Diese passt der Gesetzgeber jährlich an. Jüngstes Beispiel: Für das Jahr 2023 wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 66.600 Euro angehoben, gemessen an 64.350 Euro im Jahr 2022 bedeutet das eine Erhöhung um 2.250 Euro.
Warum steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze gegebenenfalls jährlich?
Die Grenze orientiert sich stets an der Lohn- & Gehaltsentwicklung des Vorjahres. Steigt das durchschnittliche Jahreseinkommen, steigt auch die JAEG. Einfach gesagt: Steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, steigt die Messlatte für bisherige und künftige Privatversicherte. Da die Lohn- und Gehaltsentwicklung auf Grund der Pandemie stagnierte, blieb die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2022 auf dem Wert des Jahres 2021.
Für bislang PKV-versicherte Angestellte kann es dazu kommen, dass sie erneut versicherungspflichtig in der GKV werden. Das ist der Fall, wenn ihr Einkommen nicht mit der Erhöhung Schritt hält. Theoretisch.
Kann ich mich bei Anstieg der JAEG von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Praktisch eröffnet der Gesetzgeber diesen Privatversicherten aber die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie können innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (neue Versicherungspflichtgrenze gilt immer ab 01. Januar eines Jahres, also bis 31. März) einen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Voraussetzung für die Befreiung ist der Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung, zum Beispiel bei einer PKV.
Zu beachten: Diese Entscheidung ist endgültig. Wird Ihrer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stattgegeben, können Sie diese nicht mehr rückgängig machen. Sie können dann grundsätzlich nicht mehr in die GKV zurück; Sonderfälle ausgenommen.