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Was ist das? |
Für wen? |
Wie viel kostet er?
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Was leistet er?
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Basistarif PKV 2020 |
muss mit dem Leistungsangebot der GKV vergleichbar sein, nicht jedoch identisch
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für Personen, die ihre PKV ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben - sowie für: Nichtversichert; PKV-Versicherte ab dem 55. Lebensjahr oder Bezieher einer GRV-Rente, bzw. eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Ebenso für GKV-Versicherte, sechs Monate nach Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft. Insbesondere auch für Versicherte, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind, da ihr Beitrag dann auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt ist. |
die Höhe des Beitrags ist auf monatlich 769,16 Euro gedeckelt | umfasst Leistungen im Rahmen der GKV plus verbesserte Zusatzleistungen im Rahmen von Kuren, Krankentagegeld, Psychotherapien, Hilfs- und Heilmittel sowie Palliativversorgung |
Standardtarif PKV 2020 |
orientiert sich an den Leistungen der GKV und steht langjährigen Versicherten offen | In der Regel für Bestandsversicherten, die bereits 10 Jahre einer PKV angehören (bzw. vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind). Ab dem 65. Lebensjahr jeder Versicherte. Ab dem 55. Lebensjahr, wenn das Gesamteinkommen unter Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt. Unter 55 Jahren, wenn eine GRV-Rente oder Pension bezogen wird (Ruhegehalt) und das Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. | darf den Höchstbeitrag in der GKV in Höhe von 706,28 Euro (bzw. 150 Prozent des GKV-Beitrags für Ehepaare) nicht überschreiten | ähnelt den Leistungen der GKV, freie Fach- bzw. Privatarztwahl möglich, 20-prozentige Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmitteln bis maximal 306 Euro pro Jahr |
Die Privaten Krankenversicherungen müssen seit 1.1.2009 den gesetzlich geregelten Basistarif anbieten. Die Leistungen des Basistarifs müssen dabei mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, vergleichbar sein.
Ein Wechsel in den Basistarif PKV ist für Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, möglich.
Für Angestellte und Arbeitnehmer spielt die Versicherungspflichtgrenze zwar eine grundsätzliche Rolle für den Wechseln in die PKV – nicht jedoch für den Zugang bzw. Wechsel in den Basistarif. Auch Versicherungsnehmer, die mindestens 55 Jahre alt, eine Rente bzw. eine Pension beziehen oder die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind, können einen Tarifwechsel in den Basistarif vornehmen.
Der Höchstbeitrag des Basistarifs ist auf 769,16 Euro gedeckelt. Die tatsächliche Höhe des Beitrags hängt jedoch von Faktoren ab, wie z.B. dem individuellen Alter – und ist oftmals wesentlich günstiger als der genannte Höchstbetrag.
Der Standardtarif wurde in den Neunzigern eingeführt und ist ein brancheneinheitlicher Tarif. Liegt das individuelle Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, können Versicherungsnehmer ab 55 Jahren in diesen Tarif wechseln, bzw. ab 65 Jahren unabhängig vom Einkommen sofern sie zehn Jahre Vorversicherungszeit haben.
Kunden mit Versicherungsbeginn vor 2009 können immer noch in den Standardtarif PKV wechseln, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Wechsel in diesen Tarif ist für Versicherungsnehmer mit Versicherungsbeginn ab dem 1.1.2009 defacto nicht mehr möglich.
Der Standardtarif ist in der Regel günstiger als beispielsweise der Basistarif. Er ist daher für ältere Versicherte eine Alternative zur Beitragsreduzierung. Zu beachten ist dabei, dass sich die Leistungen des Standardtarifs am Niveau der GKV orientieren. Der behandelnde Arzt ist auf die Beschränkung auf niedrigere Gebührensätze hinzuweisen.
Im Standardtarif PKV zahlen Versicherte einen monatlichen Höchsbeitrag in Höhe von 706,28 Euro.
Die Versicherungsunternehmen der PKV sind verpflichtet, bestimmte Personenkreise zum Basistarif PKV zu versichern. Bei folgenden Unversicherten ist dies der Fall:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Nichtversicherte im Basistarif aufgenommen werden. Das ist dann der Fall, wenn Sie: