Allianz - Private Krankenversicherung mit Sehhilfe
Absicherung für Sehhilfen 

Zahlt die private Kranken­versicherung Brille, Kontakt­linsen und Co.?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Seh­hilfen wie Brillen oder Kontakt­linsen sind oft sehr teuer. Einige private Kranken­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten daher voll­ständig oder anteilig
  • Wie viel die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) für eine Brille zahlt, hängt vom Anbieter und gewählten Tarif ab.
  • Bietet Ihre private Kranken­ver­si­che­rung eine Erstattung für Brillen an, können Sie diese in der Regel für Seh­hilfen jeder Art nutzen – also auch für Kontakt­linsen.
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Brille, Kontakt­linsen & Co. 
Neben Brillen gleichen auch Kontakt­linsen Fehl­sichtigkeit aus. Möchten Sie Ihre Seh­kraft dauerhaft verbessern, können Sie auch Ihre Augen lasern oder mit einer Linsen-Operation korrigieren lassen.

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Für wen?
Vorteile
Nachteile
Brille Bei jeder Art von Fehlsichtigkeit geeignet
  • Bewährte Technik
  • Selbst bei starker Fehlsichtigkeit möglich
  • Schützt die Augen vor Schmutz und Zugluft
  • Komfortabel und leicht zu tragen
  • Bei hohen Dioptrien können die Gläser schwer und dick werden
  • Am Brillenrand Unschärfe möglich
Kontaktlinsen Bei nahezu allen Arten von Fehlsichtigkeit geeignet
  • Fast unsichtbar
  • Auch der seitliche Blick ist scharf
  • Unterschiedliche Fehlsichtigkeit der Augen lässt sich gut korrigieren

  • Fingerfertigkeit beim Einsetzen nötig
  • Kann Sauerstoffversorgung der Augen bei langem Tragen beeinflussen
  • Häufig trockene Augen
  • Höherer Pflegebedarf
Lasern

Von Art der Fehlsichtigkeit abhängig; Kurz- oder Weitsichtigkeit müssen seit zwei Jahren unverändert sein

  • Bereits kurz nach OP wieder scharfe Sicht
  • Keine Sehhilfe mehr nötig
  • Eine OP ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden
  • Nicht immer erfolgreich
  • Auge kann sich nach dem Eingriff wieder verändern

Linsen-OP Bei altersbedingter Augentrübung und Grauem Stark (Glaukom)
  • Nach Eingriff keine Sehhilfe mehr nötig
  • Mit Vorerkrankungen nicht möglich
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Wann sinnvoll?
Brillen und Co. sind für viele Menschen im Alltag unerlässlich. Versichern Sie teure Gläser, Gestelle oder Linsen, kommt bei Verlust oder Schaden Ihre Kranken­versicherung für die Kosten auf.

Egal ob Sie eine separate Brillen­versicherung, eine Zahn­zusatz­versicherung mit Brille und Heil­praktiker-Zuschuss oder eine private Kranken­versicherung (PKV) mit Brille abschließen möchten: Ob der Versicherungs­schutz sich lohnt, hängt von Ihrer Lebens­situation und dem Tarif ab. Verändert sich Ihre Seh­stärke häufig stark oder haben Sie eine teure Gleitsicht­brille, kann die Versicherung der Seh­hilfe sinnvoll sein.

Empfehlens­wert ist eine Brillen­versicherung für Kinder und Jugendliche, die privat versichert sind. Denn meist zahlt die private Kranken­ver­si­che­rung nicht nur die Brille, sondern auch bei Reparaturen und Verlust der Seh­hilfe.

Ist in Ihrer privaten Kranken­versicherung bereits eine Versicherung für Brillen und andere Sehhilfen kosten­frei enthalten, sollten Sie den Tarif beibehalten. Können Sie den Schutz kosten­günstig hinzubuchen, lohnt es sich, vorab die Kosten­ersparnis auszurechnen: Was zahlt die private Kranken­versicherung für Brille und andere Seh­hilfen und was kostet Sie der Zusatz­schutz? Ist die Erstattung höher als die Ausgaben für die Brillen­versicherung, lohnt sich der Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung oder Zusatz­versicherung für Seh­hilfen.

