Von Team Gesundheit, aktualisiert am 06.08.2026
Private Krankenversicherung Basistarif
Private Krankenversicherung Basistarif und Standardtarif kurz erklärt
- Seit 2009 müssen private Krankenversicherungen (PKV) den gesetzlich geregelten Basistarif anbieten. Er löst den Standardtarif ab, der für Altverträge mit Abschluss vor 2009 weiterhin angeboten wird.
- Der Basistarif ist gesetzlich geregelt. Seine Leistungen sind in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Ein Wechsel der Versicherung ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
- Der Basistarif steht unter anderem Nichtversicherten, Personen ab 55 Jahren und Hilfebedürftigen offen. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es in dieser Basisabsicherung nicht.
- Der Beitrag für den Basistarif 2026 ist genau wie in der GKV auf einen Höchstbeitrag von 1.017,18 Euro pro Monat gedeckelt. Der tatsächliche Beitrag liegt jedoch häufig unter dem Höchstbeitrag.
Private Krankenversicherung Basistarif im Überblick
Wechsel: Wer kann in den PKV-Basistarif wechseln?
Ein Wechsel in den PKV-Basistarif ist jederzeit möglich, wenn Sie privat krankenversichert sind und Ihren Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Auch mit einem älteren Vertrag können Sie wechseln, zum Beispiel ab 55 Jahren, bei Rentenbezug oder bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts. Alle Personengruppen mit gesetzlichem Anspruch auf Aufnahme in den PKV-Basistarif finden Sie unter Annahmepflicht in der PKV.
Für Angestellte und Arbeitnehmer:innen spielt zusätzlich die Versicherungspflichtgrenze eine wesentliche Rolle für den Wechsel in die PKV.
Basistarif und Hilfebedürftigkeit
Wechseln Sie wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif, können Sie innerhalb von zwei Jahren in Ihren alten Tarif zurückwechseln. Ohne erneute Gesundheitsprüfung, unter gleichen Bedingungen. So müssen Sie wegen kurzer finanzieller Krisen nicht dauerhaft auf bessere Leistungen verzichten. Voraussetzung: Sie stellen den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit. Außerhalb der Frist ist eine Rückkehr in den regulären Tarif schwieriger, da wieder eine Gesundheitsprüfung notwendig ist.
Kosten: Was kostet der PKV-Basistarif 2026?
Der Beitrag für den Basistarif ist auf 1.017,18 Euro gedeckelt, da er den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Die Beitragshöhe richtet sich nur nach dem Eintrittsalter, nicht nach dem individuellen Gesundheitsstatus. Der tatsächliche Beitrag liegt daher häufig deutlich unter dem Höchstbetrag.
Wechseln Sie vom Private Krankenversicherung Basistarif in einen anderen PKV-Tarif, nimmt die Versicherung eine Gesundheitsprüfung vor. Im Basistarif selbst gibt es keine Leistungsausschlüsse. Künftige Beitragserhöhungen oder Zusatzbeiträge für weitere Leistungen sind jedoch möglich.
Bitte beachten Sie: Der Basistarif der Allianz Privaten Krankenversicherung ist online nicht abschließbar. Wollen Sie Ihren PKV-Tarif wechseln, kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir den Tarif, der zu Ihnen und Ihrem Leben passt.
Leistungen und Merkmale des PKV-Basistarifs
Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte des Basistarifs im Überblick – von Arztwahl bis Zuzahlungen:
- Arztwahl: Basistarifversicherte können sich nur von Kassenärztinnen und -ärzten behandeln lassen. Das sind Ärzte bzw. Ärztinnen und Zahnärzte oder Zahnärztinnen, die zur vertragsärztlichen Versorgung in der GKV zugelassen sind. Eine Behandlung durch Privatärzte und -ärztinnen ohne Kassenzulassung ist nicht möglich. Auch Chefarztbehandlung und Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht abgedeckt.
- Alterungsrückstellungen: Bei einem Wechsel innerhalb des bisherigen Versicherungsunternehmens bleiben die aufgebauten Alterungsrückstellungen erhalten. Der Beitrag des Basistarifs reduziert sich entsprechend.
- Beitragsrückerstattungen der PKV (BRE): Je nach Tarif erhalten privat Versicherte einen Teil ihrer Monatsbeiträge von ihrem Versicherer zurück, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen. Solche Beitragsrückerstattungen sind im Basistarif üblicherweise ausgeschlossen.
- Kostenübernahme: Die Abrechnung im Basistarif PKV erfolgt in der privaten Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die versicherte Person zahlt die Arztrechnung und reicht sie bei ihrer Versicherung ein.
