- Ein Wechsel in den Basistarif PKV ist für Versicherungsnehmer:innen, die ihren Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, jederzeit möglich.
- Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen, die mindestens 55 Jahre alt sind, können einen Tarifwechsel in den Basistarif vornehmen. Das Gleiche gilt für Versicherungsnehmer:innen, die eine Rente bzw. Pension beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Und zwar auch, wenn ihr Versicherungsvertrag schon vor 1. Januar 2009 bestand.
- Für Angestellte und Arbeitnehmer:innen spielt die Versicherungspflichtgrenze eine wesentliche Rolle für den Wechsel in die PKV.
Private Krankenversicherung Basistarif und Standardtarif
- Seit 1.1.2009 gibt es den Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Er löst den Standardtarif ab, der für Bestandskunden und -kundinnen mit Abschluss vor 2009 weiterhin verfügbar ist.
- Der Basistarif ist vom Gesetzgeber definiert. Seine Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Der Wechsel ist jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.
- Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif nicht.
- Der Beitrag für den Basistarif ist 2024 auf einen Höchstbeitrag von 843,52 Euro pro Monat gedeckelt. Dieser entspricht auch dem Höchstbeitrag in der GKV.
Wann besteht Annahmepflicht in der PKV?
Die Aufnahme in den Basistarif kann das Versicherungsunternehmen nur dann ablehnen, sofern es bereits einen früheren Versicherungsvertrag des Antragstellers bzw. der Antragstellerin außerordentlich gekündigt oder angefochten hat oder von diesem Versicherungsvertrag zurückgetreten ist. Als mögliche Gründe zählen eine schwerwiegende Vertragsverletzung (z.B. Abrechnungsbetrug) oder vorsätzlich falsche Angaben der versicherten Person bei der Risikoprüfung vor Vertragsabschluss. Nach Ablehnung eines Versicherungsunternehmens kann sich der Antragsteller oder die Antragstellerin aber an einen anderen Versicherer wenden.
- Privat Versicherte (Arbeitnehmer:innen mit Verdienst über JAEG, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen), die ihren Versicherungsvertrag erstmals nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben
- Privat Versicherte (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Verdienst über JAEG, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen) unter bestimmten Voraussetzungen, die ihren Versicherungsvertrag vor 2009 abgeschlossen haben
- Gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV
- Nichtversicherte mit deutschem Wohnsitz, welche der PKV zuzuordnen sind (z.B. Selbstständige)
Grund für den Annahmezwang ist die in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht: Jede Person ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenvollversicherung abzuschließen. Wer keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen kann oder darf, muss sich privat versichern. Oder erhält mit dem Basistarif vergleichbare Leistungen wie in der GKV.
Sie können jederzeit bei ihrem aktuellen oder auch einem anderen PKV-Unternehmen in den Basistarif wechseln. Bei einem Unternehmenswechsel überträgt der bisherige Versicherer die dem Basistarif entsprechenden kalkulierten Alterungsrückstellungen auf den neuen Versicherer.
- Mindestens 55 Jahre alt oder
- eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Bezug eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften oder
- hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts.
Diese Personengruppen können nur bei ihrem Versicherungsunternehmen in den Basistarif wechseln
Wissenswertes zum Standardtarif der PKV
Wer kann in den Standardtarif wechseln?
Kundinnen und Kunden mit Versicherungsbeginn vor 2009 können in den Standardtarif PKV wechseln, wenn sie zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ab 55 Jahren, wenn das individuelle Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt.
- Ab 65 Jahren unabhängig vom Einkommen, sofern zehn Jahre Vorversicherungszeit in der PKV vorliegen.
Das heißt: Ein Wechsel in den Standardtarif ist für Versicherungsnehmer:innen mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2009 de facto nicht mehr möglich.
Was unterscheidet den PKV Basistarif vom Standardtarif?
Wie viel kostet der Standardtarif PKV?
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?
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PKV Basistarif
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Standardtarif PKV
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Was ist das? | Vergleichbar mit dem Leistungsangebot der GKV, jedoch nicht identisch | Orientiert sich an den Leistungen der GKV |
Für wen? |
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Wie viel kostet er? | Höhe des Beitrags ist auf monatlich 843,52 Euro gedeckelt | Darf den Höchstbeitrag in der GKV in Höhe von 843,52 Euro (bzw. 150 Prozent des GKV-Beitrags für Ehepaare) nicht überschreiten |
Was leistet er? | Umfasst Leistungen im Rahmen der GKV plus verbesserte Zusatzleistungen im Rahmen von Kuren, Krankentagegeld, Psychotherapien, Hilfs- und Heilmitteln sowie Palliativversorgung | Ähnelt den Leistungen der GKV, freie Fach- bzw. Privatarztwahl möglich, 20-prozentige Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmitteln bis maximal 306 Euro pro Jahr |