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Leistungen
Für Jugendliche und Kinder bis zum 18. Lebensjahr übernehmen private Kranken­versicherungen Kosten für Brillen­gläser meist anteilig. Bei Erwachsenen hängt es vom Tarif ab, ob die PKV Kosten für Seh­hilfen vollständig oder teilweise erstattet.
  • Was zahlt die PKV üblicher­weise bei Brillen und Kontakt­linsen?

    Brillen­versicherungen über­nehmen in der Regel nur im Vertrag fest­gelegte Kosten für notwendige Sicht­korrekturen. Sonder­leistungen wie Entspiegelung der Gläser werden nur selten bezahlt.

    Die Kosten­übernahme erfolgt in den privaten Kranken­ver­si­che­rungen je nach Leistungs­modell: Entweder übernimmt die PKV eine feste Pauschale für die gesamte Brille oder gewährt gestaffelte Zuschüsse zu einzelnen Brillen­komponenten.

  • Markt­übliche Erstattungs­modelle für die Kosten­übernahme in der privaten Kranken­versicherung:

    • Pauschale: Bei günstigen Tarifen erhalten Sie beispiels­weise alle 36 Monate 100 Euro für Ihre Brille, bei Premium­tarifen 300 Euro alle 24 Monate. Dabei ist egal, ob Sie mit dieser Pauschale eine Lesebrille, eine Brille für die Ferne oder eine Gleitsicht­brille kaufen.
    • Gestaffelte Zuschüsse: Sie bekommen beim Kauf einer Brille im vertraglich fest­gelegten Rhythmus für die Einzel­teile der Brille einen festen Betrag. Beispiels­weise bekommen Sie alle 24 Monate 150 Euro für Brillen­gestelle, 170 Euro für Einstärken­gläser oder 330 Euro für Mehr­stärken­gläser (Gleitsicht­brille).

    Die Tarife der Allianz Privaten Kranken­versicherung bieten das Erstattungs­modell der Pauschalen an.

    Die Tarife der Allianz Private Krankenversicherung bieten keine gestaffelten Zuschüsse.

  • Private Kranken­ver­si­che­rung Brille: Ohne Rezept meist keine Erstattung

    Egal wie Ihre private Kranken­versicherung Leistungen erstattet: Voraus­setzung, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist bis auf wenige Ausnahmen ein ärztliches Rezept oder eine Brillen­verordnung. Diese Dokumente fordert die private Kranken­ver­si­che­rung vor Erstattung der Brille als Nachweis, dass Sie die Sehhilfe aus medizinischen Gründen benötigen.

    Tragen Sie bereits länger eine Brille, ist es je nach Tarif möglich, dass Sie sich in einem vertraglich fest­gelegten Rhyth­mus eine neue Brille aussuchen können – auch ohne Rezept.

  • Brillen­versicherung zahlt für medizinisch notwendige Sonnen­brillen

    Sind Brillen und Kontakt­linsen in Ihrer privaten Kranken­ver­si­che­rung enthalten, heißt das nicht automatisch, dass auch Sonnen­brillen mit Seh­stärke übernommen werden. Um die Kosten für Sonnen­brillen erstattet zu bekommen, muss ebenfalls eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Dies ist beispiels­weise der Fall, wenn Sie an chronischer Augen­reizung, totaler Farb­blindheit oder blendungs­bedingten Erkrankungen der Netz­haut oder der Seh­nerven leiden.
Seh­hilfen
Die Leistungen können sich je nach Anbieter erheblich unterscheiden. In diesem Bereich lohnt sich daher ein genauer Vergleich. Im Folgenden sehen Sie die Leistungen der MeinGesundheitsschutz-­Tarife der Allianz Privaten Krankenversicherung gegen­über­gestellt.

