Allianz - Private Krankenversicherung mit Sehhilfe
Absicherung für Sehhilfen 

Zahlt die Private Kranken­ver­si­che­rung Brille, Kontaktlinsen und Co.?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen sind oft sehr teuer. Einige Private Kranken­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten daher vollständig oder anteilig
  • Wie viel die Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) für eine Brille zahlt, hängt vom Anbieter und gewählten Tarif ab.
  • Bietet Ihre Private Kranken­ver­si­che­rung eine Erstattung für Brillen an, können Sie diese in der Regel für Sehhilfen jeder Art nutzen – also auch für Kontakt­linsen.
1 von 6
Brille, Kontaktlinsen & Co. 
Neben Brillen gleichen auch Kontaktlinsen Fehlsichtigkeit aus. Möchten Sie Ihre Sehkraft dauerhaft verbessern, können Sie auch Ihre Augen lasern oder mit einer Linsen-Operation korrigieren lassen.

Wischen um mehr anzuzeigen

 
Für wen?
Vorteile
Nachteile
Brille Bei jeder Art von Fehlsichtigkeit geeignet
  • Bewährte Technik
  • Selbst bei starker Fehlsichtigkeit möglich
  • Schützt die Augen vor Schmutz und Zugluft
  • Komfortabel und leicht zu tragen
  • Bei hohen Dioptrien können die Gläser schwer und dick werden
  • Am Brillenrand Unschärfe möglich
Kontaktlinsen Bei nahezu allen Arten von Fehlsichtigkeit geeignet
  • Fast unsichtbar
  • Auch der seitliche Blick ist scharf
  • Unterschiedliche Fehlsichtigkeit der Augen lässt sich gut korrigieren

  • Fingerfertigkeit beim Einsetzen nötig
  • Kann Sauerstoffversorgung der Augen bei langem Tragen beeinflussen
  • Häufig trockene Augen
  • Höherer Pflegebedarf
Lasern

Von Art der Fehlsichtigkeit abhängig; Kurz- oder Weitsichtigkeit müssen seit zwei Jahren unverändert sein

  • Bereits kurz nach OP wieder scharfe Sicht
  • Keine Sehhilfe mehr nötig
  • Eine OP ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden
  • Nicht immer erfolgreich
  • Auge kann sich nach dem Eingriff wieder verändern

Linsen-OP Bei altersbedingter Augentrübung und Grauem Stark (Glaukom)
  • Nach Eingriff keine Sehhilfe mehr nötig
  • Mit Vorerkrankungen nicht möglich
2 von 6
Wann sinnvoll?
Brillen und Co. sind für viele Menschen im Alltag unerlässlich. Versichern Sie teure Gläser, Gestelle oder Linsen, kommt bei Verlust oder Schaden Ihre Krankenversicherung für die Kosten auf.

Egal ob Sie eine separate Brillenversicherung, eine Zahnzusatzversicherung mit Brille und Heilpraktiker-Zuschuss oder eine Private Krankenversicherung (PKV) mit Brille abschließen möchten: Ob der Versicherungsschutz sich lohnt, hängt von Ihrer Lebens­situation und dem Tarif ab. Verändert sich Ihre Sehstärke häufig stark oder haben Sie eine teure Gleitsichtbrille, kann die Versicherung der Sehhilfe sinnvoll sein. 

Empfehlenswert ist eine Brillenversicherung für Kinder und Jugendliche, die privat versichert sind. Denn meist zahlt die Private Kranken­ver­si­che­rung nicht nur die Brille, sondern auch bei Reparaturen und Verlust der Sehhilfe. 

Ist in Ihrer Privaten Krankenversicherung bereits eine Versicherung für Brillen und andere Sehhilfen kostenfrei enthalten, sollten Sie den Tarif beibehalten. Können Sie den Schutz kostengünstig hinzubuchen, lohnt es sich, vorab die Kosten­ersparnis auszurechnen: Was zahlt die Private Krankenversicherung für Brille und andere Sehhilfen und was kostet Sie der Zusatzschutz? Ist die Erstattung höher als die Ausgaben für die Brillen­versicherung, lohnt sich der Abschluss einer Privaten Kranken­ver­si­che­rung oder Zusatz­versicherung für Sehhilfen. 

3 von 6
Leistungen
Für Jugendliche und Kinder bis zum 18. Lebensjahr übernehmen Private Krankenversicherungen Kosten für Brillengläser meist anteilig. Bei Erwachsenen hängt es vom Tarif ab, ob die PKV Kosten für Sehhilfen vollständig oder teilweise erstattet
 

Was zahlt die PKV üblicherweise bei Brillen und Kontaktlinsen?

Brillenversicherungen übernehmen in der Regel nur im Vertrag festgelegte Kosten für notwendige Sicht­korrekturen. Sonder­leistungen wie Entspiegelung der Gläser werden nur selten bezahlt. 

Die Kostenübernahme erfolgt in den Privaten Kranken­ver­si­che­rungen je nach Leistungs­modell: Entweder übernimmt die PKV eine feste Pauschale für die gesamte Brille oder gewährt gestaffelte Zuschüsse zu einzelnen Brillen­komponenten. 

