0800 4740 102 Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr

Private Krankenversicherung Basis­tarif

Leistungen, Kosten & Voraussetzungen
Allianz Basistarif in der Privaten Krankenversicherung: Wissenswertes im Überblick. Ein Mann steht vor einem Hochhaus und blickt in die Ferne.

Von Team Gesundheit, aktualisiert am 06.08.2026

  • Seit 2009 müssen private Krankenversicherungen (PKV) den gesetzlich geregelten Basis­tarif anbieten. Er löst den Standard­tarif ab, der für Altverträge mit Abschluss vor 2009 weiter­hin angeboten wird.
  • Der Basistarif ist gesetzlich geregelt. Seine Leistungen sind in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Ein Wechsel der Versicherung ist unter gewissen Voraus­setzungen möglich.
  • Der Basistarif steht unter anderem Nichtversicherten, Personen ab 55 Jahren und Hilfebedürftigen offen. Risikozuschläge oder Leistungs­aus­schlüsse gibt es in dieser Basis­absicherung nicht.
  • Der Beitrag für den Basis­tarif 2026 ist genau wie in der GKV auf einen Höchst­beitrag von 1.017,18 Euro pro Monat gedeckelt. Der tatsächliche Beitrag liegt jedoch häufig unter dem Höchstbeitrag.
Der aktuelle Höchst­beitrag von 1.017,18 Euro errechnet sich wie folgt: 14,6 % allg. Beitragssatz + 2,9 % durch­schnittlicher Zusatz­beitrag x 5.812,50 Euro.

Ein Wechsel in den PKV-Basistarif ist jederzeit möglich, wenn Sie privat krankenversichert sind und Ihren Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Auch mit einem älteren Vertrag können Sie wechseln, zum Beispiel ab 55 Jahren, bei Rentenbezug oder bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts. Alle Personengruppen mit gesetzlichem Anspruch auf Aufnahme in den PKV-Basistarif finden Sie unter Annahmepflicht in der PKV.

Für Angestellte und Arbeit­nehmer:innen spielt zusätzlich die Versicherungs­pflicht­grenze eine wesent­liche Rolle für den Wechsel in die PKV.

Wechseln Sie wegen Hilfe­bedürftigkeit in den Basis­tarif, können Sie innerhalb von zwei Jahren in Ihren alten Tarif zurück­wechseln. Ohne erneute Gesundheits­prüfung, unter gleichen Bedingungen. So müssen Sie wegen kurzer finanzieller Krisen nicht dauerhaft auf bessere Leistungen verzichten. Voraussetzung: Sie stellen den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfe­bedürftigkeit. Außerhalb der Frist ist eine Rückkehr in den regulären Tarif schwieriger, da wieder eine Gesundheitsprüfung notwendig ist.

Der Beitrag für den Basis­tarif ist auf 1.017,18 Euro gedeckelt, da er den Höchst­beitrag der gesetz­lichen Kranken­versicherung nicht übersteigen darf. Die Beitrags­höhe richtet sich nur nach dem Eintritts­alter, nicht nach dem individuellen Gesund­heits­status. Der tatsächliche Beitrag liegt daher häufig deutlich unter dem Höchstbetrag.

Wechseln Sie vom Private Krankenversicherung Basistarif in einen anderen PKV-Tarif, nimmt die Versicherung eine Gesundheits­prüfung vor. Im Basistarif selbst gibt es keine Leistungs­aus­schlüsse. Künftige Beitrags­erhöhungen oder Zusatz­beiträge für weitere Leistungen sind jedoch möglich.

Bitte beachten Sie: Der Basistarif der Allianz Privaten Krankenversicherung ist online nicht abschließbar. Wollen Sie Ihren PKV-Tarif wechseln, kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir den Tarif, der zu Ihnen und Ihrem Leben passt.

  • Alles Wichtige zu den Vorteilen und Leistungen der Allianz PKV-Tarife auf einen Blick.

  • Beratung gewünscht? Jetzt Termin bei Allianz Ansprechpartner:in in Ihrer Nähe vereinbaren.

Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte des Basis­tarifs im Überblick – von Arztwahl bis Zuzahlungen:

  • Arztwahl: Basis­tarif­versicherte können sich nur von Kassen­ärztinnen und -ärzten behandeln lassen. Das sind Ärzte bzw. Ärztinnen und Zahn­ärzte oder Zahnärztinnen, die zur vertrags­ärztlichen Ver­sorgung in der GKV zugelassen sind. Eine Behandlung durch Privat­ärzte und -ärztinnen ohne Kassen­zulassung ist nicht möglich. Auch Chefarztbehandlung und Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht abgedeckt.
  • Alterungsrückstellungen: Bei einem Wechsel innerhalb des bisherigen Versicherungsunternehmens bleiben die aufgebauten Alterungs­rück­stellungen erhalten. Der Beitrag des Basis­tarifs reduziert sich entsprechend.
  • Beitrags­rück­erstattungen der PKV (BRE): Je nach Tarif erhalten privat Versicherte einen Teil ihrer Monats­beiträge von ihrem Versicherer zurück, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen. Solche Beitragsrückerstattungen sind im Basistarif üblicherweise ausgeschlossen.
  • Kostenübernahme: Die Abrechnung im Basis­tarif PKV erfolgt in der privaten Kranken­versicherung nach dem Kosten­erstattungs­prinzip. Die versicherte Person zahlt die Arzt­rechnung und reicht sie bei ihrer Versicherung ein.
  • Leistungsumfang: Künftige Leistungs­veränderungen in der GKV (auch Leistungs­kürzungen) werden im Basis­tarif der PKV entsprechend übernommen.
  • Selbstbehalt: Im Rahmen des Basis­tarifs können Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro wählen. Bei Basis­tarifen mit Selbstbehalt gilt grundsätzlich eine Mindest­bindungs­frist von drei Jahren.
  • Wartezeiten: Im Basistarif gibt es keine Wartezeiten. Die versicherten Leistungen werden ab dem Versicherungsbeginn erstattet.
  • Zusatz­leistungen: Versicherte im Basis­tarif können in der Regel keine Zusatz­versicherungen, wie eine Zahnzusatzversicherung, abschließen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
  • Zuzahlungen: Basis­tarif­versicherte leisten die gleichen Zu­zahlungen für (zahn-)medizinische Behandlungen wie gesetzlich Versicherte auch.

Haben Sie Fragen zur privaten Kranken­versicherung? Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Service-Team vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.

  • Alles Wichtige zu den Vorteilen und Leistungen der Allianz PKV-Tarife auf einen Blick.

  • Beratung gewünscht? Jetzt Termin bei Allianz Ansprechpartner:in in Ihrer Nähe vereinbaren.

Versicherungs­unternehmen der privaten Kranken­versicherung sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Personen­kreise zum PKV-Basistarif zu versichern. Sie dürfen niemanden abweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Diese Annahme­pflicht der PKV gilt bei folgenden Personen­gruppen:

  • Privat Versicherte (Arbeit­nehmer:innen mit Verdienst über Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG), Selbst­ständige, Beamte und Beamtinnen), die ihren Versicherungs­vertrag erstmals nach dem 31. Dezember 2008 ab­ge­schlossen haben.
  • Privat Versicherte (Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen mit Verdienst über JAEG, Selbst­ständige, Beamte und Beamtinnen) unter bestimmten Voraus­setzungen, die ihren Versicherungs­vertrag vor 2009 abgeschlossen haben.
  • Gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer frei­willigen Mitglied­schaft in der GKV.
  • Nicht­versicherte mit deutschem Wohnsitz, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind der PKV zu­zu­ordnen, wie beispielsweise Selbstständige. Sie dürfen weder privat noch gesetzlich krankenversichert sein. Zudem dürfen sie und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weder Leistungen noch Sozialhilfe erhalten.

Grund für den Annahme­zwang ist die in Deutsch­land geltende Kranken­versicherungs­pflicht: Jede Person ist gesetz­lich verpflichtet, eine Kranken­voll­versicherung abzuschließen. Wer keine gesetzliche Kranken­versicherung abschließen kann oder darf, muss sich privat versichern. Oder erhält mit dem Basis­tarif vergleich­bare Leistungen wie in der GKV.

