Bis Ende 2010 galten Arbeitnehmer nur dann krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAEG drei Jahre in Folge überschritten hatte. Eine Ausnahme bildeten Berufsanfänger, die über dieser Versicherungspflichtgrenze lagen. Sie durften sich sofort privat krankenversichern. Diese Regelung wurde geändert. Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Ein-Jahres-Wechselfrist. Wer dieses Mindesteinkommen, d. h. die JAEG ein Jahr überschreitet – der kann unter gewissen Voraussetzungen in die PKV wechseln.
Diese Änderung erfolgte im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 durch das sog. "GKV- Finanzierungsgesetz". Das bedeutet, seit 2011 können Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der JAEG ab Beschäftigungsbeginn bzw. zum Jahreswechsel wieder sofort - also ohne "dreijährige Wartezeit" - krankenversicherungsfrei sein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die JAEG überschreiten.