Marktübliche Erstattungsmodelle für die Kostenübernahme in der Privaten Krankenversicherung:

 

  • Pauschale: Bei günstigen Tarifen erhalten Sie beispielsweise alle 36 Monate 100 Euro für Ihre Brille, bei Premium­tarifen 300 Euro alle 24 Monate. Dabei ist egal, ob Sie mit dieser Pauschale eine Lesebrille, eine Brille für die Ferne oder eine Gleitsichtbrille kaufen.
  • Gestaffelte Zuschüsse: Sie bekommen beim Kauf einer Brille im vertraglich festgelegten Rhythmus für die Einzelteile der Brille einen festen Betrag. Beispiels­weise bekommen Sie alle 24 Monate 150 Euro für Brillengestelle, 170 Euro für Einstärkengläser oder 330 Euro für Mehr­stärken­gläser (Gleitsichtbrille).

Die Tarife der Allianz Privaten Krankenversicherung bieten das Erstattungsmodell der Pauschalen an.

Die Tarife der Allianz Private Krankenversicherung bieten keine gestaffelten Zuschüsse.

Egal wie Ihre Private Krankenversicherung Leistungen erstattet: Voraussetzung, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist bis auf wenige Ausnahmen ein ärztliches Rezept oder eine Brillen­verordnung. Diese Dokumente fordert die Private Kranken­ver­si­che­rung vor Erstattung der Brille als Nachweis, dass Sie die Sehhilfe aus medizinischen Gründen benötigen.

Tragen Sie bereits länger eine Brille, ist es je nach Tarif möglich, dass Sie sich in einem vertraglich festgelegten Rhythmus eine neue Brille aussuchen können – auch ohne Rezept. 

Sind Brillen und Kontaktlinsen in Ihrer Privaten Kranken­ver­si­che­rung enthalten, heißt das nicht automatisch, dass auch Sonnenbrillen mit Sehstärke übernommen werden. Um die Kosten für Sonnenbrillen erstattet zu bekommen, muss ebenfalls eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Dies ist beispiels­weise der Fall, wenn Sie an chronischer Augenreizung, totaler Farbblindheit oder blendungs­bedingten Erkrankungen der Netzhaut oder der Sehnerven leiden. 
Rat­geber
4 von 6
Gut zu wissen: Kostenübernahme
Normalerweise können Versicherungsnehmer nur in vertraglich festgelegten Abständen von der Erstattung für Sehhilfen Gebrauch machen. Meist ist dies im Rhythmus von 24 oder 36 Monaten möglich. Eine Ausnahmeregelung greift, wenn sich Ihre Sehkraft innerhalb kurzer Zeit um 0,5 Dioptrien oder mehr verändert. Dann können Sie meist jährlich den vereinbarten Betrag in Anspruch nehmen. Welche Leistungen im konkreten Fall von Ihrer PKV übernommen werden, ist abhängig vom gewählten Tarif.
5 von 6
Oft gefragt

Wie teuer eine Private Kranken­ver­si­che­rung mit Brillen­ver­si­che­rung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Die Gebühren für eine PKV hängen nicht nur von den enthaltenen Leistungen ab, sondern auch von Ihrem Alter und Gesundheits­zustand. Die Beiträge werden für jeden Versicherten individuell berechnet. Günstige Ein­steiger­tarife mit begrenztem Leistungs­umfang sind ab circa 250 Euro monatlich abschließ­bar. Die Erstattungshöhe für Sehhilfen variiert je nach Versicherungstarif. Details dazu finden Sie im Allianz Rechner zur Privaten Krankenversicherung. 

Die passende Versicherung
6 von 6
Häufige Fragen
  • Zahlt die PKV auch für Brillen und Kontaktlinsen, die im Internet gekauft wurden?

    Ja, liegen Ihnen für die gekaufte Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) Quittung und Rezept von Ihrem Augenarzt vor, übernimmt Ihre Private Krankenversicherung den im Tarif festgelegten Betrag. Dafür reichen Sie bei Ihrer PKV Rechnung und erforderliche Unterlagen ein.
  • Gibt es in der Privaten Krankenversicherung einen Unterschied zwischen Brillen und Kontaktlinsen?

    Normalerweise nicht. In der Regel ist die Erstattung von Sehhilfen vertraglich festgelegt. Ob Sie die Leistung für eine Brille oder Kontaktlinsen in Anspruch nehmen, ist dann Ihnen überlassen. 
  • Erhalte ich eine Kostenerstattung für Brillen oder Kontaktlinsen nur mit Rezept?

    Ja, die Kosten für Brille oder Kontaktlinsen trägt die Private Krankenversicherung in der Regel nur, wenn ein Rezept vom Augenarzt vorliegt. Das gilt vor allem, wenn Sie zum ersten Mal eine Brille verordnet bekommen. Tragen Sie bereits länger eine Brille und haben in der Vergangenheit bereits deren medizinische Notwendigkeit nachgewiesen, können Sie sich je nach Tarif in einem vertraglich festgelegten Rhythmus eine neue Brille aussuchen – auch ohne Rezept.  
  • Kann ich die Kosten für meine Brille steuerlich absetzen?

    Ja, Versicherte können nicht nur ihre Private Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben, sondern auch den Kauf einer Brille oder anderer medizinischer Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. 
  • Zahlt die Private Krankenversicherung einen Sehtest beim Augenarzt oder Optiker?

    Ja, ist der Sehtest medizinisch notwendig, werden die Kosten von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Bei nicht medizinischen Sehtests ist es vom Tarif und den individuell festgelegten Leistungen abhängig, ob die PKV die Kosten erstattet.
  • Übernimmt die PKV die Kosten für eine Brille bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren?

    Benötigen noch nicht volljährige, privat versicherte Kinder und Jugendliche eine Brille, hängt es vom jeweiligen Tarif ab, wann und wie hoch die Erstattung für die Sehhilfe ausfällt. Welche Konditionen gelten, klärt ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Gespräch mit dem Versicherungsberater oder Versicherungsmakler.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.