Die Aufnahme in den Basistarif kann das Versicherungs­unternehmen nur dann ablehnen, sofern es bereits einen früheren Versicherungs­vertrag des Antragstellers bzw. der Antragstellerin außerordentlich gekündigt oder angefochten hat oder von diesem Versicherungs­vertrag zurückgetreten ist. Als mögliche Gründe zählen eine schwerwiegende Vertrags­verletzung (z.B. Abrechnungs­betrug) oder vorsätzlich falsche Angaben der versicherten Person bei der Risiko­prüfung vor Vertrags­abschluss. Nach Ablehnung eines Versicherungs­unternehmens kann sich der Antragsteller oder die Antragstellerin aber an einen anderen Versicherer wenden. Sie können jederzeit bei ihrem aktuellen oder auch einem anderen privaten Krankenversicherer in den Basistarif wechseln. Bei einem Unternehmenswechsel überträgt der bisherige Versicherer die dem Basistarif entsprechend kalkulierten Alterungsrückstellungen auf den neuen Versicherer.
Diese Personengruppen können nur bei ihrem bisherigen Versicherer in den Basistarif wechseln:
  • Mindestens 55 Jahre alt
  • Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften
  • Hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts

  • Alles Wichtige zu den Vorteilen und Leistungen der Allianz PKV-Tarife auf einen Blick.

  • Beratung gewünscht? Jetzt Termin bei Allianz Ansprechpartner:in in Ihrer Nähe vereinbaren.

Der PKV-Standard­tarif wurde in den Neunzigern eingeführt und ist ein branchen­einheitlicher Tarif. Das Wichtigste im Überblick:

Kundinnen und Kunden mit Versicherungs­beginn vor 2009 können in den Standard­tarif PKV wechseln, wenn sie zusätzlich folgende Voraus­setzungen erfüllen:

Das heißt: Ein Wechsel in den Standard­tarif ist für Versicherungs­nehmer:innen mit Versicherungs­beginn ab 1.1.2009 de facto nicht mehr möglich.

Im Unterschied zum Basistarif ist der Standard­tarif PKV in der Regel günstiger. Er ist daher für ältere Versicherte eine Möglichkeit zur Beitrags­reduzierung. Zu beachten ist, dass sich die Leistungen des Standard­tarifs am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Lässt sich eine versicherte Person mit Standard­tarif medizinisch behandeln, muss er oder sie den Arzt beziehungsweise die Ärztin auf den Standardtarif hinweisen. Der Grund: Unter Umständen gelten im Rahmen des Standard­tarifs niedrigere Gebühren­sätze.

Im Standard­tarif der privaten Kranken­voll­versicherung zahlen Versicherte aktuell einen monatlichen Höchst­beitrag von 848,62 Euro. Zukünftige Leistungs­anpassungen und/oder Beitrags­erhöhungen sind aber möglich. Für langjährig Versicherte ist der Standard­tarif eine ver­gleichs­weise günstige Alternative. Da sie im Standard­tarif schon vor dem Jahr 2009 Alterungs­rückstellungen ansammelt haben, haben diese bereits eine beitrags­reduzierende Wirkung.

Basis­tarif und Standardtarif der PKV sind branchenweit einheitliche Tarife der privaten Krankenversicherung mit Leistungen auf GKV-Niveau. Zentraler Unterschied: Der Standardtarif orientiert sich enger an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist dafür meist günstiger. Der Basistarif bietet dagegen häufig zusätzliche Leistungen wie Kuren oder Tagegeld. Alle Details finden Sie im direkten Tarifvergleich in der Tabelle:

Wischen um mehr anzuzeigen

Merkmale
PKV-Basistarif
Standardtarif PKV
Was ist das? PKV-Tarif vergleichbar mit dem Leistungsangebot der GKV, jedoch nicht identisch. PKV-Tarif, der sich an den Leistungen der GKV orientiert.

Für wen?

  • Personen, die ihre PKV ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben
  • Nichtversicherte, unter bestimmten Voraussetzungen
  • PKV-Versicherte ab dem 55. Lebensjahr
  • Bezieher einer GRV-Rente (gesetzliche Rentenversicherung) beziehungsweise eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen Vorschriften
  • GKV-Versicherte 6 Monate nach Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft
  • Versicherte, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind (ihr Beitragssatz ist auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt)
  • Bestandsversicherte, die bereits 10 Jahre einer PKV angehören (beziehungsweise vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind)
  • Ab dem 65. Lebensjahr jede versicherte Person, sofern bereits 10 Jahre Vorversicherungszeit in der PKV vorliegen.
  • Ab dem 55. Lebensjahr, wenn das Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt.
  • Unter 55 Jahren, wenn eine GRV-Rente (Rente der gesetzliche Rentenversicherung) oder Pension bezogen wird (Ruhegehalt) und das Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Wie viel kostet er? Höhe des Beitrags ist auf monatlich 1.017,18 Euro gedeckelt. Darf den Höchstbeitrag in der GKV in Höhe von 848,62 Euro (bzw. 150 Prozent des GKV-Beitrags für Ehepaare) nicht überschreiten.
Was leistet er? Umfasst Leistungen im Rahmen der GKV, plus verbesserte Zusatzleistungen im Rahmen von Kuren, Krankentagegeld, Psychotherapien, Hilfs- und Heilmitteln sowie Palliativversorgung. Ähnelt den Leistungen der GKV: freie Fach- bzw. Privatarztwahl möglich, 20-prozentige Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln. Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel bis maximal 306 Euro pro Jahr.

