Private Krankenversicherung und Arbeitgeberzuschuss kurz erklärt
- Gute Nachrichten: Wenn Sie privat krankenversichert sind, beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) in Form des Arbeitgeberzuschusses.
- Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt maximal 50 Prozent des PKV-Beitrages. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt den Zuschuss allerdings auf 421,76 Euro im Jahr 2024.
- Vom Arbeitgeberzuschuss können auch privat versicherte Ehepartner:innen und Kinder profitieren – im Rahmen des Familienzuschusses. Besonderheiten gibt es während der Elternzeit und in Rente.
- Sonderregelungen machen beispielsweise Beitragsrückerstattungen besonders attraktiv. Zusatzversicherungen sind vom Pflichtzuschuss allerdings nicht betroffen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?
Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer:innen privat versichert und "krankenversicherungsfrei" oder von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen sind.
Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber an der Krankenversicherung beteiligen, wenn diese die Vorgaben gemäß § 257 Abs. 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V erfüllt. In der gesetzlichen Krankenversicherung heißt die Beteiligung Arbeitgeberanteil, in der privaten Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss.
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Arbeitgeberzuschuss für Familien und Rentner:innen
Familie
Unter Umständen haben auch Ihre Ehe- oder Lebenspartner:in und Ihre Kinder einen Anspruch auf den Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung: Dann nämlich, wenn sie aufgrund ihres familiären Status und ihres Einkommens in der GKV familienversichert wären.
Die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses darf gemeinsam nicht überschritten werden, für 2024 also 421,76 Euro monatlich. Von der Regelung profitieren Familienmitglieder also nur, wenn Sie selbst den maximalen Zuschuss nicht ausschöpfen. Meistens ergibt sich deshalb nur eine geringe zusätzliche Förderung für weitere Familienmitglieder. Zudem dürfen Angehörige nicht hauptberuflich selbstständig sein und kein Einkommen von mehr als 505 Euro pro Monat haben. Für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze bei 538 Euro.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Möglichkeiten in der Elternzeit
Wer in Elternzeit geht und privat krankenversichert ist, verliert den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss dann, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr auszahlt. In diesem Fall müssen die PKV-Beiträge komplett selbst bezahlt werden. Außer die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner sind auch in der PKV. Dann kann ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss für Angehörige entstehen. Allerdings nur bis zur genannten Höchstgrenze von derzeit 421,76 Euro (Stand 2024).
Hier ein Beispiel zum Verständnis:
Ein Vater geht in Elternzeit. Das bedeutet kein Gehalt für ihn – und auch kein Arbeitgeberzuschuss zu seiner PKV. Seine Ehefrau, die ebenfalls privat krankenversichert ist, erhält einen Arbeitgeberzuschuss von 250 Euro. Dies ist noch deutlich unter der Obergrenze, sie kann also eine Erhöhung des Zuschusses beantragen.
Kein Arbeitgeberzuschuss in der Rente
PKV Arbeitgeberzuschuss – das sollten Sie wissen
Erfüllt meine private Krankenversicherung die Voraussetzungen?
Gute Nachrichten: Alle in Deutschland angebotenen Tarife der privaten Krankenkostenvollversicherung (PKV) erfüllen die wesentlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.
- Ein im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelter Leistungsumfang, also Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung sowie Krankentagegeld.
- Ein Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Es wird eine Alterungsrückstellung (meist Altersrückstellung genannt) gebildet. Und zwar für Sie und jede weitere PKV-versicherte Person über 21 Jahre, die im Vertrag genannt ist.
- Die Beitragsberechnung der PKV entspricht üblichen, versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Wie weise ich den Anspruch auf Beitragszuschuss nach?
Um den Arbeitgeberzuschuss zu beantragen, genügt eine Bescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung. Zusätzlich zum Zuschuss für Tarife der privaten Krankenversicherung haben Angestellte auch Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung.
Genau wie Sie ein Recht auf den Arbeitgeberzuschuss haben, hat der Arbeitgeber auch das Recht, Ihre tatsächliche Beitragshöhe zu kennen. Nur so kann der Zuschuss verlässlich und transparent berechnet werden.
Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich: ja! Ausgaben für Ihre Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung sind steuerlich absetzbar.
Und wie sieht es mit den Aufwänden für Selbstbeteiligungen aus? Diese werden vom Arbeitgeber im Normalfall nicht bezuschusst. Sollte sich ihr Arbeitgeber freiwillig daran beteiligen, gilt dies als geldwerter Vorteil.
Ausnahmen und Sonderregelungen des Arbeitgeberzuschusses zur PKV
Beitragsrückerstattung lohnt sich
Die Allianz Private Krankenversicherung belohnt Ihre Kunden und Kundinnen für leistungsfreie Jahre: Sie erstattet einen gewissen Anteil der Beiträge wieder zurück.
Gut für Sie: Diese Beitragsrückerstattungen haben keinen Einfluss auf die Zuschüsse oder Leistungen, die Ihnen von Arbeitgeberseite zustehen. Wenn sich jedoch der Monatsbeitrag zur PKV durch eine hohe Selbstbeteiligung im Tarif reduziert, kann sich auch der Arbeitgeberzuschuss reduzieren.
Zuschüsse für Freiberufler:innen und Selbstständige?
Wie der Name schon sagt, bezieht sich der Arbeitgeberzuschuss nur auf privat krankenversicherte Angestellte und Arbeitnehmer:innen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Berufstätige ohne festen Arbeitgeber erhalten daher auch keinen Arbeitgeberzuschuss. Selbstständige und Freiberufler:innen müssen also den kompletten Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung selbst leisten.
Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen. Beispielsweise bei Künstler:innen und Publizisten und Publizistinnen: Hier übernimmt die Künstlersozialkasse (KSK) die Rolle des Arbeitgebers im sozialrechtlichen Sinne und damit auch die Zuschüsse.
Kein Zuschuss zu privaten Zusatzversicherungen
Was gilt für Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung?
Ganz ähnlich wie bei der PKV errechnet sich der Arbeitgeberzuschuss für die private Pflegepflichtversicherung. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 50 Prozent des Gesamtbeitrags, maximal jedoch 87,98 Euro monatlich (Stand 2024; in Sachsen maximal 62,10 Euro monatlich).
Wichtig: Die private oder gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet im Pflegefall nur eine Basisversorgung. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie Versorgungslücken im Pflegefall schließen. Erfahren Sie, warum eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist. Weitere Vorteile einer Pflegezusatzversicherung hier im Überblick: