige Zuschüsse sind auch nicht steuerfrei.

Was gilt für Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung?

Ganz ähnlich wie bei der PKV errechnet sich der Arbeitgeber­zuschuss für die private Pflege­pflicht­versicherung. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 50 Prozent des Gesamtbeitrags, maximal jedoch 87,98 Euro monatlich (Stand 2024; in Sachsen maximal 62,10 Euro monatlich).

Wichtig: Die private oder gesetzliche Pflegepflicht­versicherung bietet im Pflegefall nur eine Basisversorgung. Mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung können Sie Versorgungs­lücken im Pflegefall schließen. Erfahren Sie, warum eine private Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll ist. Weitere Vorteile einer Pflegezusatz­versicherung hier im Überblick:

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
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Wie erhält man einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Alle gesetzlich oder privat kranken­ver­sicherten Arbeit­nehmer:innen haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf die Zu­zahlung eines Arbeit­geber­zuschusses zu ihrem Kranken­ver­sicherungs­beitrag. Ihre Kranken­ver­sicherung muss lediglich einige Voraus­setzungen erfüllen und Ihnen einen Nachweis Ihres Ver­sicherungs­status zur Vorlage beim Arbeit­geber ausstellen.

Wer bezahlt den PKV Arbeitgeberzuschuss bei Mehrfachbeschäftigung?

Geht ein PKV-versicherter Arbeit­nehmer oder eine PKV-versicherte Arbeit­nehmerin mehreren Beschäftigungen gleichzeitig nach, wird der Arbeit­geber­zuschuss zur privaten Kranken­versicherung entsprechend aufgeteilt. Das erfolgt nach dem Verhältnis der Bruttoentgelte. Der Gesamtzuschuss beträgt 50 Prozent, maximal jedoch 421,76 Euro.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung während der Arbeits­losig­keit fort­führen, ändert sich die Beitrags­höhe in der Regel nicht. Nicht immer gleicht die Bundes­agentur für Arbeit diese Kosten komplett aus. Ein  Wechsel in einen günstigen Basis­tarif der privaten Kranken­versicherung kann dann eine finanzielle Entlastung darstellen.

Private Krankenversicherung und Kurzarbeit: Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Arbeit­nehmer:innen können aufgrund von Arbeits- und Auftrags­ausfällen oder aus wirtschaftlichen Gründen vorüber­gehend Kurzarbeiter­geld von der Agentur für Arbeit beziehen. In dieser Zeit entfällt der gesetzliche Anspruch auf einen Arbeitgeber­zuschuss zur privaten Kranken­versicherung. Zahlen Arbeit­geber während der Kurzarbeit freiwillig einen Zuschuss zum Kurzarbeiter­geld, ist dieses generell steuerpflichtig.

Gibt es für Beamte und Beamtinnen einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Beamtinnen und Beamte sind von der Versicherungs­pflicht befreit, haben in der Regel einen Beihilfe­anspruch und können sich privat kranken­versichern. Statt an einem Arbeitgeber­zuschuss beteiligt sich der Dienstherr aber in Form einer sogenannten Beihilfe an den Gesundheits­leistungen, meist mindestens in Höhe von 50 Prozent. Deshalb ist eine private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen in der Regel deutlich günstiger als die Absicherung über eine GKV.
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