- Leistungsumfang: Künftige Leistungsveränderungen in der GKV (auch Leistungskürzungen) werden im Basistarif der PKV entsprechend übernommen.
- Selbstbehalt: Im Rahmen des Basistarifs können Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro wählen. Bei Basistarifen mit Selbstbehalt gilt grundsätzlich eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Wartezeiten: Im Basistarif gibt es keine Wartezeiten. Die versicherten Leistungen werden ab dem Versicherungsbeginn erstattet.
- Zusatzleistungen: Versicherte im Basistarif können in der Regel keine Zusatzversicherungen, wie eine Zahnzusatzversicherung, abschließen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
- Zuzahlungen: Basistarifversicherte leisten die gleichen Zuzahlungen für (zahn-)medizinische Behandlungen wie gesetzlich Versicherte auch.
Haben Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung? Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Service-Team vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Wann besteht Annahmepflicht in der PKV?
Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Personenkreise zum PKV-Basistarif zu versichern. Sie dürfen niemanden abweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Diese Annahmepflicht der PKV gilt bei folgenden Personengruppen:
- Privat Versicherte (Arbeitnehmer:innen mit Verdienst über Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG), Selbstständige, Beamte und Beamtinnen), die ihren Versicherungsvertrag erstmals nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben.
- Privat Versicherte (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Verdienst über JAEG, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen) unter bestimmten Voraussetzungen, die ihren Versicherungsvertrag vor 2009 abgeschlossen haben.
- Gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
- Nichtversicherte mit deutschem Wohnsitz, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind der PKV zuzuordnen, wie beispielsweise Selbstständige. Sie dürfen weder privat noch gesetzlich krankenversichert sein. Zudem dürfen sie und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weder Leistungen noch Sozialhilfe erhalten.
Grund für den Annahmezwang ist die in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht: Jede Person ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenvollversicherung abzuschließen. Wer keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen kann oder darf, muss sich privat versichern. Oder erhält mit dem Basistarif vergleichbare Leistungen wie in der GKV.
- Mindestens 55 Jahre alt
- Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften
- Hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts
Wissenswertes zum Standardtarif der PKV
Der PKV-Standardtarif wurde in den Neunzigern eingeführt und ist ein brancheneinheitlicher Tarif. Das Wichtigste im Überblick:
Wer kann in den Standardtarif wechseln?
Kundinnen und Kunden mit Versicherungsbeginn vor 2009 können in den Standardtarif PKV wechseln, wenn sie zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ab 55 Jahren, wenn das individuelle Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt.
- Ab 65 Jahren unabhängig vom Einkommen, sofern zehn Jahre Vorversicherungszeit in der PKV vorliegen.
Das heißt: Ein Wechsel in den Standardtarif ist für Versicherungsnehmer:innen mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2009 de facto nicht mehr möglich.
Was unterscheidet den PKV-Basistarif vom Standardtarif?
Im Unterschied zum Basistarif ist der Standardtarif PKV in der Regel günstiger. Er ist daher für ältere Versicherte eine Möglichkeit zur Beitragsreduzierung. Zu beachten ist, dass sich die Leistungen des Standardtarifs am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Lässt sich eine versicherte Person mit Standardtarif medizinisch behandeln, muss er oder sie den Arzt beziehungsweise die Ärztin auf den Standardtarif hinweisen. Der Grund: Unter Umständen gelten im Rahmen des Standardtarifs niedrigere Gebührensätze.
Wie viel kostet der Standardtarif PKV?
Im Standardtarif der privaten Krankenvollversicherung zahlen Versicherte aktuell einen monatlichen Höchstbeitrag von 848,62 Euro. Zukünftige Leistungsanpassungen und/oder Beitragserhöhungen sind aber möglich. Für langjährig Versicherte ist der Standardtarif eine vergleichsweise günstige Alternative. Da sie im Standardtarif schon vor dem Jahr 2009 Alterungsrückstellungen ansammelt haben, haben diese bereits eine beitragsreduzierende Wirkung.
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?
