Die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann privat versichern möglich ist. Denn für Arbeitnehmer:innen ist die freie Wahl der Krankenversicherung unter anderem vom Jahreseinkommen abhängig.
2024 liegt die JAEG bei 69.300 Euro brutto im Jahr. Sie wird allerdings jährlich vom Gesetzgeber angepasst, um mit der Lohnentwicklung schrittzuhalten. Arbeitnehmer:innen, die mehr als diesen Betrag im Jahr verdienen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Zu welchem Zeitpunkt Sie wechseln können, lesen Sie unter Häufige Fragen.
Selbstständige, Freiberufler:innen, Unternehmer:innen, niedergelassene (selbstständige) Ärzte bzw. Ärztinnen und Beamte bzw. Beamtinnen sind grundsätzlich immer versicherungsfrei. Für sie hat die JAEG keine Relevanz.
Für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist nicht nur die JAEG ausschlaggebend. Es gibt weitere Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV wie Berufszugehörigkeit, Alter, Gesundheitszustand. Hier lesen Sie, von welchen Vorteilen Sie profitieren, wenn Sie sich für eine PKV entscheiden.