Bei vorherigem Vertragsschluss gelten besondere Zugangsvoraussetzungen.

Der aktuelle Höchstbeitrag von 1.017,18 Euro errechnet sich wie folgt: 14,6 % allg. Beitragssatz + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag x 5.812,50 Euro.

Nichtversicherte mit deutschem Wohnsitz, welche der PKV zuzuordnen sind (d.h. vor allem Selbstständige), welche weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen sowie keine Sozialhilfe erhalten.

Der Basis­tarif der privaten Kranken­versicherung gewährleistet eine Basis­absicherung, die dem GKV-Leistungs­standard entspricht. Manche Versicherte können sich die Beiträge des Basis­tarifs dennoch nicht leisten. Dann bleibt nur der sogenannte Notlagen­tarif. Er wurde eingeführt, um privat Versicherten in finanziellen Notlagen einen Mindest­versicherungs­schutz zu bieten.

Der Notlagen­tarif ist nicht frei wählbar, sondern auf vorübergehende Ausnahme­situationen beschränkt. Etwa, wenn Sie Ihren Beitrags­satz nicht zahlen können, wegen der Versicherungs­pflicht aber privat versichert bleiben müssen. Ob sie in den Notlagen­tarif wechseln können, erfahren Versicherte bei ihrem Versicherungs­unternehmen.

Gilt der Basistarif der PKV auch für Beamte und Beamtinnen?

Der Basis­tarif ist für Beamte und Beamtinnen weniger geeignet. Zum einen kommen insbesondere für junge Beamte und Beamtinnen auf Widerruf als Einsteiger­tarife günstigere Beamten­anwärter­tarife infrage. Für Beamte und Beamtinnen sind es dann vollwertige Beihilfe­tarife inklusive Alterungs­rückstellungen.

Zum anderen kann eine versicherte Person aus dem Basistarif nicht ohne weiteres in einen Beihilfe­tarif für Beamte und Beamtinnen wechseln. Ein solcher Wechsel erfordert eine erneute Risiko­prüfung. Daher empfiehlt sich statt des Basistarifs der privaten Krankenversicherung der Abschluss eines speziellen Beamtentarifs, der für diese Zielgruppe zugeschnitten ist.

Welche Pflichten (sogenannte Obliegenheiten) haben Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung?

Versicherte im Basis­tarif­ sind verpflichtet, bei jeder Behandlung ihren Versicherungs­ausweis vorzuzeigen (Ausweisobliegenheit). Zusätzlich müssen sie die Leistungs­erbringer wie (Zahn-)Ärzte und Ärztinnen auf den Versicherungs­schutz im Basis­tarif hinweisen. Nur dann kann die Abrechnung nach dem PKV-Basis­tarif erfolgen. Verletzt der oder die Versicherte seine Ausweis­obliegen­heit, ist seine private Krankenversicherung berechtigt, bei jedem zur Erstattung ein­ge­reichten Beleg fünf Euro abzuziehen. Dieser sogenannte Verwaltungs­kosten­abschlag ist auf maximal 50 Euro pro Kalender­jahr gedeckelt.

Basistarif oder Standardtarif für Rentner:innen in der PKV?

Der Krankenversicherungs-Basistarif soll den Standardtarif der privaten Krankenversicherung über kurz oder lang ersetzen. Jüngere Rentner und Rentnerinnen können daher nur den Basis­tarif PKV wählen. Eine Wahl­möglichkeit haben lediglich ältere Versicherte, die bereits vor 2009 privat kranken­versichert waren.

Umgekehrt gilt: Wer als Rentner:in den Standard­tarif der PKV nutzen darf, kann prinzipiell auch den Basis­tarif wählen.

Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.