Basistarif und Standardtarif der PKV sind branchenweit einheitliche Tarife der privaten Krankenversicherung mit Leistungen auf GKV-Niveau. Zentraler Unterschied: Der Standardtarif orientiert sich enger an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist dafür meist günstiger. Der Basistarif bietet dagegen häufig zusätzliche Leistungen wie Kuren oder Tagegeld. Alle Details finden Sie im direkten Tarifvergleich in der Tabelle:
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Merkmale
|
PKV-Basistarif
|
Standardtarif PKV
|
|---|---|---|
| Was ist das? | PKV-Tarif vergleichbar mit dem Leistungsangebot der GKV, jedoch nicht identisch. | PKV-Tarif, der sich an den Leistungen der GKV orientiert. |
|
Für wen? |
|
|
| Wie viel kostet er? | Höhe des Beitrags ist auf monatlich 1.017,18 Euro gedeckelt. | Darf den Höchstbeitrag in der GKV in Höhe von 848,62 Euro (bzw. 150 Prozent des GKV-Beitrags für Ehepaare) nicht überschreiten. |
| Was leistet er? | Umfasst Leistungen im Rahmen der GKV, plus verbesserte Zusatzleistungen im Rahmen von Kuren, Krankentagegeld, Psychotherapien, Hilfs- und Heilmitteln sowie Palliativversorgung. | Ähnelt den Leistungen der GKV: freie Fach- bzw. Privatarztwahl möglich, 20-prozentige Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln. Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel bis maximal 306 Euro pro Jahr. |
Der aktuelle Höchstbeitrag von 1.017,18 Euro errechnet sich wie folgt: 14,6 % allg. Beitragssatz + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag x 5.812,50 Euro.
Nichtversicherte mit deutschem Wohnsitz, welche der PKV zuzuordnen sind (d.h. vor allem Selbstständige), welche weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen sowie keine Sozialhilfe erhalten.
Was ist der Notlagentarif in der PKV?
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung gewährleistet eine Basisabsicherung, die dem GKV-Leistungsstandard entspricht. Manche Versicherte können sich die Beiträge des Basistarifs dennoch nicht leisten. Dann bleibt nur der sogenannte Notlagentarif. Er wurde eingeführt, um privat Versicherten in finanziellen Notlagen einen Mindestversicherungsschutz zu bieten.
Der Notlagentarif ist nicht frei wählbar, sondern auf vorübergehende Ausnahmesituationen beschränkt. Etwa, wenn Sie Ihren Beitragssatz nicht zahlen können, wegen der Versicherungspflicht aber privat versichert bleiben müssen. Ob sie in den Notlagentarif wechseln können, erfahren Versicherte bei ihrem Versicherungsunternehmen.
Was möchten Sie zum PKV-Basistarif noch wissen?
Gilt der Basistarif der PKV auch für Beamte und Beamtinnen?
Der Basistarif ist für Beamte und Beamtinnen weniger geeignet. Zum einen kommen insbesondere für junge Beamte und Beamtinnen auf Widerruf als Einsteigertarife günstigere Beamtenanwärtertarife infrage. Für Beamte und Beamtinnen sind es dann vollwertige Beihilfetarife inklusive Alterungsrückstellungen.
Zum anderen kann eine versicherte Person aus dem Basistarif nicht ohne weiteres in einen Beihilfetarif für Beamte und Beamtinnen wechseln. Ein solcher Wechsel erfordert eine erneute Risikoprüfung. Daher empfiehlt sich statt des Basistarifs der privaten Krankenversicherung der Abschluss eines speziellen Beamtentarifs, der für diese Zielgruppe zugeschnitten ist.
Welche Pflichten (sogenannte Obliegenheiten) haben Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Versicherte im Basistarif sind verpflichtet, bei jeder Behandlung ihren Versicherungsausweis vorzuzeigen (Ausweisobliegenheit). Zusätzlich müssen sie die Leistungserbringer wie (Zahn-)Ärzte und Ärztinnen auf den Versicherungsschutz im Basistarif hinweisen. Nur dann kann die Abrechnung nach dem PKV-Basistarif erfolgen. Verletzt der oder die Versicherte seine Ausweisobliegenheit, ist seine private Krankenversicherung berechtigt, bei jedem zur Erstattung eingereichten Beleg fünf Euro abzuziehen. Dieser sogenannte Verwaltungskostenabschlag ist auf maximal 50 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt.
Basistarif oder Standardtarif für Rentner:innen in der PKV?
Der Krankenversicherungs-Basistarif soll den Standardtarif der privaten Krankenversicherung über kurz oder lang ersetzen. Jüngere Rentner und Rentnerinnen können daher nur den Basistarif PKV wählen. Eine Wahlmöglichkeit haben lediglich ältere Versicherte, die bereits vor 2009 privat krankenversichert waren.
Umgekehrt gilt: Wer als Rentner:in den Standardtarif der PKV nutzen darf, kann prinzipiell auch den Basistarif wählen.