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Leistung
MeinGesundheitsschutzPlus
MeinGesundheitsschutzBest
Brillen und Kontaktlinsen 100 %, maximal 500 € innerhalb von 36 Monaten 100 %, maximal 1.000 € innerhalb von 36 Monaten
Sehschärfen-Korrektur 100 %, maximal 1.500 € je Auge 100 %
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Gut zu wissen: Kosten­übernahme
Es gibt bei den meisten Versicherungen eine Ausnahmeregelung.
Normaler­weise können Versicherungs­nehmer:innen nur in ver­trag­lich fest­gelegten Ab­ständen von der Er­stattung für Seh­hilfen Gebrauch machen. Meist ist dies im Rhyth­mus von 24 oder 36 Monaten möglich. Eine Aus­nahme­regelung greift, wenn sich Ihre Seh­kraft innerhalb kurzer Zeit um 0,5 Dioptrien oder mehr verändert. Dann können Sie meist jährlich den ver­einbarten Betrag in An­spruch nehmen. Welche Leistungen im konkreten Fall von Ihrer PKV über­nommen werden, ist abhängig vom gewählten Tarif.
Rat­geber
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Oft gefragt
Wie teuer eine private Kranken­ver­si­che­rung mit Brillen­ver­si­che­rung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die Gebühren für eine PKV hängen nicht nur von den enthaltenen Leistungen ab, sondern auch von Ihrem Alter und Gesundheits­zustand. Die Beiträge werden für jeden Versicherten oder für jede Versicherte individuell berechnet. Günstige Ein­steiger­tarife mit begrenztem Leistungs­umfang sind ab circa 250 Euro monatlich abschließ­bar. Die Erstattungs­höhe für Seh­hilfen variiert je nach Versicherungs­tarif. Details dazu finden Sie im Allianz Rechner zur privaten Kranken­versicherung.
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Zahlt die PKV auch für Brillen und Kontaktlinsen, die im Internet gekauft wurden?

    Ja, liegen Ihnen für die gekaufte Seh­hilfe (Brille oder Kontakt­linsen) Quittung und Rezept von Ihrem Augen­arzt vor, übernimmt Ihre private Kranken­versicherung den im Tarif fest­gelegten Betrag. Dafür reichen Sie bei Ihrer PKV Rechnung und erforderliche Unterlagen ein.
  • Gibt es in der privaten Krankenversicherung einen Unterschied zwischen Brillen und Kontaktlinsen?

    Normaler­weise nicht. In der Regel ist die Erstattung von Seh­hilfen vertraglich festgelegt. Ob Sie die Leistung für eine Brille oder Kontakt­linsen in Anspruch nehmen, ist dann Ihnen überlassen.
  • Erhalte ich eine Kostenerstattung für Brillen oder Kontaktlinsen nur mit Rezept?

    Ja, die Kosten für Brille oder Kontakt­linsen trägt die private Kranken­versicherung in der Regel nur, wenn ein Rezept vom Augen­arzt oder von der Augenärztin vorliegt. Das gilt vor allem, wenn Sie zum ersten Mal eine Brille verordnet bekommen. Tragen Sie bereits länger eine Brille und haben in der Vergangen­heit bereits deren medizinische Notwendigkeit nach­gewiesen, können Sie sich je nach Tarif in einem vertraglich fest­gelegten Rhythmus eine neue Brille aussuchen – auch ohne Rezept.
  • Kann ich die Kosten für meine Brille steuerlich absetzen?

    Ja, Versicherte können nicht nur ihre private Kranken­versicherung in der Steuer­erklärung angeben, sondern auch den Kauf einer Brille oder anderer medizinischer Hilfs­mittel als außer­gewöhnliche Belastung steuerlich absetzen.
  • Zahlt die private Krankenversicherung einen Sehtest beim Augenarzt bzw. bei der Augenärztin oder beim Optiker bzw. bei der Optikerin?

    Ja, ist der Seh­test medizinisch notwendig, werden die Kosten von der privaten Kranken­versicherung über­nommen. Bei nicht medizinischen Seh­tests ist es vom Tarif und den individuell fest­gelegten Leistungen abhängig, ob die PKV die Kosten erstattet.
  • Übernimmt die PKV die Kosten für eine Brille bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren?

    Benötigen noch nicht voll­jährige, privat versicherte Kinder und Jugendliche eine Brille, hängt es vom jeweiligen Tarif ab, wann und wie hoch die Erstattung für die Seh­hilfe ausfällt. Welche Konditionen gelten, klärt ein Blick in die Ver­sicherungs­unterlagen oder ein Gespräch mit dem Ver­sicherungs­berater bzw. mit der Versicherungsberaterin oder dem Ver­sicherungs­makler bzw. der Versicherungsmarklerin.
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